Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Marco22Md!


    man kann immer mal zupät kommen, und da Ihr vermutlich keine Stechuhr zur Registrierung der Anwesenheit drücken müsst sehe ich die Sanktionierung als nicht gerechtfertigt an. An Deiner Stelle würde ich mich die restlichen 55 Minuten in den Aufenthaltsraum setzen wenn der zuständige Chef des Ganzen meint so verfahren zu müssen. Es ist eine Qualifizierungsmaßnahme ujnd das Ziel dieser, sollte in erster Linie sei, das man ein Bild des jeweiligen Teilnehmers vermittelt bekommt und wenn dieser durch stetige Unpünktlichkeit glänzt kann man dieses bild an den zuständigen Fallmanager weiterleiten, der dann natürlich bei der Vermittlung einer solchen Person dies auch zu berücksichtigen hat. Ich denke das es nicht die Zielsetzung der Reformen ist die Betroffenen umzuerziehen, auch wenn die meisten ARGE#n dies so zu sehen scheinen.


    Auf die Zahlung des 1€ würde ich schriftlich bestehen und damit musst Du dies auch dokumentieren und man nsollte Dir darauf hin auch eine schriftliche Stellungnahme übermitteln, dagegen kann man dann eventuell auch vorgehen!


    Hoffentlich hilfts, und vielleicht besserst Du Dich ja auch ( natürlich muss man Dir auch die Chance geben)


    Gruß

    Hallo Haui 80!


    Widerspruch kann in der Regel binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides eingelegt werden.


    Du hast aber bereits dies getan und mit dem ablehnenden Bescheid des Widerspruches durch die Widerspruchsstelle ergeht in der Regel im Anhang ein Hinweis das Du bei einem Sozialgericht Klage gegen diesen Bescheid (Widerspruchsbescheid) einlegen kannst.


    Die Widerspruchsstelle bekommt allerdings Vorgaben durch die BA in Nürnberg (Ja man höre und staune!) und je nach Gesinnung der Sozialgerichtsbarkeiten vor Ort kann es Dir passieren das ein Urteil ergeht das zu Deinen Gunsten entschieden wird.


    Die BA geht davon aus das über ganz Deutschland diverse Sozialrichter die Gesetzesinterpretation auch schon mal zu Gunsten der ARGE andereseits ebenso zu Gunsten der Bedürftigen auslegen. Ich kämpfe z.B. gerade um den Mehrbedarf und die Rechtsabteilung der ARGE Heinsberg vertritt die Auffassung das das Sozialgericht Aachen gegenwärtig der Politik des Kreises Heinsberg folgt.
    Es ist wie beim Pokern, man kann sich durch solche Aussagen rausblufffen lassen oder man hat eben einfach die besseren Karten.


    In einem Fall, das Dir die Rechtsmittel aufgrund abgelaufener Fristen versagt bleiben ein Tip, lege beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Beschwerde ein, dies geht seit kurzem sogar per E-mail und es wird sogar ausdrücklich gewünscht das mehr Bürger von diesem Recht gebrauch machen, denn nur so erhalten die im Ausschuss tätigen Abgeordneten einen Einblick in die tatsächliche Praxis vor Ort.


    ARGE und Fallmanger werden zudem meist aufgefordert eine persönliche Stellungnahme abzugeben und da kann es dann auch schon mal vorkommen das der eine oder ander Fallmanger, wie ich dies am Mittwoch slebst vernehmen durfte, ihrem Kollegen bei der blosen Bitte um eine Barscheckaushändigung mit den Worten kommen: "nee, ich habe keinen Bock auf den!"


    Ich denke dies Form von Erfolgserlebnis ist es dann doch wert sich nicht alles gefallen zu lassen und wenn man mit einem Grinsen im Gesicht das Büro des Fallmanagers verlassen kann ist das doch irgendwie geil!!


    Gruß


    Ps.: Bin in den nächsten 4 Wochen nur sporadisch im Forum!

    Hallo Evi!


