Kann angemietete Wohnung nicht nutzen

  • Hallo,
    Soweit ist alles in Ordnung
    - Umzug Genehmigt
    - Wohnung vom Amt genehmigt
    - Kaution wird Übernommen
    -Mietvertrag unterschrieben
    - ALG II Bewilligt

    soweit so gut....

    ....Nun habe ich aber noch ein anderes problem und weiß jetzt nicht wie ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten sollte. M.E. ist das glatter Vertragsbruch oder irre ich mich da?

    Folgendes:
    Mein Mietvertrag für meine Neue Wohnung läuft seit Gestern (01.03.2009) Das Amt hat auch bereits die Miete anteilig (224,00 EUR) Überwiesen, nun mauert der Vermieter und will Die Schlüssel mit der Bergründung: (weil die Elektriker in der Wohnung noch nicht fertig sind) (noch) nicht rausrücken. am Freitag sagte man mir in der Verwaltung dass mit der Wohnungsübergabe frühestens ab Mittwoch 04.03.2009 zu rechnen ist. ich hab meinen Mietanteil der 136,- EURO beträgt noch nicht überwiesen.

    Meine Frage kann ich die Miete für die Zeit wo ich die Wohnung nicht nutzen konnte zurückhalten? oder muss ich die erstmal (unter vorbehalt) zahlen?

    Danke für eure Tipps

  • 1) Wie ist das zu verstehen: Miete anteilig 224 €? Wieso anteilig, also wie errechnet sich das?


    2) Wo wohnst du bis dahin?


    3) Ich würde nur anteilig Miete zahlen, dies aber dem Amt mitteilen, damit die es nicht so auslegen, dass du dir den Rest nicht in die eigene Tasche gesteckt hast (wie gering auch immer).

  • 1) Wie ist das zu verstehen: Miete anteilig 224 €? Wieso anteilig, also wie errechnet sich das?



    Das Errechnet sich ganz einfach Ich bin in einer Sofortmaßnahme des JC Auf 900,- EURO Brutto - Entgeldvariante und bekomme Netto so um die 600,- raus dieses hat mir das Jobcenter als Einkommen angerechnet Was die Miete betrifft so Überweißt das Jobcenter einen Anteil der Miete (224,00) an den Vermieter und ich trage die Different von 136,00 EURO macht zusammen 360,- EURO

    Zitat

    2) Wo wohnst du bis dahin?



    zur Zeit wohne ich bei nem Kumpel, das ist aber auch keine dauerlösung weil seine Freundin macht streß


    Zitat

    3) Ich würde nur anteilig Miete zahlen, dies aber dem Amt mitteilen, damit die es nicht so auslegen, dass du dir den Rest nicht in die eigene Tasche gesteckt hast (wie gering auch immer).



    Ich habe heute mit dem JobCenter Telefoniert und denen das mitgeteilt, die haben gesagt das Sie Ihren Mietanteil schon Überwiesen haben, und ich kann meinen Mietanteil um die Tage kürzen die ich Die Wohnung nicht nutzen konnte, das soll ich aber mit den Vermieter vorher aushandeln. Ich werde morgen erst mal zur Verwaltung gehen und mal Fragen wie man mich für die Zeit wo ich die Wohnung nicht nutzen konnte Entschädigen könnte.

  • Hallo,


    natürlich kannst du die Miete anteilig zurückhalten und eventuell sogar noch mehr. Echt bemerkenswert das du da so ruhig bleibst. Nun hast du natürlich auch das Glück, dass du bei einem Freund unterkommen konnstet. Aber stelle dir mal vor der Transporter ist verbindlich gemietet und die alte Wohnung muss Besenrein übergeben werden und man steht schlappe 4 Tage auf der Strasse.



    Solltest du finanzielle Nachteile haben, kannst du auch diese geltend machen!

  • Hallo Ibiza,


    das ist in meinen Augen auch ganz klar ein Vertragsbruch. Wenn ein Mietvertrag ordnungsgemäß erstellt wurde zum 01.03.09 muß dir die Wohnung auch ab diesem Tag zur Verfügung stehen. Da dies nicht der Fall ist, kannst du natürlich die Tage von der Miete abziehen, in denen du nicht in die Wohnung kannst. Das Selbe gilt dann natürlich auch für die Nebenkosten. Also vergiss nicht deine Zählerstände für Strom, Wasser etc. ab dem Tag des tatsächlichen Einzugs abzulesen und schriftlich festzuhalten.

  • Hallo,

    natürlich kannst du die Miete anteilig zurückhalten und eventuell sogar noch mehr. Echt bemerkenswert das du da so ruhig bleibst.



    Was hab ich denn auch für ne andre Wahl, innerlich bin ich natürlich schon auf 180 und hab, nen Hals und muss aufpassen das ich nicht Platze. wenn ich ausrasten würde wem wäre denn damit geholfen?