Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Zusammen!


    Der Tip mit der AWO ist ja ganz gut und nett, nur schade das man hier bei uns im Kreis Heinsberg die Ansicht vertritt die Gelder für derartige Zwecke einsparen zu können, was bedeutet das die Organisationen eine Menge Personal nicht mehr beschäftigen können.


    Dies könne die ARGE ebenso zuverlässig leisten, und somit könne der Kreis einen nicht geringen Geldbetrag einsparen!


    Ob die Qualität einer solchen Beratung wohl der von AWO, Caritas oder anderen gleich kommt?


    Gruß

    Hallo Martin Z!


    Nachweise vom Staat? Wer stellt denn hier Ansprüche und wer leistet Abhilfe?! Also hör mal so geht das aber wirklich nicht, die Hand die Dich füttert zu überprüfen ob Dreck an ihr haftet!


    In diesem Zusammenhang vielleicht noch was interessantes, die ARGE vor Ort zieht in Erwägung den Beziehern von ALG II Leistungen die die Hilfe der "Tafel" in Anspruch nehmen zukünftig 20€ beim Leistungsbezug anzurechnen,soll heissen jeder der den Vorteil nutzt sich günstig mit den Lebensmitteln über die Tafeln einzudecken statt 351€ nur noch 331€ zu zahlen!


    Und da machst Du Dir Gedanken ob Du Dich gesund ernähren kannst vom Tagessatz???


    Gruß

    Hallo Nina!


    Das mit der Schufa ist völlig belanglos!


    Ich rate Dir dem Vermieter zu erklären das er die Miete direkt von der ARGE überwiesen bekommen wird!


    Dies ist möglich und die ARGE sollte da eigentlich mitspielen! Wenn nicht gibt es in jedem guten Rathaus auch soetwas wie einen Schuldnerberater, der dann im Grunde nur mal kurz mit dem Kollegen den Sachverhalt durchsprechen müsste und dann wird die ARGE die Miete an den Vermieter direkt überweisen!


    Wie gesagt, entscheiden kann das sogar schon der Fallmanager!


    Damit dürfte es kein Problem geben eine Wohnung zu bekommen, ebenso gibt es Regelungen bei Kautionsfragen, die kann man in Raten bei der ARGE zurückzahlen!


    Gruß

    Hallo Alquista!


    Du beziehst sicherlich keine ALG II Leistungen, ansonsten muss ich mich fragen wieso Du erst jetzt reagierst.


    Vermutlich bist Du nur Arbeitslos gemeldet wegen der Krankenversicherungstechnischen Frage.


    Für die ARBEITSAGENTUR / ARGE sieht es damit so aus als wolltets Du nicht arbeiten und damit entfallen Deine Leistungsansprüche!


    Man bereinigt auf diese weise selbstverständlich auch die Statistiken, ich rate Dir den Vorschlag von "The Next One" zu folgen!


    Gruß

    Hallo Bikerin!


    Das war schon mal gut die ARGE zu informieren!


    Nur mach das Ganze doch schriftlich z.B. indem Du zur ARGE gehst und dies zur Niederschrift gibst!


    Dann bist Du auf der sicheren Seite, bis der Mitwirkungspflicht nachgekommen und niemand kann Dir später ans Bein pissen wenn der Sachbearbeiter z.B. gewechselt hat!


    Gruß

    Hallo Gerhard K. Friedrich!


    Ja, auch ich kenne das so, allerdings gab's bei der TERTIA (Schulungsunternehmen und Zeitarbeitsvermittler) auch Mitarbeiter die derer gleich mehrere Jobs hatten und dies auch noch propagiert haben und darüber hinaus Leute die eine andere Auffassung vertraten als Arbeitsunwillig angemacht haben!


    Ich denke, da sollte man viel mehr drauf achten von Seiten der Politik und der Gewerkschaften!


    Gruß

    Hallo The Next One!


