Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Lirafe !
    es ist so, dass alle Fam.angehörigen, die in einem Haushalt leben, zur BG gezählt werden.


    Diese Aussage ist Faaaaaaaallllllllllssssscccchhhhh!


    Warum? Angenommen Oma, Opa, Vater, Mutter, Bruder, über 25, Schwester unter 25 aber mit Kind, und eben das Enkelkind leben in einem Haus, ja sogar in einer großen Miteinander verbunden Wohnung und Papa wird arbeitslos dann bilden zwar alle eine Haushaltsgemeinschaft mit WG Charakter aber die Bedarfsgemeinschaf t besteht aus Vater und Mutter mehr nicht!


    Im Grunde hat diese Beispiel bis zu 4 Bedarfsgemeinschaften:


    1. Die der Großeltern wenn sie z.B. Rentner sind (Achtung hier wird der §7 (3) Punkt 2 oft absolut falsch ausgelegt weil da Eltern steht, aber mit Eltern sind nicht die Großeltern gemein hin gemeint!


    2. Die Eltern eben nämlich Vater und Mutter udn im Grunde die Kinder, sofern sie noch keine 25 sind oder eigenständig Ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten (auch hier wird erzählt das ein Kind welches eigenständig wohnen könnte weil es genug Geld verdient zur BG zählt, auch das ist völliger Blödsinn selbst wenn es unter 25 ist!)


    3. Der Bruder bildet eine eigene BG weil er älter ist wie 25, weil die Eltern nicht mehr für Ihn aufkommen müssen, auch die schwester oder die Großeltern sind nicht mit heranzuziehen, was die BG des Sohnes/Bruders betrifft!


    4. Die Tochter mit eigenem Kind bildet eine eigenständige BG sie muss nähmlich auch nicht mehr bei den Eltern wohnen, selbst wenn sie unter 25 istweil durch das Kind die BG begründet ist!



    Lesen:http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html


    Sorry das muss sein!

    Hallo mama 08!


    Sorry das ich das mal sage, Klaus und ich machen hier ja schon mal öfters Nachtschicht, aber noch früher gings jetzt wirklich nicht mehr oder?


    So zur Lösung: Der alte Umzug war nicht genehmigt, Klare Sache da blockt die ARGE gänzlich!


    Widerspruch sollteste abhaken, wird nichts bringen!


    Macht folgendes auch wenn sichs blöd anhört: Umziehen!!! Richtig erneut eine neue Wohnung suchen, Begründung die jetzige Wohnung ist zu klein das sich Nachwuchs eingestellt hat. Es stehen euch demnach 70 qm² zu! Also Antrag auf Umzug stellen, kann die ARGE ja gerne ablehen, letztlich muss der Sachbearbeiter die dann genehmigen! Wenn er sich quer stellt und euch dumm kommt, argumentiert damit das er euch dazu nötigt weil er aufgrund des zuvor nicht gemeldeten Umzuges euch langfristig sanktioniert.


    Man hätte sich ja unter anderen Umständen sicherlich mit der bisherigen Wohnsituation aragngiert aber wegen der fehlenden Einsicht bei der Behörde würdet Ihr ja quasi gezwungen in Rechtslage nach einer Lösung zu suchen und die wäre so simple wie nur was, neuer Antrag auf Umzugsgenehmigung, neue Situation neuer Bescheid!


    Mal sehen was die ARGE dann macht, wenn die nicht ganz blöd sind übernehmen die die Kosten zumal man auch ruhig mal erwähnen sollte sdas so manche Regelungen in den EV's rein rechtlich auch sehr fragwürdig sind.


    Selbstverständlich kannst Du das auch im Widerspruchsverfahren - sofern Du die Absicht weiterhin verfolgst - einfließen lassen damit die merken das sie etwas früher aufstehen müssen!


    Gruss und kommt mal etwas früher in die Pötte!

    Klaus , die Frage ist ja nicht ganz unberechtigt! Das eine wird gemacht, aber MaPaSo3 bezieht das auf den Wortlaut im Gesetz. Wer hat eigentlich mal prüfen lassen das dieser angedachte Gedanke nicht tatsächlich so zu sehen ist das die Personen dann nämlich nicht mehr zu dem Kreis zählen, der als zu berücksichtigen gilt.?


