Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Anne 54!


    Wir haben ja schon andereweitig gemailt. Wenn Dein Sohn seit mehr al seinem Jahr die Wohnung im Haus eurer Tochter bewohnt, muss er nicht mehr bei den Eltern einziehen, -das ist Fakt, deswegen wird er dann als eigenständige BG bewertet werden.


    Zunächst einmal rate ich Dir mit Eurer Tochter einen Mietvertrag über die Wohnung zu schließen, denn im Falle eienr Erbschafft steht dem Sohn immer noch ein Pflichtteil zu und durch die Ableistung der Miete bekommt er genau wie seine Schwester schon zu Lebzeiten eine nicht unerheblichen Anteil.


    Gegenwärtig saugt er euch aus, vermutlich weil er weis das die Schwester alles erhält und dies wird er dann später auch gegen eure Tochter so weiter betreiben! (Den Mietvertrag sollte man insbesondere wegen der Leistungen auch ruhig mit dem Tag des Bezugs dieser Wohnung rückdatiert abschleißen)


    Somit kann die Schwester in jedem Fall eine Summe X vorweisen die euer Sohn quasi schon zu Lebzeiten von euch als besondere Leistung erhalten hat. Zahlen müsstet Ihr ihm ja letztlich nur den Lebensbedarf den er ja auch vom AMT her bekommen würde. Letztlich leistet ihr wesentlich mehr und könnt das nicht belegen.


    Dann würde ich darüber hinaus genau diesen Betrag an ihn Monatlich überweisen und eure Tochter soll die Miete von ihm einfordern, wenn er dann nicht klar kommt muss man ihm klar erklären das er keinerlei weitere Leistugne von Euch bekommt, passt ihm dies nicht muss er die Wohnung aufgeben, aber leider kann er dann auch nicht zu Euch zurück ziehen weil er ja bereits seit über einem Jahr eigenständig wohnt! Dann soll er sich vom Amt eine geeignete Wohnung anbieten lassen! Er kann somit nur den von euch maximal zu leistenden Bedarf verbrauchen, notfalls muss er dann ALG II beantragen, bekommen wird er dies nicht aber ihr habt die Ausgaben seinerseits begrenzt!


    Ich denke das wäre der beste Weg!

    Hallo Breedzybudger!



    Hatte zunächst auch dran gedacht das dies im Grunde Blödsinn ist, schließlich kann die Bekannte wenn sie eine Fachkraft einstellen möchte nicht jeden X-Beliebigen (selbst wenn es sich um Ihren Mann hnadelt) gebrauchen. So betrachtet halte ich das Ganze für idiotisch!


    Nur wenn man weiter drüber nachdenkt macht es Sinn, denn wenn jemand als Unternehmer soviel Gewinn macht das er eine Person einstellen kann, alles andere Wäre ja gradezu mit krimineller Energie behaftet, dann wird die BG zu der die Unternehmerin in jedem Fall mitgehört auch entsprechend neu zu berechnen sein und dies würde vermutlich zum Verlust der ALG II Bedürftigkeit führen und da im Gesetz geregelt ist das jeder Bedürftige dafür zu sorgen hat das er schnellst möglichst aus der staatlichen Hilfe heraus kommt (im Gesetz steht allerdings dauerhaft) kann es durchaus sein das die ARGE'n die Anweisung erhalten haben entsprechend zu begründen!


    Ist irgendwie logisch das vorrangig die Bedürftigkeit behoben wird als denn die Festigung der Zukunftsperspektive eines Kleinunternehmers!


    Stellt sich nur die Frage ob die ARGUMENTATION der ARGE somit schlüssig ist, denn wenn ein anderer fachlich geeigneterer Leistungsbezieher alternativ dafür die Allgemeinheit entlastet wäre meiner Ansicht nach diese Argumentation im Grunde hinfällig es sei denn man beruft sich darauf das der eigenen Bedürftigkeit grundsätzlich ein Vorrang einzuräumen ist, aber davon steht wiederum nichts im Gesetzt!



    Gruss

    Dann zählt das gesamte Einkommen bei der Ermittlung des Bedarfs!


    Antrag stellen und abwarten was die für Angaben benötigen, kann man im Gespräch vielleicht schon weitestgehend abklären. Die sind zur vollständigen und richtigen Aufklärung gesetzlich verpflichtet wenn man sich als sachunkundig darstellt!


