Haushaltsgemeinschaft mit Tochter

  • Hallo Leute habe mal eine Frage,


    ich habe bisher mit meiner Tochter eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Jetzt hat Sie Ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurde von der Firma noch für 3 Monate übernommen. Ich empfange leider Alg II. Nun habe ich den Amt einen Brief geschrieben das meine Tochter jetzt genung Geld verdient um sich selbst zu versorgen und an mich nur einen Teil der Miete zahlt und ansonsten sich selbst versorgt das heißt das wir nicht zusammen wirtschaften. Meine Tochter hat ebenfalls ein Brief beigelegt das Sie nur einen teil der Miete bezahlt und sonst keine Zahlungen an mich leistet. Ich habe mich jetzt mit meiner Sachbearbeiterin angelegt, weil Sie trotzdem wissen möchte wieviel meine Tochter verdient obwohl ich gelesen habe das Sie das nicht muss wenn Sie den Paragraphen SGBII §9(5) schriftlich widerlegt das keine Zahlungen an mich leistet. Meine SB sagt mir, wir wären eine HG und meine Tochter könnte das nicht einfach widerlegen und Sie muss angeben wieviel Sie verdient und das wird dann erst geprüft ob Sie an mich zahlen muss oder nicht. Sie hat mir jetzt einen Antrag geschickt wo meine Tochter eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss und noch einen Antrag"Erklährung zum Einkommen Vermogen bei Haushaltsgemeinschaft" wo ich so zu sagen als Unterhaltspflichtige Person eingetragen werden müsste. Sie ist doch aber mir gegenüber aber gar nicht unterhaltspflichtig. Ich weis jetzt nicht was ich noch machen soll, weil ich weis das ich das garnicht angeben muss und das es rechtswidrig ist was meine SB jetzt mit mir macht. Wenn ich aber jetzt weiter bei meiner Meinung bleibe riskiere ich kein Geld zu bekommen und ich will bestimmt nicht vom Geld meiner Tochter leben. Meine Tochter verdient das erste mal richtig Geld und das soll Sie mir jetzt geben das will ich nicht.
    Über schnelle Reaktionen würde ich mich freuen. Danke. Silvia


    Dazu auch noch mal das Urteil: Urteil des BSG vom 27.1.2009 – B 14 AS 6/08 R – im Internet unter www.bundessozialgericht.de

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von silvia41 () aus folgendem Grund: Haushaltsgemeinschaft mit Tochter

  • Hallo!


    Ich würde erstmal alle geforderten Unterlagen einreichen und abwarten, zu welcher Schlussfolgerung die Arge kommt. Einspruch erheben oder Klagen, geht ja noch nicht, ist ja nichts entschieden.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Naja die müssen das erstmal überprüfen. Bei einer Haushaltsgemeinschaft, wird geschaut, ob sich deine Tochter weitestgehend selbst versorgen kann. Es wird also wieder ihr Bedarf errechnet und dann geschaut, wie viel sie an Einkommen hat. Wenn sie dann noch Geld über ihren Bedarf über hat, dann darf erst vermutet werden, das noch Einkommen für die Familie eingesetzt wird. Erst dann könnt ihr die Vermutung, bzw. deine Tochter, widerlegen.
    Dafür gibt es außerdem einen Freibetrag nach der Arbeitslosengeld 2 Verordnung §1 Abs. 2.
    Dieser Freibetrag errechnet sich aus dem doppelten Regelsatz, den sie bekommen würde + dem Unterkunftskostenanteil, den sie zu tragen hat.


    Bevor man also gleich auf die Barrikaden geht, sollte man erstmal die Leute dort rechnen lassen ;)
    Je nachdem was sie dann für ein Einkommen hat, muss sie gar nix an dich zahlen und das ganz ohne großen Streit mit dem Sachbearbeiter. Die müssen sich halt an diese Vorschriften halten und das alles so überprüfen!

  • Nein, also nee. Ich sehe das völlig anders, als beide Vorredner (-schreiber). Mit ihrem eigenen Einkommen ist, so - wie du das schon richtig eingeschätzt hast - deine Tochter nicht mehr Mitglied der BG, sonder ihr Zwei seid eine "HG". Mithin ist es völlig egal, wieviel sie verdient; weil nur noch der hälftige Mietanteil, der auf sie entfallen würde, von eurer ursprünglichen Leistung (Unterkunftskosten) abgezogen werden kann, weil ihr euch diese Kosten dann ja teilt. Im übrigen spielt sie bei der Berechnung deiner Leistungen keine Rolle mehr, auch nicht wenn sie - wie Doriel schreibt - noch "übriges Einkommen hätte. Daher würde ich - ausser dem, was ihr beide schon richtig getan habt, also erklären, dass ihr gegenseitig nicht füreinander einsteht, nichts weiter ausfüllen und hinschicken. Das wird mitunter wie ein Eingeständnis gewertet. Wen die das allerdings definitiv fordern, würde ich die Anlage (Gegenseitiges Nichteinstehen formuliert) in der ausgefüllten Seite, schriftlich festhalten und gegen den dann später kommenden Bescheid Widerspruch einlegen.


