Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo lieber Jörg T. aus Freiberg!


    Deine Aktion in Ehren, werde ich sicherlich auch unterstützen, aber HARTZ IV und dann bei MC's Cafe und Kuchen!?


    Oder Interenetfähiges Handy?!


    Sorry aber das zeigt mir bisweilen, "Die Linke" hat ja gute Ansätze aber scheinbar immer noch keine Ahnung wie beschissen es einem unter ALG II tätsächlich geht.


    Wenn auf diesem Basiswissen auch das Bürgereinkommen basiert, dann aber gute Nacht für das Deutsche Volk, wenn es um die Kostendeckung geht - finanzierbar ist letztlich alles nur wer's letzlich zahlt steht dann auf einem anderen BLATT.


    Trotzdem unterstütze ich Dein Bemühen, die anderen Partein vergessen es nämlich gänzlich sich mit dem was auf uns zu kommt mal öffentlich auseinander zu setzen, das machen nur die Altbackenen wie Heiner Geisler oder Wolfgang Gerhard oder auch mal Schmidt "Schnauze".


    Gruss

    Hallo Maria?


    Hat Dein Mann mit der Firma hier Abgaben in punkto Sozialversicherung ect. gezahlt?


    Vielleicht hat er ja auch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ihr seit ja erst 20 Monate in Deutschland und die Frage ist ob er vorher im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat! Und wenn ja ob die Tätigkeit, dann auch hier zur Anerkennung führen könnte (Du schreibst ja EU Zugehörigkeit) in Deutschland bekommt man noch ALG I wenn die Selbstständigkeit nicht mehr als 30 Monate zurücliegend Bestand. je anch Abkommen könnte es deshalb sein das vielleicht noch ein Anspruch auf ALG I besteht, denke da z.B. an Frankreich, Niederlande, ect.


    Weis aber leider zu wenig über ein Abkommen mit EU Staaten nur das vor ungefair einem Jahr auch eine Ukrainerein mit Kindern hier um Hilfe ersucht hat und diese letztlich nach mehreren Wochen dann doch ALG II Leistungen erhalten hat da waren aber auch hier geborene Kinder im Spiel!


    Also würde ich an eurer Stelle mal zur Bundesagentur für Arbeit gehen und mich dort nicht abwimmeln lassen!


    Gruss

    Hallo!


    Sorry aber manchmal frage ich mich woher hier einige Leute ihr wissen beziehen. Zum einen kann ein Vermieter überhaupt nicht auf eine Direktzahlung von der ARGE bestehen (einfordern) und zum Anderen ist es üblich wenn die Miete an den Vermieter von der ARGE überwiesen wird das grundsätzlich der volle Mietbetrag von der ARGE überwiesen wird, der dann als sogenannter Eigenanteil zu zahlende Betrag wird in der Auszahlung des Regelsatzes dann verrechnet, also angenommen man hat eine um 20 € höhere Miete als von der ARGE übernommen bzw. anerkannt wird/wurde dann wird die Auszahlung der Regelleistung 351€ um eben diese 20 € gekürzt und das passiert auch bei Ratenzahlungen usw.;
    es ist aber ebenso Blödsinn das dies immer so ist, das ein kleiner Teil der Miete selbst zu zahlen ist,- dies ist nämlich nur der Fall wenn der bewilligte Miethöchstbetrag überschritten wird, dies mag häufig der Fall sein heisst aber nicht das es immer so ist!


    Auch können Sanktionen im Grunde keinerlei Einfluss auf die Mietzahlungen haben solange nicht auch durch die Sanktion der Mietanteil sanktioniert wird und selbst wenn ein Teil der Miete durch eine Sanktion nicht mehr von der ARGE übernommen wird, dann kommt durch das zuvor dargelegte Prinzip letztlich nicht beim Vermieter weniger Geld an als sonst, sondern beim Leistungsbezieher selber entstünde demnach ein merkbar größerer Fehlbetrag!


    Das ganze muss andere Gründe haben und die würde ich mir vom Fallmanager/Sachbearbeiter vor Ort erklären lassen!
    Vielleicht ist aber auch Dein Mieter nur zu dumm richtig zu rechnen oder die Beträge auf dem Kontoauszug zu zuordnen!


