Beiträge von Nurmalso

    Dann haben wir keine chance auf befreihung
    wie soll man das den auch noch von bischen geld bezahle ohje ohje


    ohje, ohje! da ging wohl einiges daneben.
    ich wollte eigentlich nur sagen, dass wenn ihr keinen anspruch auf alg2-zuschlag habt (=alg1 war höher als euer aktueller alg-2-anspruch!!!), könnt ihr euch von der gez befreien lassen.
    so wie ich dich verstanden habe, bezieht/bezog dein freund ja KEIN alg1!


    wichtig:


    du solltest schon jetzt einen "vorläufigen antrag" auf gez-befreiung stellen, wichtig ist, dass das "vorläufige" in deinem antrag vorkommt.


    wenn du dann den alg2-bescheid in der hand hast, schickst du diesen einfach an die gez und die werden dich dann unter berücksichtigung deines vorläufigen antrages befreien.


    vg!


    hallo melanie! man kent sich ja schon... ;-)


    wenn der antrag bewilligt wird, bist du ab dem tage der antragstellung auch krankenversichert, ja!


    vg! zu deiner gez-frage schreibe ich dann dort... :-)

    Von Prinzip her nachvollziehbar. Bevor ich jedoch antworten kann, wie hoch ist die jetzige Miete und die künftige.
    ( Wie hoch ist die Kaution und gibt es von der anderen Wohnung welche zurück ?


    hallo!


    wo liegt denn dein problem auf die frage zu antworten?


    vorherige und nachfolgende miethöhe sollten bzw. müseen im angemessenen bereich (zu erfragen in der jeweiligen arge!) liegen.


    bei alg-2-kunden übernimmt (bei bedarf, also nicht wenn ihr selber kaution wiederbekommt und die neue kaution dadurch zahlen können solltet) das jeweilige wohnungsamt die kaution.


    grundsätzlich:


    einem umzug ist eigentlich immer nur dann zuzustimmen, wenn er der integration (=arbeitsaufnahme!) dient. in deinem fall, sage ich mal so aus der ferne, dass du mit einer 4-zimmerwohung schon sehr gutbedient bist. vier zimmer heissen für mich:


    ein zimmer für mama & papa
    zweites zimmer für kind 1
    drittes zimmer für kind 2
    viertes zimmer für (das neue) kind 3.


    wofür denn dann bitte das 5. zimmer?


    es soll doch tatsächlich familien geben, die mit mehr kindern, aber mit weniger zimmern als ihr mit euren jetzigen 4 zimmern auskommen!!!


    vg!


    hallo!


    erstmal: angst vor obdachlosigkeit musst du dir nicht machen!!


    zu deinem termin würde ich alle entsprechenden unterlagen mitbringen. daran kann die oder der sachbearbeiter(-in) ja sehen, dass du aus der wohnung wegen eigenbedarf rausmusst.


    dann wirst du sehr wahrscheinlich auch eine bescheinigung für das wohnungsamt mit hoher dringlichkeit bekommen und genügend zeit haben dir eine für dich passende wohnung zu suchen.


    noch was anderes:


    so wie du dich oben beschreibst, bist du mit deiner vorgeschichte und den 51 jahren nicht mehr "voll vermittelbar", wie es so schön heisst.


    an deiner stelle würde ich auch mal an eine "überleitung ins sgb 12" nachdenken.


    vielleicht solltest du bei deinem termin auch mal darüber sprechen...


    vg & alles gute!


    hallo!


    du kannst selbstverständlich auf alg2 verzichten & antrag auf wohngeld stellen. ab anfang nächsten jahres werden die entsprechenden wohngeldsätze ja auch noch erhöht.


    du musst dich allerdings entscheiden, alg2 & wohngeld geht nicht. diese bundesleistungen schliessen sich gegenseitig aus.


    vg!

    Hallo zusammen,


    könnte mir jemand detailliert auflisten, welche Nebenkosten bei Hartz IV vom Amt übernommen werden?


    :D vielen Dank schon mal!!


    ohhh, tach frau hilton!


    wusste gar nicht das SIE deutsche sind & anscheinend das ganze erbe schon durchgebracht haben!?!?
    wäre das nix für die zeitung mit den 4-buchstaben!?!? :rolleyes:


    doch nun zum thema:


    neben- oder besser betriebskosten werden, wenn die rechnung zur überprüfung innerhalb von 4 wochen eingereicht wird, in der regel voll übernommen.


    falls du unter nebenkosten auch die heizkosten verstehst:


    da gelten wieder andere regeln, wie z.b heizkostenobergrenzen (i.d.r. = 1,3€/m²) und eventuell abzug von den bereits in der regelleistung enthaltenen warmwasserkosten.


    vg!


    hallo!


    hmm, deine termin hattest du jetzt ja schon, aber trotzdem nachträglich:


    die arge darf dich zur vorlage aller benötigten unterlagen auffordern. wenn ggfls. kopien benötigt werden hat sie diese selber anzufertigen.


    und noch was: kontoauszüge dürfen eingesehen werden, aber nur zur akte genommen werden wenn auf diesen auch etwas "ungewöhnliches" zu erkennen ist!


    vg!

