Hallo Kitty!
wo steht das man den 1€ Job nur bei Annahme eines Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beenden darf!
Ich denke das die Entscheidung darüber dem Fallmanger obliegt!
Gruss
Hallo Kitty!
wo steht das man den 1€ Job nur bei Annahme eines Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beenden darf!
Ich denke das die Entscheidung darüber dem Fallmanger obliegt!
Gruss
Hallo Michhi 1990!
Dachte ich mir schon, aber auch die im Ausland lebende Mutter ist zum Unterhalt verpflichtet, irgendwie doch wohl logisch sonst würden sich alle Eltern dadurch dieser Verpflichtung entziehen können!
Geh einfach mal zum Amt und erkläre dem Fallmanager die Problematik, Versuch macht bekanntlich klug!
Wenn dies nicht erfolgreich ist kann man immer noch nach Lösungen suchen, ein ungelegtes Ei kannste nun mal nicht verspeisen!
Gruss
Hallo Mondschein!
[COLOR='Red']Aber mal ganz ehrlich von was soll ich den leben?! Die können mich doch nicht einfach so ohne leistung lassen?[ /COLOR]
Abgeschlossene Ausbildung ? Dann kannst Du aus Sicht des Sozialstaates auch arbeiten gehen!
Die von Dir angestrebte Weiterbildung ist Dein Wunsch, sicherlich bei der gegenwärtigen Perspektive auf dem Arbeitsmarkt verständlich oder sogar sehr vernünftig, aber leider keine zwingende Notwendigkeit die zum Überleben die Bewilligung von sozial ausgerichtetetn Leistungen eröffnet.
Es gibt für Abendschüler einen Pasus in den SGB Bestimmungen der die ARGE zwingt im letzten Jahr der Schule/Massnahme Leistungen zu bewilligen wenn kein Bafög Anspruch gegeben ist, denn auf diese Möglichkeit verweist die ARGE grundsätzlich! Ist hja logisch den Bafög Bezug schliesst ALG II Bezug aus!
Gruss
Hallo michi 1990!
Eine Möglichkeit besteht immer! Mutter gibts nicht mehr oder wie muss man das verstehen?
Dein Vater wäre Dir ebenso wie Deine Mutter bis zur Beendigung Deines 25. Lebensjahres oder bis zur abgeschlossenen Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, erst dann der Staat.
Qm² mässig könnte man die Wohnung als zumutbar betrachten aber Dein Vater unterliegt da ja einer Krankheit und dementsprechend fehlt Dir doch sicherlich die notwendige Ruhe Dich auf Deine berufliche Zielsetzung zu konzentrieren!
Da wirste wohl etwas Geduld mitbringen müssen um Unterstützung zu bekommen, am ehesten wäre das der Fall würdest Du einen Ausbildung nachweisen können und der Weg zum Ausbildungsbetrieb einen Auszug / Umzug notwendig werden lassen!
Gruss
Kenne ich mich nicht so gut mit aus, aber die Obergrenze ist abhängig von der Größe der BG.
Regelsatz für die Eltern plus Regelleistungen für die Kinder ( bereinigt) plus Mietkostenleistung
Dann das Nettoeinkommen abziehen und es verbelbt der maxiamle Anspruch der um Freibeträge korrigert wird und dann werden die Regelsatzleistungen und der Mietanteil bis zur zuvor errechneten Größe in der Regel bewilligt, wenn auch die anderen Kriterien für den ALG II Bezug erwüllt sind!
Wohngeld kann man auch oberhalb dieser Grenze erhalten!
Gruss
Ja und ich habe gelernt Kinder zu erziehen !
Darum würde ich mir nich auf der Nase rumtanzen lassen der glaubt er wäre etwas Besseres, das kann er mir ja mal beweisen und die Messlatte die ich dann anlege könnte für denjenigen eine Nr. zu gross sein!
Das Problem ist das man mit nichts zum Amt geht und meint man hätte dort immer noch nichts, nicht einmal Rechte!
Aber man geht mit seiner Persönlichkeit dort hin und mit der geh ich dann auch wieder, Tauschhandel "Persönlichkieit gegen Leistungsanerkennung" mache ich nicht!
Un dsoviel mehr habne die auf den Ämtern auch oft nicht, manchmal nur den Job! DA sitzen auch Alleinerziehende Mütter oder Väter die Unterhalt latzen müssen bis hin zur Pfändung ode die selbst Leistungen beantragen müssen!
Deshalb verstecke ich mich nicht!
Gruss
Genau so!