    Es ging auch nicht gegen Dich, sondern vielmehr darum das Boxbeutel 2 die Info hat das hier für Ihn Möglichkeiten gegeben sind und das diese von vielen ARGE Mitarbeitern entsprechend der Dienstanweisung unberücksichtigt oder falsch interpretiert werden!


    Das hat für mich keinen Sozialen Aspekt sondern lediglich einen Vorsatz, nämlich den Tatbestand vorsätzlicher Unterlassung von Hilfsmöglichkeiten zum Nutzen der Kommunalkassen!


    Gruß

    Hallo Sams1!


    ich werde Dir wohl kaum bestätigen das Du mit Deiner Vermutung richtig liegst, denn die gute Dame kann dies durchaus so verstanden haben, wie sie es Dir mitgeteilt hat.


    Fakt ist das der Verdienst bei ALG II Bezug zunächst bis zu 100 € nicht angerechnet wird, man muss die Aushilfstätigkeit nur melden und mit einem Formular vom Arbeitgeber bestätigen lassen wieviel er gezahlt hat.
    Diese 100 € sind Freigrenze für die Bedarfsgemeinschaft (so mein Wissen, aber hier im Forum kursieren auch andere Angaben z.B. jene das diese Grenze für jede Person der bedarfsgemeinschaft gilt) das sehe ich aber anders denn auch im Fernsehen war neulich eine ALG II Bezieherin mit Sohn der seinen Praktikumsverdienst voll angerechnet bekam weil die Mutter bereit eine Nebentätigkeit gemeldet hatte.


    Was die Arbeitszeit betrifft sind nach meinem Wissen keine Grenzen gesetzt, aber niemand muss für weniger Geld arbeiten gehen als dies zuvor der Fall gewesen ist.


    Im Grunde sehe ich das so wie Du, das die Dame von den Mehrstunden letztlich nichts hat!


    Ich kann daher gut verstehen wenn bei den vielen Arbeitslosen die wir zudem haben jemand auch nicht gewillt ist mehrere 400 € Jobs auszuführen, denn die Zielsetzung von HARTZ IV wird damit auch nicht erfüllt, die da lautet wenn eben möglich die ALG II Bezieher in Versicherungspflichtige und Leistungsbezug unabhängige Arbeitsverhältnisse zu bringen!


    Wärst Du der entsprechende Arbeitnehmer würde ich Dich fragen warum Du überhaupt Menschen auf 400€Basis beschäftigst, denn die soziale verpflichtung bezieht sich nicht nur auf die Unwilligkeit einiger Arbeitsloser, sondern auch auf die der Unternehmerschaft, nur die kann man beknntlich mit Vereinbarungen nicht in die Knie zwingen.


    Ich denke daher das die gute Dame da vollkommen richtig handelt wenn sie soetwas wie Mehrstunden zu diesen Konditionen ablehnt!


    Gruß

    Hallo The Next One!


    Ich weis ja das Du als Beamter sogar auf unsere Seite stehst, aber besagte "Kann" Bestimmungen sind doch nichts anderes als Ausreden. Können kann man wenn man will und wenn man nicht will kann man nicht und das ist eine Demokratische Lösung? Da lache ich mir ja den Ast weg, solche Bestimmungen sind doch nur dazu da um im Falle eines übermässigen Druckes von der Öffentlichkeit nicht entblöst da zu stehen!


    leute die so arbeiten zeigen mir das sie eines nicht haben, nämlich Rückgrat! Wie sagt man so schön, kein Arsch in der Hose aber Lapaloma pfeifen.


    Die Staatsbediensteten finden immer einen Weg zu erklären das dieser Staat dieses und jenens nicht leisten kann, aber den Gürtel enger schnallen dürfen immer nur die kleinen Leute.


    Frag Dich doch mal wieviele Kollegen von Dir denn diese Kann-Bestimmungen überhaupt kennen??


