Beiträge von Catweezle

    Mit welcher Unverfrorenheit manche Sachbearbeiter ihre Unqualifizierung verschleiern. Auch wenn du jetzt eine Steuererklärung abgibst und der Bescheid irgendwann nach einem Jahr auf dem Tisch landet, bist du längst kein "Kunde" mehr, denn es gilt, was in der Dauer des Bezugs auf dem Konto landet.

    Seltsam, sehr seltsam, eine Geldstrafe für einen nicht ausgefüllten Fragebogen, haha, das ist echt ein Klops.
    Die zahlen nicht und wollen auch noch kassieren, grandios.
    Warum eine Hausdurchsuchung, wenn beim Antrag noch ein Formular fehlt? Und welcher § 15 soll das sein, bestimmt nicht aus dem SGB II. Wer hat den Außendienst denn überhaupt rein gelassen? Wenn du freie Unterkunft hast, muß doch auch niemand überprüfen, ob du eine eine eigene Wohnung oder Zimmer hast.
    Da hilft nur ein Mietvertrag und die Erklärung, daß ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet und keine Bedarfsgemeinschaft

    Wegen der Krankenkasse, Befreiung der Praxisgeühr usw. gibt es einen Eigenanteil, der liegt bei ca. 80 € per anno, also 4 x 10 € per Quartal wäre demnach selbst zu tragen, darüber hinaus was an Eigenanteil zu zahlen ist, fällt unter die Befreiung. Ob das nun einheitlich für alle Kassen ist weiß ich nicht, über solche Dinge steht für gewöhnlich nichts auf den Websides der Kassen, damit keiner auf die Idee kommt, sich befreien zu lassen.
    Lösung : Kasse anrufen und fragen.

    Nach dem neuen Verfassungsurteil sollte das zum sog. Härtefall gehören, Antrag stellen, mehr wie ablehnen kann die Arge nicht, wenn ja, begründen lassen, schriftlich.

    Das Thema ist bekannt und vor der Bundestagswahl auch. Rüttgers spricht ja auch davon, ist ja bald Landtagswahl in NRW. Von diesem Schonvermögen, was die Altervorsorge betrifft, sind ca. 0,6 % oder mehr oder weniger betroffen, das wußten die ganz genau. Es gibt aber auch das Schonvermögen mit 150 €, für "normale" Vermögen, davon redet kein Mensch.

    Hallo Chef, wenn man sich eingeloggt hat und schreibt einen längeren Beitrag, muß man sich erneut anmelden, kann man das ändern?

    Wieso eigentlich Fam. mit Kindern? Singles, Geschiedene möchten auch mal ins Kino, aber bestimmt nicht mit einem Ausweis oder einer Kette um den Hals "Ich bin Hartz-IV-Empfänger" und ich möchte den ermäßigten Eintrittspreis, wie sich Herr Glawe äußert, oder Reihe 5-10 ist im Theater für Hartz-IV-Empfänger reserviert.
    Oder im Schwimmbad gibt es getrennte Toiletten, für Hartz-IV-Empfänger und Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
    Besser wäre es die Arbeitspflicht abzuschaffen, damit man nicht jeden Job für 5 € annehmen muß, so werden die Arbeitgeber gezwungen menschenwürdige Löhne und Gehälter zu zahlen und diese Diskussion würde sich erübrigen.

    Nun, da ist der Wurm drin. Die Differenz zu deinem "wahnsinnigen" Lohn steuert die Arge bei, du bist somit also im Bezug von Alg 2. Wäre evtl. noch zu klären, ob du das vorher auch warst, denn dann warst du krankenversichert und bleibst es auch.

    Genau, allerdings sollte man eine Kostenrechnung aufstellen, wenn der nächste Umzug ansteht und diese der Arge vorlegen, einfach mal fragen und schriftlich bestätigen lassen.

    Wie es aussieht, liegt sie im Rahmen, Lirafe hat das doch richtig dargelegt, ich denke, das ist klar, da gibt´s keine Probleme. Um sich die ständig steigenden Stellenangebote im Internet anzusehen, braucht sie einen neuen PC und der kostet ´ne Menge Geld, den mußt du haben oder notfalls investieren :cool:

    Mein lieber Danielo, hast du die Vision unschuldig Bedürftigen einzutrichern, daß die Sozialgesetzgebung etwas soziales hat? Vielleicht solltest du dir mal vor Augen führen, daß seit mindestens 20 Jahren die Politik nicht damit klar kommt, daß nicht die Arbeitnehmer an dem Schlamassel schuld sind, sondern der permante Wahnsinn das "Wachstum" unendlich ist. Ich sehe im Frühling ständig Wachstum, wenn die Blumen blühen. Wachstum im Sinne der Geldvermehrung, ist durch Automation geprägt, d.h. wenn vorher 10 Leute ein Auto zusammen bauen, sollen es in Zukunft 5 Leute bewerkstelligen, nur wo bleiben dann die 5 Leute, die übrig bleiben? Denk mal drüber nach.

