Student(kein BAföG), Teil BG, Minijob

  • Hallöchen,
    hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich bin 23, studiere und kriege kein BAföG mehr.
    Wohne noch bei meiner Mutter, sie kriegt ALG II und kein Unterhalt für mich.
    Waren beim Arbeitsamt, sie kriegt für mich einen Mehrbedarf jetzt (haben wir zumindest beantragt, weil bis vor kurzem habe ich noch BAföG erhalten).
    Hatte schon vorher einen 165 € Job, der aber je nach gearbeiteten Stunden bezahlt wird, kann also mal mehr mal weniger sein.
    Nun mein Problem: wollte versuchen den Job auf 400€ hochzusetzen.
    Mit der Berechnung habe ich Probleme. Ich darf davon glaube so ungefähr 160€ behalten.
    Sind diese 160€ zusätzlich zu dem was meine Mutter für mich jetzt mehr kriegt? oder wie läuft das? oder behalte ich die 400€ von dem Job und meine Mutter erhält dann für mich kein ALG II?
    Mir bleibt noch, falls es mit dem 400€ Job nicht klappt, zu fragen ob sie mich auf 100€ runtersetzen. Diese werden dann gar nicht angrechnet und ich habe sie dann zusätzlich, oder?
    Habe versucht das nachzulesen jedoch wurde ich da nicht schlau draus.:(


  • Wenn du noch Student bist (egal ob Bafög oder nicht) kannst du nicht teil der BG sein, da du nach §7 Abs. V ausgeschlossen bist. Darauf folgt: Du bist Teil der Haushaltsgemeinschaft.


    Dafür, dass du mal BaföG erhalten hast, gibt es keinen Mehrbedarf.


    Da du bist Teil der BG bist, wird dein Einkommen auch nicht auf die Leistungen deiner Mutter angerechnet. Allerdinsg musst du 50% der Kosten der Unterkunft tragen)[sofert nur ihr 2 Personen im Haushalt lebt]


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Danke erst einmal für die Antwort,
    war am Dienstag beim Job-Center mit meiner Mutter.
    Sie musste eine Veränderungsmitteilung ausfüllen. Ein Bearbeiter hat mich dann in der, ich sag mal U-25-Abteilung aufgenommen, jedoch so, dass ich nicht zur Vermittlung bereit stehe.
    Von Haushaltsgemeinschaft hatte er nichts gesagt. Aber er meinte, dass ich eine monatliche Verdienstbescheinigung einreichen muss. Bloß wozu ist diese?

  • Hallo Arni85,


    also bekommst du nun Leistungen nach dem SGB II (ALG II)? Und bildest du nun eine BG mit deiner Mutter? Das ist mir alles ein bisschen unverständlich, denn eigentlich hast du als Student keinen Anspruch auf ALG II.


    Also, es gibt ja nun 3 Möglichkeiten (eigendlich nicht, aber in deinem Fall seh ich nicht richtig durch):


    1. Deine Mutter und du bilden eine HG, du bekommst kein ALG II: dann kannst du verdienen was du willst, es wird nichts bei deiner Mutter angerechnet, deine Mutter bekommt die Hälfte der Miete.


    2. Deine Mutter und du bilden eine BG, du bekommst ALG II: dann wird dein Einkommen auf die Regelleistung der BG angerechnet, bei 400 € EK werden 240 € von den Leistungen gekürzt. Ihr bekommt beide euren Mietanteil.


    3. Deine Mutter und du bilden eine BG, du bekommst kein ALG II: dann verdienst du eben 400 €, zusammen mit Kindergeld 564 €, dein EK wird bei deiner Mutter angerechnet, aber es liegt ja nicht über deinem Bedarf, also werden deiner Mutter keine Leistungen gekürzt.


    Normalerweise müsste Fall 1 für dich zutreffen, aber du hast was von "Mehrbedarf deiner Mutter für dich" gesprochen. Keine Ahnung was der SB da gemacht hat.
    Solltest du nun doch kein ALG II bekommen, kannst du Wohngeld beantragen.


    LG, Jalale.

  • hallo,
    also habe ja da auch keinen durchblick. Vorher war es so: Habe BAföG bekommen und den Lohn von meinem Nebenjob, Miete müssen wir nicht zahlen, meine Mutter hat aber auch bloß ihren Anteil an Heizkostenbisher bekommen. Haben ja auch noch keinen Bescheid. Kann also noch nicht sagen ob und wieviel meine Mutter denn für mich kriegt. Alles schwierig, keiner blickt genau durch, jeder sagt was anderes. Aber danke, für die Antwort, so weiß ich wenigstens was mich erwarten könnte.