Wenn Du schon son Scheiss schreibst músste nicht 2 Zeilen vorher für den Papa genau das Gegenteil aufführen Du Pappnase!
Habt Ihr grade auf'm Amt eure Mittagspause oder was ?!
Vielleicht sollte der Admin Mal die E-mail adresse Rückverfolgen!!!
Wenn Du schon son Scheiss schreibst músste nicht 2 Zeilen vorher für den Papa genau das Gegenteil aufführen Du Pappnase!
Habt Ihr grade auf'm Amt eure Mittagspause oder was ?!
Vielleicht sollte der Admin Mal die E-mail adresse Rückverfolgen!!!
Sempaisusi28;
was ist den das für Senf? Die Eltern sind nur solange Unterhaltspflichtig wie sich der Schößling in der Ausbildung befindet! Ist ein abgeschlossenes Studium demnach keine Ausbildung?
Ich habe so den Eindruck Ihr Zwie Spezis macht hier gemeinsame Sache und wollt uns mal ein bischen veräppeln!
Das muss ja ein dolles Studium gewesen sein, wenn Ihr das nicht wisst!
Gruss
Also Anspruch auf ALG I haste als zuvor Selbstständiger in der Regel nicht es sei denn Du wars nicht länger wie 36 Monate Selbstständig und hats zuvor in einer Anstellung gestanden, dann hätteste vielleicht sogar noch darauf Anspruch. ALG II kannst Du beantragen, allerdings weis ich das die ARGE versucht wie folgt zu argumentieren:
Zeiten ohne Verdienst müssen bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden bisweilen auch mit der Aufnahme eines Kredites überbrückt werden!!!!
Es ist somit zumutbar in die Schuldenfalle zu tappen nur damit der Staat zunächst einmal nicht bluten muss!
Jetzt hast Du Deine Arbeitslosigkeit ja im Grunde sogar herbei geführt, für Arbeitnehmer bedeutet dies meist eine Sperrfrist beim ALG I oder II Bezug, je nachdem was die Person beantragen kann und diese dauert in der Regel 3 Monate und kann in Härtefällen auf die Hälfte der Zeit reduziert werden.
Hängt also einiges davon ab wie Du Deine Situation dort darstellst!
Aber vielleicht trifft ja auch noch die zuvor genannte Variante zu und Du hast vielleicht sogar Anspruch auf ALG I ich kann das ja schlecht erahnen!
Gruss
Bei solchen Antworten schüttel ich nur noch den Kopf!
Wat es nich allet jibt?!
Sorry das begreif ich nicht, Immer muss auf Kosten des Staates etwas erwirkt werden?
Die Arbeitgeber werden schonanständig unterstützt, sie das Halbe Jahr für A als Arbeitnehmer und warum zahlt der Chef dann nicht soviel Geld das A es überhaupt nicht nötig hat um Umzugshilfe zu ersuchen?
In Amerika zahlt sowas der Arbeitgeber und die heutige Politik unseres Landes zielt doch so sehr auf dieses Amerika ab, dann müssen sich die Arbeitgeber auch mal Gedanken in dieser Richtung machen.
Scheinbar macht A doch wohl gute Arbeit, dann muss der gute Chef mal schauen was er machen kann um den Mitarbeiter näher an den Arbeitsplatz zu bekommen!
Wer zahlt dem "A" den die Reisekosten wenn das beim Amt ausläuft? Doch wohl der Chef und wenn er die sparen möchte kann er auch dem Mitarbeiter mehr Gehalt zahlen damit dieser den Umzug aus eigenen Mitteln bewerkstelligen kann!
Nich immer nur nach dem Staat rufen wird jedem ALG II Bezieher quasi schon zur Begrüssung vorgehalten, sorry Förderungen haben die Arbeitgeber genug, dann sollen die auch mal ihren Hintern bewegen!
Gruss
Hallo Conny 4906!
Wenn das schon geklärt ist musst Du im Grunde doch nur den Antrag bei der ARGE stellen und sofern Du nicht über eigenes Vermögen verfügst was ich ja mal nicht annehme, dürfte es doch keine Probleme geben
oder hast Du andere Erfahrungen gemacht?