    Grundsätzlich mal nebenbei bemerkt ist das Urteil ´ne Klatsche für diejenigen, die das Ding auf die Welt gebracht haben, verfassungswidrig, menschenunwürdig. Das nun die Politik krakelt, man könne auch evtl. eine Kürzung in Betracht ziehen, ist dummes Zeug, ein Ablenkungsmanöver, um ja nicht zu gestehen, daß Fehler gemacht wurden. Fünf lange Jahre haben die Kläger gewartet, bis es zur Verhandlung kam und die nächsten fünf Jahre sind vorprogrammiert, man wird wieder irgend was untransparentes präsentieren, weil der Staat überschuldet ist.
    Eine Kürzung kann es nicht geben, denn das Urteil verlangt ein transparentes Berechnungsssystem, nach dem berühmten Warenkorb etwa, nur vor fünf Jahren war in dem Korb weniger drin und wo bleibt die Geldentwertung, die Inflastionsrate.
    Wenn in dem Korb nun neuerdings weniger drin sein soll, dann muß als Begründung aber eine gehörige Portion Satire präsentiert werden, das glaubt doch kein Mensch.
    Die neue Arbeits-Ulla sprach doch schon von Gutscheinen, auch nicht schlecht, dann gibt´s für 20 € einen Einheitsschulranzen.
    Die wußten ganz genau, wie das Urteil ausfällt und das ist für mich ein Offenbarungseid.

    An sich ist die Lösung mit einer Selbständigkeit eine sichere Sache, weil du dann schlaflosere Nächte hast, das "Einkommen" ist planbar und die Krankenkasse ist gsichert. Allerdings Reichtümer kannst du in dieser Konstellation nicht gewinnen, du wirst dich im Kreis drehen, sobald du Geld verdienst, wird gekürzt. Man kann es aber auch so sehen, für die Marktfindungsphase wäre es ein probates Mittel, wenn du Stammkunden gewinnst und du sicher bist, das läuft, kündigst du dein Engagement bei der Arge

    Der Link führt zu Gerichtsentscheidungen, bei "Text" gibst du ein Stichwort ein, z.B. Nießbrauch, dann erscheinen alle Urteile zu diesem Thema und sind sogar andersfarbig, da braucht man dann nicht alles rauf runter lesen.
    Was ich zum Thema Immobilie sagen wollte ist, eine Immobilie ist nach dem SGB nicht zwingend eine Altersvorsorge, wie z.B. die Vermögen, die mit 250 € Freibetrag gerechnet werden, also die mit vertraglicher Regelung, das es sich um eine Altersorsorge handelt.
    Im Kaufvertrag einer Immobilie würde nie stehen, ich kaufe das Haus zu meiner Altersvorsorge und deshalb gilt eine Immobilie auch nicht zur Altersvorsorge, obwohl man sehr wohl sagen kann, wenn das Haus abbezahlt ist, das ist meine Altersvorsorge, ich wohne im Alter praktisch mietfrei bzw. belastungsfrei und habe somit mehr Geld zum Leben und zum Reisen

    Wohnung oder Haus als Altersvorsorge, das ist ein Thema für sich, ist doch klar und für jeden Dösbaddel verständlich, daß eine Immobilie eine Altersvorsorge ist, denn nach 25 oder 30 Jahren Jahren ist die Hütte schuldenfrei und damit hat man vorgesorgt. Nur, und das ist der Knaller der Agenda 2010, beim Kauf der Immobilie muß im Vertrag drin stehen "Ich, Herr und Frau Schröder kaufen die Immobilie zur Altersvorsorge"
    Der vorbestrafte ???, wie heißt noch gleich der Erfinder von Hartz IV, war bei der Gedankenfindung offensichtlich im geistigen Tiefschlaf

    Oha, hier wird einiges durcheinander gewirbelt (Schneesturm :rolleyes:). Beratungshilfe ist, wie das Wort schon sagt, eine Beratung per Anwalt, kostet 10 € oder auch nicht, vorher zum Amtsgericht, damit das genehmigt wird. PKH Prozeßkostenhilfe, ist eine "Hilfe" für den "Prozeß", also z.B. Klage, auch hier Antrag vorher beim Amtsgericht. Das Gerichtsverfahren ist kostenfrei. Durch Tricks versuchen Anwälte gerne mal Fotokopien in Rechnung zu stellen, oder sonstwas, um mehr zu verdienen, aber sie müssen mit der PKH zufrieden sein, oder sie lehnen den Verteidungsauftrag ab.