Unterhaltsfrage

  • Hallo
    Bei uns zu Hause hat sich zur Zeit ein sehr konfuses Problem ergeben.
    Ich habe mich mal hier auf der Seite zum Thema Unterhalt durchgelesen, komme aber nicht richtig damit klar und hoffe mir hier eine Antwort bezüglich meines Problems zu bekommen.


    Die Situation ist die folgenden:
    Ich bin volljährig und habe eine schulische Ausbildung absolviert. Zur zeit gehe ich jedoch wieder auf eine Schule. (Weiterbildende Schule zum Erwerb des Fachabiturs)
    Ich bekomme BAföG und wohne bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt.
    Bis vor wenigen Monaten hat mein Vater noch Unterhalt an meine mutter gezahlt, jetzt zahlt er ihn an mich.
    Ich dachte das sei soweit auch zwischen meinen Eltern be- oder zumindest angesprochen worden. Wie ich heute erfahren habe war das nicht der Fall. Meine Mutter hat heute erfahren, dass mein Vater den Unterhalt seit 4 Monaten nicht mehr an sie gezahlt hat.
    Meine Mutter braucht laut Ihrer Aussage aber das Geld für unsere Ernährung, Strom, Wasser, etc.
    Laut ihrer Aussage habe Sie eine Nachzahlung zu leisten und sei im Minus.


    Zusatz Infos:
    Vater arbeitete als Selbstständiger.
    Mutter arbeitet als Angestellte.
    Wohne bei Mutter.


    Meine frage ist nun:
    1.) Steht mir überhaupt noch Unterhalt zu? Ich habe ja eine abgeschlossene Ausbildung (schulisch), gehe aber wieder auf eine Schule.


    2.)Steht der Unterhalt mir oder meiner Mutter zu?


    Danke im voraus für die Antworten


    Heinziger

  • Hallo,


    ist dein Vater aufgrund seiner finanziellen Situation denn in der Lage Unterhaltszahlungen zu leisten? was verdient deine Mutter? Was meinst du mit schulischer Ausbildung (abgeschlossene Ausbildung oder Schulabschluss?) . Handelt es sich um Elternunabhängiges Bafög? Was steht auf deinem Bescheid? Wie hoch i

  • Ja, da tauchen zunächst Fragen auf.


    Da du eine abgeschlossene Ausbildung hast, muss dein Vater meiner Meinung nach keine zweite finanzieren, also keinen Unterhalt mehr zahlen.


    Wenn er aber Unterhalt zahlt/zahlen muss, so steht der dir zu, da du volljährig bist. Natürlich - rein menschlich gesehen - mußt du dich mit deiner Mutter über die Lebenshaltung einigen, zumal dasselbe für sie gilt, wie für deinen Vater (also, dass du bereits eine Ausbildung hast und nicht mehr unterstützt werden müßtest).


    Oder hast du gar keine "richtige" Ausbildung? Denn du schreibst ja "schulisch". Was meinst du eigentlich genau damit?
    Und wie schon erfragt: Was für Bafög ist das, also wie nennt sich das? Es gibt ja verschiedene Arten, wie beispielsweise für Studenten, beruflich Auszubildende etc. Und ist es denn elternunabhängig oder wird der Unterhalt, den dein Vater leistet, dem Bafög angerechnet, also wird das Bafög um diesen Betrag reduziert?


    Wenn diese Fragen beantwortet/geklärt sind, kann man dir vielleicht weiterhelfen.

  • also der unterhalt hat schon immer dir zugestanden, nur konnte dein vater seine unterhaltsschuld nur bei deiner mutter befriedigen solange du minderjährig warst, jetzt bist du volljährig und in aller regel steht dir nun von beiden barunterhalt zu
    als minderjähriger hast du vom vater barunterhalt bekommen und deine mutter hat praktisch mit ihrem teil, dem unterhaltsteil deines vaters und dem kindergeld deine "sachlichen" bedürfnisse getragen (nahrung, klamotten, miete und allgemeine dinge des alltäglichen lebens)
    jetzt sieht die welt ganz anders aus seit du volljährig bist steht dir dein unterhalt zu, der sich in der regel auch aus der düsseldorfer tabelle ergibt und der ist (glaube ich) 670,00 Euro, um diesen bedarf zu decken benötigst du unterhalt solange wie du nicht durch eigenes einkommen diesen bedarf selber decken kannst
    einkommen ist z.b. das kindergeld und ausbildungsvergütung oder eben lohn, gehalt was auch immer


    deine mutter hat also keinen anspruch mehr auf unterhalt für dich von deinem vater, sondern du hast anspruch auf unterhalt von deinen eltern und dem kindergeld in der regel für den ersten berufsweg, obwohl eine umorientierung möglich ist, hier zählt also NICHT die schule nur sondern auch der beruf bzw. das studium


    also die fragen soweit erkennbar:
    zu1. ja dir steht bis zum ende deiner beruflichen erstausbildung unterhalt zu aber maximal bis zum 27. lebensjahr
    zu2. der unterhalt steht dir zu