Und verlange eine Niederschrift und dann lies den Wortlaut genau nach!
Nimm eine weitere neutrale Person mit, geh doch mal bei Caritas oder einer ähnlichen Organisation rein und frag ob sie dich beleiten könnten Du benötigst einen Zeugen oder Du gehst zu Rechtsanwalt nur der schreibt denen meist get also nicht aufs Amt und konfrontiert die mit den Fehlern!
Das Ihr beide im Mietvertrag steht ist doch bombig das belegt doch das zwei Mietpartein die Wohnung angemietet haben!
Vielleicht geht Dein Lebensabschnittsgefährte auch mit um dem Fallmanager mal deutlich zu sagen wo der Hammer hängt und das die ARGE sich mit den Unterstellungen zurück halten soll!
Wie gesagt Ihr könntet im Grunde ganz offen sagen was fakt ist, entscheident ist nur das die ARGE kein eheähnliches Verhältnis unterstellen kann ohne den Mann der Bigamie zu beschuldugen, den die Erklärung füreinander einzustehen kann, darf und wird er Dir doch niemlas geben! Was die ARGE wie interpretieren möchte ist Ihre Sache aber notfalls geht man dies einklagen! Und selbstverständlich müssen die Kinder versorgt werden Deines doch auch, also teilt man sich die Verantwortung auf, weil Du damit ja dem Arbeitsmarkt wieder besser zur Verfügung stehst und nur dann hast Du ja auch einen Leistungsanspruch!
Ich würde trotzdem nicht zuviel preisgeben hinsichtlich des Zusammenlebenes, das geht die einen Scheissdreck an.
Un dschiss muss man da nicht haben, drinne im Bauch sitzt Fzzy und der quält sich immer mit Empfindungen rum, kannst dem Unterbewusstsein ja mal sagen es soll die Schnauze halten solange wie Du in der ARGE sitzt. Wenn Dein Fallmanager frech wird und Dir den Mund verbieten will, dann zeig ihm mal mit wem er spricht, soll sich ruhig halten und seinen Job machen, alles andere hat ihn nicht zu interssieren! Oder is die Stasi immer noch allgegenwärtig?
Notfalls kannste ihm ja vorschlagen mal fünf Minuten Pause zu machen bis er sich wieder gefangen hat, dass kommt total super!!!
Gruss
Ab einem Nettostundenlohnvon 7,50 € zzgl. sonstiger Auslagen, Abhängig von Uhrzeit und Auslastung, Aufwand und der Besonderheit der Sache! Und abhängig von der Freigabe der ARGE den Einzugsbereich selbiger verlassen zu dürfen!
Interesse???:p
Tja dann stimmt das mit der Aussage die Ich am Dienstag auf der Bundesagentur für Arbeit erhalten habe gänzlich überein die brauchen dann wohl bald mehr Personal in den ARGE'n jedenfalls sollen Förderabhängige Arbeistslose mehrtägig im Monat auf Termine gerstezt werden, damit der Förderanspruch überhaupt bestehen bleibt!
Tja man sieht bis zur Wahl muss die Zahl unter 3.000.000 Arbeistlose (-suchende)
Genau das ist der Punkt!
Die Reformen kannste suchen, einmal Bürokrat immer Bürokrat und was im Gesetzestext steht ist heilig!
Und da steht nun auch einmal das Bigamie strafbar ist, fremdgehen aber nicht!
Die Ehefrau ist die Person gegenüber der Lebensabschnitsgefährte von Giorlina verpflichtet ist, das Gesetz will es so!
Daa was die ARGE macht ist die Realität erfassen und sich den Part rauszupicken der am Ehesten eine Ablehnung sprich keine Kosten sicher stellt.
Aber der Bigamie will sich der Mann doch nicht strafbar machen und deshalb lebt er nach wie vor auf der Basis des füreinander Einstehens nur mit seiner Ehefrau zusammen, da diese aber anderweitig untergebracht ist, was ja nun einmal medizinisch notwendig ist, muss er ja irgendwie mit seinen Kindern anderweitig unterkommen und deshalb bildet er mit einer weitern Person entweder eine HG oder WG mit jeweils einer eigenständigen BG! Soll die ARGE denken was sie will, der Mann ist verheiratet und kommt für seine Frau auf (!) wenn er dann so wenig Mittel zur Verfügung hat das eien WG oder HG die beste Lösung für Ihn darstellen, ist das eben so. Wenn es der ARGE nicht passt könnten sie ebenso anstatt den Bedarf von Giorlina abzuschmettern die Ehefrau des Mannes um die Ecke bringen, nämlich erst dann könnte man eine solche eheänliche Gemeinschaft unterstellen! Ich wäre sogar so dreist und würde dem Fallmanager Teamleiter und Rechtsabteilungsleiter erzählen wie oft man miteinander in die Kiste steigt nur das steht auf einem anderen Blatt, machen können die da nämlich gar nichts!
