Hallo Peter Pocket!
Labern lassen, hin zur ARGE und Antrag stellen und mal darauf aufmerksam machen das Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast!Mein Vater ist nicht mehr Unterhaltspflichtig (da ich ab dem 01.02. offiziell nicht mehr in der Ausbildung bin, davor waren es monatlich 349€ die ich von ihm bekam!?
Irgendetwas stimmt ansonsten an dieser Aussage wohl nicht?
Im Weiteren gilt dann Deine Berufliche Planung entweder Asl Weiterbildung oder Zusatzqualifikation also im Grunde als das was die ARGE mit den EV(Eingliederungsvereinbarungen) bezweckt. Wo sich mir dann wieder die Frage stellt in wieweit man diesen Blödsinn dann unterschreiben sollte. Musste aber dann und ich rate Dir dies mit einem Ablehnenden nicht einverstandenem Vermerk zu tun. Du musst nämlcih nur die sogenannte Vereinbarung (bei einer solchen dürfte man mitbestimmen) unterzeichnen, nicht aber zustimmen.
Noch hast Du ein paar Tage in der Redaktion, da würde ich zum Abschluss einen Dankesartikel an unsere Politiker verfassen und Drucken lassen, kannst ja mal den Chefredakteur ein wenig kitzeln, bist danach ja weg und er hat dann das eine oder andere nicht mitbekommen!
Auf jeden Fall Antrag stellen, denn sehr viel Ahnung scheint die Sachbearbeiterin nicht zu haben, siehe Ausbildungsvorschlag!
Du schreibst aber auch unter den aufgeführten Punkten etwas von unausgebildeter Kraft! Dann ist Dein Vater aber weiter für Dich zuständig wenn er kann!
Gruss
