Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Tuelay!


    Habe ich auch nicht unterstellt aber manche im Forum geben einfach zuviel Preis, ich mache das ja auch aber eben nicht unter einem Synonym, sondern stehe zu meinem ALG II Bezug und allem was mit meiner Kritik an diesem und jenem zusammenhängt.


    Du schreibst aber: "mein Freund und Ich" damit braucht man dann eigentlich gar keine Antwort mehr zu geben, denn wenn ich Dir anrate als WG oder HG und nicht als BG beim Amt vorzusprechen, kann man mir schon wieder "Anstiftung zum Betrug" vorhalten habe ich alles schon hinter mir, und das weil man sich hier angagiert!


    Die Kritik an Dir ist auch mehr allgemeingültig, denke das der ein oder andere jetzt beim Fragen formulieren etwas vorsichtiger ist, man kann sich ja auch auf einen Bekannten berufen, muss ja nicht die eigene Problematik darlegen, ist eigentliche Zielsetzung. Und was man hier alles im Forum rauskriegen kann habe ich Dir doch bewiesen oder?


    Gruss

    Erklärung : Die höhe der Aufstockung hängt von Deinem/Eurem gegenwärtigen Einkommen ab, jetzt bekommste 100€ fürs Zeitungsaustragen. Frage ist das Dann kein Einkommen? Wenn erhöht sich doch der grundlegende Betrag für die Berechnung der Aufstockung um auch diese 100€ oder etwa nicht?


    Was setzt das voraus? ???? Richtig eine neue Berechnungsgrundlage erhöht um 100 €, was selbstverständlich dazu führen wird das eben diese 100 € mehr auch zu berücksichtigen sind und Ihr somit natürlich zuviel Leistungen bezogen habt.


    In der bisherigen Grundlage sind zudem ja schon Freibeträge enthalten, da kann man sich nicht mal eben noch einen Freibetrag oben drauf selbst gewähren! Jeder Verdienst unterliegt zudem der Meldepflicht und einige ARGE gehen da noch härter gegen die Betroffenen vor und unterstellen sogar "Betrugsabsicht"!



    Gruß

    Hallo !


    Die Kinder sind ein Teil der Bedarfsgemeinschaft und jeglicher Geldzufluss ist als Einkommen zu melden!
    Wie hier schon getextet wurde es gibt ander Möglichkeiten aber das Dümmste was man machen kann ist den Geldzufluss auf dem Konto einfliessen zu lassen! Dann sollen die lieben Großeltern den Kindern lieber was zum Anziehen oder Futtern schicken, zumindest offiziell ( Quittungen)!


    Gruss

    Hallo zusammen!


    Rechne meine Nebenkosten per Pauschale ab. Hinweis den ich beim Sozialgericht Aachen Mitte Dezember erhalten habe, grundsätzlich müsse der Vermieter diese Kosten schon genau aufschlüsseln, geht das nicht so kann die ARGE sich auf ein Sozialgerichtsurteil vom Bundessozialgericht berufen was in den letzten Wochen ergangen ist - in meinem Fall sogar positiv, also zu meinen Gunsten - und diese Werte in Anrechnung bringen (Bei mir gings um Heizölkostenerhöhung!)


    Vielleicht sucht Ihr mal im Forum nach diesem Urteil!


    Gruss

    Hallo Tuelay!


    Zur Klarstellung: Das Märchen das die ARGE zunächst einmal für 12 Monate bei einer Partenerschaft das Einkommen des nicht im ALG II Bezug stehenden Lebenspartners mit einbeziehen darf, beruht darauf das man die Rechtslage richtig nachlesen sollte! Nirgends steht nämlich das die ARGE zunächst einmal dies für 12 Monate nicht darf! Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Vorraussetzung, sondern die ARGE ist, wenn Ihr eure Beziehung nicht ausdrücklich als eine "auf Gegenseitigkeit beruhende Beziehung" darstellt grundsätzlich zunächst einmal berechtigt ein "eheänliches Verhältnis" zu unterstellen was eben genau die Dinge wie "gemeinsame Kontoführung" oder Willenserklärungen wie"ein füreinander Einstehen" zu Ihren Gunsten voraussetzt. Ist dies nicht der Fall ( deshalb eben nicht der Freibrief von 12 Monaten) und Ihr erklärt das dieses "gegenseitige füreinander Einstehen" eben bei euch nicht zutrifft ( und dies muss glaubhaft geschehen) dann tritt die Bestimmung ein auf die Du Dich zu berufen versuchst! (Siehe Klaus, dessen Ausführungen so betrachtet dann natürlich auch nicht richtig sind, aber vom Grundsatz eben genau darauf abzielen!


    Ich habe das schon ein paar Mal hier geschrieben, in diesem Forum sind uch die Mitarbeiter der ARGE aktiv und Daten und Infoaustausch auf diesem Weg (per Internet sind ein Leichtes) Wenn ich Dein Sachbearbeiter wäre würde ich jetzt sagen: Sie haben geschrieben......., alles klar! Deine zuständige ARGE ist die in HAGEN, richtig?