    Finde ich echt gut die Frage!


    Für alle die nicht wissen um was es geht:Es geht um die Anspruchsvoraussetzungen zum ALG II hier der Link zum §§7 www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/


    Gruss

    Hi Melffi!


    wenn ich all denen nicht mehr helfen würde die mich enttäuscht haben, könnte ich die Hände in den Schos legen und Däumchen drehen! Ich hab's aber auch nicht gelesen!


    Ausserdem kann man mich nicht beleidigen, denn ich bewerte das anders wie Du! Nur wer mit Worten und Erklärungen nicht mehr weiter kommt wird ausfallend und warum? Weil er sich nicht verstanden fühlt oder weil er sich nicht ausreichend zu Artikulieren weis, wie kann ein solcher Mensch mich beleidigen?


    Und !? An meiner Antwort sieht man doch wieder einmal zu was so ein dummer Hartz IV Empfänger im Grund doch im Stande ist. Ihr habt da alle versucht eine Lösung zu finden und am Thema vorbei gedacht!


    Ich hab mit Klaus auch eine andere Meinung über die Leute die ALGII beziehen sich aber ein neues Auto zulegen können, ich kann's nicht !
    Einfacher ist ja nicht der einzige im Moment der wegen der Abwrackprämie an ein neues Auto denkt!


    Auf der anderen Seite muss man aber auch mal sehen, ist es denn gerecht wenn für eine ALG II Bezierh im Grunde so gar nichts von diesen Konjunktursteigernden Mitteln ankommt?


    KV-Beiträge nix, sackt die Kommune ein die Einsparungen
    Kinderfreibetrag, wenn Du welche hast und das Sorgerecht hast, sonst "tote Hose"
    Abwrackprämie, klasse die meisten alten Karren werden wohl von denen die sie fahren wohl nur deshalb gefahren weil sie eh keine Kohle für ein Neues haben


    Toll das ich von all dem so großartig profitiere!


    Ich sag euch aber gerne wer etwas dagegen hatte das wir ALG II Bezieher bischen was abbekommen, das sind in erster Linie die Spinner aus der MITTE um unsere liebe Angela! Wenn ich sehe wie undankbar die sich den Wessis heute gegenüber verhält krieg ich das Kotzen solange ich noch lebe kriegt die CDU nie wieder eine Stimme von mir, diesen Fehler hab ich einmal gemacht und eine klare Ansage an das andere Gelumpe in der Politik, macht weiter so, dann gibts bald wirklich keinen Grund mehr nicht die "Braunen" zu wählen der Unterschied wird immer kleiner!


    Und in diesem Zusammenhang die Internetseite im Jugendzentrum ist bis auf einen Rechner wieder offen, dieser ist der an dem ich die meiste Zeit sitze! Ich hatte aber alle ausprobiert vor über einer Woche und jetzt am Freitag ebenso, das zeigt doch eins, über mich wacht jemand ! Danke!!!

    Hallo Luzie40!


    Wenn Dein Vater das Auto kauft, was willst Du dann mit Freibeträgen bei der ARGE argumentieren?


    Bezieht Dein Vater ALG II? Gehört er noch zu eurer Bedarfsgemeinschaft? Bist Du noch unter 25 ?


    Dein Vater kann kaufen was er will, un der kann damit machen was er will, er sollte es Dir/euch nur nicht schenken. Aber wer sagt eigentlich das es nicht auch gute Menschen geben darf die einem z.B. einAuto gegen einen kleinen Obulus zur Verfügung stellen ?


    Oder ganz blöd gefragt: warum musst Du der Besitzer des Autos sein? Könnte doch sein das Dein Vater gelegentlich mal zum Arzt gefahren werden muss und weil er dies nicht immer mit dem Taxi oder dem Bus machen möchte, kauft er sich ein eigenes Auto und wenns eion Zweit oder Drittwagen ist, was soll's, er kann damit machen was er will und wenn er es Dirt überlässt, dann überlässt er es Dir , Du darfst es nur nicht als Eigentum besitzen aber es reicht doch wenn Du darüber verfügen kannstwie Du möchtest, oder ist das ein Problem?


