Beiträge von Allo

    Hallo,


    auf öffentlicher Basis kann ich lacki nur zustimmen.


    Öffentliche Träger müssen knallhart kalkulieren, bei welchem Leistungsempfänger eine Fortbildung am ehesten Sinn machen würde.


    Privat gäbe es zwar auch Möglichkeiten der Finanzierung, aber auch diese müßten zumindest eine solide Grundlage haben.


    Da wäre z.B.die Beziehung zwischen Praxis und Theorie.
    Sprich: Rausgeworfenes Geld, " einfach mal in der Theorie " ein neues Berufsfeld zu erlernen. Die meisten beruflichen Kurse basieren auf entsprechender Vorbildung und sind eher auf " berufsbegleitende " Fortbildung ausgerichtet.


    Da Du weder Fremdsprachenkenntnisse oder Schulabschlüsse erweitern willst, solltest Du erst einmal gesunden und eine Branche finden, in der Du anschließend zumindest dauerhaft arbeiten könntest.
    Dann wäre private Fortbildung zielgerichtet gewiss einen konkreten Gedanken wert. ;)


    mfg


    allo

    hallo zusammen,


    Hallo,


    Zitat

    es heißt Grundrenten gehören nicht zum Einkommen,aber wurden bei Bekannten angerechnet,das widerspricht sich eigentlich.Meine Bekannten haben einen Antrag für Ergänzung gestellt,es wurden die Frührenten angerechnet,und die Ergänzung,war deswegen auch nicht sehr hoch.


    Das sind eher vom Grunde her Angelegenheiten, die sich auf Lebensumstand und Art der beantragten Ergänzungsleistungen beziehen. Natürlich müssen auch Grundrenten zunächst mal berückstichtigt werden,
    damit überhaupt erst einmal ermittelt werden kann, ob und wie viel Zuschuss geleistet würde.


    Bei erwerbsunfähigen Personen hieße der anzurechnende Rentenbetrag allerdings nich Einkommen, sondern es wären Lohnersatzleistungen oder Leistungen von anderen Leistungsträgern.
    Unterm Strich wäre das also zusammengenommen die Summe, die ein erwerbsfähiger Mensch im ALG II - Bezug zum Leben hätte. ( RL + KDU )
    Notwendige Pflichtversicherungen wie PV und KV zahlt der Rentner von seiner Rente, das würde dann bei der Berechnung der Aufstockung berücksichtigt. Beim ALG II zahlt die ArGe diese Grundbeiträge.


    Zitat

    Nichtmal Mehrbedarf wzrde angerechnet,das wird bei Arbeitnehmern die auch Austocken müssen,berücksichtigt.


    Das wäre bei Arbeitnehmern dann auch Mehrbedarf, der auf die Ausübung der Tätigkeit bezogen ist.
    ( z.B.Mobilitätsbeihilfe )


    Zitat

    Ich kann es schon verstehen,das Arbeitnehmer Mehrbedarf beantragen und auch berücksichtigt werden,aber dann soll man den Rentnern wenigstens ein Ticket als Mehrbedarf


    Arbeitnehmer bekommen es auch nur gegen Vorlage von Quittungen, ansonsten bliebe Rentnern wie komplett Erwerbslosen nur die Frage, ob es sogenannte Sozialtickets gibt.
    Das sind reguläre ABO - Tickets, die in manchen Regionen an Empfänger von Transferleistungen vergünstigt ausgegeben werden
    So etwas wäre dann noch nicht mal unbedingt an Ausübung einer Beschäftigung gebunden, sondern wäre eine Kooperation zwischen örtlicher ArGen und dem ÖPNV.



    Zitat

    und 10.-€ für den Arzt geben.


    Bekommen auch ALG II - Empfänger nicht ohne nachweisbare Begründungen.
    ( Siehe @Gawains Auszug aus den Statuten )


    Zitat

    Finde sowieso das man Hartz IV abschaffen soll und dafür Bürgergeld für alle,dann wäre es gerechter.


