Franz ,
das weis vermutlich ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt für Finanz-und Steuerrecht am Sichersten!
Aber vielleicht ist ja einer der Forumsteilnehmer in dem Bereich tätig, ich nicht!
Gruss
Franz ,
das weis vermutlich ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt für Finanz-und Steuerrecht am Sichersten!
Aber vielleicht ist ja einer der Forumsteilnehmer in dem Bereich tätig, ich nicht!
Gruss
Also Angelina 80,
manchmal frag ich mich mit was für Menschen ich zu tun habe, da gibt man Ratschläge wie man vorgehen soll und wo eventuell etwas dazu nachzulesen ist und dann gewinnt man den Eindruck, das man hier nur von jemanden von der ARGE beschäftigt wird.
Ich will nicht schuld sein wenn meine Mutter ausziehen muss! Dann hätteste dafür sorgen müssen das es kein HARTZ IV gibt!
Ebenso könnte ich antworten, dann musste eben nicht zum Freund ziehen! Das trifft dann naämlich auch den Nagel auf den Kopf!
Also wenn es die ARGE dann nicht schuld sein kann. wird es den Verursacher treffen!
Wenn ich an meine erste Beziehung zurück denke hat sie auch immer bei den Eltern im Haus Ihr eigenes Zimmer gehabt und trotzdem bei mir gelebt.
Und Herne und Dortmund ist ja nun wirklich keine Entfernung, das ist nicht weiter auseinander wie die Gemeinde in der meine Freundin damals gelebt hat und dort wo ich gewohnt habe!
Manche Menschen machen sich die Probleme!
Hallo steffen,
also ich habe eine Bekannten der hat das gemacht über die AWO, kein Problem hat in der Gaststätte wo er schon mal verkehrt das Büro des Chefs neu tapeziert, Balken gestrichen ect.
Meiner Ansicht genau falsch den es soll ja eine gemeinnützige Arbeit sein und nicht bestehende Dienstleister ausstechen, aber manchen Leute kannste ja erzählen was Du willst die wissen es dann doch besser und letztlich muss jeder sehn welchen Schwachsinn er mitmacht!
Gruss
Alles Richtig Winnie 1
.... aber früher mussten die umfassende Hilfe geben wenn sie Kenntnis von etwas erlangt haben, das hat sich Mitte 2007 geändert, von da an musste um konkrete Hilfe nachfragen! War auch so eine geschickte Sauerei, mal eben in den Ferien die Grundlagen zu verändern!
Ich habe den § jetzt nicht im Kopf aber es geht darum das niemand aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden soll weil die Wohnung als nicht angemessen angesene wird, hier muss dann von Fall zu Fall eine Entscheidung getrffen werden man ist also aus der verpauschualisierten " Wohnung ist nicht angemessen" Begründung raus!
Such bitte selber mal danach, bin schon den ganzen Vormittag dran!
Großkonzerne und Rechtsabteilung brauchen keine Schlupflöcher finden, sie konstruieren dies schon im Vorfeld eine gesetzlichen Neuregelung und implementieren über Ihre eigens in den Parteigremien platzierten Fachleute die Formulierungen die sie für später benötigen, man nennt diese Leute udn Ihre politischen Handlanger "Lobbyisten".
Scxhlupflöcher zu finden ist viel zu teuer, die werden heute schon konstruiert udn dabei wird schon auf einzelene Silben im Text geachtet, die bei dem Ganzen dann eine andere Auslegung ermöglichen!
Deswegen schreibe ich kja uch von Blendern und Lügnern, ein Lügner verdreht ja nur das was man im Grunde schlichtweg als Wahrheit bezeichnen würde!
Deswegen sag ich ja die "Rechten" sind mir am Arsch lieber wie die Merkel, der Müntefering und all die naderen Kackärsche! Faule Eier und was denen sonst so entgegen fliegt kann einfach nicht die Dreckigkeit wiederspiegeln, mit der sie den Umgang des Volkes bewerkstelligen!
Hallo Klaus!
Die Frage von Franz zielt wohl eher auf die Steuerklassen -Eintragsänderung ab und ob die ARGE jemanden dazu zwingen kann.
Prinzipiell nimmt man ja zunächst an das die Eheleute entscheiden wer welche Steuerklasse erhält, logisch ist das der mit dem höchsten Verdienst auch die günstiger auswählt.
