Beiträge von Allo

    Witzig. Ich kann jedoch leider dein psycho-keramisches Problem nicht lösen. Gottlob jedoch die Anfrage des TE, wozu du weder fähig noch in der Lage warst.



    Wenn man so dumm ist und weiß nicht, was Bürgerarbeit ist. Wer sich noch nichtmal über die von mir geposteten Links ein Bild machen kann, an den kann man wirklich nur den Preis für den besten beratungsresistenten Intelligenzallergiker vergeben...


    Aber du kannst ja mal was "nachzittern" und eine "Abweichung" nennen. Was auch immer sich da in deinen 2 grauen Zellen zusammengebraucht hat.


    Watt willze denn jetzt ma beisammen bringen ?


    Eine sinnvolle Erklärung ?


    Wärst Du wohlhabend, hättest Du hier nicht gepostet.


    Steck Dir sonstwo hin " gelernt" ...kannste 3 Jobs gelernt haben.
    Ich sehe " Bürgerarbeit " ungern in der Politik... besser " Bürgerarbeit "...also gemeinnützig.


    Damit ENDE...


    Turtle


    mfg


    allo

    Hallo,


    Dann lass die WiKi mal geich raus.


    Und dann definiere mal " Lohn " begrifflich.


    War es doch nicht eher die " MEHRAUFWANDSENSCHÄDIGUNG " ?


    rechne durch oder defininiere.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Wenn Du ehrenamtlich tätig wirst, dürfe es auch keinen Einfluß auf Deine bisherige Unterstützung an der Basis bringen.


    Und dann frage mal nach, ob das Ehrenamt eine " Mehraufwandsentschädigung " benennt.


    In dem Fall sollte sich grundlegend nichts ändern. ;) ( Außer das persönliche Gefühl ...dennoch helfen zu können...)


    mfg


    allo

    Hallo,


    manche Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld evtl. nicht.
    Schicht- / Sonntags- und Feiertageszulagen könnten mitunter auch vom Arbeitsvertrag abhängen, wenn die Grundvereinbarung es bereits gemein als Lohnzuschlag pauschal im Lohn berücksichtigen würde.


    Kündigungsfristen, Urlaubstage und Lohhnfortzahlung im Krankheitsfall dürften notfalls allgemeingültigen Gesetzen unterliegen.


    Für Gewerkschaftsmitglieder wäre es freilich einfacher, Erstberatung und gezielte Vermittlung an rechtsverbindliche Fachkompetenzen zu erhalten.
    Warum ist nur die allgemeine Scheu, Gewerkschaftsmitglied zu sein, bzw. zu bleiben ?


    mfg


    allo

    Hallo,


    Ich würde es nazuzu so wie mein Vorredner sehen.


    Würde eine ordentliche Prüfung einer Bedürftigkeit entsprechende Defizite ergeben, würde es auch angemessene Unterstützung geben.


    beim Ausfüllen entsprechender Anträge und zu Stellen verbindlicher Beratung könnten indes auch Arbeitslosenzentren oder ähnliche Organisationen in Eurer Umgebung helfen oder dorthin vermitteln.


    mfg


    allo

    Seufziseuf...


    Nein, ich habe mich nicht vermehrt, aber ewas gelernt.


    Natürlch wäre Arbeit möglich, aber esfehlt an direkter Beschäftigung.


    Und wei lSuperman mein bester Kumpel ist, und weil er auch real existiert, flatterter mich mal kurz über X Klilometer zum Sklaventreiber nach Y.


    Und weil der Sklaventreiber Facharbeit honoriert, ... schon vorstellbar wo die 2.Bitte erfolgt.


    Wollen wir mal nicht den kollegialen Dienst meines Comicfreunds " Superman " vergessen, der nicht eigennützig handelt.
    Klar war mit Superman mal abzuklären, warum er mich im Ländle tragen mußte....obwohl es im Umfeld theoretisch genügend Arbeit gibt.


    Für Leihfirma Helgoland wollte er mich nicht stetig zur Zugspitze bringen.


    Umgekehrt hätte er mir gerne geholfen, wenn es von G-P auf die Schneeferner - Hütte gegangen sein sollte.
    Leihbude in Laipzsch für Arbeit daheim wollte er mir nicht abnehmen...:(


    Glaubwürdigkeit und Notstand sind da aber echt in einem 1. Dilemma.


    Nun muß eine vermutete Antwort aber extrem vorsichig zur Diskussion gegeben werden.
    Aber es liegt die Vermutung nahe, das Arbeitnehmerschaft zugunsten Weniger durch Verleiher prostituiert werden soll.


