Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo!


    Manche Ratschläge sind einfach klasse! Dazu sage ich dann nur; was passiert ist, ist passiert im Nachhinein ist man immer klüger aber genau darauf zielt diese ganze HARTZ IV abm auf Fehlverhalten und nicht angepasst sein!


    Schönes preussisches Wunschdenken das da in der öffentlichen Verwaltung immer noch strukturiert ist, so wie eigentlich in allen Ämtern. Struktur hier Struktur da, seit wann muss man sich denn Rechtfertigen on nun Rasierschaum oder männliche Duftkomponenet auf den Körper gebracht werden?


    Doch erst seit zwei Assoziale (SCHRÖDER und HARTZ) im "Puff" (sorry müsste ja eigentlich Etablisement heissen) bei nem Glas Champus darüber sinniert haben, das man das Volk doch im Grunde genau so führen kann wie die "Zuhälter Ihre Pferdchen" nämlich miot Zuckerbrot und Peitsche und notfalls ein paar auf's Maul!


    Für mich sind diese beiden Eierköppe scheinbar etwas zu häufig dort gewesen und vermutlich noch ein paar mehr und wir dürfen diesen Murcks jetzt so hinnehmen!


    Mein Ratschlag, eben nicht abwarten sondern hin zur ARGE und beim Leiter vorsprechen!


    Aus folgendem Grund: am nächsten ersten wirst Du auf Dein Geld warten, und es kommt nix!
    Dann rennste in Panik zum Amt weil Du ja Dein Kind versorgen musst und da erfährste dann das man Dir Betru anlastet weil angeblich eine Beziehung besteht, das haben wir doch hier alles nicht nur einmal gehabt!


    Und dann je nach Notlage akzeptierste jeden Scheiss den man Diur vorlegt hauptsache Du kommst halbwegs aus der Sache raus!"


    Deshalb hin zum Teamleiter und fragen was Sache ist, auch nicht abwimmeln lassen sondern notfalls auf eine Niederschrift bestehen und alles nochmals detailiert schildern und darauf aufmerksam machen das die Wohnungsbegehung nur bei begründetem Missbrauchsverdacht zulässig sei.


    Die Sauerei ist, das die ARGE quasi nur einen anderen Mitarbeiter als Denuncianten angeben muss um zunächst eine Sanktion aussprechen zu können, geschützt wird dieser durch ein Sozialgerichtsurteil wonach der Infromat anonym bleiben darf. Meit erfolgen solche Anzeigen nach Befragungen im nachbarlichen Umfeld und da gibt es immer jemanden der alles weis!


    Wie gesagt: Jetzt handeln in 3 Wochen hast Du sonst noch mehr Stress!


    Gruß

    Hallo LAETITIA!


    Nicht aufregen!!! Das sind die sogenannten Mitnahme-Effekte! Verstehenn kann ich daggi 72 schon, aus Ihrer Sicht ist die gewählte Selbstständigkeit ja grade in den letzten 12 Monaten mehr als unerfreulich und da Ihr Einkommen mit so manchem Einkommen eines Angestellten Mitarbeiters nun ganz und gar nicht konkurrieren kann,fragt Sie sich vielleicht auch nicht ganz zu unrecht ob Ihr bei der Plackerei nicht auch eine Unterstützung zukommen kann oder zusteht. Das ist doch ganz normal wenn jemand versucht seine Situation zu verbessern!


    Und ob das Geld des Lebensgefährten mit angerechnet wird oder nicht ist ja auch davon abhängig wie sich diese Bindung nach aussen darstellt.
    Wenn der Lebensgefährte z.B. nicht mit Ihr zusammen wohnt und lebt ateht diese Frage zunächst einmal auch nicht als unberechtigt im Raum!
    Ein Lebensgefährte ist zudem etwas anderes wie ein Lebenspartner, aber diese kleinen Unterschiede machen eben auch den Erfolg Vieler hier im Forum auf den Ämtern aus - sicvher mich und andere nervt diese Kleinkarriertheit aber so tickt unser Staat in der Verwaltung nun einmal.


    800 € sind aber mehr als der Regelsatz incl.der Mietleistungen für eine alleinstehende Person und bedeuten somit das daggi 72 in jedem Fall über dem Existenzsminimum liegt und berechtigen eventuell noch zu Wohngeldzuschüssen aber nichtb zum Bezug von ALG II.