    Gruss

    Hallo schneckchen 75!


    Zunächst einmal besteht ein Anspruch auf ALG I Bezug und dieser wird ihm zunächst einmal zu bewilligen sein, dies ist eine rundsätzlich zu handhabende Praxis, allerdings wird die Bundesagentur für Arbeit ihm aufgrund seiner Eigenkündigung für die Dauer von 3 Monaten den Bezug verweigern! Hiergegen besteht dann allerdings das Mittel des Widerspruchs, eine Aussicht auf Erfolg wird er aber mit der Nahelegung der Eigenkündigung durch den Arbeitgeber dennoch nicht vor dem Arbeitsgericht erreichen, da bin ich mir zu 100% sicher zumal dies von Seiten des Arbeitgebers jederzeit dahingehend vertreten werden kann, das man dem Mitarbeiter aufgrund seiner kriminellen Aktivitäten nicht gänzlich die Zukunft verstellen wollte, und deshalb den Lösungsweg der Eigenkündigung unterbreitet hat.


    Somit unterliegt die gegenwärtige Bedürftigkeit einem Eigenverschulden aus dem man keine Verpflichtungen des Staates ableiten können sollte ( sonst wäre es ja ein einfaches in den Bezug von ALG II zu kommen.


    Da aber nach der Sperrfrist der ALG I Bezug erfolgen kann und auch wird, besteht von Amtsseite sicherlich die Möglichkeit zur Hilfe, was sicherlich als Darlehn möglich ist aber eben nicht verpflichtend abzuleiten ist nur weil aus dem Eigenverschulden heraus keine Leistungen von der Bundesagentur erfolgen!


    Es besteht daher keinerlei Anspruch auf ALGII ; wenn überhaupt ist ein Anspruch auf ALG I in Betracht zu ziehen, ,was selbstverständlich auch die Sicherstellung der Überbrückungszeit (Sperrzeit)beinhaltet.


    Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist auch nicht zwingend von Bargeldleistungen abhängig, es können ebenso Lebensmittelgutscheine oder Essenkärtchen ausgehändigt werden, dies geschied ja auch zum Teil bei ALG II Empfängern die mit Ihrem Geld nicht wirtschaftlich umgehen, z.B. Alkohol und Zigaretten kaufen aber eben nichts zum Essen!


    Also deutlich gesagt wer einen grundsätzlichen Anspruch auf ALG I geltend machen kann wird nicht auf ALG II ausweichen können, nur weil sein Anspruch durch Eigenverschulden an anderer Stelle nicht zum tragen kommt.


    Einfache dargestellt: ALG I ist eine Leistung des Bundes
    ALG II unterliegt der kommunalen Verantwortung


    Gruss

    Hallo Joe123!


    Was für Dich besser ist mag ich nicht zu beurteilen, immerhin schilderst Du Deine Lage ja recht bewusst, sodas man annehmen kann das Auswirkungen von Medikamenten oder Entzug nicht den Einfluss haben den man vermutlich bei einem anderen Hilfesuchenden hätte.


    Ich denke, wenn körperliche Übergriffe zwschen Eltern und Kindern bestehen wirds höchste Zeit.


    Über die Kirchen gibt es oft genug Kontakte zu Einrichtungen die Jugendliche mit familiären Problemen oder schwer erziehbare Jugendliche hilfreich Unterstützen können, auf jedem Pfarramt erhälst Du hier meist konkrete Ansprechspartner vermittelt!


    Ich denke, Du musst aus diesem Umfeld raus! Burn Out ist in so jungen Jahren allerdings schon irgendwie unwirklich, wenn der schulische Leistungsdruck schon so krass ausfällt was soll da im Berufsleben erst mit Dir werden?


    Deine Darstellungen können natürlich auch ein Hilfeschrei nach Aufmerksamkeit sein, in welcher Form auch immer!? Wie gesagt, geh über die caritativen Einrichtungen oder die Kirche - Zuhause solltest Du sicherlich unter den gegenwärtigen Bedingungen zunächst eine Zeitlang nicht als Blitzableiter zur Verfügung stehen!


    Mag sein das Deine Eltern insbesondere die Mutter Deine Haltung als "Null Bock" Einstellung empfinden aber Gewalt ist da keine Lösung, ebensowenig aber auch Reaktionen wie Du sie geschildert hast!


    Gruss

    Hallo Hamburg 122!


    Du willst doch nicht den Sozialtourismus, den es ja angeblich nicht geben soll, praktizieren?


    Vielleicht hilft Dir folgendes: so wie ich es verstehe zahlt Deine Mutter mehr Miete wie die ARGE bereit ist zu übernehmen! Zwar gibt es übliche Regelsätze, aber die sind nicht ohne Ausnahme. Man muss allerdings einen Grund haben, will man von der ARGE die Übernahme der Miete in voller Höhe bewirken!