    Gruss


    Ps.: ich denke der Rest war klar, oder?

    Hallo Jamie !


    Jalale hat das schon korrekt geschildert, wirklich ganz wichtig : Nichts Freund, Beziehung, und das Du da schön länger lebst!


    Dein Freund ist verpflichtet umgehend zu melden wenn Du bei ihm einziehst, also zu Besuch und Hilfgebung von einem Bekannten erhalten! aufpassen die legen allles auf die Goldwaage und schwupps seit Ihr eine BG und das kostet euch richtig Geld! Lass Dir lieber die Eigenen 4 Wände zur verfüung stellen und einrichten, so kann einer dem Anderen mal helfen wenn mal probleme auftreten und es stehennicht gleich beide auf der Strasse, denn so verlockend es auch ist, schnell steht man bei einer gemeinsamen Wohnung auch für die Fehler des anderen grade!


    Gruss

    Hallo Romiu 1984;


    Das was die ARGE da macht ist nicht korrekt, denn Du hättest noch nicht einmal bei Deinem Stiefvater weiter wohnen müssen als sich Deine Mutter von Ihm getrennt hat! Es bestand keine Verantwortung für Deinen Stiefvater für Dich bis zum 25 Lebensjahr aufzukommen die Vrantwortung obliegt Deiner Mutter und Deinem leiblichen Vater, sofern noch vorhanden oder bekannt! Ansonsten hast Du dort verbleiben dürfen weil zuvor ein füreinander einstehen von Mutter und Stiefvater gegebn war, solange musstest Du dort verbleiben, mit der Trennung war dies Verpflichtung des Stiefvaters im Grunde nicht mehr gegeben es sei denn es gab Unterhaltsverpflichtungen seinerseits gegenüber Deiner Mutter die diese Ihm dafür erlassen hat.
    Nimm mal die große Keule mit und weck den Dussel, er soll mal seinen Amtsschlaf beenden ! Der Stiefvater hat Dir gegenüber nach der Trennung keinerlei Verpfllichtungen mehr gehabt!, er hätte sogar von Dir einen Mietanteil verlangen können!


    Verlang dann auch gleich die Erstausstattung, damit die ARGE zum Nachdenken kommt !


    Gruss

    HAllo,
    @ kitty die Verwirrung ist schon gross genug wenn man aus einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus macht oder umgekehrt, aber abgesehen davon ist die Tochter Alleinerziehend!


    Anne 54 : Du schreibst Ihr habt ihm eine Wohnung gegeben im Eigentum der Tochter - das ist Schwachsinn!


    Wenn es das Eigentum der Tochter ist hat diese darüber zu entscheiden was damit passiert oder verfügt Ihr letztlich über das Haus?


    Wenn es so ist wie Du es ausgedrückt hast ist die Tochter die Eigentümerin, wenn der Sohn dort eine eigene Wohnung hat, muss man sich fragen wer zahlt diese!?


    Vermutlich Ihr! Was ja irgendwie erklärt das Ihr ihm die Wohnung gegeben habt! Ihr finanziert ihm sozusagen die Unterkunft.


    Ich gehe davon aus das Ihr eurer Tochter gegenüber aber Miete zahlt, denn Du schreibst das Ihr bei eurer Tochter untergekommen seit, zunächts mit dem Sohn in einer Haushaltsgemeinschaft mit eurer Tochter und jetzt nur noch in einer Haushaltsgemeinschaft und einem Mitverhältnis welches Ihr für den Sohn wohl zu leisten scheint!


    Ihr erhaltet keine LeistungenBildet aber dennoch mit eurem im Grunde auswärtig untergebrachten Sohn eine BG, eure Tochter bildet ebenfalls eine BG mit dem Enkelkind!


    Sie kann auch jederzeit in Ihrem Eigentum dem Bruder eine Wohnung vermieten! Nur Ihr seit verpflichtet euren Sohn solange zu finanzieren bis er eine Abgeschlossene Ausbildung oder das 25.Lebensjahr erreicht hat.