    Darüber hianus macht sich eine ARGE nicht gerne Mehr Arbeit als nötig, Direktüberweisungen des Mieters an den Vermieter erfolgen nicht automatisch sondern müssen eigens beantragt werden und werden eigentlich nur dann ausgeführt wenn der ALG II Bezieher z.B. kein eigenes Konto besitzt, oder ausdrücklich darauf besteht weil er ansonsten zuviel Geld ausgibt, nicht einemla die Tatsache das ein Vermieter am ersten den eigentlich für die Miete gedachten Betrag in Alkohol oder Zigaretten umsetzt und seine Miete letztlich schuldig bleibt führen dazu das die ARGE dies eigenmächtig entscheiden könnte. In letzterem Fall kann sie natürlich mit dem Leistungsbezieher eine diesbezügliche Vereinbarung treffen aber ebenso wie bei Pfändungen von nichtsstaatlichen Stellen kann der ALG II Bezieher diese bereits am nächsten Tag schon wiederrufen!


    Für mich unbegreiflich das diese Bedingung nicht grundsätzlich bei ALG II Bezug bindend wird denn das wäre wirklich sinnvoll, so müsste dann andere Stellen nicht auch noch unnötig aktiviert werden wenn wieder einmal jemand wegen Eigenverschulden (Nichtzahlung der Miete) seinen Wohnsitz verliert. Das wäre eine wirkliche Reformverbesserung gewesen - Bevormundung hin oder her!


    Der Staat zahlt schließlich das Geld und da sollte schon eine Bedingung durchsetzbar sein, aber es ist wie bei den Bänkern, da ist unser Staat doch relativ großzügig oder bisweilen sogar freizügig!


    Gruss

    Hallo KLAUS!


    Ich antworte hier auf Deine PN: Mach Dein Ding !


    Halte Dich nicht an Menschen auf die wie Fussketten das Vorwärtskommen erschweren!


    Willst Du einen Menschen bekehren, wird er sich wehren - denn das was Du für ihn dann bist steckt tief im Bauch und heisst Egoist und wehrt sich wehemend wogegen? Nicht gegens Denken von Dir, sondern gegen die Dummheit hinter der eigenen Tür - also sich selbst!


    Mach es wie ich, schau bisweilen mal rein und beantworte dann einfach nur noch die PN's und die Anfragen die Dir sagen das der Mensch dahinter es vielelicht verdient hat!



    Gruss

    Hallo dolcegusto!


    Von mi bekommst Du auf Deine Frage ein ganz klares "Nein" und ich setz Dir noch eins drauf damit Du über die Faulheit der HARTZ IV Leute so richtig abziehen kannst denn anhand Deiner Fragestellung denke ich das Du nicht im ALG II Bezug stehst, solltest Du dann vielleicht mal probieren, dann wirste sehen das man immer schön die Mentalität der Arbeitslosen angreifen kann, aber so wirste vielleicht mal mit der Unfairnis in Bezug auf dise Denkweise konfrontiert und bekanntlich solen eigene Erahrungen schon so manche Meinung geändert oder beeinflusst haben!


    Ich mache jeden Monat noch für ein paar Stunden irgendwas, Sperrmüll fahren, Schränke schleppen, Dentaleinheiten auf und abbauen, Gartenarbeit, alles Knochenarbeit und für jüngere sicherlich besser geeignet bis auf das Re-Audit bei der Laborzertifizierung diesen Monat ! Mindestlohn 7,50 Netto€ sonst könne es die Leute vergessen und alles wird der ARGE auf Blatt 2.2 gemeldet denn ich habe auch 100€ Freigrenze! Und jetzt sage ich nochmal, der 400€ Job war nicht als Massenarbeitsmittel gedacht und in den Reformen steht diesbezüglich eindeutig was davon zu halten ist, die ARGE interpretiert das eben konträr zu meiner Ausführung -- Sag Du mir wer nun Recht hat!!!



    Gruss

    Hallo


    @ Klaus, sorry Klaus Deine Einstellung in Ehren aber grundsätzlih für eine Arbeitsaufnahme zu plädieren ist meines Erachtens genau so falsch wie grundsätzlich den 400€ abzulehnen. Du weisst selbst warum es diese 400e Jobs eigentlich gibt.


    Die Veränderungen der SGB Bestimmungen sprich HARTZ IV Regelungen werden vom öffentlichen Denst missbraucht und die angekündigte und erhofften kreativen Gestaltungen sind leider nur wieder in eine Richtung gelaufen, was damit zu tun hat das nur die Behörden über den Verlauf bestimmen !