Und einzig das zählt und per Gerichtsbeschluss würde ich die Rückwirkende Übernahme der dadurch entgangenen Leistungen erwirken! Geld kann man sich schließlich und notgedrungen auch geliehen haben!
Gruss
Angst essen Seele auf!
Und wer nicht kämpft hat schon verloren !
Hört sich so an als hätten die Methoden bei die schon Erfolg gehabt!
Dann lass Dein Leben mal weiter von den Bürokraten bestimmen, ich werde bald 50 und lass mir von 30 Jährigen Schnöseln jedenfalls nicht sagen wie ich mein Leben zu gestalten habe!
Gruss
Schau mal bei Darktarista rein, stehste ja uach drunter und ich muss nicht alles doppelt schreiben!
Wer ist denn bei wem eingezogen? Dann macht der andere einen Mietvertrag oder der Vermiter duldet den Untervermieter und fertig ist das DIng!
Wenn die ARGE da ein eheähnliches Verhältnis ableiten will, dann last es rumpsen, maximal Haushaltsgemeinschaft ist drin, aber da würde ich mich nur drauf einlassen wenn Dir kein eigenes Zimmer in der Wohnung obliegt!
Nimm den alten Bescheid mit und versuche das Geld von dem Datum an rückwirkend zu bekommen, wird schwer aber mit dem Schreiben an Ulla und der Bürgermeisterin habt Ihr Zeugen das die ARGE euch im Grunde falsch aufgeklärt hat oder besser nicht ausführlich und richtig auf den Hilfeersuchenden eingegangen ist!
Viel Erfolg! und notfalls Klage beim Sozialgericht!
Gruss
Hallo Darktarista!
Das ist vollkommen richtig wa sden Regelsatz betrifft nur gewertet werden muss die BG mit 2 Personen aber getrennte Kosten für Unterbringung, dann ist Deine Tante wieder bei 40/45 qm.² aber die BG besteht aus 2 Personen, denn die Tante bleibt nach wie vor verheiratet, aber getrennt lebend und man muss es so sehen das die Pflegebedürftige Person ebenso wie Deine Tante dem anderen gegenüber im Grunde zum Unterhalt verpflichtet ist, aber da selbst bedürftig ist dies natürlich nicht möglich!
Gruss
Ich hatte Dir ja geantwortet,
Nicht die Ehefrau wird allein zu betrachten sein sondern Du! Nicht Dein Mann sondern Dein Lebenspartner,
Klare Definitonen = klare Ergebnisse! Rest kannste ja nachlesen!
Zum Wohnsitz:
Warum sollte der Mann einer anderen Frau und deren Kinder nicht zu Dir ziehen dürfen? Macht einen Mietvertrag WG / HG fertig ist der Kuchen! Un darauf hat Ulla keine Antwort gehabt???
Bekanntlich sind alle guten Dinge derer 3 also werde ich Ihr das mal unterjubeln beim Nächten aufeinandertreffen!
Gruss
Ach da stehts!
Dein Mann bekommt 1700€ ( mal ganz kurz was dazu: es ist Dein Lebenspartner nicht Dein Mann dessen Ehefrau liegt in der Pflegeunterbringung )
Und wenn man euch ein eheähnliches Verhältnis unterstellt, dann mag das alles den Anschein haben aber rein Rechtlich würde Dein Lebenspartner somit Bigamist und da schliessß dann ja wohl eben dieses eheänliche Verhältnis aus weil die Tatsache "das Versprechen füreinander einzustehen doch wohl gegenüber seiner in Pflege liegenden Ehefrau besteht) Das soll die RAGE erst mal wiederlegen, da kann man noch nicht einmal von einer Grundsätzlichen Unterstellung ausgehen, die ist nämlich blödsinn!
So und damit lebst Du nur noch in einer WG oder HG und wenn Dein MAnn kein ALG II bekommt weil das Einkommen immer noch zu hoch ist, so kannst Du in jedem Fall eine Antrag auf ALG II stellen und nur wenn Dein Vermögen dies nicht zulässt gibts kein ALG II!