    Mir stellt sich nur eine Frage: war das Haus vorher in eurem Besitz oder hat eure Tochter dieses eigenständig erworben?


    Wenn der Verdacht besteht das Ihr euer Vermögen nur an eure Tochter verschoben habt, um auf diese Weise dem Leistungsanspruch eures Sohnes zu entgehen könnte es Probleme geben, die Wohnräumliche Trennun gfinde ich allerdings trotzdem sehr gut gelöst, denn in der BG oder HG würde das Eigentum der Tochter keinerlei Berücksichtigung für den möglichen Leistungsbezug des Bruders bedeuten wenn sie ausdrücklich ein gegenseitiges Einvernehmen ausschliesst.


    Nicht nur zwischen in Beziehung liegenden Personen sondern auch zwischen Geschwistern könnte die ARGE eine gegenseitiges Einvernehmen unterstellen, das muss eure Tochter ausschleißen und wäre durch Mietlesitungen von Euch untermauerbar sein. hier ein Link dazu: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/ §7 nachlesen!


    Kurze Anmerkung: Wenn Ihr auszieht, weil velleicht die Wohnung mit der Tochter für euch zu klein ist, ist nicht euer Sohn ausgezogen sondern die Eltern , dies ist lt. Gesetzt nicht untersagt, ihr seit zunächst nur weiter zum Unterhalt verpflichtet sofern es euch möglich ist! auf diese Weise habt Ihr euch dann ziemlich geschickt aus der Verantwortung gestohlen!


    Ein Mietvertrag mit der Tochter ist aber für Euch und für die Wohnung des Sohnes unbedingt von Notwendigkeit!


    Gruss

    [COLOR='Red'][Zitat:
    Wer zahlt diesen überhaupt???


    Diese Frage zeigt mir, dass wohl noch keiner von Euch versucht hat, auf rechtlichem Wege seine Interessen durchzusetzen. Gut, ich gebe Euch einen Tipp. /COLOR]



    naja, lieber Benedictus, jetzt weis ich zumindest warum Du in Deinen Angelegenheiten nicht ohne Anwalt auskommst!


    Ich gebe Dir mal einen kleinen Tip: Unter jedem Namen der hier im Forum aktiv ist, steht in der Regel die Anzahl an Antworten hier sind einige im Forum die bestimmt etwas merh drauf haben wie Du und nur weil eine Person Dir eine Frage stellt , solltest Du vielleicht nicht davon ausgehen, das bei allen diese Defizit besteht! ? Ich jedenfalls weis wie ich mit und ohne Anwalt zu Erfolgen gegen das System komme! aber vielleicht solltest Du erst lesen und dann urteilen!

    Hallo einfach-ER!


    Richtig jetzt sieht man mal wem diese ganzen Massnahmen wieder nützen! Bestimmt keinem ALG II Bezieher!


    Ich würde es so machen: Lass Dir den Restwert für das Auto bestätigen, also das was Deine Schwester theoretisch von jemand Fremden dafür bekäme, würde sie dies jetzt verkaufen! Kann ja soviel nicht mehr sein. Dann geh zur ARGE und erkläre dort das Dir eben dieser Betrag von Deiner Schwester als Einkommensanrechenbarer Betrag gezahlt würde wenn Du an Ihrer statt ein solches Fahrzeug erwirbst.
    Deine Schwester würde Dir diesbezüglich und zweckgebunden dafür das nötige Kapital überweisen allerdings nur auf der Basis eines Darlehns. Darlehnsdauer 3Tage. Somit muss Dich die ARGE dann hinsichtlich Deiner Bedürftigkeit nicht zwingend aus dem Leistungsbezug nehmen, Du kannst aber Dein Auto zumindest in der Hinsicht zu Geld machen, das Du es über den Verkauf des Neuwagens dann an Deine Schwester wenigstens noch anteilig zu geld machen kannst. Dein Vorhaben solltest Du aber bei der ARGE unbedingt schriftlich "Niederschriftsverfahren" vortragen und auch bewilligen lassen.