    Keiner von Euch scheint mal in die Vorgaben geschaut zu haben, denn sonst wüsstet Ihr das der Staat eine ganze Menge überhaupt nicht umsetzt!


    Nicht nur der einzelne Arbeitslose müsste im Grunde Ziel dieser Veränderungen sein sondern ebenso die Unternehmerschaft - nur da liegt die Krucks begraben, die Bürokraten in den Massgeblichen stellen sind gelinde gesagt zu dumm die Kreativität auch mal in eine andere Richtung zu denken (lenken) immer nach dem Trott wie gehabt wird verfahren! Und genau so scheiss erfolgslos wie die Bundesagentur für Arbeit bei der Stellenvermittlung war ist jetzt die ARGE, dat Kind hat nur nen neuen Namen bekommen!


    So und wenn bei den Arbeitgebern dann kein Umdenken erforderlich wird, weil alles wie gehabt bleibt dann muss man genau so konsequent gegen die alten Vorgaben vorgehen und das heisst klipp und klar, strickte Ablehnung von Nicht- Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen! Ganz ehrlich, dann muss es uns egal sein ob ein Arbeitnehmer dann nicht existieren kann oder nicht, bei den Bänkern haben sie die Milliönchen reingepumpt auf nimmer wiedersehen und der Mittelstand würde verrecken, aber dann muss man einfach auch mal konsequent sein und dies herbeiführen, wenndas passier haben wir keine Merkel mehr und uach keinen Müntefering - aber ihr blickt alle so verdammt weit über den Tellerrand, das Ihr die heisse Brühe auf derBrust noch nicht spürt!


    Ganz ehrlich, ich schau mir das auch gerne noch weiter an wie Ihr euch immer und immer wieder mit billigen Argumenten zum Affen macht! Ich mach mir um mich inzwischen keine Sorgen ich komm auch so recht gut klar!


    Kein 400€ füllt die Sozialkassen! Konsequenz bei immer mehr ALG II Beziehern! Irgendwann gibts keine Kohle mehr und ann kanste mal schaun was sozial gerecht(er) ist!



    Gruss

    Letzte Alternative!


    Schlafsack mitnehmen un vor der Bürotür des Sachbearbeiters zur Ruhe legen! Ist zwar extrem aber Deine Situation ist es ja auch!


    Seh es im übrigen auch so eine 100% Sanktion gehn mit sicherheit 2 Sanktionen zuvor voraus! Wenn Du hier Hilfe aus dem Forum erwartetst solltest Du alle Faktn auf den Tisch legen, das gilt im Übrigen auch für sehr viele ander Leute die hier posten!


    Gruss

    Frage : wenn ihr wo wohnt?


    das hieße für mich, dass ich mir bis August mit meinen zwei 9-jährigen Brüdern und meinen 2 Katzen ein ca. 10m² Zimmer teilen müsste


    Dann würdest Du beim Freund Deiner Mutter mit beiden Brüdern 1 Zimmer teilen müssen?


    Wenn das so wäre, ist das nicht zumutbar und wenn der so genannte Stiefvater da keine Alternative zu bieten hat, kommt Deine Mutter ebi einem Einzug Dir gegenüber ihrer Fürsorgepflicht nicht nach.


    Dann müsste Dir die ARGE eine Wohnung zahlen (aber nur im angemessenen Rahmen und beide Elternteile würden zunächst aufgefordert dafür entsprechenden Unterhalt zu leisten) somit wäre das Problem des Auszuges gelöst, Du muss dies nur dem Sachbeasrbeitrer gegenüber erklären "Niderschrift" und eine Genehmigung zur Wohnungssuche in Köln bestätigen lassen!


    Gruss

    Hallo,



    Ja, ich bin ziemlich sicher das wie bei denen die einen Schulabschluss nachholen im letzten Jahr dieser Ausbildung die ARGE unmissverständlich ALG II bewilligen muss, das hat nichts mit Bafög zu tun und zeigt mir nur wieder einmal dass auch den Fallmanagern nur die pauschalen Regelungen bekannt sind, frag ihn danach und wenn er das nicht weis, soll er seinen Vorgesetzten fragen, bin mir zu 99,5% sicher das dies sogar auf ein Urteil vom Sozialgericht Aachen zurück geht!