    Und solche Dinge wie Schulden und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem weiteren Kind vortragen, könnte sein das man dazu dann Info's erhält denn bevor der Staat zahlt wird erst mal geschaut ob nicht der andere Elternteil des Kindes Deines Stiefvaters mit weniger Unterhaltsleistungen auskommen könnte!


    Gruss

    Setz drunter das Du kein Amtsdeutsch verstehst weil Du es in der schule nie gehabt hast und da Du der Rechtslage nicht kundig bist und dies ausdrücklich nochmals erklären möchtest, würdest Du um eine Gespräch bitten in dem man Dich doch bitte Richtig (am besten fett Schreibe) und Vollständig über die Regelungen aufklärt und Deine diesbezüglichen Fragen ausführlich beantwortet.


    Sollte dies nicht möglich sein so siehst Du Deinen Widerspruch schon aufgrund fehlender Rechtskenntnisse als vollkommend gerechtfertigt an!


    Sollte ein erneuter Ablehnungsbescheid auf diesen Widerspruch hin erfolgen nimm Dir einen Rechtsanwalt das kostet maximal 10€ wenn Du mit dem Leistungsbescheid (der muss noch gültig sein) bei einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht vorsprichst, füllt dieser einen fragebogen aus und nennt Dir meist sogar noch 2-3 mögliche Anwälte und gibt Dir dann einen so genannten Beratungsschein !


    Gruss

    Hallo Hans20!


    Im Grunde sind die Eltern (beide) zum Unterhalt verpflichtet, dies trifft für den Stiefvater nur in soweit zu, das würdet Ihr ALG II Zuschussbeantragen das Amt zunächst einmal von der Annahme auszugehen hat (§7 SGB II) das ein eheänliches Verhältnis vorliegt. Dann muss die Familie als gesamtes (Bedarfsgemeinschaft) gesehen Leistungen beantragen.
    Leider hast Du nicht geschrieben ob Deine Mutter und Dein Stiefvater evtl. sogar miteinander verheiratet sind. Wenn dem nich so ist, können beide Elternteile (Du hast von Schulden und Unterhalt des Stiefvaters geschrieben)diese Annahme in soweit ausschliessen, das Sie ausdrücklich erklären nicht vollends füreinander einstehen zu wollen, womit sich dann eine andere Situation eröffnet. Somit wäre nur Mutter und leiblicher Vater zunächst einmal verpflichtet um Deinen Unterhalt zu sichern. Wenn Mutter dies nicht könnte kann ise Hilkfe nach dem gestzt beantragen, Du kannst dies auch aber das Amt wird sich auf die zuvor gemachte Aussage meinerseits berufen und diese Verpflichtung von den Eltern einfordern, Im Grunde müsste Deine Mutter demnach den Antrag einreichen! Wie gesagt solange Deine Eltern nicht miteinander verheitratet sind dann gilt das gesamte Einkommen auch das Deines Stiefvaters!


    Gruss

    Hallo (Ro)bi(e)ne67 Hood - Rächer der angegriffenen Angreifer, Beschützer der Nichtangreifenden, Verfechter des einzigen Rechts zum Angriff)


    Es war klar, dass Du dich gleich auch zu Wort melden musst....


    Ja und das tue ich sehr gerne, weil ich sonst den ganzen Tag Zuhause rumsitzen müsste und somit nicht meine Zeit mit sinnlosem Getue hier im Forum verbringen könnte; abgesehn davon das selbst ein ALGII Bezieher nicht nur hier und da seinen Hobbys fröhnt, sondern sogar mal arbeitet. Im Moment schleppe ich Schrott, wenn draussen Sperrmüll ist und der ARGE habe ich's auch schon gemeldet mit dem guten Vordruck 2.2


    Ja, Studenten kann ich nicht ab, weil sie in der Regel ein vorlautes Mundwerk haben,; aber auch weil sie ein Problem damit haben das Dümmere Menschen auch was können und sich daher selbst immer als das "Non - plus - ultra" verkaufen müssen und wenns dann letztlich drauf ankommt mit Linkheit (besser bekannt unter dem Begriff "Inteligenz" ) zu glänzen beabsichtigen! Und diese Weltbild hat sich bei mir in über 30 Jahren Arbeitswelt gebildet, folglich für einen Studierten sicherlich gut nachvollziehbar, kann dies auch nur in selbigen Zeitraum konträr wieder weg projizieren werden. Dann habe ich voraussichtlich mit 80 Jahren eine ausgeglichen neutrale Betrachtungsweise gegenüber dem was man unter einem Studenten versteht. Soviel zu Deiner FrageWarum magst Du keine Studenten???