    Der rechtliche Rahmen, ohne eine rechtliche Garantie meinerseits, müsste dem eines Selbstständigen gleich kommen.


    Nicht nur das Honorare bei Rechtsanwälten, Ärzten, Musikern und Schriftstellern vorkommen in der Regel unterliegst Du ja auch der Verpflichtung diese zu versteuern und demnach ist Deine Tätigkeit eine Selbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit läge allerdngs dann vor, wenn Dein Arbeitgeber der einzige Arbeitgeber wäre und darüber hianus Wettbewerbsverbote oder ähnliches in einem Vertrag mit Dir aufgeführt wären bei denen man annehmen muss, das die Absicht besteht einzig und allein für Ihn tätig sein zu dürfen.


    Im Handelsvertretergesetzt gibt es z.B. einen § 84 bei dem man die Scheinselbstständigkeit oftmals erkenne kann, wenn ausgeschlossen ist eigene Geschäfte für sich oder weitere Personen tätigen zu dürfen ausser für eben dieses eine Unternehmen.


    Als Selbstständiger gelten seit 01.01.2008 bei ALG II neue Bestimmungen!


    Gruß

    HALLO MAC!


    Die Eltern können in der Regel bis zur Beendigung einer Ausbildung herangezogen werden für Unterhaltsleistungen und nach dem SGB auch bis zum 25. Lebensjahr verpflichtet werden die Kinder bei sich aufzunehmen.


    So wie ich Deine Frage verstehe hat Deine Tochter nun eine adekuate Ausbildung und die nächste Stufe wird von Dir als weitere Qualifikation gesehen, ich denke das ich Deine Auffassung teilen kann und sehe es ebenso, für das weitere berufliche Fortkommen ist sie jetzt selbst zuständig!


    Allerdings kann es sein das die Ämter hier anderer Ansicht sind! Es kann aber auch sein das diese andere Ansicht nicht Rechtens ist!


    Gruß

    Hallo Cirith Gorgor!


    in eine WG kommt mann nicht so einfach rein! WG heisst Wohngemeinschaft und demnach finden sich verschieden Menschen denen z.B. eine interessante Wohnung alleine zu groß oder zu teuer ist oder die vom Grundgedanken her nicht gerne alleine leben sondern andere Mitmenschen kennen lernen wollen ect.!


    Es hangt also von vielen eigene Faktoren ab ob man in eine WG aufgenommen wird oder man gründet selbst eine solche und sucht sich die Mitmenschen dann nach eigenem Ermessen als Mitbewohner aus, jedoch sollte ein solches Vorhaben auch vom Vermieter akzeptiert werden. Frage ist dann meist, wer zahlt in der Zeit die Miete wenn einer auszieht weiter!


    Für Anträge bei der ARGE ist ein solches Mietverhältnis natürlich besser weil dann klare Abgrenzungen zu den anderen Mitbewohnern bestehen und diese nicht automatisch der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden können.


    Gruß

    Hallo Verona 2!


    Nun ja, Fernsehen muss ja nicht sein aber 6-8 Stunden Schlaf schon also rechnen! Du könntest doch ab Mittag so um 13.00 / 14.00 Uhr auf der Maßnahme erscheinen denn die laufen ja meist doch nur bis 15.00 / 16.00 Uhr vielleicht lässt sich die ARGE oder die Massnahmeleitung darauf ein!


    Gruß


    Und für den Fall das dies nicht geht einfach den Job kündigen, der Staat will es ja so!

    Hallo Michael 12345 !


    Du musst bei den Eltern unterkommen, nicht bei den Großeltern, so steht es im Gesetz und wenn Dir dies bei Deiner Mutetr nicht möglich ist hast Du sehr wohl ein Anrecht auf eine eigene Wohnung!


    Frag den Puphans auf der ARGE mal wo in den Bestimmungen eben der Passus steht das das was für die Eltern gilt auch auf die Großeltern anzuwenden ist?