    Gruss


    Ps.: Schau mal unter "Kate" Ende Januar ist zwar mit Studium fertig aber hilfreiche Info denke ich!

    Hallo Bungee!


    Du hast das der ARGE wann gemeldet? Das Du einen Job hast?


    209€ kommen durch den erhalt der Miete die ebenso wie der Regelsatz mit 1/3 zu Deinen Lasten läuft!


    Der Grund warum ich frage ist das Dir der Fallmanager im Grunde nahe legen muss das Du eine Eingliederungsbeihilfe anstelle der ALG II Leistungen beantragen könntest, das machen sie in aller Regel nicht weil von oben her die Anweisung besteht Gelder einzusparen!


    Sie sind aber aufgrund dessen das Du u Hilfe ersucht hast (zwar nicht jetzt für den Restzeitraum bis zum Lohn, aber schon aufgrund Deines Erstantrages) dazu verpflichtet richtig, vollständig und umfassend aufzuklären, das aber ist ja wieder einmal unterlassen worden!


    Daher Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen und ruhig androhen in dieser Angelegenheit vor das Sozialgericht ziehen zu wollen, kannste auch so begründen, weil die Aufklärung zur Eingliederungbeihilfe ja wohl erst jetzt druch mich zu Deiner Kenntnis gelangt!


    Ansonsten nur auf Ratenzahlung einlassen und nicht mehr wie 30% des Regelsatzes (der ja noch bekannt sein dürfte akzeptieren!


    Gruss

    Hallo Mary 1949,



    Jau, die liebe Verschrottungsprämie! Also 1 Jahr hat Dein Sohn die Karre ja wohl und die Prämie gibt es ja nur bei Neukauf. Wer das Geld dafür gibt ist Wurst! Wurst ist nicht wer Eigentümer des Fahrzeuges wird, denn Du kannst es nicht werden, da Du den Altwagen nicht mindestens 12 Monate im Besitz hattest und somit kann nur Dein Sohn zunächst der Besitzer des Neuwagens werden. Wird er auch weil Du ihm das Geld dafür auf Privatkreditbasis überlässt! Aber leider nicht lange!


    Weil aber wenn er das Auto jetzt erworben hat der Wert für die ARGE interessant wird musste Dich wohl oder Übel dazu durchringen ihm das Fahrzeug wieder abzunehmen, weil dafür willste Deine Ersparnisse nun doch nicht opfern und fährst den Wagen doch lieber selbst. er darf ihn sich natürlich gelegentlich ausleihen, gegen eine kleine Leihgebühr die er natürlich aus seinem ALG II Regelsatz aufbringen kann.


    Tanken, Versicherung all das musste aber selbst tragen, könnte Dein Sohn ja nicht auch noch aufbringen!


    Gut das Geld hätteste ihm auf Darlehnsbasis natürlich gestundet bis es ihm wieder besser geht, aber da Du das Geld für's Fahrzeug deinem Sohn auf Darlehnsbasis überlassen hättest (Ratenzahlung erst nach ALG II Beendigung) was für ein Motivationsfaktor!!! um ihn in Arbeit zu bringen - ein eigenes Auto, und dies jetzt doch nicht eingetreten ist, muss man als Muitter auch mal hart entscheiden, dann muss er das Auto wieder abgeben, sorry die "Arbeitswelt" ist bisweilen auch hart!


    Macht das Nötige am Besten schriftlich, also Willenserklärung Du gibst wenn er sich für eine Arbeit bemüht!
    Du nimmst wenn er keine Erfolge belegen kann!


    Gruss

    Leute, Leute !


    Auskünfte sind das da wird mir echt schlecht!


    Wieso hat die Mutter denn n ichts zu befürchten??????


    Hilft mal aus, gibt aucdh mal ne Wurst raus,,,,, klasse wenn dat alles so schön löpp denne kan icke dat ja och demnächst enfach mache, nee!?


    Schon mal was von Hygienevorschriften gehört oder nem Bullettenschein (Gesundheitszeugnis???)



