Na im Grunde sind wir uns ja vermutlich alle einig, zuviel gezahlt heisst das man es eigentlich zurückerstatten muss!
Ich denke ein Spielchen mit den guten Damen und Herren ist es wert!
Schreib doch mal ganz blöd zurück das Du dich doch sehr wundern würdest das man nach über einem Jahr des Nichtreagierens auf Deine Mitteilung, sich quasi auf den Tag genau aber eben mit einem Jahr Verspätung sich zur Erhebung entschieden habe! Läge es daran das man immerso lange für derartige Feststellungen benötige oder wolle man Dir nur zu einer Möglichkeit verhelfen die Sache als "Verjährt" zu betrachten?
Man möge doch zunächtst einamlö diese Frage beantworten bevor Du Deine Entscheidung zur Anerkennung der Rückforderung triffst.
Du lieferst somit im Grunde keine Angriffsfläche und kannst zunächst abwarten was passiert.
Ich denke die Forderungen des Staates verjähren nicht, aber nach der Rückantwort stllst Du Dich dann nochmal dumm und erklärst das Du im grunde davon ausgegangen bist das diese Leistung alternativ der gängigen Praxis von Eingliederungsbeihilfe seitens der ARGE angedacht gewesen sei, zumal Du mit Deiner Meldung ja auch wohl auf den Umstand der Versorgungslücke hingewiesen hast, nehme ich mal an!
Alles weiter machen wir dann später wenn Dir ein wenig hin und her nichts ausmacht!
Gruss
