Vater zahlt wie er will

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem,wobei ich von euch tipps benötge.
    Nun zum Problem: Der Vater meiner beiden Söhne war nie ein eiffriger Unterhaltszahler. Erst nachdem er von einem Gericht dazu verdonnert wurde klappte es für einige Zeit.
    Er hatte eine gute Anstellung, somit hatten meine Söhne auch ihren Unterhalt.
    Eines Tages kam er mit seiner Familie auf die Idee in Deutschland alles aufzugeben und in Schweden ein neues Leben zu beginnen.
    Am Tage seiner Abreise kam er zu mir und legte einen von ihn verfassten wisch vor, indem er den Unterhalt je Kind um ein Drittel herabsetzte.
    Seine Worte: Wenn du nicht unterschreibst, dann bekommst du gar kein Geld mehr!
    ich unterschrieb und weg war er.
    Einge Zeit ging alles gut.
    Dann ein erneuter Brief, in dem er mitteilte er sei jetzt arbeitlos und werde deshalb den Betrag nochmals um 20% kürzen, was er auch tat.
    Ich kann weder nachprüfen was er verdient hatte, noch ob er wirklich arbeitslos ist.
    Er verweigert diesbezüglich jede Auskunft.
    Kann mir jemand tipps oder links zukommen lassen?
    Ich habe es satt!

  • Hallo Zorn!


    Als Vater von 2 Jungs kann ich leider auch Deinen Ex verstehen, und nicht immer ist es so wie Du die Dinge sehen willst. Du siehst nur das er eine Unterhaltsverpflichtung hat und das er dieser nachzukommen hat, aber so einfach kan man sich das eben auch nicht immer machen, denn ebenso wie er hast auch Du diese Verpflichtung und ebenso wie er kannst auch Du in schwierigere Lebenssituationen geraten - nur idieses Szenario ist bei Dir nicht zulässig. Dnk nur mal drüber nach was Du bekommen hast, das Du als Selbstverständlichkeit ansiehst, was aber letztendlich-wenn auch in letzter Minute- freiwillig erbracht wurde und daher nicht als selbstverständlich anzusehen ist.


    Was hättest Du gemacht wenn er Dich über den Weggang ins Ausland nicht in Kenntnis gesetzt hätte?


    In wieweit er in der Situation steckt die er Dir offenbart mag niemand zu beurteilen aber bezüglich einzufordernder Zahlungsverbindlichkeiten ist die Volllstreckung in der EU relativ vereinfacht worden. Durch Abkommen die eine Anerkennung selbiger durch eine bei der ausstellenden Behörde (also das entscheidende Gericht) zu beantragende Ausweitung auf das EU Ausland, damit kann dan die Forderng ohne Probleme von einem Gerichtsvollzieher des EU Landes in dem sich der Schuldner befiindeteingetrieben werden.


    Wie gesagt EU und nach meinem Wissen gilt dieses Abkommen sowie einige andere Abkommen die zwiscehn den EU Staaten bestehen auch mit der Schweiz, da diese sich den meisten bestehenden Abkommen zwischen den EU - Staaten auf ähnlicher Basis angeschlossen hat.


    Wäre dies so müssten auch die Forderungen in der Schweiz mittels eines erweiterten Urteils eintreibbar sein.


    Diesebzüglich würde ich zumGericht fahren, dort einen Rechtspfleger um Auskunft bitten und abklären ob und in wieweit Dir anwaltliche Hilfe bzw. Auskunft diesebezüglich zu gewähren ist, Sicher kann man Dir dort ansonsten auch weitere Möglichkieiiten aufzeiigen..


    Letztlich ist es sicherlich die falcheste Lösung, einfach zu sagen man habe keinen Nerv meh sich der Aussagen des Exmannes zu stellen und sich als Opfer von Verarschung zu sehen, Scheidung bzw. Trennung heisst nicht das die zuvor bestehenden Problematiken mit einem Wisch ausradiert werden können.



    Natürlich kann das alles auch nur Methode haben um sich der Zahlungsverantworung gänzlich zu entziehen, sicher sein kann man sich da nie , aber man sollte dieses deswegen auch nicht gleich unterstellen,


    Hoffe das Du genugend Anregungen und die entsprechende Hilfe erhalten oder finden wirst.