    Man muss auch mal sehen das eben diese Mittelständler im Grunde vom Staat am meisten im Stich gelassen werden, denn bevor daggi 72 ALG II Hilfe gewährt wird argumentieren die ARGE'n damit das es zunächst einmal als "Zumutbar" gilt mittels Kreditaufnahme eben diese Zeiten der Not zu überbrücken und ein ALG I Bezug wie bei einem Arbeiter oder Angestellten ist bei Verlust des Arbeitsplatzes auch nicht drin, daher resultiert dann auch das allzu bekannte Neiddenken in dieser gesellschaftlichen Gruppierung. Hinzu kommt das ein Ex-Bundeskanzler (Kohl) in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von den Menschen mit Einsatzwillen und Risikobereitschaft eben dieses zu seinem Vorteil (nämlich ein Besser da stehen bei Arbeitslosigkeitsrückang) gefordert hat, die Gegnleistung fehlt! Lediglich die Chance der Belohnung bei besonderem Erfolg steht dagegen, aber spielen wir deshalb alle Lotto? Ich z.B. nicht!
    Also ist das, ich will auch was von dem Kuchen abhaben bei daggi 72 und vielen anderen Mittelständlern doch durchaus verständlich. Das wir mit noch viel weniger auskommen müssen können viele dann auch nicht glauben und angesichts der Medienpropaganda sind wir dann "Faule, unwillige Nichtsnutze" die auch noch von anderen Einrichtungen wie Tafel ect. gut zu leben wissen! Also ist das Anspruchsdenken doch irgendwie berechtigt!


    Im Übrigen gibt es auch ALG II Bezieher die mit einem Lebensgefährten weit über dem liegen was erlaubt ist, und das sind gar nicht wenige!!! Aber wo Vorgaben bestehen besteht immer auch die Möglichkeit diese zu seinen Gunsten zu nutzen! Natürlich wären 2700€ Netto in einem 2 Personen-Haushalt mehr als üppig und so gesehen wäre rein gedanklich die Frage nach Unterstützung eigentlich nicht nur eine Frechheit sondern auch eine Provokation, aber ich würde mich doch von solchen Vorsätzlichkeiten dann nicht provozieren lassen,sondern fragen ob der Koffer Geld für Jenseits schon bereit steht! Wer dann ein bischen Hirn hat wird merken, dass es im Leben noch Wertvolleres gibt als sein Ego nur über das Kapital zu definieren!


    Ich wünsche euch beiden einen schönen Tag!

    Sorry das ich mich einmische!


    Ihr seit alle auf dem Holzweg! Das ganze unter 25 Jahre gequatsche ist überflüssig!


    Der Grund ist: "Schwangerschaft"


    Damit und schon vor der Geburt des Kindes oder mehrerer bildet die Mutter dann ob nun mit oder ohne Vater eine eigene Bedarfsgemeinschaft!


    Dem Zufolge stellt sich die Frage nach Auszug und eigener BG nicht auch wenn besagte Person unter 25 ist!


    Und wenn Du liebe Amy 20 aus der jetzigen Wohnung ausziehen möchtest brauchst Du auch nicht das Jugendamt zur Unterstützung!


    Erklär auf der ARGE das Du Dich von Deinem Freund trennst weil die Mietumstände bei dem Schwiegervater das Wohl Deines Kindes aus Deiner Sicht so sehr beeinträchtigen das Du selbst Deinen gegenwärtigen Lebensgefährten dafür verlassen würdest.


    Dir steht Erstauststattung zu und bereits jetzt Geld für Anschaffungen von Umstandsmode und Babykleidung.


    Da Du selbst vermutlich über keinerlei Einkommen verfügst oder über soviel Mittel das der ALG II Bezug von Leistungen auszuschließen ist, wird man Dich fragen wer der Kindesvater ist um die erbrachten Leistungen von seiner Seite zurück zu holen.


    Dann muss Dein Noch-Lebenspartner mit Forderungen zum Kindfesunterhalt und eventuell soagr zu Deiner Person rechnen. Zieht Ihr zusammen aus könnte es sein das kein ALG II Anspruch besteht ( ich möchte diese Aussage aber nicht dazu gewertet wissen wie man am Besten Leistungen erschleicht, weil der Lebenspartner letztlich inoffiziell doch mitzieht) ich denke das aber die zugebilligte Wohnungsgröße in der Regel dann zumindest ein kleines Kriterium gegen diese Praktik darstellt.


    Du brauchst also weder Caritas oder Jugendamt, sondern im Grunde nur den Mut auf der ARGE vorzusprechen!


    Möglich wäre ja auch das sich der Lebenspartner besinnt und daraus dann später eine Familie erwächst, niemand, auch nicht die ARGE darf diesen Umstand als Vorsatz anprangern, selbst wenn man so denken würde.


    Die Gedanken sind bekanntlich frei!


    Gruß und viel Erfolg!

    Hallo JimM.


    Hatte Dir schon den anderen Artikel beantwortet. Du äußerst hier genau die Bedenken die ich dort schon erwähnt hatte.


    Wenn Du jetzt kündigst stehen Dir zunächst einmal 360 Tage ALG I zu - allerdings nur wenn die gesundheitlichen Gründe anerkannt werden und somit keine 3 Monatige Sperrfrist erfolgt!


