Beiträge von Horst GRUNERT

    HALLO CHIEFCI !


    Das Letzte wonach ich strebe ist irgendjemanden fertig machen zu wollen, aber wenn hier im Forum immer und immer wieder Beschwerden hinsichtlicher Stellungnahmen einer ganz gewissen Person geklagt wird und die Nachfrage in Richtung Verständigungdes Administrators geht schaue ich mir das Gewusel auch scchon mal an und sorry das ich es nochmal zu verdeutlichenn versuch: Wir unterliegen alle dem Bedürfnis nach Anerkennung und da (ich schließe mich da nicht aus) schweift man schon mal vom Thema ab. Vielleicht ist es ja nur unsere fehlende Intelligenz oder zu strenge Bewertung gewisser Kriterien, das wir Deinen Anmerkungen nicht folgen konnten oder könne, aber so mancher Beitrag von Dir war in der Sache nicht schlüssig, hilfreich oder für die Betroffenen sowie andere Leser mit einem Sinn durchzogen - also fühlt man sich doch durch soetwas letztlich verarscht!
    Das sich dann Leute beschweren wirst Du doch auch verstehen und ich denke das meine Beiträge Dir zumindets ebenso fies untergekommen sind, das war auch gewollt!


    Soviel dazu, jetzt zu Deinem neuen Bekenntnis! Das hier ist ein Sozialforum denke das man, will man sich als Retter der Deutschen Sprache hervor tun, doch lieber einem Linguistischen Forum anschließen sollte, oder wie siehst Du das?


    Gruß


    .....und noch was, spricht Deine Frau das denn wenigstens in Aktzentfreiem Denglisch? Dann könnte Sie glatt weg der neue Komediestar in den Medien werden und Ihr werd fein raus, da lässt sich doch ne Menge Kohle mit verdienen! Musste wohl nach Berlin, Hamburg oder Köln ziehn!

    Hallo Johnston!


    Guter Hinweis: Niemand kann Dich zur Unterschrift zwingen!


    Denke da grade an die ARGE: Eingliederungsvereinbarungen - und wenn Sie nicht unterschreiben, kriegen Sie auch kein HARTZ IV mehr!


    Richtig ist Deine Info schon- aber meinen Satz kennen wohl Alle hier im Forum ebenso gut!


    Und wie war das bei Dir?


    Recht hat immer der, der es sich nimmt!


    Ob das nun Richtig oder Falsch ist lasse ich mal dahingestellt sein, aber für jemanden der es nötig hat ist dieses Denken sehr effektiv!


    Ich kann nur sagen nehmt Euch euer Recht, grade auf den Ämtern!


    Gruss

    Hallo Leute!


    die von Euch geschilderten Umstände sind vielen anderen doch gar nicht bekannt. Sie hören sie sich zwar an aber dann, aber dann......?!
    Im Grunde ist doch jeder froh noch nicht in die Kategorie "Loooooooooser" gefallen zu sein, dann gehört man nämlich nicht zu denen da, hat genügend Eigeninitiative und Pfeffewr imArsch sein Leben selbst zu ändern und nicht zu den "jammerköppen zu gehören!" Ich höre es doch wenn ich mich auf Diskussionen mit nicht von ALG II Bezug Betroffenen einlasse.
    Die Masse ist ja doch faul, und wer arbeiten will findet auch Arbeit und selbstverständlich ist das was man als Entlohnung angeboten bekommt nicht viel aber besser als garnichts und viele Andere bekommen ja auch nicht mehr leigen dafür aber der Sozialgemeinschaft bnicht auf der Tasche und letztlich ist doch jeder selbst seines eigenen Glückes Schmied!


    Zeigt das nicht im Grunde nur das Eine " Ich bin was Besseres, mir passiert das nicht und wenn doch habe ich genügend Initiative da auch ohne staatliche Hilfe raus zu kommen - Denkweise!"?


    Ja, ja die arbeitslosen Nichtsnutze sind es alle selber schuld das es ist wie es ist!


