Hallo Zara!
Sollte so sein!
Sicherlich werden die ARGE Mitarbeiter die hier im Forum rumschwirren etwas dazu sagen können, so mit § und rechtlichen Anmerkungen!
Gruß
Hallo Zara!
Sollte so sein!
Sicherlich werden die ARGE Mitarbeiter die hier im Forum rumschwirren etwas dazu sagen können, so mit § und rechtlichen Anmerkungen!
Gruß
Hallo Barankara!
Gegenwärtig bist Du demnach nicht im Bezug von ALG II Leistungen und werde noch beantragen heisst das dort noch kein Antrag vorliegt, ebenso sehe ich das mit den Aufstockenden Mitteln weil Deine gegenwärtige Tätigkeit nicht den Bedarfssatz von HARTZ IV überschreiten wird.
Ihr müsst alle langsam mal kappieren, das Lesitungen nur dann Rückwirkend zu erhalten sind wenn ein Antrag erfolgt ist, ansonsten gilt ab Antragstellung und da Du gegenwärtig nicht im Bezug stehst und auch ein Antrag auf Eingliederungsbeihilfe, Aufstockung ect. nicht gestellt ist wird auch kein Anspruch auf Hilfe gewährt werden, oder erst ab dem mDatum der Antragstellung.
Auch wenn in dem ALG II Bescheid meist ein 1/2-jährliches Datum enthalten ist, so endet der Bewilligungszeitraum im Grunde mit der Arbeitsaufnahme, dadurch ergeben sich auch die Probleme wenn man den Monat in dem man bereits arbeitet überbrücken muss. Die ALG II Leistungen werden im Voraus geleistet und mit begibt sich mit der Arbeitsaufnahme automatisch in eine Rückerstattungsverpflichtung dieser Leistung, bei der Überbrückung ist eine Eingliederungsleistung angedacht!
Also mit Umzugskostenübernahme oder Kautionsstellung kannst Du nur rechnen (planen) wenn ein ALG II Bezug (in Deinem Fall dann wohl die Aufstockung) besteht!
Gruß
Hallo Laureen 0103!
Entweder Du tust was oder lässt es, von Jammern wird sich nichts ändern und Deine Schwester hat offensichtliche Probleme die Du nicht lösen wirst, also entweder holst Du Dir Unterstützung oder Du lässt es!
Gruß
Tja, jetzt triffts auch die Organisationen die den ALG II Leuten helfen!
Im Kreis Heinsberg haben die ARGE Nebenstellenleiter auf einer Tagung erklärt das der Bedarf an Psychosozialer Betreuung von Ihnen geleistet werden könne und dem Kreis Heinsberg darauf hin die Einsparung der Gelder unterbreitet.
Somit werden die Stellen bei den Sozialen Einrichtungen nicht mehr vom Kreis unterstützten finanziert und damit macht man den ALG II Beziehern auch noch die letzten öffentlichen Anlaufstellen kaputt!
Als ob die ARGE Mitarbeiter das Angagaement für die Betroffenen an den Tag legen würden wie dies von den Sozialen Verbänden erfolgt !
Lächerlich aber so kommen wir einem Diktatorischen Führungsstil in den Amtsstuben langsam aber sicher immer näher!
Adolf lässt grüßen! Was da abgeht kennt man aus der Geschichte nur das statt Juden jetzt die Gruppe ALGII Bezieher heisst! Bin gespannt wie weit die noch gehen wollen, Ghettorisierung haben wir ja schon!
Gruß
Nur mal der Info halber:
Die ARGEn können im Moment nicht mehr, denn die Fördergelder sind aufgebraucht!
Klasse wer jetzt eine Einstiegschance bei einem Arbeitgeber hätte darf sicher sein das diese nicht gefördert werden kann, da kiene Kohle mehr da ist!
Da fragt man sich wo die angeblichen Einsparungen von mehreren Milliarden hinfließen?
Wer mehr als 6 Milliarden einspart kat keine Millionen zur Verfügung um ein paar Fördertopfe aufzufüllen?!
Das ist lächerlich und zeigt das die Reformen "nothing" aber auch wirklich nichts in den Führungsspitzen verändert haben.
Sicher die Mitarbeiter glauben das die Gelder auch weiter fliessen werden, (weil das immer so ist) aber nganz ehrlich: Das ist doch ein schlampiges Aggieren wenn der eigentlich systematische Fluss solcher
Mittel nicht dauerhaft und sicher gewährleistet ist!
