2. Ausbildung Bafög/HartzIV?

  • Hallo,


    ich bin "schon" 31 Jahre und habe bereits eine Ausbildung. Ich war jetzt fast 6 (huii) Jahre zu Hause, wobei ich 3 Kinder habe und die Erziehungszeiten dazu zählen. Ich möchte nun wieder eine Ausbildung machen und was tun, um meine nicht vorhandene berufliche Situation zu verbessern. Ich habe gute Aussichten eine Ausbildung zur Erzieherin zu bekommen. Dies war schon immer mein Wunsch. In meinem erlernten Beruf bin ich nicht wirklich vermittelbar. Die Ausbildung kostet dem "Staat" nichts. Darf das Jobcenter ablehnen und mir untersagen die Ausbildung zu machen? Der Ausbildungs-verein hat mir geraten Bafög zu beantragen (Es geht mir nur um die Lebenserhaltungskosten wie Miete und Essen). In Ausnahmefällen gibts das wohl auch bei 2. Ausbildung.


    Habt Ihr Tipps für mich? Oder Infos die mir weiterhelfen?
    Es gibt ein Recht auf Bildung,.. darf das Amt mich dennoch sperren?


    DANKESCHÖN

  • Ein Jobcenter kann dir niemals untersagen, eine Ausbildung zu machen; es sei denn, du machst deinen Werdegang vom Center abhängig. Aber wenn du die Möglichkeit hast, Bafög zu beantragen und ggf. daneben Wohngeld, und dann noch das Kindergeld für deine Kiddis hast, könnte es auch so funktionieren. Hier oben im Forum in der obersten Menueleiste gibt es einen Unterpunkt "Bafög". Versuch`doch erst einmal, dort weiterzukommen, denn mit ALG II sieht es schlecht aus aus folgenden Gründen. Erstens muss man vor Beantragung des ALG 2 alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschöpft haben (sprich - beispielsweise Bafög), und ausserdem müsstest du dich als ALG 2-Bezieherin dem Arbeitsamt / -markt komplett zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Nebenbei Studieren/Ausbildung und ALG-2-Bezug geht nicht. Wie sieht es denn aus mit Unterhalt für die Kiddis? Alleine schon der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (je nach Situation), das staatliche Kindergeld, das Wohngeld und ggf. das Bafög sind doch schon eine Basis!?

  • Hallo,


    Bafög wird in der Regel nur bis 30 (Erstbeantragung) gezahlt. In Einzelfällen gibt es Ausnahmen, es können zum Beispiel Kindererziehung, schwere Erkrankungen etc. angerechnet werden. Da du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, wird es wahrscheinlich schwer.