    Ist es ein Problem für Dich, dass Sie eventuell etwas versuchen zutun um aus Ihrem Leben mehr zumachen, als uns damals die Möglichkeit gegeben haben??? Nein, überhaupt nicht! Macht ruhig, jeder darf seine Lebenszeit verschwenden wie er will!


    Ich finde studieren Sinnvoller als zu Hause rumzusitzen und für die staatliche Hilfe nichts zutun und dann wird man doch als faul abgestempelt.... Tja, das Leben kann schon manchmal sehr hart und ungerecht sein, wem sagts Du das?! Vor allem wenn man irgendwann eineml feststellen muss das die ganze liebe Müh am Ende für'n Arsch war! Insbesonder finde ich das in sofern wichtig, das man sich vielleicht mal einige Gedanken über eine statistsche Erfassung machen sollte, weil man dann etwas in Händen hält was nun wirklich nicht so leicht umzustossen ist!


    Habe kein Bock mehr auf die Diskusion, da ich finde jeder hat seinen Standpunkt nur werde ich diese sicher nicht immer mit Euch teilen...


    .....das finde ich jetzt aber wirklich sehr bedauerlich! Aber Recht hast Du schon mit dem was Du findest, "jeder hat seinen Standpunkt - leider spiegelt der zweite Teil Deiner Antwort genau die Arroganz wieder mit der die Studentenschafft dem gewöhnlichen Proletariat immer begegnet, wenn Ende im Gelände der Argumente ist!


    Ich werde die diesbezüglichen Diskussionen mit Dir sicherlich nicht schmerzvoll und unverzichtbar vermissen!


    War mir mal wieder eine Freude auf überkandideltem Niveau zu korrespondieren!

    Ich kriege hier immer die Kräzte, wie kann man soviel falschen Mist schreiben, vielleicht liest man erst mal den Sachverhalt und sucht nach einer Lösung?


    Selbstverständlich besteht auch für unter 25 Jährige die Möglichkeit eines eigenen Wohnsitzes!


    Und jetzt zur Lösung: Sanaa, so wie Du schreibst leben Deine Mutter, Dein Vater, Deine Schwester und Dein Geistig behinderter Bruder in einer 3 Zimmer Wohnung!


    Ich frag mal ganz blöd: Wer schläfft mit wem in einem Zimmer?


    Sollte es so sein das Dein Bruder bei euch Mädels mit untergebracht ist, weil 1 Wohnzimmer + 1 Elternschlafzimmer + 1 Kinderzimmer dann hast Du einen sehr guten Grund auszuziehen! Natürlich könnte die ARGE euch auch auffordern eine größere Wohnung zu suchen, aber da stellt sich dann wieder die Frage des Herausreissens aus dem sozialen Umfeld für die anderen Familienmitglieder.


    Große Sorge macht mir allerdings die Bezeichnung "Arbeitsunfähig". Wer hat das festgestellt?


    Es ist nämlich so, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht mindestends 15 Stunden in der Woche zur Verfügung steht, was eine Arbeitsunfähigkeit ja eigentlich aussagt, dann erhält man keine Leistungen nach dem ALG II


    Also wäre zunächst einmal von Wichtigkeit das Du zumindest eingeschränkt arbeitsfähig würdest. schaffst Du es denn wirklich nicht Dich 3 Stunden täglich "Depressionsfrei" zu fühlen????


    Wenn Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann solltest Du Dir Gedanken wegen der Begründung machen um eine eigene Wohnung zu bekommen.


    Und nochmal, auch unter 25 -Jährige können immer noch auch ohne das sie gleich Eltern werden, eine eigene Wohnung mit ALG II Bezug bekommen, es ist halt nur noch etwas erschwert worden!



    Gruss

    Hallo Gramme 87!


    Richtig ist Dein Hinweis auf das Wort "soweit"und jetzt komme ich:


    Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird...'' gemäß § 11 (1) Satz 2 SGB II


    Denn der Bezug liegt darin begründet´das es sich um "Minderjährige Kinder" handeln muss! und jetzt kommst Du!