    Das könnten wir uns Staat eher dann leisten, wenn auch genügend Beitrag in die SV gezahlt werden könnte. Eine sinnvolle Forderung wäre dann zunächst mal unbedingt Equal Pay bei Leiharbeit und anderen kritischen Branchen ab dem 1 Monat. Dann können nicht lediglich einige wenige Unternehmer abschreiben und schönrechnen, sondern die breite Masse würde Milliarden mehr an Abgaben in die Solidarkassen spülen.


    Auch eine Menge sogenanner Aufstocker würde damit entfallen, weil sie dann wider durch ihrer Hände Schaffenskraft den eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnten.
    Es würde dann auch weniger Rentner geben, die von ihrer Rente zumindest einen bescheidenen Lebensabend genießen könnten und nicht nach 40 Jahren Maloche immer noch zusätzlich zum Amt gehen müßten.


    Somit bliebe widerum mehr für Diejenigen, die z.B. durch Schicksalsschlag frühzeitig erwerbsunfähig wurden.


    ...u.s.w.


    mfg


    allo

    Hallo Anja ,


    Nachzahlungen wirst Du nicht erhalten, das wurde Dir aber bereits genannt.


    Wenn es absolut nicht mehr von den Eltis stemmbar wäre, eine volljährige und erwerbsfähige Person weiterhin in ihrem Haushalt mit zu unterstützen, dann besorge Dir die fehlenden Unterlagen und stelle den entsprechenden Antrag auf ALG, bevor die Fristen ablaufen.


    Bei " 2009 " solltest Du aber rasch darüber nachdenken, wie ein Start ins Berufsleben optimal ablaufen könnte.
    Einerseits könnten Deine Eltis mit ihren Ersparnissen am Ende sein, andererseits wäre jeder Monat ohne Arbeit im Beruf nicht gerade ein Vorteil für Bewerbungen auf dem 1.Arbeitsmarkt.


    Privatversicherungen seien mal schnell vergessen. ( Lies Dir mal die etlichen Seiten im " Kleingedrucktem " wirklich genau durch )


    Wie alt bist Du, wenn die Frage erlaubt sei. :o


    mfg


    allo

    Jetzt hab ich doch vor all de Blendung durch den Posche, die Villa und den Tresor doch gar nich an Grunzi das Meerschwein jedacht....Welchem Mitarbeiter kann ichhet Jehalt kürzen, damitt ich das für de drohende Steuerabgleich vorstrecken kann....


    Ich binn aber aue ne jeplachte Mensch...möchte es auch mal so jut wie Empfänger von Transferleistungen haben... bekomen neben ihrer allzeit nutzbaren Mobilität für mich doch glatt noch die Tiere satt.


    " Wäre doch wenigstens mal eine feine Büttenrede vorm Kaiserpalast "


    Spaß verläßt den Raum, weil Ernst unter tosendem Beifall dieBühne betritt:


    Ernst zählte auf, was denn alles Luxus für Menschen wäre, die ganz unten an der Leiter zum Erfolg Schlange stehen mußten. Ernst riss Kalauer um Kalauer bezüglich dieser Massen und fand im Publikum Zustimmung durch reichlichen Beifall.


    Besonders seine Abschlussrede " Wir können doch aus reichlich Humankapital unsere eigenen Gewinne immer im Optimum halten, wir diktieren, wer wertvoll für uns werden kann, wer eher nicht "....
    erntete Ernst minutenlangen Beifall.


    Abschließend wurde Ernst noch das heiß begehrte Abzeichen: " Unternehmer 4.7 " verliehen. Das öffnete ihm die Tür, seine " Bezeugungen eigener Armut " direkt an die Instanzen für das " Humankapital " optimierend mit einzubringen.