Hingehen musste natürlich schon von alleine kommen die nicht!
Gruss
Moin Jana 1987!
Du ich hab schon auf dem Bau uns sonstwo gearbeitet, nirgends habe ich so eine Bezeichnung zuvor vernehmen dürfen, deshalb die Unkenntnis - denke mal der Begriff stammt aus den neuen Bundesländern ? oder irre ich da?
Gruss
Ps.: Bekanntlich lernt man ja nie aus!
Hallo Feeling 22
Das ändert ja nichts an der Aussage ansich, aber aus Deiner Fragestellung heraus musste man zunächst einmal von einem Vater ausgehen!
,,,,aber schon lang ne eigene wohnung hat und jetzt mit frau und kind in eine größere wohnung ziehen will....
gruss
Hallo Timber !
Sachbearbeiter übergehen und dirket zum Teamleiter und gleich auch nach Vorschuss zahlung fragen!
Gruss
Nee ich habe zwar auch 2 Kinder in die Welt gesetzt aber als ich die gezeugt habe war ich mit meiner Frau alleine zugange und ich denke mal das sie in der Zeit noch nicht jeden Abend anderweitig unterwegs war um zu lernen, so wie das dann 7 Jahre später der Fall war!
Aber die heutige Zeit ist da etwas schnelllebiger und grosszügiger, hoffe das es keine Gang-Bang Veranstaltung war - das ist nämlich noch so ziemlich das einzige was die auf dem Amt dann zum schmunzeln brächte, ansonsten kennen die sicherlich auch alle möglichen anderen Varianten aus der Praxis!
Soweit mir bekannt ist musste die Vaterschaft die Du ja nicht anzugeben in der Lage bist beim Jugendamt erklären und diese Erklärung wird dann auf der ARGE wieder von Nöten sein um Dein ALG II bewilligt zu bekommen!
Gruss
Hey Klaus, sag mal welche ARGE hat den heut und um die Uhrzeit noch auf? Kennste ein ?
Oder geht das auch schon Online?!
Ja aber mal so einfach nur sagen ich weis nicht wer der Vater ist kannste abschminken, das wird richtig schön mit Belehrung festgehalten und kommt dann raus das Du denen ein Märchen erzählt hast, haste mit nichten nicht nur ein Problem!
Also überlege bevor Du diese Aussage tätigst sehr gut wer auch als möglicher Kandidat in Frage käme!
Gruss
Hallo Deine Bekannte bekommt vermutlich den geringeren Bafög Satz weil sie noch Zuhause lebt.
Besteht denn keine Möglichkeit das sie in eine WG zieht? Dann erhält sie auch etwas mehr Bafög wenn sie es zusätzlich beantragt, davon muss sie dann zwar die Miete begleichen nur könnte die Mama dann die Kontokarte knicken, weil sie nicht mehr dran kommt wenn die Tochter ausgezogen ist!!
Ja,ja immer von vorne anfangen!
1. auch das mit der Vorlage der Lohnabrechnung ist meines Erachtens nicht berechtigt!
Du bist durch Dein Einkommen so Unabhängig von der ARGE, das die da ansich überhaupt keine Angaben von Dir zu Fordern hat!
Die Situation ist klar, Du klnntest zwar eine mögliche gemeinsame Bedarfsgemeisnchaft versorgen so das die andere Person keinerlei Leistuingen in Anspruch nehmen müsste, aber ich kenne diesbezüglich keine Begründung die der ARGE diesbezüglich eine Rechtfertigung dazu geben würde.
Du bist einzig und allein als Mitmieter einer WG oder HG anzusehen aber nicht der BG der Eltern oder jetzt der Mutter!
Die Aufrechnung kannst Du besser nachvollziehen wenn Du Dich in die ARGE versetzt und den Leistungsanspruch der BG (Mutter) bewerten sollst.
Dann sieht es so aus das in der BG Deiner MUtter eine nicht zur BG gehörige Person lebt die eigenständig ist und somit natürlich auch eigenständig den von ihr (dieser Person) genutzten Anteil erbringen kann, in der Regel kann man daher wohl von 50% der Miete ausgehen ebenso der weiteren Kosten.