    Gruss
    Horst Grunert

  • Hallo Zorn,
    oft ist es so, das es wirklich schwer ist Unterhalt zu zahlen. Nach meiner ersten Ehe war es mir auch sehr viel Unterhalt zu zahlen, da ich auch noch das Haus auszahlen musste. Wir hatten uns damals so geeinigt, das ich nur noch monatlich 250,00 damals noch DM zahle, dafür aber nicht stur aufhöre wennn meine Tochter volljährig wird. Ich habe dann zwar fast 30Jahre den Betrag bezahlt. Meine Ex hatte dann in den Jahren einiges mehr bekommen. Im Gegenzug hatte ich dafür aber jeden Monat mehr Geld für mich, was für mich sehr gut war.
    Ich meine Einigungen sind schon sehr wichtig. Es ist auch für die Kinder immer gut wenn sie sehen das sich die Eltern entgegenkommen.

  • @Wolfdaniel
    Dazu gehören ganze "zwei" vernünftige Menschen, und das ist leider oft nicht gegeben. Ich hatte mich mit dem Vater meiner Kinder auch jahrelang auf100 DM/dann 50 € geeinigt, weil er keine Arbeit hatte: Dachten wir. Stimmte aber nicht, wie nach vielen Jahren zufällig herauskam, trotzdem ließ ich ihn in Ruhe. Die Kinder hat er nie geholt oder mal was gemacht, er kam wenn dann zu uns für ein paar Stunden und später brachte und holte ich sie. Als sie kleiner waren haben sie fast gebettelt, mal bei ihm übernachten zu dürfen. Nö. Dann klagte "er" wiederholt wegen Herabsetzung auf Null, weil er mit seiner dritten Frau das 4. Kind hat. Aber Pustekuchen, war ein Eigentor. Es wurde etwas erhöht - auf 72 €.

  • Hallo,
    das Problem ist doch, der Vater hatte in Deutschland eine sichere Arbeit und gutes Einkommen.
    Warum er sich für solch ein gewagtes Abenteuer entschieden hat bleibt wohl sein Geheimnis.
    Fakt ist doch er ist auf die Schnauze gefallen und die Kinder sollen es ausbaden.
    Dazu noch die Frechheit zu besitzen den kindern zu erzählen das andere an alldem schuld sind.
    Es war so schon nicht leicht,da bei mir der Alltag ( Schule und Verpflichtungen im Haushalt ) und bei dem Vater nur die schönsten Sachen der Welt gezeigt werden.
    Ich hatte das Glück nach langer Zeit einen neuen Partner zu finden, ihn zu heiraten und ein weiteres Kind bekam.
    Nun wird doch allen Ernstes gefordert mein jetziger Ehemann soll für den Unterhalt aufkommen, da er ja in Arbeit steht.

  • Zorn
    Na ja, das kommt vielleicht auf den Einzelfall an. Ich hatte mich leider auch noch ein zweites Mal getraut und der Neue war mit meiner Regelung - 100 DM - einverstanden, weil er sehr gut situiert ist (und er steuermäßig dadurch besser fuhr, weil er die Freibeträge für meine Kinder bekam, wovon ich nichts hatte und habe, weil kurz nach meinem Autobahnunfall die Ehe auseinanderging, weil er keine kranke Frau wollte. Spielte vorher Tennis usw. Also ist meine Meinung, dass zwar dein jetziger Mann nicht einfach so für den Unterhalt aufkommen soll, aber im Einzelfall kann man sicher abwägen, wenn jemand wirklich ein richtig hohes Einkommen hat.


    Vielleicht könnt ihr das mit den Steuerfreibeträgen mal anvisieren, das weiß kaum jemand. Dafür ist von dir (so war es damals) eine Erklärung erforderlich, dass du für deine Kinder keinen oder nur wenig Unterhalt erhälst, und dein jetziger Mann im gewissen Sinne mit für sie aufkommt. Das lohnt sich, wenn man die Steuererklärung macht.

  • Nach unserer Trennung ging auch der Kindesvater eine neue Ehe ein.
    Seine Frau brachte ein Kind mit in die Ehe.
    Die Problematik keinen zustehenden Unterhalt zu bekommen ist auch ihn hinreichend bekannt.

