Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Leute!


    Der Zuschuss für ALG II Bezieher ist auf max. 3000 € beschränkt!


    Seit Jahresbeginn sind die Kommunen in der Wirtschaftsförderung tätig, ähnlich wie die von Unternehmensberatern bisher praktiziert wurde.


    Einer der Gründe dürfte sein das die Potentialberatung die z.B. 3000€ kostet und eben den Buisinessplan beinhaltet. Über EU Förderungen seitens der KfW Banken wird diese zur Hälfte zurück erstattet. Die Kommunen können so aber ganz gut Geld aus Fördertöpfen abstauben, und bei ALG II Bezug wird die Erfolgsaussicht mittels der IHK oder Handwerkskammer vorgegeben. Der dort enthaltende voraussichtliche Mtl. Verdienst dient der ARGE zur Berechnung der weiteren dann noch nötigen Zahlungen.


    Problem dabei, ist der Betrag zu hoch angesetzt, steht man als Leistungsbezieher in der problematik nicht ausreichend Kapital zum Lebensunterhalt zu haben, weil die ARGE sich auf diese Zahlen stützt.


    Dann wird man gleich als Versager abgestempelt, aber so sind die Bürokraten eben!


    Gruß

    Hallo Melle!


    Ohne die Zustimmung des Fallmanagers der ARGE hats Du ganz schlechte Karten, nicht bei Deiner bisherigen ARGE sondern der neuen am zukünftigen Wohnsitz befindlichen.


    Der Kreis bzw. die Kommune kommt für die Leistungen auf und da alle Städte und Kreise notorische Leerstände in den Haushaltskassen haben, besteht wohl kaum die Aussicht das man über den Zuzug eines weiteren Leistungsbezieheres begeistert wäre und man wird versuchen die Kposten so weit wie eben möglich zu drücken, heisst mit Sicherheit keine Mietkostenübernahme und evtl. Sanktion beim Regelsatz, wegen Nichtzustimmung.


    gruß

    Hallo Bab!


    ALG II Bezug ist nicht möglich wenn Du Bafög erhältst. In Punkto Bafög kann Dir "nataly" sicherlich am Besten weiterhelfen.


    gruß

    hallo anifil !


    meine Ex-Frau kam auch aus Polen und ich habe Ihr, ihrer Schwester, Ihrer Mutter und deren Freund bei so mancherlei Papierkram nicht nur zur Seite gestanden sondern fast alles für sie erledigt.


    Du klagts das mancher Deutsche nicht arbeiten will (wenn man möchte kann man einen Job bekommen) ich bin 49 Jahre geworden und habe eine verdammt gute Ausbildung, zwar kein Abitur aber ich habe täglich mit studierten Medizinern zu tun gehabt, hin bis zu Prof's.
    Die Annahme das man einen Job bekommen kann, will ich garnicht in Abrede stellen, aber ich suche auch keinen Job, das ist was für Studenten, Schüler, Hausfrauen und Rentner die sich beschäftigen wollen.


    Aber genau das ist zugleich die Problematik, Jobs und keine Arbeitsverhältnisse die das tägliche Überleben sichern sind unsere gegenwärtige Alternative zum ALG II Bezug und da stimme ich Dir ebenso zu, bei dem bischen Unterschied zu reinem ALG II Bezug evtl. mit der Ausnutzung von Freigrenzen (100€) wo ich immerhin Stundenlöhne für Gartenarbeit oder Gerätemonatge von 7,50€ bis 15€ netto in der Stunde im Grunde nur ein paar Stunden arbeiten gehe ist der Niedriglohnsektor ohne jeden Anreiz, ausser man hat ein soziales Gewissen und will dem Staat und somit den anderen Mitbürgern nicht zur Last fallen.


    Ich sage Dir warum Du hier bleiben willst und nicht nach Polen zurück kehren möchtets, ich war ja einige Male dort, weil man dort auch ganz schnell unten sein kann, so wie in Amerika an dem sich unsere Wirtschaftsbosse ja allzugerne orientieren.


    Warum ist Deine Mutter hier? Weil der Lohn für eine Friseurin in Polen nicht den Lebensunterhalt sichern würde, HARTZ IV aber schon!


