Student braucht hilfe

  • Hallo Zusammen!!!


    Also ich bin gerade mit dem Studium fertig geworden, und habe Sozialpädagogik studiert. Habe zuvor eine Erzieherausbildung erfolgreich absolviert! Nun weil ich nach dem Studium (beendet Juli 2009) noch keinen Job habe, war ich bei der ARGE um zu klären wie es mit mir weiter geht!


    Habe eine Frage zum Bewerben, darf die Arge mir vorschreiben wo ich mich bewerben muss? Ich meine wenn sie mir eine Stelle anbietet mit 20 std. ich diese Stelle aber gar nicht haben will und ich auch nachweisen kann, dass ich in der gleichen Zeit 10 Vollzeitstellen gefunden habe und mich auch da beworben habe?


    Ich habe das dass auch so formuliert und der Mitarbeiter der Arge hat gesgat ich müssste mich überall bewerben wo sie es mir empfehlen würden. Wenn ich dies nicht tun würde (innerhalb 3 Werktage) dann würden Leistungen gekürzt!!! Lustig, dass war der erste Besuch von mir da, und ich beziehe im Monent noch gar keine Leistungen aber egal. Ich möchte einfach erstmal mich auf Vollzeitstellen konzentrieren und wenn das halt nicht klappt nach 2 bis drei Monaten kann man immer noch sich eine Stelle in Teilzeit suchen! Können Sie mir da rein reden? Könnt ihr mir da helfen? Liebe Grüße?

  • Hallo!


    Ja, du musst dich da bewerben, wo die Arge dich hinweist. Auch einen Teilzeitjob. Du bist verpflichtet, alles zu tun, um die Leistungen nach SGB II zu mindern oder davon weg zukommen. Es steht dir doch frei, dich zeitgleich um einen Vollzeitjob zu bemühen. Wo ist das Problem.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich schließe mich lirafe an.
    Ohne Fördern auch kein Fordern ;)
    Aber ich nehme dir direkt mal die Illusion das du sofort als Berufsanfänger eine Vollzeitstelle bekommst.
    Gerade im Bereich Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder wie es ja jetzt heisst Soziale Arbeit, sind Teilzeitstellen für Berufsanfänger gang und gebe (musst du nicht noch ein Anerkennungsjahr machen???). Natürlich kannst du da Glück haben, aber ich würde mich da nicht so festbeissen ;)

  • Hallo!


    Klar, wenn er keine Leistungen nach SGB II bezieht, kann er Karneval in Rio feiern. Aber die Frage bezieht sich auf den angenommenen Fall, dass er ALG2-Bezieher wird!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo zusammen,


    Also danke für eure zahlreichen Antworten!!! Also es geht um folgendes, ich bin ja wie gesagt momentan in so einer Übergangssitutaion! Studium gerade zu ende und warte auf job!! Wenn man exmatrikulierte ist, werden automatisch Bafög, Krankenkasse, etc ungültig und man hat halt auch keinen Anspruch mehr darauf. Das bedeutet dass ich bis mein Alg II antrag durch ist ( termin 27.07.2009) ich mit meinen finanziellen Mitteln begrenzt bin! Deshalb kann ich irgenwie gar nicht einsehen, dass ich das Geld für eine Bewerbung (Foto, Mappe, Beglaubigung, Porto, Rückumschlag) was mal nicht gerade wenig ist, wenn ,man das vernünftig macht, ausgeben soll um eine Stelle zu bekommen die ich nicht will, obwohl das Geld in einer anderen Volzeitstelle besser investiert wäre. ich diese aber nicht machen kann weil ich erstmal warten muss um dafür wieder die Kohle zusammen zu haben. E-mail bewerbungen sind sehr selten in unserem Bereich möglich, allso muss man sich schriftlich bewerben. Ich weiß, dass man pro Bewerbung max. 5 euro wieder bekommen kann. Aber ich kann das halt auch erst an 27.7.2009 klären. Und bis dahin....

  • Wie ich bereits sagte, sind die Chancen für Berufsanfänger nicht so hoch direkt eine Vollzeitstelle zu bekommen. Und ich frage nochmal, musst du kein Annerkennungsjahr machen? ^^
    Auf der anderen Seite: Ob du Lust hast oder nicht, das Geld für eine Bewerbung "nur" auf eine Teilzeitstelle auszugeben, du wirst es tun müssen ;)
    Sobald du deinen Antrag durch hast, musst du dich auch auf Putzstellen bewerben. Deine Berufsausbildung schützt dich davor nicht. Das ist alles zumutbar! Also gib lieber das Geld für die Teilzeitstelle in deinem Berufsfeld aus, als dann hinterher das Geld ausgeben zu müssen, um dann putzen zu dürfen.

  • Wer sagt, dass du "das mit den Bewerbungskosten" erst 27.07.09 klären kannst. Den Antrag hierfür hättest du schon längst stellen können und kannst dies auch kurzfristig jetzt noch; das ist nicht ovn irgendeinem Termin abhängig, auch nicht von einem möglichen Termin beim Sachbearbeiter; ansonsten - wie schon geschrieben - kannst du nicht sanktioniert werden, solange du noch keine Mittel erhälst.

  • ich kann meine vorredner nur bestätigen - sobald leistungen bezogen werden, ist jede stelle zumutbar. ziemlich egal welche elitäre einstellung wir bezüglich unseres wunschjobs nachdem studium haben. also ich mach auch zehn kreuze, wenn ich eine teilzeitstelle kriege, bevor ich abkommandiert werde zum "fahrräder bewachen" oder eine zeitarbeitsfirma mich einstellt.
    da wir studis ja denken, wir kriegen das mit den bewerbungen schon ziemlich gut alleine hin und wollen ja nur geld um irgendwie nach dem studium zu erleben, ist die vorgeschriebene gangart schwer nachzuvollziehen - ging und geht mir absolut genauso. also entweder man findet nen gut bezahlten nebenjob, schnell doch noch ne anstellung im studierten bereich oder man muss sich wohl oder übel den eingliederungsmaßnahmen der arge beugen...
    ich musste mich übrigens auch schon vor dem leistungsbezug auf eine, von denen auserkorene, stelle bewerben - liegt wohl daran, dass vor antragsabgabe, erst der termin beim arbeitsvermittler ansteht. so war es jedenfalls bei mir...