    Wenn's um die Banken geht, die Reichen da wird alles getan um eine Lösung zu finden aber bei den paar Millionen armen Schweinen die zuschauen müssen wie sie so eben über die Runden kommen kommt man dann mit "Kann"-Bestimmungen. Was die mich können kann ich Dir sagen, aber das weist Du ja sowieso!


    Ich denke man sollte Druck machen, den man kann ja auch mal ausrasten und dem Sachbearbeiter eine für seine Kann-Bestimmung verpassen, muss man ja im Grunde auch nicht aber man kann ja mal, nur so wegen der Alternativlösung!


    Gruß

    Hallo Angimaus !


    Das ist mir gelinde gesagt egal, wenn man so eine Drecksau an den Arsch kriegt um so besser! Das ist Kriminell und zeigt krimínelle gibt's überall! Ich verweigere sehr oft die Angaben aus Datenschutzrechtlichen Gründen. Solche und ander Fälle sind für uns dauerhaft nur von Vorteil!


    Gruß

    Hallo Angimaus 37!


    Zu Deinem Dritten Fall rate ich Dir folgendes : Schreibe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und zeige die Sachbearbeiterin an weil sie mit DeinenDaten einen Datenschutzmissbrauch betrieben hat, persönlich auf Schadensersatz verklagen und dieses Vorgehen gleichzeitig der Centrale in Nürnberg melden, das ist wenn es so abgelaufen ist eine Riesensauerei und die Vorgänge sind durch Zeugenaussagen des Arbeitgebers sicherlich auch bedingt belegbar!


    Viel Erfolg!



    Gruß

    Hallo Vision2picture!


    Das ist doch toll, dann bewerbe Dich doch dort und in dem Gespräch erzählste Brühwarm bei was für einem "scheissladen Du zuletzt gearbeitet hast! ??? Warum ? Wir sind doch alles Idioten und da gehört es doch dazu das man nicht einmal behalten kann wo man zuletzt gearbeitet hat!!!?? Also nutzt doch die Chance dem dortigen Personalchef mal richtig eins zu drücken, er kann sich ja dann bei der ARGE über Deine Einstellung beklagen, letztlich hast Du doch nur Deine Negativerfahrungen geschildert und wolltest abklären ob Dein Zukünftiger Arbeitgeber auf genau der gleichen Wellenlänge liegt. Und wenn Du dann bei der ARGE vorm Fallmanager stehst machste ein auf völlig naiv und sagts : Sehen Sie irgendwie kam mir der Laden gleich so bekannt vor!


    Hey, Leute wenn die Unternehmer glauben uns mit Hilfe von Zeitarbeitsfirmen Ausbeuten oder Verarschen zu können sagt das doch letztlich aus das man uns für Dumm hält tja und dummschlau zu erklären was man von den Praktiken und dem Pack hält ist doch legitim, wenn die dann der Ansicht sind das man in Ihrem Unternehmen keinen Platz mehr hat, sorry dann tut's mir leid, es gibt ja vielleicht jemand anderen der sich das alles bieten lässt! Ein Grund für Sanktionen ist das nicht und wenn die wieder erwarten Zusagen und Verbesserungen abgeben um so besser für euch nur schriftlich solltet ihr euch daas schon geben lassen!



    Gruß

    Hallo Aline 89!


    Also wenn ich das lese komme ich nicht umher auch mal wieder kräftig Kritik an der Jugend zu äußern!


    ....werde ich im November abbrechen! Hallo?! Lehrjahre sind keine Herrenjahre und was Dir liegt oder nicht ist das eine und welche Begründung Du anführst das andere!


    Zähne zusammenbeissen und durch hat man uns früher gesagt und ob schlechte Noten oder nicht, ein Abschluss ist das Wichtigste, wie der nachher aussieht interessiert keine Sau mehr, aber mit dem Abbruch signalisierst Du eine Aufgebermentalität wenns schwer wird! Augen zu und Durch, was anderes habe ich dazu nicht zu sagen, weist Du wieviele andere Jugendliche wegen Dir eine Absage gekriegt haben?


