Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Ihr Beiden!


    Ich denke mal das die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ausweist und das blacky 8377 diesen Betrag, da ja von der ARGE als zuviel erhalten, an diese zurückzahlen muss.


    Das wäre soweit ja auch legitim, aber erklär mir mal einer warum durch Einsparen daraus eine Sanktion erwachsen sollte?


    Ist Einsparen von Heizkosten und dergleichen denn ein Fehlverhalten? Ich denke nicht denn jeder ist ja dazu angehalten die Belastungen für die soziale Gemeinschaft so gering wie nur eben möglich zu halten!


    Also macht Euch mal keine Kopp darum,nur melden musws man das schon denn wenn die ARGE das rausbekommt und das ist sicher, dann wäre blacky8377 seiner Meldepflicht nicht unverzüglich nachgekommen!


    Gruß

    Stimmt!


    Aber nimm Ihn doch einfach wie er ist!


    Der freut sich über die Kommunikation mit uns!


    Gruß



    Ich denke aber er schläft noch und wird sich dann was ganz kluges einfallen lassen,oder auch nicht! Aber es wird dauern!


    Manchmal glaube ich das es der Teamleiterr der hiesigen ARGE ist!

    Hallo Boxbeutel 2!


    Genau das ist das Problem! Angestellt bei einem Arbeitgeber mit wechselnden Arbeitsstätten!Und was hats Du diesebzüglich im Vertrag stehen?
    Nichts dergleichen was Ausgleich oder Anpassung betrifft richtig!


    Dann mal schnell hin ins Büro dieser Blutsauger und "Verhandelt". Die sind doch Dein Chef und der muss schon schaun wie Du zu der von Ihm angenommenen Arbeitstelle kommst, soll er Dich doch dort hinfahren!


    Ich würde in dem Moment wo der neue Arbeitsplatz ansteht und Du keine Mitteilung dazu hast wie sich der Chef (Die Zeitarbeitsfirma) vorstellt die Vergütung zu gestalten einfach pünktlich zum Arbeitsbeginn dort zu erscheinen,er kann ich dann ja hinfahren!!!!


    Manchmal muss man auch mal dreist sein! In dem Moment wo dann die Antwort kommt warum Du dort nicht selbst hinfährst konterst Du mit der Frage und wovon? Wer vergütet mir das?


    Dann bekommste entweder die Papiere oder aber eine Zusage über die Fahrkosten!


    Lasst Euch doch nicht immer verarschen!


    Gruß

    Hallo Chiefci!


    Auf manche Artikel sollte man gar nicht reagieren!
    Leider sind Deine Beiträge mehr auf der "Komiker" - Ebene zu sehen!


    Da ich beim unweigerlich erzwungenem Lesen dieser Darbietungen mich immer an einen alkohlisierten aber trotzdem eigentlich Intelligenten Mitstreiter erinnert fühle und ich diesen Menschen wenigsten das zugestehe was ich unter einer würdevollen Achtung verstehe, bin ich bemüht die eigentlich der Sache nicht zuträglichen Beiträge zu kommentieren.


    Denglisch ist der Begriff "Global Thinking oder Global Thinker " sicherlich nicht, ebensowenig trifft aber die Übersetzung das was man als Sinn dahinter zu verstehen hätte.
    Global = Glosbus - Weltumfassend
    Thinking / Thinker = engl. für denken,Denker


    Also weltumfassendes Denken, soll heissen nicht nur an sich oder das eigene Denken, sondern auch an die Auswirkungen dessen,was dadurch anderen Ortes bewirkt bzw. als Folge daraus resultiern würde.


    Als einfach gesagt, denk nicht immer nur an Dich denk darüber nach was das für die gesamte Welt für auswirkungen haben würde oder könnte!


    Zitiere Barak OBAMA - wenn eine Stimme etwas bewirken kann, dann ....


    Vielleicht ändert sich ja jetzt etwas in good old Amerika, aber das ist dem Rest der Welt sicherlich egal, denn im Grunde ist sich jeder der Nächste!


    Hier im Forum ebenso wie anderswo !


    Deine Beiträge würde ich angelegt an den Reis als "Global Thinker" mal so betiteln, es interessiert mich nen Dreck ob in China grade ein Sack Reis umfällt oder nicht! Prost!



