Ja. Und die Beiträge zahlt das Sozialamt.
Beiträge von Turtle1972
-
-
Dann muss der Unterhalt von seinem Lohn abgezogen werden. Schätzungsweise stimmt also die Berechnung nicht, wenn das nicht erfolgte.
-
Vielleicht kann dir ja deine Vermieterin kurz bestätigen, dass es nur einen mündlichen Vertrag gibt. Und dass es den gibt, kannst du doch bestimmt anhand der Kontoauszüge der letzten 7 Jahre, wo die Abgänge der Miete drauf sind, nachweisen.
-
Für dich? Ja, sieht so aus.
-
Auf welcher Grundlage zahlt er den Unterhalt? Gibt es dazu Jugendamtsurkunden, Urteile oder sonstige Titel?
-
Na ja, wenn du das nicht willst, dann bräuchtest du einen Mietvertrag. Ansonsten gibt es ja nur das Formular (Mietbescheinigung), woran ersichtlich ist, dass du staatliche Zuschüsse zur Miete beantragen willst.
Ansonsten wirst du wohl deinem SB (ggf. dessem Vorgesetzten) erläutern müssen, dass es auch mündliche Mietverträge gibt und dass sie sich damit sogar besser stehen, da es dann keine Renovierungsklauseln gibt, es sich um eine Pauschalmiete handelt, d. h. du kannst soviel verbrauchen, wie du willst, deine Vermieterin kann keine Nebenkostenabrechnung machen, also auch keine Nachzahlungen an dich weiterreichen (und du an das Jobcenter), keine Kleinstreparaturen, die du (bzw. dann das JC) tragen müsstest, usw...
-
Wenn das Kind nicht bei dir wohnt und wenn du dann keine x-hundert Kilometer fahren musst, damit du es mal besuchen kannst: nein.
-
Als drittes Kind einzugeben wäre völlig falsch. Den Unterhalt kannst du von seinem Netto abziehen, wenn es für den Unterhalt einen Titel gibt.
-
Als Auszubildende brauchst du keine Genehmigung, denn du wirst nach dem Auszug kein ALG 2 mehr bekommen. Für Auszubildende mit eigener Wohnung, die nicht genug Geld haben, gibts BAB oder Bafög, je nachdem, was es für eine Ausbildung ist (betrieblich oder rein schulisch).
-
1. Eine Berechtigung, deinen Mietvertrag einzusehen, gibt es nicht. Jedoch kann das JC ohne diesen auch nicht nachprüfen, ob der Untermietsvertrag gültig abgeschlossen wurde, denn im Hauptmietvertrag steht ja sicherlich, ob der eigentliche Vermieter eine Untervermietung erlaubt. Außerdem könnte es genausogut sein, dass du 300 Euro für die volle Wohnung bezahlst, aber vom Untermieter 400 Euro verlangst und ihr so noch Gewinn (zu Lasten der Allgemeinheit) erwirtschaftet. Diese fehlenden Informationen gehen zu Lasten deines Untermieters.
2. Jeder Mensch in Deutschland darf bei einem anderen Menschen vor der Tür stehen, auch unangemeldet (die Post meldet sich ja auch nicht vorher an), das gilt auch für Behörden. Sie müssen halt nur nicht eingelassen werden, wenn sie keine Berechtigung (z. B. Durchsuchungsbefehl) haben. Aber auch hier: wenn der Bedarf dadurch nicht feststellbar ist, geht das zu Lasten des Untermieters.
3. Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Untermietsvertrages oder der Art des Zusammenwohnens gibt: ja, dann können Leistungen vorläufig ganz oder teilweise versagt werden.
-
Nein, das ist bei der Grusi nicht anrechenbar, da es zweckbestimmt ist. Man soll ja die Pflegeperson bzw. den Pflegedienst damit bezahlen.
-
Das sind ca. 1070 Euro netto. Dann sähe es so aus: 374 Euro Regelsatz Mutter, 299 Euro Regelsatz du. Plus 450 Euro Miete, sind dann 1123 Euro Bedarf. Vom Einkommen deiner Mutter sind noch 300 Euro frei, so dass nur 770 Euro anrechenbar sind. Damit wäre der ALG 2 Anspruch 353 Euro. Mit dem ALG 2 Bezug wärest du auch wieder ganz normal krankenversichert. Deine Mutter sollte wirklich ganz schnell den Antrag stellen.
-
Man könnte ja mal rechnen. Wieviel verdient deine Mutter brutto und netto und wie hoch ist eure Miete? Bekommst du noch Kindergeld (weil du ausbildungssuchend gemeldet bist)?
-
Selbst, wenn du dich nach dem Ende deiner Tischlerausbildung arbeitslos gemeldet hast: offensichtlich hast du keinen Antrag auf ALG 1 gestellt und die fehlerhafte Beratung kannst du nicht nachweisen, so dass du auch mit einem Herstellungsanspruch nicht weiterkommen wirst. Von daher ist der Anspruch auf ALG 1 Geschichte.
Es verbleibt daher nur die Beantragung von ALG 2, die deine Mutter schnellstmöglich machen sollte. Denn du bist mit 23 Jahren nicht mehr über sie krankenversichert. Wenn deine Mutter also derzeit keine ca. 140/150 Euro freiwillige KV/PV für dich bezahlt, häufst du jeden Monat Schulden an und bist nur ganz eingeschränkt krankenversichert (nur für Notfälle).
