Beiträge von Catweezle

    Hier spielen zwei Paar Schuhe eine Rolle, zum Einen liegt hier offenbar, was noch zu prüfen wäre, ein Vermögen vor, deshalb Darlehen, undzwar seit Antragstellung.
    Zum Anderen ist grundsätzlich auch ein Darlehen ab Antragstellung zu gewähren.
    Die Schwester hätte z.B. einen Vorschuß verlangen können, offenbar spielten fehlende Unterlagen eine Rolle, jedoch kann es nicht sein, daß die Arge nun aufgrund eiens priv. Darlehens dieses als Anlaß nimmt die Zahlung zu verweigern, das geht so nicht.

    Natürlich ist das mein ernst, es geht jetzt nicht um Essen und Trinken, sondern darum was braucht das Kind.
    Es handelt sich hier um einen Mehraufwand, der in der bisherigen Regelleistung nicht enthalten ist.
    Da aber bisher nicht geklärt ist, was und wie, weshalb und warum, also alles offen ist, ist ein Antrag einen Versuch wert.

    Völlig richtig, das hat auch schon der Bundes-Oskar gesagt, egal wie man zu ihm steht, die Wahrheit ist, wer jahrelang in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat, wird beschissen, deutlicher kann man es nicht sagen.
    Die Begründung, das Alg2 seien ja Steuergelder, wird dadurch verschleiert, in dem man kurzerhand das
    Alg 1verkürzt hat. Bekanntermaßen wird das Alg1 aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.
    Da man nun mit den Steuergeldern, also Alg 2, "sorgfältig" umgehen muß, weil zuviel davon nach Liechtenstein wandert, wird halt hier und da gekürzt.
    Bei dem politisch gewollten Übel, der "Arbeitspflicht", solange man verpflichtet ist jeden Job anzunehmen, egal ob nun 5 € oder 7 €, liegt der Hase im Pfeffer.
    Sagt ein Bewerber, nö für 5 € arbeite ich nicht und der nächste Bewerber auch, ist der Arbeitgeber gezwungen höhere Löhne anzubieten und schon lohnt sich Arbeit wieder, automatisch steigt die Kaufkraft, ist eigentlich gar nicht so schwierig.

    Wenn die gute Frau selbständig ist, kann sie 100 € dazu verdienen, OHNE Abzüge, darüber hinaus gibt es Staffelungen. Scheinbar ist sie noch angestellt, denn Lohnabrechnungen weisen darauf hin. Etwas konkreter bitte.

    Du bekommst sicherlich am Jahresende Kontoauszüge, von der Bank, die dir das Darlehen gewährt, da steht dann das Anfangskapital und das aktuelle Kapital, es werden auch im Jahr gezahlte Zins- und Tilgungsleistungen aufgeführt. Ich glaube nicht, daß du so einen Zettel nicht bekommen hast.
    Den Verkehrswert läßt du weg, du kannst dir aber Zahlen vom Gutachterausschusses deines Kreises einholen, Bodenrichtwerte für das Grundstück oder Auskunft über die Kaufpreissammlung, sofern das nicht Gebühren kostet. Damit hast du zwar keinen aktuellen Verkehrswert, aber es bedeutet, daß du informiert bist und somit hat die Arge jemand vor sich sitzen, der sich nicht ans Bein pinkeln läßt.
    Eine andere Möglichkeit wäre, sich Immobilienangebote einzuholen, die ähnlich wie deine Hütte sind und die dann vorlegen. Der Verkehrswert muß natürlich so gering wie möglich sein :cool:

    Für gewöhnlich beauftragt die Arge den Gutachterausschuss zur Ermittlung des Verkehrswertes, so ein Gutachten ist sehr teuer, es kann keiner verlangen, das der Antragsteller das sebst zahlt, also das Feld leer lassen und abwarten, was die Arge sagt. Belastungen sind das, was du an Krediten monatlich zurück zahlst.

    Hallo, der erste Satz war ja einigermaßen verständlich, aber danach :confused:
    Ich deute das mal so, daß dir jemand einen sog. Riester-Vertrag andrehen will, der als Altersvorsorge dienen soll, wenn dem so ist, laß die Finger davon.

    Fällige Zinsen etwa in der Höhe einer "bedarfsgerechten" Miete sind schon zu übernehmen. Wenn ihr also mind. 2 Jahre Alg 2 bezieht und mind. 2 Jahre keine Zinsen erstattet bekommt, dann seit ihr selber schuld und gleichzeitig sei gefragt, wer hat denn die 2 Jahre die Zinsen gezahlt ?

    Bora, weiß du wie das klingt was du hier schreibst, ich komme mit dem Geld nicht aus, was mache ich verkehrt. Wenn du eine Beratung wünscht, versuche es mal mit einem Haushaltsbuch

    Ein Vermittlungsschein ist eine Art Provision für meist unseriöse Vermittlungsagenturen für die Beschaffung eines Jobs, für die normalerweise das Arbeitsamt zuständig ist. Anders ausgedrückt, auf solche Agenturen kann man gut und gerne verzichten. Eine Vermittlung für einen Führerschein bedeutet noch lange kein Job, deshalb verstehe ich nicht, daß ein Gutschein ausgestellt wird, um dich aus der Statistik zu haben. Holzauge sei wachsam, da ist der Wurm drin.