    Du kennst doch sicherlich den Satz : Einen alten Baum soll man nicht umpflanzen!


    Das Sozialgesetz besteht nicht nur aus dem SGB II es gibt auch noch weitere und in einem ich meine es war das SGB III meine ich gelesen zu haben, das niemand aus seinem sozialen Umfeld herausgezwungen werden kann!


    Denke das wäre dann einen Widerspruch wert, dies muss aber in der Regel in angemessener Frist erfolgen oder aber nach einem neuen Bescheid! Wie man den bekommt? Frag mal den Vermieter wegen einer Mieterhöhung! Teile diese der ARGE mit und die müssen dann einen neuen Bescheid erlassen, gegen den kannste dann fristgerecht Widerspruch einlegen! Geht eigentlich auch nach bekanntwerden eines Umstandes, aber da ist die Beweisführung dann schwerer zu belegen!


    Vielleicht ist das die Lösung!


    Gruß

    Hallo globetrottel!



    Denke das Du mit dem Termin beim Anwalt am Besten gestellt bist! Bei manchen Fragen hier im Forum denke ich immer da steckt einer von der ARGE hinter der hier nur schaut wie weit wir uns zu helfen wissen! Das sind so spezifische Seltenheiten in Deiner Anfrage das man hier Stunden bräuchte um sich eine Bild zu machen und dann kommen in der Antwort meist noch zuvor nicht genannte "News" und alles beginnt von vorne! Sei nicht böse aber mit derartigen verwandschaftlichen, und hausgemachten Problematiken will sich ein ALG II Bezieher wie ich nicht beschäftigen, wir haben weis Gott andere Probleme!


    Als Anmerkung meinerseits: Wäre ich die Mutter von solchen Kindern, würde ich auswandern oder sonstwas unternehmen, um nicht mehr mit dem Begriff "Mutter" konfrontiert zu werden. Es gibt soviele Lösungen angefangen dabei das die Mutter ja auch nicht unbedingt im Altenheim untergebracht sein müsste, aber wie gesagt das sind eure privaten Dinge!


    Gruß

    Dag Maars!


    Die NL sind von mir gleich um die Ecke! Die § habe ich nicht parat aber die Bezeichnung gewöhlicher Aufenthaltsort ist mir aus Steuererklärungen noch gelativ geläufig! Das Finanzamt bestimmt den ersten und weitere Wohnsitze danach wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies war ja auch der Knackpunkt bei unserem Bobbele (Boris Becker) oder der Steffi ! Die wenn sie z.B. nicht 180 Tage in Monaco oder Spanien zugegen waren vom Deutschen Fiskus zu Steuernachzahlungen Mittels des Vorwurfes der Steuerhinterziehung angeklagt wurden. Ich dneke Du musst belegen das Du zu mehr als 180 Tagen in Berlin zugegen warst - ein Mietvertrag ist das eine, aber wenn sich rechnerisch ergibt das Du nach Deinen Angaben hier zum Beispiel überhaupt nicht so oft vor Ort anwesend gewesen sein kannst, wird es sicherlich kompliziert.


    Als EU Bürger darfst Du Dich aber dauerhaft in Berlin anmelden, denke das der Staat da nicht gegen vorgehen kann. Wichtig ist vielleicht auch ob Du als Angestellter Deiner eigenen Firma gereist bist oder eben als Freiberufler, wenn der Firmensitz dauerhaft in Berlin angelegt ist, bist Du dauerhaft in Berlin ansässig gewesen, wenn nicht kommt wohl ersteres zum Tragen . Garantieren kann ich für diese Info nicht aber ich nehme mal an das "Advokat" dann ausreichend dazu Stellung bezieht!


    Gruss

    Hallo andiba!


    Klaus hat Dir eine sehr gute Antwort zu Deiner Anfrage gegeben, Fakt ist das die ARGE'n scheinbar mit Absicht derartige Fehler konstruieren, dabei sind sie dort tätigen Mitarbeiter verpflichtet richtig, vollständig und umfassend den Menschen weiterzuhelfen, wenn diese um Hilfe ersuchen.
    Nach Einführung der HARTZ IV Reformen und Bestimmungen muss man aber verstärkt feststellen, das diese im Gesetz festgelegten Grundsätze mehr und mehr aussen vor gestellt werden. Blockieren und boykottieren sind scheinbar die neusten Vorgaben der weisungsbefugten Stellen, anders lässt sich soviel absichtlich falsch beurteiltes Handeln der einzelnen Sachbearbeiter meines Erachtens nicht tmehr erklären, es sei denn der pragmatische Grundasatz von Weiterbildung hätte auf den ARGE'n keinerlei Bedeutung!