    Und natürlich kontrolliert der Zoll! Frage meinerseits wo war den bitte schön die Besitzerin? Also der Zoll wird ja nicht solange gewartet haben bis die Geschäftsfrau die Bude verlässt und sicher irgendwo hin verschwunden ist und dann schwupp die Wupp in einer Hauruckaktion wird die Dame hinter der Theke mal schnelle abkassiert, die nehmen sich alle Zeit der Welt und wenn Du irgendwie in der Nähe warst und Dich als Eigentümerin geoutet hast werden sie mit Dir in jedem Fall ein ziemlich deutliches Gespräch geführt haben. Ebenso stellt sich mir die Frage warum es die 35 € zurückgeben sollte ?
    Deiner Mutter wird klipp und klar "Schwarzarbeit" unterstellt und ich denke mir die werden das schon vorher sehr gut beobachtet und dokumentiert haben bevor sie zugeschlagen haben, die sind nämlich nicht doof!
    Die werden dort einen Auftrag gehabt haben, und dich denke mir der Auftraggeber ist die ARGE! Ich kann nur dazu raten sich ganz schnell einen Anwalt zu nehmen und im Vorfeld den Sachbearbeiter auf das Vorkommnis anzusprechen, denn sonnts merkt ihr erst am Monatsende das Ende ist im Gelände und ohne Moos ist bekanntlich nix los!


    Die Leute die heute in den Ämtern arbeiten sind nur an ihren Jobs interessiert und nicht ob sie jemanden wohlmöglich unrecht tun!
    Meinen Vor-Ratgebern kann ich da leider nicht zustimmen hinsichtlich der Harmosigkeit die da signalisiert wird, das ist für mich etwas sehr blauäugig!


    Gruss

    Kleine Anekdote aus meinem Leben:


    Ich hatte mal vom Arbeitsamt so einen Termin, da haben die ungefähr 40 Leute eingeladen und dann kamen 6 Typen in feinstem Zwirn (habe ich ja auch mal ne Zeit lang getragen) und platzieren sich dann in der forderen Linken Hälfte, immer am Fenster damit man sie ja gut sieht, des Raumes und sind in ganz geschäftigen Gesprächen miteinander vertieft, damit sie blos nicht im Vorfeld zuviel von Ihrer Persönlichkeit preisgeben müssen. Dann geht der Chef des Hauses (BA) der die Veranstaltung leitet und meist mit diesen Herren schon so wichtig im Vorfeld palavert hat nach vorne und begrüsst alle zur Vorstellung des Hauses, des Grundes warum man eingeladen wurde und stellt einem die bis dato immer noch völlig desinteressierten Herrschaften dann nacheinander vor damit man weis was für eine Bedeutung diese Menschen haben, waren bei mir Versicherungjungs von der Aachen Münchner angefangen vom Regionaldirektor bis zum letzten in der Hierachiekette der natürlich auch erfolgreich vom Arbeitsamt vermittelt wurde.


    Damals ist mir aufgefallen das man 12 Monate ein super Gehalt kriegt (1200€:rolleyes:) und das nach diesen 12 Monaten darüber entschieden wird ob man bleiben kann oder gesägt wird, aber das peinlichste war die Klausel das wenn man gesägt wird und beabsichtigt dagegen vorzugehen, die Versicherung sich vorbehaltlich die Rückzahlung der zuvor als Provison gezahlten Gehälter bis auf einen Probemonat gesichert hatte, das stand tatsächlich in den Klauseln die kaum ein Mensch während des Vortrages liest, weil man ja zuhören muss. Nur eben ich nicht - denn ich hatte schon negativ Erfahrungen mit der Branche gemacht und das Gesülze war mir bestens bekannt.


    War richtig lustig als ich dann die Frage so formulierte das die Herrschaften zunächts nicht merkten worauf ich raus wollte, als die Katze dann aber aus dem Sack war, hatten wir richtig Tummult in der Bude und der Leiter verordnetet erst mal ne Zigarettenpause, danach versuchte man quasi mir nen Einlauf zu verpassen nach dem Motto ( einfach Maul halten!!!) es muss ja nicht für sie passen aber hier sind ja noch andere, worauf dann gott sei dank auch mal ein paar von denen das Maul aufgekriegt haben und natürlich waren die beiden obersten Bosse aus terminlichen Gründen schon längst ausser Haus! Solche Ratten wissen genau wan man ein sinkendes Schiff verlässt!



    Was lernt Ihr daraus? Mund aufmachen und nicht alles hinnehmen und notfalls muss man mal ne Sanktion riskieren immer noch besser wie 11 Monate für "Nothing" zu werken!


    In diesem Sinne!