    Was Du allerdings planst ist12 Monate Bafög zu beziehen und dann den Beginn des ALG I Anspruches nach hinten zu verlagern.


    Auch wenn man eine Teil des Bafög zurück erstatten muss, führt das meines Erachtens nicht dazu das der Beginn der Arbeitslosigkeit vom tatsächlichen auf ein fiktives Datum verschoben werden kann.


    Lass Dich doch von Deinem Arbeitgeber zunächst "Freistellen" für die Dauer der Meisterschule, die Du dann ja mittels Bafög absolvieren könntest und erst nach Abschluss der Meisterschule kündigen, z.B. weil der Betrieb den Kostefaktor Meister nicht bewerkstelligen kann!


    Ich denke das ist der bessere Weg und Arbeitsamt und Betrieb spielen im Guten immer eher mit als wenn man die Kündigung vorsätzlich zu Lasten der Allgemeinheit praktiziert, Bis dahin haben wir dann ja vielleicht auch schon wieder neue Regelungen!



    Gruß

    Soory hatte wegen der Krankenversicherung nichts geschrieben!


    Wenn es eine Ausbildung mit Vergütung ist müsstest Du über die Schule als Ausbildungbetrieb versichert sein, ansonste sind ja die Eltern solange sich die Kinder noch in der Ausbildung befinden in der Regel dafür zuständig, informiere die Krankenkasse Deiner Mutter die klären das dann!


    Gruß

    Hallo jennyG!


    Bei manchen Fragestellungen hat man hier im Forum so seine Probleme!


    Bafög Bezug schliesst im Grunden den Bezug von ALG II aus! Allerdings bezieht Deine Mutter ja wohl ebenfalls ALG II und bekommt demnach wohl einen Mietanteil den Du im Grunde aufbringen müsstest, würde Dein Bafög wie zukünftig als "elternunabahängiges" Bafög gezahlt.


    Gegnwärtig bekommst Du aber elternabhängiges Bafög und damit entfällt der von Dir zu zahlende Mietanteil (rein rechnerisch und wird somit Deiner Mutter mitgezahlt)!


    Denn Deine Mutter muss ja für Deine Unterkunft mit aufkommen - rein Abwicklungstechnisch!


    Wenn Du jetzt ausziehst erhälst Du elternunabhängiges Bafög und bekommst den Mietanteil für Deine Wohnung im Bafög mitgezahlt, damit dies aber möglich ist muss Du einen 1.Wohnsitz (an dem sollte man sich am häufigsten aufhalten), also einen eigenen Wohnsitz haben, dies kann die ARGE Dir nicht verweigern weil Du Bafög beziehst und nicht der Regelung unterliegst die für andere unter 26. Jährigen zum tragen kommen die ALG II beziehen. Du brauchst also noch nicht einmal für den Umzug/Auszug fragen
    die ARGE hat da nicht zu entscheiden. Melden und das ist etwas anderes, muss Deine Mutter den Auszug aber dennoch: a) Mitwirkungspflicht, Anzeigepflicht bei Veränderungen und b) weil die Leistungen die Deine Mutter im Grunde für Dich erhält, weil sich bei elternabhängigem Bafög auch für die Sicherstellung Deines Unterkommens aufkommen muss,jetzt nicht mehr notwendig sind.


    Allerdingsbleiben die Kosten für Deine Mutter ja gleich was das Mietverhältnis angeht und da Du auch zeitweilig zu Besuch und an den Wochenenden anwesend sein wirst ist der Wohnraum nach wie vor als angemessen zu betrachten.


    Leistungen für Dich musste die ARGE ja bisher auch nicht aufbringen(Bafög) und somit kann nur eines passieren, nämlich das ein ganz besonders kluger Sachbearbeiter Deiner Mutter erklärt das die Wohnung jetzt für Sie allein nicht mehr in der Größe angemessen ist, weil vielleicht zu groß!


    Sollte dies geschehen müsst Ihr einfach nochmal hier schreiben!


    Wenn Dun die Ausführungen verstanden hast müsstest Du erkennen, das Du im Grunde kein Geld von der ARGE erhältst, sondern lediglich Deine Mutter den Ausgleich dafür das Du bei Ihr lebst.


    Auf dem Bescheid müsste eigentlich zu erkennen sein das für Dich keine Regelleistungen nach ALG II erbracht werden, sondern nur der Mietanteil für Dich gesondert aufgeschlüsselt wird, der Auszug führt aber in keinem Fall zu einem Wegfall dieses Geldes weil Deine Mutter ja nach wie vor die gleichen Mietkosten aufbringen muss. Somit ergibt sich auf die Frage nach dem Umzug oder der Kostenübernahme auch logischerweise keine Zuständigkeit der ARGE und ob Du von der Bafög-Stelle dafür Leistungen erhälten kannst kann ich Dir nicht sagen.