    In diesem Fall ist nichts kriminelles, Du erhältst Geld für den Kauf eines Neufahrzeugs, welches Du nicht behalten kannst weil Deine Verpflichtungen gegenüber dem Darlehnsgeber an eine Frist gebunden ist. Die ARGE kann Dich auch nicht aus dem Leisungsbezug streichen nur weil Du versuchst aus einer gesetzlichen Bestimmung Kapital zu schlagen was im Grunde zu unterstützen ist weil ja eine Pflicht zur sparsamen Umgang seitens der Behörde mit den für die Sozialleistungen zur Verfügung stehenden Gelder besteht. Und Deine Schwester kann die Darlehnsrückforderung auch derart gestalten das sie mögliche Wertgegenstände als Gegenleistung für Bargeld akzeptiert und weil das Fahrzeug mehr Wert ist kann die Schwester den Rest in bar auszahlen welchen Du natürlich der ARGE als Einnahme melden musst!


    Creativität !!!

    hallo Benedictus!


    Ganz genau Biene67 so sehe ich das auch, und das mit dem Megrationshintergrund lasse ich überhaupt nicht gelten. Benedictus mir hat man nicht nur einmal Hausverbot ausgesprochen na und? Dürfen die doch gerne machen und solange es dies nicht schriftlich gibt sogar jeden Tag und was unsere Ordnungshüter betrifft nur mal soviel dazu, auch da gibt es inzwischen genugend Mitmenschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. Dies Bezeichnung wird sowieso nur von Menschen benutzt die aus Einteilungen persönliche Benachteiligungen abzuleiten versuchen. Meine Ex-Frau stammte gebürtig aus Polen mit Migrationshintergrund Deutschland wenn man es mal so sehen will, wenn man sich dann über sie geärgert hat heisst es immer noch verallgemeinernt "scheiss Polen" und genau so habe ich das aus dem Mund von besoffenen Polen auch schon über uns Deutsche gehört! Und wenn sich hier welche im Forum aufspielen und mich als Ausländerfeindlich ect. einstufen, behaupte ich sind die genau so gestrickt! Anprangern tut man komischer Weise oft genug die Dinge aus denen man Vorteile bezieht, macht hier im Grunde jeder der ALG II bezieht. Ich jedenfalls habe den Leiter der ARGE ienfach nur gefragt ob er das Hausrecht auch ausüben darf, schließlich ist die ARGE nur in einem Trakt des Stadtverwaltungsgebäudes integriert. Wenn dann der Beigeordnete der Stadt Dich darum bittet kann man auch mal darauf verweisen das man gerne am nächsten Tag wieder kommt, sofern er dies nicht schriftlich aussprechen möchte, nur das wird man sich gut zweimal überlegen, die den Zugang zur ARGE für eine komplette Woche zu verweigern, insbesondere wenn die EV auch noch per Verwaltungsakt erlassen werden musste!
    Und solange Du in den Räumlichkeiten nicht randalierst blamieren sich die Leute auch noch bei der Polizei!
    Selbst die fassen Dich noch nicht einmal ohne die Androhung dieser Massnahme an, solange Du keinerlei agressives Verhalten an den Tag legst. Ich weis nicht was Ihr bisweilen macht aber ich lasse mich doch gerne hinausbegleiten, wenn ich gezeigt habe wieviel Aufewand diesbezüglich betrieben werden muss.
    Spätesten nach dem 2 oder 3 Mal garantiere ich Dir den entsprechenden Erfolg, nur Du flüchtest Dich in ein Verhalten der "ich hab doch keine Chance" Haltungen!


    So ist es doch auch mit den Arbeitsangeboten, wir sagen das wir keine Arbeit bekommen, das ist völlig falsch! Ich erkläre sogar auf der ARGE das ich keine mir angemessen bezahlte Arbeit bekomme, was die ARGE gerne nutzen darf um mich zu Sanktionieren! Haben sie ja schon mal versucht und was hat es denen gebracht? Ihr lasst euch auf Fahrzeiten von mehreren Stunden am Tag ein bei absolut unterdurchschnittlicher Bezahlung nur weil die Politik damit argumnetiert das alle den Gürtel enger schnallen müssen! Dann warte mal bis zur nächsten Diäten-Erhöhung, da interessiert es auch keinen unserer rund 650 Halbgötter im Rund des Bundestags ob die überzogenen Diäten die nachfolgenden Generationen uber Gebühr bealsten!