    Ich bin kein Ausländerfeind, aber unsere Poliitker holen im Interesse der Wirtschaft viele Arbeitskräfte nach Deutschland und überall wo Angebot und Nachfrage den Preis besteimmen, regelt dieser Zufluss an Billiglohn gewöhnte Arbeitskräfte die Gehaltspolitik der Zukunft. Du sagts selbst das Deine Mutter nicht genug verdienen würde um ohne Leistungen den Lebensunterhalt bestreiten zu können, in Polen kämt Ihr mit dem Geld mehr als gut zurecht un dnicht nur wegen der kranken Eltern fährt Deine Mutter dort hin denn oft genug bringt Sie von dort auch das Lebensnotwendige mit.


    Ich weis auch was eine Fahrt von Aachen nach 'Lodz mit dem Bus kostet, und das ist gemessen an ALG II auch nicht gerade wenig nur von den Deutschen haben wenige die Gelegenheit im Ausland etwas zu verkaufen oder einzukaufen.


    Ich habe erfahren wie man als in Polen geborener Mensch über Deutsche denkt, so wird das nichts mit der Globalisierung!?


    Dein Gedanke den Menschen kein Geld zu geben ist toll, dann sitzen hier bald nur noch die Deutschen auf den Ämtern, die eh schon oft genug unter dem Missbrauch andere Leistungsbezieher aus der Zuwandereszene zu leiden haben, ein Teil Deiner Landsleute (die ja auch gerne auf deutsche Autos spucken, aber alle einen Mercedes mit nach Hause bringen müssen - aus Prestige) wären dann nämlich ganz schnell wieder in Polen oder einem anderen EU Land, siehe Irland, Schweden, England, Belgien)


    Dein Bemühen in Ehren, aber in der Fernsehsendung von "Anne Will" war ein 15 -jähriger Deutscher Junge mit seiner Mutter der gerne in den Ferien gearbeitet hätte, auch wegen der Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als Folge seiner Arbeitsbemühungen, dem wurde auch der Verdienst wegen der Mutter angerechnet.


    Also warum sollte es Dir besser gehen? Darüber hinaus beweise ich Dir das es auch Jobs gibt die bis 100€ möglich sind, aber wenn Du ehrlich bist möchtetst Du die nicht machen weil Sie entweder zu schlecht bezahlt sind oder Deinem Ansehen nicht gerecht werden.


    Wie gesagt es stimmt vieles, aber wie immer gibt es auch andere Sichtweisen die ebenso berechtigt wären.


    Gruß

    Hallo Peterschrank!


    Daher das Du ansonsten auch nach der Praktikumsphase weiterhin dem Staat Geld kosten würdest, denke ich wird im rahmen von EU Bestimmungen wohl auch ein Auslandspraktikum möglich sein für das Du ALG II erhältst.


    Beachten musst Du aber folgendens: ALG II wird immer im voraus gezahlt und daher musst Du den letzten Monat ein Überbrückungs oder Eingliederungsgeld beantragen, weil ALG II sonst für den Monat in dem Du mit Festanstellung zu Arbeiten beginnst von der ARGE zurück gefordert würde, Du könntest nämlich den Arbeitgeber um Vorschuss bitten. Dies wird oft nicht gemacht und im Nachhinein wird dies nicht mehr bewilligt.


    Ausserdem musst Du den Auslandsaufentahlt aufgrund der EV sicherlich anmelden!


    gruß

    Hallo Chui!


    Als Mutter mit Kind werdet Ihr sowieso eine eigenen Bedarfsgemeinschaft bilden, also schon jetzt mal mit dem freund zum Amt und eine eigene Wohnung beantragen. Deise kann auch schon vor der Geburt angemietet und bezogen werden, denn Mutter bist Du nicht erst nach der Entbindung sondern quasi seit Feststellung der Schwangerschaft. Es gibt zwar eine Frist, aber Ihr könntet schon vor der Geburt einen eigenen Hausstand gründen. Es steht euch die Kaution auf Darlehnsbasis zu, sowie eine Erstaustattung für die erste Wohnung sowie ein Bekleidungszuschuss vor der Geburt und eine Beihilfe für die Babyausstattung!