    Deine Mutter könnte allerdings versuchen (Fürsorgeverpflichtung) ob Ihr quasi die Umzugskostenhilfe zuerkannt wird, weil Du bis zum Auszug ja Ihrer Obhut unterliegst.


    Denke das zunächst eine Verneinung erfolgen wird, aber stellt den Antrag trotzdem und zwar schriftlich und dann Widerspruch gegen den Bescheid und als nächsten Schritt Klage beim Sozialgericht, das kostet Euch maximal ein paar Brifmarken und vielleicht 10 € für den Rechtsanwalt.


    Auf jeden Fall muss dann ein Beratungsgutschein über den Rechtspfleger beim Amtsgericht geholt werden.


    Ist etwas Lauferei aber ohne ddiese geht sonst sicher nichts!


    Viel Erfolg und Gruß

    Hallo Jim M.


    Sorry,wenn ich nicht auf Deine Frage eingehe, aber eine frühere Forumsteilnehmerin hat sich sehr gut mit Bafög Fragen ausgekannt - Du findest vielleicht noch Artikel und Antworten unter "nataly" leider taucht Sie hier im Forum nicht mehr auf ebenso wie "salle" von dem man auch sehr gute Info's und Ratschläge bekam.


    Wenn Du noch nicht über 30 bist müsste Dir nach den mir bekannten Fragestellungenhier im Forum aber noch sogenanntes "Meisterbafög" zustehen!


    Das mit der Kündigung macht mich allerdings etwas nachdenklich! Bist Du sicher das Dir aufgrund der eigenen Kündigung nicht eine Sperrfrist von 3 Monaten auferlegt wird? Vielleicht klärst Du das -am besten Schriftlich geben lassen - vorher mal mit der Bundesagentur für Arbeit ab!


    Wie gesagt meiner Meinung nach erübrigt es sich daher auf Deine Fragestellung einzugehen, sollte es dennoch nötig sein! antworte einfach !


    Gruß

    Hallo Mark 2233!


    Das ist einwenig dürftig um dazu etwas sagen zu können, könnte alles mögliche sein!


    z.B. könnte eine Nebentätigkeit mit zuviel Verdienst diesen Abzug rechtfertigen.


    Schlage vor Du lässt Dich vom Sachbearbeiter / Fallmanger aufklären wie dieser Abzug begründet wird!


    Gruß

    Hallo Dierkie!


    Verlier nicht die Nerven! Du und ich und viele, viele andere in diesem Land sind arbeitslos (oder wie es immer so schön heisst arbeitssuchend) was ja so nun auch nicht stimmt; denn die Sicherung unseres Grundbedarfs ist mancher Orts (je nach politischer Gesinnung der ARGE-Obrigkeit) mit einem Aufwand verbunden, dass würde man dies als reguläre Arbeitszeit vergütet bekommen im Grunde ein Vollzeit-Job dabei entstehen könnte, so geht es zumindest mir und wer sich mal die Mühe macht und die Uhrzeiten meiner letzten Artikel anschaut weis wovon ich spreche.


    Die Frage die sich mir stell ist die, die Du auch gerne der neuen Sachbearbeiterin mal stellen darfst!


    Sie sagt Dir, das der Vorgänger Fehler bei der Berechnung gemacht habe? "Wer sagt eigentlich das diese angeblichen Fehler nicht grade von Ihr gemacht werden????????????????


    Stell Ihr die Frage und dann erkläre Ihr das es Dir nicht zuzumuten sei diesen Sachverhalt zu beurteilen oder als richtig zu bestätigen und es Deiner Auffassung nach daher nur einen einzigen Weg gibt dies klar und deutlich geregelt zu sehen, nämlich den Endscheid beim Sozialgericht!


    "Neue Besen kehren bekanntlich gut" das darfst Du ruhig so als Einwand bringen und wenn sich die Dame den Schuh dann anzieht (in punkto Besen) kannste immer noch erklären das Du nur eine Volksweisheit zittiert hast und damit nicht Ihre Persönlichkeit angreifen wolltest.


    Fakt ist doch, das dieses Verhalten der mündlichen Überlieferung von angeblichen Fehlern kein Verwaltungstechnisch übliches Vorgehen darstellt. Ein Änderungsbescheid ist das mindeste und gegen diesen kannst Du den Einwand bringen den ich Dir zuvor schon geschrieben habe. Selbst wenn daraufhin die Rechtsabteilung dies als richtig tituliert würde ich diese Auskunft in Zweifel stellen, denn die Rechtsabteilung steht nie auf seiten der Leistungsempfänger sondern ist eigentlich nur ein zusätzlicher Filter für mögliche Fehler von Mitarbeitern bevor es zur Gerichtsbarkeit geht. Notwendig weil auch der Staat nicht jeden und alles in kostenintensive Gerichtsverfahren bringen kann. Die Rechtsabteilungen prüfen so gesehen nur ob dem Sachbearbeiter bei der Argumentation keine dem Verfahrenserfolg negativen Faktoren unterlaufen sind. Fälschlicher Weise denkt man als Otto-Normal-Bürger das eine neutrale Bewertung bei einem Widerspruch erfolgt, leider das habe ich in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfahren müssen sind die Rechtsabteilungen an die Vorgaben der BA in Nürnberg gebunden!