    Gruß

    Hallo Stern85!


    Glückwunsch,aber sorry das ich es frage: Wieso eigentlich kann ich???????


    Du und der Vater Deines Kindes siet nicht nur gemeinsam als Eltern für den Wonnepropen verantwortlich,
    Ihr seit jetzt auch eine Bedarfsgemeinschaft und wenn ich das so lese, denke ich das da irgendeine Meldung gegenüber dem Amt aussteht, nur mal so als Vorwarnung- denn hier lesen auch ARGE Mitarbeiter mit und ganz ehrlich gesagt erweckt Deine Anfrage den Eindruck das "DU" den Bezug von Leistungen alleine, quasi ohne Deinen Freund als zur Bedarfsgemeinschaft zugehörig, ausschöpfst.


    Kann aber auch nur so rüber kommen, aber selbst das könnte ja für Ärger sorgen!


    Also Du, der Papa des Kindes (Freund) und der Wonnepropen bilden jetzt die Bedarfsgemeinschaft und dem Zufolge müsst Ihr die Leistungen gemeinsam beantragen, nicht Du alleine.


    Die ARGE muss informiert sein wenn Dein Freund bei Dir in der BG lebt, wenn nicht kann Dich das den gesamten Leistungsbezug kosten,sogar rückwirkend!


    Hoffe das ist jetzt klar! Also Mitwirkungspflicht / Meldepflicht nicht vergessen, umgehend!


    Gruß

    Hallo !


    Eine solche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt vor, wenn die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann.


    Was die Frage aufwirft warum wir bei der gegenwärtigen Scheidungsquote überhaupt noch mit solchen Annahmen spikulieren! - Aber das wissen vermutlich nur die Bosse bei der BA in Nürnberg!?


    Gruß

    Hallo Ben 2510!


    In der Regel sind die Eltern den Kindern zum Unterhalt verpflichtet.


    Du schreibst, das Ihr die Kinder aufnehmen musstet! Für mich stellt sich die Frage warum das so war, denn dieser Umstand tritt eigentlich nur ein wenn die laiblichen Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Wobei dies zur Verfügung stehen ja auch verschieden Gründe beinhalten könnte.


    Ich gehe davon aus das die Eltern noch leben und somit im Grunde den Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind.
    Ist dies der Fall, wäre die Kommune im Grunde in der Lage diesen Unterhalt einzufordern, per Klage bei Gericht und somit wäre die Kommune in der Verpflichtung diesen Unterhalt auch zu leisten. Ihr müsstet also eigentlich einen Antrag stellen!


    Bekommt Ihr den gar keinen Ausgleich für eueren Mehraufwand? Ich denke das eine Unterhaltspflicht gegenüber den Großeltern nur dann eintritt wenn die Eltern verstorben sind, und auch nur nach dem Verwandschaftsgrad in erster und direkter Linie, aber das müsste euch dann auch ein Rechtsanwalt erläutern können.


    Selbst wenn die Eltern erkrankt sind, werden sie nicht ohne Gerichtlichen Entscheid von der Verpflichtung entbunden werden können, mir ist soetwas zumindest nicht bekannt.


    Gruß

    Vom Gesetz her vorgesehen und daher möglich - JA


    Von der praktischen Umsetzung her - Ein klares "NEIN"


    Heisst das die die sich diesne Schwachsinn ausgedacht haben, von Betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten keine Ahnung haben und erst recht nicht von den Bestimmungen um die Sozialgesetzgebung in punkto HARTZ IV


    In aller Deutlichkeit : DILETANTISMUS und IDIOTENTUM waren dafür verantwortlich und selbstverständlich ein BASTA-KANZLER und ein NACHTSCHWÄRMER dersich zuviel von den Zuhältern abgeschaut hat!


    Horst Grunert

    Noch was,


    die Maximale Förderung eines ALG II ind ie Selbstständigkeit dürfte sich nach meinem Kenntnisstand auf €3000 belaufen!


    Damit kannste meist gleich wieder zumachen, denn die meisten ARGE'n fordern schon nach 14 Tagen bzw. 4Wochen die ersten Zahlen hinsichtlich der Kostendeckung!