Mit 80€ so wie Du es Dir grade zu denken scheinst kommst Du nicht davon. Im Grunde hätte dies ind er Vergangenheit auch so aussehen müssen, nur das zur BG der Mutter auch noch Dein Vater gehört hat, demnach hätte die ARGE 2/3 zu 1/3 für die Wohnung in Bezug setzen müssen. Ich weis ja nicht wieviel Du an Deine Elteren gezahlt hast, aber so wäre es im Grunde angemessen gewesen, es sei denn und jetzt folgt die Ausnahme: das Du z.B. nur 16qm² bewohnt hast und Deine Eltern den Rest der Wohnung (Achtung auch hier muss anteilig Küche, Flur und Bad einbezogen werden)
Die Wohnfläche die die ARGE Deiner Mutter erstatten würde beträgt demnach 40qm² oder den Betrag von 292€ Warm dürfte das dann so um die 340-360 € liegen. Den Rest müsstest Du aufbringen woltet Ihr in der Wohnung verbleiben und darüber hinaus müsste die qm² bei der ARGE umgemeldet werden was man in soweit machen kann das Du eines der Zimmer als vom Vater genutzt jetzt übernimmst, diesbezüglich muss man vermutlich noch nicht einmal den Mietvertrag ändern sondern es reicht wahrscheinlich eine Erklärung Deinerseits!
Ich denke das die gleichen Vorgaben auch für später gelten, aber das muss die ARGE Dir wahrheitsgemäß beantworten, ich würde es mir schriftlich geben lassen!
Sollte Die ARGE Schwierigkeiten machen denke einfach über einen WG Mietvertrag mit dem Vermieter nach dann müsst Ihr euch beide als eigenständige Mieter in den Mietvertrag einsetzen lassen.
Einen Grund zum Auszug und zur getrennten Wohnungsanmietung sehe ich nicht!
Fragen kostet nichts und Du kannst ja mal die Dame der Caritas fragen und sie durch meine Infos mal schlau machen, die könne das dann meist sogar rechtsverbindlich bestätigen, aber ich bin mir wie gesagt zu 95% sicher !
Viel Erfolg!
Geh mal von der getrennten Denkweise weck Sie / Du = Ihr sie wohnt ja auch schon bei Dir oder plant sie eigenständig unabhängig vom Vater die BG zu bilden!
Dann Stände Ihr eine wohnung zu wie es hier im Forum ja schon oft genug geschreieben wurde, 40qm² + 15qm² wegen dem Kind Ihr hättet zusammen allerdings einen Anspruch auf 70qm².
Für Unterhaltverpflichtung gegenüber dem Kind und der Mutter wirst Du herangezogen dies wird von der Kommune meist gerichtlich durchgesetzt, allerdings wird Dir ein Betrag den Du zum Leben benötigst gelassen für den Rest wirst Du quasi zum Schuldner bei der Kommune! Mit Gehaltspfändungen und allem was dazu gehört!
Entscheidet Ihr euch für eine gemeinsame BG könnt Ihr selbstverständlich aufstockende Mittel beantragen, wie auch immer ihr es gestaltet, ob allein oder gemeinsam jeder von euch wird wohl in ALG II Bezug kommen es sei den es besteht ein Vermögen!
Also als fast gar nichts würde ich z.B. Babyausstattung und Schwangerschaftbekleidung nicht betrachten!
HALLO ms13876!
Eine ausbildung hat sie nicht abgeschlossen? Dann könnte in jedem Fall noch der Kindergeldanspruch bestehen, aber im Grunde müssen die Eltern noch Unterhalt leisten bis zum 26. Lebensjahr, doch das wird durch die bevorstehende Geburt des Kindes dann Dir in Zukunft zufallen!
Du fragst zwar nur was Ihr zusteht , aber ich geh da mal einen Schritt weiter! Vorrausgesetzt Du besitzt kein Vermögen, so geltet Ihr als BG(Bedarfsgemeinschaft) wenn Ihr aufstockende Mittel nach ALG II beantragt!