    In einem daraus resultierendem Gerichtsurteil könntest Du z.B. auch die möglicher Weise berechtigte Rückleistung auf ein Ratenniveau herunter bekommen, das Du andererseit bei eigenen Verhandlungen nicht erzielen würdest.


    Keinesfalls ist es zulässig die Rückforderung der Leistungen über den Satz zu fordern der durch Sanktionen erfolgen würde. 30% vom Regelsatz würden demnach knapp 100€ ausmachen,mehr ist aber nicht zulässig und die ARGE beschneidet sich darüber hinaus auch noch möglicher Sanktionierungsmöglichkeiten, denn diese wären bei einem Erstvergehen eben diese 30%!


    Ich, und das rate ich Dir wirklich, würde den Weg zum Sozialgericht suchen. Gleichzeitig solltest Du an die Geschäftleitung der zuständigen ARGE schreiben und das am Telefon gezeigte Verhalten anzeigen, mit dem Hinweis das Du Dir dieses in den ARGE'n "inzwischen scheinbar übliche Verhalten" nicht nur verbietest sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde zur Anzeige bringst!


    Nur wenn wir aller Orts so vorgehen, diesen Umgang mit uns nicht zulassen, dann werden wir verhindern können das dieser Stil zur Gewohnheit wird und somit auch von künftigen Generationen ertragen werden muss. - Solches Verhalten ist provkant vorsätzlich und zumeist von Oben her abgesegnet und ich kann einer Gesellschaft die so mit den schwächsten der Gemeinschaft umgeht nur den Status "assozia" und "egoistisch" zubilligen.


    Also mein Freund, nicht resignieren! Hol tief Luft und zeig Denen notfalls, wer das größere Arschloch sein kann - wir die Arbeitslosen sind es oft genug gewesen die den Arbeitgebern und Unternehmern die Taschen voll gemacht haben, dafür hat man aber eine solche Behandlung nicht verdient!


    Das erinnert mich immer an den angeleinten Wachhund auf dem Bauernhof der dafür das er Laut gibt wenn sich jemand dem Eigentum nähert noch eine Übergezogen bekam weil er nicht schnell genug aufhörte zu bellen! Beissen müsst Ihr alle und zwar schnellstens,denn nach der nächsten Bundestagswahl wird's noch schlimmer wenn die jetzt nicht umschwenken!


    Macht klare Aussagen das die eure Stimme nicht erhalten wenn sich nichts zum Positiven ändert!


    Ob Links oder Rechts, die helfen euch auch nicht! Die werden zerredet oder sind auch nicht besser!


    Ihr müsst persönlich werden - so wie ich es oben geschildert habe! Wenn sich so eine "Pute" profilieren muss dann nicht auf eure Kosten oder es muss sie soviel Nerven kosten dass sie es nie weider macht!


    Gruß

    Hallo bine und wenzel!


    Damit Ihr wisst was vielleicht auch auf Euch zukommt:


    Der hier zuständige Kreis hat von der ARGE die Erklärung erhalten dass, diese die Psychosoziale Betreuung die ansonsten von CARITAS, AWO, MALTESER und all den Anderen praktiziert wird, ebenso von der ARGE erbracht würde!


    Die Folge der Kreis streicht den genannten Einrichtungen die Zuschüsse und die Folge daraus. Jetzt stehen auch die Berater auf dem Amt in der Schlange an!


    Zum Thema Kirche bzw. Tafel: Im Gespräch ist bei den ARGE#n auch die Anrechnung von 20 € wegen der günstigen Verpflegung wenn man die Leistungen dort in Anspruch nimmt und zwar pro Person!


    Ganz ehrlich:Die Pfaffen sollten vielleicht mal etwas agressiver von der Kanzel sein, auch Jesus wurde wegen der offenkundigen Kritik als Aufwiegler bekannt!


    Aber die sind im Grunde noch assozialer wie somanche Zeitarbeitsfirma, sei es Tarifverträge oder Entlassungen!


    Gruß

    Hallo Gulli 3000!


    Ganz schnell Widerspruch gegen den zuwenig gezahlten ALG II Betrag einlegen!