    Gute Einstellung, aber warum die Milliarden Spritzen für die, die doch eigentlich auch selbst Schuld sind das die Wirtschaftskrise ihre spekulativen Planungen alle samt mit Verlusten belegt hat?


    Ja da ist es plötzlich eine riesen Sauerei was die Bänker mit den Menschen da abziehen! Wieso eigentlich?
    Mein Job z.B. wurde durch Ulla Schmidt und Ihre Vorgänger sugsessive kaputt gemacht.


    Nimm man den Ärzten etwas von Ihrem üppigen Honroar, weil man es von den Krankenkassen nicht nehmen kann (fette aufgeblasene Verwaltungsorganisationen) stellen sich die Doc's hin und fragen warum
    Sie eigentlich nach langjährigem Studium und Entbehrungen in diesen Jahren eigentlich schon wieder dafür herhalten sollen. Folge, die Gelder werden sich woanders wieder zurück geholt, z.B. beim Lohn fürs Personal oder beim Einkauf! Und treffen tu's die Helferinnen und Zulieferer aber dort passiert dann genau der gleiche Kram. Dein Chef sagt Dir plötzlich wie schlecht es ihm geht und das er im Grunde das Unternehmen schließen müsste und nur um seinen Job nicht zu verlieren und zu den "Looooooosern" zu gehören nimmt man Abstriche in kauf und sei es die Nullrunde bei Tarifverhandlungen- denn anderen Orts steigen die Lebenshaltungskosten trotzdem.


    Und wenn das alles immer belastender wird sieht Dich Dein Lebenspartner wohlmöglich auch als "Loooser" und sagt tschüss bevor die Kinder wohlmöglich auch noch davon betroffen werden und deren Zukunft dauerhaft den gleichen Einschlag nimmt - prägendes Verhalten !!!? Kennen die auf der ARGE ja auch und werfen Sie den Eltern dann vor, Schlechtes Vorbild für zukünftige Generationen!


    Im Grunde geht es darum das Maul zu halten und sich ausnutzen zu lassen und am Enden der Kette auf billige Art und Weise entsorgt zu werdenund HARTZ IV ist die billigste Entsorgung vor dem Tod!!!


    Das muss man einfach mal so sehen! Wer von den Arbeitslose kämpft den wirklich noch? ja um die Kohle für den nächsten Tag, das kann ich hier jeden Tag lesen - aber darum das solche Meinungen nicht als Regel pauschal in diesen unwürdigen Zustand führen?


    Die paar die hierim Forum aktiv sind (lassen wir es doch ruhig 30.000 sein) was ist das schon gemessen an knapp 3,00 Millionen Arbeitslosen?


    DAs ist nix und solange das so billig zu haben ist für unsere Politiker, solange wird sich für uns nichts zum Positiven bewegen quasi denn ändern!


    Denkt mal drüber nach!

    Hallo Angiemue!


    All Deine Fragen beantworten sich aus den Grundlagen des ALG II!


    Eingliederungszuschuss für was ? Für Deine Selbstständigekeit?


    Als Angestellte(r) stünde Dir soetwas zu - aber "Kann-Bestimmung"


    Förderungshöhe für ALG II in die Selbstständigkeit - max. 3000€ außerdem positive Beurteilung durch IHK oder HWK, Manmal wird auch ein Existengründungsseminar-Besuch vorausgesetzt, Achtung mögliche VERDIENSTPROGNOSE fließt in die Berechnung von ALG II Leistungen ein, auch wenn diese dann real nicht eintreten - also gelinde gesagt "Scheisse" wenn Du mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hast, die es zudem fasst immer gibt! Dann kannste meist gleich schon wieder den Job an den Nagel hängen.


    Wer sich das ausgedacht hat ist ein Betriebswirtschaftlicher Vollidiot gewesen, denn als ALG II Empfänger ohne Bank im Rücken biste mit 3000€ und den staatlichen Verpflichtungen pleite bevor Du angefangen hast!


    Mich interessiert wie dei ALG II Gesetze "Nebenberuflich Selbstständig" interpretieren, ich denke sicherlich nicht Hauptberuflich ALG II Empfänger.