    Besser ihr erhaltet einen "falschen" Bescheid, gegen den ihr bzw. du Widerspruch einlegen kannst, als eine Ablehnung mangels fehlender Unterlagen. Bin mir aber sicher, dass die das dann entweder sein lassen, anderenfalls aber auf keinen Fall damit durchkommen.

  • Ich danke Euch erst mal für Eure Antworten. Ich sehe das auch ähnlich wie lirafe. Mein Problem ist ja in wie weit ich jetzt was ausfülle, denn das Problem ist ja wenn ich zu viel ausfülle und jetzt das so mache wie das wollen, das man dann wie ein Eingeständnis gewertet wird. Ich wollte das von Ihren Arbeitgeber jetzt erst mal ausfüllen lassen und abgeben. Bei Unterhaltsberechtigten im Formular gar nichts reinschreiben, denn keiner ist Unterhaltsberechtigt von uns. Die Kosten meiner Tochter auflisten und nochmals ein Schreiben von mir und meiner Tochter das Sie nichts an mich bezahlt und ich das ich nichts bekomme. Dann wollte ich auch das genannte gerichtsurteil beilegen, denn ich habe immer wieder das Gefühl das die SB gar nicht richtig bescheid wissen.

  • Ich habe das Gefühl, dass die zwar Bescheid wissen, aber "versuchen", was geht; alle stehen unter Druck. Ich würde es wirklich erstmal ohne dieses Formular versuchen und anstelle des Formulars eure beiden gut formulierten Schreiben mitschicken, dass ihr "nicht" füreinander einsteht. Dann erhälst du einen Bescheid. In dem Bescheid steht entweder, dass du das nachreichen mußt und bis dahin eine Entscheidung aussteht, oder sie lassen es sein, weil sie merken, dass sie nicht mit dieser Tour durchkommen. Sollten sie ablehnen bzw. diese Unterlage nachfordern, erhälst du zwangsläufig dann den "endgültigen" Bescheid, gegen den du dann ja Widerspruch einlegen kannst. Mit diesem Widerspruch kommst du definitiv durch. Das Urteil in Kopie kannst`e ja dennoch schon einmal vorab mitschicken, vielleicht erspart dir das andere Schreibereien.

  • Die haben ja diese Schreiben von mir und meiner Tochter schon bekommen. Da stand ja schon mal drin das meine Tochter keine Zahlungen an mich leistet und auch nicht Ihre Lohn oder Arbeitsvertrag offenlegt. Den habe ich nun auch schon abgeben aber das hat den auch nicht gereicht weil Sie da angeblich nicht ersehen konnte wieviel Sie verdient. Sie arbeitet im öffentlich Dienst und da steht halt nur drin welche Entgeltgruppe sie ist. Aber das müssten die eigentlich am besten wissen weil das bei den auch so ist. Die Tariflisten kann man sich auch aus den Internet ziehen. Dann hatte ich ja nochmal bei Ihr angerufen, weil ich den besagten Brief bekomme habe das meine Tochter noch mal was vom AG ausfüllen lassen muss und andere Formulare ausfüllen muss, wo Sie angeben muss was sie sonst noch für Zahlungen hat. Auf mein und das Schreiben meiner Tochter hat sie mir doch gesagt "das könnte meine Tochter nicht einfach so machen", sie muss alles offenlegen und sich an Gesetz PG 9(5) halten.

  • Gut, dann tritt Plan B - sozusagen - in Kraft. Wenn du schriftlich hast, was sie haben wollen, formuliert ihr beide noch einmal richtig hieb- und stichfest, dass ihr definitiv nicht füreinander einsteht, sondern lediglich eine Wohnung zusammen teilt, also eine "HG" seid. Dann soll sie den entsprechenden Bescheid doch mal erstellen. Gegen den kannst du dann wenigstens Widerspruch einlegen. Wie gesagt, ich denke, der Fall liegt klar.


    Kannst du mir bitte mal den Wortlaut PG 9 (5) sagen. Wofür steht PG?

  • Ich denke ich mach das jetzt so wie ich das ja oben schon geschrieben habe. Nochmal einen Brief von mir und meiner Tochter das wir nicht zusammen wirtschaften und in das Formular bei Unterhaltsberechtigen trage ich niemand.

