Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo meine Lieben!


    Kann ja beide Seiten ganz gut verstehen u nd nach meinen Erfahrungen hinsichtlich "Stammtisch" ect. gibt es sicherlich ebenso viele "für wie wieder" in Sachen der Argumentation!


    Eines teile ich aber überhaupt nicht und das ist die Auffassung der Leute die einen nur in Arbeit bringen wollen um die Statistik und letztlich ihr Gewissen zu beruhigen.


    Rahmenbedingungen schaffen, das kannste jeden Tag in den Medien als die Vorgabe schlecht hin vernehmen und was das bisweilen bringt sieht man an der Idee der Zeitarbeitsfirmen - Vermittlung!


    Unternehmer sind bisweilen ein wenig schlauer wie das gemeine Volk und leider auch immer in der finanziell besseren Position. Warum aber sollen Menschen für einen Hungerlohn arbeiten, nur weil man von andere Seite auf Lebensumstände in der Dritten Welt oder auf dortige Arbeits-und Lebensbedingungen gestossen wird, quasi mit dem Unterton der "Green-Card".


    In Deutschland als Unternehmen ansässig sein zu dürfen sollte ebenso viel Bedeutung haben wie der Slogan "Made in Germany" denn wo sonst als bei uns lassen sich derartige Preise und Gewinne erzielen für die Unternehmerschaft.


    Ich lasse mich gerne auf den globalen Wettbewerb hinweisen, aber ebenso sollte man auch die klaren Vorteile in punkto Rendite und Sicherheit als Unternehmer zu würdigen wissen und nicht immer dann jammern wenn sich damit wieder etwas an der Meinung unsere Volksvertreter manipulieren lässt.


    Ob Clemet, Hartz, Schröder oder Müntefering alle sehen die Masse des Volkes als Selbstbedienungsladen für Ihre ureigene Philosophie.


    Demokratie heisst auch die Rechte der Minderheiten zu berücksichtigen und nicht auf dieser herumzuhacken, das aber ist versteckt immer der Fall wenn man Arbeitslose mit der Linkspartei in Bezug setzt. Für mich sind das ganz billige Ausreden und zu denen zählen auch die obigen Hinweise was jemand erst alles an Eigeninitiative beweisen muss. Das einzige was man im Leben wirklich muss, ist irgendwann einmal sterben und über mein leben möchte ich und sei es noch so beschissen angelegt relativ eigenständig entscheiden.


    Wenn jemand meint das Arbeite wichtig ist, darf ich mal nach der Grenze fragen, denn Überstunden/Mehrarbeit oder Lohndumping, sind Dinge die man sich eigentlich bei dieser Kritik dann auch nicht mehr leisten darf - aber ich wette das mindestens 10% der hiesigen Kritiker genau diese unsoziale und damit im Grunde eigensinnige Lebensauffassung vertreten. Solange bis sie selbst betroffen sind, nur geschieht dies meist nicht weil etliche skrupellos und rücksichtslos gegenüber den anderen in der Gesellschaft aggieren und wenn ein ALG II Bezieher so handelt dann wird gleich verallgemeinert!


    Denkt auch mal darüber nach!


    Schönes Wochenende!!!

    Hallo Tinsche !


    Ich denke, ausgeben darfst Du es sehr wohl nach eigenem ermessen, allerdings wird dir diese Grundsätzlichkeit nicht viel nützen.


    Dioe ARGE muss ja prüfen ob Du Deine Lebensbedürfnisse nicht auch aus eigenen Mitteln bestreiten kannst bevor man Dir die Hilfe von Staatlicher Seite gewährt. Ein Bescheid über einen fixierten Zeitraum setzt dabei die im Grunde regelmässig mtl. wiederkehrende Prüfungspflicht der ARGE aber nicht aus, der Bescheid dient im Grunde nur der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen solange keine individuellen Veränderungen wie z.B. der Geldzufluss aus dem Bausparvertrag eintreten.


    Du musst sogar solche Veränderungen unverzüglich mitteilen, eben um nicht in einen unberechtigten Leistungsbezug zu geraten.


    Durch den Erhalt des Geldes würde Deine Bedürftigkeit nicht mehr in dem Masse bestehen wie gegenwärtig und damit käme eine Leistungsreduzierung der vom Fallmanager gemachten Aussage der Verwendungsbestimmung im Grunde sehr nahe.


