Beiträge von lacki
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naja, wenn du das richtig liest, dann steht da: hätte, müsste, könnte, sollte.
kein gericht, das bundesverfassungsgericht schon gar nicht, hat sanktionen für verfassungswidrig erklärt. auch wurde von keinem gericht entschieden, dass die EVG's rechtswiedrig wären. es ging in dem von dir zitierten urteil um die Geldleistungen für Asylbewerber! -
naja, in einem solchen fall ist es eigentlich ausgeschlossen, dass jemals ein versorger mit ihm einen liefervertrag über strom oder gas abschliesst. die branche kennt ihre schwarten schafe mittlerweile auch.
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MAE? einfach mal googlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_Mehraufwandsentsch%C3%A4digung
also einfach gesagt: ein 1-euro-job!
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tja, ist ja noch urlaubszeit. mehr als dich gedulden und den leuten im jobcenter permanent auf den senkel gehen kannste da nicht machen.
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also von den eltern ist es ja, wie du schreibs, ein geschenk und wird daher als einkommen angesehen. ob du davon ein Festival besucht hast, oder dir einen sack reis gekauft hast, interessiert niemanden. tja und das geld vom bruder, da könntste nur noch einen darlehensvertrag aufsetzen und dem jobcenter Verballhornen, das er dir das geld gepumt hat. od da als verwendungszweck nun miete steht oder zum kauf für einen sack reis, interessiert eigentlich auch niemanden.
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Zitat
Wie geht denn das Amt vor, wenn ich meine Gründungsabsicht deutlich mache?
na wie wohl? die werden die hände über den kopf zusammen schlagen und sagen: noch so ein träumer mit einer geschäftsidee, die die welt nicht braucht!
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einen wiederspruch formlos per brief schreiben. genauso einen neuen antrag auf heizkostenzuschuss. aber die chancen stehen wohl eher schlecht. genaue infos erhälst du hier:
Arbeit im Landkreis Verden kAöR
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Tel.: 04231 15-0 -
naja, mit 32 jahren scheinst du ja nicht einer von der schnelle truppe zu sein.
zudem sollte man als akademiker und zukünftige elite des landes schon in der lage sein, sich derart einfache fragen selbst zu googlen. wie dem auch sei, dir steht nun nach erfolgreichem studium 374 € regelsatz und eine angemessene miete ( http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html ) zu. bei bezug von hartz4 wärst du auch automatisch krankenversichert. -
ja, die tatsächlichen kosten müssen bezahlt werden, aber nur sofern sie angemessen sind. bei 485 kalt und 166 € für Öl (2000 € durch 12 monate) komme ich auf 651 € warm. das ist ganz sicher zu viel für einen 2-personen-haushalt.
einzelheiten was wo an kosten übernommen wird kannste hier nachschauen:
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sehr nett von dir, hier noch eine Antwort zu erstellen, aber nach zwei Jahren hat sich das Problem für den Vorarbeiter aller Wahrscheinlichkeit schon gelöst. Er soll in der Zwischenzeit der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens sein!
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na habt ihr denn keine lohnabrechnungen bekommen? da müsste dann doch alles drauf stehen, was an Steuern und Abgaben abgezogen wurde.
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mensch Gruni, er hat doch eine andere frage gestellt, wo er 150 km zur arbeit pendeln muss. als 300 km am tag. da fällt er unter existenzminimum ohne anspruch auf sozialleistungen. darum geht es doch eigentlich nur. einfach mal richtig lesen.
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was soll denn das? du wirst den arbeitsplatz ehedem nie antreten!
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nee, das hat nichts mit der 30 h-woche zutun, sondern damit dass du 1800 € brutto verdienst. da gibt es keinen anspruch mehr auf h4. ergo, es lohnt nicht.
ob dich jemand zwigen kann? naja, bei mir wäre mein auto kaputt, basta. wie sieht es mit öffentlichen verkehrsmitteln aus? -
wenn das Jobcenter einverstanden ist, brauchst du keine angst vor dem zoll haben und krankenversichert, BGN-versichert bist du dann auch. die müssen dir aber das fahrgeld erstatten.
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man, die frage hast du doch hier im forum schon 2 mal gestellt und beantwortet bekommen!
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da es nur noch 70 tage sind, handelt es sich um alg1. bei alg1 gibt es keine erstausstattung für eine wohnung, egal wie alt man ist.
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tja, wenn du so verantwortungsbewusst bist und alles so schlimm in der firma ist, wie du hier angibst, dann hättest du doch einfach nur den TÜV benachrichtigen müssen. dann hätte dich dein arbeitgeber innerhalb der 6-monatigen probezeit gekündigt und alles wäre gut.
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Am besten in Frankfurt oder Berlin City.Wehe Berlin, wir haben schon genug Spinner und Taugenichtse in der Stadt!