-
Hm, ja ich kann lesen und höre zu. Nur, weil jemand eine Ausbildung gemacht hat (deine Mutter), heißt das noch lange nicht, dass man auch ausbilden darf. Schon allein deswegen, weil im anerkannten Bereich wir in Deutschland ein duales Ausbildungssystem haben, d. h.: ohne eine Schule läuft da eigentlich gar nichts. Von daher wäre das keine Ausbildung, sondern einfach, dass jemand, der Ahnung hat, einem, der keine Ahnung hat, zeigt, wie er es macht. Also ein gelernter Maler einer ungelernten Person zeigt, wie er Tapete an die Wand bringen kann. Daraus wird aus dieser Person aber nun weißgott kein Maler.
Ich hoffe, ihr klärt darüber auf, wer da an die Füße der Kunden gelassen wird. Denn ich gehe davon aus, dass ich nicht die einzige Person bin, die keine ungelernte Kraft an ihre Füße lassen würde. Wenn ich bedenke, dass ich derzeit wegen eines HWS Syndroms Extensionsmassagen bekomme und da würde meine Halswirbelsäule von jemandem gestreckt und gedehnt werden (was bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr von bleibenden Schäden im HWS Bereich bis hin zu den unteren Gliedmaßen, schlimmstenfalls sogar einen Schlaganfall nach sich ziehen könnt), der sowas gar nicht gelernt hat, sondern es "bei der Mama" sich abgeschaut hat: nicht auszudenken!
3 Monate = fundierte Ausbildung. Das ist, sorry, schlichtweg lachhaft. Wie lange hast du für deine Ausbildung zur Bürokauffrau gebraucht? Auch 3 Monate?
Nochmal: mach doch erstmal eine richtige Ausbildung zur Podologin, da solltest du auch Bafög für bekommen und steige dann ein. Wo wäre da das Problem? Vor allen Dingen kannst du dir dann 100%ig sicher sein, dass man dich wirklich auf den Kunden los lassen kann.
Ansonsten bleibt es dabei: so eine Selbständigkeit würde das JC natürlich nicht fördern. Und solange du auf ALG 2 angewiesen bist, würde man dich in Maßnahmen stecken oder in Arbeit vermitteln wollen, was bei Ablehnung zu Sanktionen führt, die, da du unter 25 bist, bereits bei 2 Sanktionen dazu führen, dass du kein ALG 2 mehr bekommst. Und das wird garantiert passieren, weil deine Vermittlerin ja anscheinend ebenfalls gegen diese komische Selbständigkeit ist, da du keine fachliche Eignung vorweisen kannst.
-
Ich bezweifle, dass deine Mutter eine richtige Ausbildung ersetzen kann. Stell dir mal vor, du fährst in die Klinik, weil du eine Herz-OP brauchst und dort stellt sich raus, dass die Person, die dich operieren möchte, Arzt-Sohn ist, der mal Kfz-Mechaniker gelernt hat und der irgendwann mal - wenns zeitlich passt- Medizin studieren will. Was du da machen willst, ist nicht viel anders. Das ist ja gut und schön, dass du deiner Mutter schon oft zugeschaut hast, das berechtigt dich aber doch noch lange nicht, dass du einfach so fremde Menschen behandeln darfst. Stellt dich deine Mutter dann vor: "Hier, das ist meine Tochter, die hat Bürokauffrau gelernt und mir ein paar Mal zugeschaut, darf die jetzt an ihre offene Wunde unten am Fuß?"... Sorry, aber überleg dochmal, was ihr da vorhabt. Das ist ja gemeingefährlich.
Ich glaube dir gerne, dass in podologischen Praxen Fußpfleger arbeiten, aber du hast ja noch nichtmal diese Qualifikation!
-
Bei aller Liebe, aber eine Arzthelferin hat eine Ausbildung gemacht. Ich wollte meinen diabetischen Fuß weiß Gott nicht von jemandem behandeln lassen (das wäre medizinische Fußpflege), der keine entsprechend Ausbildung hat. Weißt du, was -gerade bei diabetischem Fuß- da alles passieren kann? Hast du dir den Link und die daraus folgenden Konsequenzen durchgelesen?
Zitat daraus:
ZitatZu nennen sind ca. eine Million Diabeteserkrankter die unter behandlungsbedürftigen Veränderungen am Fuß leiden, deren Folgen bis hin zu Amputationen reichen. Nach Schätzungen wären bei qualifizierter Behandlung bis zu 50 % solcher Amputationen vermeidbar.
Sind dir denn diese Menschen völlig egal?!Mach doch erst die Ausbildung und dann steige ein. Das ist doch das, was man normalerweise macht, wenn man in einen Bereich möchte, wo man nur gelernte Kräfte gebrauchen kann.
Ansonsten ist es so: solange du noch ALG 2 bekommst, kann man dir Maßnahmen und Arbeitsangebote unterbreiten und, wenn du diese ablehnst, dich sanktionieren. Und unter den hier beschriebenen Gesichtspunkten (du möchtest eine Selbständigkeit aufnehmen, für die dir die fachliche Eignung völlig fehlt), ist es sehr wahrscheinlich, dass man das auch so machen wird.
-
Ja, um dich. Und du bist jetzt schon so lange in dieser Situation und du hast jetzt schon so viele Tipps erhalten, dass du doch erstmal berichten solltest, was sich seitdem ergeben hat. Welche anderen Tipps, als die, die dir seit Ende Juni schon gegeben wurden, erwartest du denn, wenn du das Thema nochmal beim Urschleim anfängst? Dann lies dir doch einfach deine alten Threads durch, da stehen die Antworten.
-
Bleiben wir doch dabei, wieso du die Frage nicht beantworten kannst, obwohl es dir seit fast einem Monat haargenau so geht und du doch Erfahrungen ohne Ende gesammelt haben musst.
-
Wie soll das gehen ohne Ausbildung? Da darfst du maximal Pediküre machen und die Haupteinnahme eines Podologen dürfte doch wohl eher medizinische Fußpflege sein?
Lies mal hier:
http://www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/thyg/thyg_massnahmen/podologie3.html