    Biste bei ALG II Selbstständig dann kannste erst mal mit einem Kredit zur Eigenversorgung beitragen also bekommste kein ALGII und dann bist Du auch kein ALG II Empfänger, so einfach ist das und brauchste dann doch ALG II musste die Selbstständigkeit meistens beenden um Leistungen beantragen zu können!


    Zusatzblatt 2.2 Einkommensbescheinigung


    Bis 100 € frei darüber nur anteilige %! Rest fliesst ins Staatssäckl.


    ALG II im Grunde Krankenversichert!


    Gruß

    Hallo Simplesmart!


    Denke ja! Das Ganze läuft unter dem Begriff "Eingliederungsbeihilfe" oder "Einstiegsgeld" ist eine Kann Bestimmung weil von Fall zu Fall geprüft werden kann in wieweit man da Behilflich sein kann!


    Nicht wie es die meisten Sachbearbeiter ikmmer nur sehen möchten - dass amn es auch ablehnen kann-
    und wird nach Bedarf entschieden -und leider vielzu oft grundsätzlich abgelehnt weil die Kassen leer sind!


    Es gehört z.B. auch sowas wie die Kostenübernahme für Fahrten zum Arbeitsplatz oder Ausserörtliche Unterbringung dazu! Das Argument 2Vorschuss vom Arbeitgeber geben lassen" ist ein Beliebtes um die Leute abzuwimmeln, ebenso dies als Darlehn anzubieten, aber wenn der Sachbearbeiter will kann er ja auch entscheiden - nur macht der wiederum was sein Chef will und je länger die in den Positionen sitzen um so unflexiblerund Verwaltungsorientiert entscheiden die dann gegen den möglichen Erfolg, weil eine Erleichterung für den Leistungsempfänger ja die Allgemeinheit belastet!


    Nur bei "Rettet die Banken" war dann ein großer volkswirtschaflich unglaublicher Nutzen zu erkennen! oder ist das andere nur "Peanuts" und daher unwichtig?


    Ab Januar kann das ARBEITSAMT vielleicht wieder die Unternehmer fördern, die bereit sind jemanden zu anständigen Konditionen zu beschäftigen! Gegenwärtig sind die Töpfe angeblich leer - wohl weil alles zu den Ami's gegangen wurde!


    Gruß

    Hallo Franzi 22
    und Chaoscrew


    Die ARGE darf Einsicht in die Kontounterlagen nehmen, im Grunde aber nur um den Missbrauchszweck von Sozialleistungen zu entkräften. Die Dokumentation ist eh eine strittige Angelegenheit, eigentlich müsste sich der Sachbearbeiter Notizen machen, Kopieren ist einfacher und man darf die Bearbeitung als Leistungsempfänger nicht unnötig erschweren oder verzögern!"


    Für mich ist das Urteil in sofern ein Fehlurteil, weil gegen den Kläger eine Sanktion wegen fehlende Mitwirkungspflicht aus dem Umstand ergangen ist das er sich in einer anderen Rechtslage sah wie die ARGE!


    Ich wäre gegen das Urteil in Berufung gegangen, weil der Umstand der fehlenden Mitweirkung imwesentlichen nicht zutrifft. Auf eine andere Rechtslage aufmerksam zu machen und diese dann Mittels rechtsstaatlicher Klärung prüfen zu lassen oder im Vorfeld durch Widerspruch zu verweigern ist ein in der Demokratie legitimes Handeln.


    DAraus eine fehlende Mitwirkung abzuleiten trifft insofern nicht zu, da selbst die Verweigerung eine Mitwirkung am Prozess der Klärung ist.


    Für mich steht daher ausser Frage, das der Betroffene Kläger durch ein weiteres unglückliches interpretieren der Gerichtsbarkeit ungerechtfertigt sanktioniert wurde!


    Ich selbst habe auf der Rechtsabteilung des Kreises Heinsberg in einer anderen Sache die Unterschrift verweigert mit dem Hinweis auf Datenschutzrechtliche Belange, worauf man mir erklärte das man eine Behörde sei und diesbezüglich damit keinerlei Unfug betrieben würde.


