Weiterbildung oder lieber doch nicht

  • hallo,
    also ich bin 35, seit einem Monat arbeitslos, habe vorher immer Vollzeit gearbeitet,als Reiseverkehrskauffrau.
    Beziehe jetzt Arbeitslosengeld ( 560,-€ ) und ALG2 360,-€. ( Bedarfsgemeinschaft )
    Mein Partner hat einen 400,-€ Job. Wir haben ein Kind, 5 Jahre.
    Ich möchte natürlich schon wieder einen Vollzeitjob haben. Würde mich evt. auch weiterbilden.
    Oder haben solche geförderten Weiterbildungen gar keinen Sinn ?:rolleyes:
    Habe jetzt schon einige Beiträge gelesen, die alle nicht so begeistert waren von ihren Maßnahmen.
    Lieber einen Aushilfsjob auf 165,-€ in einem Baguetteladen annehmen, als eine Maßnahme ?
    Mußte mich dort bewerben, da dieses Stellenangebot von der ARGE kam. Und jetzt soll ich da Probe arbeiten.
    Kann man den Job irgend:confusedwie ablehnen ohne gekürzt zu werden oder ganz raus zu fallen aus dem Bezug ?
    Hab ja jetzt auch viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt!!!!


    Danke für Eure Antworten im voraus.:confused:

  • Wenn du eine Weiterbildung bekommen kannst dann solltest du diese auf alle Fälle machen.Es ist nur leider oft so das die sogenannten Weiterbildungen nichts mit dem Beruf zu tun haben den man gelernt hat und somit nützen sie einen meist nicht viel.Wenn du von der ARGE ein Stellenangebot bekommen hast dann mußt du dich dort auch bewerben da du ansonsten mit Kürzungen deiner Leistungen zu rechnen hast.

  • hallo.
    erstmal danke für die antwort. also ich komme ja aus einem Büro und die Weiterbildung würde sich auch darauf beziehen ( EDV und Rechnungswesen z.Bsp )
    Also es würde mich sicher nicht dümmer machen :o) In die Weiterbildung kann jederzeit eingestiegen werden.
    Und jetzt hab ich aber diesen Vermittlungsvorschlag bekommen für den Aushilfsjob in einem Baguetteladen. Nicht das ich mir das nicht zutrauen würde, aber irgendwie steige ich ja die "Karriereleiter" hinab und nicht hinauf , und es hat rein gar nichts mit meinem ausgeübten Beruf zu tun.
    Die Chefin in dem Laden hat auch sehr darauf gedrängt, das ich gleich morgen anfange Probe zu arbeiten.
    Sie hat mich beim Einstellungsgespräch kaum was über meine Person gefragt, also hauptsache sie kriegen schnell jemand, damit sie diesen Monat in den Urlaub fahren können. Sie war nämlich schon seit 1,5 Jahren nicht mehr im Urlaub.
    Ich war mit meiner Familie schon seit drei Jahren nicht mehr im Urlaub obwohl ich voll gearbeitet habe. Aber mein Lohn hat trotzdem nicht für einen Urlaub gereicht.
    Sie hat noch durchklingen lassen, das ich so die einzige war die sicher vorgestellt hat, die anderen Bewerber vom Amt hätten sich erst gar nicht vorgestellt. Da frag ich mich wie die das machen, ohne Sanktionen zu bekommen .
    Geht so eine Maßnahme dann vor einem Aushilfsjob, also kann/ muß ich den Job dann kündigen, wenn das Amt die Maßnahme bewilligt ?
    LG miezbabu

  • Hallo, wie du das schilderst würde ich auch lieber die Weiterbildungsmaßnahme machen. Denn das andere ist ja nur ein Aushilfsjob, und warum geht dort kein anderer hin??? Muss doch was nicht stimmen!!! Den Aushilfsjob kannst du meiner Meinung nach kündigen, wenn die Maßnahme kommt, erstens hast du Probezeit, in der kann man jederzeit kündigen und die Maßnahme wird dir mehr bringen. Diese Begründung müsste auch bei der ARGE ziehen, denn sie wollen ja, dass du wieder einen festen Job bekommst. Rede vorher noch mal mit deiner SB beim ALGI, die sind meist zugänglicher. Oder erwähne bei der Chefin, dass du eine Maßnahme anfangen willst, vielleicht hat es sich dann schon erledigt.
    Viele Grüße

  • danke erstmal.
    habe heute wegen der maßnahme bei meinem vermittler mal angerufen.
    die maßnahme hatte ich mir selbst im internet herausgesucht. meine vermittler will mich zurück rufen deswegen.
    er sagte was von, die maßnahme geht vor.
    jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob er den job meint, denn dena hat er mir ja per vermittlungdvorschlag mitgegeben, oder ob er die maßnahme meint.
    bekomme ich neben der maßnahme trotzdem mein volles alg1 und alg2 weiter ? und muß ich mich dann nebenher trotzdem noch um einen festen job kümmern, oder kann ich in aller ruhe erstmal die weiterbildung absolvieren ?
    lg miezbabu

  • Hallo,


    wenn die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird, bekommst du weiterhin die vollen ALG Bezüge und musst nicht noch nebenher arbeiten, da du ja ansonsten die Weiterbildung zeitlich überhaupt nicht ordentlich machen könntest.


    Viel Glück