    Gruß

    Hallo SvenSZ
    und Chiefci,


    Ich gebe Chiefci recht hinsichtlich des Drucks dem die Sachbearbeiter unterliegen, aber ganz ehrlich warum sollten die in der Kette das letzte Glied darstellenden Leistungsbezieher dafür herhalten das dem Sachbearbeiter der Arbeitsplatz wohlmöglich abhanden kommt? Fakt ist doch das Anpassung gefragt ist und wenn man sich mal anschaut wer dort so eingestellt wird sind es doch meist Leute die durch das Schulsystem geprägt genau dem Kriterium "Mitläufer und Meinung hinterm Berg Halter" gerecht werden.


    Ich habe meiner Fallmanagerin, Ihrem Teamleiter und der ARGE Geschäftsleitung mitgeteilt das ich mit meiner Lebenserfahrung mir von einer Rotzgöre nicht vorschreiben lasse wie ich mein Leben zu leben habe und mit direkten Diskussionen und zur Redestellung von Ministern wie Ulla Schmidt und Franz Müntefering habe ich mir selbst bei den Kommunalpolitikern den entsprechenden Respekt verschafft. Hier im Forum gibt es einige die glauben das sie anderen erklären können, das mein Vorgehen nichts brächte, das ist mir sowas von egal - denn diese Leute bewirken noch viel weniger!


    Für mich steht ausser Frage das die Fallmanger, Sachbearbeiter und Teamleiter sich nicht nur wegen des Erhaltes Ihres Arbeitsplatzes über gewisse demokratische Grundformen hinwegsetzen können.


    Unter der Politik des Dritten Reiches hat eine andere Gruppierung sehr zu leiden gehabt und als Argumentation der Massen kam und kommt nur das man keine andere Wahl gehabt habe!


    Ich kann da nur sagen, wehret den Anfängen, denn in den Nürnberger Prozessen mussten selbst Richter zugeben das sie sich eines vergehens schuldig gemacht haben weil sie die politik des dritten Reiches tolleriert haben. ich tolleriere ein solches verhalten nicht, im Gegenteil wir regen uns über Regime wie in China oder Kuba auf und praktizieren selbiges unter dem Deckmantel der Demokratie.


    Wir sollten zunächst mal vor der eigenen Haustür den Mist wegräumen, doch stattdessen tingeln unsere politiker in der Weltgeschichte umher und geben anderen ungefragte Ratschläge wie sie sich zu verhalten haben.


    Wenn ein Sachbearbeiter mit dem psychischen Druck nicht klar kommt habe ich dafür verständnis, wenn dies dazu führt den unglaublichen Vorgaben der BA Nürnberg hörig zu sein, dann kann man mein Mitleid nicht gewinnen.


    Weder Zeitarbeit, noch 400 € dürfen zum Zwang werden weil der Staat sich aus der Verantwortung stiehlt.


    Politiker die nicht das Rückgrat haben den Unternehmern zu sagen das man gegebenenfalls auch auf sie verzichten muss, mögen vielleicht Kompromissbereiter sein, aber manchmal zählt auch das knallharte Wort, denn dann weis man woran man ist.


    Der Staat ist pleite? Und warum machen unser Politiker dann immer noch Milliarden Zusagen?


    Probearbeiten und das bei dieser Politik der Kündigungswelle? Meine Arbeitskraft gibts nur gegen Bares, ihr könnt euch ja mal meine Eingliederungsvereinabrung ansehen!


    4 Bewerbungen und keine 400€ Jobs weil auch darüber etwas im SGB III steht und inzwischen würde ein Arbeitgeber der mir Tariflohn zahlt auch noch 75% dieses Gehaltes vom Amt bezahlt bekommen und das bis zu 2 Jahre!


