Hilfe bei zumutbarer Arbeit

  • Ich hoffe ich bin hier richtig.Vielleicht kann mir jemand helfen.Ich bin Mutter von 3 Kindern(19,14,11),wobei der Älteste das Haus zum Studium verlässt.Durch die Trennung von meinem Ehemann,Der keinen Unterhalt bezahlt,Bin ich auf Leistungen von Hartz 4 angewiesen.Ich habe einen Job,bei dem ich nur 20 Stunden arbeite.Nun habe ich ein Angebot von der ARGE bekommen,Vollzeit zu arbeiten.Da es sich aber nur um Spätschicht handelt und ich an 3 der 5 Arbeitstagen nicht mal nach Hause komme,da keine Verkehrsmittel mehr fahren,habe ich das beim Bewerbungsgespräch auch gesagt.Des weiteren ist diese Arbeit befristet auf 3 Monate.Danach wäre meine jetzige Arbeit weg und ich auf volle Hartz 4 Leistungen angewiesen.Trotzdem wurden meine Leistungen um 30 Prozent gekürzt,da meine Angaben im Bewerbungsgespräch eine Arbeitsaufnahme verhindert habe.Wer kann mir helfen?Auserdem habe ich in meinem jetzigen Arbeitvertrag eine Kündigungsfrist von 2Wochen,der Arbeitsbeginn wäre aber innerhalb von 2 Tagen gewesen.

  • Hallo!


    Hier liegt der Teufel im Detail. Auf den ersten Blick sieht es in der Tat so aus, als ob die neuen Tätigkeit unzumutbar wäre. Da die Arge es nun mal anders sieht kannst du zunächst nur Einspruch gegen die Sanktion von 30% einlegen. Wenn dabei nichts rauskommt, solltest du dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt holen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    ich sehe hier sehr wohl eine Grundlage, die Tätigkeit als unzumutbar einzustufen. Wenn du nachweisen kannst, dass mit öffentlichen Verkhersmitteln (sofern du kein Auto hast) die besagte Arbeitsstätte nicht zu erreichen ist, liegt hier eine Probelamtik vor, die eine Arbeitsaufnahme unmöglich macht.


    Dass du dies im Vorstellungsgesräch gesagt hast, rechtfertigt keine Sanktion, da der Arbeitgeber wohl ein Recht darauf hat zu erfahren, wenn ein potentieller Arbeitnehmer die Arbeitsstätte überhaupt nicht erreichen kann.


    Sofort schriftlichen Widerspruch einreichen und diesen ausreichend begründen (Fahrpläne etc), ebenfalls würde ich in deinem Fall sofort den Teamleiter aufsuchen.


    Viel Glück

  • Ich finde die Sanktion auch völlig ungerechtifertigt. Aber hier taucht mal wieder eine Frage auf, die ich an anderer Stelle schon einmal aufwarf, die aber noch nicht geklärt ist. Vielleicht weiß das jemand oder ...


    ... Salle
    Ist man denn, wenn man ein Auto "besitzt" dazu verpflichtet, dieses zum Erreichen seines Arbeitsplatzes zu nutzen; damit sind doch oft auch erheblichere Kosten verbunden, als würde man die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Beispielsweise habe ich aus dem Grund (weil Sprit echt zu teuer war und am "Ku`damm" keine kostenlosen Parkplätze gibt (überwiegend Parkhaus = superteuer und 2-Stunden-Parkzonen mit Ticket) immer am nächsten Bahnhof geparkt und bin weitergefahren mit den öffentlichen Vekehrsmitteln (also Park & rail). Aber ist man im Einzelfall wirklich zur Erläuterung seiner Gründe verpflichtet, also kann man "gezwungen" werden das Auto zu nutzen? Schließlich "teilt" man sich das ja innerhalb einer Familie auch oftmals.

  • Hallo,


    Eventuell könnte die Entfernung bis zum Arbeitsplatz noch eine Rolle bei der Argumentation spielen.
    Wenn der ÖPNV ausscheidet ( wegen der sturen Zeitvorgabe des AG ) und belegbar ist, dass die Arbeit
    zu Fuß oder mit dem Rad nicht in 1 1/2 Stunden zu erreichen ist.


    Beim nächsten Vorstellungsgespräch würde ich den zeitlichen Faktor ( unter Vorlage des Fahrplans ) mit
    dem potenziellen AG besprechen und um etwas Flexiblität seinerseits bei der Schichtvorgabe bitten.


    Damit kann niemand einen Unwillen zur Arbeitsaufnahme unterstellen.



    Mfg

  • Hallo, ich sehe das so, : In Gesetz steht eindeutig das die Zielsetzung der ARGE sein muss, das ein Leistungsbezieher durch da Arbeitsangebot - (jetzt kommts) dauerhaft und vollständig aus dem Bezug von Sozialleistungen heraus kommt. Du schreibst das der Arbeitsvertrag dies lediglich auf 3 onate garantiert


    Also Widerspruch einlegen udn danach Klage vor dem Sozialgericht einreichen - bei all den anderen Punkten, siehe z.B. Salle wird es einem halbwegs gutem Juristen möglich sein anzufühen, das die ARGE die Sanktion zu Unrecht ausgesprochen hat! Rechtsbeihilfe bekommts Du kostenfrei wenn Du mit dem ALG II Leistungsbescheid bei einem Rectspfleger auf dem Amtsgericht um Beratungshilfe ersuchst!


    Wie immer : Was die ARGE macht und begründet ist gelinde gesagt egal, auch die Rechtsabteilung (sprich Widerspruchsstelle) ist einen Dreck wert, weil sie letztlich die Sauereien der BA umzusetzen hat, glaubt nicht das diese Stellen nur halbwegs im Interesse der Antragsteller aktiv sind, einzig und allein soll ein Anspruch seitens der Leistungsbezieher durch vorgaukeln einer neutralen Schiedsstelle dazu führen, die berechtigten Klagen mit irreführtenden Begründungen zu verhindern! oder anders gesagt, Ihr werdet genötigt mangels Unkenntnis aufeuch zustehende Rechtsansprüche zu verzichten


    Ich bin absolut sicher das ein SWozialgericht Dir Recht geben wir, aber leider melden sich bereits von mir diesbezüglich beratene Hilfesuchende hier nur sehr selten und manche stcken einfach den Kopf in den Sand und resignieren - Leute, Mensch wert euch - wenn nicht j3etzt, wann dann???