    Leider musste die ARGE nicht nur eingestehen das meine Beispiele von fehlerhaften Staatsdienern zutreffend waren, sondern wenige Tage später war im Fernsehen zu vernehmen wer alles mit welchen Daten aus den Kommunen Handel betrieben hatte!


    Hier bewegen sich nicht nur die ARGE'n auf sehr, sehr dünnem Eis sondern auch Richter die solches Handeln nur als Straftat bewertet wissen wollen, denn dieser Umstand schließt nicht die Praktiken aus die uns allen noch nicht bekannt sind aber dennoch schon betrieben werden.


    Also im Orginalmitnehmen uind Fragen beantworten lassen und diese Antworten zur Niederschrift bringenlassen!



    Nerven Leute,-ihr müsst die Sachbearbeiter zum Glühen bringen!


    Gruß

    Anhören solltet Ihr euch die Argumente des Vermieters schon, insbesondere wenn dieser euch anlastet zu wenig geheitzt oder gelüftet zu haben - ist für mich dann ein gutes Argument wenn es um die Heizkostenpauschalen der ARGE'n geht.


    Wir müssen sparen, kriegen nicht genug Heizkosten erstattet und als Konsequenz daraus folgt, Fehlverhalten beim Lüften, man muss ja sparen also bleiben die Fenster zu, oder beim Heizen nur ein Raum im Haus wird richtig erwärmt und in den Rest der Bude zieht die Feuchtigkeit durchs Mauerwerk!


    Schuld liegt dann beim Mieter? oder bei Denen die Einsparungen erzwingen?!


    Gruß

    Hallo smily!


    Zunächts einTip wer Dir als Behinderter vielleicht mehr helfen kann wie ich nämlich "The next one" ! Hat auch schon etlichen Papiewrkram mit den Behörden hinter sich wegen Behinderung!


    Es gibt den Medizinischen Dienst beim Kreis und die ARGE 'n nutzen diesen immer wenn man feststellen lassen will ob oder wieweit jemand Arbeistfähig ist.
    Geh mal zum Fallmanger/Sachbearbeiter und bitte um einen Termin bei dieser Einrichtung!


    Meist fragt der Sachbearbeiter nach dem Grund und Du erklärst ihm brühwarm das er ja die Zusammenhänge von Schimmelpilz in der Wohnung und gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner aus Dediner Sicht nicht angemessen richtig beurteilen könne und Du daher für den Fall einer möglichen künftigen Schadensersatzklage gegen seine Person im Einzelenen und gegen die ARGE als Gesamtes diesen Weg der Dokumentation zu gehen gedenkst!


    Wenn er nicht ganz doof ist, Dein Sachbearbeiter wird er versuchen Dir entgegen zu kommen! Schmeist er Dich raus oder weigert er sich such den Teamleiter der ARGE auf:


    Das Spiel heisst Druck ausüben! Die machen es bei uns und wir sollten es ebenso machen!


    Gruß

    Hallo Spirri!


    Ist doch klasse, nimm den Termin wahr!


    Im Moment ist Deine Frau in der besseren Situation und da könnte Sie im Grunde auch für Dich zahlen, und das würde ich (allerdings erst auf dem Termin) auch äußern!


    Hallo wosteht geschriebn das durch die Emanzipation nur die Frauen die Vorzuüge einstreichen dürfen?


    Die möchten allen Nutzen daraus ziehen und Du zahlst und jetzt kannste den Spies ja auch mal umdrehen!


    Wenn schon die Bereitschaft eingefordert wird zu verhandeln, dann tu das doch! schau doch mal ob Sie Dir was anzubieten hat?!


    Das wird sicherlich lustig, aber ich finde das ist gerecht! Bisher warst Du in der besseren Position und durftest Zahlen und nun ist es eben anders herum! Und wenn das nicht so läuft, erreichtse ja vielleicht was anderes!


    Übrigends als ALG II Bezieher kannst Du bei Gericht einen Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt beantragen, die fragen sich manchmal noch nicht einmal die 10€ dafür das sie Dich vertreten!