  • Hallo zusammen,


    lirafe : mit PG 9 (5) meint silvia41 wohl §9 im SGB II. Da steht:
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Dieser Vermutung kann widersprochen werden, indem einfach eine Erklärung aufgesetzt wird. So haben es die beiden ja auch schon gemacht.


    silvia41 : Ich würde empfehlen, den Arbeitsvertrag und die Lohnbescheinigung deiner Tochter abzugeben, zusammen mit dem Schreiben, dass deine Tochter entgegen der Annahme von §9 nicht finanziell für dich einsteht. Dabei solltet ihr auf SGB II § 7 verweisen, wo eindeutig geklärt ist, dass deine Tochter keine BG mit dir bildet.


    Die ARGE braucht die Unterlagen deiner Tochter ganz einfach deswegen, weil sie ja vorher mit dir in einer BG war, und sie nun raus gerechnet werden muss.
    Das sollte keine Probleme geben. Ihr seid auf jeden Fall im Recht.


    LG, Jalale.

  • Nein, also nee. Ich sehe das völlig anders, als beide Vorredner (-schreiber). Mit ihrem eigenen Einkommen ist, so - wie du das schon richtig eingeschätzt hast - deine Tochter nicht mehr Mitglied der BG, sonder ihr Zwei seid eine "HG". Mithin ist es völlig egal, wieviel sie verdient; weil nur noch der hälftige Mietanteil, der auf sie entfallen würde, von eurer ursprünglichen Leistung (Unterkunftskosten) abgezogen werden kann, weil ihr euch diese Kosten dann ja teilt. Im übrigen spielt sie bei der Berechnung deiner Leistungen keine Rolle mehr, auch nicht wenn sie - wie Doriel schreibt - noch "übriges Einkommen hätte. Daher würde ich - ausser dem, was ihr beide schon richtig getan habt, also erklären, dass ihr gegenseitig nicht füreinander einsteht, nichts weiter ausfüllen und hinschicken. Das wird mitunter wie ein Eingeständnis gewertet. Wen die das allerdings definitiv fordern, würde ich die Anlage (Gegenseitiges Nichteinstehen formuliert) in der ausgefüllten Seite, schriftlich festhalten und gegen den dann später kommenden Bescheid Widerspruch einlegen.


    Besser ihr erhaltet einen "falschen" Bescheid, gegen den ihr bzw. du Widerspruch einlegen kannst, als eine Ablehnung mangels fehlender Unterlagen. Bin mir aber sicher, dass die das dann entweder sein lassen, anderenfalls aber auf keinen Fall damit durchkommen.


    Ähm, ich weis ja nicht, aber kannst du deine Aussagen irgendwie belegen??
    Wann sollen die denn sonst eine Vermutung anstellen, das sie die Gemeinschaft mit Überschusseinkommen unterstützt???
    Also so hab ich das in der Uni verstanden. Mag sein, das ich mich da irgendwo irre, aber dann wüsste ich gern, wo ich das nachlesen kann.

  • Hallo Doriel Du hast schon teilweise recht, denn selbst wenn was über bleibt dürfen die das auch nicht anrechnen da wir nicht zusammen wirtschaften. Auf die Barrikaden bin ich ja auch nur gegangen, weil man mich dort behandelt hat als wäre ich eben nur ein kleiner Doofer Hartz 4 Empfäger. Eigentlich bin ich die Ruhe selbst, aber mein Stolz darf ich trotz Hartz 4 doch behalten.


    Und nun noch kurz zu Lirafe. Das heißt Paragraph und ganz genau § 9 Abs. 5 SGB II


    LG Silvia

  • Hallo Leute, vielleicht muss man da auch einfach mal anders vorgehen: DU hast der ARGE doch erklärt das Deine Tochter aus der BG augetreten ist, schriftliche Bestätigungen und Erklärungen bestehen, also gebe die nochmals zur Niederschrift bei der ARGE an und (jetzt kommt das Wichtigste) und erkläre dort bitte, das würde eine freme Person mit Dir in einer Haushaltsgemeinschaft leben die ARGE Dich doch auch nicht auffordern würde von dieser eine Verdienstbescheinigung heranzubringen. Schliesslich steht dieser in eine Haushaltsgemeinschaft lebenden fremden Person dann doch zumindest das Anrecht zu diesen Sachverhalt eigenständig zu erläutern (Postgeheimnis, Datenschutz ect.) somit soll sich die ARGE zwecks Widerlegung des geschildertn Sachverhaltes doch bitte an die in der Haushaltsgemeinschaft befindlichen Person selbst wenden und nicht Dir auferlegen Gehaltsabrechnungen ect. dieser Person beizubringen.


    Nur weil bis dato ein Verwandschaftliches Verhältnis bestand wurden die von der ARGE geforderten Beibringungen in der Vergangenheit ja nicht von Dir/Euch erbracht, sondern weil aufgrund des Umstandes der Verpflichtung zum Unterhalt bis zur Vollendung der Ausbildung oder des 25. Lebensjahres die Eltern zur Leistung verpflichtet sind galt die Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft, und diese ist mit dem Umstand der Prüfung und des sich selbst versorgen könnens weggefallen!


    Also hat die ARGE, sofern sie Deinen Angabennicht glaubt die Beweisumkehrlast zu erbringen, muss also belegen das Deine Angaben vorsätzlich falsch sind und hat diesbezüglich lediglich das Recht besagte Haushaltsgemeinschafts zugehörige Person selbst zur Beibringung aufzufordern und nicht mittels einer Rechtswidrigen Praktik an besagte Unterlagen zu gelagen. Eine Sanktionierung wegen einer angeblichen Mitwirkungspflicht wäre demnach nicht gerechtfertigt und wird verutlich auch von einem Sozialgericht genau so beschieden / bestätigt!


    Sollte der Sachbearbeiter das nicht begreifen bitte Ihn gemieinsam mit Dir beim Vorgesetzen in besagter Angelegenheit vorzusprechen! Keine ARGE der Welt kann Dich rechtmässig sanktionieren wenn die Beibringung gewisser Notwendigkeiten nicht in Deinem Handlungsrahmen fällt!"


    Denke damit ist alles gesagt!

  • Danke Herr Hort Grunert,


    die Unterlagen habe ich nun heute schon abgeben. Das was Sie schreiben stimmt und ich weis das auch und das habe ich ja so auch versucht, aber meine SB ist ja weiter harnäckig geblieben und hat darauf bestanden. Ich hatte auch schon überlegt Ihren Forgesetzten einzuschalten, aber habe nun doch alles abgegen und Ihr aber auch noch in meinen Brief und auch in Brief von meiner Tochter klargestellt das es rechtswidrig ist was sie macht. Meine Tochter hat auch nochmal § 9 Abs 5 SGBII widerlegt und klar gemacht das sie keine Leistungen ausser der Miete an mich erbringt. Ausserdem habe ich Ihr noch ein Gerichtsurteil beigelegt und mich auch darauf berufen. Jetzt kann ich nur warten was sie macht. Das Problem ist ja auch das man von dem Geld was man bekommt abhängig ist und das Wissen die bei der Arge auch ganz genau. Man steht dadurch unter Druck. Na ja schauen wir mal, vielleicht wird ja alles gut:)


    Hier noch das besagte Urteil:
    Urteil des BSG vom 27.1.2009 – B 14 AS 6/08 R – im Internet unter www.bundessozialgericht.de

  • Hallo Silvia, leider habe ich auch das selbe Problem wie du. Ich wohne zwar bei meinen Eltern muß aber Gas und Wasser Geld abgeben sonst nichts. Meine Tochter hat jetzt auch ausgelernt und verdiend ab August ihr eigenes Geld. Aber ich muß jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung vorzeigen. Das Kindergeld fällt ja auch weg und Unterhalt vom Kindesvater bekomme ich lange nimmer. Ich bekomme von der ARGE 301 Euro und meine Tochter ist 18 und arbeitet jetzt mal auf 20-30 Stunden Kraft. Andrea

  • Hey,


    ich habe auch das gleiche Problem, bin aber bereit dagegen anzukämpfen.
    Ich bin männlich, 21 Jahre alt, papa bezieht ALGII und ich arbeite jetzt 40Std Woche...
    Bei uns rechnen die mein Geld auch an, also, ich hab es noch nichtmal bekommen
    aber das JobCenter rechnet schon fleißig.


    Ich hoffe die Themen-Starterin meldet sich noch, will nämlich alles so wie sie machen
    oder halt mich zu Mama Ummelden lassen da Eltern getrennt....
    Hab sie auch angeschrieben per PN aber da kommt leider noch nix....


    Hier mal mein bsp wer lesen möchte, vielleicht hilft es jemanden.


    http://forum.hartz.info/fragen-und-antworten-zu-hartz-iv-f4/eigene-wohnung-waehrend-bedarfsgemeinschft-mit-ein-t8366.html


    mfg Andi

  • Hallo Andi,


    lass sie erstmal rechnen, wenn der Bescheid kommt und dem zu entnehmen ist, dass du wieterhin eine BG mit deinem Papa bildest und er plötzlich wesentlich weniger Geld bekommt, melde dich hier wieder.
    Denke daran, dass du fortan deinen Mietanteil selbst aufbringen musst.
    Eigentlich sollte es nicht zu Problemen kommen.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    also wie sind meine schritte jetzt ?
    Einfach abwarten und gucken was passiert ?


    Mein papa hat eine Einkommensbescheinigung bekommen die er mir geben soll,
    soll ich die nun Ausfüllen oder nicht ?
    Was ist mit meinem Arbeitsvertrag ? Soll ich den zurückverlangen ?


    mfg Andi