Franz nimmt nun an das die Frau weil ja im Grunde nicht ALG II Abhängig hier in Ihrer Wahlfeiheit eingeschränkt wird, ghedanklich zunächst nachvollziehbar aber Ihr bezieht als BG Leistungen vom Staat nicht Franz als ALG II Bezieher alleine! DA liegt dann auch der Grund für die rechtliche Basis, die Bedarfsgemeinschaf t ist letztlich verpflichetet die Vorgeaben um die SGB Gesetze einzuhalten und die ARGE ist verfplichtet im Interesse der sozialen Gemeinschaft wirstchaftlich zu Handeln, was zur Folge hat alles erdenkliche Einzufordern was den Leistugnsanspruch senkt! Sie vertritt da die Auffassung das dazu auch die Vorgabe der Steuerklasse durch die ARGE rechtens ist. Einen § dazu kenne ich nicht, vielleicht weis hier im Forum jemand etwas mehr dazu. Logisch erscheint mir das schon aber das heisst eben nicht das die ARGE dies darf da steht im Raum welches Gesetz wohlmöglich über dem anderen steht!
Gruss
Was ist mit der Wahlfreiheit der Steuerklassen, die wäre dann vom Gesetz her ja nicht mehr gegeben!
Hallo Angelina 80!
Da würde ich es mal drauf ankommen lassen und Papierkram erzeugen das denen die Birne wegfliegt!
Wenn Du Deinen Mietanteil an der Wohnung leistest gibt es nach meinem Kenntnisstand keinerlei Grundlage warum die ARGE Deine Mutter zum Umzug auffordern sollte, selbst für den Fall das Dein Wohnsitz dann nur Zweitwohnsitz bei Deiner Mutter ist!
Aber ich kenne eine ganze Menge Gründe warum die ARGE z.B. Deiner Mutter den Wohnungsumzug nicht zubilligen kann, schau mal ins SGB III (3) also nicht nur das SGB II (2) angewendet sehen!
Damit Du weist worauf ich raus will: wie lange wohnt Deine Mutter denn schon in dem sozialen Umfeld?!
Gruss
Ja, denn die ARGE hätte Dir sagen müssen das Du über das Arbeitsamt diese Auslagen auf Antragstellung hättest bewilligt bekommen können!
Ich denek mal das man dies nicht gemacht hat!
Wer Fallmanager ist ist ausgebildet und sollte die Möglichkeiten kennen, wenn dem nicht so ist, entbindet ihn das nicht von einer Haftung undwenn die Verwaltungdas wie üblich ausschließt muss man mal privatrechtliche Schadensersatzleitungen in Betrachjt ziehen! Es wird nämlich langsam mal Zeit das die Reformen nicht immer nur zu Lasten der Betroffenen angewendet werden sondern auch mal die anderen Dinge die damit verbunden sind eine Verbesserung erfahren!
Also klipp und klar, Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung und in ähnlicher Weise begründen und dann zum Sozialgericht!
Die nehmen uns in Zwangsverträge und arbeiten dann mit Mitteln die nichts anderes als Gauklertum darstellen!
Gruss
400 € Job ist Scheisse - aus und vorbei, da lasse ich keinerlei Argumente gelten!
Was bei euch mit den Kitta Plätzen ist, ist kein Grund um eine 400€ Tätigkeit zu rechtfertigen!
Kalus es gibt Betriebe die haben eigene Kinderbetreuung und wenn man wegen dem Kind nicht Vollzeit arbeiten kann kann man sich auch mit 2 Personen eine Ganztagsstelle teilen oder, oder oder..., das mit den 400€ Job Rechtfertigungne kenne ich von Unternehmerseite zur Genüge. Nur weil dies und das irgendwo nicht besteht ist der 400€ die Lösung!
Die scheiss Jobs sind der Grund warum es immer weiter bergab geht, der Mittelständler hat doch keine Chance gegen die Großunternehmer, für die der Personalfaktor ein Kalkulationskriterium ist. Grade von einem Kleinunternehmer hätte ich erwartet das dieser das erkennt. Als ein Mann Unternhemer kannste kalkulieren was Du willst wenn die Großkonzeren mit geringen Personalkosten die Preise runter ziehen, machste höchsens statt 14, dann 16 Stunden und wenn das nicht reicht 18 Stunden und irgendwann biste ausgebrannt und wirst krank! Die tauschen dann einfach ne 400€ Kraft aus, und die ackert auch wie blöde und kommt auf keinen grünen Zweig und Du buckelst und buckelst und hast nicht den Hauch einer Chance.
400 € Jobs waren das Ende einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik denn eines liebr Klaus weis ich 100%-ig
es wird immer einen geben der ist billiger, schneller und besser!
Gruss
Ja , da stellt sich die Frage wer was nachweisen muss!
Im Grunde könntest Du ebenso wie die ARGE darauf beharren das Du es eingeworfen hast und die Dir beweisen sollen das es nicht der Fall war oder das sie es nicht bekommen haben. Andereseits müsstest Du für diesen Beweis dann den gesamten Postweg und möglich Falschabheftungen überprüfen, wie willst Du das machen und der Staat zahlt also musst Du beweisen das die Krankmeldung da vorliegt bzw. Du diese auch abgegeben hast. Mit den nahen Verwandten ist es aber wie bei Gericht, da wissen die Richter auch das oft genug etwas bestätigt wird was nicht stimmt!