    Dumm, Dümmer am Dümmsten - anders kann man zum Beispiel die Beurteilung und Begründung Deines Antrages wohl kaum bezeichnen, jedem hier im Forum tätigen Laien sind diese Vorraussetzungen bekannt und die ARGE versucht dennoch die Antragsteller mit Falschinformationen abzuspeisen! Reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, ich finde solche Makel müssen bis in den Bundestag zum Petitionsausschuss gebracht werden!


    Gruß

    Hallo John tagger!


    Also das ganze Programm, manchmal denke ich auf der anderen Seite sitzt einer von der ARGE der mich zu beschäftigen versucht, nen paar gibt's ja hier! Aber man wird ja nicht dümmer dadurcfh das man nach Lösungen schaut!


    Ich würde einfach ne eigene Bude nehmen, dann ist das Problem gelöst! Die muss die ARGE dann auch noch zahlen, dann stellste Dich vor die Tante und sagst : Tja, so sind die Gesetze - damit kennen sie sich doch Bestens aus, oder etwa nicht! Notfalls muss Deine Mumm eben auch Mietzuschuss oder Unterstützung beantragen! Die wollen es ja nicht anders! Die Wurst hat bekanntlich immer zwei Enden, man sollte mehr nach dem anderen Ende Ausschau halten wenn einem das angebotene Ende nicht glücklich macht!


    Gegen die Absage muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden! Hast Du das gemacht? Wenn nicht und die Frist ist um stell erneut einen Antrag , kommt die Antwort den hättest Du ja schon gestellt dann sag: Das war vor xMonaten, inzwischen hat sich meine Situation aber so und so verändert!


    Lass Dir diesen Antrag in Kopie aushändigen! Nirgends steht das man nicht erneut einen Antrag stellen darf!
    Ich denke das die Aussage von Advocat durchaus richtig ist, nur wenn das Geld erst mal durch die Verweigerung von Dir verbraucht wurde, wird sich daraus kein Schadensersatz gegen die ARGE ableiten lassen, weg ist weg!!!

    Schöne Weihnachten Advokat!


    Auf Deinen Kommentar habe ich ja schon gewartet! Danke für Deine hochintelligente Antwort, hätte diesbezüglich aber noch eine bescheidene Frage: Wo ist denn Dein hilfreicher Hinweis für die junge Frau?!


    Ich lese hier nur das Du mit meiner Denkhaltung Probleme hast, die Problemlösung für die junge Frau scheint da für Dich zweitrangig und ausserdem habe ich ja auch nur "mittlere Reife" deshalb darf ich mir wohl die Fehler erlauben! Schön ist das wenigstens Du so perfekt formulierst: kurz, knapp und zutreffend.


    Darüber hinaus ist die Wahrheit nunmal gelegentlich etwas "Härter", kann ja nicht schaden wenn sich die Dame schon mal auf den üblichen Amtsstil einstellen kann.


    Und wenn Du von Hass sprichst; ja die aus dem Osten kommen nach hier weil sie irgendwelche Verwandten oder nen Schäferhund haben und nehmen sich hier Sachen heraus, die sie sich dort niemals erlauben dürften und so ist das mit vielen, vielenn anderen Zuwanderern und Ausländern auch! Wenn ich ins Ausland gefahren bin habe ich dort immer versucht mich anzupassen, das fängt beider Sprache an und hört bei den Dingen auf die man als Anpassung an die gültig herschende Kultur verstehen kann, also wird in Arabien kein Alkohol getrunken und von den Frauen notfalls auch das Haar mit einem Kopftusch bedeckt, das bedeutet das man jemanden nicht in die Augen schaut bei einem Verkaufsgespräch wenn dies als Beleidigung angesehen wird und und und, aber davon wohlen grade die jungen Leute die nach hier kommen dann nichts wissen. Schau Dir mal die Russen an, Pulle Vodka in der Hand und alte Leute auf der Strasse dumm anlabern, gibt's zwar auch unter den Deutschen aber die sind ja auch nicht zu Gast in diesem Land.


    Und zuguter letzt, mag sein das wir Deutschen ohne die Zuwandere aussterben würden, was ich aber bezweifel, Lichtenstein, Andorra, Luxemburg gibt's schließlich auch noch, ich war aber auch mal mit einer Polin verheiratet! Motto da: Nehmen ja - geben nein!!!


    Und trotzdem bin ich kein Nazzi, weil da gab's noch nen Stiefopa aus Ungarn der bei der SS war, ich kann alos schon unterscheiden!


    Gruss

    Frohes Fest, Svenspain!


    Das was man liest ist immer ein wenig dessen was man denkt, man kann einen Satz so formulieren das jeeder Leser ihn anders versteht!