    Gruß

    Hallo Fritzi!
    Sorry Kätzchen!


    Der Vorschlag ist einerseits richtig aber mit 5 Tagen Angemessenheit lacht Dich jeder Sozialrichter(in) aus.


    Ich kann Dir sagen was mir die Sozialrichterin in Aachen zu einer anderen Angelegenheit unaufgefordert zur Kenntnis gebracht hat! 6 Monate (!!!) muss nichts passiert sein, dann kannste Klagen kommen!


    Soviel zu diesem Thema!


    Geh zum Teamleiter und frage Ihn ob er Personal brauche, er wird das sicher bejahen und dann biete ihm an bei der ARGE tätig zu werden (das mein ich todernst) das wird nämlich gut bezahlt aber er wird Dich sowieso nicht nehmen! Aber Du hast dann zumindest signalisiert das es auch Deiner Sicht absolut unangemessen ist Dich über Monate warten zu lassen. Knall ihm dann ganz konkret den Vorwurf auf den Tisch das es doch wohl die Anweisung der BA in Nürnberg sei die Leistungsempfänger mit solchen Machenschaften zu verärgern um Sie auf diese Weise los zu werden!


    Mann will uns dazu bekommen das wir vom Leistungsbezug die Schnauze voll haben und dann darauf verzichten oder uns um Kopf und Kragen reden.


    Dieses Spiel müssen wir besser spielen können auch wenn die Macht übers Geld auf der anderen Seite der Medallie zu finden ist! Also immer die Münze schön in Bewegung halten und wenn man mich nerven will, gerne darin bin ich inzwischen geübt - denken!


    Also steter Tropfen höhlt den Stein, jeden offenen Tag auf die ARGE und ganz nett lächelnd nachfragen!


    Gruß

    Halklo Schiemhund!


    Sorry, entweder peile ich die Fragen im heutigen Forum nicht ganz, oder Ihr drückt euch alle vermutlich wegen des Vollmonds ziemlich unverständlich aus!


    Um Was geht es da?


    Was hat das Fahrgeld mit den -50% und der Geschichte mit der Hinterlegung von Einkommensbescheiden zu tun?


    Wieso hinterlegen? Ich kann einen Schlüssel oder eine Nachricht hinterlegen, sicherlich meintet Ihr vorlegen!


    Also etwas mehr Zusammenhang bei den Anfragen wäre schon sehr hilfreich auch wenn es ein paar Zeilen mehr kostet. Die Zeilenanzahl ist hier im Forum nicht limitiert!


    Alos bitte etwas ausführlicher und was Ihr wollt!


    Gruß

    Hallo Putlack?


    Was stellt ihr Leute doch nur für Fragen? Was für eine Antwort erwartest Du? Oder ist es Deine absicht das sich hier ein paar Leute zu Dingen auslassen, die Dich weder betreffen noch interessieren, womit Du aber angagierte Mitmenschen zu beschäftigen weist?!


    Die konkrete Konsequens auf Deine Frage müsste im Grunde heissen: Dann bist Du ohne Arbeit,nicht mehr und nicht weniger!!!


    Na gefällt Dir das?


    Wie lange Du überhaupt in Arbeit gestanden hast, hast Du nicht geschrieben - also muss man schon mal Mutmassen ob Du nur auf Arbeitslosengeld I abzieltst oder eventuell auch ALG II im Auge hattest.


    Dann ob überhaupt Bedürftigkeit bestehen würde, was weis ich wieviel Kohle oder sonstiges Eigentum bei Dir besteht.


    Wer vorsätzlich den Arbeitsplatz aufgibt muss dem Gesetz nach mit einer Sperre von mindestens 3 Monaten rechnen, das sind klare Vorgaben! Der Rest auf Deine Frage müsste spekulativ beantwortet werden, kann ja gerne jemand machen!


    Gruß

    Hallo Mark 2233!


    Einige ARGE'n wollen die Nutzung der Tafel (dort wird ja mit Listen gearbeitet und der Bescheid überprüft) mit einemBetrag von etwa 20 € in Abzug bringen! Da wäre es interssant zu erfahren ob dies bei Dir der Fall war!
    Bitte sende eine Info !