    Gut, es gibt Allgemeinärzte, die sich mit Menschen auf der Straße befassen. ( Sie kostenlos versorgen )
    Es gibt Organisationen, die notleidende Menschen mit Nahrung und Kleidung versorgen.
    Es gibt Hilfen und Organisationen, die auch zweckgrichtet bei Rechtsstreitigkeiten helfen.
    Es wird auch Menschen und Organisationen geben, die bei der Kindererziehung ehrenamtlich helfen.


    Bei Tieren wird es etwas schwieriger, Betroffene helfen Betroffenen zu finden. Da Tiere für den Leistungsempfänger nun mal als Luxusartikel definiert werden, wäre es einfacher mit der Findung von Personen, die es dem Individuum an sich gutgehen lassen.
    Dann sucht man deutlich länger nach mithilfe, aber es darf dann verständlicherweise soweing wie möglich kosten, Haustiere von inNot geratenden Menschen über die Krise zu bringen, ohne darauf abzuzeilen, die Tiere den Menschen wegzunehmen.


    Auch solche Ideen gibt es und sie werden regional sogar anonym unterstützt. ( Sei es durch Futterspenden, Geldspenden oder lediglich geeignete Räumlichkeiten )
    Mal extrem gsagt: Wer ein Zebra hielte, wäre mit übergabe an einen Zoo besser bedient.


    So bliebe abschließend halt die bittere Erkenntnis:


    " Wie der Herr ... so's Gescherr "..." Mein Herrchen wird doch schon wissen, ob es uns beide über schlechte Zeiten bringen kann, oder nicht...."
    Das Tier ahnt, das sich der Besitzer denn schon vor dem verpflichtendem Kauf / Geschenk o.ö. darüber im Klarem war.


    Gehen wir weiter mal wohlwollend davon ausm das sich die Tierbesitzer in überwiegendem Maße schon mal vorab darauf eingestellt haben, das es keine garantierte Beschäftigung zu genannten Koditionen mehr gibt.


    " Mein Auto / Mein Haus / mein Rudel exoischer Tiere im Gartenbiotop /..."...mein JOB IS WECH....KEINE NACHBARN MEHR, kein Haus, kein Auto und Kräuter mit viel gutem Willen noch auf Balkonien.
    Was mache ich mit dem Tier ? ( es könnte ja jetzt extrem viele Möglichkeiten folgen, was es denn für ein Tier ist... )


    Ihrem Fachbereich entsprechend würde ich Tierärzte mal grundlegend so einschätzen, das sie ihren Beruf zumeist nicht der erwirtschaftbaren Kohle wegen studierten und ausführen.
    Viele von denen werden auch ums nackte Überleben ohne Sozialtansfers kämpfen, aber alle Möglichkeiten zusammen können gemeinsam hinterfragt und abgeklappert doch mehr oder weniger dau führen, dass ein Bürger in einer momentanen Krise nicht auf sein geliebtes Haustier verzichten muss....das geht den meisten Menschen doch mal nahe, die so oder so auf Möglichkeiten sozialer Engpässe in ihrer Umgebung aufnerksam gemacht werden.


    Es sind leider nicht alle Mitbürger gleichermaßen, aber viele auf deren Hilfe sich Not aus eigener Erfahrung kompensieren ließe. Soll es Interessenten geben, wären rasch auch Vereine dahingehend gegründet,das sinnvoll geholfen werden konnte.


    Hilf Dir selbst, wenn von " oben " nichts sinnvolles kommt. Den 1. Schritt hast Du ja bereits gefunden...:)


    mfg


    allo

    Hallo Horst,


    Weil doch mal wider die " Jecke Zeit " ihrem Finale zusteuert ...


    Dann könnten doch Leistungsbezieher auch mal vorschlagen, " Bonusmeilen " in kostenlose Bordellbesuche abgegolten zu bekommen.
    Es dient doch wenigstens theoretisch den Zwecken kultureller und zwischenmenschlicher Beteiligung am Leben....


