Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Jalale!


    Gebe Dir bedingt recht wenn Du mir bestätigst das sie mher ALG I Bezug hat als Ihr zum Leben nach ALG II zusteht und in Verbindung mit dem möglichen BAB könnte die Bedarfsgemeinschaft zumindest was die Regelsätze und Anrechnung bei den Eltern betrifft somit zuviel haben. Wenn Beide zusammen Ziehen werden die Einkommen ALG I und BAB addiert und nach Abzug der Kosten für Wohnung sowie anteiliger Einberechnung des BAB in Selbige konnte trotzdem zu wenig zum Leben verbleiben und wenn dies den Regelsatz von ALG II unterschreitet besteht eventeull ein Anspruch auf Aufstockung nach ALG II?!


    Aber ansich gebe ich Dir schon recht, wer ALG I und BAB bekommt, bekommt nicht das übliche ALGII sondern höchstens aufstockendes ALG I - wobei diese aus dem ALG II hergeleitet wird!


    Gruss

    Hallo,


    @ Melffi - ja manchmal geht einem der Mist hier richtig auf den Sack insbesondere wenn so ein paar Möchte-gerne-Emporkömlinge sich über die Anzahl der Treads aufregen und wie man dazu kommt und slebst nichts auf die Reihe kriegen ausser dummes und falsches Geschwafel und da es sich in letzter Zeit gehäuft hatte, habe ich denen einfach mal die Chnace gegeben sich zu profilieren:p sehe ja trotzdem was so läuft!


    Und bisweilen ist einem darüber hinaus das eigenen Hemd auch näher wie die Hose!
    Also Kosten werden bei Bewerbungen eigentlich immer vom potentiellen Arbeitgeber übernommen, sind eigentlich sogar dazu verpflichtet, wenn sie Dich einladen. Wenn dies ausgeschlossen wird muss zuvor die Kostenerstattung beim Arbeitsamt beantragt werden und die Genehmigung musste schon schriftlich haben, kann sein das trotzdem mal ein ablehnender Bescheid kommt, geh dann in Widerspruch. Habe ich für 24€ schon gemacht und geschrieben das der Verwaltungsakt von den Kosten sogar größer wäre, dann haben sie gezahlt!


    Die Kosten für die neue Wohnung richten sich nicht nach der alten sondern nach den ortsüblichen Sätzen die kannste auf der ARGE oder dem Wohnungsamt (sogar manchmal mit Vorschlägen) genannt bekommen!



    Hoffe es hilft weiter!



    Q jalale : guter Hinweis - das mit der Freundin(Mitbewohnerin) als WG !!! - Nur nicht Freuindin, dann sehen ndie wieder die €

    Hallo liebe Renate 11


    Genau, mag sich überheblich anhören, aber es wird immer erst der Bedarf bei anderen Quellen geprüft bei der lieben ARGE; und Arbeitslosigkeit beginnt mit ALG 1 und zwar immer und erst wenn dies nicht aus welchen Gründen auch bewilligt werden kann, kommen die anderen dran ALG II, Bafög, Rente, einige stehen sogar vor dem Bezug von ALG II. HAns Harz (sorry mit dem "t" , stecke vermutlich schon viel zu lange in dem Drecksthema drin) hat demnach eine Abgeschlossene Ausbildung und steht damit dem Arbeitsmarkt zunächst einmal grundsätzlich zur Verfügung, es sei denn es ergibt sich etwas anderes! Ausserdem sind die Eltern nach der abgeschlossenen Berufsausbildung auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, die ARGE nutzt die Dummheit der Menschen die betroffen sind schamlos aus, weil etliche ja na Mutti's und Vati's Tischlein hängen aber warum sollten diese Eltern bestraft werden für Ihre Gutmütigkeit?


    Dieser Passus ist auch so eine Sauerei in den Reformen!!!!!!!!!!!


    Eltern sind bis zum mAbschluss einer Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet und HARTZ IV masst sich an; dies mal um eine Zeitspanne auszudenen die ansonsten den Betroffenen nämlich ansonsten sogar hilfreich sein würde, aber da haben die Kapitalisten in den Kommunenn sofort erkannt das dies ganz schön in die Kosten gehen wird und schwupps gilt etwas Neues!


    Wer sich das bieten lässt ist selbst schuld! Auch den betroffenen Eltern kann ich nur sagen, Klagen - nur die meisten sind zu feige! Kosten nämlich Geld der liebe her Anwalt, ---- aber nur wenn man verliert!