    Warum bekommt ,man wohl derartige Zusagen? Weil ich von Anbeginn die EV immer und immer wieder mit den Worten"absolut nicht einverstanden" unterschrieben habe. Ich muss diese zwar unterschreiben aber die ARGE ist auch verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen, ist sie dazu nicht Willens weil sie Ihre Bestimmungen durchzusetzen versucht, begeht dies einen Rechtsbruch gegenüber den gesetzlichen Vorgaben und nicht ich. Mir wurde immer und immer wieder erklärt "ja, dann unterschreiben sie eben nicht" - in dem Moment wo man den Sachbearbeiter aber darauf aufmerksam macht das er verpflichtet ist richtig und vollständig aufzuklären, beginnt auf der anderen Seite das Adrenalin zu steigen, denn eine solche Aufforderung beinhaltet eine Sanktion die dann nicht zu meinen Lasten ginge, also unterschreibt man entweder mit "nicht einverstanden" oder aber der Text wird geändert, so wie dies bei einer Vereinbarung eben üblich ist!


    Und jetzt kommt Ihr......!


    Wozu braucht man dann eine solche Erklärung ? Rückgrat Leute, einfach mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen, denn eines ist mir längst klar, auf den Amtsstuben sitzen die Leute, die in der freien Wirtschaft aufgrund fehlender Kreativität eh keine Chance hätte, zumindest weniger wie ich!


    Übrigends ich habe nmich auch mal bei einer ARGE als Fallmanager beworben, Absage! Warum wohl?


    Gruß


    Ps.: Chiefci, wäre der Eisberg beleuchtet gewesen, hätten die See(h)leute sicherlich Durchblick bewiesen!

    Hallo Jasmin Dilara!


    Die Personenanzahl hat nichts mit der Zimmerzahl zu tun, jedoch stehen Dir mit Tochter mehr wie 41 qm² zu.


    Da das Kind noch sehr klein ist ist es ebenso zumutbar wenn es bei den Eltern im Zimmer schläft. Einzige Begründung wäre, das dem Kind die nötige Ruhe fehlen würde weil Du in dem Zimmer noch anderweitig tätig wärst, aber Babys schlafen bekanntlich dann wenn sie k.o. sind.


    Du kannst aber mal mit dem Jugendamt drohen, oder Dich mit diesem in Verbindung setzen. Erkläre doch, das Du dadurch einem erhöhten Stressfaktor ausgesetzt bist weil Du dauernd darauf Rücksicht nehmen musst das Dein Kind nicht wach wird.


    444 € Warm sind auch nicht gerade wenig, wenn Du also belegen kannst das Du eine preiswertere und anders zugeschnittenen Wohnung bekommen könntest, kannst Du die ARGE darauf verweisen, das auch dort im Rahmen der Sozialbestimmungen zu Gunsten der Allgemeinheit die Vorgabe des Sparens eine solche Obtion beinhaltet.


    Es ist also nicht ganz aussichtslos! Ebenso käme dies zum Tragen wenn Du z.B. eine Teilzeitstelle oder eine Betreuungsperson beim Bezug einer anderen Wohnung vorzuweisen hättest.


    Versuchs einfach immer wieder. Übrigends - Mütter mit Kleinkindern sollen nach dem Willen und den Regelungen in den SGB's wenn eben möglich von Qualifizierungsmassnahmen und 1-€ Jobs befreit bleiben!
    Dies wird aber all zu oft anders auf den ARGE'n gesehen


    Gruß

    Hallo Kleene 22,


    advokat hat Dir den richtigen Rat gegeben, das was Du jetzt vor hast bietet der ARGE nur noch die Möglichkeit Deine rechtlichen Ansprüche zu reduzieren.


    Es gibt noch die Möglichkeit, den Fall,manager zu übergehen und sich mit dem Teamleiter über den Sachverhalt zu verständigen, insbesondere dann wenn Deine Infos der Realität entsprechen wird dieser erkennen das eine Klage beim Sozialgericht nicht zum Vorteil für die ARGE ist.


