Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Peter Pocket!


    Labern lassen, hin zur ARGE und Antrag stellen und mal darauf aufmerksam machen das Du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast!Mein Vater ist nicht mehr Unterhaltspflichtig (da ich ab dem 01.02. offiziell nicht mehr in der Ausbildung bin, davor waren es monatlich 349€ die ich von ihm bekam!?


    Irgendetwas stimmt ansonsten an dieser Aussage wohl nicht?


    Im Weiteren gilt dann Deine Berufliche Planung entweder Asl Weiterbildung oder Zusatzqualifikation also im Grunde als das was die ARGE mit den EV(Eingliederungsvereinbarungen) bezweckt. Wo sich mir dann wieder die Frage stellt in wieweit man diesen Blödsinn dann unterschreiben sollte. Musste aber dann und ich rate Dir dies mit einem Ablehnenden nicht einverstandenem Vermerk zu tun. Du musst nämlcih nur die sogenannte Vereinbarung (bei einer solchen dürfte man mitbestimmen) unterzeichnen, nicht aber zustimmen.


    Noch hast Du ein paar Tage in der Redaktion, da würde ich zum Abschluss einen Dankesartikel an unsere Politiker verfassen und Drucken lassen, kannst ja mal den Chefredakteur ein wenig kitzeln, bist danach ja weg und er hat dann das eine oder andere nicht mitbekommen!


    Auf jeden Fall Antrag stellen, denn sehr viel Ahnung scheint die Sachbearbeiterin nicht zu haben, siehe Ausbildungsvorschlag!


    Du schreibst aber auch unter den aufgeführten Punkten etwas von unausgebildeter Kraft! Dann ist Dein Vater aber weiter für Dich zuständig wenn er kann!
    Gruss

    Hallo Sharon,


    so viele Leute und alle geben Dir den gleichen Rat! Warum wohl?
    Weil sie sich alle inzwischen sehr gut auskennen!


    Denk doch mal etwas quer, sagen wir so wie der Sachberarbeiter der Deinem Wunsch auf Übernhame der Kosten nachkommen soll? Der hat einige Chefs und die schauen ihm auf die Finger, der darf eben nicht zuviel Geld rausgeben und damit er dies auch einhält kriegt er eine ganze Reihe pauschaler Vorgaben auf den Schreibtisch!


    Und dann kommst Du und willst mehr Kohle! Was sagt der gute Mann/Frau? Geht nicht, - richtig!


    Und Du zuckst mit den Schultern und drehst Dich um und gehts!


    Aufgabe erfüllt!!!!



    Pass mal auf was passiert wenn Du "Widerspruch" einlegst, begründe es damit das der Vermieter die entstandenen Kosten erstattet haben möchte oder die ARGE ansonsten dafür verantwortlich sein wird wenn Du eine neue Wohnung beziehen musst!


    Die müssen in den allermeisten Fällen zahlen nur dann wenn Du vorsätzlich die Kosten zum Beispiel durch heizen bei geöffnetem Fenster in die Höhe getrieben hast, bekommen die Recht bei Gericht! Dafür musst Du unangemessen hohe Kosten erzeugt haben, iss aber nicht weil diesen Winter haben alle Menschen mehr Energiekosten gehabt, nicht nur DU!


    Also wirste Recht bekommen, nur denke ich mir versucht die ARGE da auch wieder zu tricksen, sie werden Dir dann ein Angebot machen so nach dem Motto: "Du das, wir das" darauf solltest Du Dich nur nach Rücksprache einlassen!


    Nimm Dir einen Anwalt, kostet quasi nichts!


    Gruss

    Leute.


    in diesem Tread, ist mir meine Zeit zu schade für Euch! Hier gibt es den einen oder anderen der die Dinge eben versteht und dann gibt es die ganz Klugen, die wohl aus dem "Sherwood Forest" kommen wollen, oder in den letzten Tagen zu wenig Quark abbekommen haben.


    Ich denke das Benedictus mit Hilfe von Shattnira und XelaaleX, die nächsten Tage bestens versorgt sein wird, die hilfreichen Bemerkungen sind für mich Garantie genug, das es Leute gibt sich ebenso erfolgreich für Benedictus einzusetzen wissen wie sein Rechtsanwalt. Un da er dann keine Porbleme merh haben wird werde ich jemand anderem gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen! Ihr könnt euch derweil untereinander weiter doof anpissen und ich schaue mir die Traeds dann von Zeit zu Zeit an, bin gespannt wie lange sich der hier noch hält!


    Gute Nacht Freunde........

