Beiträge von Horst GRUNERT

    Du Shattnira,


    das ist mir sowas von egal!? Ob und was jemand diesbezüglich darf? Denke das die Kids da sowieso nicht auf die Seite gehen würden, es sei denn das in der Zeile wo die eingegebenen Seiten einer nach sucht und dann drauf kommt!


    Weisste und blöd bin ich doch auch nicht, da nehme ich meine USB Stick geh hier zuhause auf "Google" und klicke alles was dann unter "sozial und arbeitslos" kommt an, speicher das auf dem Stick, gehe ins Jugenzentrum und rufe jede Seite über die Kopfleiste dort erneut auf! Wetten das ich das in 15 Minuten schaffe und für 15 Cent mache ich das jeden Tag in der Woche einmal und wenn's sein muss den ganzen Monat oder auch das nächste halbe Jahr! Soll der Admin dann alle Seiten die ich anklicke darauf hin dann auch noch sperren! ist doch relativ unwahrscheinlich das das passiert, aber vielleicht lernt derjenige was draus der das veranlasst hat!



    Nicht ärgern heisst die Devise sondern clever sein!


    Gruss

    Hallo Busta"


    Je Früher am Morgen desto dümmer die Fragen und oder bist Du auch einer der Typen die hier nur versuchen uns zu beschäftigen oder zu nerven= Geh mal zu 'Rpunkboy* und lies das, passt auch hier !


    Warum ?


    Du schreibst nichts vom Mietspiegel der Stadt (Angemessenheit) oder ob Deine Freundin auch Geld verdient oder ob Ihr Vermögen besitzt, nur das Du das erste mal schreibst was nun besonders wichtig ist für die Beantwortung einer Frage>!?


    Wenn ich solche Fragen lese denke ich immer an den Teamleiter bei meiner ARGE, warum nur?


    Gruss

    Halllo RPunkboy!


    Oh weiaaa, da versteht aber einer absolut garnichts! Iss ein bischen Ironie das Ganze weil Du hier soviele Infos gibst. Siehste jetzt schon wieder, da schreibste von 1500 € Verdienst wenn das das Geld ist, was Deine Süsse nach Hause bringt, also Netto(!) -wenn Du den Unterschied zwischen Brutto und Netto kennst?, dann denke ich, ist "Tote Hose(n)" für Euch weil Ihr zuviel verdient und nur zu 3 seit und die einzuberechnende Mietleistung und euer Lebensbedarf immer noch weit über dem liegen was man hier so als gemein hin angemessen bezeichnet um überhaupt einen Anspruch zu haben!


    Ich denke , es gibt verschiedene Rechner dafür im Internet, sicherlich ist Dir damit mehr geholfen als mit einem Forum wo man Fragen stellt denn die Mindestnotwendigkeiten zur Beantwortung einer solchen Frage musste da durch Eingabe /Angabe im Grunde sofort machen und hier muss man Dir alles aus der Nase ziehen bzw. erst erklären warum man es braucht. Denke das kann nicht die Aufgabe der Hilfeleister sein zu erklären warum man z.B. den Nettobetrag als Einkommen benötigt oder ob Ihr sonstwie irgendwelches Vermögen habt, wenn dann wieder die Frage kommt was denn alles als Vermögen zählt ?! Ich denke zwar nicht das wir uns da jetzt verstehen; aber habe einfach mal versucht zu erklären, das Deine Angaben so dürftig und unpräzise sind dan man im Grunde nix dazu sagen kann ob oder ob nicht!


    Sorry das es solange gedauert hat musste mich mal was aufs Ohr legen!


    Gruss

    Nee Du, das geht nun weis Gott nicht!


    Dafür verdient Ihr zusammmen einfach zuviel! Undden Lottogewinn, sprich euer Vermögen kannste mir mal sagen wie Du die ganze Kohle als geliehen rechtfertigen willst?


    Hörmal und dann die fette Yacht in Monaco, also ich glaubs ja echt nicht, wenn Deine Frau nicht soviel verdienen würde, aber meinste nicht das ein 5-stelliger Betrag nicht etwas zu hoch ist?



    Soory, wenn Du Dich jetzt verarscht fühlst, man betitelt mich ja bisweilen schon als Hellseher, aber bei dem Input scheine meine Fähigkeiten zur späten Stunde doch wohl nicht mehr so ganz zu funktionieren!


    Mensch Jung, am Besten hätteste gar nichts preis gegeben, so musste ich für die anderen wenigsten so was Lustiges draus machen.