    Leider erhalten die Rechtsabteilungen der ARGE Ihre Vorgehensweisen und Begründungen durch die BA Nürnberg ( man muss sich fragen was für Reformen der Verwaltung da dem Bürger vorgegaukelt werden, wenn so eine Looser-Einrichtung wie die Bundesanstalt für Arbeit letztlich doch wieder die Fäden im Hintergrund zieht) und jeder Fallmanager ist in Fragen der Begründung sehr oft auf eine Vorauskunft der Rechtsabteilung der ARGE angewiesen. Damit ist dann auch schon klar warum so viele Widersprüche abgelehnt werden. Man darf die Rechtsabteilung nicht als eigeneständige unabhängige Einrichtung für den Betroffenen betrachten sondern vielmehr als zweite Chance der Argumentation für die ARGE ( soviel zu Dienstleistung am Bürger) der es nur darum geht die Zahlen für die Politik zu schönen!


    Du bist eine eigene BG und damit hast Du im Grunde schon die Argumentation für die ARGE, denn wenn Deine Mutter auszieht, ist die Wohnung doch sicherlich ebenfalls nicht mehr im Rahmen der Angemessenheit, natürlich kann die ARGE Dir diese dann für Dich teurere Wohnung gerne voll zahlen nur wenn sie dies nicht tut wird man akzeptieren müssen das die nächste Stufe der Angemessenheit zum tragen kommt.


    Es ist darüber hinaus auch oft Schwachsinn die Größe der Wohnung als Basis für die Kostenübernahme zu nehmen, wenn die Wohnung 40qm² über der zustehenden Größe läge aber dennoch im Rahmen der Kosten liegt, diese abzulehen wäre ebenso dumm.


    Die Größenangaben sind Vorgaben mit der Möglichkeit zur Individualentscheidung, ebenso gehören Alter des Gebäudes und Wärmeeffiziens zu den Kriterien und nicht zu guter Letzt auch die Soziale Umgebung aus der man lt. Regelung des SGB III auch nicht ohne weiteres gerissen werden soll.


    Es gibt also viele gute Argumente, die man natürlich in einem Gespräch parat haben sollte! Un dwie heisst es doch gleich, wo ein Wille ist ist auch ein.... - das sollte man als Argument ruhig angeben.


    Gruß

    Hallo Christina 87!


    Bis zum Ende der Ausbildung sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.


    Dein Freund könnte mit Hilfe des Jugendamtes erwirken das er nicht mehr Zuhause wohnen muss, dennoch bleibt die Verpflichtung der Eltern bestehen.


    Weigern sich diese, kann mittels Klage die Verpflichtung ermittelt werden und ausserdem besteht dann ein Anspruch auf ALGII Beihilfe!


    Gruß

    Hallo Franzkarl!


    Zwei Grundsätzlichkeiten dazu: Deine Tochter bezieht kein ALG II somit kommt noch nicht einem die Problematik der Prüfung einer eheänlichen Beziehung zum Tragen. Nur dies würde zu einer Anrechnung des möglichen Lebenspartners bei Leistungsbezug führen.


    Nr.2 Die Eltern sind bis zum Abschluss einer Ausbildung grundsätzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.


    Wenn Du/ Ihr euch also aus der Zahlungsverpflichtung herauswinden wollt, verbiete Deiner Tochter doch einfach bei Ihrem Freund zu leben, solange Sie im Bezug der Leistungen steht, denn über die Unterbringung während der Ausbildung entscheidet Ihr und wenn Sie dies nicht möchte bestimmt Ihr die Regeln in wieweit es zu Leistungerbringung kommt. Sie kann dann nur über eine Klage erwirken das Ihr zur Zahlung herangezogen werdet wenn es Ihr unzumutbar ist bis zur Beendigung der Ausbildung Zuhause leben zu müssen. Ich denke das wird aber sehr schwer.


    Mit ALG II Gesetzen kann Sie da auch nicht viel erreichen, weil der ALG II Bezug beim Wohnen mit dem Freund eben dessen Einkommen mit berücksichtigen könnte, es zumindest aber zu einer Prüfung oder einem Rechtsentscheid kommen würde.



    Gruß

    Hallo Wernere!


    Umzugshilfe bekommst Du in der Regel vom Amt, also von der ARGE!


