was steht mir zu???

  • hallo alle zusammen...ich habe da mal ein anliegen bezüglich der betreuungskosten...
    ich bin mutter eines 4 jahre alten kindes...ein junge...er lebt aber allerdings bei seinen vater.
    ich habe zwar das sorgerecht mit dem vater zusammen doch er hat das aufenthaltsbestimmungsrecht denke ich zumindest!!!
    ich habe meinen kleinen jeden mittwoch bis donnerstag früh und alle zwei wochenenden,ich beziehe zur zeit alg2 und ich hatte mich erkundigt ob mir noch etwas zusteht worauf ich auf eine verordnung stieß die besagt das ich direkt beim amt soetwas beantragen dürfe!
    gesagt getan...ablehnung bekommen!kann mir jemand sagen warum...und vor allem was kann ich noch tun??


    würde mich auf viele zuschriften freuen

  • es ist so...ich habe mich von meinem ex getrennt ...wir haben beide sorgerecht also geteilte sorgerecht...und mein kleiner lebt aber bei ihm...noch...ich hole ihn mir ja zurück wäre ja nicht das erste ma das ich bei gericht bin!!!
    ich habe beim aa ein antrag auf mehrbedarf gestellt ...genauer gesagt einen antrag auf mehrbedarf für das umgangsrecht mit ihrem kind.

  • Wie jetzt: "Mehrbedarf für das Umgangsrecht mit ihrem Kind"? Kannst du das vielleicht viel, viel genauer erläutern?


    Den Teil habe ich von meinem Antwortschreiben einfach so übernommen habe aber vergessen zu zitieren... Ist schon mein Sohn also keine Bange...:-D


    So nochmal zum eigentlichen Thema... Also ich habe mir im Internet eine seite ausgedruckt auf dem steht das ein Vater mehrbedarf für sein Sohn beantragt hat und das vom Gericht gestattet wurde da sein sohn ja alle 2 Wochen bei ihm lebe... Bei mir ist es ebenso der Fall alle 2 Wochen von Freitag nachmittag bis Montag früh und dann auch jeden Mittwoch zu Donnerstag hab ich meinen kleinen... Da ich aber leider nur ALG2 erhalte war mein Anliegen wie die des Vaters aus dem schreiben im Internet ein Antrag auf Mehrbedarf zustellen... Dies Tat ich und bekam eine Absage... Ohne Grund... Habe auch schon nen Widerspruch geschrieben!!!