Hallo Dierkie!
Verlier nicht die Nerven! Du und ich und viele, viele andere in diesem Land sind arbeitslos (oder wie es immer so schön heisst arbeitssuchend) was ja so nun auch nicht stimmt; denn die Sicherung unseres Grundbedarfs ist mancher Orts (je nach politischer Gesinnung der ARGE-Obrigkeit) mit einem Aufwand verbunden, dass würde man dies als reguläre Arbeitszeit vergütet bekommen im Grunde ein Vollzeit-Job dabei entstehen könnte, so geht es zumindest mir und wer sich mal die Mühe macht und die Uhrzeiten meiner letzten Artikel anschaut weis wovon ich spreche.
Die Frage die sich mir stell ist die, die Du auch gerne der neuen Sachbearbeiterin mal stellen darfst!
Sie sagt Dir, das der Vorgänger Fehler bei der Berechnung gemacht habe? "Wer sagt eigentlich das diese angeblichen Fehler nicht grade von Ihr gemacht werden????????????????
Stell Ihr die Frage und dann erkläre Ihr das es Dir nicht zuzumuten sei diesen Sachverhalt zu beurteilen oder als richtig zu bestätigen und es Deiner Auffassung nach daher nur einen einzigen Weg gibt dies klar und deutlich geregelt zu sehen, nämlich den Endscheid beim Sozialgericht!
"Neue Besen kehren bekanntlich gut" das darfst Du ruhig so als Einwand bringen und wenn sich die Dame den Schuh dann anzieht (in punkto Besen) kannste immer noch erklären das Du nur eine Volksweisheit zittiert hast und damit nicht Ihre Persönlichkeit angreifen wolltest.
Fakt ist doch, das dieses Verhalten der mündlichen Überlieferung von angeblichen Fehlern kein Verwaltungstechnisch übliches Vorgehen darstellt. Ein Änderungsbescheid ist das mindeste und gegen diesen kannst Du den Einwand bringen den ich Dir zuvor schon geschrieben habe. Selbst wenn daraufhin die Rechtsabteilung dies als richtig tituliert würde ich diese Auskunft in Zweifel stellen, denn die Rechtsabteilung steht nie auf seiten der Leistungsempfänger sondern ist eigentlich nur ein zusätzlicher Filter für mögliche Fehler von Mitarbeitern bevor es zur Gerichtsbarkeit geht. Notwendig weil auch der Staat nicht jeden und alles in kostenintensive Gerichtsverfahren bringen kann. Die Rechtsabteilungen prüfen so gesehen nur ob dem Sachbearbeiter bei der Argumentation keine dem Verfahrenserfolg negativen Faktoren unterlaufen sind. Fälschlicher Weise denkt man als Otto-Normal-Bürger das eine neutrale Bewertung bei einem Widerspruch erfolgt, leider das habe ich in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfahren müssen sind die Rechtsabteilungen an die Vorgaben der BA in Nürnberg gebunden!
In einem daraus resultierendem Gerichtsurteil könntest Du z.B. auch die möglicher Weise berechtigte Rückleistung auf ein Ratenniveau herunter bekommen, das Du andererseit bei eigenen Verhandlungen nicht erzielen würdest.
Keinesfalls ist es zulässig die Rückforderung der Leistungen über den Satz zu fordern der durch Sanktionen erfolgen würde. 30% vom Regelsatz würden demnach knapp 100€ ausmachen,mehr ist aber nicht zulässig und die ARGE beschneidet sich darüber hinaus auch noch möglicher Sanktionierungsmöglichkeiten, denn diese wären bei einem Erstvergehen eben diese 30%!
Ich, und das rate ich Dir wirklich, würde den Weg zum Sozialgericht suchen. Gleichzeitig solltest Du an die Geschäftleitung der zuständigen ARGE schreiben und das am Telefon gezeigte Verhalten anzeigen, mit dem Hinweis das Du Dir dieses in den ARGE'n "inzwischen scheinbar übliche Verhalten" nicht nur verbietest sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde zur Anzeige bringst!
Nur wenn wir aller Orts so vorgehen, diesen Umgang mit uns nicht zulassen, dann werden wir verhindern können das dieser Stil zur Gewohnheit wird und somit auch von künftigen Generationen ertragen werden muss. - Solches Verhalten ist provkant vorsätzlich und zumeist von Oben her abgesegnet und ich kann einer Gesellschaft die so mit den schwächsten der Gemeinschaft umgeht nur den Status "assozia" und "egoistisch" zubilligen.
Also mein Freund, nicht resignieren! Hol tief Luft und zeig Denen notfalls, wer das größere Arschloch sein kann - wir die Arbeitslosen sind es oft genug gewesen die den Arbeitgebern und Unternehmern die Taschen voll gemacht haben, dafür hat man aber eine solche Behandlung nicht verdient!
Das erinnert mich immer an den angeleinten Wachhund auf dem Bauernhof der dafür das er Laut gibt wenn sich jemand dem Eigentum nähert noch eine Übergezogen bekam weil er nicht schnell genug aufhörte zu bellen! Beissen müsst Ihr alle und zwar schnellstens,denn nach der nächsten Bundestagswahl wird's noch schlimmer wenn die jetzt nicht umschwenken!
Macht klare Aussagen das die eure Stimme nicht erhalten wenn sich nichts zum Positiven ändert!
Ob Links oder Rechts, die helfen euch auch nicht! Die werden zerredet oder sind auch nicht besser!
Ihr müsst persönlich werden - so wie ich es oben geschildert habe! Wenn sich so eine "Pute" profilieren muss dann nicht auf eure Kosten oder es muss sie soviel Nerven kosten dass sie es nie weider macht!
Gruß