Für eine Sanktion reichts dennoch nicht denn dann müssen die es schon etwas besser absichern, denke das Du zunächst mit genau den gemachten Angaben in Widerspruch gehst und erklärst das Du notfalls bis zum Sozailgericht gehen wirst, die Rechtsabteilung der ARGE müsste dann nämlich ziemlich sicher sein das sie Recht bekommen und ich denke das können die von Richter zu Richter eben nicht sicher annehmen und nach etwas hin und her kommste vielleicht noch mal mit nem blauen Auge davon und für die Zukunft weiste dann ja bescheid!
Gruss
Falsch winnie!
Nicht die ARGE'n haben viel erwirtschaftet sondern der unfähige Haufen der Bundesagentur für Arbeit, aber das sind zwei Paar Schuhe.
Kurzer Hinweis, denke das die keine Forderung für die Zeit ab dem 23.12.-31.12. stellen werden aber das könnte ja auch noch passieren, dann lege dagegen in jedem Fall Widerspruch ein wegen der dann Dir neicht gegebenene Möglichkeit dort vorzusprechen und die entsprechenden Info's einzuholen!
Spart Dir ein paar Cent und macht Papier, viel Papier wenn Du bis vor das Sozialgericht damit ziehst und dann haben die Ihre Daseinsberechtigung und viele andere Ihre Ruhe denn wenn die auf den ARGE'n nix zu tun haben saufen die nicht nur Kaffee und schlagen sich die Hucke mit Kuchen voll, nein sie labern dann auch untereinander und jeder Veruscht dann seinen Spezis eine rein zu drücken, also sorg für Beschäftigung dieser im Grunde überflüssigen Zeitgenossen!
Gruss
Hallo Natascha 83
Hallo Klaus,
das mit dem Arbeiten auf 400€ Basis ist mal wieder typisch; Schon mal die SGB II und SGB III Vorgaben gelesen was der Sinn und Zweck der Reformen eigentlich sein sollte?
Bestimmt nichjt Niedriglohnsektor, 400€ Jobs und Zeitarbeit!
Kalus ganz ehrlich, Dein Vorschlag gehört dahin wo ich die Reste meines Haushalt bringe, nämlich in die Tonne!
Ich vernehme das immer wieder und muss mir ständig die blöden Sprüche anhören das man ja auch schließlich Leistungen vom Staat erhält!
Das gute bei mir ist, das ich in der Vergangenheit nicht grade schlecht in die Sozialsysteme eingezahlt habe, diese Argumente könnt Ihr Euch dann zukünftig auch noch abschminken und seit dann noch erpressbarer wenn es darum jede jede erdenkliche dämliche Idee unserer ach so tollen Politiker umzusetzen!
Es heisst ganz klar und deutlich das die Zielsetzung von den HARTZ IV Reformen sein soll, die Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen, sodass sie von zukünftigen Leistungen aus dem Sozialsytem unabahängig sind.
Schaut Euch doch mal die Situation an, da rennen die Menschen von einem Job zum anderen und brauchen dann doch noch die Hilfe des Staates weils hinten und voorne immer noch nicht reicht. Und die Unternehmerschaft anstatt sich bei der Politik mal etwas mehr Einfluss zu schaffen, kennt auch nur den Weg des geringsten Widersatndes und bietet nur noch Beschäftigungsverhältnisse an die die Sozialkassen nach und nach entleeren weil kein Zufluss mehr gegeben ist!
Und lieber Klaus, Du blässt dann noch inms selbe dusselige Horn!
Sorry, aber warum klappts denn mit der Selbstständigkeit nicht? weil's die 400€ Kräfte doch auch nicht bringen, wei auch da fehlt doch jegliche Motivation und wie mir ein hiesiger Unternehmer, der letztlich aber auch nur doof gelabbert hat erklärte beklauen die 400€ Kräfte ihn nur und deshalb stellt er die Leute nur in Vollzeit ein!
War mal, jetzt hat er da Studenten für unter 5€ die Stunde selbst Nachts (Tankstelle mit Bistro, Videothek, Szenetreff mit Gastronomie ect.) da sage ich dann immer: iss wie mit "Danone" früher oder später kriegen sie Euch doch!
Gruss
Hallo Dana!