  • Sagen möchte ich damit: Der Kindesvater kennt das Problem , weiß das das geld benötigt wird.
    Gerade jetzt in dem jetzigen Alter der kids.
    Ja, auch wir müssen uns vorwerfen lassen einen Arbeitsplatz zu haben.
    Unser Einkommen ist zu viel für einen Zuschuß, und zu wenig um ein paar altersgerechte Ansprüche zu erfüllen.
    Mein Mann ist täglich bis zu 14 Stunden auf Arbeit und das für einen Hungerlohn!
    Der Kindesvater kann seiner ´´Stief´´tochter alles bieten und ist nicht in der Lage sein eigen Fleisch und Blut wenigstens einen teil des zustehenden unterhalts zu zahlen.
    Es sind damals viele schlimme Sachen geschehen, so das ich den ewig besoffenen ruswerfen mußte.
    Vielleicht war das der grund das er wieder lernte aufrecht zu stehen und das jetzt eine Rache an mich darstellt keinen Unterhalt zu zahlen.
    Meine ursprüngliche Frage war.
    Wie kann ich meine Unterhaltsansprüche gegen den in SCHWEDEN lebenden kindesvater durchsetzen???????????

  • Das wirst du alleine nicht schaffen denke ich. Es gibt zwei Möglichkeiten, die du angehen kannst.


    1. Jugendamt -
    In diesem Fall persönlicher Termin. Du bist mit diesem Problem nicht alleine und die haben Erfahrungen; ob gut oder schlecht, wird sich zeigen. Manchmal erlangen die im Wege der Amtshilfe Auskünfte und Daten, die wir nicht bekommen. Beispielsweise die Frage: Ist dein Mann komplett raus aus Deutschland, oder hat er hier noch irgendwelche Formalitäten zu erledigen, bleiben seine Daten irgendwo fortlaufend erfaßt, also hat er ihr Versicherungen, die er weiter "bedient", wie beispielsweise Lebensversicherung etc.? Mitunter kommt man über viele Umwege (Zeit mußt du einplanen) an Informationen.


    2. Fachanwalt
    Es gibt auf das Ausland, Umgangs- und Unterhaltsrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Das sehe ich als Chance. Allerdings sind die auch recht teuer (arbeiten teilweise nur auf vereinbarter Honorarbasis und nicht nach BRAGO (also Gebührentabelle für Anwälte) und nicht einfach zu finden. An deiner Stelle würde ich, falls du dich dazu erkundigen möchtest, die Anwaltskammer deiner Region anrufen und mich danach erkundigen, welche Kanzlei in dieser Richtung versiert ist und dann dort vor einem Gespräch die Kostenfrage klären, damit du am Ende nicht geschockt bist. Ohne Klärung vorher kein Termin!


    Wie alt sind denn deine Söhne? Älter als 12 Jahre?


    Überlege dir doch mal meinen Vorschlag betreffend der Steuerfreibeträge; das greift zwar erst beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich, doch es rechnet sich.

  • Möchte mich ersteinmal für die Tipps bedanken.
    Einige Details habe ich schon.
    Werde in der kommenden Woche beim Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse Vorsprechen.
    Nach Rücksprache mit meinem Mann werde ich die Suche nach einen Anwalt beginnen.


    Meine Jungs sind 14 und 15 Jahre alt.


    Auch das mit dem Steuerfreibetrag muß geprüft werden.

  • @ Zorn - Dein Ex-Mann kann seiner Stieftochter alles bieten, mal ne ganz blöde Frage:


    Warum kann Dein jetziger Mann das nicht ? Im Grunde sind doch beide Situationen ähnlich der jeweilige Stiefvater kommt für den Unterhalt des Stief-Kindes auf, also dem Überbleibsel aus einer zerrütteten Lebensgemeinschaft. Du aber munierst das Dein Ex den finanziell besseren Griff getan hat. Er versogt das Kind eines Anderen, so wie Dein neuer Lebensgefährte das Gleiche mit eurem gemeinsamen Sprößling aus früheren Zeiten auch macht. Nur weil Dein Mann dadurch eine finanziell besseren Griff getan hat, kannst Du ihm das doch nicht vorhalten. Er kümmert sich nach Deinen Angaben nicht um euer gemeinsames Kind, aber er kümmert sich um ein Kind, und mehr hat er ja auch nicht produziert! Du suchst kass gesagt nur Deinen Vorteil - aber den gibt es bei Scheidung nun einmal nicht! Lass einfach mal die Gefühle aussen vor und betrachte das nüchtern, so wie das auch unsere Richter tun müssen!


    Da es heutzutage grade von Seiten der Frauen doch so ist das sie sehr gut eine Famile versorgen können, leider aber in der dann entstehenden Familie immer den Mann ausklammern, wundert es mich nicht das die Scheidungsquoten nach oben geschossen sind und wenn ich schon beider Kritik bin, der Mann hat in der Regel Frau und Kind versorgt, wenn die Frau das nicht kann muss sie sich eben nicht in die Scheidungssituation bringen! Emanzipation heisst leider nicht : "...nur Vorteile für die Frau!"