    Hallo, habe folgende Frage.
    Mann verdient 1600€ Brutto als Angestellter, Lebenspartnerin hat kein Einkommen und es sind 2 kleine Kinder vorhanden?
    Davon kann man den Lebensunterhalt nicht besteiten.
    Wieviel würde diese Familie als Zuschuss erhalten und woher?


    Vielen Dank


    hallo!


    1600€ brutto? ich hoffe doch aber steuerklasse 3!?


    wenn ihr oder du auf dem rechner wart, werdet ihr wohl (je nach höhe des netto & der höhe der miete) zu dem schluss kommen, dass ihr einen fehlbedarf oder einfacher: anspruch auf alg 2 habt.


    also einfach antrag stellen, mehr als abgelehnt werden kann nicht passieren!


    vg!

    hallo!


    ja, auch für selbstständige kann es alg2 geben. stelle doch einfach einen antrag und gucke was "hinten raus kommt".


    der wichtigste vorteil für dich (bei einer bewilligung) wäre eine krankenversicherung bzw. ein zuschuss zu deiner freiwilligen versicherung.


    allerdings werden selbstständige in der regel "härter" ran genommen als "normale" alg2-bezieher. da man nach dem wortsinn der selbstständigkeit ja unabhängig von allem sein sollte, müsstest du damit rechnen, dass du in deiner einnahmslosenzeit arbeiten geschickt wirst.


    nichtsdestotrotz:


    antrag stellen und... (s.o.) ;)


    vg!

    Hallo,


    Ich bin als Leiharbeiter beschäftigt und habe einen Stundenlohn von 6,79 euro das macht einen Nettolohn von 799 Euro im Monat aus. Da ich im 4 Schichtsystem arbeite das heist 2 Tage von 06-18 Uhr Frühschicht dann zwei Tage von 18- 06Uhr Nachtschicht und dann 4 Tage frei bekomme ich noch 25% vom Stundenlohn steuerfrei als Nachtschichtzuschlag und für Sonn und Feiertagsarbeit noch 50% vom Stundenlohn dazu. Desweiteren bekommei ch noch 6 euro steuerfrei Fahrkostenzuschlag so das ich af einen Verdienst von 1000-1050 Euro im Monat komme. Ich habe bei der Arge einen Antrag auf ergänzendes Hartz IV gestellt, meine Frage werden die Schichtzuschläge und das Fahrgeld als einkommen gerechnet oder gibt es dafür auch Freibeträge. Danke für die Antwort im voraus


    hallo!


    dein erzieltes einkommen wird (unter berücksichtigung der entsprechenden freibeträge = siehe alg2-rechner) in voller höhe berücksichtigt. wie oder wann das einkommen erzielt wurde ist egal. was die arge interessiert, ist einzig und allein, was auf dem lohnzettel steht.


    vg!

    hallo!


    blöde situation...


    lass dir einen termin mit deiner/deinem persönlichen ansprechpartner geben und dränge darauf, dass dein "partner" wegen seinem einkommen in die haushaltsgemeinschaft genommen wird.
    das heisst, das der bedarf von euch (du&kids) künftig ohne das einkommen deines "partners" berechnet wird. lediglich die miete wird um 1/7 (weil 7 personen inm haushalt) gekürzt, da dein "partner" für seinen mietanteil selber aufkommen muss & ja auch kann.


    sollte die gemeinsame haushaltsführung mit deinem "partner" allerdings für dich das eigentliche problem sein, würde ich in dem termin darauf drängen, eine eigene wohnung für dich und die kids zu bekommen.


    ein gespräch mit der unterhaltsstelle deiner stadt/gemeinde und des entsprechenden jugendamtes in dem du deine bzw. eure situation ausführlich darlegst würde mit sicherheit auch weiterhelfen.


    drücke dir die daumen & lass den kopf bitte nicht hängen, deine kinder brauchen dich!!


    vg!

    Hallo Nurmalso,
    ich darf mich ganz herzlich für deine Antwort bedanken!!!
    Deine Angaben macht es mir leicht in den Widerspruch zu gehen!
    Viele herzliche Grüße
    gode


    hallo gode!


    och, dafür nicht! man tut ja was man kann... ;-)


    jeden tag eine gute tat, oder wie heisst das... ??


    vg & viel erfolg!


    da, wie oben schon geschrieben, das einkommen deines freundes nicht euren künftigen bedarf übersteigt, dürftet ihr noch einen anspruch haben.


    für eine beispielrechnung empfehle ich dir einen alg2-rechner. schätze das euer anspruch noch zwischen 300 und 400 € liegen dürfte.

    hallo horst GRUNERT!


    zunächst mal:


    ich bin zwar relativ frisch hier im forum, habe aber auch schon einige beiträge von dir gelesen.
    die waren auch meistens auf das thema bezogen & hatten auch hin und wieder viel wahres.