Hatte ich das nicht getextet, Deutschland (Befürworter und Mentor des Europäischen Gedankens) Hat ein Papier entwickelt, das Lebensgefährten die aus einem EU Mitgliedsland einen hiesigen Staatsbürger begehre, dazu genötigt werden auf immer und ewig eine mögliche notwendige Unterstützung dieses absolut nicht auf nationalistische Inhalte pochende Land um Hilfe zu bitten.
Wie ich diese Heuchler liebe. Einig Europa - blos Hilfe, ne die gibt's wenn Du keine Arbeit nachweisen kannst für die Lebenspartner dann nicht!
Hallo ?! Und da regen die sich über Adolf und seine Nazis auf ? Die "Arier" sind ausgetrieben, jetzt sind die "Ausländischen (wenn auch europäischen) Arbeitslosen"!
Also wäre ich an der Stelle von euch dann würde ich die Erklärung mit folgendem Zusatz unterschreiben:
Sofern bei einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof kein anders lautendes Urteil ergeht!
Damit diese Pfeifenköppe mal kapieren, das die Proletarier nicht allle blöd sind!
Gruss
Das ist eine Schande, wie sich unsere Politiker durchlügen!
Ganz ehrlich, wenn die so weiter machen wähle ich nächstes mal NPD, die sind zwar Scheisse wie sonst was aber eben nicht so verlogen!
Gruss
....und ich dachte immer, es ginge den Verantwortlichen ausschließlich um die Verbesserung der bis dato nicht vorhandenen Qualifikationen? Dann sind das ja wohl alles mehr oder weniger Lügenmärchen?!
Ja und zwar später, solltet ihr ohne Einwilligung der ARGE umziehen; denn Sozialtourismus ist nicht gewollt! Ist im Grunde auch gut so weil sonst inner die sozialsten Kommunen die Arschkarte hätte!
Aber wo liegt das Problem den Fallmanager mit dem Vorhaben zu konfrontieren und sich die Genehmigung zu holen?
Dann muss man nicht mit eventuellen Spätfolgen rechnen!
Gruss
Denke mal nein, weil sowas nur bei der Erstausstattung vorgesehen ist! Also hätteste vor 2 Jahren beantragen müssen, ansonsten ist vorgesehen das man vom Regelsatz ca. 1/3 als Ansparung für derartige Anschaffungen zurück legt!
Das ist echt so vorgesehen! Also nix 351 € Regelsatz für den Monat 117 € sind für solche Sachen zurückzulegen!
Hallo Winnie!
Ist aber so richtig! Denn ALG II wird als Vorausleistung erbracht und für die Überbrückung dieses Monats stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Lt. ARGE kann man den neuen Arbeitgeber ja gleich mal um eine Vorschussleistung bitten, kommt super gut und ist darüber hinaus ja auch in den Medien bewusst breit getreten worden damit die Unternehmerschaft gleich weis wie die Bürokraten so drauf sind. Nee im Ernst das ist ne ganz linke Nr. die Betroffenen so auflaufen zu lassen, wenn das einer mit mir machen würde hätte er eine hängen den Verarschen kann ich mich selber!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
2. Nachdem einige auf den ARGE'n aber wohl auch das kappiert haben das es immer noch einen gewissen Stil gibt wie man mit Menschen umgehen sollte, wird der eine oder andere der zuvor schon von einer möglichen Arbeitsaufnahme beim Fallmanager vorgesprochen hat auch erwähnt das es so etwas wie eine Eingliederungsbeihilfe / zuschuss gibt! Aber wie gesagt machen nur die Fallmanager die in Ordnung sind, die Radfahrer und Grosskotze unter denen lassen die Leute schön ins offene Messer laufen!
Im Grunde erhältst Du Deine HARTZ IV Kohle und evtl. sogar noch nen Fahrkostenzuschuss oder wenns ganz toll läuft auch noch ne Verpflegungsmehraufwandspauschale. Das Ganze ist nur notwendig weil ansonsten eine Überzahlung statt findet durch die Vorauszahlung und den Arbeitslohn den Du rückwirkend für den gleichen Zeitraum erzielst. Und da dann die Bezugsberechtigung für ALG II nicht mehr gegeben ist, haste zuviel gekriegt und das wollen die zurück!
Logischer Vorgang aber wie Bürokraten nun mal sind : um die Ecke gedacht und total unpraktisch in der Umsetzung, aber die sichern so Ihrem Arbeitsplatz - nach dem Prinzip: Wer schreibt, der bleibt!
Gruss
Aber vielleicht die Bundesagentur für Arbeit!?
Genau und Arbeitsplätze sichert es auch noch muss ja auch immer einer hinter der Kasse sitzen und kann somit nicht draussen Schnee schippen wie heute als ich kam, oder wie sonst Ware aus dem Lager in die Regale füllen! Nur schitt das man dafür noch keine Prämie bekommt, quasi wegen der Arbeitsplatzsicherung!
