Beiträge von Turtle1972

    Es gibt entweder BAB oder Bafög. BAB ist für betriebliche Ausbildungen, BAfög für schulische, um es mal groß zu sagen. Was du in der Zwischenzeit machst, wenn die Bafögstelle über deinen höheren Anspruch befindet und es ggf. dauert: keine Ahnung. Deine Mutter anpumpen oder deinen Freund oder jobben... Und nein: die Unterhaltspflicht für Verwandte 1. Grades besteht ein Leben lang. Und bei Kindern insbesondere bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.

    Wenn du außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des jetzigen Jobcenters ziehst, muss das neue Jobcenter auch bei nicht genehmigtem Umzug und zu hohen Mietkosten die Miete berücksichtigen, die maximal angemessen ist lt. deren Richtlinien.

    Lern erstmal, wie man diskutieren korrekt schreibt. Aber Hilfe willst du ja auch nicht. Nur hören, was dir gefällt. Insoweit gebe ich den Dummschwätzer zurück. Wer noch nichtmal in der Lage ist, seinen Lohnzettel ordentlich anzuschauen, dem ist eh nicht zu helfen.


    Nichts ist im Übrigen korrekt, denn genau darauf hast du Anspruch.

    Vielleicht will der SB auch die Unterhaltsvermutung (§ 9 Abs. 5 SGB II) prüfen und er hat deinen Eltern ggf. auf Nachfrage erzählt, dass er das nicht müsste, wenn du nicht bei ihnen wohnen würdest. Aus der Ferne ist das -insbesondere, wenn du selbst dein "Wissen" nur aus den Erzählungen deiner Eltern beziehst, schlecht zu beurteilen. Wenn die nämlich schon zu 99% Bahnhof verstanden haben, du bei deinen Eltern dann auch selbst zu 99% Bahnhof verstanden hast, dann kann in Wirklichkeit was ganz anderers erzählt worden sein. Du kennst doch das Spiel "stille Post", oder?!

    Stell dir vor, ich hab Ahnung von der Materie. Und daher kann ich dir sagen, dass die Pauschalabzüge beim Wohngeld nun aber wirklich nichts mit den Abzügen, die du lohntechnisch zu verbuchen hast, zu tun haben. Von Bruttolohn werden Versicherungen zu KV/PV, AV und RV abgezogen und Steuern. Beim Wohngeld gibt es dann noch Werbungskosten und Pauschalabzüge, z. B. für Fahrkosten. Insoweit ist, das was "netto" beim Wohngeld unterm Strich rauskommt was ganz anderes als du als Nettolohn von deinem Brötchengeber ausgezahlt bekommst.


    Und jetzt schau in deinen scheißverdammten Lohnzettel und schreibe endlich auf, was du wirklich brutto/netto monatlich bekommst! Und hör auf gequirtle Kacke zu schreiben. Du hast keine Ahnung?! Dann hast du verdammt nochmal auch keine Ahnung, wessen Beiträge hilfreich sind und welche nicht!

    Lesen kann ich, frage mich jedoch gerade, ob du dessen mächtig bist.


    Augenscheinlich hast du aber doch wohl kein Anspruch. Jedenfalls nicht auf Wohngeld. Und wie du bei über 14000 Euro brutto im Jahr, mithin über 1160 Euro brutto im Monat nur 780 Euro netto haben willst, ist mir schleierhaft.


    Also anstelle andere anzublöken, solltest du das mal erläutern! Dass man von seinem Lohn Strom und Lebensmittel bezahlen muss, sollte einem erwachsenen Menschen klar sein. Und wenn es nicht zur Schuldentilgung reicht, hat der Gläubiger erstmal Pech.

    Was soll es denn da geben? Du hast anscheinend ca. 14.000 Euro brutto im Jahr, das sind ca. 1166 Euro brutto im Monat. Sagen wir mal 900 Euro netto. Davon bezahlst du 250 Euro für Miete, bleiben 750 Euro übrig. Wieso reicht denn das nicht?

    Soviel Naivität traut man einer studierten Person gar nicht zu. Man könnte es ja verstehen, wenn der Traumjob schon in Sack und Tüten gewesen wäre und der Arbeitgeber dann doch kurzfristig abgesprungen wäre. Aber so... Welcher normale Mensch kündigt denn bitte seinen Job, frei nach dem Motto "endlich kann ich hartzen"?!

    Was willst du eigentlich? Wenn du meinst, dir steht ein Makler zu, dann stell einen verdammten Antrag beim Amt und warte den verdammten Bescheid ab anstelle andere Menschen 4 Seiten lang vollzulabern.


    Nochmal: wenns eine Kommune ist, die ausreichend leeren Wohnraum hat (und das wird das das neue JC dann schon sagen), dann gibts halt eine Ablehnung. Punkt, aus und vorbei.

    Na, du bist vielleicht lustig. Natürlich musst du für sie aufkommen, immerhin wird sie dein Kind bekommen und es auch versorgen. Ein Kindermädchen müsstest du ja auch bezahlen! Sie kann deshalb nicht arbeiten gehen! Sowohl nach bürgerlichem Recht (BGB) bist du ihr zu Unterhalt verpflichtet und im ALG 2 geltet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft. Wenn du sie nur als Betthasen und Haushälterin wolltest, hättest du dir ein Kondom überstülpen müssen. Da kommt einem ja das Kotzen. Das Vergnügen möchte man haben, aber dafür blechen sollen bitte andere. Oder wie?