    Gruß

    Hallo Renipaule!


    Und das beim letztjährigen Bienensterben?! Oje, das Du das als freiberufliche Tätigkeit betreibst verstehe ich nicht!
    Bringt das denn soviel ein?


    Also in meiner Kindheit hatten wir einen Nachbarn und der hatte über 30 Bienenvölker aber davon zu leben, das hat selbst der nicht geschafft!


    Ich denke mal als Hobby kannste das wohl deshalb nicht mehr betreiben,weil Dir das Ordnungamt ab 6 Völkern einen Nutzung unterstellt die über den Bedarf der Eigenversorgung hinaus geht!


    Dann Gründe doch einen Verein (brauchste in der Regel 6 oder 7 Leute für)"Verein zum Schutze aussterbender Nutztiere" z.B., kannste ja mit Vater,Mutter,Onkel und Tanten gründen,bleibt somit in der Familie!


    Ansonsten kommt doch immer der Scheiss mit der Kammer, die zur Ermittlung möglicher Einnahmen Schätzungen als Vorgaben für die ARGE zur Ermittlung Deines möglichen mtl. Einkommens abgibt und wenn Du diese Kohle dann nicht regelmässig erwirtschaftest, Du mit einem Minus aus dem restlichen Leistungsbezug kommst.


    Die finden immer was um blos nichts zahlen zu müssen, hier ist schon eine Anrechnung von 20€ auf den Regelsatz im Gespräch für den Fall das jemand Lebensmittel von der Tafel erhält!


    Nimm doch mal son Schwarm im Korb mit ins Büro von dem Sachbearbeiter, der kann dann ja vor Ort ermitteln wieviel Leistung von so einem Volk erbracht wird und was er Dir dafür streichen darf!


    Ihr müsst agressiver werden, wenn der Staat so einen Mist auflistet!


    Gruß

    Hallo July!


    Vielem in Deiner Darstellung kann ich zustimmen, einem aber absolut nicht, das die meisten nicht anders können!
    Können kann jeder, aber wollen wollen Sie es nicht!
    Ich halte nicht viel von den Ami's, nach aussen schöne Fassade und nach innen die Mantelüberzieher, und den Rest macht das Selbstbewusstsein - nötigenfalls mit Gewalt, siehste doch überall auf der weiten Welt.


    Aber eines haben die drauf, Selbstbewusstsein zeigen!


    Ich habe mal das große Glück gehabt einen Anthony Robins zu erleben, weltbester Verkaufstrainer!
    Da sitzen Deutsche Psychologen und holen sich Anregungen. Angefangen damit wie man durch sein persönliches Auftreten dem Gegnüber eigentlich die untergeordnete Rolle aufdrückt, wie unser Gehirn durch Wiederholungen programmiert wird und wie einfach man Massen manipulieren kann!


    Wenn Du das einmal miterleben kannst (2.600$ für 3 Tage plus Übernachtung und Verpflegung hast Du ja sicherlich auch mal eben so dafür) dann lernst Du was, vorausgesetzt Du lässt Dich nicht in den Sog der Psycho-Manipulation reinziehen!


    Dann lernst Du aber auch das die Masse der Menschen bequem ist, selbst dann noch wenn die Existenz bereits mehr als gefährdet ist, weil Leiden eines bedeutet - Mitleid und Aufmnerksamkeit von Anderen - zunächst augenscheinlich, aber letztlich wollen diese Anderen nur eines, nämlich Anerkennung und Bestätigung das sie es besser gemacht haben und daher erlauben sich soviele Arschlöcher die im Grunde auch schon Arbeitslos sind, es aber leider noch nicht begriffen haben, über die da unten (1 Stufe drunter) so richtig mit aller Macht vom Leisten zu ziehen. Und genau so muss man die Fallmanager im Grunde sehen, nämlich als die armseeligen Würstchen, die wissentlich der Sachen die da laufen, nur krampfhaft versuchen, Ihren Arsch zu retten. Vor denen da unten, die Ihnen gerne mal eine aufs Maul hauen würden, vor denen da oben die als Chefs ja alles besser können und vor denen da Draussen die Ihnen jeden Tag fragend begegnen und nach Erklärungen für diese Ungerechtigkeit jeden davon in Erklärungs- und Rechtfertigungsnöte bringen.