    Minderjährig heisst unter 18 Jahre!!!!!




    Gruss

    Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, heisst selbts schon dann wenn er davon Kenntnis erlangt das sein Arbeitsplatz in absehbarer Zeit mit einer Kündigung behaftet wird, muss diese sofort und unverzüglich der Arbeitsagentur mitteieln anderfalls zeiht dies eine Sperrfrist nach sich! Ebenso soll dieser Person unverzüglich ein neuse Stellenangebot unterbreitet werden!


    Grund : Man hat aufgrund von Untersuchungen heraus gefunden das wenn ein Arbeitnehmer erst einmal in den Kreislauf der Arbeitslosigkeit geraten ist, dieser viel schwieriger wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren sei! -- Natürlich ist hier ein Wunschdenken unsere Politiker und das nach aussen dokumentierte Bemühen des Staates sowas von Irrational, aber es bildet die grundlage für ein härteres Vorgehen gegen die Arbeitslosen!


    Und vermutlioch deshalb droht eine ALG I bzw.II Sperre!



    Also Arsch bewegen und persönlich hin - und nicht den Freund machen lassen!


    Gruss

    Sorry Gramme87,


    ich entschuldige mich nicht für meine kritischen Äusserungen, denn Deine verallgemeinernden Aussagen sind schlicht weg für'n Allerwertesten.


    Da du unter 25 Jahren bist, kannst du keine eigene Wohnung beanspruchen. Auch der Mini Job auf 400 Basis begründet dies nicht.


    Ich stelle diesbezüglich nur eine Frage: Und warum gibt es dann unter 25-jährige die das können?


    Gruss

    Hallo Twincruiser!


    Diese, Deine Annahme, wird nicht ausreichen um einen Wohnsitzwechsel bei laufendem ALG II Bezug genehmigt zu bekommen, Ich würde daher schon jetzt auf der ARGE vorsprechen und eine Genehmigung einholen, bevor Du Leistungen in einer Kommune in Anspruch nimmst.


    Komisch finde ich Deine Aussage werde demnächst ALG II beantragen: Liegt eine Kündigung vor und/oder besteht kein ALG I Anspruch?


    Grundsätzlich gilt, das man sich umgehend zu melden hat wenn bekannt wird das man in den Bezug von Leistungen aus beiden Töpfen geraten wird, sonst droht eine Sperrfrist!


    Gruss

    Hallo Manudietzsch.


    Schau mal unter diesem Link und denk mal drüber nach, ob man den Partner gemäß der Annahme der ARGE bewertet sehen will, könnte ja auch sein das der Partner dies nicht will!


    Darüber hinaus schreibst Du das Du ALG I beziehst, und ob Du eine Chance auf HARTZ IV besitzt.


    Wie geschrieben, die Chance besteht im Grunde immer , sollten aber so grundsätzlichen Dinge wie Vermögen oder Eigenheim ect. derartig zu bewerten sein das die Nutzung dieser Optionen einem ALG II Bezug entgegen steht, ist die Chance gleich null!


    Gruss

    Hallo Gramme87!


    Das sehe ich aber völlig anders! Aus einem ganz einfachen Grund, Die Tochter ist nicht ALG II bedürftig, hat mit dem Haus Eigentum und kann alleine für Ihren Lebensunterhalt sorgen. Somit kann sie der Haushaltsgemeinschaft zugerechnet werden, nicht aber der Bedarfsgemeinschaft!


    Anne54 Verwirrung erzeugst Du trotzdem, denn so wie Du schreibst habt Ihr ein Haus und ein weiteres Mietshaus und wenn der Sohn in diesem Mietshaus was der Tochter ebenso gehören wird eine Wohnung bekommen hat dann müsste er im Grunde bei der Schwester auch Miete zahlen!


    Ich bitte Dich diesen Umstand jetzt mal deutlich zu klären gibt es ein Haus oder zwei!?


    Darüber hinaus iritierst Du zumindest mich weil Du schreibst da was von noch keine 10 Jahre - soll das heissen das die Tochter dieses Erbe/Schenkung erst nach 10 Jahren Laufzeit zu 100% erhält oder hat das nur was mit der Abschreibung bzw. der Finanzierung zu tun?


