Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Netti44


    Das Haus dient der Altersvorsorge und die Tilgung durch die Lebensversicherung ist doch sicherlich vertraglich aneinander gebunden? Nur wenn Du die LV anders verwenden würdest könnte man vielleicht einen Teil als verrechenbares Vermögen interpretieren!


    gruß

    Hallo F4UST!


    Deine Aussage ist leider falsch, die ARGE behält nicht aufgrund Deines Verdienstes die Hälfte der Miete Deiner Muttter ein sondern aufgrund der Tatsache das Du über eigenes Einkommen verfügst und somit zur Miete Eurer Bedarfsgemeinschaft einen gleichhohen (50%) Anteil beisteuern kannst, das ist nämlich ein Unterschied.


    Grundsätzlich ob Du nun Bafög oder auch ALG II bezeihen würdest kannst Du zur Miete den Anteil beisteuern und deshalb berechnet das Amt beim ALG II Deiner Mutter eben den von Dir zu erbringenden Anteil mit 50%.


    Gruß

    hallo hannes 56 !


    beantragen kann man alles! Nur ob und wo Du das beantragen kannst hängt von diversen anderen Kriterien ab.
    Bekommst Du ALG II? Oder erhälst Du Wohngeld? oder, oder oder!


    Wie setzen sich die Betriebskosten zusammen? Heizkosten, Strom ect.!


    gruß

    hallo Erschöpfte!


    Das geht vermutlich vielen anderen hier auch so, man muss den Spezi's also quasi alles vorkauen, und das lässt mich dann fragen was für eine Dienstleistung erbrichen diese Pfeiffenköpfe eigentlic, wenn sie noch nicht einmal in ihren eigenen Bereichen die nötige Befähigung besitzen entsprechende Lösungen zu finden.


    "Advocat" hatte auf eine der Seiten in den letzten 3 Tagen etwas zu BAB, Bafög und dem Bezug von ALG II gepostet, such mal danach, dann wirst Du erkennen das sehr Wohl ALG II Bezug für die Tochter drin sein sollte.


    Nur im Falle des Studiums ist das demnach wohl ausgeschlossen. Alternativ hat hier "nataly" auch immer viele richtige und hilfreiche Texte bereitgestellt, habe nur lange nichts mehr von Ihr gelesen, notfalls vielleicht mal ne e-mail über persönliche Nachrichten senden.


    gruß

    Hallo Yvo!


    Ganz ruhig und nicht selbst verrückt machen, das was die nette Dame Dir am Telefon erzählt hat wird wohl zutreffen, denn das sind vermutlich die Zahlen die als Massstab den ARGE'n bundesweit vorliegen. Vielleicht hat Dein Sachberarbeiter das Wissen das er individuell auch andere, größere Wohnungen als zulässig anerkennen kann, wenn bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind und die nette Vertretung hat dieses Wissen vielleicht nciht!


    Geh doch einfach mal hin zur ARGE mit dem vorzulegenend Mietangebot ( Mietvertrag ohne Unterschrift Deinerseits). Sollte der SB immer noch in urlaub sein konfrontier die Vertretung oder den Teamleiter doch einfach mit der vom SB gemachten Aussage und lass das ganze Dir ausdrucken!


    Das es zu unterschiedlichen Aussagen kommt ist ganz normal weil im Grunde die Kreise und nicht die BA für die Leistungsbezieher jetzt verantwortlich sind.


    gruß

    Hallo Tina 2011!


    pauschal zu sagen ja, wäre sicherlich fahrlässig, denn wenn Vermögen vorhanden ist erhält man keine staatlichen Leistungen. Für den anderen Fall kann ich Dir sagen das durch die zu erwartende Geburt eine eigene Bedarfsgemeinschaft ansteht und das Deine bekannte/Freundin somit nicht mehr bei den Eltern ect. unterkommen muss, sondern alle Anträge hinsichtlich einer eigenen Wohnung incl. Kaution, Erstausstattung und Bekleidungs und Babyhilfe beantragen kann.


    Was und wieviel dei ARGE dann bewilligt hängt von diversen anderen zu machenden Angaben ab.