    Nur damit Du das nicht falsch verstehst, das ist auch kein Jammern - das ist die Erklärung warum die Dinge so laufen können, wie sie nun mal laufen.


    Denk nicht das mir nicht bewusst ist wie einige darüber wieder richten, wie sie dieses oder jenes besser wissen, oder wie sie glauben sich ein Urteil herausnehmen zu dürfen dahingehend,das man bei derartiger
    Agressivität in der Darstellung doch selbst schuld sein, an den Problemen die dies hervor ruft.


    Ich habe keine Probleme, HARTZ IV ist eine tolle Lösung und von mir aus können sie die Dinge noch mehr verschärfen, denn ich weis das ich immer meine Meinung äussern werde zu derartigen Praktiken!


    Keiner von denen traut sich über glühende Kohlen oder Glascherben zu gehen, und hätte und würde und müsste bringt uns nichts!


    Wenn Die Bude brennt dann können die da oben, siehe die schnelle Hilfe für die "Drecksbänker", toll investierte Geldbeträge!


    Hätte die die Kohle mal für uns locker gemacht, das hätte ne Binnennachfrage vorangebracht,hätte dem Mittelstand geholfen und wäre sinnvoller angelegt gewesen wie als Abpfindung von Golfspielenden Top - Managern im Ausland. Das zeigt was für Idioten an den Machthebeln sitzen, auch wenn ich die Sparpolitik
    eines Herrn Steinbrück als absolut richtig und angebracht ansehe.


    INFLATION hat nämlich auch was Gutes, also ich hätte meine ca. 30.000,-€ Schulden dann sicherlich an irgendeinem Tag auch bei der Bank begleichen können,so haben wieder nur die was davon die im Besitz der Kohle sind und natürlich viele Aktionäre!


    Frage dazu: Wieviel ALG II Bezieher besitzen wohl diese Kapital-Papiere?


    Eines habe ich gelernt von A.R. - Machen, einfach nur machen - im übrigen auch eine Praktik von Kohl, Schröder, Brandt, Strauss, und der hiesigen Kommunalpolitik.


    Und was denkst Du wie oft ein Sachbearbeiter noch die Security ruft oder Dich ermahnt wieder runter zu kommen,wenn Du ihm direkt mal eine gezogen hast?


    Gewalt ist zwar keine Lösung, aber der Umgang mit uns als ALG II Bezieher kommt dem auf den Abrichtplätzen für Hunde sehr nahe und dort so weis ich ziemlich sicher, kann es auch schon mal vorkommen das einer gebissen wird!


    Soll aber nicht heissen das man jede kleine Provokation gleich zum Anlass nehmen sollte zu zuschlagen, Persönlichkeit zeigen und notfalls denSecurity mal den ersten Schritt machen lassen, da gibt es dann so viele schöne Möglichkeiten und ob die ARGE'n die immer gebrauchen können,na ich weis nicht!


    Aber in diesem Punkt, da gebe ich Dir Recht, habe ich ohnehin mehr aufzuweisen wie die Meisten schon der körperlichen Masse wegen!


    Letztlich hats Du aber auch resigniert, klein beigegen, bist nicht mehr bereit dafür Energie aufzubringen!


    Wenn Du die Urzeit siehst weist Du wie ich das sehe, denn schlafen kann ich wenn ich tot bin!


    Gruß

    Hallo Barbaramh!


    Ob das was ich Dir schreibe so richtig ist wirst Du wohl nur auf den Ämtern erfahren, und dies nur bedingt denn eine der besten Dinge die unsere Bürokraten beherrschen ist die Treue gegenüber dem Dienstherrn und die wird von höherer Stelle,wenn man es mal harmlos formulieren möchte im Interesse der jeweiligen Haushalte, auch schon mal als Mittel gegen den möglichen Fragensteller mit gegensätzlichen und bisweilen wissentlich unrechtsfördernden Anweisungen vorgegeben.