    Überleg Dir mal was von nöten ist um Deine Frage sinnvoll beantworten zu könne und dann schreibste das hie nochmal und verständlich rein.


    Gute Nacht!

    Hallo Rückrad!


    Ob Du es glaubst oder nicht, das was Du da erlebst erlebt jeder andere Vater auch, der eine Mehr der andere weniger!


    Wenn ich Dir meine Story schreibe, dann wirste bestimmt sagen okay da biste vielleicht sogar noch einb bischen beschissener dran wie ich!


    Sorgerecht :1. Fehler habe ich um die Streitigkeiten abzumildern und auf anraten des Richters drauf verzichtet
    Umgangsrecht: Nicht einmal waren die Kinder bei Ihrem Vater in den Ferien
    Wochenendregelung : Nicht ein einziges Wochenende konnte ich mit den Kindern verbringen!
    Meine Mutter hat beide Kinder zuletzt gesehen da waren sie 6+7 jetzt sind sie 16 und 17 Jahre!
    Als mein Ältester im Krankenhaus lag hat mich mien jüngster informiert! Und dann meinmet meine Ex das man plötzlich mit éinander reden solle als ich mich ans Bett meines Sohnes gesetzt hatte und Sie nur die zweite Geige spielte, weil die Kinder wissen was Ihr Vater alles mitmacht und mitgemacht hat!


    Ich rede auch heute kein Wort mit der Schlampe und das wird auch nie passieren und was den Unterhalt angeht kannste Dir ja denken das man als ALG II Bezieher nicht der Zahler ist oder war, aber die Nummer die Du da agumentativ zu rechtfertigen versuchts oder Deine treuen Mitstreiter, die will mir nicht ins Hirn!


    Das ist so primitives Rachedenken und dann noch an den falschen Adressaten, sorry das hat nichts mit Vorverurteilung oder Unkenntniss zu tun, das ist gelinde gesagt einfach nur Ego pur!


    Mensch wenn Du die Alte so schlecht abkannst nach all den Jahren (sofern das schon so lange her ist) dann ist das eben so, aber das hat doch wirklich n ichts damit zu tun das die einmalige Zahlung als Mittel zum Zweck missbraucht wird, sorry das ist Steinzeitdenken!



    Aber weiste was ich will euch da auch garnicht auf eine andere Schiene bringen, macht es und werdet glücklich, könnt euch dann beim Stammtisch auf die Schulter klopfen wie gut Ihr das alle hingekriegt habt!

    Hallo Stroiner,



    Hallo Förderschüler,
    ein kleiner Tipp: Lesen, denken, rechnen, schreiben. In Zweifel jeden Einzelschritt wiederholen.


    weist Du mein grosser Meister - ich lese, dann rechne ich, dann lese ich, dann rechne ich, dann lese ich , dann rechne ich , dann lese ich und rechne wieder und dann denke ich:" Meister das schnalle ich nicht, das ist mir einfach zu hoch,irgendwo fehlt mir der Sinn für das was dieser Mensch damit bezwecken will!" und dann denke ich, und dann denke ich wieder, und nochmal und nochmal und dann hab ich's "!!!! Schreiben!!!! richtig , las Dir doch mal vom großen Meister schreiben was er sich dabei gedacht hat! Un ddann denke ich und denke ich und denke ich, : ober er das wohl auf die Reihe bekommt so zu erklären das es alle hier begreifen, warum er eine Aufwendung des Staates die als Einmal-Sonderzahlung und Zweckgebunden den Kindern Zugute kommen soll in Irgendeiner Form mit dem Unterhaltsanspruch verrechnen muss.


    Stroiner Du Meister der Mathematik, tu mir den Gefallen und erklare es uns insbesondere mir dummen Menschen hier im Forum doch mal ganz, ganz ausführlich und vor allem nachvollziehbar, damit wir alle diese Väter verstehen lernen die unter der Last der Unterhaltregelungen so sehr geknechtet werden!


    Gruss

    Hallo Twincruiser!


    Etwas Besitzen oder es als Eigentum bezeichnen zu dürfen ist zweierlei!


    Was Du besitzt ist ein Darlehnsvertrag den Du zu erfüllen hast ansonsten ist Ende mit cruisen!


    Dann cruist der Bänker mit Deiner bisherigen Investition davon und dann hast noch Pustekuchen!