    Das was uns unsere Politiker so oft vormachen hat längst auch Einzug in die Amtsstuben gefunden. Wenn Dir also ein Amt einen Ablehnungsbescheid schickt heisst das nicht das man dies grundsätzlich auf alles beziehen sollte. Das die Ämter nicht zusammenarbeiten heiss doch nicht das sie sich nicht gegegnseitig unterstützen würden. Jeder Arbeitssuchende wird über die Rentenversicherungsnummer überprüft ob er anderweitig schon Leistungen bezieht! Erst gestern habe ich hier im Forum wieder jemanden drauf aaufmerksam gemacht das man die Arbeitsaufnahme umgehend melden sollte, die unterstellen Dir sonnst zunächst einmal trocken eine Betrugsabsicht! Alles was nicht deren Vorstellungen entspricht wird ebenso schnell verkriminalisiert und das Beste ist doch das die immer im Nachhinein mit "hätten, wenn und aber " zu argumentieren berechtigt sind nur unsereins steht dann ziemlich doof da, die sind immer fein raus - ich frage dann immer von wem sie bezahlt werden! Da hat tatsächlich mal so eine dumme Tusse zu mir geantwortet von Ihnen nicht sie gehen ja nicht arbeiten! Da siehste wieder mal wie wenig Ahnung die von Volkswirtschaft und solchen Dingen verstehen, denn solange ich auf dieser Welt existiere und manchmal auch darüber hinaus ist irgendjemand mit meiner Gegenwartigkeit beschäftigt, sei es das ich was zu fressen brauche oder aber das Grab gepflegt wird, und da entsethen Arbeitsplätze und von diesen Steuerzahlern werden diese Affen dann auch finanziert! Hättste mal schaun solln wie blöd die Alte da geschaut hat, war wohl ein bischen zu weitsichtig meine Einstellung!


    Lass Dich nicht unterkriegen und geh vor's Sozialgericht, bringt auch Arbeitsplätze(!!!) VERLIEREN KANNSTE SPÄTER, DIE HABEN ABER SCHON VERLOREN MIT IHRER SCHEISSPOLITIK UM IHR DUMMES SOZIALGESCHWÄTZE!


    Vor allen Dingen tust Du Deinem Ego was Gutes, und das es Dir Gut geht ist schließlich das wichtigste in der kurzen Lebenszeit!


    Gruss

    Hallo Lanie!


    5 Briefe sind ja recht ordentlich! Richtig ist das nicht was ich Dir vorschlage, aber die Gesundheit des Kindes sollte vorgehen!


    Geh zum Fallmanager und gib zu Protokoll "Niederschrift" das Du jetzt auf der Stelle von Ihm eine Umzugsgehmigung erwartest und sofern dies nicht erfolgt Du Dir ohne die Zustimmung der ARGE eine neue Wohnung nimmst und das Du darüber hinaus Klage auf "Übernahme aller dadurch enstehenden Kosten und Mehraufwände" zu Lasten der ARGE beim Sozialgericht einreichen wirst!


    Er habe jetzt und letztmalig die Gelegenheit den Vorgang mit oder ohne Unterstützung des Teammangers zu entscheiden und ohne Gerichtsverfahren und weitere Kosten für die Sozialgemeinschaft zu lösen.


    Ausserdem würdest Du Ihm in diesem Zusammenhang eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt wegen Unterlassung der notwendigen Hilfe auf dem selben Weg anhängen sowie als Folge daraus auch auf eine dauerhafte Zahlung wegen der noch nicht abzusehenden gesundheitlichen Spätfolgen für Deine Tochter.


    Ich denke das gibt genügend Gesprächsstoff und Handlungsbedarf!


    Gruß

    Hallo Lotiolentos.


    Hier kannst Du sicherlich einige allte Beiträge zur Verrechnung von Steuerrückerstattungen oder Wohnnebenkostenrückerstattungen finden.In der Regel gilt aber das Zuflussprinzip, wird also nicht auf die Monate im Jahr umgelegt sondern als Einkommenszugang am Tag x bewertet.


    Das mit, mein Mann betreut unseren Sohn - solltet Ihr ganz schnell vergessen, kannste hier oft genug nachlesen das dies ein Grund sein kann dafür das Dein Mann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und somit keine Leistungen gewährt werden müssen! Spätestens wenn ein Hortplatz zur Verfügung steht kommt da eine entsprechende Anfrage, bin ich fast sicher!


    Du schreibst das die beiden Kleinen Deines Mannes eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, aber im Grunde doch nur weil der Sorgerecht besitzende Elternteil Leistungsempfänger ist oder ist die leibliche Mutter auch im Leistungsbezug oder teilen sie sich das Sorgerecht? Regelbar hinsichtlich des Bedarfs ist das nämlich nur vom Elterlichen Teil der das Sorgerecht besitzt und da Dein Mann sowieso als BG auftritt bedarf es da eigentlich keiner zweiten BG.