    Gruß


    Ps.: oder Du wartest bis Du das 25. Lebensjahr erreicht hast, oder bist Du schon im 25. Lebensjahr???

    Hallo Verona 2!


    Du wirst vermutlich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet haben und die ARGE wird Dir vermutlich erklären das Du damit einer solchen Maßnahme zugestimmt hast!


    Auch ist die Aussage das es zumutbar ist noch an den freien Tagen an der Maßnahme teilzunehmen richtig, denn anderen Orts zwingt man die betroffenen sogar einen solchen Job zu kündigen. Grund : ein solcher Job führt dauerhaft nicht dazu das Du als Leistungsbezieher unabhängig von der ARGE wirst. Deswegen sind Aussagen von Politkern hinsichtlich der Aufstockung im Grunde der reine Blösdsinn, weil dieses nicht der Zielsetzungen der Reformen entspricht, nur muniert dies niemand.


    Du solltest Dir aber einfach mal von der ARGE garantieren lassen das deren Massnahme letztlich das Reformziel erreicht und das, so denke ich werden die nicht machen und demzufolge wäre auch diese Maßnahme überflüssig, aber soetwas ohne Rechtanwalt abwickeln zu wollen halte ich für problematisch.


    Soviel zu müssen und evtl. dagegen vorgehen. Ein altes Sprichwort besagt: besser der Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach!


    Und das, solltest Du nutzen und Dir den 400 € nicht kaputt machen lassen!


    Gruß

    Hallo Talos 007!


    Aha auch so ein Dauerstudent! Sorry, hab grundsätzlich was gegen Studenten, weil vielzuviele mit dem Mund alles können nur mit der Körperkraft haben die Lieben dann so Ihre Probleme! Ich werde bald 49 und denke ich weis wovon ich spreche, aber zum Unterschied habe ich nie die egoistischen Denkstrukturen (Ellenbogenmentalität) jener Kategorie Menschen erfahren und praktizieren müssen und deshalb helfe ich hier im Forum im Grunde jedem, trotz offensichtlicher Kritik und Antipathie.


    In den Studienfreien Zeiten wirst Du vermutlich geschobbt haben, oder Du hast sehr reiche Eltern, aber ich denke eine Familie muss irgendwie versorgt werden (kann natürlich auch die Frau machen) und deshalb denke ich mal wirst Du schon sozialversicherungspflichtige Beiträge erwirtschaftet haben.


    Im Grunde bist Du jetzt für deine Ausbildung selbst verantwortlich und auf dem Amt scheinen Studierte auch keine Freunde zu haben, habe ich jedenfalls von etlichen Betroffenen schon vernehmen müssen, da dort einigen die Anfrage mit Hähme des Fallmanagers entgegen schlug.


    Da es beim Nachmachen von höheren Schulenabschlüssen auch sehr oft von den ARGE'n zu Aussagen kam das man keinen Anspruch auf Leistungen nach ALG II habe wenn man diese besuche, solltest Du Dir mal die Gerichtsurteile des Sozialgerichtes Aachen ansehen, hieraus kann man vielleicht den einen oder anderen Anspruch ableiten.


    Da Du ab 01.09.2008 eine Ausbildung (sicherlich mit Vergütung) beginnen kannst dürfte Dir die ARGE keine Probleme bereiten, wenn Du einen enstprechenden vertrag vorlegen kannst.


    Auch der Grund Scheidung nötigt der ARGE die Unterstützung ab wenn es um die Gestellung einer Unterkunft geht, als fordere die ARGE auf Dir behilflich zu sein. Denn Ämter sind bei geäußerten Unkenntnis der Rechtslage durch den Betroffenen zur vollständigen und lückenlosen Information verpflichtet, Du musst Dich also nicht von einem zum Anderen schicken lassen.


    Die Fallmanager sind meist auch nicht viel schlauer wie wir hier im Forum, denn die Grundlagen der ALG II Gesetze sind für alle in etwa zeitgleich zur Anwendung gekommen und niemand, selbst die Besten hier im Forum und auch in den Rechtsabteilungen der ARGE'n kennen alle Inhalte und Auslegungsvarianten!