    Ich denke doch das Deine Mutter und Du zuvor schon einen erheblichen Betrag für die Urlaubsversorgung von den bis dahin gezahlten ALG II Leistungen abgeknappst habt, um die Versorgung von Dir sicher zu stellen. Und vermutlich hast Du Dir von einem Bekannten auch noch ein wenig Geld als Vorschuss geliehen das Deine Mutter ihm dann vom erhaltenen ALG II wieder zurück gegeben hat.


    Wie also Deine Versorgung sicher gestellt wird hat die ARGE nicht zu interessieren; lediglich ob die Grundvoraussetzungen gegeben sind auf den Leistungsanspruch! Und das war ja wohl so!


    Ein weitere Passus in den Bescheiden zu ALG II ziehlt darauf ab das jedes einzelne Mitglied für Versäumnisse belangt werden soll,lediglich zum Zweck von Sanktionierung und daraus resultierenden Leistungskürzungen!


    Deiner Mutter war zum gegewärtigen Zeitpunkt volljährig, es ist aber fraglich ob ihr daraus angelastet werden kann das ihr jugendliches Kind eine Entscheidung trifft, deren Tragweite (insbesondere die daraus abzuleitenden gesetzlichen Bestimmungen) diesem nicht bewusst war!


    Und in wieweit Deiner Mutter da das Versäumnis der Meldpflicht oder der fehlenden Mitwirkung angelastet werden kann sollte man grundsätzlich in Frage stellen!


    Die Vorgaben der ARGE zur Abmeldepflicht bezieht sich einzig und allein auf die Vermittlung von sofortigen Arbeitsantritten, nicht wie in Deinem Fall auf zukunftsplanende Gespräche, die könne auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, zumal das was dort als angebliche Planung dargelegt wird letztlich nur ein von der Straße bekommen als Zielsetzung hat uhnd nur in den wenigsten Fällen etwas von "wirklicher Auseinandersetzung mit den Wünschen und Neigungen der meist unerfahrenen und orientierungssuchenden jungen Menschen zu tun hat!"


    Die ARGE tritt selbstsicher auf, aber die Rechtsprechung zeigt das bei klagenden ALG II Beziehern zu über 50% etwas anderes heraus kommt, einzig die Tatsache das nicht einmal 10% der Betroffenen überhaupt den Versuch wagen sich mit den staatlichen Institutionen auf dieser Ebene auseinander zu setzen, gibt den Führungsetagen in BA und Bund Recht in ihre Handlungsweise.


    Ausserdem wird durch eine Urlaubsverweigerung, oder die Einschränkung einen bestimmten Bereich nicht verlassen zu dürfen unrechtmässig Einfluss auf die Freiheitsrechte jedes Einzelnen genommen!


    Adolf Hitlerzeiten sind vorbei und die ALG II Bezieher sollten tunlichst dafür kämpfen nicht in die gleichen Strukturen zu geraten wie dies einst den Juden im Dritten Reich ergangen ist. De Bestimmungen einen gewissen Bereich nicht verlassen zu dürfen dienen nämlich nicht dem Zweck der besseren Erreichbarkeit, sondern haben einzig und allein das Ziel die Betroffenen zu brechen und Emotionen hervor zu rufen die aufgrund von Trotzreaktionen dann zu Fehlern (Fehlverhalten) und somit zu Regulierungen durch Sanktionen führen sollen.


    Aber liebe Mitstreiter noch entscheide ich und jeder von euch über m(s)ein Leben selbst und kein dusseliger Politiker oder Großunternehmer der glaubt das sein Profitdenken das Denken der Menschheit zu sein hat.


    Wenn ein Unternehmer aus reiner Profitgier Menschen in die Arbeitslosigkeit entlässt kann er von diesen erkauften Vorteilen auch einen anständigen Beitrag für das Sozialsystem erbringen, und will er das nicht soll er seine Produkte da veräußern wo die Menschen meinen diesen Anforderungen nachkommen zu müssen!
    Gruß

    Hallo Blue Girl Tanja!


    Typisch ARGE die auf diese weise versucht die scheinbar vorgegebe Anzahl an Sanktionen zu erwirken,zumindest hierbei lässt man das Gleichheitsprinzip walten!


    Mein Rat neben dem, einen Anwalt zu beauftragen (Du musst allerdings erst bei einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht vorsprechen um rechtsanwaltliche Hilfe per Gutschein einlösen zu können,aber das ist auch umsonst) übergeh den Sachbearbeiter(in) und wende Dich zwecks Niederschrift an den Teamleiter!


    Dem erklärst Du den Umstand wie zuvor schriftlich geschildert und machst mal darauf aufmerksam das die Auflagen doch sehr denen ähneln die im Dritten Reich gegen die Juden ins Recht aufgenommen wurden.