    Für mich steht ausser Frage das zunächts geklärt werden muss wo Du im Ausland gearbeitet hast! Solltedeis in einem EU Staat der Fall gewesen sein, bestehen mit unserem Land sicherlich Abkommen die Ansprüche sowohl bei Arbeitslosigkeit,als auch anderen Leistungen wie zum Beispiel Rentenanwartschaften -oder Bezüge im Grunde immer geregelt sein sollten,schließlich ist Deutschland einer der Gründungsstaaten mit entsprechenden Ambitionen die hier geltenden Grundlagen auf europäischer Ebene durchzusetzen.


    Anders wird es sein wenn Du in Amerika, Asien oder Afrika, tätig warst ind den Nicht-EU Ländern gehe ich mal von einem jeweiligen Einzelfallabkommen aus, und diese könnten sehr unterschiedlicher Natur sein.


    Ich weis zum Beispiel von Arbeitern in den Niederlanden das man dort bereits ab dem ersten Jahr 2% Rentenanspruch erwirbt,was die Verrechnung mit hiesigen Leistungen (Fehlzeiten) durch Abkommen klar regelt.


    Da Du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt hast Du auch ein Anrecht wenn Du Dich hier im Land aufhältst von diesem System unterstützt zu werden. Im Bereich der ALG II Leistungen gibt es sogar einen Text der ausdrücklich den Aufenthalt im Land vorgibt um einen Anspruch zuhaben. (Wurde gemacht wegen den vielen Touristen die sich im Ausland ein angeblich schönes Leben auf Kosten der hiesigen Sozialgemeinschaft machen. Gerne drehen die Medien dabei an den richtigen Schrauben um blos den Eindruck von Betrügern und Ausnutzern des Systems uns den Sozial-Antragstellern zu unterstellen.


    Da wird rücksichtslos ein ALG I Bezieher als HARTZ V Schmarotzer dargestellt der in Thailand die Prostituierten mit dem Geld des Sozialstaates bezahlt, wissentlich das es zwischen ALG I und ALG II klare Rechtsunterschiede gibt. Aber alles nur um Stimmung gegen die Betroffenen in der Form zu machen, das man von der Öffentlichkeit gleich verallgemeinert als Verächteter angesehen wird.


    Dies ist ein Punkt bei dem ich auch die Medienvertreter als nicht mehr "Unparteiisch" durchgehen lasse.


    Die Meinung die hier aufgebaut wird zielt gegen die ohnehin schon arg gebeutelten! Das ist wirklich assozial!


    Also trau Dich und fordere Deine Auskunft ein und zwar so das sich hinterher niemand rausreden kann, wenn Du festsstellen solltest das man Dir bewusst etwas nicht gesagt hat, weil Du ja nicht danach gefragt hast.


    Vom Gestz her sind die Sachbearbeiter nämlich verpflichtet, sofern Du erklärst das Du der Rechtslage nicht kundig bist, richtig und vollständig über die Möglichkeiten, Rechte und Pflichten aufzuklären, aber nur letzteres wird auf den Ämtern betrieben!


    Die Dauer des Antrages hängt von Deinem persönlichen Einsatz ab, tust Du nix in punkto Nachfrage kann es sein das man Dich einfach nicht kontaktet und Dir später fehlende Mitwirkungspflicht unterstellt um hier und da ein paar Cent einzusparen, natürlich zum Wohle des Staates.


    Ganz ehrlich,was die Antragsabwicklung betrifft könnte jeder ALG II Antrag bereits nach 20 Minuten fertig und damit zur Leistungsbescheidigung entschieden sein,aber schau mal hier im Forum welche Probleme da den Menschen gemacht werden, nur damit sie die Schnautze voll haben und gänzlich auf Unterstützung verzichten!
    Diese Vorgehensweise ist, ich behaupte das ganz dreist auch so eine Vorgabe von Oben, wobei Oben für mich bei der BA in Nürnberg anfängt und beim Bundesarbeitsminister beginnt, ja sogar noch eine Stufe darüber!


    Druck,Druck und nochmals Druck - oder wie ich es immer vergleiche: wie auf dem Hundeabrichtplatz erst den Willen des Köters brechen und dann dressieren und schleifen! Für mich hat da nicht nur einer ein Problem mit dem Begriff "Demokratie" sondern eine ganze Führungsriege!!!