    Du hast jeden Monat einen Freibetrag von 100€ für die Bedarfsgemeinschaft, wenn Du also einen Geldzugang von 50€ hast gibst Du dies bei der ARGE an, dieser fließt zwar in die Berechnung ein bleib aber, weil eben Freibetrag ohne weitere Folgen für die Bedarfsgemeinschaft, nur angeben musst Du dies weil Du sonst Deiner Meldepflicht nicht nachkommst was zu Sanktionen führen würde.


    Gruß

    Hallo Paulapaula!


    Schön das Advocat Dir diese gute Antwort bereits gegeben hat. Ich bin erst seit heute wieder im Forum aber genau diese Problematik zeigt sich immer wieder, nämlich das bei zunächst angedachtem ALG I Anspruch plötzlich die Problematik der Leistungsverweigerung auftritt und dann z.B. kein Hinweis auf die Rechtslage seitens der BA erfolgt. Hier kann ich nur raten dem Petitionsausschuss im Bundestag Mitteilung zu machen um die offensichtliche Unterlassung aufgrund von Mängeln bei der Rechtsgrundlage "Durchführung in der Praxis" aufmerksam zu machen. Die Masse der Abgeordneten weis dies und man erkennt daran wie "scheissegal" es diesen Volksvertretern im Grunde ist ob die Menschen mit der sozialen Situation klar kommen oder nicht. Papier ist zwar nicht die Lösung aber jedem dieser Volksvertreter sollte bewusst sein das wir Ihn gewählt haben und dies beim nächsten Mal vielleicht nicht mehr tun!


    Gruß

    Hallo Flöhchen,


    bezuglich des Unterhaltes für die Ex hat sich doch gerade so einiges geändert. Jedoch denke ich nur zu Gunsten Deines Mannes.


    Da Ihr zum einen verheiratet seit geht in erster Linie wohl mal die gegenwärtige Familie vor und darüber hinaus kann der Ex bei einer 12-jährigen Tochter auch eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden, die aufgeführten Ausreden von nicht bewerben können ect. werden wohl bei Gericht nicht viel zu Ihren Gunsten bringen, denn es gibt Betreuungsmöglichkeiten fürs Kind und auch Bewerbungshilfeeinrichtungen.


    Wenn im Rahmen des Versorgungsausgleiches allerdings eine derartige Vereinbarung in der Vergangenheit getroffen wurde kann daraus sicherlich auch eine Verpflichtung abzuleiten sein, z.B. wenn die Zahlungen aufgrund des Behaltes des Rentenanspruches oder eines Eigentums bei Deinem Partner erfolgt ist.


    Da z.Zeitpunkt der Scheidung das Kind allerdings noch nicht eingeschult war gehe ich davon aus das die verpflichtung aufgrund der Betreuungsnotwendigkeit zustande kam und das diese inzwischen nicht mehr gegeben ist, ist einleuchtend.


    Gruß

    Hallo Mari123,


    das ist doch ein alter Hut, wer selbst Kündigt oder Anlass zur Kündigung gibt erhält von der BA immer die Arschkarte! Hinterher können die "Klugscheisser" immer argumentieren wie und was man hätte tun können um ohne eine Sanktion aus dem Arbeitsverhältnis zu scheiden, nur wenn man diesbezüglich Hilfe erbittet zucken die Kanllköppe meist nur mit den Schultern, bis auf ein paar ganz wenige Ausnahmen.


    Leg Widerspruch ein und geh vor das Sozialgericht!


    Ausserdem solltest Du für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt den ALG II Antrag stellen und darauf verweisen das Dir vielleicht ein Fehlverhalten anzulassten sei, aber nicht Deiner Frau und dem KInd und die haben immerhin auch einen Anspruch auf ALG II wenn die Zahlung von ALG I ausbleibt.


    Gruß

    Hallo Valora!


    Vielleicht kannst Du ja die Verbindlichkeiten einfrieren, Versicherungen z.B. oder aber mit den Gläubigern kleinere Ratzahlungen vereinbaren, quasi nach dem Prinzip besser weniger wie letztlich gar nichts!


    Denke da geht sicherlich auch was!


    gruß

    Hallo Leute !


    Der Aufstand lohnt sich, mir hatte man gesagt das ich aus der vermittlung genommen worden sei!? Hallo?