    Wie gesagt bestimmen kann die ARGE das so gesehen sicherlich nicht aber bringen täte Dir das auch nichts und damit ist es gehoppst wie gesprungen auf welche Weise der Geldzufluss seine Berücksichtigung ist.


    Gruß

    Hallo nochmals!


    Schön das wir wieder §§ lesen dürfen, und wie ich schon sagte: "Kann" - Bestimmung!


    Kann - heißt, die können es auch lassen und das ist der Punkt.


    Da wird dann etwas "Persönliches" aus dem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat!


    Und wer gibt diesem Menschen das Recht über mein Leben zu entscheiden? Das Volk? oder ein findiger und windiger Bürokrat der den Politikern den Gesetzestext vorgeschrieben hat?


    Wenn der Fallmanager das ablehnt, helfen zu können, dann muss man sich fragen warum er das tut?


    Meist unterliegt er doch auch nur einer Ideologie seiner Vorgesetzten und bei wem soll ich da anfangen?


    Vielleicht gleich beim Bundesarbeitsminister?


    Machen Leute! Einfach machen, und wenns nur Probleme sind hauptsache dieser Staat verreckt an seiner eigenen scheisse die er täglich in den Amtsstuben erzeugt!


    Gruß

    Hallo hegeunddani!


    Unverzüglich wieder zur ARGE am Besten heute Nachmittag noch und die sollen Dir einen Vorschuss zahlen, wenn nicht dann sollen sie genau dieses Verhalten begründend zu Papier bringen, ohne eine "Verhandlungsniederschrift" verweigere das Verlassen der Räume.


    Erhälst Du die Niederschrift, dann verweise die ARGE auf eine Schadensersatzklage, solltest Du Deinen Ausbildungsplatz verlieren und lass dort im Betrieb anrufen, damit ´geklärt ist warum Du heute den Vertrag nicht erfüllt hast!


    Gruß

    Hallo Pentrarer!


    Hallo Diablo: Du machst Dich doch nicht unbeliebt! Aber es zeigt mir das auf dem Amt anders gedacht wird wie unter Otto-Normalbürger!


    Ich frage deshalb nur : Woher willst Du wissen was im Mietvertrag steht?


    Es gibt zwar inzwischen derartige Verträge in fast jedem Schreibwarengeschäft käuflich zu erwerben, aber bist Du sicher das dieser Passus vom Vermieter nicht einfach gestrichen wurde?


    "Die ARGE nimmt an" das die Dinge zwischen den Parteien geregelt worden sind, und wenn nicht vertritt die ARGE sogar die Ansicht das sie für eine solche fehlende Regelung nicht einzutreten hat! Ich habe das Thema grade in Sachen Mehrbedarf für die Kinder genau so von der Widerspruchsstelle erhalten, wörtlich stand sogar drin das die ARGE nicht für die kleinen Probleme eine jeweils eigene Rechtslösung parat haben könne. Wobei die "Kleinscheissere" nicht von den Leistungsbeziehern ausgeht sondern von der Behörde!


    Das Problem ist das man nicht zur Lösung beitragen will, damit die Menschen einen Hals auf die Institution bekommen und letztlich auf den Anspruch verzichten!



    Das mit dem Anwalt und den Kosten auf der Allgemeinheit lasten finde ich super1


    Wer zahlt denn wenn man als ALG II Bezieher keine Rechtsschutzversicherung besitzt?


    Dann empfiehlt der Rechtspfleger des Gerichtes Dir doch einen Anwalt und aufgrund der Mittellosigkeit erhälste Prozesskostenhilfe! Ist das etwa keine Leistung der Allgemeinheit? Vermutlich ja wohl nicht, zahlen ja nur die die in Arbeit stehen! ( Kleiner Scherz am Rande, falls man die Ironie nicht erkannt hat)




    Richtig! Anspruch, welchen Anspruch überhaupt, genau so läuft der Hase im Denken, niemand hat einen Anspruch es sei denn der Sachbearbeiter zeigt sich von seiner großzügigen Seite und erkennt das Anliegen an.


    Der Vorwurf der Verhackstückung zu Einzelfällen oder Sonderlösungen beginnt doch jeden Tag in den Büro's der ARGE!


    Individuum? Was ist das! Sie sind doch auch nur so ein Nicht dem Volkswohl zuträglicher Zeitgenosse, der für seine Entlohnung in einem Arbeitsverhältnis viel zu hohe Ansprüche gestellt hat und deshalb im Unternehmen nicht als rentabel galt!