Kommen die ARGEn da eigentlich Ihrer Aufgabe in entsprechend notwendigem Maß nach?
Hietr sind so viele ARGE-Mitarbeiter im Forum - Leute was sagt Ihr dazu? Keine Meinung oder was?
Gruß
Kein Geld, keine Wohnung, keine Arbeit!
Der Kreislauf ist immer der Gleiche, - nur wir haben in Deutschland die Chance mit hilfe der Sozialleistungen angeblich da raus zu kommen! - Alles purer Blödsinn, denn raus kommt man dann wenn man sich den Forderungen derer unterordnet die diese Gelder zur Verfügung stellen.
Wer ist das wohl, die Damen und Herren von der ARGE sind deren Handlanger und dahinter stecken als unfähig (darüber sollte man mal genaueer nachdenken) bezeichnete Politiker.
Unfähig sind die nämlich nicht nur, gerissen und skrupellos und mit einer Portion Egoismus ausgestattet die sich gewaschen hat. Was Ihr in deren Augen zählt, solltet Ihr Euch mal bewusst machen. Ich habe es erlebt wie ein Fran Müntefering oder eine Ulla Schmidt auf direkte Konfrontation und sachliche Argumentation reagieren, nämlich mit Überheblichkeit und Arroganz und einem Selbstbewusstsein das zum Himmel stinkt.
Es interessiert die einen Scheissdreck was Ihr für Einzelschicksale vorbringt, die argumenteieren mit der Masse und zwar nicht mit der von betroffenen, Gleichgesinnten sondern mit der die für sie bei der Wahl wichtig sind.
Die Wahlen zeigen es darüber hinaus noch deutlicher, Ihr geht einfach nicht mehr zur Urne weil's ja angeblich nichts bringt oder wählt aus lauter Dummheit das was man immer schon gewohnt war anzukreuzen, weil die Alternativen doch auch nichts bringen können - soetwas nennt man Vorverurteilung!
Es ist verdammt schwierig mehrere Leute unter einen Hut zu bekommen, damit habe ich nun schon ausreichend Erfahrungen machen können, schaut doch nur hier im Forum !!??
Stimmt nicht!? ??? Die einen Jammern, andere Agumentieren und wieder andere Kritisieren nur - und ganz ehrlich selbst 7,5 Millionen ALG II Bezieher sind noch nicht einmal 10 % der Bevölkerung!
Ich finde es nur toll wie man bei jedem kleinen ALG II Bezieher prüft und trickst um blos nicht einen € zuviel zu zahlen und bei den Drecksäcken von Bänkern und Managern die Kohle zur angeblichen Abwendung einer Krise in wirklich überflüssige Kanäle und ohne jegliche Forderung von Gegenleistungen aus dem Haushalt und damit aus unser aller Portemonaie rauswirft.
Wer kein Geld hat wird keines Bekommen, es sei denn man ist Bänker !
Ich warte auf die Jungs die wie in den 70-er den Mut hatten sich diesem Pack zu erwehren, auch wenn dabei andere Motive galten, so ist es sicherlich nicht ganz abwegig wenn man ein gewisse Patrallelen erkennen kann.
Für meinen Teil wehre ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln der angeblichen Rechtstaatlichkeit und das werde ich wohl noch eine ganze Weile schaffen, aber irgendwann könnte es auch passieren das ich mich auf andere Arte zur Wehr setzen werde, denn die Gesellschaft ignoeriert was uns alle so trefflich trifft und zwar solange bis der ein oder andere selbst betroffen ist!
Die Dummköpfe die auf der ARGE nur versuchen ihren Arsch zu retten werden dann mit Sicherheit lernen was es bringt nicht über gewisse Sachverhalte nachzudenken, nur was will man jemanden beibringen der eh nichts in der Birne hat als das bischen Potential das gerade ausgereicht hat um die Einstiegsqualifikationen für diesen Job zu erfüllen?
Im Grunde müssen die Ältetsten in diesem Staat aufstehen und denen ins Gewissen reden die dies alles steuern, aber die wollen nur Ihre Ruhe und haben darüber hinaus auch schlechtere Zeiten erlebt, also wird's wohl noch lange dauern bis was passiert!
Gruß
Tja, ich denke mal wer ein wenig Rückrat hat wird sich doch unter einem Synonym "outen" können!
