Beiträge von Catweezle

    Diese Situation ist genau das Spiegelbild dessen, was das SGB 2 her gibt :
    Es ist nichts geregelt
    Findige Klugscheißer, die sich profilieren wollen, erfinden eine Rückzahlungspflicht, wenn dir das nicht paßt, kannst du ja klagen.
    Deine Wohnung ist zu groß, dein Vermögen ist zu groß, dein Auto ist zu groß, egal, ob das nun stimmt oder nicht, wir die ARGE stellen fest, dir genügt ein Bobbycar, du brauchst kein Dreirad.
    Damit ist für die Zeit der Klageentscheidung erstmal eine Zeit von ca. zwei Jahren vergangen und die Statistik ist geschönt.

    Bei Antragstellung ist dir das Formular VE auszuhändigen, darauf verzichtet man gerne, weil man dann keinen Grund mehr für eine Schnüffelei hat. Hausschnüffelei ist heikel, weil es eine Unverletztlichkeit der Wohnung gibt (Grundgesetz), jedoch macht man sich unter Umständen verdächtig, wenn man die Herrschaften nicht rein läßt. Du hast also einen guten Grund nach dem Formular zu fragen und auszufüllen. Wenn es dann eine Schnüffelei geben sollte, verweist du auf die Einträge in dem Formular. Wenn du nichts zu verbergen hast, laß die Leute rein und achte genau darauf, was sie fragen und was sie machen, laß dir das Protokoll aushändigen und achte darauf das die sich ausweisen und sich vorstellen, antworte kurz und knapp und sage nichts was nicht gefragt wurde.

    Aha, da krabbelt der Hase schon mal näher zur Karotte, für die Vermietung zeige ich erstmal die gelbe Karte. Wenn ich die Möglichkeit habe, mit einem Objekt Geld zu verdienen, dann muß das auch so aussehen, daß ich was auf dem Konto habe und nicht zubuttern muß.
    Du machst auch keinen Sparvertrag bei der Bank und jedes Jahr werden dir Euros abgezogen.
    Bei 1200 € in einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Personen und das bei Teilzeit, das bekommt so mancher nicht einmal bei Vollzeit

    Nun gut, Voraussetzung ist natürlich eine vorherige, möglichst friedliche Einigung, das ist u.a. möglich durch eine sog. Mediation, die auch deshalb sinnvoll ist, wenn es um Kinder geht

    Ein gemeinsamer Anwalt ist möglich, wenn beide Seiten sich einig sind, kann es sinnvoll sein, bei Zoff eher nicht. Der Anwalt ist lediglich DIE Person vor Gericht, die das Formelle zu erledigen hat. Wenn man so will, ist das eine Art Monopol, mit PKH ist das schnell und kostengünstig erledigt.

    Ich würde mich freuen, wenn du für die Gutschrift das gesamte Forum zu einer Bratwurst einladen würdest, ich erkläre mich bereit meinen Senf dazu beizutragen, ist das ein Wort ?

    Wo ist dann das Problem, Hamburg ist eine Großstadt wo längst nicht alle Wohnungen vermietet sind. Private Vermieter nehmen gerne Mieter mit regelmäßigen Mietzahlungen, die Arge zahlt regelmäßig und meistens pünktlich

    Kuddelmuddel läßt grüßen, erstmal ´ne Baldrian und nicht alles durcheinander würfeln, man schmeißt ja auch nicht in den Suppentopf Haferflocken, dann Eierstich, dann Hühnerfleisch und zum Schluß Brühe.
    Was bringt die Vermietung, Einnahmen-Ausgaben, zweitens, ist die Wohnung als Vermögen zu rechnen, sind noch Abträge zu leisten oder schuldenfrei. Warum bekommt der Partner kein Alg, seit ihr überhaupt verheiratet?
    Am besten du ordnest erstmal deine Fragen

    Zwei Dinge, einmal Vermietung einer nicht selbst genutzten Immobilie, richtig ?
    Dann Vermögen bei einer möglichen Verwertung, bringt die Hütte Geld, wie hoch ist die Belastung, wie hoch das Restkapital usw. usw..

    Falls tatsächlich Anspruch auf Hartz IV besteht, gibt es durchaus Möglichkeiten für eine Wohnung, weil mit Hartz IV die Miete sicher ist. Es gibt auch Vermieter, die darauf "spezialisiert" sind. Vielleicht mal bei der Arbeitslosenselbsthilfe nachfragen.

    So einfach ist das nun aber auch nicht, möglicherweise spielt hier Eigentum eine Rolle, wem gehört denn die Wohnung?

    Es nützt ja alles nichts, auch wenn man dir hier sagt oder schreibt, das und das steht dir zu, du mußt hin und Antrag stellen, dir werden dir schon sagen, was du zu tun hast.