    Du gönnst den verlorenen Seelen unserer handydiktierten Konsumgesellschaft aber auch gar nichts.
    Da sollen sie Bus fahren, weil 400 € Auto im Monat nicht gehen. Den Arbeitgebern klopft im Umkehrschluss aber auch niemand auf die Finger, das entsprechend zunehmenden Minilöhnen irgendwo Abstriche gemacht werden müssen.


    Aber doch wenn,dann nicht an uneingeschränkter Mobilität und am besten in jedem Raum ein Handy.
    Ich binnet, der Chef...da iss mir jerade einer ausjefallen, kannste nicht nach deiner letzten 12 Stunden Schicht schnell mal abkneifen, Superman anrufen und am besten gestern schon am Arbeitsplatz sein ?


    Datt Ticket für'n Superman bekommst Du vom Sozialamt ersetzt, denn ich muss für meine Villa gerade mal Heizöl kaufen.


    Ruf mich bitte zurück, damit Du mir Danken kannst und ich Dir meine prekäre Situation beschreiben kann...


    De Nachbarn schaun mich gerade net mer an, weil ich dem Järtner eine Stunde am Tach kürzen mußte, damit er mit der Nagelschere diese verdammich schnellwachsenden Grashalme ausmerzt. Du weisst es doch, wie schwer es mit einem 10 Mann - Leihbetrieb ist....


    mfg


    allo

    Hallo,


    Die Anschaffung eines Eigenheimes wäre erst dann sinnvoll zu planen, wenn ein entsprechender Job mit relativer Beschäftigungssicherheit dahinter steht. Ansonsten kann es auch anz schnell passieren, das die Bank einen laufenden Kredit schneller kündigen kann, als man ihn bekam.
    Dann steht man ganz schnell mit Taschen da, die vor gähnender Leere den Kumpels unter Tage noch " GlücK auf " wünschen können.


    Deine Idee mit dem eigenständigem Mietvertrag ( so es denn auch dafür Platz in dem Haus Deiner Eltern gäbe )
    würde schon eher dahin zielen, was meine Vorredner bereits sagten. Baue Dir zunächst mal ein eigenverantwortliches Leben auf.


    Dann wirst Du auch recht schnell selber erkennen, wer für was sorgen müßte, bzw. auch, wann man sich einen Kredit mit sehr langen ( und evtl. auch sehr hohen ) Rückzahlungsverpflichtungen ans Bein nagelt.
    Bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommen könnte, spiele besser Lotto für ein eigenes Haus. Dann sind die Chancen höher, das Du nicht anschließend eine " eidesstattliche Versicherung " abgeben müßtest,weil immer noch 50 % der Darlehenssumme fehlen würden.


    Um persönliche Meinungen bezüglich " Staat springt ein, wenn ich mal bezüglich Kredittilgung etwas knapp bin " hast Du ja wenigstens nicht gefragt. :D


    mfg


    allo

    Hallo,


    Das ist schon soweit in ordnung, das eine Mietkaution als Darlehen gewährt wird.
    In manchen Fällen kann es sich sogar lohnen, direkt mit dem Vermieter über die ratenweise Einzahlung der Kaution über die Mietenabbuchung zu verhandeln.


    Es kann sich dann als " unbürokratischer " ergeben, wenn bis zum vollem Betrag der Kaution ein bestimmter Ratenbeitrag von ihm eingezogen wird. Auf diese Weise kannst Du Dir auch für den Fall einer neuen Arbeitsstelle die monatliche Überweisung an eine weitere Kostenstelle sparen.


    mfg


    allo


    Hallo,


    Nach Schulden hätte ich schon fast ein Jahr ALG II mitsamt allen freiwilligen Versicherungsleistungen ...
    Leider werde ich aber davon ausgehen müssen, keinerlei Geld von meinen Schuldnern zu erhalten.



    Dann Kannst Du mal selber nachrechnen, wie schnell es gehen kann mit der GruSi.
    Dann kommen noch etliche Fragestellungen, mit denen Du nicht im Berufsleben konfrontiert wurdest.