Ich jedenfalls verstecke mich nicht vor diesen Schmalspur-Philosophe, die den Leuten im Nachhinein erklären können was Sie lt. Gesetz alles falsch gemacht haben, mit dieser Grundhaltung hätte sich die gesamte Menschheit wohl nicht weiter entwickeln können!
Aber Recht habt ihr ja schon, die Feigheit vor dem Feind unterscheidet mein Tun zu dem der Vorschriftenlenker!
Vielleicht wird's ja noch was, vielleicht ist ja jemand aus dem Kader von Münte und Co. irgend so ein wichtiger Mensch auch mal auf dieser Seite um die Stimmung abzuchecken!
Ansonsten schönes Wochenende!
Hallo,
Hier im Forum tummeln sich ja inzwischen neine ganze Menge Mitarbeiter von Bundesagentur für Arbeit und ARGE, daher mal eine Frage die von den Beantwortenden vielleicht etwas Mut verlangt!
Wer von Euch bestätigt mir denn mal das Vorgesetzte und Dienststellen beider Institutionen der Vorgabe unterliegen einen gewissen prozentualen Anteil an Sanktionen auszusprechen???
Da bin ich ja mal gespannt wer Rückgrat hat!
Gruß
Hallo The Next One!
Das meine ich, wenn ich Dir schreibe das man an dem Stil erkennt mit wem man es zu tun hat!
Das ist so und damit erübrigt sich jegliches weitere! Diese Logik gibts nur wo?
Salle hat ganz recht, nicht alles ist Standart und kann daher auch nicht immer mit der gleichen Reglementierung betrachtet werden, wo bitte ist die Kreativität die Müntefering und Schröder in Verbindung mit den Reformen von der Verwaltung verlangt haben? Grundsätzlich wird man eingefahrene Verhaltensweisen nur schwerlich ändern können, dazu bedarf es kontinuierlicher Selbstkontrolle und dem Bemühen um eine gewünschte Bewusstseinserweiterung!
Ganz ehrlich! ??? - Das kann ich mir bei Beamten und Àngestellten des öffentlichen Dienstes insbesondere der Verwaltung nur sehr, sehr schwer vorstellen!
Und ich denke der tägliche Beweis das dies nicht funktioniert sind die vielen, vielen Beiträge in diesem Forum!
Gruß
Richtig, was uns nicht weich macht, macht uns nur härter!
Schön wenn man weis, wie die Dinge gemeint sind, - aber wehe das Gehirn spielt einem den Streich die Welt anders zu sehen!
Gruß
Sorry konnte nicht eher antworten!
Hallo The Next One!
Weis ich ja auch, in der Anhörung ging es ja auch wieder einmal nur darum Gründe zu finden warum die ARGE immer noch nicht zahlen wird!
Jetzt, ganz frisch aus dem Mund des Sachbearbeiters läuft der Hase so, die Kinder sind ja nur stundenweise bei Ihnen und eine Umgangsrecht üben Sie ja nicht aus (wie auch, die Ex boykotiert jede Bemühungen der Kinder - die müssen bisweilen erzählen das sie bei Freunden sind). Vater Staat bestraft demnach mich als Betroffenen gleich zweimal und begeht erneuten Rechtsbruch! Meine Ex hält sich nicht an die Vorgaben und das führt zum Verlust meiner Anspruche? Also ich lach die Jungs da nur noch aus und dann gehts eben wieder vor's Sozialgericht. wenn ich da ein positives Ergebnis erziele können die sich ganz warm anziehen, denn dann fordere ich sie auf sich Gedanken zu machen wie sie mir den entstandenen Schaden ausgleichen wollen, die Zwischenmenschliche Beziehung zu meinen Kindern ist nämlich nicht mit Geld zu regulieren, aber der Sachbearbeiterin vor 3 Jahren droht dann erst mal eine persönliche Schadensersatzklage, worauf die dumme Kuh bestimmt nicht gefasst ist weil sie immer nur unqualifiziert ihr Maul aufreisst!
Für mich ist nur wichtig soviel an Beispielen wie eben möglich, für ein positives Urteil zusammenzutragen.
Gruß
Hallo leonhawk!
Gestern habe ich einen alten Kollegen (Techniker) gesprochen, dessen Sohn arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit und der hat ihm erzählt das sie dort Vorgaben haben einen gewissen Anteil der Antragsteller zunächst einmal grundsätzlich mit Sanktionen zu belegen, wegen irgendeines dann zu findenden Fehlverhaltens!