    Gruss

    Hallo Leilla, was ist das denn für eine Ehe jeder lebt weiter bei den Eltern? Ich dachte immer, man Heiratet um Miteinander zu leben und füreinader einzustehen?


    Mit Letzterem erfüllt ihr so gesehen eine Passus, der meines Erachten ausreicht eine BG (Bedarfsgemeinschaft) zu bilden und diese kann ja wohl nur existent werden wenn man zusammen lebt entweder bei einem Elternteil (womit ja mindestens einer von Euch nicht mehr Zuhause leben würde) oder in einer eigenständigen Wohnung!


    Ihr müsst einfach mal Euer Gehirn einschalten wenn es um Argumente geht!


    Will euch die ARGE etwa zwingen nur weil ihr den Lebensunterhalt gegenwärtig nicht bestreiten könnt, euren ehelichen Verpflichtungen nicht nachzukommen? Das ist zum Beispiel ein Grund warum ihr keineswegs mehr vom Gesetz her gezwungen werden könntet Zuhause bei den Eltern leben zu müssen!
    Ihr müsst den Sachbearbeitern auch mal die passenden Argumente um die Ohren hauen!



    Gruss

    Dominik123


    Du musst nicht mehr bei Deinen Eltern einziehen, ich höre und lese den Quatsch hier immer und immer wieder!


    1. Besteht diese Regelung erst seit knapp einem Jahr zuvor galt wer ausgezogen war hatte auch unter 25 einen Anspruch,


    Neuerdings gilt wenn man zumindest schon ein Jahr ausgezogen gelebt und sich selbst versorgt hat, steht einem auch weiiterhin die eigenen Wohnung zu!


    Ich stelle hier mal kätzerisch die Frage ? Hat der der zurück zu den Eltern ziehen soll, dann auch wieder einene Anspruch auf Erstausstattung? Bin mal gespannt was für Müll jetzt diesbezüglich kommt!


    Des weiteren gilt das Deine Eltern sowieso nur bis zum Abschlusss der Ausbildung für Dich aufzukommen hätten.
    Wäre es so das Du noch Zuhause leben würdest, stünde Dir trotzdem ein Aspruch nach ALG II zu er wird nur anderes ermittelt als gegenwärtig durch die eigene Wohnsituation.


    Thema Ende!


    Gruss

    Halt!!!


    Die Aussage das der Kindesvater noch Zuhause wohnt sagt nichst zu seinen Möglichkeiten aus den Unterhalt der Mutter mit dem Kind zu gewährleisten!


    Sollte es so sein wie allgemein hin angenommen werden muss das dieser nicht dazu in der Lage ist, stehnen in jedem Fall der werdenden Mutter Leistungen nach dem SGBII zu wenn auch Sie den Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann!


    @ Salle Du bist doch ein erfahrener Nutzer, solltest doch eigentlich wissen das in dieser Frage viel zu wenige Angaben sind um das beurteilen zu können.


    Wenn die Anfragenden jetzt vermögend sind, und die Tochter sogar über eigenes Vermögen verfügen könnte z.B. aus einer Erbschaft, guten Verdienst nach der Schulzeit ect. gibt's nix!


    Grundsätzlich hast Du ja Recht mit der Antwort, aber meine schwester war damals wie sie Schwanger wurde mit einen selbstständigen Bauunternhemersohn und Architekten im Studium zusammen und die "Sau" hat zunächst sogar die Vaterschaft nicht anerkenne wollen, wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kleinen aber wer sagt Dir das sich soetwas nicht wiederholt?


    Nur weil der Schwiegersohn in Spee noch bei den Eltern wohnt muss er nicht gleich Arm sein, es gibt auch noch ein paar gute Partien in Deutschland!


    Gruss

    Sorry Leute,


    Der Tip von Renate 11 ist zwar gut gemein aber total dämlich!


    Es heisst ausdrücklich im Gesetzt das man sobald man Kenntnis erlangt das man von Arbeitslosigkeit betroffen sein wird dies an entsprechender Stelle zu melden hat! Warum wohl? Denkt mal nach? Angeblich sollen die dann Betroffenen dann soagr 3 neue Stellenangebote erhalten damit sie gar nicht erst in den Leistungsbezug abrutschen (;)und sich wohlmöglich an das faule Leben als Sozialschmarotzer gewöhnen).


    Bedeutet aber auch, das wenn man dies nicht tut mit Sanktionen :eek: zu rechnen hat!


    Deswegen ist der Tip Blödsinn!!!!