    Ich schlage vor Du wendest Dich an den Teamleiter der ARGE und bittest diesen um eine rechtlich sichere Auskunft und zur absoluten Anspruchssicherung solltest Du ein Protokoll des Gespräches verlangen. Dies sichert unter anderem auch Deinen Anspruch wenn es darum geht zu belegen wann Du welchen Antrag gestellt hast, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird Leistung erbracht und bisher wirst Du nur rumgeschickt was Dir natürlich keinen Anspruch sichert. Notfalls muss man auf dem Amt auch schon mal über der Feierabend hinaus sitzen bleiben um einen nachweis in Händen zu halten. Aber das macht nur der, der nicht anderweitig das Problem lösen kann und damit muss die ARGE dann auch nicht leisten, dies geschieht nur im nachgewiesenen Bedarfsfall und wer nicht zu diesen Mitteln greifen möchte, scheint diesen nicht zu haben. - das ist im übrigen Logik!!!


    Ich hoffe Dir helfen die Weisheiten eines Nicht-Studierten weiter!


    Gruß

    Hallo Kruemel 902010!


    Ohne Genehmigung der ARGE riskierst Du weitere Kürzungen der Leistungen in punkto Miete! Und ohne diese wirst Du auch keine Kautionsvorleistung erhalten. Diese kann, muss die ARGE aber nicht als Darlehn gewähren. Also bist Du letztlich auf die gute Gesinnung des Fallmanagers angewiesen! Du hast doch gute Gründe für einen Umzug, also trage diese doch einfach erst einmal vor und hör was man auf der ARGE dazu sagt.


    Die Hauptursache für die vielen Ablehnungen liegt iin den Anweisungen der BA in Nürnberg, auch die ARGE'n werden unter Druck gesetzt.


    Muss man sich eigentlich fragen was dann die Reformen sollten wenn der Misthaufen in Nürnberg immer noch das Sagen über alles hat, so jedenfalls sehen aus meienr Sicht keine Reformen aus und ein Umdenken wird bei den Kalkköppen auch nicht zu erwarten sein, da sitzt der Bürokratentrott schon viel zu lange drin und solchen Leuten kann man zwar etwas von Kreativität und Flexibilität erzählen, sie können das aber niemals praktizieren, denn für die ist Kreativität nur in Richtung Leistungempfänger zu erkennen, niemals sucht jemand den Fehler bei such zuerst! Deswegen, so ein Student dessen Vater Unternehmer ist hier in meinem Kreis, sind in erster Linie die Arbeitslosen schuld an Ihrer Situation. Was mir wieder zeigt das man mit einem besseren Bildungsabschluss eben auch nicht mehr von der Welt versteht, wie der Junge der seit 40 Jahren auf dem Bau buckelt! Solche Typen könne sich zwar verbal besser ausdrücken aber nach ein paar Schüppen Sand brauchen sie erst mal ein Päuschen!


    Also mach Dein Ding und lass die Jungs von der ARGE mitwirken an Deinen Bemühungen, solange bis sie die Schnautze voll haben und das geht sehr schnell wenn man etwas mehr denkt wie die Paragraphenableser!


    Gruß

    Hallo Hardy!


    Ihr müsst euch nicht immer in die Defensive drängen lassen! Welche Möglichkeiten gibt es denn noch? Richtig!
    Hol Dir eine Umzugsgenehmigung und teile deFallmanager mit, wenn die ARGE meine das bei Euch eine BG besteht, gibt es wohl nur eine Möglichkeit dies zu wiederlegen indem Du Dir eine eigene Bude suchst. Wenn die ARGE die dann an der Backe hat, kommt sie ihrem Grundsatz des sparens nicht nach und schwubs haste einen Grund gegen den ganzen Haufen mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten und die ist dann sogar bewiesen durch deren dummes Vorgehen!