    Du schreibst hier mein Mann und gemeinsamer Sohn (eigentlich ein Indiz für die ARGE'n eine eheänliche Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen die maximal auf 12 Monate nicht als solche zu sehen ist, wenn getrennt Kontoführung ect.) dann aber kann es keine Haushaltsgemeinschaft sein! Ich denke da habt Ihr ganz schön getrickst um so schlimmer wenn Du hier schreibst "mein Mann" ! Also entweder bildet Ihr eine BG oder nicht und wenn Ihr eine BG seit dann wird Dein Einkommen einbezogen, also angerechnet?



    Denkt mal an den Datenabgleich unter den Ämtern, läuft alles über die Rentenversicherungsnummer, das kann ganz schnell auch nach hinten los gehen, denke mal das Ihr noch nicht gemeldet habt das Du arbeitest - das solltet Ihr dann aber ganz schnell machen sonst droht komplette Leistungseinstellung und Prüfung des Vorsatzes der "Erschleichung von Sozialleistungen".


    Alos ganz schnell dem Amt mitteilen das Du arbeitest! 100€ Verdienst sind frei der Rest wird Anteilig angerechnet, hängt aber von der Höhe des Verdienstes ab wie hoch der %-Satz dann ist.


    Bei einem 400€ Job bleiben 160€ anrechnungsfrei, um 240€ wird aber der Leistungsbezug gesenkt. Da Du aber Steuern zu zahlen hast wird Dein Einkommen vermutlich etliches höher liegen!


    Ich denke jetzt haste erst mal tüchtig was zu regeln!


    Gruss und trotzdem schöne Festtage!

    Hallo Pamelarbie!


    Was sagt man dazu, Du fügst dem Klischee das Ausländer uns Deutsche nur ausnutzen noch richtig eins drauf - manchmal krieg ich nen richtig dicken Hals wenn ich soviel Naivität lese und Deine Oma kann ich gut verstehen. Ihr Kids wollt immer so selbstständig behandelt werden und jetzt schreiste "Hilfe, Hilfe!" Und Dein Deutsch ist auch Scheisse, Uhrsprünglich mit "h" schon an der Überschrift habe ich erkannt das Du aus dem Osten kommst! Satzbau nie gelernt - weisst Du ich habe nur Mittlere Reife bekommen, aber jeder Zugewanderte kriegt das Abi nachgeschmissen - tolles Integrationsprogramm - inzwischen kann sogar ich die "Rechten" durchaus verstehen!


    So jetzt haste Dein Fett weg und nun zur Hilfe ! Ukraine unterliegt EU Bestimmungen und damit haste in jedem Fall Anspruch auf Hilfe vom Staat. Weis ich hundertprozentig weil ich einer Landsfrau von Dir mit 3 Kids aus Bielefeld hier vor über einem halben Jahr auch weitergeholfen habe, kannst ja meine Artikel alle durchschauen dann findeste den Kontakt, diese Arbeit mach ich mir nämlich nicht noch zusätzlich!


    Da Du ein Kind bekommst steht Dir in jedem Fall ein eigener Hausstand zu wenn zwischen Deiner Oma und Dir das Verhältnis unwiederbringlich zerstört ist! Die hat aber wegen der Vormundschaft auch noch ein paar Verpflichtungen, kannste auf dem Jugenamt aber regeln und klären!


    Im Grunde müssteste soetwas wie ALG II (HARTZ IV) beantragen, was wohl zunächst wegen der Schulpflichtigkeit abgelehnt wird, aber da hilft Dir dann das Jugenamt auch weiter ( schließlich konnen Kinder von ALG II Beziehern auch Kohle abdrücken)!


    Wenn Du ALG II bekommst steht Dir auch eine Erstausstattung und die Babyausstattung wozu auch die Umstandsmode zählt, zu. Alles unter Vorbehalt denn im Grunde ist Deine Oma der Ersatz für die Versorgung durch die Eltern und die müssten zumindest anteilig einbezogen werden was Deinen Versorgungsicherung betrifft.


    Und dann gibts da noch den Papa, der kommt nämlich auch nicht so ohne Weiteres aus der Verantwortung ! Aber vermutlich geht der auch noch zur Schule, in die Lehre oder studiert Du solltest ihn aber bennen können sonst kannste die Unterstützung der Ämter nicht voll erwarten! Und das mit der Duldung kannste in den nächsten 5 Jahren ja auch wohl abhaken, wenn das Kind in Deutschland geboren wird und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt wird man die Mutter ja nicht ausweisen können, na herzlichen Glückwunsch läuft doch alles prima musst nur noch schauen das Du dann als Alleinerziehende geführt wirst, dann erhältste auch noch vorrangig den Kindergartenplatz ect. - Echt wie mich solche Anfragen ankotzen! Verantwortung = tote Hose !


    Trotzdem schöne Weihnachten! Vor dem Herrn sind alle gleich!!!

    Hallo Fleissiger!


    Find ich toll das Du hier aktiv wirst! Finde es absolut eine Sauerei von unseren Politikern jungen Menschen die Startchancen so nachhaltig zu versauen!