    Unterbricht Deine Freundin denn die Ausbildung oder kümmert sich jemand anderes in der Folgezeit um das Kind?


    Ect. ect.


    Gruß

    Hallo Knuddelmieze,


    Ihr habt doch sicherlich einen Bewilligungsbescheid erhalten, Sozialleistngen sind nur noch für erwachsen Menschen die keiner Erwerbsfähigkeit unterliegen, also die im Grunde nicht mehr in der Lage sind die geforderten 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.


    Ich nehem mal an das das Amt denkt das Dein Lebenspartner wegen der Erziehung des Kindes dazu nicht in der Lage ist, weil er das Elterngeld beantragt zu haben scheint.


    Dann müsste er aber ab 10/2008 wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ginge ja auch im Prinzip.


    Warum Ihr gegenwärtig keine lLesitungen erhaltet kann viele Ursachen haben, im Bescheid müsste eigentlich eine Begründung enthalten sein, nur mit einem widerspruch ist es wohl etwas aussichtslos, muss in der Regel innerhalb von 4 Wochen erfolgen!


    gruß

    Hallo mona 11!


    Sorry diablo, wenn ich das jetzt mal anmerke, aber Du bist ja angeblich auch für den Verein tätig.


    Das ist doch große Scheisse was sich die maßgeblichen Leute da einfalllen lassen haben. ALG II gibts als Vorauszahlung und wenn man man 01.08.08 eine Arbeit antritt wird die dann entstehende Überzahlung zurück gefordert, soweit so gut ja auch rechtens, aber jeder von Euch in der Arge hat ebenso die Pflicht, des Rechtes unkündige Bürger vollständig und richtig aufzuklären, was sich aus der Hilfe-Erfüllung bei Anfrage quasi von selbst ergibt. Aber wie heisst es doch so schön in einem Beamtenwitz der ebenso auf den öffentlichen Dienst zutrifft: "Wer sich zuerst bewegt hat verloren!"


    Warum klären die Saachberarbeiter die Leistungsempfänger nicht auf, Ihr drückt den Leuten nur ein Heftchen in die Hand und damit habt Ihr dann eure Schuldigkeit getan, das ist auch eine Form von Präsenz bei Dienstleistungen.


    Im Grunde müsste die ARGE dankbar sein wenn jemand eine Arbeit antritt, aber irgendwie kann ich mich nicht des Gedanken befreien, das dann auf deren Seite die Angst besteht die Menschen nicht mehr "ficken" zu können, anders kann man solche Schweinerein einfach nicht mehr argumentativ erklären.


    Oder aber die dort sitzenden haben tatsächlich keine Ahnung und machen nur das was der Vorgesetzte vorgibt.


    Wo liegt das Problem, darauf zu verweisen das es eine Eingliederungsbeihilfe gibt, die man noch nicht einmal zurück zahlen muss. Gerade die Problematik von Mona 11 zeigt doch das Vieles überflüssig ist was durch derartig idiotisches Verhalten der ARGE dann den Menschen quasi den Frust hochkommen lässt.


    Und schwupps, sitzen die leute nächste Woce wieder vor den Zimmern und als Dank erhält der ein oder andere der keinen Ausweg gefundne hat dann noch mal eben eine Sanktion reingedrückt.


    Wenn ich so viel Dummheit sehe fällt mir nur ein: Man kann sich auch tot sparen!


    Liebe Mona, Dir und Deinem Mann rate ich nochmals bei der ARGE vorzusprechen, das Darlehn ist völlig überflüssig und wenn die Trottel da nicht weiter wissen dann sollen sie mich anrufen, das ist einfach unglaublich wie unqualifiziert und blöd man sein kann, das kannste denen da ruhig von mir ausrichten.


    Ob das kind nun Eingliederungsbeihilfe oder Überbrückungsgeld ist doch wohl völlig egal, wichtig ist das der Start in das Arbeitsverhältnis geling. Diese dumme Verhalten ist der Beweis dafür das die Reformen bei denen überhaupt nicht gebracht haben ausser noch mehr Dusseligkeit. Arbeitsplätze konnte die Bundesagentur für Arbeit noch nie beschaffen, dafür haben wir jetzt die tollen Zeitarbeitsfirmen in deren Vorständen Typen wie Hr. Ex-Arbeitsminister Clement sitzen und sich die Taschen auf diese Weise noch voller machen!