    Der Druck ist für die Leute schon groß genug, doch was die ARGE praktiziert ist das was die Obrigkeit (der Staat) den Menschen diktiert und anstatt ein Problem zu lösen lasst Ihr (ARGE - Leute) die Menschen mit noch weniger Hoffnung und noch mehr Frust wieder aus eurern Räumen!


    Ich frage immer danach wer wohl eher Eigeninitiative beweisen wird: Der der den ganzen Tag zu hören bekommt wie Scheisse er ist und das er im Grunde Faul ist, oder der der nach dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter das Gefühl von Hoffnung und Anerkennung mit sich nach aussen trägt!



    Die ARGE guckt nur das die Leistung der Allgemeingheit nicht aus ihrem Pott kommt, ansonsten ist denen das dann nämlich Wurst.


    Logisch gedacht würde die sofortige Hilfe weniger belastend auf die Allgemeinheit wirken!


    Gruß

    Hallo Miteineander!


    Ja, ja so ist das hier, jeder ist ein wenig klüger wie der andere und zu jedem Topf gibt es bekanntlich auch einen Deckel!


    Punkt eins war die Nachfrage zur Finanzierung einer Waschmaschine und diese Finanzierung ist nun mal nach Einführung von (HARTZ IV) SGB II Gesetzen aus dem Regelsatz zu begleichen.


    Die klugen Ratschläge mit dem Ansparen sind ja richtig, aber wie ist es denn in der Realität? Wieviel legt denn jeder von euch zu Beginn eines Monats dafür weg um Kleidung oder Inventar zu beschaffen?


    Ich kann euch sagen das die Masse dafür nichts, aber auch gar nichts zur Seite legen kann und das hängt ja wohl damit zusammen das der Regelsatz äusserst knapp kalkuliert und bemessen ist.


    Und ob das Gerät nun kaputt ist und eventuell noch repariert werden kann ist doch völlig unerheblich für die Auskunft, aber wenn ich da noch einen drauf setzen darf: Was hilft eine Reparatur wenn die Effiziens in punkto Energieverbrauch sowieso längst nicht mehr "up to date" (Zeitgemäss) ist? Dann sind selbst die Reparaturkosten als Darlehn der blanke Hohn!


    Auf Darlehnsbasis kann und hier liegt die Krucks "Kann" die ARGE das Geld bewilligen, sie muss es aber nicht!



    Zu "Salle" möchte ich nur folgendes sagen: auch ich bin mit Ihm nicht immer einer Meinung, aber er gehört zu denen hier im Forum die immer noch die vernünftigsten und richtigsten Antworten und Hilfen geben und das mit einer gleichbleibenden Kontiniutät die einige andere hier erst noch unter Beweis zu stellen hätten bevor man Ihn angreift!


    Letztlich gilt der Satz: "Versuch macht klug!" Bei allem was ich schon auf der ARGE gesehen habe muss man manchmal nur etwas Glück haben und den richtigen Sachberarbeiter haben dann gehen Dinge die andere längst abglehnt hätten und gelegentlich geht man einfach mal eine Tür (höher) weiter nach oben in der Hierachie der Verwaltung, oder habt Ihr alle etwas zu verlieren!


    Ich jedenfalls nicht, auch wenn der ein oder andere hier im Forum meine Art nicht gut heissen kann, was zählt ist der Erfolg, das ist wie im Beruf auch! Dort gilt der Satz : Wer schreibt der bleibt!


    Also Arsch hoch und hin zur ARGE!


    Gruß

    Hallo Pentarer!


    Gehe zu Deinem Fallmanager und bitte um einen termin für eine Amtsärztliche Untersuchung, dort schilderst Du Dein problem und verweist darauf das in dem Haushalt ebenfalls Kinder von der möglichen Gefährdung durch Schimmelpilze betroffen sind !


    Die Doc's da auf Amt sind zwar in erster Linie für die Feststellung der Einsetzbarkeit in einem Arbeitsverhältnis zuständig, aber auch in solchen Angelegenheiten würde der Fallmanager sicherlich etwas Druck bekommen, je nach Gesinnung des Arztes!


    Also viel Erfolg!

    Hallo Wenzel!