    Das provoziert zwar, aber diese Scheisspolitik hat es auch nicht anders verdient, wir unterliegen einer Diktatur die den Mantel der Demokratie übergestreift hat und von der Wahrung der Rechte der Minderheiten, einem Kriterium was Demokratie ausmacht sind die HARTZ IV Regelungen weit entfernt!


    Du solltest erfähnen das es ja nichts persönliches ist aber die Handlanger solcher Systeme machen sich in der gleichen Form strafbar was soziale Gerechtigkeit betrifft wie die Damen und Herren die im Dritten Reich immer auf notgedrungene Mitläuferschaft und Dienstpflicht argumentiert haben!


    Jeder von denen der heute auf der ARGE das durchdrückt was als interne Anweisung von Oben kommt muss das in erster Linie mit seinem Gewissen selbst ausmachen, aber das kann man einem Betroffenen nicht als Angriff gegendie Person anlasten sondern nur auf sein Gewissen!


    Die Mietleistung musst Du erzwingen indem Du Dich weigerst die Räume der ARGE zu verlassen wenn diese nicht umgehend per Scheck und Anruf beim Vermieter das Problem beseitigt.
    Sollte man die Grün-weisse Fraktion zur Hilfe ziehen, brauchst Du Dir wegen der Unterkunft keine Sorgen zu machen, so musst Du in jedem Fall argumentieren, davor haben selbst die Teamleiter dann Respekt und lenken normalerweise ein!


    Man Behandelt Dich Scheisse durch die ARGE dann erklär dies und zeig denen das Du notfalls diesem Stil gewachsen bist.


    Wer mit sich machen lässt was die mit Dir machen wird auf Dauer daran zerbrechen und da sollte man mal überlegen ob es nicht ebenso sinnvoll sein kann sich zu wehren, die müssen Angst haben das jeder auf diese Art und Weise vorgehen wird!


    Also zeig denen Deine Persönlichkeit und das sie Dir diese nicht nehmen können!


    Hau rein und schreib uns wie es gelaufen ist, damit andere erklennen das nur dieser Weg zum Ziel führt!


    Auf den Gerichtstermin wegen meines Antrages im Januar warte ich nach wie vor,dass zieht sich hin!


    Du siehst Handeln ist angesagt!


    Gruß und Kopf hoch

    Leute, hinter dem Vorgehen steckt doch Verstand!


    Ein Grund ansonsten in die Wohnung gelassen zu werden und rumschnüffeln zu können und somit etwas finden zu können was man zur Einstellung sämtlicher Leistungen benötigt gibt es für die ARGE'n nicht ausserdem muss man die Personaldecke sichern und wie geht das durch notwendige Mehrarbeit!


    Aber schön das die mal rauskommen und sich um die Leute kümmern, nicht wahr!


    Für eine Begehung der Wohnung muss die ARGE schon triftige Gründe vorgeben,- aber so geht's natürlich auch!


    Klasse Schachzug und man sieht wieder einmal, manche Staatsdiener können schon kreativ sein, wenn sie müssen!


    Gruß

    Hallo Stern 45!


    Denke das Du bisher alles richtig gemacht hast. Der 2.Wohnswitz sollte aber unbedingt gemeldet werden, weil dieser wegen der Ausbildung Deiner Tochter ja wohl absolut notwendig ist.Sollte die ARGE darüber anders urteilen, rate ich Dir zu Widerspruch und notfalls einer Klage beim Sozialgericht.


    Die volle Anrechnung, so denke ich ist wie im Fall von BlueGirl Tanja, damit aber bei Dir dann nur möglich wenn auch die Kosten für diesen 2. Wohnsitz von der hiesigen ARGE getragen würden.
    Da dies nicht so zu sein scheint rate ich Dir umgehend beim Sachbearbeiter vorzusprechen!
    Lass Dich dort nicht einschüchtern wegen Meldepflicht ect. melden kann man erst etwas wenn einem der Umstand bekannt ist, das dies so zu handhaben ist.
    Du hast dann zumindest ab dem Tag einen Anspruch auf Berücksichtigung der Umstände!


    Ein Rat dazu lass Dir dieses Vorsprechen und den Grund dafür als Niederschrift in Kopie aushändigen!


    Gruß und viel Erfolg

    Dachte ich mir schon1 Deshalb hab ich Dich auch nicht gefragt wie's läuft!


    Kopf hoch, wird schon werden!


    Ich hab eine Nebentätigkeit nach 2.2 auch aufgegeben kamen bei der Knochenarbeit,Betonzäune setzen, Erdaushub und Dreck wegmachen netto noch nicht mal 5 € rüber und dann meinte der Ex-Kollege er müsse mir erzählen was ich für ein >Anspruchsteller und Abzocker sei!