    Hallo


    XelaaleX , da Dir bei meine Kommentaren ja der Hals anschwillt, hier noch ein wenig mehr Schwellenergie!


    Ich frage mich welche wirklich mit dem Thema ach so vertrauten und erfahrenen Personen von Euch dann wirklich zur ARGE gehen und dort mündlich vorsprechen.


    Antwort: Ich und das fast jeden Tag wenns nötig war 3x die Woche haben die auf udn 5 mal die Woche stehe ich auch notfalls vor der Tür wenn ich etwas erreichen will, und darüber hinaus opfere ich auch mein Geld um in die Nachbarstadt zur Rechtsabteilung oder zur Geschäftsleitung zu gelangen!


    dass man mit Ämtern für gewöhnlicht (ich behaupte sogar in der Mehrzahl der Fälle) nicht mündlich vernünftig übereinkommen kann.



    liegt vieleicht daran:Was man mündlich irgendwo in den Raum ruft interessiert bei der Arge keine Sau


    ...und würde mich auch nicht interessieren, sonsts würde ich mich den ganzen Tag in den Keller stellen!
    Und bei Dir bin ich fats sicher licegt es auch an der Art wie und auf welche Weise man argumentiert!


    Ihr solltet euch immer erst mal in die Situation des Sachbearbeiters rein denken, sicherlich gibt's grade was Behörden angeht da immer zunächst den Eindruck das man es nur mit Flitzpiepen zu tun hat, aber nur weil man die Situation nicht aus der anderen Sicht betrachtet!


    Argumentationen wie "... er will doch was von denen..." sind das Allerletzte. Benedict will nämclih nicht irgendwas ... statt dessen steht es ihm zu. Das ist ein gehöriger Unterschied.


    Appropo Unterschied, was ihm zusteht ist im Gesetzt geregelt, da steht aber nichts drüber drin das ihm die Aufmerksamkeit des Sachbearbeiters zusteht, denn die will er ja zunächst einmal um sich Gehör für sein Anliegen zu verschaffen! Wenn ich dann mit Einschreiben und Rechtsanwälten aggiere dann würde auch Dein EGO Dir sagen: wie kommst Du dazu, beweg erst mal Deinen Arsch hier hin!


    Achtung Witzmodus an:
    "Genau mündlich vorsprechen birgt viel Aussicht auf Erfolg, wenn vorher bereits auf zwei nachweisbare Einschreiben nicht entsprechend reagiert wurde."


    ...und diesbezüglich denke ich, "Ja" aber der feine Herr ist nicht bereit seine Arsch dort hinzubewegen, dazu ist er sich zu stolz! Gut, wenn er von seinem Stolz satt wird? Das hat nichts mit Willen brechen zu tun, eher etwas mit Präsenzs zeigen und Rückgrat beweisen!


    Mag sein das ich falsch denke, aber dafür versuche ich es zumindest mal damit und lasse es nicht durch einen Anwalt erledigen. Probleme löst man indem man sie in Angriff nimmt, pert RA ist das sicherlich eine Möglichkeit, persönlich wäre es aber auch möglich und nur weil ich einige Male neagtive Erfahrungen machen musste lasse ich mich davon nicht prägen und schliesse grundsätzlich eine andere Möglichkeit von vorn herein aus!


    Und wenn einem der Ton zu rau ist, hat er meines Erachtens noch nicht tief genug im Dreck gelegen!

    Nee Melfi das siehst Du völlig falsch, der gefährdet damit Arbeitsplätze!


    Wenn's sauber ist beschwert sich keiner bei der Stadtreinigung und dann werden die im Aussendienst überprüft ob sie vielleicht zuviele Leute sind und dann wird wohl möglich wegen dem Pflaschenpfandsammler einer von denen entlassen. Kennste doch da steht dann ein Trupp Leute mit Warnfeste und einer arbeitet der Rest schaut und quasselt dumm in der Gegend rum.


    Tja und dann entscheidet bei der nächsten Personalkürzung, das einer von denen gehen muss, was dann nicht nur die Folge steigender Lohnforderungen wäre, sondern einfach zu geringe Arbeitsauslastungen die durch unseren Flaschensammler hervor gerufen werden!


    Tja so ist das mit dem schwächsten Glied in der Kette, entweder den Flaschensammler rauskürzen oder die kette geht an der Stelle kaputt!


    Gruss

    Hallo Dizzyyyy!


    Vorbereitungszeit ist auch Arbeitszeit!