    Hallo,


    Warum? Du kannst doch "Blitzsauber" belegen das mit der Steuernachzahlung Dein Minus auf dem Konto ausgeglichen wurde und die restlichen 500€ kannste ja auch noch für die Rückzahlung bei Verwandten verbraucht haben, aber die darfst Du sogar im Grunde auch noch auf dem Konto haben, es gib tdoch noch Freigrenzen! Die werden Dich zwar fragen aber kannst dann ja mal erklären wie die Zinssätze einem heute das Guthaben wegfressen nur weil der Staat solange mit der Steuerrückzahlung benötigt!


    Viel Spass

    Info Warmwasserkosten:
    Da die ARGE bei dem, in der Gesamtmiete von 360€ enthaltenen Anteil von 20€ für Warmwasser nicht mit sich verhandeln liesn und meine Vermieterin (verwitweteRentnerin) nicht auf dem Kostenanstieg sitzen bleiben sollte erhielt ich eine Heizkostenmehrleistung ab 01.01.2008 von 30€ im Monat. Anteilig führte ich vorsichtshalber für die Warmwasserbereitung daraus 5€ auf, also 25€ für reine Heizkosten!


    Die ARGE durfte darauf hin schon mal 30€ pro Monat mehr an meine Vermieterin leisten mein Anteil für Warmwasser belief sich sodann auf mtl. insgesamt 25€ - macht im Jahr 300€ die ich aufgrund der sozial zumutbaren "Kaltduscher"-Regelungen aus den HARTZ IV Rfeormen somit aus dem Regelsatz zu bestreiten hätte.


    Ehrlich gesagt empfinde ich 30€ im Monat als etwas sehr viel für Warmwasser und habe daher beim Sozialgericht auch gleich diesen punkt zur Klärung vorgetragen, mit dem Ergebnis das der Rechtsvertreter der ARGE von der Vorsitzenden mit folgendem Wortlaut befriedigt wurde: Bezüglich der Warmwasserkosten weist die Vorsitzende darauf hin, dass das Bundessozialgericht bereits entschieden hat, das Warmwasserkosten aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.Für den Fall, dass diese Kosten nicht genau abgerechnet werden können, ist bei einer Regelleistung von 347,--€ ein Abschlag von 6,26 vorzunehmen! Heisst für mich nicht nur 13,74 im Monat die nicht aus dem Regelsatz zu bestreiten sind sondern auch aus der Erhöhung ergeben sich auch noch mal ca. 4,50 pro Monat zu meinen Gunsten. Bei einer Miete neu von 390€ sind somit für die Warmwasserbereitung durch Strom so um die 6,80€ abzuziehen als Leistungen aus dem Regelsatz, die für Warmwasser anzusetzen sind!"


    wenn als 6.26 € für den Regelsatz von 347€ angerechnet werden wird das bei 2 Personen um die 12-13€ sein!

    Sieht nicht danach aus wobei sich die Frage stellt wozu der Kredit verwendet wird, denke auch mal zum Ausgleich von Studiengebühren! Musste wohl oder übel auf dem Amt prüfen lassen, abe ich sag Dir gleich: Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln gibts da nicht !


    Gruss

    Hallo renate 11


    Das freut mich werden es doch von Tag zu Tag mehr ! Hoffe das es bis zur Wahl reicht, da müssen nämlich mal ein paar Ärsche rasiert werden in unserer Regierung in Berlin da rollen viel zu wenige Köpfe!


    Gruss



    Wenn ich sehe das der Münte da immer noch rumrennt, der Sack soll in Rente, baut sowieso nur Scheisse, ist arrogant und scherrt sich einen Dreck um Vaterland und soziale Komponenten!

    Hallo Jalale!


    In dem Moment wo die Aussage fällt ich möchte mit einem Freund zusammenziehen ! Reicht dies um eine eheähnliches Verhältnis zu unterstellen, die ARGE darf somit erst einmal davon ausgehen. Alles weitere sind dann die Rechtsauslegungen wie sie sich in der Zwischenzeit herausgearbeitet haben. Knackpunkt ist die Bezeichnung "eheähnlich" bei der man ein "für ein ander einstehen " ableitet. Und dieser Praktik muss ausdrücklich wiedersprochen werden, Umkehr der Beweispflicht nenn t man das im Amts-und Rechtsdeutsch!


    Gruss