    Etwas anderes ist es wenn das gute Teil komplett bezahlt ist dann kannst Du sagen es ist Deins und hat den Wert X so ist nur eines Deins nämlich die Restforderung der Bank. wenn der Zeitwert also 8-9000 € beträgt Du aber noch 6000€ zahlen musst, dann verlierst Du 3000 wenn Du nicht mehr zahlen kannst weil Dir die Bank und niemand anderes dafür dann diese Summe gibt ist es wohl nicht zulässig diese Zahl als Wert anzusetzen bei der Ermittlung des Vermögens ich denke das dann realistische 10% grade noch das erbringen was ursprünglich als Erlös zu erwarten gewesen wäre, hättest Du das Bike komplett schon bei der Bank ausgelöst!


    Die ARGE macht es sich da Einfach, sollen sie doch ein Wertgutachten in Auftrag geben, Du musst das Fahrzeug brutal gesagt schlecht rechnen, denn ob Reifen oder Inspektion all dies fließ bei der Ermittlun gdes Wiederverkaufswertes mit ein, davon musst Du dann das Darlehn ablösenund schwubs ist Deien Mobilität auch weg! Sag das so dem Fallmanager der die Ermitttlung machen muss und schön locker belieben beim schlechtrechnen! (Tip notfalls mal nicht putzen das gut Stück!)


    Gruss

    Hallo Claudia288;


    hast Du eine Phase der Arbeitslosigkeit zwischen der ersten und der zweiten Ausbildung gehabt?


    Wenn nicht ist es natürlich schwierig eine plausible Begründung für die zweite Ausbildung anzuführen!


    Solltest Du hingegen nach Deiner ersten Ausbildung keinerlei Stellenangebote und erkennbare Berufsperspektive gesehen habenund auch von der Bundesagentur für Arbeit keine alternative Zukunftsplanung hinsichtlich einer existensichernden Tätigkeit angeboten bekommen haben, würde ich den ALG II Antrag stellen. Eine Begründung anzuführen das die zweite Ausbildung den Bezug von ALG II nicht zulässt muss die ARGE sicherlöich etwas ausführlicher und damit angreifbarer definieren.


    Die Bundesagentur kann sich nicht einfach hinstellen und erklären, sie können ja eine andere Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn man argumentaitv dagegen halten kann das eine der vielen Zielsetzungen die unter den ALKG II Reformen erwähnt werden immer wieder die Verbesserung der Eingangsqualifikationen ist.


    Problematisch wird es wenn absolut keine Phase der Arbeitslosigkeit besteht, dann muss man den Eindruck gewinnen das man nur auf Kosten des Staates die Ausbildung beginnt um Leistungen abschöpfen zu können, im Gesetz steht aber ausdrücklich das jeder zunächst einmal bestrebt sein muss seinen Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe zu erwirtschaften, erst wenn dies nicht möglich ist kann man diue Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Ich denke bei Dir ist dieser Faktor gegeben das man Seitens der keine ausreichende Phase der Arbeistlosigkeit erkenne kann.


    Vergiss dabei bitte nicht auch die Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit unterliegen da einem Kontrollmechanismus 1/4 und wollen Ihren Job auch behalten, also nehmen sie es sehr genau!


    Gruss

    Hallo melfi,


    so wie Du das darstellst ist Dein Baby ein Säugling, so wie ich das sehe ist ein Säugling ein Kind das gesäugt wird! Wenn das Kind nicht mehr gesäugt wird ist es demnach kein Säugling sondern ein Kleinkind!?


    Ich denk Du kannst folgen?!


    Dann nehme ich mir die letzte Seite Deines Leistungsbescheides und schaue mal was die ARGE denn da so bewilligt: Höhe der pauschalierten monatlichen Regelleistungen (RL) beim ALG II/SG - es handelt sich nicht um individuelle, sondern um die nach dem SGB II maßgebenden Werte - !


    Rubrik Erwachsen :100%
    Kinder bis zur Vollendung des 14. LJ 60 % ect.ect.


    Frage wieviel Kinder stehen den jetzt da?


    Also worüber diskutieren wir mit der ARGE?


    Wo steht das Säuglinge keine Kinder sind?


    Danke !!!


    Gruss

    Hallo Leute!


    will mich nur kurz reinhängen, aber habe mal Nebenberuflich für die Gothaer / Curamed im Versicherungsbereich gewerkt.