    Komm nicht auf die Idee einem Sachbearbeiter zu erzählen Du würdest 3 Monate nicht arbeiten !


    Was ist das denn das wenn Du Zuhause eine CD vorbereitest? Freizeit? Hobby? Nein, das ist Arbeit!


    Der Verdienst kommt für Dich sicherlich nur durch Präsenzs in der Öffentlichkeit, aber deshalb bewertet man die Arbeit im Hintergrund nicht als "keine Arbeit" das machen höchstens Chefs großer Unternehmen wenn der Aussendiesntmitarbeiter an 3 Tagen die Woche im Büro hockt und 2 Tage Türklinken putzt.


    Unterteile diesbezüglich Deine Gesamtarbeitszeit rein Argumentativ in Aussendienst (Auftritte) und Innendienst (Vorbereitungen) und wenn Du keinen Urlaub machen konnetst oder an den Wochenenden hauptsächlich arbeitest sollten auch diese Zeiten einfließen, insbesonder weil Du ja eine Mindeststundenzahl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollst ist auch das Tonstudio Arbeitszeit!


    Gruss

    Wenzel , guter Rat und dieser ist noch nicht einmal teuer - allerdings denke ich das Bewegung für Benedictus ein Fremdwort ist zumindest hinsichtlich dessen was den Gang zur ARGE betrifft. Der sitzt auf einem so hohen Ross, das ich es ihm persönlich sogar wünsche das er mit dem Anwalt auf die Schnauze fliegt!
    Wenn es so läuft wie der Herr sich das denkt dann fragen demnächst die Mitarbetier vom Amt in jedem Haushalt persönlich nach ob irgend ein Antrag gestellt werden muss, ob man eine Zahlung haben möchte und und und ....


    Eigeninitiative ist doch gar nicht gegeben, sondern nur Ausreden und Anweisungen an andere (siehe RA).


    Den Tip mit der Vorschusszahlung habe ich mir verkniffen, Benedictus ist eienr der kann das alles anderes und darüber hinaus auch noch viel besser! Dan kann er sicherlich auch noch etwas länger ohne Leistungen auskommen!?




    Tja da denke ich wohl nicht nur alleine so, musste ich grade feststellen!

    Hallo Black Rose!


    Vorsicht! Auch deshalb weil die ARGE geschrieben hat das der Vermieter das Geld an euch auszahlen soll, dann tritt nämlich das ein was Klaus geschrieben hat, dann habt Ihr einen Geldzufluss den ihr der ARGE melden müsst und dann wird das Geld angerechnet!


    So sieht's aus! Nie zu früh freuen!


    PS: eine Anweisung an den Vermieter das Geld an den Stromanbieter abzufürhern würde diesen in dieMittäterschaft bei eurem Versuch den Staat zu betrügen, machen. Ihr versucht vorsätzlich Gelder die Ihr als Einkommen nicht angeben wollt bei der Berechnung bzw. berücksichtigung eurer Staatlichen Inanspruchsnahme der Hilfsleitungen als nicht zugeflossen darzustellen! Das geht nicht nur in die Hose sondern diese Absicht macht euch des Vorsatzes schuldig und damit gefährdet ihr nicht nur die Weiterzahlung von Leistungen sondern wenn die ARGE das knallhart durchzieht sogar den gesamten bisherigen Anspruch! Wollt ihr das tatsächlich alles riskiren? Weis ja nicht genau und wieviel ihr bisher vom Staat erhalten habt aber ich denke zurückzahlen könntet ihr das eh nicht und wovon wollt ihr in Zunkunft leben?


    Die Sachbearbeiterin so dumm anzugehen war bestimmt nicht klug, insbesondere weil sie nur ein kleines Rädchen im Ganzen ist. Wenn man sich dazu äußert sollte man das gegen die Reformen ansich tun und nicht nur wenn es einen grade mal wieder betrifft!


    Gruss

    Hallo ?


    Ich denke die Tatsache das man einen Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach dem bescheid zu stellen hat ist in diesem Fall hinfällig.


    Der Fehler ist ja erst jetzt aufgefallen und es handelt sich auch nicht um einen Widerspruch im herkömmlichen Sinne, bei dem man gegen bestimmte Umstände wie Sanktion oder dergleichen aggiert, sondern hier liegt eine Berechnungsfehler zu Grunde und dieser ist ja wohl erst in den letzten Tagen bekannt geworden nachdem hier aus dem Forum entsprechende Infos ergangen sind. Gegen eine Berchnungsfehler einen Widerspruch einlegen zu müssen wäre ja echt was ganz Neues. Kann mir nicht vorstellen das die ARGE soetwas bis zum Sozialgericht tragen möchte!