Das zeigt doch schon wie unser Staat tickt, die Jungs von der RAF hatten das schon damals durchschaut, dieser Staat arbeitet nur für die Dicken Bonzen und nicht für den Bürger, es hat sich nichts , aber auch garnichts geändert die Deutschen sind und bleiben ein Volk von Hörigen und müssen geführt werden und sei es an der Nase herum!
Ich nehem solches Wissen zum Anlass, es den dann für mich Verantwortlichen deutlich zu sagen, mit Wegschauen und Weghören und Nichts sagen wird man keine Veränderungen herbeiführen, man muss den "Schweinen sagen das sie "Schweine" sind und sich nicht von deren dummen Ausreden in die Rolle des Verständnisvollen dränegn lassen. Agressivität ist zwar immer eine Provokation aber geht es letztlich nicht darum wer der Stärkere ist? Wenn die Politiker Angst hätten nicht wiedergewählt zu werden, hätten wir schon sehr viel erreicht, statt dessen dürfen wir uns die Arroganz von diesen Leuten antun und da wundert man sich das es Terrorismus gibt, die ziehen sich Ihre Nazis und all das Gesocks doch gleich mit ran, immer im Wissen das die Massen dann glauben was man Ihnen dazu negatives zu sagen hat.
Das Prinzip "Feindbild" ist doch aus der US-Politik bestens bekannt, und deshalb scheiss ich auf diesen ganzen Amerikanismus, wenn der so toll ist dann sollen die Leute wie Frau von der Leyen und Co. doch da Ihren Lebentraum verwirklichen, aber neiun da kommt man dann ins "Good old Germany" weil Papa hier in der Politik einen Namen hatte und führt noch mehr Dreck von dort ein, reicht ja nicht wenn die Medien jeden Müll nach hier transverieren!
Nicht "Ausländer raus" müsste der Slogan der Rechten lauten, sondern raus mit den "Arschgeigen" die unser System immer mehr unterwandern und verdrecken! Und das sind in erster Linie die "Global Thinker" -
Amerika über alles!
ruß
Ärgere Dich nicht!
Schließlich gilt : Wichtig ist das geholfen wird! wie ist mir im Grunde völlig Wurst.
Jeder eben nach seiner Fasson!
Schönes Wochenende!
Wer kann begründet darlegen ob der Umgangsberechtigte Elternteil seine beim anderen Elternteil lebenden Kinder in eine zeitweise Zuführung zur Bedarfsgemeinschaft anmelden muss.
Im vorliegenden Fall begründete die ARGE die Ablehnung des Antrage damit das sie den unter Leistungsbezug stehenden Elternteil so verstanden haben will das dieser einen Mehrbedarf nach dem Alleinerziehenden Auslegungen beantragt haben soll, was definitiv nicht der Falll war.
Inzwischen ist dem Fallmanager der Unterschied zwischen Umgangsrecht und Alleinerziehung geläufig.
Nur wird der Leistungsempfänger jetzt wiederum genötigt die Kinder in die Bedarfsgemeinschaft mit einfließen zu lassen, obwohl diese wenn überhaupt der Bedarfsgemeinschaft des anderen Elternteils zuzuordnen wären.
Aufgrund des Umgangsurteils ergibt sich im Grunde der Mehrbedarf von selbst, unabhängig von einer Zuführung!
Die ARGE bewegt sich bewusst im Kreis, wohl wissend damit Zeit zu schinden und immer in der Hoffnung das eine Klage ausbleibt bzw. als erfolgslos beschieden würde.
Es soll in Deutschland bisher 22 klare Gerichtsurteile diesbezüglich geben, hilfreich wären daher belegbare Unterlagen das mdie Kinder in welcher Form auch immer entweder der Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen sind oder eben nicht!
Gruß
Weist Du was ein §§§§§-Reiter ist?
Hallo She!