    Ich hoffe die deutliche Kritik öffnet Dir die Augen, mich kotzt es an wenn ich solch eine Scheiss Argumentation lese - ich habe als Laufjunge angefange um eine Lehrstelle zu bekommen und in den 70-ern war's auch nicht anders wie heute, bin nebenbei auch zur Abendrealschule gelatscht und andere haben in der Disco rumgehangen.


    Zur Frage hinsichtlich dem Umzug wenn Du länger als 12 Monate Zuhause raus bist dürfte im Grunde eine alte Regelung Gültigkeit besitzen die einen Rückzug in die elterlichen Gefilde nicht mehr grundsätzlich verpflichtend macht. Ebenso kannst Du aber auch die beruflichen besseren Möglichekeiten, sofern sie vor Ort gegeben sind anführen um bei einer Notwendigkeit zur konträren Begründung etwas vorweisen zu könne.


    Gruß

    Hallo !


    Hast Du einen Widerspruch in einer Sache gestellt?


    Ab Zugang des Schreibens gegen den Du den Widerspruch stellst gelten in der Regel 4 Wochen!


    Da die Begründung fehlt weist Dich die ARGE vermutlich darauf hin das die Begründung bis zum Tag X zu erfolgen hat. Sollte dies nicht möglich sein bitte um Verlängerung der Frist unter Angabe der Gründe die eine Begründung bis zum Tag X unmöglich erscheinen lassen.


    Eine Nachfrist sollte Dir prinzipiell gewährt werden, nur die ist dann wirklich bindend!


    Sonst könnte man ja verzögern ohne Ende, dies widerspricht aber der Mitwirkungspflicht Deinerseits!


    Gruß

    Hallo Gabi!


    Habe grade zufällig die Antworten gelesen!


    Zunächst einmal wird Dein Mann ja ALG I erhalten, die meisten Sachen die Du hier im Forum liest beziehen sich aber auf ALG II, die Kriterien für GEZ sind in der Regel bei ALG I Bezug so gestellt das keine Befreiung erfolgen wird, selbst bei ALG II Aufstockung erhalten viele Antragsteller keine Befreiung - für mich etwas unverständlich weil ein reiner ALG II Bezieher in der diese in der Regel erhält. Befreiung geht aber nur im Voraus nicht Rückwirkend, und der ALG II Bescheid muss dafür vorliegen, Ausnahme inzwischen kann man diesen nachreichen wenn von der Behörde (ARGE) kein für den zu erwartenden Befreiungszeitraum gültiger Bescheid ergangen ist!


    Die Abpfindung sollte bei notwendigem Bezug von ALG II aber entweder aufgebraucht worden sein oder aber in einer Altersvorsorge investiert worden sein. LV's sind da keine glückliche Lösung den gelegentlich werden diese bei der ARGE angerechnet wenn die Höhe der Summe zu hoch ist.


    Gruß

    Hallo Leute!


    Sorry das ich mich einmische, aber es ist so wie The Next One im Grunde richtig erklärt hat - allerdings stört mich da etwas was nicht ganz richtig ist!


    Arbeitsaufnahme muss unverzüglich gemeldet werden sonst drohen Sanktionen - z.B. wenn der Verdienst nicht reicht ( Familie mit Kind ) und immer noch ein Anspruch nach ALG II als Aufstockung besteht!


    Es gibt des weiteren die Möglichkeit eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe zu beantragen, sorry das ich das so deutlich schreibe - Boxbeutel Dein Fallmanager ist ein Arsch, die Argumentation mit dem Vorschuss ist zwar richtig, aber ebenso hätte er auch darauf aufmerksam machen müssen das es eben diesen Antrag auf Einglieder bzw. Überbrückungshilfe gibt!