    Darüber hinaus lieber hans hartz besteht durchaus die Möglichkeit in Deine alte Heimatstadt zurück zu kehren nur solltest Du dies auf der ARGE bei der Du Dich nun einmal zunächst zu melden hast auch begründen können.


    Ein § im Sozialgesetzt besagt das niemand aus seinem Sozialen Umfeld gerissen werden soll, dies aber wäre der Fall, würde Dich die ARGE zwingen fern von Familie und Freunden Dein dasein zu fristen!


    Deine sozialen Kontakte hattest Du vermutlich im Interesse einer Festanstellung nach und nach öpfern müssen aber da dieses nicht eingetroffen ist besteht keinerlei Notwendigkeit für Dich sich dieser psychischen zusätzlichen Belastung auszusetzen!


    Versuchs damit und Du wirst sehen, ich kenne nicht nur das SGB II sondern auch die für alle Leistungsbezieher wichtigen Regelungen in den anderen Gesetzbüchern Schau einfach mal ins SGB III



    Gruss

    Hallo Twincruiser!


    Da habe ich ne klare Meinung zu, umziehen und noch ein, zwei Monate so versuchen, ohne ARGE und wenn es dann nicht läuft musste wohl oder übel mit der ARGE eine Lösung finden. Wegen der Insolvenz ( aber dann ein Kleingewerbe?III?) kannst Du letztlich das Argument der Kreditaufnahme zu den Akten legen dann muss die ARGE wohl oder übel Leistungen erbringen. Du darfst nur nicht durchblicken lassen das bereist vor dem Umzug eigentlich schon die notwendigten Schritte erforderlich gewesen wären.


    Ich meine zu wissen, das wenn man im Insolvenzverfahren steckt und dann im Grunde soetwas wie "Konkursverschleppung" begeht, dies dazu führt das die Erlassung nach Ablauf der erforderlichen Zeiten nicht erfolgen kann! Im Grunde hältst Du Dich ja nicht daran keine neuen Schulden zu machen!?! Und die Verschleppung besteht im Grunde von dem Zeitpunkt an, wo Dir Dein Steuerberater sagt: iss nicht!


    Natürlich kannst Du Deinen Firmensitz verlegen wann immer Du magst, aber Du weist selbst das Firmensitz und Wohnsitz nicht zwingend identisch sein müssen!


    Heisse Nummer, aber je länger Du es auch rauszögerst - es wird dadurch nicht einfacher! wenn dann so schnell wie eben möglich, weil die Zahlen wohl gegenwärtig noch ausreichen um nicht gänzlich Schiffbruch zu erleiden!



    Gruss

    Hallo meine Lieben;


    das Problem liegt woanders, nämlich in dem Begriff "Ausbildungsbeihilfe" das was die ARGE da macht ist meines Erachten totaler Blödsinn, weil bis zum Abschluss einer Ausbildung die Eltern in der Verantwortung stehen, somit gehört der Jung in jedem Fall zur BG! Da Kolpingwerk könnte es isch um eine Bafög unterstützungsfähige Ausbildung handeln ? und dann sitzen die ganz klugen Sachbearbeiter vor ihren Vorgaben und registrieren nur naoch das bei Bafög Bezug keine ALG II Leistungen zu gewähren sind.


    Ich denke das genau auf dieser Basis der Grund für die Herausnahme aus der BG zu suchen ist, lies doch mal genau nach warum der Sohn aus der BG herausfallen sollte, dies muss die ARGE letztlich begründen, die Ausbildungsvergütung ist letztlich ein Einkommen, Die Ausbildungsbeihilfe muss dies aber nicht sein!


    Unterschied Vergütung und Beihilfe!


    Gruss

    Hallo SBK!


    Bei dem was Du hier schreibst bist Du für mich ein Drückeberger oder wieder so ein kaputter Fallmanger vom Amt der hier mit allen möglichen Begründungen auffährt, was leider alles nicht geht !


    Meine Antwort dazu: Dann kriegste halt keine Kohle mehr !!! wollen wir mal sehen ob Deine Psyche dann erlaubt mit einem Taxi oder einem Bus zu fahren und letztlich kann man auch ein Fahrrad nehmen oder Du stehst einfach mal was früher auf und gehst in aller Ruhe zu Fuss!


    Du Schreibst hier wie Psychisch Krank Du bist und was alles nicht geht! Ich denke dann muss man Dir einfach mal zeigen was alles machbar ist wenn Du musst!


