Hallo Talos 007!
Aha auch so ein Dauerstudent! Sorry, hab grundsätzlich was gegen Studenten, weil vielzuviele mit dem Mund alles können nur mit der Körperkraft haben die Lieben dann so Ihre Probleme! Ich werde bald 49 und denke ich weis wovon ich spreche, aber zum Unterschied habe ich nie die egoistischen Denkstrukturen (Ellenbogenmentalität) jener Kategorie Menschen erfahren und praktizieren müssen und deshalb helfe ich hier im Forum im Grunde jedem, trotz offensichtlicher Kritik und Antipathie.
In den Studienfreien Zeiten wirst Du vermutlich geschobbt haben, oder Du hast sehr reiche Eltern, aber ich denke eine Familie muss irgendwie versorgt werden (kann natürlich auch die Frau machen) und deshalb denke ich mal wirst Du schon sozialversicherungspflichtige Beiträge erwirtschaftet haben.
Im Grunde bist Du jetzt für deine Ausbildung selbst verantwortlich und auf dem Amt scheinen Studierte auch keine Freunde zu haben, habe ich jedenfalls von etlichen Betroffenen schon vernehmen müssen, da dort einigen die Anfrage mit Hähme des Fallmanagers entgegen schlug.
Da es beim Nachmachen von höheren Schulenabschlüssen auch sehr oft von den ARGE'n zu Aussagen kam das man keinen Anspruch auf Leistungen nach ALG II habe wenn man diese besuche, solltest Du Dir mal die Gerichtsurteile des Sozialgerichtes Aachen ansehen, hieraus kann man vielleicht den einen oder anderen Anspruch ableiten.
Da Du ab 01.09.2008 eine Ausbildung (sicherlich mit Vergütung) beginnen kannst dürfte Dir die ARGE keine Probleme bereiten, wenn Du einen enstprechenden vertrag vorlegen kannst.
Auch der Grund Scheidung nötigt der ARGE die Unterstützung ab wenn es um die Gestellung einer Unterkunft geht, als fordere die ARGE auf Dir behilflich zu sein. Denn Ämter sind bei geäußerten Unkenntnis der Rechtslage durch den Betroffenen zur vollständigen und lückenlosen Information verpflichtet, Du musst Dich also nicht von einem zum Anderen schicken lassen.
Die Fallmanager sind meist auch nicht viel schlauer wie wir hier im Forum, denn die Grundlagen der ALG II Gesetze sind für alle in etwa zeitgleich zur Anwendung gekommen und niemand, selbst die Besten hier im Forum und auch in den Rechtsabteilungen der ARGE'n kennen alle Inhalte und Auslegungsvarianten!
Ich schlage vor Du wendest Dich an den Teamleiter der ARGE und bittest diesen um eine rechtlich sichere Auskunft und zur absoluten Anspruchssicherung solltest Du ein Protokoll des Gespräches verlangen. Dies sichert unter anderem auch Deinen Anspruch wenn es darum geht zu belegen wann Du welchen Antrag gestellt hast, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird Leistung erbracht und bisher wirst Du nur rumgeschickt was Dir natürlich keinen Anspruch sichert. Notfalls muss man auf dem Amt auch schon mal über der Feierabend hinaus sitzen bleiben um einen nachweis in Händen zu halten. Aber das macht nur der, der nicht anderweitig das Problem lösen kann und damit muss die ARGE dann auch nicht leisten, dies geschieht nur im nachgewiesenen Bedarfsfall und wer nicht zu diesen Mitteln greifen möchte, scheint diesen nicht zu haben. - das ist im übrigen Logik!!!
Ich hoffe Dir helfen die Weisheiten eines Nicht-Studierten weiter!
Gruß