    Meines Wissens nach liegt für "michie" die Problematik darin entweder Kündigung oder zu niedrige Kostenübernahme durch die ARGE. Ich dnek da gibt es eien Möglichkeit und zwar indem man die Versicherung bittete den Vertrag "frei zu stellen" also nicht zu kündigen, er ruht dann so zusagen bis entweder ein abgesprochener Termin erreicht ist oder aber bis von Michies Seite er sich die Fortführung des Vertrages erlauben kann!



    Man kennt das ja von LV Lebensversicherungen: den meisten Reibach machen die damit das die Leute kündigen, weil sie denken das es keine andere Lösung gibt, aber das ist falsch.


    Bei eienr LV ist es allerdings so das zwischenzeitlich keine leistungen erbracht werden müssen so wie möglicherweise bei der KV Krankenversicherung. Wenn michie aber eine Freistellung erwirkt müsste er sich zwischenzeitlich nur von der GV gesetzlichen Krankenversicherung die Ihn ja in jedem Fall annehmen muss (zumindest die AOK ist dazu verpflichtet)im Versorgungsfall die Leistung holen, so könnte er in den alten Vertrag wieder einsteigen wenn er in Arbeit kommt, da er ja unter ALG II Bezug dazu verpflichtet ist in die GV überzuwechseln! Ich würde es auch so begründen!


    Gruss

    Hallo Leute,


    damit Ihr seht wie ernst man mich inzwischen zu nehmen scheint:


    Die meiste Zeit sitze ich im hiesigen Jugendzentrum um Fragen aus dem Forum zu beantworten, zu Jahresanfang gab's dort 3 niegelnagelneue Super PC's! Wäre vermutlich jeder von Euch stolz so ein Teil zu besitzen, meiner ist vom Sperrmüll und selbst zusammengebaut aus mindestens 3 anderen Kisten!


    Ich hatte hier ja schon geschrieben das ich dort auch pro Stunde einen € für hinlege um ins Internet zu kommen, nun muss ich in letzter Zeit ja zum Glück nicht mehr so oft von da rein, spart ja auch ein bischen Kohle und wollte gestern nur mal reinschaun was sich so im Forum tut!


    Ging nicht, in einer Kirchlich und vom Jugendamt unterstützen Einrichtung die ja eigentlich den sozialen Backround in der Gemeinde wiederspiegelt und sich der Kinder annimmt die sonst auf der Strasse liegen wird der Zugang zensiert. Naja rauszufinden das ich von dort bisher aktiv war, war ja im Grunde nicht schwer und das man Seiten mit fragwürdigen Bildern und Anzeigen sperrt, okay aber der Zugang wurde wohl ganz bewusst wegen meiner Aktivitäten geblockt - oh wie Peinlich für diese Leute, das sie das nötig haben!


    Entweder muss sich da jemand gewaltig profilieren oder es gibt Anweisungen von andere Stelle, denn Geld ist ja fast nie zu erhalten und plötzlich 3 neue PC's, aber für die Kids freuts mich und ich bin ja sehr flexibel!


    Die von der ARGE wussten es, die vom Arbeitsamt wussten es, aber da scheint einanderer noch mehr Einfluss zu haben, denm das Quer ging das ich mich hier so präsentiere, sorry mein Lieber, Pech gehabt bin auch jetzt wieder einen Schritt voraus, egal wo Du sitzt Du bist der Looser und wenn ich den Admin gesprochen habe, weis ich in etwa wer dieser Spion hier im Forum ist oder war!


    Gruss

    Hallo Rückrad!


    Wer sagt das eine Scheidung fair ist, oder das Ergebnis daraus!


    Hast Du Dir das nicht so ausgesucht?


    Ich bin auch geschieden und die Schulden, darfste 3x raten wer die übernommen hat! Aber so eine Rechnung wie Du sie hier aufmachst zeigt nur eines, es geht nicht um Dein Kind aus erster oder zweiter Beziehung sondern einzig darum seinen Teil vom Kuchen zu sichern!


    Da ich rechnen kann 3000:12=250 pro Monat willst Du mir jetzt allen Ernstes erklären das es gerechtfertigt ist die 200 € anzurechen und nur 50 € zu zahlen und dann gibste 100€ zurück und dann stimmt der Kuchen wieder ?



    Weiste was Deine Kinder egal bei wem sie leben tun mir leid, Unterhalt bleibt Unterhalt - und Sonderzahlung bleibt Sonderzahlung!