    Ich kann Dir nur sagen mach es oder las es!

    Hallo Benedictus!


    Argumentativ muss man natürlich verdammt gut drauf sein wenn man über Sachbearbeiter und Teamleiter hinaus will, aber selbst das ist kein Problem, zwar kriegste für so ein Gespräch auch schon mal von der Sekretärin Datum und Uhrzeit vorgegeben aber ich habe den letzten Chef der ARGE hier im Kreis persönlich sprechen können und das ging dann gleich eine geschlagene Stunde! Ich stelle fest das ihr alle euch viel zuviel vor denen in die Hose macht! Meine Mutter hat immer gesagt: Jung das sind auch blos Menschen, die haben das Gesicht auch vorne und den Arsch hinten! und Recht hat sie wer sich nicht traut selbstbewusst und couragiert aufzutreten darf dann aber nicht sagen er habe ein Problem mit denen, sondern in erster Linie hat er ein Problem mit sich selbst!


    Das fängt in so vielen Kleinigkeiten des täglichen Lebens an, z.B. auch hier im Forum wenn ma aufgrund von Schilderungen annehmen muss das der oder die Person im Grunde nur versucht sich Vorteile zu erhaschen, es aihm aber in der Sache letztlich egal ist was überhaupt mit dem Reformen passiert, Hauptsache er oder sie ziehen Ihren Nutzen aus dem Talk und das war's dann ---- und bei der nächsten Wahl unterstützen wir die Politiker wieder und somit haben die überhaupt keinen Grund über Ihr Handeln mal nachdenken zu müssen! Im Grunde gehts vielen von denen doch auch nur um Ihre Karriere, Ihren Vorteil, Ihre Ideologien!


    Du bist im Grunde zu feige dem Sachbearbeiter gegenüber zutreten und Deine Rechte und Positionen zu vertreten! Das lässt Du vom Rechtsanwalt machen, weil der das besser kann ---- der hat ja auch ein ureigenes Interesse ---- Im Grunde macht die ARGE es richtig, wer wirklich nicht überleben kann wird sich kurz über lang beim Sachbearbeiter einfinden, den Rest bezeichne ich mal als soziale Trittbrettfahrer!


    Wer von Euch hat denn aufgrund einer Sanktion den Mut sich täglich in den Räumen der ARGE oder davor einzufinden und für eine faire Behandlung zu kämpfen! Wetten das mir hier im Forum in den nächsten Tagen keine 10 Leute eben diese unter Beweis gestellte Haltung bestätigen?


    Ich habe hier einigen Leuten geschrieben wie sie vorgehen sollen, die dies gemacht haben die kann ich an einer Hand abzählen und das bei über 1300 Beiträgen, aber von denen weis ich auch wie es ausgegangen ist! Der Rest sagt hier schgön artig das werde ich dann mal so machen und dann hörste und siehste hier nichts mehr davon, wobei genau das allen anderen gut täte, dann käme nämlich mal Bewegung in die Sache, so läuft das ganze bis zur Wahl unter ferner liefen und dannach haben wir 4 Jahre CDU/FDP Dreck am Hals, da könnte jetzt schon mal schauen wo ihr nach der Wahl wqas zu fressen her kriegt, dann wirds nämlich richtig haarig mit den Staatlichen Hilfen!


    Jedem seine Meinung! Ihr müsst wissen was Ihr tut, aber dies scheiss Gesülze von dies hab ich gemacht das hab ich gemacht bringt uns alle nicht weiter!

    Hallo shoxxx!


    Diese ganze Fitnessbranche stinkt doch inzwischen zum Himmel! Ein Ausbildungsberuf in dem Bereich läuft immer nach der gleichen Nummer ab, statt das der Ausbildungsbetrieb der ja im Grunde im ureigenem Interesse an guten Leuten interessiert sien sollte die Kosten für die Ausbildung trägt so wie jeder andere Ausbildungsbetrieb auch , wird der ganze strungs als Studium deklariert und dann wird von den Leuten erwartet gegen ein im Grunde beschissenes Budget ein Diplom zu erwerben! Da zahlste also erst mal richtig Kohle damit Du hinterher auf der Basis von 400€ nen Stellenangebot bekommst!