    Einfach zum Sachbearbeiter und drauf hinweisen und wenn der dann dumm kommt oder zickt gleich zum Teamleiter, und spätestens der hat ein übergeordnetes Interesse, nämlich das sein Laden die geringste Fehlerquote in der Öffentlichkeit repräsentiert!


    Also ganz locker bleiben und schauen was sich an einem Termin bei der ARGE dann erreichen lässt!


    Gruss

    Heisst es im Gestz nicht das Du alles erdenkliche unternehmen musst um in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gelangen!


    Tja wenn Du weiter Krank bleiebn möchtets, oder die Genesung verzörgern magst weil Du an der Eigenständigkeit Deiner 17-jährigne Tochter zweifelst, dann kann ich verstehen wenn ein Sachbearbeiter darin den Grund sieht die Leistung gänzlich zu verweigern!


    Ist das Deine Zielsetzung ?


    Sorry wenn ich Dich so hat mit dem konfrontieren muss, was Dir eigentlich am meisten am Herzen liegt!


    Auch Deine Tochter wird vermutlich mehr Freude an einer gesunden Mutter haben, als an einer sich tagtäglich dahin quälenden nicht genesenen Mitbewohnerin, die sich damit quält die Fürsorgepflicht gegenüber der im grunde schon fast erwachsen Tochter zuerfüllen.


    Reha ist zwar kein Urlaub, aber bei HARTZ IV muss man soetwas schon beinahe als einen Glücksfall betrachten!


    Die Versorgung Deiner Tochter muss die ARGE in dieser Zeit in jedem Fall garantieren!


    Gruss und erhole Dich

    Lieber Peter das liegt wohl daran das Du Dich so sinnlos ausdrückst, das niemand versteht worin Dein Problem besteht!


    Ausser der Tatsache das Du mit ein oder 2 Menschen schwer im Stress zu stehen scheinst, aber der Grund für Deine Klimaabkühlung wird hier keinem so verdeutlicht das er Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte.


    Da Du Deine Sinne nicht zu ordnen in der Lage zu sein scheinst, mag es wohl richtig sein was die Amtsärztin festgestellt hat, denn dort hättest Du die Ruhe alles in einer entsprechend sinnigen Weise zu ordnen, und ich bin sicher wenn wir Dich dann verstehen, dann bemühen wir uns auch um eine Lösung!


    Du solltest nur nicht alles mit Deiner Traumfrau in Verbindung bringen, Politiker sind nicht so aktiv wie Du annimmst und sie haben auch nicht soviel Einfluss, sie können lediglich Initialzündung sein für Veränderungen. Die Schar derer die Ihnen zuarbeitet tut dies nie ohne Eigennutz und somit ist Deine Verschwörungstheorie nach meinem Dafürhalten etwas zu weit hergeholt, gönne Dir und Deinem Hirn einmal etwas Ruhe und besuche doch C. einfach mal in der Klinik, sie arbeitet dort und versucht Menschen zu helfen die wie Du die angebotenen Hilfe nur sehr schwer annehmen und hinter allem Intrigen und Verrat sehen. Leider hat sie viel zuviel zu tun sonst würde sie sich ja bei Dir melden aber es gibt Menschen die noch schlimmer dran sind wie Du und denen opfert sie Ihre gesamte Aufmerksamkeit. Ich denke wenn Du die Hilfe die man Dir anbietet annimmst wirst Du sehr bald erkennen, das Deine Unterstellungen und Anfeindungen dazu geführt haben das die Menschen so auf Dich reagieren, weil Du Ihnen Unrecht tust.Ich kann mir durchaus vorstellen das CM an ihrem Arbeitsplatz immer wieder mal für Dich einige Minuten frei machen kann und dann wirst Du sehr schnell erkennen wieviele Mitmenschen Du bisher im falschen Licht gesehen hast.


    Ich gebe Dir den Rat einfach mal mit deinem Sachbearbeiter oder Deinen Geschwistern darüber zu sprechen das Du jetzt gerne Ihre Hilfe annehmen würdest, Du wirst sehen sie werden sich verwundert die Augen reiben! Aber sie werden Dir mit Freude die Hilfe anbieten die Dir weiterhilft, nur solltest Du schauen das Du dies nicht mit Angriffen und Hassattacken garnierst!