    Wo kann der Ekel dabei gesehen werden ?


    In der allgemeinen gesellschaftlichen ausbeutung und damit verbundener Abwertung.
    Nun kann nochmals die Frage kommen, welche Rolle ein Verleiher dabei spielen könnte.



    mfg


    allo

    Hallo @ Boxbeutel,


    Kannst Du Dir auch vostellen, as es damals ma an Tarifsicherhet für gelernte Bürger gab und was das " Geschwür " Leiharbeit " daraus unter anderem gemacht hat ?


    Meine Vorstellungen zur Anfrage können auch bedeuten, aber in erster Linie die Angst um Verpflichtungen,die heutzutage nicht mehr so einfach erfüllbar sind.


    Nun stell Dir mal vor, dass Abeitgeber Deine Arbeitnur noch sporadisch für 50 % des Tariflohnes haben wollten ?


    Watt machst Du dann u.a. mit einem kosteninsentivem " Haustier "


    Es ist schon traurig genug...nun kommt die " Ramschbrigade " und verschlechtert das Fortkommen der anfragenden Person chancenmäßig weiter in erheblichem Maße.
    Wir können uns nun fragen, ob die Anfrage nicht auch rein vorsorglich kam . Ein Pferd ist kein Karnickel...


    mfg


    allo

    Hallo,


    aber trotz 3 -facher Qualifikation brauche ich ehemaligen " Bekannten " nur die Hand zum anriechen hinreichen.


    Wer bürdet sich schon ein Pferd bei unsicherer Arbeitslage auf ? ( Traurig genug )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Darf auch daraus ein Reummee gezgen werden ?


    §10... Gott sei gelobt, dass der gute alte " Brechi " in soweit griffbereit am Gate steht....wer will schon ein Messer im Rücken haben ?


    Etliche gehen Arbeiten, wallet nich Kasperbude sein sollte.


    Macht man sich in mannig Bude auch Feinde mit Arbeitsauffassung...



    mfg


    allo

    Hallo,


    Das ist die Frage nach der monatlichen KM im jeweiligem Wohnort.


    Aber es war doch auch noch zu lesen, das Noelia3101 eventuell real vorrechnet, was eine Anstellung entsprechend der Ausbildung mindestens einbringen sollte.


    Also im Endeffekt eher eine Minimalrechnung zur Entlohnung im Beruf, als eine Spekulation auf ALG II + KDU.


    Ohne Glück oder Vitamin " B " zu einer ordentlichen Anstellung geht die private Rechnung kaum noch auf.
    Für mich sieht das eher nach einer Haushaltsplanung aus, die ohne Sozialleistungen auskommen soll. :o


    Die 1100 - 1290€ ( netto ) erscheinen hier als Forderung entsprechend der Tariflöhne und Qualifikation also als durchaus angemessenes Einstiegsentgelt.
    ( Und das ohne unbezahlte Mobilitätsvorhaltung )


    Variablen sehe ich da ehrlich gesagt nicht, denn es darf ( dürfte nicht so sein ) keine 3. gierige Hand rein am Arbeitslohn zusätzlich abgreifen.


    mfg


    allo

    Hallo,


    ( Klein ) - Gewerbe besagt doch schon mal, das Handlungen gewinnstrebend ausgeübt werden.
    Gemäß der Aussage also ein gewinnorientierer An - und Verkauf.
    Also müßten doch zumindest schon einmal Quittungen / Rechnungen bezüglich Ankauf und Verkauf vorhanden sein.


    Der Gewerbeschein würde zusätzlich definieren, welcher Art das Gewerbe wäre.


    Die Aussage würde beschreiben, das Artikel irgendwo günstig angekauft wurden und mit Gewinn weiterverkauft werden .


    Dann wäre es doch schon im Sinne des Gewerbetreibendem, nötige Dokumente zu Ankauf und Verkauf zu besitzen.
    Wie wollte man ansonsten auch Gewinnspannen nachweisen können, die mitunter pflichtig für Sozialabgaben sein könnten ?


    Denn mitunter wird das auch Änderungen im Bezug von ALG II bezüglich der Berechnung bewirken.
    Beim Arbeitnehmer wäre die einfache Lohnabrechnung ausreichend, beim Gewerbe gelten u.U. andere Nachweise, wenn es nicht zum Leben reicht.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Genau da liegt das Problem.


    Keiner weiss, welches Amt oder Behörde es bearbeiten soll oder darf bzw. die Frage nach der " Quelle " .
    Bis darüber Einigkeit und interne Arbeitsanweisungen erteilt wurden, werden die Anträge leider erst einmal allgemein gesammelt.


    mfg


    allo