Du hast als Leistungsbezieher beim Zahnersatz mit Hilfe der Härtefallregelungen in der Regel die volle Kostenübernahme beim Zahnersatz. Also anders wie der Otto-Normalbürger der von der Krankenkasse nur den %-Satz von der Krankenkasse erhält den er sich durch regelmässigen Zahnarztbesuch erhöhen kann, wird bei Dir die Grundversorgung mittels des Heil und Kostenplanes den der Zahnarzt ausfüllen und Du bei der Krankenkasse vorlegen musst, voll erstattet. Dafür handelt es sich dann allerdings nur um eine Grundversorgung, also kein Goldlegierung bei einer Brückenkonstruktion, keine Implantate ect. Da von einer Prothese schreibst werden Dir die Kosten für die Standartversorgung, also gein Bißregistrat oder Gerber-Aufstellung oder oder erstattet, allerdings muss dieser Antrag vor Beginn der Behandlung vom Arzt ausgefüllt und bei der Kasse eingereicht werden.
Auch der Zahntechniker sollte von Dir im Vorfeld informiert werden, denn grade die sind oftmals hilfsbereiter hinsichtlich möglicher Gestaltung oder Mehraufwendungen als der ach so vertrauenswürdige Zahnarzt!
Gruß
Hallo Advokat!
Meinste wirklich? Ich finde hat "The Next One" richtig gut gemacht, auf alle Eventualität zu verweisen und lass ihm doch den einen Beitrag mehr, so kann ich meine Schlagzahl auch um einen Beitrag erhöhen! Hahaha, so haben alle ihren Spaß - am Leben!!!
Gruß und schönes Wochenende!
Hallo Vivi!
Da ich aus der Branche stamme kann ich Dir folgendes dazu mitteilen: Als Sozialhilfeempfänger steht einem die freie Heilkostenübernahme (Härtefallregelung) bei Zahnarztbesuchen zu wenn die Notwendigkeit eines Zahnersatzes besteht. Soll heissen das der Zahnarzt bei der Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag einzureichen hat auf dem die Zahnärztlichen und Zahntechnischen Leistungen die notwendig sind, aufgelistet sind. Die Krankenkassen übernehmen dann nicht nur den Anteil zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind sondern auch den auf den Patieneten anfallenden Anteil. Allerdings sind davon Leistungen über den Standartsatz (Honorarfaktor 1,4) und sonstige Privatleistungen die vom Zahnarzt in Rechnung gestellt werden (z.B. weil eine Goldlegierung für ein mögliches Brückengerüst genommen wird) davon weitestgehend ausgeschlossen. Beispiel. Die Kasse zahlt für das Brückenkonstrukt einen Betrag von 8€ aber eben nicht auf pro Gramm verwendetes Gold was erheblich mehr sein kann.
Auch werden z.B. keine Implantate übernommen, auch wenn dies sinnvoll wäre und für spätere Zeiten erheblich mehr Lebens - Qualität bedeuten würde. Bei solchen Arbeiten werden von den meisten Zahnärzten dann auch höhere Abrechnungsfaktoren für die erbrachten Leistungen berrechnet welche von der Krankenkasse dann auch nicht übernommen werden müssen.
Im Falle Deines 17 jährigen Sohnes sehe ich die Forderung darüber hinaus als völlig irrelevant, frage mich wieso er Zahnersatzzuzahlungen in der Höhe hat, da wird doch sicherlich ein Grund bestehen warum dieser überhaupt in dem Alter schon notwendig geworden ist (z.B. Sportunfall, Kinderkrankheiten, ect.) ich denke das da eigentlich genügend andere Lösungen in Frage kommen müssten, oder handelte es sich um Kieferorthopädische Leistungen ? Aber auch die liesen sich begründen: Fehlstellungen ect.!
Da Dein Mann in Vollzeit arbeitet seit Ihr vermutlich über ihn pflichtversichert, dann stellt sich noch die Frage ob Ihr vor Behandlungsbeginn den Arzt darauf hingewiesen habt das eine Härtefallregelung zu beantragen sei, habt ihr dies nicht gemacht sieht es schlecht aus, denn spätestens mit dem Heil -und Kostenplan hättet ihr euch gegenüber der Krankenkasse erklären müssen.