Steht euch dann ALG II zu kann sowohl die schwangerschaft bekleidung als auch die Babyerstausstattung geltend gemacht werden, eventuell, eigentlich nicht da Du ja schon einen Wohnung besitzt die Erstausstattung also Bett ect.
In Zunkunft musst Du aber allles als BG betrachten, da gibt es kein wem steht was zu, denn als Vater bist Du zum Unterhalt verpflichtet, Wenn die Aufwendungen nicht zum Bedarf des täglichen Lebens gehören wirds allerdings eng!
Gruss
Hallo Goldstädter!
Da hat Dich die ARGE leider falsch eingestuft!
Du bist über 26 und kannst für Deinen Lebensunterhalt alleine aufkommen!
Dich nur weil Du bei den Eltern gelebt hast mit in die Bedarfsgemeinschaft einzubinden ist nicht korrekt gelaufen, Das einzige was gemacht werden durfte war Deinen Mietanteil zu der ALG Berechnung der Eltern mit einzubeziehen!
Heisst das Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haus Deiner Eltern gebildet hättest, würdest Du ALG II beziehen müssen, musst Du aber nicht! Ich weis das die ARGE da einen § ranzieht indem sie glaubt auf bei im Haushalt befindlichen Kindern eien leistung dieser einrechnen zu dürfen, in Deinem Fall bin ich mir absolut sicher ist das falsch, deshalb rate ich Dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen und den von Dir in Anrechnung gebrachten Teil zurück zu fordern!
Du bist Lediglich verpflichtet zu den Mietkosten und den Nebenkosten Deine Leistungen zu erbringen musst dafür aber nicht in dei Bedarfsgemeinschaft integriert werden, wei gesagt Du würdest eine eigene bilden!
Verstehe nicht das die Dame der Caritas das nicht bemerkt hat! Die Aussage das wenn Ihr zusammen zieht Deine Mutter nichts bekäme ist demnach ebenso falsch! Deine Mutter bildet jetzt ohne Deinen Vater (mein Beileid nachträglich) eine BG und hätte somit einen Leistungsanspruch auf 40+x qm² betragen soweit die Kaltmiete dies zulässt, solltest Du also weiterhin mit Ihr dort wohnen wollen müsstest Du den Mietvertrag gemäss nur für die zusätzlichen qm² aufkommen! Du gehörst weil eigenständig nicht zur BG! Allenfalls kan die ARGE eine HG (Haushaltsgemeinschaft) oder eine WG (Wohngemeinschaft) aus dem Mutter - Sohn-Verhältnis ableiten! Ich habe jedenfalls diesbezüglich keinen Gesetzestext in Erinnerung der in irgendeiner Wiese diese Bedarfsgemeinschaft rechtfertigt, Da würde ich in jedem Fall beim Teamleiter persönlich vorsprechen, die Auslegung ist eindeutig falsch, etwas anderes wäre es könntest Du Deinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten dann hätte die ARGE Dich in die BG reinnehmen müssen!
Also ist der Umzug blödsinn und ebenso der angebliche Nichtanspruch Deiner Mutter wenn Du dort verbleibst! Solltest Du dazu eine andere rechtsverbindliche Auskunft erhalten bitte ich Dich mir dies unbedingt mitzuteilen, aber ich bin mir da zu 95% sicher das meien Ausführungen richtig sind!
Ich denke das wird nicht der letzte Kontakt sein!
Gruss
Klaus habe nicht nur Labors betreut sondern Zahnärzte niedergelassen und von Bonn bis Duisburg gabs kaum eine Praxis in der ich nicht schon drin war, denke da wiesste was es heisst Privatpatient zu sein, bin ich heute quasi auch noch für einige Zahnärzte und Zahntechniker zumindest wenn's um meine Beisser geht!
Ich weis auch was so in den Vorständen von KV und KZV gemauschelt wird, Geld ist da nur nicht für jeden!
Gruss
Hallo Goldstadt!
Das ist ja wieder so ein typisch merkwürdiger Fall den Du da schilderst!
Ich frag einfach mal wie alt Du bist! Alles weitere danach!
Gruss