    Diesbezüglich zu The Next One - falsch ist das dies Darlehnsweise zu bewilligen sei, vielmehr besitzen die ARGE Mitarbeiter die Dreistheit mit dieser Argumentation die im Grunde klare Leistung indirekt vom Antragsteller selbst aufbringen zu lassen. Auch hier werden die Antragsteller bewusst, ich behaupte bewusst falsch informiert und da kein Widerspruch zu erwarten ist kommt man von Amtswegen mit dieser Dreckigkeit durch!


    Ich kann nur raten, den Antrag bzw. das Vorgehen in einer Niederschrift beim Teamleiter nachträglich zu erfassen und dann Klage vor dem Sozialgericht einzureichen!


    An der Reaktion lieber Boxbeutel 2 wirst Du schon erkennen das die Jungs nicht im Recht sind und dann muss man auf diese Feststellung bestehen, die Niederschrift im Wortlaut prüfen und gegebenenfalls nochmals korrigieren!


    Und das ziegt mir das die ARGEn den Psychosozialen Aspekt sicherlich nicht in der Form vertreten wie dies die bisherigen Organisationen getan haben, so wird an der Mündigkeit und Selbstbestimmung der Bürger Stück für Stück geknappst!


    Eingliederungsbeihilfe steht in der Regel immer zu, schon weil der Weg zur Arbeit in vielen Fällen mit Mehrkosten behaftet ist!


    Ps.: Es gibt auch schon Gerichtsurteile dazu, habe nur nicht die Zeit euch das alles abzunehmen, also sucht bitte auch mal selbst etwas danach!



    Gruß und viel Erfolg

    Hallo Barankara!


    Umzugskostenerstattung und Kautionsleistung würde ich einfach mal beantragen, -bekanntlich kann nur der auch eine Antwort erhalten, der eine Anfrage stellt.


    Da das Überbrückungsgeld im Grunde den Zeitraum überbrücken soll der Dir die Finanzierung Deines Lebensunterhaltes sicher stellen soll, denke ich, darfst Du auch einen Anspruch auf die o.g. Leistungen durch die ARGE als gerechtfertigt betrachten, denn wenn die Auslagen und Notwendigkeiten in dem Zeitraum anfallen in dem Du diese Hilfe erhälst ist die im Grunde ein Grund die Hilfe auch auf die o.g. Dinge auszuweiten.


    Allerdings, und da denke ich das die ARGE sogar legitim handelt, müsste ein Umzug nach ALG II Richtlinien auch als notwendig erachtet werden.


    Die Kriterien diesbezüglich wird Dir die ARGE aber vermutlich nicht anerkennen, aus dem einfachen Grund das die Mitarbeiter angehalten sind die Kosten für derartige Ausgaben so gering wie nur möglich zu halten, denn sie sind dem sozialen Gemeinwohl verpflichtet und es ist sicherlich zumutbar den Zustand um einen gewissen Zeitraum so rauszuzögern das die Notwendigkeit zur Übernahme nicht mehr von der Sozialen Gemeinschaft getragen wird sondern von Dir selbst erbracht werden muss.


    Ich würde dennoch einen Antrag stellen und die Ablehnung mit einem Widerspruch belegen und dies bis zum Sozialgericht durchziehen, schließlich geht der Staat in anderen Dingen auch nicht gerade rücksichtsvoll mit dem Gemeingut um, sie Stützung der Bankenkrise!


    ´Wie heisst es doch so schön, Versuch macht klug und wer nichts waagt der kann auch nichts gewinnen.


    Gruß

    Hallo Bremer 2010!


    Gütertrennung besteht wohl nicht und dann trifft die Zugewinnregelung in Kraft, das kann dazu führen das Rentenanwartschaften übertragen werden, Unterhaltsleistungen insbesondere für den Sohn fällig werden ect., aber grade was diese Leistungen für die Frau angeht sind ja neue Gesetze raus gekommen.


    Vielleicht checkt man das mit einem Rechtsanwalt mal im Vorfeld ab was der Spass dann kostet.


    Gruß