    Gruß

    Hallo Melanie!


    Ja!!! Es gilt das Zuflussprinzip! Aber dem Partner steht natürlich auch sein Anteil zu, wichtig wenn dieser z.B.Bafög bekommt und zusätzlich arbeitet, dann kann die Arge nicht den vollen Betrag geltend machen.


    Gruß

    Hallo!


    Frag auch nach einem Renovierungszuschuss und ob die ARGE die Miete und Kaution an den Vermieter direkt überweisen würde, das geht nämlich und entlastet Dich wenn dort etwas schiewf läuft, was ja oft genug passiert. Auuserdem spart das Kontogebühren und Rennerei!


    Manche ARGE verlangt 3 Umzugsangebote, das ist viel Lauferei und manche Umzugsunternehmen machen Kostenvoranschläge nur gegen ziemlich fette Gebühren! können schon mal 50 € sein.


    Wenn Du Bekannte hast die Dir helfen gibt's zwar nicht viel, ca. 0,06 € pro km und eventuell eine Grundpauschale für die Anhängeranmietung oder den Kleintransporter.


    Das Geld für die Erstausstattung ist von ARGE zu ARGE unterschiedlich geregelt, hängt von allem möglichen ab- aber der Staat hat eh keine Kohle, daher kannman dazu nix konkretes aussagen. Mach Dir eine Liste was ansteht, und hake ab was man Dir z.B. über Caritative Einrichtungen anbieten kann Waschmaschine, E-Herd Kühlschrank alll das notieren egal wie logisch das erscheint, was Du nachher vergessen hast kannste dann nicht mehr ansprechen! Gardinen, Lampen,Teppich einfach alles vormerken.


    Der Renovierungszuschuss ist nicht nur für neue Tapeten oder Farbe, eventuell wird ein Bodenbelag benötigt oder ein neueres Türschloss.


    Entscheiden könnten die über den Antrag innerhalb von 20 Minuten nur das wird voraussichtlich nicht passieren, wäre wohl eher die Ausnahme. Geh von 2 - 4 Wochen aus!


    Die Frage ist nicht wann Du ausziehen kannst denn Übergangsweise gibt es Alternativen wenn es für Dich bei Deinem Noch-Mann z.B. zu gefährlich wäre,sondern wann Du den neuen Wohnsitz in Bezug nehmen kannst!



    Hoffe das hilft Dir weiter!


    Gruß

    Hallo Melanie!


    Das sind alles Einnahmen die Du im Grunde angeben musst.


    Insbesonder was Heizkosten angeht, die ja nicht aus dem Regelsatz wie z.B. Strom gezahlt werden besteht ein berechtigtes Interesse der ARGE die Leistungen zu reduzieren.


    Beim Strom ist das was anderes weil Du den aus dem Regelsatz zu begleichen hast.


    Und Zahlungen vom Finanzamt müssen in jedem Fall mittgeteilt werden.


    Gruß


    Da beim Zuverdienst aber eine Freigrenze von 100€ besteht immer schoön drauf achten das man diese mit einbezogen bekommt wenn es denn möglich ist!°

    Hallo Marc!


    Die Situation in der Zahntechnik kenne ich aus meiner beruflichen Vergangenheit, bin quasi vom Fach und habe mich bei Ulla Schmidt schon des öfteren persönlich bedankt. Neuerdings steht dann immer ein Security vor mir!


    Hinsichtlich des Nichtanspruchs auf ALG I oder II denke ich, hast Du definitiv falsche Auskünfte erhalten.


    Nach meinem Kenntnisstand musst Du in den letzten 36 Monaten vor der Antragstellung auf ALG I im angestellten Verhältnis gearbeitet haben um einen generellen Anspruch stellen zu können.