    Und für Dich zählt das was ich mal einem gierigen alten Vermieter gesagt habe: Pack schon mal den Koffer mit der Kohle und wenn Du dann eines Tages abdanken musst vergiss nicht Ihn mitzunehmen und Petrus an der Himmelspforte zu Fragen ob Du drinnen damit was anfangen kannst und obe es Zinsen dafür gibt!


    Sei Dir gegönnt was Du Deinen Kindern gönnst!

    Hallo Mathematiklehrer!


    Was machste denn plötzlich für einen Schwenk?


    3000€ + 200€ = 3200€


    3000€ -100€ = 2900€ + 200€ = 3100€ und dann nimmste die 100 € : 2 =50 und gibst sie den Kindern, iss ja toll dann haben die Kinder von der Mama ja 100€ , - aber 50 € weniger Unterhalt pro Kind und die bekommen sie vom Papa echt geil ! Der Alte ist ein Genie der macht aus 200€ Zulage 300€ für die Kids!!! Und die Mama die ist jetzt echt Scheisse: weil die macht aus den 200€ ja nur 100€ weil die anderen 100€ darf der Papa übergeben.


    Weiste echt geil, aber jetzt erklär mir mal was Du da eigentlich kürzt? Ich denke nichts, weil Du einfach nur zu dumm bist zu Deiner Frau zu sagen: Hör mal da sind die 3000€ Unterhalt und von den 200€ gibste mir bitte 50 % weil ich die dem Kind selbst geben möchte! Du kürzt überhaupt nicht den Unterhalt Du veränderst nur den Zahlweg Du Mathematiker! So und damit Du siehst das ich auf Deine Darstellungen keinen Pfifferling gebe: wenn Du 3000€ um 100 reduzierst dann ist das ein Kürzen, wenn Du das dann aber wieder auf 3000 aufstockst indem Du ja angeblich dann 2x50€ an die Kids gibst, die Du vorher eingespart hast haste ja wohl nichts anderes gemacht wie die 2900+100 gezahlt! Und die Leistungen für die Kinder sind immer noch 200€ von denen die Mama dann ja theoretisch 100€ wegnehmen muss, weil dem lieben Papa so ein Schwachsinn in die Birne kommt!



    So und damit Du siehst was ich davon halte :Dooooooooooofe Ausrede!


    Denn ob Du und die Kindesmutter je 100 Euro ans Kind abgeben und dann 2900+100 oder 3000 für den Unterhalt zu rechnen sind; es kommt auf selbe raus.


    Dann muss man sich nur fragen was soll das , das ist nämlich keine Unterhaltskürzung, das ist gar nichts, nur dusseliges Getue und viel warme Luft weil sich jemand drüber aufregen soll ! Hört sich doch klasse an dann kürze ich den Unterhalt, aber vermutlich haben Dich so ein paar dreiste Leute aussem Forum wach gerüttelt! Oder aber Du hast mal schnell die Alibi Rechnung rausgeholt den ob das Geld später tatsächlich beim Kind ankommt, oh da kenn ich viele Papa's bei denen ich ein klares "Nein" dazu abgeben würde!



    Und jetzt bin ich auf Deine Rechenkünste gespannt!!!!

    Leute regt euch ab, Expert72 hat im Grunde Recht, er ist ja sowieso mehr auf der juristischen Schiene als denn auf der gängigen Praxis unterwegs, ist wie mit dem "Präzidenzfällen"!


    Scheisse ist nur das die ARGE die Kosten dafür auch nur übernimmt wenn man dies vorher per Antrag angefragt und bewilligt bekommen hat! Da beisst sich die Katze in den Schwanz! und über so einen Kleinkram will ich überhaupt gar nicht erst sinnieren!


    Gruss


    Ps.: Expert72 kann dann ja mal, nachdem er beim Arbeitgeber war und nichts bekommen hat, zur ARGE gehen und die Bewerbungskosten zu bekommen versuchen!!!

    Hallo Kitty 121 !


    Ich habe da auch irgendeinen Hinweis auf das SGB II im Hinterkopf wonach das was Du getextet hast richtig sein könnte. Die grundsätzliche Argumentataion auf der ARGE besagt aber eindeutig das ALG II und Bafög nicht einher gehen können. Ich weis nicht ob unter nataly Klaus oder Jana1987 irgendwo habe ich etwas dazu gelesen. Schaut doch bitte selbste die Antworten dieser 3 mal durch!


    Ich habe da im Moment noch einige andere Antworten abzuarbeiten, wollte die Aussage vonKitty aber kurz bestätigen!


    Gruss