    Jeder dumme Unternehmensberater weis inzwischen, das es Eingleiderungszuschüsse gibt, für Selbstständigkeit oder Arbeitsvertrag nur die Pfeifen auf der ARGE sind zu blöd, das kotzt mich an!


    Gruß

    hallo Lenchen 2005!


    Die Auskunft von Diablo ist richtig, (wäre ja auch noch schöner wenn dem nicht so wäre - musst Du aber nicht verstehen, betrifft nur uns beide) Die Regelleistungen beinhalten nämlich auch die Anschaffung von Bekleidung und Haushaltsgegenständen, für Verpflegung stehen nämlich 39/100 als Anspruch im Regelsatz.


    33/100 sollen für vorsorgliche Maßnahmen hinsichtlich der Beschaffung eben solcher Notwendigkeit eigentlich als Rücklage beisiete gelegt werden, würde das in allen BG's geschehen sähe die Öffentlichkeit endlich mal wie beschissen ALG II und der Regelsatz im Grunde wirklich ist, aber so verfressen wir das meiste schon im Voraus ( weil darüber hinaus ALG II auch eine Vorausleistung ist) und damit kannste dann beim Amt auch nichts mehr fordern.


    Mein Tip frag mal beim Jugendamt ob die einen Gutschein ausstellen können für eine der vielen caritativen Einrichtungshäuser, sodas Du für ein paar € etwas gebrauchtes beschaffen kannst, neu ist meist eh nicht drin.


    Übrigens das Bett würde ich als "Grundbedürfnis" wie Essen und Trinken einstufen und das kann man Dir im Grunde nicht verweigern, irgendwann soll das Kind ja auch mal eigenständig leben können und nicht aufgrund eines Rückenleidens durch Schlafen im Elternbett schon in jungen Jahren den Sozialeinrichtungen zur Last fallen.



    Versuch einfach!


    Gruß

    Hallo Advokat!


    Mag sein, das die ARGE das hier tatsächlich macht, ein Teil der Mitarbeiter entstammt ja auch dem besten Sozialamt in NRW, mit welchem Titel man sich noch kurz vor der ( HARTZ IV ) ALG II Einführung im Kreis Heinsberg schmücken durfte.


    Doch wennn ich den Text lese steht da auch immer wieder "Personen" und "zur Bedarfsgemeinschaft zählende Kinder", also immer die Mehrzahl !


    Und eine Familie wird immer als BG gesehen! Somit ist die Auslegung hier vor Ort vermutlich gar nicht mal
    als falsch zu bezeichnen!


    gruß

    hallo Samurai!


    Das ist eine lobenswerte Anmerkung, nur sieht die Realität anders aus!


    Gesetzesänderung Juli 2008 besagt das entgegen früherer Verpflichtungen der öffentliche Dienst zukünftig erst dann helfen muss wenn um Hilfe ersucht wird. Dies steht der ursprünglichen Pflicht, bei der man auch ungefragt helfen musste sobald man Kenntnis von einem diesbezüglichen Sachverhalt erlangte, letztlich konträr entgegen.


    Wie erkennbar wird das Sommerloch gerne für solche Veränderungen genutzt , da sind die Menschen mit anderen Dingen beschäftigt und merken es erst wenn es zu spät ist.


    Gruß

    hallo Danona!


    Gut erkannt, die da oben denken doch nur an sich, tingeln in der Welt herum aber die Probleme vor der eigenen Tür interessieren nicht, zumindest nicht bis kurz vor der nächsten Wahl, wenn es wieder darum geht mit Lügen und Zusagen die man nicht einhält die Stimmen derer zu erhaschen, die aufgrund mangelnder Betroffenheit noch unschlüssig sind.


    Und weil ja keiner die Looser untertsütz werden wir sehen wie mehr als 20 Mill. Rentner, die wieder verarscht werden Ihre Stimmen denen geben, die sie immer schon bekommen haben, weil es zwar schlecht läuft aber eben doch nicht schlecht genug oder weil man ja früehr auch harte zeiten durchmachen musste.