    ( Lege Deinen Schlüpfer auf den Tisch, auch wenn ... deshalb fragst Du ja an.... )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Aber als sogenannte " Bedarfsgemeinschaft " werdet ihr auch gemeinsam bezüglich der Einkünfte veranlagt.
    Ich weiss es nicht, wie genau in einer Familie angerechnet wird, aber in 2 jahren mit einem Minijob ( volle 400 € bedeuten 160 € Selbstbehalt ) wäre ein Füherschein bestimmt zu ersparen. ( Dann könnten theoretisch 3840 € zusammengespart werden )


    Mit 18 solltest Du die Fleppe also bei guem Verlauf allemal in der Tasche haben können. Fahrschulen nehmen meist auch Rücksicht auf Fahrschüler, die sich " Zeit lassen müssen ".


    Da geht es Dir noch nicht mal sonderlich anders, als damaligen Lehrlingen, die daheim zum Unterhalt Kostgeld vom Lehrgeld abgaben.


    mfg


    allo

    Hallo tessa ,


    nimm die Antwort meines Vorposters als traurige Realität, denn umformuliert gilt zwar weiterhin das Zuflussprinzip, nur die finanzielle Belastung bleibt beim Antragsteller.


    Vereinbare also eine Rückzahlung in Raten und sei froh, das Du durch Deiner Hände Schaffenskraft ganz aus dem ALG II herauskommst. ;)
    Wenigstens gibt es hinsichtlich der Überbrückung Hilfe, leider läßt es in Sachen Lohn und ... noch auf sich warten. :mad:


    mfg


    allo

    Hallo Gemeinde,


    Hallo,


    Zitat

    ich werde vorraussichtlich ab März eine 35h/ Woche Stelle antreten: sozialversicherungspflichtig.
    Mein Bruttogehalt wird insgesamt 1050€ betragen.


    Für einfachste und unbelastende Tätigkeit o.K. ( Z.B. Verkehrszähler )


    Zitat

    Ich bin Single, 30 Jahre alt und Steuerklasse 1 - wohne in Sachsen.
    Laut diversen Rechnern im Internet würde mein Gehalt netto ca 800€ betragen.


    Kann hinkommen...


    Zitat

    Nun zu meiner Frage: kann ich bei 800€ netto denn überhaupt noch ALG2 aufstocken?
    Mit 800€ um die Runden zu kommen ist doch recht fraglich,


    800-296-50 wären 454 €. Für einen leichten Job ums Eck würde ich damit anfangen.
    Es gibt Menschen,die für die paar Knöppe 11-12 Stunden unterwegs sind, und erst beim Amt " bettelten", weil es incl. ÖPNV-Ticket noch nicht mal 340 Öcken waren...


    Zitat

    abzüglich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hätte ich weniger netto auf der Hand, wie als wenn ich ALG2 beziehen würde, Miete gezahlt bekomme und für 100€ anrechnungsfrei Arbeiten gehen würde.


    Siehe obige Rechnung...ÖPNV in der Tasche und dann noch nebenan bei leichter Tätigkeit und 35h/Woche...
    Dafür würde ich als mehrfach gelehrter auch Papier einsammeln...,Akkord aber gewiss genau so wenig, wie zeitraubende und teure Anreise zum Job.


    Zitat

    Ich zahle derzeit 296€ warm Miete.


    Wurde bereits berücksichtigt...


    Zitat

    Nimmt man mal den Grundbedarf von 361€ zuzügl 296€ Warmmiete zuzügl. 100€ anrechnungsfreier Verdienst, wäre ich praktisch bei 761€ Gesamtlebensbedarf, der mir zusteht.


    mit 140 h/mtl bei einfachster Arbeit wären es lt. Beispiel ja 800 € netto, oder ist es harte Maloche ?