    Weil Papa und Mama oder beide keine Arbeit haben, wird Dein Bemühen einen anderen Lebensweg als "Abhängen" und "Chillen" auch noch bestraft. Irgendwie haben die Ansichten zum Lebensunterhalt der elterlichen Bedarfsgemeinschaft etwas beitragen zu können doch den Anstrich von Kinderarbeit!


    Du und andere wirst/werden gezwungen bis zum 26. Lebensjahr in der Versorgung der Eltern zu verbleiben, zumindest solange bis Du von Deinem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kannst, andererseit langt der Staat zu damit die Bedürftigkeit der Eltern auf Deine Kosten hin reduziert wird!


    Ich find's nicht nur ne Sauerei es ist einfach primitiv! Du solltest Klage vor dem Sozialgericht wegen der Anrechenbarkeit einreichen, weil die Gleichbehandlung zu anderen besser gestellter Kids absolut nicht erkennbar ist. Der Bedarf Deiner Versorgung ergibt sich aus der Verpflichtung Deiner Eltern, das der Staat diese Prinzip umdreht um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen solltest Du Dir nicht gefallen lassen.


    Zu Deiner Frage lautet die Antwort ganz einfach Dein Verdienst wird zunächst einmal in die Befarfsgemeinschaft einbezogen, heisst 100€ sind frei ( für mich bezieht sich das auf die BG andere hier bestätigen das dies pro Person der Fall ist und dann abhängig von der Höhe des Verdienstes werden zwischen 10 und 30% pro Hundert € als Anteil für die Bedarfsgemeinschaft verbleiben. In der Regel wird ja maximal ein 400€ drin sein davon würden der BG oder zum besseren Verständnis für Dich 160€ als Freibetrag gerechnet. die anderen ausgezahlten 240€ würden von den ALG II Leistungen abgezogen.


    Du darfs also zwar 400 verdienen aber der BG würden dann 240€ weniger gezahlt!


    Mein Tip, selbst ich als ALG II Bezieher schaue das meine mtl. Tätigkeiten nicht verpuffen. Handel einen Stundenlohn aus und schau, das Du wenn möglich knapp an die 100€ kommst. Also 10 Stunden a'10€ oder 12,5 Stunden a' 8€ oder 14x7,50€ dann musste nur das Formular 2.2 Nebenverdienst ausfüllen. Ich machs auch so und wenn jede Person in der BG das tatsächlich dazu verdienen darf, kann Deine Mama ( ;)*)ja die gleiche Stundenzahl arbeiten gehen!


    Gruß

    ... und noch ne Anmerkung zur Widerspruchsstelle!


    Denk blos nicht das die Dich unterstützen, die Widerspruchsstelle muss man wie eine Haussicherung sehen, Sie ist im Grunde da um unnötige Kosten für die Kommune zu verhindern, aber nicht um den Bürgern zu Ihrem Recht zu verhelfen und im Falle der ARGE'n kommt es oft genug vor das die Widerspruchsstellen von der Bundesagentur für Arbeit Anweisungen erhalten wie sie zu begründen haben oder sich zu verhalten haben, das geht soweit das die Bundesagentur darauf verweist das einzelne Sozialgerichte gegen eine übliche Rechtsauffassung und/oder gegen die Betroffenen entschieden haben und das man deshalb, auch wenn die Chancen schlecht stehen, den vielleicht sogar gut und als gerechtfertigt zu betrachtenden Widerspruch, als unbegründet und nicht Ansichtskonform zurückweist. Weist Du wieviele Betroffene den Weg vor die Gerichtsbarkeit scheuen!!!??? Das ganze System ist darauf angelegt die Leute quasi vor den Kopf zu stossen und Ihnen zu erklären das Sie an der Miesere "Arbeistlosigkeit" selber Schuld seien, so wie man das seit Jahrzehnten von den Zuständen in der Dritten Welt behauptet! Und ehrlich gesagt sind die Leute es ja auch selbst schuld weil sie sich das alles gefallen lassen! Wir hier in Deutschland haben es da noch etwas einfacher wie anderen Orts, da kann es ja auch mal schnell sein das Du über die Klinge springst, schau mal nach Pakistan oder China oder Indien! Als ich vor dem Rathaus stand kam ein Chinese vorbei, selbst ich musste feststellen: In China hätte ich mir das nicht erlauben dürfen ohne welche mit dem Prügel zu bekommen!


    Anthony Robins hat gesagt: Manche Ziele kann man nur erreichen, wenn man bereit ist seine Existenzs auf's Spiel zu setzen! Ich hab mir das Spektakel um den weltbessten Motivationscoach einmal in der Frankfurter Festhalle anschauen dürfen, man sollte nicht alles davon annehmen und umsetzen aber sehr vieles kann man mit anderen Betrachtungsweisen im Leben dann doch hier und da verwerten! Für mich hat sich das damalige Erlebnis im Nachhinein betrachte wirklich gelohnt! Die Firma hat's damals 2600$ gekostet pro Person!