    Tolle Zukunftsperspektive!



    Gruß

    Hallo Piaela!


    Die Aussagen des Arbeitsamtes sind nur zum Teil richtig, denn es muss Dir möglich sein Deine Tochter bei Dir aufzunehmen, da Du aber von Amtswegen die Vorgabe hattest eine angemessene Wohnung für Dich zu suchen, ist diese für Euch beide nur übergangsweise als tragbar zu bewerten.


    Der Aussage das Du Dir eine größere Wohnung zulegen musst kannst Du damit wiedersprechen, das Du dabei nicht aus Deinem sozailen Umfeld gerissen werden darfst und da Kosten für Umzug, Anmietung und Renovierung zudem eh anfallen ist es aus Kostengründen auch fraglich ob man Dir das alles zumuten darf, schließlich sollst Du Dein Hauptaugenmerk auf Erlangung einer Tätigkeit legen die den dauerhaften Bezug von ALG II so schnell wie eben möglich beendet und dieser Notwendigkeit will der Fallmanager doch wohl nicht durch unnötige Beschäftigung mit der Problematik um eine Wohnung für Deine Tochter entgegen wirken.


    Darüber hinaus versteht sich Deine Tochter nicht mit Deinem Ex und dieser wäre in der gleichen Verpflichtung wie Du und die ARGE könnte ebenso Ihm Vorschriften machen.


    Da der Hauptgrund für eine Wohnungsbeschaffung sich aus der Problematik zwischen dem Ex und Deiner Tochter ableitet, ergibt sich für mich ein Anspruch Deiner Tochter gegenüber dem Amt aus dem Grund das Du nicht in der Lage bist Sie dauerhaft bei Dir aufzunehmen und der Ex dies schon könnte, aber mit seinem Verhalten es Deiner Tochter ebenfall unmöglich macht dort unterzukommen und damit (und vielleicht sogar mit Hilfe des Jugendamtes besteht dann sehr wohl ein Grund Deiner Tochter eine Wohnung über ALG II bewilligen zu können, allerdings wenn die Zerrüttung z.B. mittels eines psychologischen Gutachtens belegt werden kann.


    Nur der Versuch macht klug und notfalls einfach den Fallmanager übergehen. Ausserdem klare Forderungen stellen, also auch Schriftlich den Antrag dazu eingeben, dann muss die ARGE dies begründen und man kann Widerspruch und später Klage einreichen.


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    (Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen)


    Entweder bin ich blöd oder ich kann nicht lesen, steht da nichtr etwas von "insgesamt" ???


    Und genau so legt es die hiesige ARGE auch aus, nämlich als Bedarfsgemeinschaft für die "insgesamt" der Freibetrag gilt und nicht pro Person!


    Gruß

    Hallo Ihr Beiden!



    sehr schöne Anmerkungen! ....wollte ich nur mal kund tun, die 1€ Jobs werden aus Sicht bestimmter Einrichtungen sowieso viel zu oft als Alternative gesehen und das ist und bleibt ein klarer Fall von Missbrauch, gegen den es gilt sicht stetig zu wehren.


    Wo kommen wir hin wenn die Typen der ARGE entscheiden welche berufliche Tätigkeit ich auszuüben habe? Die sollten sich viel mehr daraf konzentrieren, das Angebot an vernünftigen Arbeitsverhältnissen so groß wie nur eben möglich zu erhalten, damit für soviele wie eben nur möglich auch eine Auswahl gegeben ist. Aber scheinbar haben die in den Ämtern noch nie etwas von Angebot und Nachfrage gehört sonst wüssten sie längst was den Preis ( Lohn) regelt.


    Unsere Unternehmer haben das begriffen und jammern ständig über Ihren Präsidenten in den Medien woran es in Deutschland mangelt und statt dies in klare Worte zu fassen wird von Fachkräftemangel, zu wenig Ingineuren und sonstwas gejammert.