    Hatte grade geschrieben wie es mir mit dem Stammtisch hier ergeht, kannste manchaml echt vergessen und bei dieser Zuverlässigkeit wunderts keinen wenn den Leuten dann auf'm Amt so richtig der Arsch aufgerissen wird, einige haben es ganz sicher auch verdient. Die Sauerei ist nur das es viel zu viele im Grunde rechts und links an der Fahrbahn Stehende ebenso trifft wenn ein Fahrzeug mit Überbreite (SGBII) über die Fahrbahn jagt.


    Gruß

    Hallo AS 1232!



    Hört sich so an als wolle sich da noch einer nicht vom Staat verbiegen lassen! Nun, ohne Arbeit gehts natürlich auch nicht, es sei denn Du hast Kohel satt!


    Scheint mir als lässt Du Dich ungern reglementieren aber irgendwo ist man immer von etwas oder jemand anderem abhängig auch wenn Du noch so gut und stark bist, irgendwann kommt im Leben die Situation auf jeden zu, früher oder später! Das heisst aber längst nicht, das man sich mit allem und jedem arangieren muss.


    Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten, so geht es wohl vielen von uns, dürfen wir uns scheinbar keine Kritik an denen erlauben die einfach ( und sei es nur mit etwas mehr Glück wie wir) den besseren Weg im Leben gefunden haben! Ich denke ich habe viel erlebt, viel bewirkt und es ist eine Frage von Stolz und Selbstbewusstsein, aber auch von Wissen sich dann nicht von Emporkömmlingen des Systems an der Leine führen zu lassen. Wir sind auf keinem Hundeabrichtplatz, aber genau so gehen einige der Fallmanger mit den Menschen um, als ob die wüssten das der gut abgerichtet Hund auch der Glücklichere ist!


    Mir zeigt das immer wieder wie die beiden Hauptinitiatoren der HARTZ Reformen tatsächlich über den Wert von Menschen denken, beide so anallysiere ich einfach mal frech, würden über Leichen gehen nur um Ihres Vorteils willen und gegen solche antisozialen und antigesellschaftlichen Praktiken hat sich die Masse im Bundestag bei der Verabschiedung der Gesetze auch nicht aufgerichtet!


    Muss man sich da eigentlich noch fragen warum ein Adolf Hiltler in Deutschland oder andere gegenwärtig aktive Regierungen so erfolgreich gegen Ihre eigenen Landsleute aggieren können?


    Die Antwort ist immer die Gleiche, nur wenige haben den Mut und die Courage sich gegen solche Praktiken aufzulehnen und das ist begründet in der Tatsache das unser Gehirn sichtlich bemüht ist durch trügerische Gleichstellungen bestimmter Handlungen eine schnelle und bequemliche Lösung zu finden.


    Warum? Weil Weiterdenken ein Mehr an Denkarbeit bedeutet und Arbeit, das kann man auch aus dem Artikel erlernen hat man immer, ob mit oder ohne wirtschaftlichen Hintergrund für einen Dritten.


    Es gehört also konsequent zu Ende gedacht letztlich soetwas wie Suizit dazu sich gegen etwas oder jemanden aufzulehen, man setzt damit soetwas wie seinem Leben wohlmöglich ein Ende und wo bitte ist dann für einen selbst die Grenze dessen?



    ......genau das lässt den einen vielleicht nur zögern und schon ist jemand anderes der Nutzniesser!




    Die HARTZ IV (SGB II Bestimmungen) zielen darauf ab das jeder in Arbeit gebracht werden soll, Fördern und fordern und da liegt das Problem, die Erkenntnis wie eine Förderung auszusehen hat und zudem dass, wenn jemand dieser bedarf, er ja auch wohl ein Defizit zu verzeichnen hat!



    Ich stelle nur eine Frage: Warum hat man die Prügelstrafe im Unterricht abgeschafft?


    Die Praktik die bei vielen ARGE'n vollzogen wird ist ähnlich wie in meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr:


    Machen Sie das was wir Ihnen (lt. Dienstvorschrift) auferlegen! Und deshalb haben wir ja auch soviele intelligente Staatsdiener, ob nun in Uniform oder in Zivil!