    Alle anderen die etwas vom Amt wollen müssen da auch hin nur in letzter Zeit häufen sich hier die Begründungen was man alles schon unternommen hat und was nicht geht!


    Der einzige Grund den ich gelten lasse ist der wenn Du "6 Fuss tief" in der Erde liegst, da geht wirklich nichts mehr!


    Ich finde Deine Argumentation schon als Sauerei gegenüber Menschen die es wirklich erheblich schwieriger haben wie z.B. Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer, aber selbst die finden komischer Weise einen Weg! Und Du versuchst hier die Psycho-Nummer!


    Du willst was vom Amtsarzt also beweg Deinen Allerwertesten!


    Machst Du es nicht, klatsche ich sogar Applaus für den Sachbearbeiter wenn er Dich sanktioniert!

    Hi Sebastian,


    also erstmal, ich bin nicht der Horst selber, sondern sein Nachbar. Aber hierzu würde ich auch gerne was schreiben.


    Bei einem Gewerbe ist das mit dem Einkommen auch noch etwas anderes als wenn du in einer Firma beschäftigt bist.
    Wenn du in einer Firma arbeitest dann ist das was du nachher Netto verdienst dein Einkommen.


    Wenn du eine Firma hast sind deine Einnahmen nicht gleich dein Verdienst. Von den Einnahmen musst du noch deine Betreibsausgaben abziehen. Dazu gehört dann bei dir z.B. auch die Kosten für den Server, Strom und Telefon anteilmäßig, Bürobedarf und weiß der Geier was. Dafür brauchst aber dann eh nen Steuerberater, wenns den den Größenordnungen abgeht (der auch wieder eine Betriebsausgabe darstellt). Dein Gewinn aus der Firma ist das, was für die Ämter zählt. Bei einem guten Steuerberater hast du die ersten Jahre evtl. keinen nennenswerten Gewinn und damit kein anrechenbares Einkommen.


    Und aus Erfahrung (zum Glück nicht eigener) kann ich dir auch nur sagen. Informier dich selber und lass dich nicht von deiner Mutter unter Druck setzen, sondern mach das. Wenn du eine Chance erhälst, dann nutze Sie auch. Informationen zur selbstständigkeit findest du auch im Internet, z.B. bei der IHK um nur eine Quelle zu nennen.


    Viel Glück


    Gruß Stefan

    Hallo


    darf mal dazu fragen :


    Wem soll das Geld nützen? Zunächst bekommt der zu Pflegende doch diese Geld, mit dem Zweck es für die entsprechende Pflege zu verwenden!


    Und wenn dan ein ALG II Beziehender naher Familienangehöriger diese Tätigkeit ausübt wird er dem Grunde nach ja auuch dafür zu Bezahlen sein und das ist dann wiederum anzurechnendes Einkommen des ALG II Beziehers!


    Man kann es aber auch noch anders darstellen! Der ALG II Bezieher ist nicht in der gleichen BG in der der zu Pflegende zu sehen ist. Der Passus der BG bezieht sich zwar auf Eltern und deren Kinder, aber da steht auch ausdrücklich nicht das 25. LJ vollendet haben. Eltern wären in dem Fall aber nicht die Großeltern sondern Vater und Mutter eines Unter 25-jährigen!


    Gruss

    Hallo Micha 1904!


    Habe hier wohl den gleichen Link wie Klaus, bin nur über die Knappschaft an die Minijob.zentrale gelangt,


    Bei mir gin es um eine kurzfristige stundenweise Aushilfe und ein ehemaliger Arbeitgeber hatte behauptet und diesbzüglich konnte ich das Telefonat mit der Steuerberaterin mithören, das er im Jahr für meine Tätigkeit in etwa 400€ an zusätzlichen Abgaben hätte leisten müssen. Wenn Du den Link liest wirst Du sehen das dies nicht stimmt, möglich ist es dennoch wie ich mir erklären lasssen habe, aber dann hat der Arbeitgeber die Abgaben nur aus steuertechnischen Gründen und einem ureigenene Interesse gezahlt , dies auf der Basis der Freiwilligkeit, somit wäre eine Aussage wie ich sie vom Arbetigeber erhalten hatte, er müsse diese Zusätzlichen Abgaben leisten so nicht richtig. Er mus, weil er dadurch einen Vorteil ziehen will!


    Dies nur zu Deiner Info!