Faktuum der Knacktus liegt in der Tatsache begründet das Du nicht zur BG gehören kannst weil diese aus Vater Mutter und den 3 Kindern besteht und Du eine eigenen BG zu bilden hast!
Und ob Ulla das so sieht oder nicht ist Wurscht dann zieht man einfach vor das Soziallgericht!
Eure Argumentation ist natürlich "Scheisse" Du gehörst überhaupt nicht zur Familie so hart sich das anhört!
Aber so kommt Ihr zumindest für Deinen Anteil zu mehr Leistungsbezug. Das Du für die Kinder da bist ect , ist alles schön und gut aber ich habe das hier schon einmal getextet, selbst wenn man jeden Tag mit dem anderen in die Kiste steigt ist das unerheblich aus den bereits zuvor geschilderten Gründen und er Bezichtigung von Bigamie würde ich der ARGE um die Ohren knallen!
Gruss
Hallo Giorlina!
Also noch bin ich nicht blond, und so wie Du in beiden Traeds die Sachverhalte darlegst schauts so aus:
Dein Mann gegenwärtig in Pflege - Unterbringung besitz 2 Kinder welche nicht die Deinigen sind?!
Und dann gibt es ausser der Reihe noch einen weiteren Mann der mit euch lebt? oder wie muss man das hier verstehen?
Verarschen kann ich mich nämlich selber, Du nwirst Doch wohl noch in der Lage seine alle Fakten so darzustellen das man klar erkennt was und wer mit wem und wie und wo lebt, oder ist das zuviel verlangt wenn man Hilfe will?
Gruss
Ich denke das die Gerichte das ganz schnell vom Eis haben!
Es geht um eine Einmalzuwendung die darüber hinaus auch Zweckorientiert gebunden angedacht ist.
Die Unterhaltsanrechnung entspricht somit nicht der Vorgabe und wenn der Kindesvater dies nicht einsieht würde ich ihm die Zulage aberkennen, weil er nicht in der Lage ist diese Zweckgebunden einzusetzen!
Darüber hinaus sollten die Elternteile wo soetwas praktiziert wir unbedingt klage einreichen. denn die Kosten für ein verfahren stehen in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis!
Gruss
Hallo Giorlina!
Hatte Dir schon eine Antwort geschrieben das man Dir und Deinem Sohn angeblich ein eheänliches Verhältnis unterstellt, da stand übrigends nichts von Stiefsohn oder Adoptivsohn.
Und das alle Rechner das ausspucken hin zum Amt ist mir schon klar, dann beweg Dich auch endlich da hin!
Welche Staatsbürgerschaft hast Du? Denke da ist der Hase im Pfeffer!
Gruss
Ps.: und mach bitte ein eigenes Thema auf und nicht unter dem eines anderen Fragestellers, dann bekommt der wegen Dir keine Antworten, nur hier im Forum besteht kein Verdrängungswettbewerb!
Hallo
Zitat:
Ich und mein sohn sind aufgrund dessen das man uns eheähnlich sieht nicht mal krankenversichert...
und das schon längere zeit..
Das ist ja wohl der größte Blödsinn den ich hier bisher gelesen habe, so doof sind ie nun aber wirklich nicht auf den Ämtern, als das man ein Verhältnis zwischen Mutter und Sohn unterstellt?
Und Krankenversicherungpflicht besteht für Euch auch!
Ich würd mich mal ganz schnell zum Amt machen und mal ein klärendes Gespräch führen!!!
Gruss
Hallo Mario!
Manche Info's kann ich mir inzwischen denken 2009-1981= Lebensalter
Musste HARTZ NIV beantragen= Arbeitslos
Aber hast Du Vermögen? s.o. vermutlich ja wohl nicht ???=!!!
Zahlste Miete ??? Bei den Eltern = vielleicht ja, aber wohl ohne Mietvertrag und Nachweis = !!!
Studierste noch ? Wahrscheinlich nicht!!!
Ja aufgrund meiner Hellseherischen Fähigkeiten und Deinen großzügigen Informationen denke ich:
Älter als 26 also eigenständige BG (Bedarfsgemeinschaft) möglich, arm wie eine Kirchenmaus und ohne eigene gemietete Unterkunft!°
Ja, geh mal schnell zur ARGE und beantrage ALG II Achtung: hatte vergessen 15 Wochenstunden kannste doch auch wohl arbeiten, oder geht das nicht? Denn dann haste auch weiterhin keinen Anspruch!
Als Medium sehe ich das Du keine Kohle hast, dann ist diese Info für Dich auch kostenfrei! !!!!