    Unser Schulsystem prägt, aber was es prägt ist das Abhängig sein von der Gesellschaft, wer das kapiert bekommt auch seine Chance in dieser, sogar ohne entsprechende Qualifizierungen, was ich anhand meiner letzten Tätigkeiten beweisen könnte, nur gegen das System darfste Dich dann nicht stellen, schwubs biste weg und zwar sowas von weg das Du mit dem Leben im Grunde abschließen kannst, es sei denn Du findest den Dreh raus aus der Misere und hast die Möglichekit zu einem Neustart, aber da kannste im Grunde auch im Lotto gewinnen und weil das so selten ist, haben die die Macht, die in der Position sitzen die sie sich mit den Praktiken erobert haben, die leider Gottes zu unseren Lasten, aber dennoch sehr erfolgreich ist. Was stören mich die anderen, Hauptsache ich überlebe!



    Ich habe hier ein HARTZ IV Stammtisch ins Leben gerufen! Leute ich sage euch, vergesst es - Undank ist der Welten Lohn! Nicht der Druck von behördenseite sondern die Unzuverlässigkeit der Leute die die Hilfe in Anspruch nehmen lassen euch verzweifeln, es sei den ihr könnt das ausklinken!


    Deshalb kann ich auch die Jungs auf dem Amt verstehen, da ist nichts mit "Einfach" und deshalb versuchen sie es mit Struktur sonst regiert das Chaos und damit kann kaum einer was anfangen, es sei denn er versteht etwas von der Chaostheorie, bei der sich ja im Grunde auch ein Lösungsstrom findet, halt nur ein nicht vorhersehbarer!


    Gruß

    Hallo Palli 013!


    so ist es, wer bereits eine Haushalt führt muss auch die Waschmaschine aus dem Regelsatz finanzieren wofür insgesamt in etwas 30% auf jene Dinge fallen die man früher auf Antrag bei Sozialamt auch bekam.


    Allerdings betrachte ich eine Waschmaschine hinsichtlich der Erstausstattung durchaus als eine Notwendigkeit und würde mich daher nicht auf die Hinweise festnageln lassen. Hierbei ist die Auslegung sicherlich von Fallmanager zu Fallmanager unterschiedlich.


    Ich sehe die dafür vorgesehenen Leistungen aus dem Regelsatz so, das es sich um eine Widerbeschaffung bei Defekt oder Verlust aus diesem handelt, im Rahmen der Erstausstattung finde ich den Anspruch als vollends gerechtfertigt!


    Gruß

    hallo Gruzelotte!


    Das ist übliche Praxis auch hier auf der ARGE (ganz im Westen von Deutschland) wenn man mit Sonderfordeungen (Mehrbedarf) kommt versuchen sie Dich erst zu verarschen, dann kriegste kein Geld weil die Akte bearbeitete und noch nciht geschlosssen wurde und zuguter letzt kommt ein Bescheid der im grunde gänzlich am Thema vorbei ist.


    Deinen Leistungsbezug zumal wenn ein Leistungsbezug bis zu einem Fixdatum bereits im Vorfeld per Bescheid bestätigt ist, gibt es keinen Grund die Lesitungen überhaupt einzustellen, die Sachbearbeiterin soll Dir mal den § nennen auf den Sie sich dabei bezieht. Wenn Sie da etwas angibt, kannst Du Ihr folgendes um die Ohren knallen, Vorschussleistungen beantragen, als Überbrückungsgeld bis zur Klärung des Sachverhaltes.


    Das mit der Haushaltsgemeinschaft ist gänzlicher Blödsinn, sobald Du das 25 Lebensjahr vollendet hast bildest Du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft. Nur weil die Mitbewohnerin in der Mietwohnung in einem Verwandtschaftlichen Verhältnis zu Dir steht entsteht keine Haushaltsgemeinschaft, eine Haushaltsgemeinschaft unterliegt anderen Kritereien, z.B. wenn zwei nicht verheiratete Menschen eben einen gemeinsamen Haushalt bilden, was ja im Grunde auch bei einer Wohngemeinschaft der Fall ist, in der dann allerdings jeder Beteiligte noch seinen eigenen Rückzugsbereich hat, ich denke den Hast Du und Deine Mutter auch durch ein eigenens Schlafzimmer gebildet udn damit kann man euch auch als WG betrachten.


    Wenn Ihr dann noch den Mietvertrag als beide eigenständige Mietparteien mit dem Vermieter gestalten könntet, dürfte die ARGE da eigentlich nichts gegenteiliges anführen!