    Gruss

    Tja, dann ist Dein Freund wohl doch nicht gekündigt, oder ?


    Vielleicht erzählt er das ja nur? Vielleicht hat er ja gekündigt? Denn soetwas zieht in der Regel eine sperre nach sich!


    Also wenn der Arbeitgeber mir die Kündigung nicht schriftlich gibt, gehe ich eiskalt wieder an meinen Arbeitsplatz, so als sein nichts geschehen!


    Tja und wenn der Chef mich dann wirklich als gekündigt betrachtet, lasse ich das vor einem Zeugen wiederholen!


    Notfalls lässt man sich mit der Polizei aus dem Gebäude holen um die Bestätigung der Kündigung zu bekommen!


    Wenn ich dort auftauch und einfach an meinen Arbeitsplatz gehe kommt meist der Vorgesetzte und erklärt das man doch gekündigt sei, dann kann man sagen das man dies leider nicht so sieht weil man ja nichts in Händen hat (am Besten vor Zeugen) udn diese kann man der ARGE melden!


    Rechtsanwalt könnte natürlich auch mal in Betracht gezogen werden, hat bei mir auch erfolgreich funktioniert, weil die ARGE somit nicht davon ausgehen durfte das ich die Kündigung verursacht habe, dies ist im Fall Deines Freundes wohl so bis er der ARGE nachweist das die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte ohne ein Verschulden seinerseits!


    So einfach ist das manchmal!



    Gruss

    Und wofür soll der neue nTermin jetzt gut sein?


    Wenn man doch mal da ist, warum lässt man sich dann abspeisen mit einem neuen Termin?


    Wann hast Du den Termin?


    Erklär mir mal welchen Grund die ARGE Dir aufgetischt hat um diese Sache nicht sofort zu bearbeiten!


    Also manchmal werd ich blöde wenn ich seh wie dusselig sich manche anstellen um etwas zu erreichen!


    Du bist volljährig? über 25 ?? Dann verhalte Dich auch mal so und las Dir nicht wieder irgendeine Scheisse an die Backe labern, so kommt man nämlich wirklich zu nichts, zu gar nichts!


    Wenn ich so einen Scheiss lese, von ich war da und hab auf den Tisch gehauen und habe mir einen neuen Termin rein drücken lassen, dann kann das alles ja gar nicht so problematisch sein mit der jetzigen Situation!


    Mensch der Arsch ist nicht allein in der Hose um versteckt zu werden, man kann damit sogar ne Tür aufdrücken, allerdings müsste man sich auch mal bewegen!


    Bin echt schon gespannt welchen Mist Du als nächstes hier hinschreibst bezüglich Deines Durchsetzungsvermögens!

    Hallo Leute, etwas Spass muss ja auch mal sein


    Dieses Stellenangebot wurde für den Medizinischen Bereich in Hessen über die Bundesagentur für Arbeit unter meine Stadt.de eingestellt, ich wohne bekanntlich in NRW


    Unser Angebot:
    Falls Ihr Wohnort in der genannten Region liegt, bieten wir Ihnen ein gutes Grundgehalt und ein interessantes Provisions- und Prämiensystem, einen Mittelklassewagen incl. Privatnutzung, zeitgemäße Sozialleitungen


    Also wenn Du in Hessen wohnst bekommste sogar ein gutes Grundgehalt und das Andere alles geboten, wenn nicht haste Pech gehabt, aber das Beste scheint der gute Draht zur ARGE zu sein.


    Was ist wohl mit zeitgemäßen Sozialleitungen gemeint!


    Buschtrommeln oder was ?

    Hallo Celice!


    Oh ja, da machst Du gedanklich einen Fehler! Wenn Dein Sohn die 450€ beanspruchen sollte dann erteile ihm mal eine Lektion in Punkto Kostenbeteiligung und zwar an Miete und Verpflegung und Nebenkosten wie Strom Heizung ect, was dann bleibt wird er gerne als Verlockung ansehen dürfen, wird aber wohl nicht viel sein, denn Du und Dein weiterer Sohn zahlen dann auch nur anteilig!


    Und eine eigene Wohnung darf er mit den paar €uro getrost vergessen, die muss er nämlich aus eigene Mitteln erwirtschaften können , sonst muss er bei Papa oder Mama bleiben!


    Gruss