    ABER:


    jetzt bist DU nach meinem geschmack etwas über das ziel hinaus geschossen!


    was soll denn die trennung von ost & west nach knapp 20 jahren vereinigtem deutschland?
    viele die hier lesen kennen das doch gar nicht anders...


    UND was soll die anspielung auf die behinderung unseres innenministers?
    ich bin auch kein freund von ihm, bin aber auch 50% behindert, soll ich mich auch angesprochen fühlen?


    in diesem sinne und mit vg!


    dein partner wird mitgerechnet, und wird bestimmt auch ein höheres einkommen als den alg2-zuschlag haben.
    die gez interessiert sich aber nur (frag mich bitte nicht warum!) dafür, ob jemand den alg2-zuschlag bezieht. falls das nämlich so seien sollte, müssen die die befreiung ablehnen.


    frage mich BITTE nicht nach dem sinn dieser rechnung! danke ! :)


    vg!

    hallo!


    du wohnst alleine und bekommst die miete bezahlt, müsstest also ca. 700€ alg2 beziehen.
    wenn das baby kommt, kommt ein bedarf von 54€ (das kindergeld wird angerechnet!) hinzu.
    wenn ihr zusammen zieht, erzielt ihr beiden einen bedarf von 2 x 316 € mit + 54€ + miete = max. 1.100€.


    wenn die wohnung nicht groß genug ist, könnte bei euch auch eine größere wohnung genehmigt werden


    soll also heissen: wenn dein freund nicht mehr als euren bedarf netto verdient, hättet ihr immer noch anspruch.


    (hast du eigentlich mehrbedarf schwangerschaft, schwangerschaftbekleidung & erstlingsaustattung geltend gemacht??)


    vg!

    Hallo Nurmalso,
    herzlichen Dank für Deine Antwort.
    Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung auf die ich mich bei einem Widerspruch beziehen kann?
    Viele Grüße
    gode


    hallo!


    die gesetzliche grundlage liegt im § 11 abs. 3 ziffer1 buchstabe a sgb II. das darunter auch das pflegegeld fällt, wurde dann durch die rechtsprechung (wie auch durch dein zitiertes urteil) manifestiert. das sollte für deine widerspruchsbegründung reichen. :)


    vg!


    hallo!


    mal was grundsätzliches:


    beim alg2 gilt das sogenannte zuflussprinzip, d.h. einkommen MUSS in dem monat angerechnet werden, in dem es erhalten wurde.
    d.h, dass wenn wie in deinem fall du am 31.12. deinen letzten lohn bekommst, dir der NICHT auf den januar 09 angerechnet werden darf!!


    somit hast du ab 01/09 anspruch auf alg2 (vielleicht hat deine sb da was falsch verstanden, zur not zum vorgesetzten gehen!)


    vg!

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage bzgl. des Mehrbedards für Alleinerziehende.
    Meien Tochter wird im Dezember 7 JAhre alt und Samstag bekam ich den neuen Bescheid. Warum bekomme ich ab Januar 50 Euro im Monat weniger? Wie wird das berechnet? Isst ein Kind mit 7 Jahren weniger oder braucht sie weniger Klamotten?
    Wäre super, wenn ich da eine konkrete Antwort bekäm.


    LG


    hallo!


    die höhe der mehrbedarfe hat (wer auch sonst) der gesetzgeber festgelegt. vielleicht hat er sich gedacht, dass ein kind mit 7 jahren in die schule geht & die mutter dann (weil mehr zeit) wieder für die fehlenden 50 € selber aufkommen kann, in dem sie z.b. arbeiten geht?


    vg!

    hallo,ja,die Warmwasserkosten sind da mit ingegriffen,wie sieht es denn da aus?


    hallo!


    wie gesagt, die ww-kosten sind im rahmen der sogenannten "kosten für haushaltsenergie" in der regelleistung enthalten.


    bis anfang des jahres wurden bei solchen bgs (bedarfsgemeinschaften) pauschal 18% abgezogen. nach einem urteil des bsg (bundessozialgericht) war dies nicht rechtens.
    seit 02/08 dürfen daher die ww-kosten nur noch pro person (wenn die tatsächlichen ww-kosten nicht bekannt sind!) gekürzt werden.


    soll in eurem fall heißen:


    rechnung einreichen & die abrechung abwarten! :)


    vg!