    Hallo und zunächst einmal "Frohes Fest",


    ich habe da folgende Ansicht zu: nach Advokat ist ja alle kein Problem! ( das muss einfach sein, weil solche Aussagen für mich keine Hilfe darstellen - da gebe ich lieber was "Falsches" zum Besten und habe es aber versucht, als mit so belanglosen Äusserungen die Anzahl meiner Themenbeiträge anzuheben!)


    Ich hatte Deinen Fall ja nur kurz überflogen und man kann leider auch nur bis zum 21.12. zurück scrollen wenn man hier gleichzeitig schreibt!


    Klaus hat Dir da auch eine, meiner Meinung nach nicht ganz korrekte Antwort erteilt; warum?: weil laut Sozialgericht Aachen: mein Sachverhalt als Beispiel: (Orginaltext)


    ..., weise ich darauf hin, dass eine Untätigkeitsklage nach §88 Abs.1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erst nach 6 Monaten ab Antragstellung zulässig ist. Sie haben den Mehrbedarf am 24.01.2008 beantragt und eine Untätigkeitsklage wäre daher erst am 24.072008 zulässig gewesen, Mittlerweile wurde der Antrag mit Bescheid vom 26.06.2008 abgelehnt. Wenn Sie hiergegen Widerspruch eingelegt haben sollten, (Anmerkung dazu: hatte ich zu dem Zeitpunkt)ist eine Untätigkeitsklage wegen Nichtbearbeitung Ihres Widerspruchs frühestens nach Ablauf weitere 3 Monate zulässig (§ 88 Abs.2 SGG). Eine Klage unmittelbar auf Erhalt des Mehrbedarfs ist - mangels Widerspruchbescheids - derzeit ebenfalls unzulässig!


    Du siehst also, hier wird viel Unsinn erzählt, ich will mich da nicht ausschliessen, weil man nicht alles wissen kann aber mit dem Auszug aus dem Schreiben vom Sozialgericht bekommst Du von mir andererseits klare Fakten, vor denen siich andere hier drücken! Dabei hilft es viel mehr wenn die Masse mitbekommt wie die Regelungen ablaufen, sich rauszureden mit einer E-mail von Privat zu Privat bei Bedarf überlasse ich den "Wichtigtuern".


    Mit Datum Deiner Antragstellung hast Du Deine Bedürftigkeit angezeigt, dies hat die ARGE abgelehnt, weil Du nach deren Ansicht über ausreichendes Vermögen verfügst das Deine Sicherung des Lebensunterhaltes zunächst einmal garantiert! Da können noch so viele hier anderer Auffassung sein, ich bin fast sicher das die ARGE mit dieser Begründung durchkommt.


    Aus meiner Sicht musst Du, wenn Du was erreichen willst zu einem Extrem für diese angebliche Bedürftigkeit werden. Ich habe 3 Monate jeden Mittag eine Stunden in der ARGE mit Schildern um den Körper auf die Situation aufmerksam gemacht, der Teamleiter ist nicht mehr und meinen Ruf in der Verwaltung kannste Dir vorstellen, aber nur so kommste zum Ziel.


    Abwimmeln lassen und verarschen lassen müssen wir uns nicht das steht jedenfalls nicht in den Reformgesetzen. Und wenn hier nicht langsam ein paar Leute mehr wach werden und dem Staat zeigen das diese Nummer nicht mit Otto-Normal-Bürger zu machen ist, dann kannste nach der nächsten Wahl einpacken!


    Schau mal den Artikel von Kurt Beck und was ich dazu geschrieben habe, Dauert nicht merh lang und ich hab die Jungs von der Inneren Sicherheit am Hals aber das ist mir egal! Ich werde nicht gewaltätig und zum Terroristen aber was unsere Politiker mit den Arbeitslosen abziehen sorgt dafür das Menschen in Situationen genötigt werden die dann schnell in kriminelle Aktivitäten umschlagen können, aber aus dieser Verantwortung reden sich die Klugscheisser immer und immer wieder heraus! Möchte mal sehen wie es wäre wenn Du die Kohle nicht im Rücken hättest! So beugt man den Willen der Massen! Geld regiert die Welt, Anstand kommt an zweiter Stelle! Wenn die Amtsfuzzy's so denken dürfen, dann dürfen wir das auch!


    Hier in Geilenkirchen haben inzwischen auch schon andere gezeigt das man den Mund besser aufmacht.


    Den Stolz können die mir nicht nehmen, das haben die schon ein paar Mal versucht! Aber bei mir sind sie da an den völlig Falschen geraten, denn aus der Position heraus in der sie sich befinden zu kämpfen ist keine Kunst, aus meiner schon!


    Ich hoffe das meine Info's hilfreich sind, zumindest hilfreicher wie Aussagen das man in der Sache kein Problem sehe!


    Gruss