    Zitat

    Bei 800€ netto Teilzeitverdienst ohne ALG2 abzügl. 50€ Bahnticket wäre ich letztendlich bei 750€ - wo wäre denn da der Anreiz überhaupt arbeiten zu gehen?


    da könnten manche " multifunktional " bei über 130 € liegen...( Region : 50 KM Umkreis )


    Wir haben noch ein anderes Problem:


    Wir sind viele,ohne uns könnte die heimische Leiharbeit auch nicht " explodieren "...warum kann sie das ?
    Warum kann die Politik " bummeln " mit Entscheidungen ? Warum sind wir Arbeiter zunehmend wehrlos ?
    Vergleiche mal den Ochsen am Strick und die ziehenden Menschen als Gemeinschaft ... Einer hält den Ochsen nicht, aber 1000 ...:confused: ##
    Gewerkschaften sind relativ so stark, wie die Mitarbeiter in sie vertrauen....


    Zitat

    Nun wie gesagt meine Frage könnte ich bei 296€ Miete und 800€ Nettoteilzeitverdienst noch etwas ALG2 aufstockend beantragen?


    Ich habe keinerlei Zuschuss in schlechten " Voll - Zeiten " bekommen...daher würden meine Rechnungen in etwa Deiner aus mehrerlei Erfahrung entsprechen.
    Es kann sogar so weit gehen, das der Körper Schaden nimmt und die Einkünfte letztlich unterhalb des ALG II liegen...:o ( Dabei noch nicht mal an eine AGH an der Rechnung berechtigt anlehnen zu dürfen...:cool: )


    Vz: ~ 850€ mtl bei ~ 60 h/Woche ( Facharbeit, netto ) gegenüber runden 800 € mtl. bei 30 h Woche in einer AGH.
    Bemühe also mal die Suchmaschinen nach dem Ruf :" Gleiche Arbeit für gleiches Geld " und denkemal darüber nach,wie der Sache endlich Nachdruck zu verleihen wäre. ;)


    mfg


    allo

    Hallo,


    man alder, du hast ein dach über den kopf und vollVerpflegung. davon träumen 100tausende in diesem unserem land!


    Die 100K -Millionen in unserm Ländle träumen davon, das den Ausbeutern endlich mal der GARAUS gemacht wird, ohne dass sich irgend ein " popeliger Bürger " an einem " popeligem Bürokraten ohne Lebenserfahrung " mal die Krempe beschmutzen müßte....


    Diese Anregung kommt von jemandem, der mehrfach Firmenpleiten, Zeitverträge, Lohndumping und Abzocke schmecken durfte.


    Nun noch ma ldie Frage: " WER würde sich DABEI dann wohl "sicherer" im Knast fühlen, wenn alle Betroffenen mal das Wort hätten ?


    Ist auch nur so Einer zum nachdenken...Wer auf dem gepolstertem Sessel hinterm Schreibtisch sitzt, hat die Praxis eventuell nur mal in der Zeitung gelesen ...ohne schlechtes Gewissen.:mad::mad::mad:


    Lass mal nachzittern dem Jedanken. ;)


    mfg


    allo

    Zitat

    Hallo,


    Zitat

    Vielen dank erstmal für die umfassende Antwort.
    ich hab mir dieses Merkblatt mal durchgelesen aber werd für meinen FAll leider nicht so richtig schlau draus.


    Das ist in der Tat alles etwas verwirrend...aber das wird schon. :-)


    Zitat

    Wenn ich den alg1 rechner nutzen will, was geb ich dann beim Bruttoeinkommen für die 3 Monate in denen ich alg 1 bezogen habe an?


    Vergiss in Deinem Fall mal die einfachen ALG I - Rechner, da es sich bei Dir anders berechnen wird.


    Zitat

    Zähle ich für die 9 Monate Zivildienst meine Empfangenen leistungen zur Mietbeihilfe mit dazu wenn ich nach meinem Zivildienst in eine andere Wohnung ziehe?