    Selbst eine BU von 3.800€ und Arbeitsunfähig und dann dicke Geschäfte abschließen und sich darauf berufen das er arbeiten lässt! Die Korrespondenz musste mal lesen! Beantworte ich nur noch mit "Unwichtig! -Retoure!"


    Der versuchte mir sogar Schwarzarbeit anzuhängen weil er dachte ich würde die Stunden bei der ARGE nicht angeben! Da siehste was die Arbeitgeber für Drecksäcke sind, genau wie der Heini der hier die Unterstützung bei Fotoarbeiten mit 100 € am Tag auf die Hand angegeben hat.


    Die sollten sie mal mehr dran nehmen aber wie bei meiner Forderung genen die TOYTRADE BV über 1200€
    da holt sich der Kreis dann seine 830€ und das war's aber ich hatte sie vorgewarnt und jetzt häng ich denen eine Schadensersatzforderung wegen entgangen Zinsen an die Backe! Mal sehn was der Herr Landrat dazu sagt!


    Du siehts wir haben alle zu kämpfen, macht Dir / Euch einen Spass daraus!


    Gruss

    Sorry Hottemax!


    Scheißdreck!


    Abgesehen davon sind die Ursprungsartikel über 1Jahr alt ist geht es hier doch wohl um die Anfrage von Steffi!


    Wo bitte ist da was mit Anstiftung zum Betrug!


    Manchmal muss man auch mal das Datum beachten!


    Steffi Bafög und ALG II Bezug für eine Person schließen sich aus!


    Für Dich käme das Bafög weiter als Bezug und elternunabhängig bedeutet ein paar € mehr weil eben nicht Zuahause lebend - da solltest Du aber auch mal drüber nachdenken , Du erhältst diese eigentlich nur wenn Du nicht mehr Zuhause wohnst! Also ganz schnell mal klären, bevor der dicke Hammer kommt!


    Dein Freund verdient und wenn der Lohn nicht reicht kann er selbstverständlich aufstockendes ALG II beantragen oder Mietzuschuss ect.


    Bewrücksichtigt wird dabei dann Dein Anteiliges Einkommen, nämlich Bafög in welchem ja Geld für Miete enthalten sien müsste weil "Elternunabhängig".


    Somit kannst Du natürlich einen Teil der Miete selbst aufbringen und dieser Anteil wird wiederum bei Deinem Freund mit einberechnet.


    Trotzdem könnt Ihr als WG oder BG bestehen,denn Freund ist nicht gleich eheähnliche Lebensgemeinschaft!


    Dazu kannst Du hier eine Menge lesen, dazu gehört das man bereit ist füreinander einzustehen, ähnlich wie bei der Ehe!


    Gegenseitige Bankbefugnisse sind da aber eher ein Punkt für die ARGE und damit gegen eine WG auch kann man zunächst einmal 12 Monate miteinander leben um zu erkunden ob diese Basis von Dauer sein
    könnte, dass berechtigt immer noch nicht eine eheänliche Beziehung akzeptieren zu müssen!


    Also mach Dich hier weiter schlau!


    Gruß

    Ist doch super Sven SZ, dann müsste es Dir doch im Grunde schon viel besser gehen?!


    Ich halte mich hier im Moment auch nicht so oft auf, sind ja inzwischen genug neue und kluge Köpfe dabei!


    Kommt nicht von ungefähr die Vermutung mit dem Teamleiter, weist Du!


    Mich verdächtigen sie hier vor Ort mittlerweile schon mit allen möglichen Sachlagen was zu tun zu haben und das dies nicht in die Presse kommt hat unser Reporter vor Ort nach Aussage dieser Personen ja auch schon zugesagt.


    Tja und das wo ich doch so zurückhaltend bin und eigentlich nur scharf schiesse wenn man mir an Zeug will!


    Du siehst ich habe mir schon einen Namen erarbeitet, da brauch ich das hier nicht unbedingt aber wenn es die Zeit erlaubt versuche ich hier und da zu helfen und da stören mich chiefci und Co auch nicht.


    Ich kann es mir im Gegensatz zu denen auch leisten nicht mit einem Synonym aggieren zu müssen!


    Da gibt's doch von den Toten Hosen oder den Ärzten so ein tolles neues Lied, das trifft den Nagel auf den Kopf, und ausserdem weis ich dann das ich noch nicht tot bin solangen die Leute über mich reden!!


    Du siehts, einfach locker bleiben! Habe jetzt sogar gehört das die ARGE Mitarbeiter ganz gezielt darauf aus sind das die Menschen aufgeben, aus welchen Gründen auch immer! Also ist das ganze miese Verhalten doch von oben gewollt! Dann dürfen die sich aber auch nicht beschweren wenn man ebenso assi mässig kontert und das habe ich besser drauf, da bin ich mir ziemlich sicher - weil die nämlich auch nur Angst um Ihren Sessel haben!


    Gruß