    Was die Unternehmen aber tatsächlich suchen sind die "Dummen" die, durch stetige Angst den Arbeitsplatz verlieren und damit auch in ALG II Bezug geraten könnten, bereit sind für weniger Geld mehr zu leisten.


    Irgendwann brauchen wir dann aber nicht mehr die billigen Zuwanderer aus allen armen Ländern, die nach Deutschland kommen um es besser als in der Heimat zu haben, denn dann werden die Deutschen ins Ausland gehen und dort mehr verdienen. So wird aus der Argumentation um die globale Konkurrenz auch ein Schuh, denn was dem lieben Hr. Hundt fehlt sind gegenwärtig schon genau diese Leute, aber nur weil die Bosse nicht bereit sind Leistung angemessen zu vergüten.


    Jammern von zu hohen Löhnnebenkosten oder einem zu hohen Lohnniveau und machen sich die Tasche auf Kosten der schwindenden Qualität voll, bis irgendwann selbst das "Made in Germany" keinen Wert mehr im globalen Markt besitzt, und unsere Politiker sind zu dumm mal richtig dagegen zu argumentieren!


    gruß

    Hallo Sanne19!


    Abgesehen davon, das Du sicherlich selbst sehr gut weisst das Dein Problem nicht zuletzt auch ein wenig zu Lasten Deiner schlampigen Antragsabgabe geht, steht Dir unmittelbare Hilfe zu.


    Wer von Februar bis Juni keinen zeit hat den Antrag einzureichen darf sich im Grunde nicht beschwehren wenn die ARGE davon ausgeht das die Dinge dann auch nach der Antragsabgabe noch ein wenig Zeit haben, zumal der ein oder andere Sachberabeiter sicherlich noch weitere dringende Fälle zu bearbeiten hat.


    So schwer es Dir gegenwärtig auch fällt, jetzt mußt Du Dich einfach aufraffen und mal persönlich beim Fallmanager vorsprechen, das müssen im übrigen auch viele andere und nach nafänglichen Schwierigkeiten wirst Du feststellen das Du von mal zu mal weniger Probleme damit hast.


    Da Dein Antrag seit 10. Juni bei der ARGE vorliegt, gehe ich davon aus das noch einige Punkte zu klären sind und wenn Du Dich nicht meldest werden diese auch weiter offen bleiben, denn der Fallmanager brauch die Kohle nicht und ihm kann es auch egal sein ob Du ein Dach übert dem Kopf hast.


    Steh einfach zu den Versäumnisssen Deinerseits und geh damit souverän um denn Fehler macht jeder und das perfekte Verhalten gibt es eben auch nicht.


    Das Gesetz besagt das der Hilfesuchende zunächst um Hilfe bitten muss bevor ihm die Ämter helfen müssen, aber dann müssen sie aktiv werden.


    Auch darfst Du üm einen Vorschuss ersuchen, notfalls bei einem Vorgesetzten vorsprechen. Aber bitte persönlich hingehen, nicht anrufen oder über Dritte.


    Volkskrankheit Nr. 1 ist die "Aufschieberitis" - Unangenehmes wird verschoben, doch Du wirst feststellen wenn Du erst mal das Hindernis aktiv angehst, wird es hinterher um vieles leichter für Dich.


    Gruß

    Hallo advokat,


    habe auch Deine andere Bemerkung gelesen!


    Du bist wie die Jungs von der ARGE, weichen vom Thema ab und sehen andere Situationen.


    Was war bitte falsch an meiner Auskunft? Dieser hier? Es hat nichst, aber auch garnichts mit dem zuflussprinzip zu tun wenn der Betroffenen nicht mehr im Leistungsbezug gesehen werden muss.


    Da steht Arbeitsaufnahme, da steht Überbrückungsgeld, Eingliederungsgeld - und meine Antwort traf zu !


    Komm doch nicht mit irgendwelcher "Scheiße" nach XY, ich denke das hat Sven SZ nicht geholfen!


    Alles was Deine Antworten bringen sind "Verunsicherungen"! Belege! Klare Belege! so wie die Reaktion der ARGE auf Sven SZ seinen Besuch, denn nur "Bares ist Wahres"



    Gruß