    Wenn Du ALG I beziehst und eine neue Wohnung beziehen möchtest, dann kannst Du mit Deinem ALG - Bewilligungsbescheid + Mietvertrag auch Wohngeld beantragen. Dazu gibt es hier im Forum auch einen Wohngeldrechner . ( ganz oben unter der Rubrik Wohngeld )
    Wohngeld berechnet sich grob aus dem Einkommen ( auch ALG I ) und den Mietkonditionen der WHG.


    Zitat

    Wie errechne ich mein Bruttoeinkommen wenn ich Sold ohne Abzüge erhalten habe (Netto)?
    komplizierter Fall, sorry, aber ich möchte mich gern vorbereiten und bisschen Planen ;)


    Ich kann Dir leider nicht sagen, mit welchem Monatsbetrag der Sold in der ALG I - Berechnung berücksichtigt wird.
    Das sollte aber bestimmt in der nächsten Dienststelle der Arbeitsagentur zu erfahren sein . ( Evtl. kann Dir ja auch schon Dein momentaner Dienststellenleiter Genaueres dazu sagen )


    Zitat

    mfg.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Regulär wäre es genau umgekehrt:


    Antrag auf ALG II stellen, geeinete Wohnungsangebote suchen und zunächst zwecks Überprüfung / Genehmigung beim Jobcenter vorlegen.
    Wohngeld und ALG II können nicht gemeinsam beantragt werden, da beide Leistungen jeweils nur unter verschiedenen Rahmenbedingungen gewährt werden könnten.


    Es wäre auch noch wichtig, wie die bisherige Wohnsituation bei den Eltern ist und wie bislang der Lebensunterhalt bestritten wurde.


    mfg


    allo

    Hallo,


    Es darf aber zunächst davon ausgegangen werden, das die Vergütung des Zivildienstes ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist ?


    In diesem Fall wäre es einerseits so, das der Anspruch , der sich aus der Lehrzeit ergab , nicht voll aufgebraucht wurde. Laut Deiner Frage waren das bisher 6 Monate ALG I - Bezug.


    Folglich wird es so aussehen, das kein komplett neuer Anspruch erworben wurde, da das erst der Fall ist, wenn 12 Monate ( oder 360 Kalendertage ) SV - Pflichtiger Beschäftigung auf einen vormals erreichten Anspruch fogten.


    Bei Dir wird es darauf hinauslaufen, das die nicht genutzten 6 Monate deines alten Anspruches mit den Anspruchstagen aus den 9 Monaten ( 270 Kalendertage ) des Zivildienstes summiert werden.
    ( Das wären hier meines Wissens nach dann 10 Monate oder = 300 Kalendertage )


    Das wird dann als verkürzte Anwartschaftszeit bezeichnet. Somit würden einerseits:


    - die verbleibenden Tage des " alten " Anspruches mit den erworbenen Tagen aus dem Zivildienst
    addiert.
    - da der Sold höher war als die Ausbildungsvergütung, wird zudem auch die Höhe des Anspruches neu berechnet werden.


    Nachlesen kannst Du das auch auf:


    http://www.arbeitsagentur.de ( Merkblatt für Arbeitslose als PDF - Download)


    mfg


    allo

    Hallo,


    Durch die 3 1/2 Jahre Ausbildung dürfte deine Anwartschaftszeit für 12 Monate ALG I gereicht haben.
    Somit würde also im Mindestfall das ALG I in der alten Höhe ausgezahlt werden.


    Auch wenn der Zivildienst niedrigere Einkünfte eingebracht haben sollte. Normalerweise müßten sich die 9 Monate Zivildienst dann auch auf die Bezugsdauer positiv auswirken. ( längerer Anspruch )


    mfg


    allo

    Hallo,


    Wurde da nicht kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das im Falle einer nachträglichen, kompletten Sanierung hinsichtlich Wärmedämmung eine deutliche Anhebung der Miete möglich sein soll ?


    Der Tipp mit dem Mieterschutzbund oder Ähnlichem wäre in dieser Frage passend.


    mfg


    allo