    Es geht tatsächlich innerhalb von 20 Minuten und man bekommt eine halbwegs zuverlässige Leistungszusage, anderenfalls musst Du einfach auf Überbrückung des Zeitraumes bestehen in dem Du die Hilfe benötigst. Wo ein Wille ist, ist auch immer eine Weg - nur die unterstellen immer uns das wird nicht wollen und praktizieren es tagaus - tagein.


    Und letztlich heisst es dann, das man überhaupt nicht versteht das man bei den Qualifikationen immer noch Arbeitslos ist! Also ich verstehe das, und wer diesen Text liest findet ebenso das Haar in der Suppe, denn jemand der den Mund aufmacht, passt nicht in sonderlich viele Unternehmen, schon gar nicht wenn er sozial angagiert ist!


    Also Du siehst was Dich erwartet, sei selbstbewusst und zeig das 17 Arbeit in Dir stecken und las Dir dies nicht von irgendeinem Sesselpfurtzer zerreden,denn die machen den Job nur weildie Sicherheit im Staatsdienst Ihnen immer noch wichtiger ist,wie Kreativität, Eigeninitiative und Risikobereitschaft -alles Dinge die man in der freien Wirtschaft benötigt - und die zeigen das mit solchen Köpfen Deutschland niemals da wäre wo es sich über Jahrzehnte schon befindet, nämlich in Führungspositionen der Wirtswchaft!


    Ob das gut ist oder nicht ist dahingestellt!



    Viel Erfolg und nix wie hin zum Amt!

    Hallo Ami85!


    Bei Bafög-Anspruch entfällt ALG II - und eine solche Förderung war ja grundsätzlich gegeben1


    Von einem Freund weis ich das die Uni's in punkto Bewilligung auch über den festen Zeitrahmen hinaus jetzt erhebliche Entscheidungsgewalt bekommen haben.


    Da wirst Du wohl oder übel, Dich mit den dortigen Entscheidungsträgern auseinandersetzen müssen.


    Gruß

    Hallo Ladeburg!


    Vorsicht !!
    Dein Leistungbezug setzt voraus das Du am Tag mindestens 3 Stunden oder wöchentlich mindestens 15 Std dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst, sonst kann Dir die ARGE den Lesitungsbezug versagen.- Wird sehr gerne bei Behinderten oder stark eingeschränkten Leistungsbeziehern angesprochen und führt dann zuz eben dem Versagen von eigentlich selbstverständlichen Leistungen!


    Das ist für mich eine dieser großen Sauereien in den Reformen; weil Du im Grunde dafür bestraftr wirst das Du eh schon genug am Hals hast!


    Erkläre das Du die Maßnahme per Sozialgerichtsurteil ablehnen wirst wenn Deine Abwesenheit bei der Pflege über die Dauer von mehr als 5 Stunden gegeben ist. (3 Std.Arbeit+ 2 Std. Wegstrecke) damit wärst Du zumindest was die Leistungstreichung angeht auf der sicheren Seite.


    Ich würde z.B. von 09.00 bis 12.00 an einer Maßnahme teilnehmen, aber wegen des Sozialen Angagments, wenn auch im familiären Bereich-, eine Klage auf Befreiung einreichen!


    Eine solche Sauerei (der miese Versuch Dir den Leistungsanspruch zu verwehren ) musst Du öffentlich machen -Lokale Presse mal darüber informieren!


    Gruß

    Hallo Anna 1987!


    Sätestens mit der Geburt des Kindes entsteht eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft-Ihr könntet somit auch eine eigene Wohnung beziehen.


    Ob dann mit Euch und deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft oder eine WG entsteht hängt dann von Dingen wie Mietvertrag und Willenserklärungen ab.


    Dein dann zu Dir ziehender Freund wird in dem von Dir geschilderten Fall dann mit in die Bedarfsgemeinschft Deiner Person und Deines Kindes einbezogen, ob dann die Haushaltsgemeinschaft mit Deiner Mutter dazu führt das Ihr keinen ALG II Anspruch mehr habt könnte als Folge der möglichen Mietanteile Eurer BG und der BG Deiner Mutter die Folge sein, muss aber nicht denn die Bedürftigkeit wird aus dem Einkommen einer BG und den Kosten selbiger errechnet!