    Also wenn der Staat das nicht unterstützt, dann finde ich das richtig!


    Gruss


    Ps.: Ich habe bei der Bundeswehr auch den Übungsleiterschein gemacht, macht im Grunde jeder der in die Unteroffizierslaufbahn einsteigt, in diesen Studios wird ja angeblich soviel mehr verlangt; warum werden dann soviele Diplome aber nicht anerkannt wenn Du mal wechselst?


    Hat das mit der Qualität zu tun oder damit das ide dort nur ein dickes Geschäft auf Kosten der Arbeitswilligen betreiben?

    Kein Wunder das die BA 16 Millarden eingespart hat, die Vögel kommen auf die tllsten Ideen, egal ob Arbeitsamt, ARGE oder Sozialamt !?



    Frag den Sachbearbeiter mal ob er zu tief ins Glas geschaut habe, die Aussage von Klaus ist absolut richtig!


    Gruss

    Hallo Claudia!


    Lass die Pfeife von Sachbearbeiter links liegen bestell ihm einen schönen Gruss von mir und weise Ihn mal darauf hin das er einem Hilfeersuchen nachzukommen hat!, insbesonder hat er in diesem Zusammenhang vollständig und richtig aufzuklären!!!


    Das er Dir keine weiter Info zu Deinem Vorschlag die 4€ selbt zu tragen gegeben hat spricht ja wohl eindeutig dafür das er dies unterlassen hat, (Knallhart vorwerfen!!!) und dann erklärst Du ihm das Du um eine Niederschrift des Gespräches bittest! Darin erklärst Du wie sich dasd Gespräch zwischenihm und Dir zuvor abgespielt hat und das Du aufgrund der Hilflosigkeit in der er Dich zurückbelassen hat, die für Dich existenziell wichtige Entscheidung hast ohne das Zutun seiner Person hättest vornehmen müssen!


    Aus diesem Grund könntest Du die Ablehnung der Mietkostenübernahme auch nicht ohne einlegen eines widerspruches hinnehmen und das er diesen Widerspruch somit zur Kenntnis zu nehmen habe! Er möchte Dir die Frage beantworten ob er dies so zur Kenntnis genommen habe oder ob er die Notwendigkeit in Betracht zieht diesen Widerspruch bei seinem Vorgesetzen nebst einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu wiederholen!
    Beantworten lassen und Kopie einstecken!


    Ich denke das sich dann etwas bewegt, sofern nicht mach eine Abstecher zum Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters und lass von dort Deinen Widerspruch in der Sache aufnehmen!


    Anschließens gehts Du zum Amtsgericht holst die einen Beratungsgutschein ( Leistungsbescheid ALG II mit-nehmen) und macht damit bei einem Rechtsanwalt einen termin sodas dieser Dich gegenüber der ARGE kostenfrei Vertreten kann, er ist dann auch in der Lage zu beurteilen ob eine Klage beim Sozialgericht erfolgreich verlaufen wird! Die 4 € sind jedenfalls eine total bescheuerte Begründung!


    Gruss

    Weiterbildung heisst was? Du bist weiterhin auch bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt?
    Dann könntest Du neben der Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit, beim Arbeitegeber anfragen welcher wieder bei der Berufsfachverbänden Info's einholen könnte. Ist der Kindergarten eventuell sogar ein Städtischer da können Dir in der Folge evtl. sogar Zuschüsse über die Kommune gezahlt werden.


    gruss

    Hallo Frontzahn (antaris)


    Made by Ivoclar? Vollkommen richtig was klaus da empfiehlt. Es kommt unter anderem auch auf die gebäudesubstanz an, letztlich ist die ARGE eigentlich verpflichtet, diese Kosten zu tragen wenn die ALG II Beziehrein nicht übermässig und eigenverschuldet für extra hohe Kosten gesorgt hat. Sparsamkiet gilt auch hier!