    Gruß

    Hallo Karinanne!


    ich denke das hängt davon ab ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sollte der Amtsarzt feststellen das Du nicht in der Lage bist 3 Std. täglich oder 15 Std. wtl. zu arbeiten, fällst Du unter die alte Kategorie "Sozialhilfe" bist Du dazu in der Lage gilt ALG II (es gibt kein HARTZ IV und die Grundsicherung ist im Grunde ALGII oder die alte Sozialhilfe (jetzt nach ALG II auch Grundsicherung genannt).


    Auch behinderte können auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden und wenn Du dies akzeptierst werden ja auch Krankenkassen und Rentenversicherungspflichtbeiträge von der ARGE übernommen. Ich weis von einigen Behinderten das die ARGE auch den Mehrbedarf davon abhängig macht ob man diesbezüglich arbeiten kann und will oder eben nicht!


    Mit beiden Kindern wird es wohl ratsamer sein im Bezug von ALGII zu gelangen, weil diese der Bedarfsgemeinschaft mit angehören, aber vielleicht ist es auch besser wenn der ältere Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden kann, dies sollte man in jedem Fall mit der ARGE besprechen, diese ist verpflichtet auf gezielte Nachfrage richtige Antworten zu geben. Das Problem ist nur, in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen die richtigen Fragen zu stellen. Vielleicht gibt es bei euch soetwas wie einen Sozialberater, der kann vielleicht mehr dazu sagen!


    Gruß

    Hallo Cirith Gorgor!


    bei ALG I Bezug wir Dir das Eerbe nicht angerechnet, bei fortlaufendem Bezug und Übergang in ALG II wird das Erbe allerdings einbezogen, es sollten also schon ein paar € sein damit es sich dauerhaft sicher stellen lässt das Du die Wohnung nutzen kannst.


    Gruß

    Hallo Robert 21 !


    klar und einfach, Deine Eltern werden Dich unterstützen müssen. bei Dir greifen mehrer Kriterien die den Bezug von ALG II im Grunde unmöglich machen. Die Aussage von Henne ist definitiv "falsch" !


    Du könntest Wohngeld beantragen, aber es würde abgelehnt und das Einkommen Deiner Eltern ist ausreichend um Dich zu unterstützen, wozu sie bis zum Abschluss eienr Ausbildung oder dem Erreichen des 25. Lebensjahres ja auch verpflichtet sind.


    Sorry aber da ist nichts zu machen! Nicht mit ALG II und auch nicht mit Wohngeld!


    Gruß

    Hallo Marxon!


    das ist doch okay, somit hast Du eine Initiativ-Bewerbung begangen! Diese werden von einigen ARGE'n verlangt obwohl diese nicht sonderlich erfolgsversprechend sind und ausgerechnet in Deinem Fall war es somit ein Volltreffer.


    Damit konntetst Du im Grunde nicht rechnen, aber man darf Dir daraus auch keinen Vorwuf ableiten, im Gegenteil ein anständiger Fallmanager erkennt Dein Bemühen und wenn nicht vertrau auf das Sozialgericht!


    Schade nur das solche Trottel auf den Ämtern beschäftigt werden und für die Allgemeinheit nur zusätzliche Kosten verursachen, aber wie ich ja schon demonstrativ auf Plakaten vor der ARGE zum Besten gegeben habe: "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen".


    Die Pfeife, die so entscheidet sollte dafür auch mit Sanktionen belegt werden, es würden schon 10 % vom Bruttogehalt reichen und am Ende des Monats hätten solche Dummköpfe weniger zu beissen wie wir!


    Kopf hoch! Widerspruch und Sozialgericht, Dich kostet es ja nix!


    Gruß

    Hallo Blinzel!


    Nette Frage, aber was sollen wir Dir antworten? Du könntets daraus üebrhaupt keinen Anspruch ableiten.


    Einzig und allein der Fallmanager kann Dir einen Termin nennen wenn ermit dem Leistugnsbewilliger spricht!