    Gruß


    Ps.: Wäre eine eigene Wohnung nicht interessanter - denke da an Erstausstattung -eigener Haushalt!
    Und beachte das schon vor der Geburt ein Leistungsmehrbedarf für Umstandskleidung auf Antrag
    möglich ist!

    Sorry Miss Piggy,


    aber das kotzt mich an, wie kannst Du sagen das Öko05 keine Kaution oder den Umzug bezahlt bekommt?
    Bist Du auf der ARGE beschäftigt?


    Es mag ja sein das hier viele ähnliche Fälle ein solches Ergebnis zur Folge hatten aber eine Grundsätzlichkeit daraus abzuleiten finde ich total falsch und deshalb kritisiere ich dies auch so scharf,auch wenn es dem einen oder anderen nicht passt.


    Die ARGE'n verweigern Umzüge weil die Vorgaben aus Nürnbeg von der BA dies so vorgeben,aber die Sozialgerichte entscheiden zu 7ß % gegen diese und andere Vorgaben seitens der BA.


    Darüber hinaus bestehen in punkto Kautionsübernahme oder Umzugskostenübernahme sogenannte Kann-Bestimmungen, die wenn Du mal den Ausführungen von "TheNextOne" folgst nicht dazu da sind von den Sachbearbeitern nur abgelehnt werden zu können, sondern dem Gedanken nach von Fall zu Fall und somit keiner Grundsätzlichkeit folgend, geprüft und entschieden werden können.


    Auch hier macht die BA den Rechtsabteilungen nder ARGE'n Verhaltensvorgaben die aber von einem Sozialgericht auch anders gesehen und enstchieden werden können.!


    Also, ist die von Dir gemachte Aussage nur bedingt gültig - nur weil Du diese Erfahrungen gemacht hast heisst dies nicht, das automatisch diese Entscheidungen als richtig zu bwewerten sind!


    Also Öko05, führ mal bei Deinem Fallmanager ein Selbstbewusstes Gespräch in dieser Angelegenheit und berücksichtige einfach mal die von mir geschilderten Argumentationen und notfalls auch mal mit einer Klage vor dem Sozialgericht argumnetieren, denke da lässt sich dann aus dem "Nein" auch mal ein "könnte sein"
    oder gar eine Zusage machen!


    Gruß


    Und sorry Miss Piggy, ist nicht böse gemeint, aber ich finde das einfach nicht richtig so pauschal den Betroffenen eine negative Abtwort zu übermitteln!

    Hallo July!


    Ist das nicht traurig? Du machst Dir beim Anprangern solcher Missstände Gedanken darüber das Du vielleicht falsch gehandelt hast?


    So, genau so sieht es in Deutschland aus, - die, die eigentlich kräftig Krawall wegen solcher Sauereien machen müssen sind so eingeschüchtert vom System das sie überhaupt keine Traute besitzen denen die eigentlich als Vertreter des Volkes gewählt wurden mal klar und deutlich Ihre Arroganz und Heuchelei, Ihre Verlogenheit und Verfolgung eigener Ziele vorzuhalten, sie trauen sich einfach nicht!


    Ganz ehrlich, Alle die hier im Forum jammern haben es im Grunde gar nicht anders verdient!!!


    Ich habe in meinem Leben eines gelernt, der der sich für andere einsetzt wird meist damit bestraft das er von genau diesen Leuten letztlich im Stich gelassen wird!


    Wer zu feige ist sich zu wehren nur weil er mit Repressalien rechnen muss, sollte eines wissen - diejenigen die sich erlauben über andere zu bestimmen werden nicht damit aufhören wenn sie ein ziel erreicht haben, sondern werden weiter Vorteile zu Ihren Gunsten suchen, danach ihr Vorgehen planen und dieses ebenso rücksichtslos durchziehen wie das zuvor als erfolgreich durchgezogene Konzept. Was funktioniert wird als Anlass gesehen - und sei es aus reiner Bequemlichkeit - es als Vorlage für zukünftfige Aktionen zu betreiben.