    Gruss

    Also wenn ich was getrunken habe und die Flasche leer ist, dann kann ich das Pfandgeld doch zurückbringen und muss doch nicht mein zuvor gezahltes Geld als Verdienst bei der ARGE angeben, und wenn mir mal ne Tüte reisst und der Mist dann auf die Straße rollt dann muss ich den Unrat nun auch mal wegmachen und nur weil man mich dabei sieht kann man das doch nicht als "im Müll wühlen bezeichnen!


    Also ich finde es doch sehr komisch was so mancher Mitarbeiter der ARGE so alles gesehen haben will und wie er dann daraus eine Zuverdiensttätigkeit ableitet!


    Im Grunde müsste HDH 1984 doch eigentlich ein Gewerbeschein besitzen wenn er als "Flaschenpfandsammler" bewertet wird, oder ist das dann nicht sogar "Schwarzarbeit" und "Steuerhinterziehung" wie sieht das dann egentlich mit der im Rückgeld enthaltenen Mehrwertsteuer aus?
    Dann müsste ihm das Finanzamt ja sogar noch die Vorsteuer erstatten, oder?!



    Na dann lasst mal eure Köppe rauchen!



    Gruss

    Ja so ist das in unserer Politik,

    da werden kleine Menschen nicht für voll genommen, daher die 60%!
    da diskutieren die Politker vor der Wahl um eine möglicher Weise denkbare Anhebung auf 70%
    und dann stellt ein Gericht fest das diese Einstufungen scheinbar willkürlich vorgenommen wurden.


    Und jetzt haben alle die 100% im Auge! Und diese 100% sind nach der Wahl dann das Sandkorn im Auge weswegen Ihr euch die Augen reibt und dies zu tränen beginnt, weil dann irgendwann der Bundesgerichtshof entscheidet wie es möglicherweise richtig zu sein hat! Aber bis dahin habt Ihr alle eine Arbeit oder die kommende Regierung die Bestimmungen so verschäft das die Masse für einen Almosen arbeiten muss und trotzdem keinerlei Anspüche stellen darf!!


    Bekanntlich ist die Hoffnung das was zuletzt stirbt!

    Also Leute Ihr müsst mir mal was erklären?


    Wie kommt Ihr auf 612 bzw. 624 €


    Liegt der Regelsatz nicht 351€ (bisher 347€) für einen Erwachsenen?


    Nur mal so gefragt?!


    Oder habt ihr bereits mögliche sanktionen herausgerechnet?


    Gruss


    Ps.: oder bekomme ich sogar zuviel???



    Mit der Übernahme von Miete habe ich 712€ !!!



    Bei Klaus kann es ja ein Tipfehler gewesen sein, dann würd es ja stimmen!

    Schön jalale das sich inzwischen geklärt hat das Faith ALG II bezieht - stand aber im übrigen auch im Text!
    Alles andere ist soweit richtig und es freut mich wieder einmal zu lesen das meine Ausführungen hinsichtlich hier immer wieder gemachter falscher Infos, man könne unter 25 keine eigene Wohnung mit ALGII Bezug genehmigt bekommen, auch mal wieder bestätigt werden, es geht also doch!


    Falsch liebe Faith ist das dies ein juristischer Sonderfall ist, im Gegenteil das ist vom Gesetz her sogar vorgesehen, nur wird immer wieder falsch informiert und bedauerlicher Weise nehemen zu viele Jugendliche an das sie ohne zwingende Gründe diesbezüglich auch einen Anspruch anmelden können.


    Weiter ist richtig das bezüglich des Umzuges zuerst eine Anfrage beim Sachberarbeiter erfolgen muss und glaube mir Du wirst eine Absage erhalten! Der Grund ist ganz einfach: Die ARGE muss Einsparungen bewirken und es ist bekannt das viel zuviele Betroffene trotz dieser Absage dann anfangen zu tricksen!
    Weil hier in den verschiedenen Foren antürlich auch diesbezüglich falsche Antworten gegeben werden und dann wird einfach gemacht, den Mist dürfen wir hier im Forum dann wieder ausbaden und Lösungen suchen wie man dann doch eventuell der Sanktion oder Dauerkürzung entkommt!


    Deshalb argumentier erst mal bei Deinem Sachbearbeiter und pass auf das Dir das Wort Freund dabei nicht im Munde umgedreht wird! Das Ergebnis las Dir dann bitte schriftliche geben, denn ich unterstelle so manchem Sachbearbeiter Vorsatz bie dem was er fälschlich zum Besten gibt!



    Sollte dieses Gespräch mit einem positiven Ergebnis enden, spricht nichts gegen eine WG oder uach HG!


    Viel Erfolg