    Bezüglich der Unterlagen mache folgendes: Gehe zur Sachbearbeiterin hin und gebe zur Niederschrift an, das Du gegenwärtig nicht die Absicht hegst den Zuständigkeitsbereich der ARGE durch Wohnungswechsel zu verlassen, es sei denn dies wäre der ausschließliche Wunsch der ARGE!


    Damit drückst Du denen den Stempel der Gettorisierung bzw. der Abschiebung von Leistungsempfängern drauf und dann sollst Du mal sehen wie schnell das Ganze plötzlich kein Problem mehr darstellt.


    Ich habe manchmal den Eindruck die Schikanen gegen die Leistungsbezieher werden über ganz Deutschland in Form eines Rundlaufes praktiziert, kaum hat man das Problem hier vom Tisch taucht es in einem anderen Bundesland wieder auf und hier hat man dann mit den Problemen von dort zu tun!


    Ich hatte die Frage zunächst etwas anderes verstanden, aber nach der gegenwärtigen Frage - Antwort Lage gehe ich davon aus das Deine Mutter ähnlich wie in einer WG auch nur ihren Mietanteil mit einzubringen hat.


    gruß

    Hallo Anja F!


    The next one hat Dir fast die richtig Auskunft erteilt. ALG II Bezug wird als Vorausleistung gezahlt und genau das führt dazu, das immer wieder das große Erstaunen entsteht wenn Leistungen zurück gefordert werden und was ich noch als viel übler sehe ist die Tatsache das die Fallmanager darüber informiert sind!


    Richtig ist auch die Vorschuss-Argumentation!


    Falsch ist das es für diese Problematik keine Lösung zu geben scheint, denn die gibt es und zwar in zweierlei Form wobei eine davon durch die ARGE praktiziert wird, die ich aber nicht in Ordnung finde.


    Die ARGE hilft dabei mit einem Darlehn zum Überbrückungszweck, das man aber wieder zurück zu zahlen hat.!


    Eigentlich steht jedem ALGII Bezieher der einen Arbeitsplatz antritt aber eine Eingleiderungsbeihilfe zu welche als KANN-Bestimmung natürlich dann eine Ermessensangelegenheit darstellt.


    Ihr müsst einfach darauf bestehen, denn die ARGE ist von der Zielsetzung her verpflichtet alles errdenkliche zu unternehmen um den dauerhaften Bezug von ALG II Leistungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu wandeln. Woaus sich für mich eine Verplichtung und keine "Kann"-Bestimmung ergibt!


    Frag nach einer Eingliederungsbeihilfe oder einem Eingliederungs und Überbrückungszuschuss und versuch die Darlehnsgeschichte auszuschliessen!


    Gruß

    Hallo Mela!


    was heisst nebenan? Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus? Gleicher Vermieter?


    Wenn ja, dann kann er Dir doch die jetzige Wohnung kündigen und dann musst Du was neues suchen und wenn das dann die Nachbarbude ist muss diese offensichtliche Trickserei erst mal nachgewiesen werden!


    selbst wenn dieser Tip hier von mir mitgelesen würde, heisst eas ja noch längst nicht das es sich so verhalten hat!


    Gruß

    Hallo Claudia 99!


    Guter Scherz von Advokat, stimmt aber bei einigen Anfragen muss man hier ganz schön rätseln!


    Als über 25 wird Dein Bruder als eigene BG betrachtet und wenn darüber hinaus auch die Wohnung im Haus der Eltern über einen eigenen Zugang verfügt besteht eigentlich keinerlei Grund mehr für die ARGE diese BG nicht anzuerkennen!


    Er wird aber wegen der Mietkostenübernahme einen Mietvertrag vorlegen müssen!


    Scherzfrage: "...und wie will er die (abgeschlossen Wohnung) beziehen?" Ich denke Kaution und Umzugskosten gibts dann nicht!



    Gruß

    Hallo Grunzelotte!


    Ich denke das die ARGE Argumentation gedanklich richtig ist, jedoch hast Du einen Trumpf den es zu spielen gilt!


    Die ARGE ist auch verpflichtet mit den Geldern zu Haushalten! Rechne mal dem Chef des Hauses vor was es kostet wenn Du und Deine Mutter jeweils eine eigene Wohnung finanziert bekömen wenn ihr nicht zusammen ziehen würdet, denn dazu kann man euch ja dann auch nicht zwingen!


    Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg und das einfach mal deutlich vorgerechnet müsste dann dem Bürokraten im Kopf des Sachbearbeiters etwas zu denken geben!


    Gruß

    Hallo Brenado!


    Eines musst Du mir erklären, den Hinweis: für SGB II bekomme ich zuviel Geld!


    Ohne Arbeit keine Kohle ? und für die Kaution fehlt diese dann! Irgentwas passt da doch nicht zusammen!


    Entweder hast Du Dich schlecht ausgedrückt oder die Bedürftigkeit ist nicht gegeben weil Du über Vermögen verfügst!


    Gruß

    Hallo Chrissi 83!


    An Advokat, ganz einfach, weil durch die Globalisierung und durch den Europäischen Gedanken die Offenheit der Märkte nicht immer nur zu Gunsten der Unternehmer und zu Lasten der Arbeitnehmer ausgelegt werden sollte. Wenn es um Subventionen im großen Rahmen geht dann gilt der EU Gedanke, und wenns daran geht für den kleinen Mann auch was abzugreifen dann geht das nicht!


    Dumme Frage dazu: warum sollte dann ein Grenzbewohner z.B. in den Niederlanden oder Belgien arbeit suchen? Nur damit die Arbeitslosenzahlen hier kaschiert werden können? Dann nämlich geht das alles nur bei einer so berechtigten Frage wie der von Chrissi, denken wir wieder altmodisch, tolle Reformen!


    Gruß

    Hallo Gürteltier 010!


    The Next One hat da schon eine ganze menge guter Fragen gestellt, im Grunde sollte man soetwas spätestens dann bemerken wenn der Vermieter sich wegen der fehlenden Summe beklagt!


    Aber auch vorab bist Du im Grunde verpflichtet zu überprüfen in wieweit Deine Angaben, die Du augenscheinlich auch wohl belegen kannst, durch einen Bescheid abgedeckt sind.


    Ich gehe mal davon aus das man Dir bei der ARGE daraus, das dort im Grunde der Berechnungsfehler erfolgte, einen Strick drehen wird. Wenn doch mit allen Mitteln dagegen Widerspruch erheben!


    Gruß

    hallo Anubizzz!


    Einmal kurze Anmerkung in Richtung "ADVOKAT" mich belehren und selbst kein deut besser!


    Mit 18 gilt man als Volljährig! Erst die HARTZ IV Bestimmungen machen aus den eigentlich eigenständigen Individuen unmündige Kids (und das bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres) ! Wer also eigentlich wo hingehört, sind die, die derartige Vorschriften erlassen und wo man die hinstecken sollte möchte ich hier lieber nicht texten.


    Nach den Bestimmungen des SGB sind leider Menschen, für die es vielleicht sogar besser ist dem bisherigen Elternhaus zu entkommen, angehalten sich genau dem Verhalten unter zu ordnen wie es Anubizz hier schreibt. Manche Kids sind, so habe ich es ja auch schon hier geschrieben, auch nicht immer einsichtig aber der Staat reguliert mir hier etwas zuviel an den Menschen herum, was wir ja einem Basta-Kanzlewr zu verdanken haben, der es sich leisten konnte mehrfache Scheidungen in seinem Leben durchzuziehen. Im Grunde hat er aber auch nichts anderes gemacht wie die Kids (Vorbildfunktion) immer wenns schwierig wird, sucht er sich was anderes, Hauptsache es brachte ihm Vorteile (Widerwahl, Gasprom ect.)
    Dem kleinen Mann von der Straße aber wird per Gesetz alles eingeschränkt.


    Schau mal auf die Sanktion? Ist doch genau die gleiche Socke! Ich sage immer der Bund und Adolf lassen grüssen!


    Anubizz ich hoffe Du hast Widerspruch gegen die Sanktion eingelegt!


    Das mit der Pauschale kannste im Grunde vergessen, wenn Du mit dem Hinweis auf gesetze kommst und wieviel dort geleistet / gezahlt wird, wird man Dir sagen Du diesen Anspruch vor einiger Zeit hattes und das Ganze jetzt zu spät sei.


    Trotzdem würde ich den Antrag stellen und zwar schriftlich, den kann die ARGE dann ablehnen aber beim Gang vor das Sozialgericht kannst Du dann immer noch auf einen verständnisvollen Richter/-in hoffen!


    Alles in allem, Versuch macht klug und wer nicht kämpft hat schon verloren!


    Gruß