    Gruss

    Genau so sehe ich das auch Biene67, für mich hat Benedictus nicht den Arsch in der Hose, sich mal den Anfeindungen Auge in Auge zu stellen, da muss der Herr Anwalt ran und weil da bei sovielen funktioniert, haben wir die, die gegen diese Scheiss Reformen täglich angehen es auch so verdammt schwer, weil die träge Masse einfach nicht in Bewegung kommt. Und da Anschieben nicht immer reicht tritt man auch schon mal damit die Kugel ins rollen kommt, Hauptsache sie kommt in Bewegung!


    Und wenn auf der anderen Seite einer steht der die Kugel wieder anzuhalten gedenkt , kann man diskutieren oder aber weiter das Ding in Bewegung halten. Es ist mir dann aber auch wirklich egal wer sich überrollt fühlt, muss sich schließlich nicht in den Weg stellen - aber selbstverständlich darf er das !



    Gruss

    Hallo Twincruiser!


    Für selbstständige haben die auf der ARGE sowieso einige andere Vorgaben, darunter fällt z.B. auch die zumutbare Kreditaufnahme um eventuelle Engpässe zu überstehen.


    Klick Dir mal diese Seite an: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/



    Vielleicht hilft Dir das etwas weiter! Die meisten die ich kenne haben meist aus Frust vor der Bürokratie das Hnadtuchgeschmissen und holen sich inzwischen die Kohle bei der ARGE komplett!


    Gruss

    Hallo Xelaale!


    Du kannst ja mal versuchen hier mehr zum Positiven zu ändern, bin schon auf Deine Hilfreichen Info's sehr gespannt. Und wenn Dich die Anzahl meiner Traeds zu stören scheint, ich kann ja mal Phillip fragen ob er das irgendwie löschen oder ausblenden kann weil das wohl eines der Hauptprobleme von Leuten ist die mein Verhalten anzuprangen versuchen!


    Du hast das schon ganz richtig gesehen,dass Du derjenige warst, der sich hier kritisch und, zumindest in meinen Augen unsachlich und unangebracht darüber geäußert hat, wie Benedictus sein vor ihm liegendes Problem in Angriff nimmt, in Deinen Augen und von mir aus auch in denen einiger anderer, aber und das ist für mich entscheidend eben nicht in allen Augen und insbesondere nicht von einigen Usern die sich bereits nach der Fragestellung vom Tread verabschiedet haben!


    @ Biene67 Wenn man sich schon aus dem Gefecht zurückzieht, sollte man nicht nachtreten!

    Hallo Twincruiser!


    Ist das eine neue Berufsgruppe?Dienstleistungsgeringverdiener


    Ich denke das es schon jetzt schjwierig weird umzuziehen da Dir der Weg zur ARGE ja schon vorschwebt, diese Aussage beim Amt in irgendeiner Weise angedeutet oder wiederholt wird man das vermutlich gegen Dich auslegen!


    Geh hin zur ARGE lass Dich beraten und Dir das Gesprächsergebnis schriftlich aushändigen, das ist vermutlich der sicherste Weg!


    Gruss

    Na schau mal einer an wie schnell plötzlich der Fall zum Ende kommt, sicher wegen dem Anwalt!


    Schön das auch eine andere Grundhaltung Erfolgversprechend zu sein scheint, dann brauch sich XelaaleX als anders Denkende und von mir nicht ausreichend gewürdigte Persönlichkeit nicht mehr länger verstecken oder sich diskeminiert fühlen.


    Was, wenn ich jetzt in Frage stelle, das dies alles wirklich so abgelaufen ist und nicht nur wieder so'n gefaikter Artikel war?
    Antwort kommt ja ziemlich passend und schnell, naja Gott sei Dank hat der Spuk ja jetzt ein Ende.


    Hallo ( "......" ), Pech für Dich jetzt war der ganze Zickenclub grad so schön vereint (Du weisst was ich meine) am draufhaun und nun ist Ende im Gelände, wirklich schade! Aber informier mich wenn die Post das nächste Mla wieder so richtig abgeht. Ich beschäftige mich nämlich lieber mit Fällen wo Hilfe angenommen wird. Den Anderen kommt man ja eh immer nur zu direkt und verletzend, irgendwann fragen wir vorher noch an ob es genehm ist wenn man seine persönliche Meinung vertritt!?


    Und Du meine kleine Kampfgöttin "XelaleeX" schreib nicht so Quatsch von Zeitproblemen bei mir, wenn ich Tagsüber nicht zum Schreiben komme, es gibt ja auch noch eine Nacht! Rest musste Dir denken, aber rühr den Quark nicht zusehr!



    ....und weg!!!!