    Darüber hinaus stellt sich die Frage in wieweit die Sachberarbeiterin in der Lage ist zu beurteilen ob Du in Deinem Beruf oder anderweitigen Tätigkeiten nicht vermittelbar bist, dies mit der Begründung zu erklären das noch kein Kindergartenplatz für Deine damals 3 Jährige Tochter gegeben sei ist Schwachsinn hoch 10. Warum will ich Dir gerne erläutern: Was wenn Du zur Betreuung damals Deine Tochter in die Obhut einer Mutter mit gleichaltrigen Kindern gegeben hättest? Dann hätte man Dir von Amtswegen auch diesen Aufwand ersetzen müssen oder Du hättest ein Kindermädchen gefunden das zur Betreuung zur Verfügung gestanden hätte. Diese Auskunft war blödsinn.
    Eine Nichtvermittelbarkeit daraus abzuleiten definitiv falsch!
    Jetzt, da der Umbau so gut wie fertig ist, und ich mich als "vermittelbar" arbeitslos melden wollte, sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. Zuschüsse, beim Versuch einer Selbstständigkeit.Ich hätte in den letzten 2 Jahren, kein ganzes Jahr Gehalt bekommen.


    Auch das ist falsch, Du musst wie geschildert in den letzten 36 Monaten angestelt gearbeitet haben - da bin ich mir ziemlich sicher weil selbst Menschen die sich in der Selbstständikeit versucht haben - eben mit diesem Zeitrahmen noch einen Anspruch auf ALG Leistungen haben.


    Für mich hat die Frau keine Ahnung weil das was sie da anführt nur auf junge Leute zutrifft die zuvor nie in Arbeit gestanden haben, also keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, hier trifft das zu was sie Dir gegenüber erklärt hat - nur mit dem kleinen Unterschied das Du ja nach Deiner Lehrzeit bis ungefähr zum 36. Lebensjahr irgendetwas beruflich gemacht haben wirst!


    Darüber hinaus hättest Du, wenn nicht grade zuviel Eigenkapital da ist zumindest einen Anspruch auf ALG II Leistungen welche aber von der ARGE geprüft werden müssen.


    Aber selbst da gilt das ein ALG II Beziehr der sich für die Selbstständigkeit entscheidet Fördergelder von bis zu 3000€ maximal erhalten kann!


    Ganz ehrlich, geh zum Amtsleiter der Agentur und sprich Ihn auf die Angelegenheit an und vor allem bestehe darauf das Dein Antrag schriftlich aufgenommen wird. Bei Ablehnung kannst Du dann widerspruch oder gar eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen!


    Sorry aber irgendwie scheint mir die nette Sachbearbeiterin etwas deplaziert zu sein!


    Gruß

    Hallo Jim M!


    In den Sozialgesetzen ist es eigentlich klar geregelt, solange man über das notwendig Kapital verfügt das die Inanspruchnahme von ALG II Leistungen verhindert oder mindert, muss man diese dazu verwenden!


    Einzig und allein die Vorsorge für das Alter führt durch sozialgerichtliche Entscheidungenzu einer Anrechnung von Freibeträgen. Auch gibt es klare Vorgaben wonach diese Freibeträge errechnet werden. Liegt der Wert eines Hauses oder Autos oder Lebensversicherung nach diesen Vorgaben über dem was bei der Ermittlung dieses Betrages heraus gekommen ist wird eine Nutzung der Überschüsse in Betracht gezogen, was letztlich in Konsequenz dem Verkauf gleich kommt. Sicherlich kann man auch mit Darlehnsweisen Absprachen zunächst die Veräußerung aussetzen, aber nach erreichen eines dann vereinbarten Betrage so der Termins wird dies dann wohl unumgänglich sein.


    Ich denke mal, dass würde eine Überbrückungshilfe in Form eines Darlehns nötig sein, wird man eine individuelle Lösung mit der ARGE treffen können.


    Gruß

    Hallo Kabu!


    Es gibt zum Glück nicht nur das SGB II sondern auch noch das SGB III dort stehen dann Dinge drin die von Seiten der ARGE gerne nicht unter Betracht genommen werden. Wenn Du Dich dort einliest, wirst Du sicherlich etwas finden was Deiner Mutter helfen könnte zumindest nicht 8 Stunden täglich in Arbeit gehen zu müssen.