    Ich denke, Du bist aus dem gröbsten heraus und nimmst die zum Anlass jede Gegenwehr nur noch in gedämpfter Form anzugehen.


    Im kommenden Jahr sind wieder Wahlen und da wirst Du sehen wie blöd die hier betroffenen wirklich aggieren, denn die einen gehen aus Frust nicht zur Wahl,was ja keinerlei Vorteile für die Andersdenkenden zur Folge hat (Ironie) und die anderen sehen in den Alternativen auch keine Lösung und unterstützen das Dreckspack von Politikern wie Müntefering, Schmidt, Merkel, Kauder und und und.....!


    Ich stehe hier zu dem was ich schreibe, bin nicht Rechts aber trotzdem National, und meine Gegenwehr gegen bestimmte verlogene und unsoziale Politker wurde ja bereits von der CDU treuen ARGE hier in Geilenkirchen bereits zum Anlass genommen mich aus der Árbeitsvermittlung zu nehmen, weil ich eine Zumutung für die hiesigen Arbeitgeber sei hinsichtlich meiner deutlichen Meinungspublikation dür die Betroffenen!


    Ich verstecke mich also nicht, aber wo sind denn die anderen Millionen Betroffenen?


    Alle halten sie schön ihr Maul, diese Hosensacheisser!



    Gruss



    Ps.: Jammern ist was für alte Leute!

    Hallo Junger Marcel1


    Verstehe ich das richtig? Du hast wären des ALG I Bezuges die Wohnung von dem Geld renoviert ?


    Also zum einen: die angeblichen qm² Vorgaben sind nicht das einzige Kriterium für den Verbleib in der Wohnung.


    Du könntest z.B.die günstigen Mietkosten als ein wichtiges Plus für Dich und somit für den Verbleib in
    der sicherlich zunächst als zu großen und somit unangemessenen Wohnung einbringen. Denn neben der Größe sind die Kosten das eigentlich wichtigste Kriterium auf Seiten der ARGE'n:


    Wie steht's denn eigentlich mit dem sozialen Umfeld bei Dir ? Auch dies kann ein Grund sein nicht unbedingt mit einem Wohnungswechsel konfrontiert zu werden!


    Nachzulesen hier im Forum!


    Gruß

    Hallo Fox Mulder!


    Damit das Ihr gemeinsam veranlagt werded, soll heissen: Du erklärst quasi durch die Aussage "Freundin" das man von einem eheähnlichen Verhältnis ausgehen kann. Gegenseitiges Einstehen beinhaltet aber die Verpflichtung auf gegenseitige Verantwortung eben auch in finanziellen Fragen (was man aber auch ausschließen kann, zumindest für einen kurzzeitigen Zeitraum <etwa 12 Monate|>) und damit bildet dies die Basis für eine Bedarfsgemeinschaft.


    Hoffe das hilft Dir weiter! (wie wär's denn mit einer WG?)

    Hallo Alexis!


    Auf dem Amt gewesen zu sein muss nicht bedeuten, dort die richtige Auskunft erhalten zu haben.


    In unserem Rathaus z.B. ist die Bearbeitung der Befreiuungsanträge zur GEZ beim Sachbearbeiter für Rentenberechnung und Migrantenbetreuung.


    Dafür kennt der sich aber viel besser aus wie die Leute von der ARGE.


    Ich weis z.B. das Anträge auf GEZ Befreiung nicht rückwirkend erfolgen können, aber die Bescheide zu ALG II sind oft so terminiert das eigentlich eine rechtzeitige Beantragung nicht gegeben ist weil eben der Bescheid nicht vorliegt. Der gute Mann hatte aber ein Formular das die Befreiung möglich ist und der Bescheid nachträglich eingereicht werden kann, die Bewilligung erfolgt also quasi vorab.


    Ich denke das die zuständigen Sachbearbeiter auch für DICH eine Hilfe finden, Du solltest vielleicht nicht gerade die fragen, die sowieso nur bestrebt sind alles abzulehnen! Klär doch mal ab ob Du vort Ort überhaupt mit der richtigen,zuständigen Person gesprochen hast!


    Viel Erfolg!