    Die ARGE ist verpflichtet mich zu vermitteln, sie kann sich nich unter Vorwänden aus der Verantwortung/ Aufgabe stehlen.


    Da habe ich dann plötzlich wieder auf dem Arbeitsamt gesessen, ganz richtig, auf dem Arbeitsamt und was habe ich da gesagt bekommen?


    Seit dem 01.04.2008 soll es ein Programm für Langzeitarbeitslose die neben einer längeren ALG II Bezugsdauer mit einem weiteren Handycap behaftet sind, in meinem Fall einem defekten Fußgelenk, geben !!!


    Bis zu 75 % des Arbeitslohns, der auf Tarifbasis liegen muss, kann dann der Arbeitgeber für bis zu 2 Jahre vom Amt erhalten, wozu er sich vertraglich verpflichten muss.


    Ich dneke das ist erstmals ein vernünftiger Weg raus aus dem ALG II Bezug, so wie es das Gesetz im Grunde angedacht hat. ich habe extra bis 75% geschrieben, weil es bisweilen auch mal nur 50% sein können, dies wird aber vorher alles vertraglich erarbeitet.


    Es geht also, abewr wer von iuns bekomm an sowas eigentlich die Nase? Scheinbar nur der, der den Jungs so auf die Eier geht das sie keinen anderen Ausweg mehr haben, als mal vernünftig zu Arbeiten!



    Also Leute viel Erfolg mit dieser Info!

    Hallo,


    sorry bin gegenwärtig nur sporadisch im Forum!


    Es gibt, hier bei Telekom Richter zu erfragen die Möglichkeit eines Mehrbedarfs und das ist nicht wenig , denn mit 12/30 vom Regelsatz lässt sich natürlich besser der Mehrbedarf durch die Kinder abdecken.


    Ich habe bisher 22 Gerichtsurteile aus ganz Deutschland vom TR erhalten in denen soetwas bewilligt wird, die ARGE aber hat von der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg aber scheinbar eine Hausinterne Anweisung erhalten, diesbezügliche Anfragen abzulehnen, dies weis ich aus einem Gespräch auf der hieseigen Rechtsabteilung der ARGE. Der Grund dafür scheint zu sein, das man darauf baut das die Sozialgerichtsbarkeiten je nach parteipolitischer Gesinnung hierbei den ARGE Rechtsabteilungen bei möglichen Verfahrensklagen den Rücken stärken, man mit der Beantragung quasi auf die Schnauze fliegt.


    Wenn ich den ganzen Schwachsinn der Begründung hier wiederhole sitze ich 1 Stunde nur an diesem Text.


    Man darf davon ausgehen das die ARGE nicht für eine Regelung bis ins Kleinste zuständig ist, und man nimmt an das ein gegenseitiges füreinander einstehen ( die Lachnummer schlecht hin bei Scheidungsverfahren) eine Regelung zwischen den Elternteilen ermöglicht!


    Ich habe diesen Schwachsinn damit beantwortet indem ich festgestellt habe das es die ARGE selbst ist die diesen Anspruch, die Dinge bis ins Letzte klären zu müssen, und das darüber hinaus gerichtlich geregelte Vereinbarungen (Umgangsregelung) von Ihr (der ARGE) nicht anerkannt werden.


    Auf eines sollte man die Fallmanager immer wieder hinweisen: Bei einem Rechtsunkundigen Antragsteller auf Sozialleistungen sind dies verpflichtet, richtig und vollständig zu informieren!!!!!!!


    Dieser Pflicht kommen Sie aber grundsätzlich nicht nach wenn sie die Anweisungen der BA in Nürnberg, also Ihrem Vorgesetzten gehorchend die reine Anwendung des SGB II praktizieren, sie sind nämlich alle auch über die Inhalte der anderen Gesetzbücher geschult und damit macht sich quasi jeder Fallmanager strafbar wenn er wohl wissentlich es unterlässt den Antragsteller richtig zu informieren!


    Auch wenn es zu spät ist, Vorsprache beim Teamleiter und Antrag stellen!



    Ich habe hier noch ganz andere Brocken erfahren, darüber später mehr!



    Gruß