Miethöhe...

  • Hallo ertsmal.


    Ich habe mal eine Frage.Ich habe heuet auf der ARGE mein Wohnungsangebot abgegeben habe aber nun Angst das sie mir die Wohnung nicht Genehmigen, da sie 68qm groß ist und 315 warm kostest.
    ich muss mit meinem Sohn umziehen da ich jetzt auf 42qm lebe und es echt zu klein ist.Kann mir jemand weiter helfen wie meine chancen stehen?????

  • Erstmal Glückwunsch zum Schnäppchen (Neid!)!
    Die Eckdaten für Wohnraum bei zwei Personen liegen bei 60qm. Da man als Alleinerzieher aber nicht in einem Schlafzimmer/Bett mit dem Kind schläft, wie das bei einer Lebensgemeinschaft üblicherweise der Fall ist, und somit der Bedarf für ein Kinderzimmer besteht, sind in dieser Konstellation 10qm mehr, also 70qm, als angemessen zu betrachten.
    So jedenfalls hat es das Sozialgericht gerade in meinem Fall entschieden.
    Ob die Arge das in deinem Fall von sich aus (ohne Klage) so sieht, bleibt abzuwarten. Zumindest könnte es eine Argumentationshilfe sein, denn die Kosten selbst stehen ja wohl außerhalb jeder Diskussion, oder?


    LG

  • tukan
    Da wäre es doch bestimmt gut, wenn du Mikky (und für andere könnte das auch wichtig sein oder werden) dein Aktenzeichen (Gerichtsurteil) nennst, damit darauf Bezug genommen werden kann, bevor noch jemand klagen müßte.
    Gruß. Lirafe

  • lirafe
    Mal langsam! Es geht hier nicht um ein Urteil des BSG, und dir als Fachfrau wird auch bekannt sein, dass zum einen die Richter in ihren (Einzelfall-)Entscheidungen unabhängig sind, zum anderen handelt es sich hier um ein Anerkenntnis-Urteil, d.h. nicht jede Arge muss einer richterlichen Empfehlung folgen.
    Ich fürchte, der Weg der Klage lässt sich also leider oft nicht umgehen, auch wenn das der Allgemeinheit Kosten sparen würde.
    Und: Ich wohne schon länger in der ehemals "unangemessenen" Wohnung und habe 1 Jahr vergebliche Bemühungen um angemessenen Wohnraum vor Gericht nachweisen müssen (und natürlich die Differenz zur Miete während dieses Zeitraums selbst gezahlt - gut Ding will Weile haben).
    Ich präferiere also ggf. den Gang zum Anwalt, und das beginnt meist mit dem Widerspruch ;)


    LG

  • tukan
    Klar ist dies im vorliegenden Fall keine höchstrichterliche Entscheidung, aber dennoch lassen sich manche Sachbearbeiter davon beeindrucken, was bisher irgendwo entschieden wurde, wenn man sie darauf hinweist. Wie du selbst schreibst (Zitat): "Zumindest könnte es eine Argumentationshilfe sein,...?"


    Gruß. Lirafe