    Höhere Kosten zur Übernhame beantrgaen bei Ablehnung Widerspruch erstellung und nach erneuter Ablehnung kage einreichen, sollte aber ein Rechtsanwalt machen, da kommt soviel Fachchinesisch auf euch zu , da ist es besser man hat einen spezi dabei!


    Gruß

    biene 67:Versuch doch einfach mal diese Energie in Bewerbungen umzusetzen, damit Du nicht auch mal abgestempelt wirst....


    ...finde ich immer wieder geil, fängt auf der ARGE an und geht hier im Forum weiter! Hat man keine Argumente mehr, kommen die Lebensweisheiten zum Einsatz die nur einem einzigen Ziel dienen, Retourkutsche per Tiefschlag!


    Nachdem ich das wieder gelesen habe und hier ja schon von anderer Seite als "Studentenhasser" entlarvt wurde, kann ich es mir nicht verkneifen noch eins drauf zu setzen!


    Die Erfahrungen die ich mit Studenten in den letzten 20 Jahren gemacht habe ist immer die Gleiche, sie verkörpern einzig die Weisheit und das Wissen, nehmen sich heraus andere von oben herab zu behandeln und wenn sie dann mal an jemanden geraten bei dem das nicht so läuftt, kommt die Empörung, ein Aufschrei, eine Defamierung, dann die Kehrtwende; ein Schlag unter die Gürtellinie und dann ein gespielt gekonnter Abgang mit erhobenem Haupt!


    Diese Leute sind für mich die größten Egozentriker die es gibt, sie stehen über den Dingen und andere Meinungen und Ansichten haben sich spätestens nach deren Wortergreifung in wohlgefallen aufzulösen!


    Ist es nicht komisch, Ich unterstütze die Vorstellung unseres Studenten nicht sich Leistungen vom Staat einzuverleiben und äußere dies so wie es uns alltäglich doch auch der ARGE auch wiederfährt. Da bin ich dann uverschämt, anmassend, und und und ... ja letztlich sogar krank im Kopf!


    Klaus unterstütz das auch nicht und wird auch entsprechend angegangen!


    ......und wisst Ihr was das passt! ich hatte während meines Praktikums mit im ALG II Bezug stehenden promovierten Akademikern zu tun. Privatinsolvenz an der Backe und kein kleinen Beträge und dann auf ein Stellenangebot mit Gehaltsvorstellungen von 7000€ kommen! Und Arbeiten für 1800 Netto ist nicht! Und noch was habe ich in dieser Zeit herausgefunden, während Otto - Normalbürger in 1€ Job Massnahmen gedrängt wird, gehen diese Damen und Herren in Qualifizierungsmassnahmen wo ein Stundenlohn von 7,50 € gezahlt wird! Ja, für Arbeitslose Akademiker hat die Bundesagentur sogar eigene Vermittler, - na, wer wusste das?


    Die müssen sich auf der ARGE nicht ein unverschämte "so" anhören wenn der Nächste vom Flur in die Räumlichkeiten des Sachbearbeiters gebeten wird!


    "Hass!" kann schon sein das der mich überkommt wenn ich mit Menschen dieser Gruppierungen zu tun habe, einer (Ni)e(li)te des Landes, was Ihnen die Prof.'s immer wieder einzubläuen versuchen!



    @ Shattnira - ja Recht haste, kein Wort zu dem was man unter gerechtfertigtes Anerkennen der Bemühungen verstehen könnte! Warum auch? Ich habe doch geschrieben was diese Gruppe in unsere Gesellschaft von Leuten wie mich hält, da könnte ich richtig geile Beispiele reinstellen aber ich weis ja auch das dann wieder irgendwer meint Partei ergreifen zu müssen und in der Form zu agumentieren das ich sicherlich schleic´hte Erfahrungen gemacht habe aber eben nicht alle Menschen über einen Kamm zu scheren sind!


    Sorry aber ich kann nun mal nur "Schwarz oder Weiss" denken , Grau überlasse ich dem Maler der hat Zeit zum Mischen!


    Studenten könne nur fordern und das mit einer Selbstverständlichkeit die mir persönlich, und da gestehe ich gerne jedem eine gegenteilige Meinung zu, zuwider ist! That's it!