Einzige Chance dann noch etwas an den Forderungen drehen zu können ist der Punkt, das ein Zahnarzt und Zahntechniker beim Einkauf von Legierungen einen nicht unerheblichen Rabatt beim Einkauf erhält. Diesen muss er im Grunde an den Patienten weiterleiten es sei den er kann belegen das er eine Vorratshaltung betreibt die über den normalen täglichen Bedarf hinaus geht. Ansonsten haben die Patienten ein Anrecht auch auf diesen Rabatt. Es werden zudem auch von Zahnärzten Legierungen verwendet die einen nur noch sehr geringen oder überhaupt keinen Goldanteil beinhalten, und dennoch als solche abgerechnet, ebenso wird das Wachsgewicht einer Arbeit mit einem Faktor multipliziert. Das diese Arbeit nach dem Bearbeiten dem tatsächlichen Gewicht nicht mehr entspricht ist bekannt, weniger bekannt ist das dies bis zu 25% weniger sein können (insbesondere bei Hochgoldhaltigen (über 75% Edelmetalle) Legierungen ist dies Praxis, aber auch schwer zu beweisen da Keramik oder Kunststoffverblendung wieder entfernt werden müssten. Zusammen gerechnet kann dies alles natürlich auch eine Ersparnis beinhalten wenn es zutrifft!
E gibt auch Zahnärzte die Teilzahlungskonzepte für die zu erbringenden Eigenleistungen und dem Zahnersatz anbieten, z.B. 6 Monate zinslose Ratenleistung. Hier erhalten viele Zahnärzte den Betrag von einem Drittunternehmen quasi als Vorrausleistung und das Unternehmen tritt als Fordernde Stelle anstelle des Zahnarztes gegen seinen Patienten in Kraft, leistet dieser dann nicht wie vereinbart wird von dort die Beitreibung der Gelder erwirkt und der Zahnarzt erhält einen % -alen Abzug von der Forderung die bis zu 10 % betragen kann, mit diesem Wissen kann man als Patient dann natürlich bei Barzahlung auch ruhig mal bis zu 10% Rabatt ansprechen, denn der Zahnarzt bekommt sein Geld ja schließlich auch direkt!
Gruß
Hallo Dory!
Mich interessiert eines, Du schreibst Dein Mann und das er am Integrationskurs teilnehmen muss.
Nun weis ich das man die Staatsbürgerschaft nicht automatisch bekommt, aber das dies bei Ehelichung eines hier ansässigen Staatsbewohners immer noch ein Problem darstellt ist mir neu.
Ich denke das Dein Mann mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet und demnach auch einen Leistungsanspruch grundsätzlicher Art daraus her abzuleiten ist, selbstverständlich gelten für die Gewährung meiner Meinung nach die gleichen Kriterien wie aller Orts, oder gehe ich da falsch in meiner Annahme?
Gruß
Hallo The Next One!
Alles was Du in Deinem o.g. Text beiträgst kann man so sehen wie Du ers darlegst, bekanntlich hat die Wurst aber immer zwei Enden!
Es ist so das tatsächlich viele den "falschen Weg" wählen und in wieweit sie des Lesens bemächtig sind kann ich ebenfalls nur abschätzend bewerten.
Was aber, wenn genau diese Faktoren bei den Menschen vorhanden sind? Warum auch immer? Soziale Gemeinschaft übernimmt doch auch für diese Menschen die Mitverantwortung, oder etwa nicht?
Das Bürokraten-Deutsch mit §-en ect. ist was für diesen Personenkreis, aber nichts für Leute denen scheinbare Qualifikationen nicht gegeben sind und mit Hilfe solcher Mittel dann eine Ausgrenzung zu betreiben ist schlicht weg keine soziale Aktivität der Gemeinschaft!
Ich finde in diesem Forum ein grosses Manko, das sind die klugen Belehrungen derjenigen die mittels angeblich besseren Wissens auf die die eben nicht nach den Vorgaben des Staates ihr Leben gestalten herumhacken.
Doch wer sagt uns das in 100 oder 200 Jahren Menschen diese Aussteiger und anders Praktizierer nicht sogar als Ihre Vorbilder oder Vorreiter bezeichnen!
Wer Gewinne macht, kann auch was abgeben - nur da liegt das Problem, niemand hat den Mut das einzufordern, und wenn doch wird er als "Robin Hood" bezeichnet! Komische Gesellschaft!
Ich hoffe das Du und andere nicht irgendwann einmal so "Down" sind das sie auf die Hilfe Anderer angewiesen sind.
Man kann alles so oder so sehen, und das es Ausnutzer des Systems gibt ist so klar wie Klosbrühe, aber in welchem System gibt es das nicht?
Die Frage die sich mir stellt ist, ob eine Praxis wie die gegenwärtige mich trägt oder nicht, noch bekomme ich meine Leistungen, aber hier im Forum sind soviele denen es anderes ergeht und mein Beitrag ist die Solidarität mit diesen Menschen, jedem sein eigenes Motiv!
Gruß
