Hallo und zunächst einmal "Frohes Fest",
ich habe da folgende Ansicht zu: nach Advokat ist ja alle kein Problem! ( das muss einfach sein, weil solche Aussagen für mich keine Hilfe darstellen - da gebe ich lieber was "Falsches" zum Besten und habe es aber versucht, als mit so belanglosen Äusserungen die Anzahl meiner Themenbeiträge anzuheben!)
Ich hatte Deinen Fall ja nur kurz überflogen und man kann leider auch nur bis zum 21.12. zurück scrollen wenn man hier gleichzeitig schreibt!
Klaus hat Dir da auch eine, meiner Meinung nach nicht ganz korrekte Antwort erteilt; warum?: weil laut Sozialgericht Aachen: mein Sachverhalt als Beispiel: (Orginaltext)
..., weise ich darauf hin, dass eine Untätigkeitsklage nach §88 Abs.1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erst nach 6 Monaten ab Antragstellung zulässig ist. Sie haben den Mehrbedarf am 24.01.2008 beantragt und eine Untätigkeitsklage wäre daher erst am 24.072008 zulässig gewesen, Mittlerweile wurde der Antrag mit Bescheid vom 26.06.2008 abgelehnt. Wenn Sie hiergegen Widerspruch eingelegt haben sollten, (Anmerkung dazu: hatte ich zu dem Zeitpunkt)ist eine Untätigkeitsklage wegen Nichtbearbeitung Ihres Widerspruchs frühestens nach Ablauf weitere 3 Monate zulässig (§ 88 Abs.2 SGG). Eine Klage unmittelbar auf Erhalt des Mehrbedarfs ist - mangels Widerspruchbescheids - derzeit ebenfalls unzulässig!
Du siehst also, hier wird viel Unsinn erzählt, ich will mich da nicht ausschliessen, weil man nicht alles wissen kann aber mit dem Auszug aus dem Schreiben vom Sozialgericht bekommst Du von mir andererseits klare Fakten, vor denen siich andere hier drücken! Dabei hilft es viel mehr wenn die Masse mitbekommt wie die Regelungen ablaufen, sich rauszureden mit einer E-mail von Privat zu Privat bei Bedarf überlasse ich den "Wichtigtuern".
Mit Datum Deiner Antragstellung hast Du Deine Bedürftigkeit angezeigt, dies hat die ARGE abgelehnt, weil Du nach deren Ansicht über ausreichendes Vermögen verfügst das Deine Sicherung des Lebensunterhaltes zunächst einmal garantiert! Da können noch so viele hier anderer Auffassung sein, ich bin fast sicher das die ARGE mit dieser Begründung durchkommt.
Aus meiner Sicht musst Du, wenn Du was erreichen willst zu einem Extrem für diese angebliche Bedürftigkeit werden. Ich habe 3 Monate jeden Mittag eine Stunden in der ARGE mit Schildern um den Körper auf die Situation aufmerksam gemacht, der Teamleiter ist nicht mehr und meinen Ruf in der Verwaltung kannste Dir vorstellen, aber nur so kommste zum Ziel.
Abwimmeln lassen und verarschen lassen müssen wir uns nicht das steht jedenfalls nicht in den Reformgesetzen. Und wenn hier nicht langsam ein paar Leute mehr wach werden und dem Staat zeigen das diese Nummer nicht mit Otto-Normal-Bürger zu machen ist, dann kannste nach der nächsten Wahl einpacken!
Schau mal den Artikel von Kurt Beck und was ich dazu geschrieben habe, Dauert nicht merh lang und ich hab die Jungs von der Inneren Sicherheit am Hals aber das ist mir egal! Ich werde nicht gewaltätig und zum Terroristen aber was unsere Politiker mit den Arbeitslosen abziehen sorgt dafür das Menschen in Situationen genötigt werden die dann schnell in kriminelle Aktivitäten umschlagen können, aber aus dieser Verantwortung reden sich die Klugscheisser immer und immer wieder heraus! Möchte mal sehen wie es wäre wenn Du die Kohle nicht im Rücken hättest! So beugt man den Willen der Massen! Geld regiert die Welt, Anstand kommt an zweiter Stelle! Wenn die Amtsfuzzy's so denken dürfen, dann dürfen wir das auch!
Hier in Geilenkirchen haben inzwischen auch schon andere gezeigt das man den Mund besser aufmacht.
Den Stolz können die mir nicht nehmen, das haben die schon ein paar Mal versucht! Aber bei mir sind sie da an den völlig Falschen geraten, denn aus der Position heraus in der sie sich befinden zu kämpfen ist keine Kunst, aus meiner schon!
Ich hoffe das meine Info's hilfreich sind, zumindest hilfreicher wie Aussagen das man in der Sache kein Problem sehe!
Gruss