Hallo Jalale!
Gebe Dir bedingt recht wenn Du mir bestätigst das sie mher ALG I Bezug hat als Ihr zum Leben nach ALG II zusteht und in Verbindung mit dem möglichen BAB könnte die Bedarfsgemeinschaft zumindest was die Regelsätze und Anrechnung bei den Eltern betrifft somit zuviel haben. Wenn Beide zusammen Ziehen werden die Einkommen ALG I und BAB addiert und nach Abzug der Kosten für Wohnung sowie anteiliger Einberechnung des BAB in Selbige konnte trotzdem zu wenig zum Leben verbleiben und wenn dies den Regelsatz von ALG II unterschreitet besteht eventeull ein Anspruch auf Aufstockung nach ALG II?!
Aber ansich gebe ich Dir schon recht, wer ALG I und BAB bekommt, bekommt nicht das übliche ALGII sondern höchstens aufstockendes ALG I - wobei diese aus dem ALG II hergeleitet wird!
Gruss
