Kein Anspruch?

  • Hallo Leute, ich bin neu in diesem Forum und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
    Im Jahr 2008 habe ich ALG II bezogen und nach etlichen Bewerbungen endlichen einen Vollzeitjob in einem elektronik Markt gefunden den ich am 20.08.2008 begonnen hatte.
    Die Probezeit betrug wie üblich 6 Monate und leider wurde ich pünktlich zum 19.02.2009 wieder gekündigt.


    Ich bin also zum Amt und hab mich wieder arbeitslos gemeldet. ( Ich brauchte nur einen Folgeantrag für ALG II zu stellen).
    Heute hatte ich dann den Bescheid vom Amt im Briefkasten wo mir für den Monat März nichts bewilligt wurde und ich erst ab dem 01.04. 2009 wieder Anspruch auf ALG II habe.
    Aber was ist mit Monat März?
    Ich wurde gekündigt zum 19.02.09.
    Laut dem Bescheid vom Amt wurde mir mein letzter Lohn vom Monat Februar in den März angerechnet.


    Dürfen die das?
    Mein letztes Gehalt war doch rückwirkend für den Monat Februar.
    :(


    Vielen Dank im voraus

  • Es wurde richtig berechnet, denn es geht nicht darum, "für" wann, sondern ausschließlich "wann" du das Geld, also deinen Arbeitsentgelt erhälst. Das nennt sich "Zuflussprinzip" und so wird es auch berücksichtigt. Nämlich es wird für den Monat angerechnet, in dem es dir zugute kommen wird. Vermutlich wird das der März sein!? Sollten die eher zahlen, also bereits noch im Februar, hättest du Glück, denn dann bist`e ja im März ohne Einkommen und somit müßten sie dir in dem Fall schon für März die Grundsicherung bewilligen.

  • So würde ich das sehen. Und ich würde mich dem entsprechend auch nicht ins "Boxhorn" jagen lassen, wenn die anders reagieren. Mir jedenfalls wurde es so erklärt. Seither kenne ich eigentlich erst dieses Vokabular "Zuflussprinzip". Doch damit du dich sicherer fühlst, rufe doch einfach mal bei einer Hotline an und frage ergänzend noch einmal nach. Das kann in deinem Fall nicht schaden, dich eher nur beruhigen. Und vielleicht hast`e ja auch noch Lust, uns hier das Ergebnis mitzuteilen.

  • §11 EstG (Einkommenssteuergesetz)


    Sagt im wesendlichen aus:


    Einkommen ist im dem Monat anzurechnen, in welchem es zufließt.


    Nach diesem gesetz handelt auch die ARGE.


    Das Heißt:


    Einkommen vom ehemaliger AG wurde am 28.02.2009 auf deinem Konto gutgeschrieben = es wird im Februar angerechnet.


    Wurde es am 01.03.2009 gutgeschrieben, wird es im März angerechnet.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter