Beiträge von Nurmalso

    Ihr habt da nur einen Dreher drin! Abgezogen wird nix! Nurmalso hätte in diesem Fall € 160 mehr zur Verfügung als vorher ohne Zuverdienst!


    vG Berthold


    UPPS!!!


    sorry für die verwirrung.
    ihr habt recht!
    asche auf mein haupt...


    vg!


    hallo Jalale!


    neee, dass stimmt so nicht!


    da habt ihr euch BEIDE vertan. es ist so wie ich geschrieben habe. der begriff "grundfreibetrag" ist sehr mißverständlich. vielleicht liegt das problem in der sichtweise, also was die arge abzieht und was uns an dem einkommen zusteht. die arge geht hin und berücksichtigt einkommen bis 100€ (=grundfreibetrag) gar nicht. alles was darüber hinaus geht, verläuft so, wie schon beschrieben.


    nach eurer logik, würde derjenige, der für 100€ im monat arbeiten gehen würde, ja GAR NICHTS behalten können, oder?


    vg! :)


    hallo nochmal!


    von der GEZ kannst du dich als alg-II bezieher befreien lassen. voraussetzung hierfür ist, dass du keinen alg-II-zuschlag (bekommst du, wenn dein alg-I zzgl. eventuelles wohngeld in der summe höher war als das zu erwartende alg-II) beziehst. spätestens nach zwei jahren im alg-II bezug kannst du dich von der gez befreien lassen, da dann der zuschlag wegfällt.


    zu deinen (kalt- oder frisch-)wasserkosten: die gehören grundsätzlich zu den betriebskosten und sind demnach auch von deiner arge zu übernehmen.


    nochmal vg! :)


    hallo!


    bei der berechnung des betrages hast du was verdreht. es ist genau andersrum:


    100 € sind der grundfreibetrag. was darüber hinaus geht, wird mit 20 % angerechnet.


    bei dem 400 €-job von herz1 rechnet die arge also 100 € + 60 € (= 20 % von 300 €) an.
    somit bleiben herz1 von den 400 € also 240 € übrig.


    die 160 € werden dann mit dem ALG II - anspruch verrechnet und es wird entsprechend weniger leistung ausgezahlt.


    vg!

    Hallo Bonzai,


    das ist im Prinzip das Gleiche. Also du beziehst ALG II (Arbeitslosengeld II), das entsprechende Gesetz heisst Hartz IV.


    LG, Jalale.


    hallo!


    du bekommst, wie du schon geschrieben hast:


    "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II".


    ALG II ist der Arbeitsbegriff der Agentur. Hartz IV hat sich eingebürgert, ist aber NICHT der Name des Gesetzes.


    Dieser heisst schlichtweg SGB II


    VG!

    das heisst also im klartext die leute die Mehrbedarf für leute die ihn bekommen haben weden ihn auch weiterhin bekommen,Ich selbst diabetes typ II bekomme noch bis märz 51.17 € in den neuen anträgen ist diabetes nicht mehr enthalten.Das heisst ????


    Gruß wenzel


    hallo!


    herzlichen glückwunsch dass du in einem bezirk wohnst, in dem es überhaupt mal mehrbedarf für diabetes typ II gab!!


    das geld kann dir keiner mehr nehmen!


    ab dem neuen bewilligungsabschnitt sollest du (wenn sb mal aufpassen sollte!) damit rechnen, dass du KEINEN mehrbedarf mehr bekommst.


    vg!


    hallo!


    zu deinem letzen satz nur so viel:


    das ist sogar durch unsern art. 12 des grundgesetzes so vorgesehen.
    das gilt aber nur so weit, bis man z.b. der allgemeinheit auf "der tasche liegt".


    die frage ist also, wieso, weshalb & warum du nun ein fall fürs alg2 geworden bist.
    ich denke, als freier autor und journalist (ich gehe mal davon aus NICHT selbst ernannt ; ) ) bist & wirst du kein stammkunde.


    da dich deine texte hier aber schon wenig optimistisch angehört haben, noch folgendes:


    wenn das praktikum erfolg versprechen sollte, sprich festanstellung o.ä., wärst du blöd dieses nicht anzunehmen & auch kein jobvermittler wird dir dies (mit der aussicht dich als kunden wieder zu verlieren) verbieten.


    sollte bei dem praktikum aber nix bei rum kommen & auch in absehbarer zeit keine entwicklung zum positiven bei dir absehbar sein, wirst du dich darauf einstellen müssen, dich dem "normalen" arbeitsmarkt zur verfügung stellen zu dürfen.


    vg!

    hallo,
    zum abschluß wollte ich nur kurz berichten wie es ausgegangen ist,es hat zwar lange gedauert,aber meine tochter hatte einen positiven bescheid bekommen.die arge hat die nachzahlung übernommen.merkwürdig fand ich nur das sie die mahngebühren der stadtwerke nichtübernommen haben,die arge hatte sich ja nun wirklich zeit für den antrag genommen,aber egal,vielen dank nochmals für die hilfe:)


    hallo!


    schön mal ein feedback zu bekommen! :)


    na siehste, ein "happy end"!


    vg!

    Hallo
    Ich würde gern wissen ob ich für die Konfirmation meiner beiden Töchter (Zwillinge) eine Beihilfe beantragen kann? Und wenn ja, wie :confused:


    hallo!


    leider nein.


    solche kosten sind durch die regelleistungen anzusparen, beihilfen wie in der früheren sozialhilfe gibt es für solche fälle leider nicht mehr.


    vg!

    :confused:Hallo.Bin schon fast verzweifelt.
    Ich habe vor ein paar Monaten eine zweite Ausbildung angefangen und habe BAB beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt aufgrund dessen das ich schon eine Ausbildung habe und vermittelbar wäre als Kinderpfleger... Mein Berufsberater hat mir geraten alg2 zu beantragen was ich auch machen wollte aber die im jobcenter haben mir gesagt das ich aufgrund meiner 1. Ausbildung keinen Anspruch auf alg2 hätte. Was bleibt mir denn jetzt noch? Ich bekomm nicht gerade viel Lehrlingsgeld und muss zusehen wie ich über die Runden komme aber wenn man immer falsch beraten wird ist das echt ätzend... Für Tips wäre ich echt dankbar... LG Claudia


    hallo!


    du kannst selbstverständlich (wie jeder andere auch) einen antrag stellen. ob dieser aber bewilligt oder abgelehnt wird, hängt von sooooo vielen kriterien ab...


    z.b., wieso,weshalb & warum du eine 2. ausbildung begonnen hast, wie alt du bist, wo und wovon du bisher gelebt hast... etc...


    am besten: antrag stellen & gucken, was hinten rauskommt! :)


    vg!

    Hallo!


    Ich bin französisch und bin seit 3 Jahren in Deutschland.
    Ich habe gelesen, das EU Bürger, die nach Deutschland ausschliesslich zur Arbeitssuche gekommen sind, nicht Hartz IV bekommen können. Da ich nach Deutschland gekommen bin, um zu studieren (ich habe gerade einen Master abgeschlossen) frage ich mich, ob ich unter dieser Kategorie falle.
    Kann mir jemand dabei helfen?


    Vielen Dank im Voraus!



    bon jour (oder so ähnlich! ;) )!


    das mit den eu-ausländern stimmt so.


    aber wieso solltest du mit deinem abgeschlossenen master (letztendlich durch deutsche steuergelder finanziert) jetzt noch sozialleistungen (auch durch deutsche steuergelder finanziert) beziehen müssen?


    wovon hast du während des studiums gelebt & wieso geht das jetzt nicht mehr? wieso findest du mit deinem abschluß keinen job? wieso kannst du dir ggbfls. zur überbrückung keinen nebenjob nehmen?


    wünsche dir alles gute!

    Hallo! Das ist auch ziemlich merkwürdig habe einen Brief bekommen am 22. Dezember das ich ab Januar eine Sperre bis Ende März bekomme! Dagegen habe ich wiederspruch eingelegt und am 29 Dezember persönlich bei der Arge abgegeben gestern schaute ich aufs konto und hatte trotzdem mein Geld für januar drauf trotz einer Sperrung! Da weiß doch die eine Hand nicht was die andere macht


    hallo!


    hmm, na dann ist dein größtes problem ja erstmal gelöst.


    was das mit diesem schreiben auf sich hat, würde ich an deiner stelle aber doch noch klären wollen...


    vg & frohes neues jahr!

    Dann hoffe ich mal über die Feiertage noch ein wenig,das die Sparkasse auch mal zu spät bucht!


    hallo!


    oder lief ende 12/08 vielleicht dein bewilligungsabschnitt aus & du hast keinen weiterbewilligungsantrag gestellt bzw. du hast einen gestellt und der wurde noch nicht bearbeitet?


    in beiden fällen würde ich dir raten, am fr. zum amt zu gehen.


    vg & einen guten rutsch!

    Meinst du das gehts dann schnell mit der Bearbeitung? Stand ja seit Mitte Oktober ohne Geld da und das haben sie mir auch dann erst rückwirkend vor ein paar Tagen bezahlt?!!!


    hallo!


    hmm, hört sich für mich sehr merkwürdig an...


    du hast einen bescheid bekommen, das du ab 01/09 keine leistungen mehr bekommst, aber in diesem bescheid steht keinerlei begründung wieso,weshalb & warum??


    oder hast du vielleicht nur ein sogenanntes "beendigungsschreiben" bekommen? in dem steht auch,dass du ab dann und dann keine leistungen mehr bekommst. jedoch enthält dieses schreiben auch einen weiterbewilligungsantrag den du dann einfach ausfüllen musst & deine leistungen werden dann weiterbewilligt.


    falls dem nicht so ist, würde ich schnellstmöglich (in jedem fall in der widerspruchsfrist) persönlich vorbeigehen und versuchen die sache zu klären.


    falls das auch nichts bringen sollte würde ich auch w.o. beschrieben verfahren.


    vg!

    Pauschalierungen unzulässig, ohne Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Mit Richtwerten, die auf Quadratmeter bezogen sind, kann Angemessenheit der Heizkosten nicht hinreichend bestimmt werden. Heizkosten hängen von div. Faktoren ab, wie z.B. Lage und Bauzustand der Wohnung, Geschosshöhe, Wärmeisolierung, Heizungsanlage und meteorologische Daten, unterschiedl. Heizbedarf, z.B. für ältere Personen, für Kleinkinder oder bei Behinderungen. allein Überschreitung von Durchschnittswerten kann Unangemessenheit nicht ohne weiteres begründen kann
    LSG Bayern L 7 B 110/07 AS ER v. 12.03.2007; LSG NRW vom 23.5.2007, L 20 B 77/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen v. 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER; LSG Thüringen v. 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER; LSG Hessen, 21.03.2006, L 9 AS 124/05 ER; SG Chemnitz S 27 AS 3206/07 vom 29.01.2008; SG Dortmund v. 05.03.2007, Az.: S 29 AS 498/05; SG Schleswig S 6 AS 208/06 v. 29.11.2006; SG Oldenburg S 45 AS 670/05 v. 17.10.2006; SG Landshut S 13 AS 30/05 v. 22.06.2006; SG Koblenz v. 21.12.2005; Az: S 11 AS 105/05; SG Aachen v. 1.2.06S 11 AS 99/05; SG Aurich, v. 11.2.2005, S 15 AS 3/05 ER


    alles schön und gut. aber bevor du hier einigen leuten falsche hoffnungen machst, solltest du, lieber "advokat", auch bedenken, dass erst höchstrichterliche urteile (sprich vom bundessozialgericht (bsg)) bundesweite geltung entfalten.


    was ein sg und sei es auch ein lsg, in sonstwo entscheidet, gilt nur für diesen einen mit diesem urteil entschiedenen fall.


    vg!

    So ein Quatsch wenn man verheiratet ist und Kinder hat ist man immer eine BG.Aus dieser BG wird nur dann eine HG wenn die KInder eigenes Einkommen haben aber aus Mann und Frau wird niemals eine HG wenn sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben.


    hallo!


    zum thema "quatsch":


    was ist denn, wenn mann und frau eine bg bilden, und zb. er dauerhaft erwerbsunfähig wird?


    bilden dann beide noch eine bg nach dem sgb2 (soll heißen bekommen BEIDE als bg leistungen nach diesem gesetz)?


    NEIN!


    wenn er dauerhaft erwerbsunfähig ist, "rutscht" er ggfls. (wenn keine ausreichende versorgung aus dem sgb6 in frage kommt) ins sgb12 und wird in der bg des sgb2 als "person in der haushaltsgemeinschaft" geführt.


    oder nicht?? ;-)


    vg & schöne weihnachten!

    es gibt keine heizkostenobergrenzen
    nur unangemessene heizkosten (sehr selten)


    widerspruchsfrist beachten (1 Monat)


    hallo!


    ich weiß nicht woher du deine info hast, aber selbstversändlich gibt es heizkostenobergrenzen.


    vielleicht nicht da wo du wohnst (dann herzlichen glückwunsch zur wohnortwahl!), ansonsten ist es aber bundesweiter standard, dass die jeweils zuständigen kommunen eben solche festlegen.


    aber das hat ja eigentlich nichts grundsächliches mit dem problem von jana1987 zu tun.


    natürlich kann sie widerspruch einlegen!


    der schnellere weg um das problem zu lösen ist aus meiner erfahrung aber, dass persönliche gespräch zu suchen (wie oben schon beschrieben).


    im günstigsten fall, sieht der/die sachbearbeiterin ein, einen fehler gemacht zu haben und dir wird nachgezahlt.


    so ein widerspruch lässt dem amt erstmal grundsätzlich 3 monate zeit um darüber zu entscheiden.

    falls das persönliche gespräch keinen erfolg haben sollte, dir also nicht schlüssig erklärt werden kann, wieso die rechnung nicht komplett übernommen werden kann, kannst du immer noch widerspruch einlegen.


    vg & schöne weihnachten!

    @Normalso, er ist noch in der Unterhaltspflicht seiner Eltern. Diese scheinen den Unterhalt auch bestreiten zu können. Daher hat er keinen Anspruch auf Sozialleistungen.


    zum thema: s.o.!


    mich würde mal interessieren was aus deiner (AciD-)angelegenheit geworden ist.


    also hiermit die bitte um ein feedback! :)


    danke & vg!


    hallo!


    nunja, erstlingsausstattung heisst nunmal erstlingsausstattung.


    da nun euer zweites (oder auch zweitlingskind??) kind unterwegs ist, gibts grundsätzlich mal nichts.


    aber:


    wenn wie beschrieben nichts mehr vorhanden ist, könnte eine beihilfe (ggfls. auch als darlehen) gewährt werden.


    allerdings müsst ihr dann auch mit fragen der marke "was ist mit den sachen geschehen" und / oder hausbesuchen rechnen.


    einen antrag würde ich in jedem falle stellen. mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht.


    vg!


    hallo!


    bei einem 400€-job werden 100€ grundfreibetrag und 60€ (=20% der 300€) auf das alg2 angerechnet.


    soll heissen:


    du bekommst 240€ zusätzlich.


    vg!


    p.s.: zu deinem "muss ich zusätzlich noch was machen": ich gehe mal davon aus, das es auch dein ziel ist, früher oder später in die welt der (vollzeit-)arbeitenden (wieder-?)einzusteigen!? wenn dem so ist, kannst du natürlich jederzeit jeden job der welt annehmen.