    Gruß



    ps. Ansonsten ist alles möglich!

    Hallo Nussini!


    Habe erst grade Deinen Text gelesen. Hinsichtlich des eigenen Hausstandes habe ich auf der hiesigen ARGE in einem Fall für jemanden eine Waschmaschiene heraus geholt, da diese von der Frau mit Kind benötigt wurde und es für den betroffenen sehr wohl der erste eigene Hausstand war den er gründete, obwohl der Mann über 40 war. Und das mit dem darlehn war auch nicht nötig1



    Hinsichtlich des Mehrbedarfs habe ich hier im Forum vom "Telekom-Richter" 22 Gerichtsurteile bekommen. Dir stehen maximal 12 / 30 zu, intersiert mich ob Du diese bewilligt bekommst, denn ich kämpfe hier seit 2 1/2 Jahren gegen die Pappnasen der ARGE und die wollen es jetzt doch vom Sozialgericht entscheiden lassen weil man davon ausgeht das ein CDU / FDP freundlich gesonnener Jurist zu Ihren Gunsten entscheidet.
    Wörtlich hat man mir am Donnerstag erklärt, das ich mit meiner Ex eine Vereinbarung über die Versorgung treffen müsste, und weil Sie dazu in der Lage ist, diese dafür aufkommen soll das die kinder bei mir versorgt sind. Ich weis das das absoluter Blödsinn ist also zieh ich in der Angelegenheit bis vor's Bundessozialgericht. Grund dafür sind allerdings die angeblichen Vorgaben der BA in Nürnberg.


    Jetzt weis man wie dei 6,6 Mill.€ Einsparungen zusammen kommen.


    Das Familiengericht hat eine klares Umgangsrechtliches Urteil gefällt und die ARGE versuchte zunächst meine Kinder in meine Bedarfsgemeinschaft mit reinzubekommen, was ja gar nicht nötig ist der Mehrbedarf ergibt sich aus der richterlichen Entscheidung und der gesetzlichen Grundlage. Wenn Du Also einen diesbezüglicehn Bescheid bekommst wäre ich dankbar wenn Du mir dies mitteilen könntest!


    Übrigends der max. Satz beträgt 12 /30 vom Regelsatz!


    Gruß

    Hallo OMP!


    "für jeden geworbene User erhält man die Hälfte des Geldes welches die geworbene Person erwirtschaftet!"
    "Daten an Dritte werden nicht frei gegeben"


    ...ich möchte das Konzept nicht schlecht reden, aber wie willst Du die erwirtschafteten Gelder dann kontrollieren?


    Angenommen Du wirbst bis zu 20 Leute, das sind dan vermutlich nicht nur Verwandte die Dir mal eben sagen wieviel sie umgesetzt haben!!!


    Ausserde´m wird Schäuble einen Weg finden wie der Verdienst ermittelt werden kann, schließlich ist die Nichtmeldung eines solchen Einkommens und der zeitgleiche Bezug von ALG II Leistungen dann eine Straftat mit Vorsatz, ich denke da ist dann nichts mehr mit Datenschutzrechtlichen Bestimmungen!


    Gruß




    Ps.: Hört sich aber trotzdem interessant an, sofern die Leute tatsächlich die Kohle bekommen!

    Hallo Henne!


    aufgrund Deiner Schilderung besteht meiner Meinung nach ein Anspruch Deines Freundes auf eine eigene Wohnung sowie der dazu gehörigen Erstausstattung.


    Sofern die Mutter ihn unterstützen könnte, ist sie dazu verpflichtet, aber in einer 1-Raum Wohnung ist ein Zusammenleben auch von Amtswegen her nicht zu begründen. Dein Freund benötig zunächst einmal eine Meldeadresse, welche auf der ARGE sein könnte, damit er Leistungen beantragen kann (Achtung nicht bei Dir ausser Ihr könntet als WG auftreten), dann könnte er sich eine eigene Wohnung suchen, entsprechendes Angebot der ARGE vorlegen!


    Gruß