    Welche der Zielsetzungen von der ARGE grundsätzlich nicht erfüllt werden solltet Ihr aber selber entscheiden.


    Als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend gild man ab einer Wochenstundenzahl von 15 Stunden, das würde heissen wenn Deine Mutter eine 3 stündige Tätigkeit aufnimmt erfüllt sie dieses Kriterium und wäre in der Restzeit immer noch für euch Verfügbar.


    Die ARGE will mit der Forderung nur erreichen das Deine Mutter erklärt das sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann wegen der Kindererziehung und sie dann die Lestungen gänzlich verweigern können!


    eine 3 stündige tägliche Tätigkeit läuft aber dann auf einen 400 Job raus und dieser erüllt prinzipiell zunächst einmal nicht die langfriswtige Zielsetzung die mit HARTZ IV bezweckt wird, nämlich die Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen die zum Ziel hat dauerhaft auf die Unterstützung durch die staatlichen Einrichtungen nicht mehr angewiesen zu sein!


    Mit den Arbeitslosen schließt der Staat z.B. Vereinbarungen ab und weil die Menschen von den Leistungen abhängig sind kann man die Zustimmung quasi erpressen! Ebenso wäre es aber auch Aufgabe der ARGE mit der anderen Seite (den Unternehmern) entsprechende Vereinbarungen zu treffen, dies bleibt der Staat aber im Großen und Ganzen dem Gesetz nach schuldig.


    Man erwartet also von Leistungsempfängern ein Nachkommen der Verpflichtungen und bedient sich andererseit nicht der Möglichkeiten selbst den gestezlichen Bestimmungen zu genügen.


    Im Text heisst es aber das man eine Vereinbarung zu treffen hat, und somit finden Seitens der ARGE'n eigentlich keine diesbezüglichen Handlungen statt.


    Ein Fehlverhalten oder Versäumnis kann man daher im Grunde dem Staat vorwerfen, nur wenn sie das praktizieren würden was gefordert ist,wäre es um die Demokratie in diesem Land schlecht bestellt.


    Also macht man den Zampano mit den Menschen, die sich am wenigsten wehren, die Arbeitslosen!



    Gruß

    Hallo Kabu!


    Das ist nun mal so mit den Steuerklassen Verheiratet =3
    Klasse 3 war weil ein Unterhaltsanspruch bestand denke ich mal!
    Aber die Steuerklasse 1 bei Deiner Mutter sollte immer noch mindestens 2 Kinder ausweisen!


    Bei Trennung, Scheidung werden die Kinder halbiert - man kann also auch 1,5 oder 0.5 Kinder auf der Steuerkarte haben.


    Das Deine Mutter zumutbar in Arbeit gehen kann ist, das finde ich bei der Anzahl von zu erziehenden Kindern auch eine Frechheit, ist aber darin begründet das ab dem 12. Lebensjahr eine Eigenständigkeit der Kinder gegeben ist. Nennt man dann Schlüsselkinder!


    Aber gut finde ich das Du darin Probleme erkennst die unsere "Grinsetante der Nation" Familienministerin 'Von der Leyen' wohl bei der Absegnung der HARTZ IV Bestimmungen nicht erkannt hat, sonst hätte sie dem nicht zustimmen dürfen!


    Schreib Ihr doch mal oder besser noch wenn wieder Wahlkampf ist hin an die Bude der CDU und fragen was das für eine Politik ist, mutig sein !!!



    Es gibt in den Sozialgesetzen auch Vorgaben so das Deine Mutter nicht von den besagten Stunden betroffen wäre aber ihr seit vermutlich alle zu alt, als das davon etwas zutreffen würde.


    Über das Jugendamt kann man vielleicht den einen oder anderen Rat bekommen z.B. wenn ein oder mehrer Kinder hyperaktiv wären und der Erfolg der Anderen in der Schule dadurch gefährdet wäre das Ihr ohne entsprechende Aufsicht seit!


    Aber im Grund seit Ihr quasi schon als Erwachsene zu sehen zumindest Du und Dein Bruder!


    Gruß