Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Henne!


    Da würde ich sogar Karl Marx widersprechen! Kapitalismus bedeutet "geringste" Entlohnung, "größtmöglicher" Gewinn. Selbst ein Kapitalist ist bereit einen kleinen Obulus zu leisten für die Dienste eines Anderen. Ausbeutung der Arbeitskraft gehört zwar auch in die Grundlagen von kapitalistischem Denken, nur selbst ein eiskalter Kapitalist zahlt etwas um nicht als Menschenverächter zu gelten!" Nur einem assozial denkender Kriminellen ist es egal in wieweit er eine Kreatur gleicher Art aussaugt!


    Selbst die Sklaven früherer Zeiten erhielten eine Entlohnung, und wenn es etwas zu Essen war!


    Heutige Abzocker und als etwas anderes sollte man eine solche Kategorie von Unternehmern nicht bezeichen, besitzen nicht einmal mehr diesen Anstand - Sie verweisen die Betroffenen auf die Hilfsangebote des Staates (ARGE) oder die Kirche!


    In sofern irrt man, unterstellt man Karl Marx das der Kapitalismus nach seinem denken dem Denken heutiger Abzocker gleich zustellen sei!


    Gruß

    Hallo Stolpi!


    Wie ist denn die Arbeitsmarktlage eurer Einschätzung nach in der Nachbarstadt? Könnte dies ein Grund für euch sein dorthin zu ziehen?
    Habt Ihr evtl. schon alle in Frage kommenden Arebitsplätze vor Ort durch Bewerbungen abgeklopft und seht dort keine große berufliche Perspektive mehr gegeben?


    Arbeitssuche ist immer noch neben eine neuen Tätigkeit einer der besten Begründungen, obwohl es in eurer Nachbarschaft sicherlich auch Arbeitslosigkeit gibt, aber vielleicht sind mehr Betriebe für eure berufssparte dort ansässig?


    Problem das Bemühen könnte auch vom heimatort erfolgen, nur für die Arbeitgeber ist es attraktiver wenn Bewerber vor Ort ansässig sind!?


    Gruß

    Hallo rike 1984!


    Wenn Du auf der ARGE vorsprichts, was ich Dir in jedem Fall zuvor empfehlen würde, wirst Du vermutlich damit konfrontiert das Du wieder zu den Eltern zu ziehen hast. (Sofern sie in der Nähe wohnen wird es etwas schwieriger)


    Du solltest darauf plädieren das Du ja bereits seit Oktober 2007 mit Deinem Freund zusammen wohnst, dann spekuliert die ARGE vielleicht auf gegenseitiges Eintreten im Bedarfsfall und das man euch so schneller wieder von der Backe hat. Wenn Deine Eltern allerdings gut verdienen, wird es wohl auch so sein das die Unterstützung von Ihnen eingefordert würde, es somit ebenfall kein ALG II geben könnte.


    Wie gesagt, Versuch macht klug, einfach probieren!


    Gruß

    Hallo OMP!


    Schreib der Vodafon Rechtsabteilung das Ihr einen Betrag von XX € ( können sogar nur 10€ mtl. sein) zahlen könntet mehr aber aus nachfolgenden Gründen (...ihr habt vermutlich einige) nicht möglich nist und zahlt umgehend diesen Betrag, damit man dort eure Bereitschaft erkennen kann ( auch die Folgezahlungen sollten unaufgefordert erfolgen) dann kann es sein das euch zwar noch ein Rechtsanwalt anschreibt, aber vermutlich die Pfändung nicht eingeleitet wird, wenn dies schon geschehen ist wird es echt problematisch!


    Gruß

    Hallo Blinzel!


    Das mit der "Angemessenheit" ist doch schön, leider wissen viele nicht was ich im Anschluss schreibe. Die ARGE hat Dir mit einem Bescheid mitgeteilt was sie Dir bewilligt, dagegen kann man das Rechtsmittel des Widerspruches einlegen. In Eurem Fall hätte das solange nichts gebracht wie die grundsätzlichen zu dieser Auffassung bestehenden Faktoren gleich gebleiben sind.
    Ich hatte diese Problem auch und meine Vermieterin musste zum Jahresende die Miete erhöhen (warum wohl ???), darauf hin musste ich auf der ARGE das komplete Paket (Mietvertrag und Begründung warum die Miete erhöht würde) erneut vorlegen, worauf natürlich auch ein neuer Bescheid erfolgte, den ich jetzt anfechten konnte. Der Teamleiter war sichtlich verärgert, aber so ist nun mal die Rechtslage und da macht auch eine ARGE nichts dran!
    Dies hättet Ihr bereits gekonnt als der Umstand eintrat das nun auch eine weitere Person von ALG II Mitteln leben muss.


    Aber die Lösung für das Problem dürfte jetzt klar sein, oder?

    Hallo sasa 12!


    zwischen dürfen und machen liegen Welten! Hol Dir einen Antrag für eine Umzugsbewilligung, wenn man diese nicht geben will, solltest Du wie folgt vorgehen, Mietvertrag (ganz wichtig ohne Eure Unterschrift) vom Wohnungsanbieter ausfüllen lassen und zur Prüfung bei der AREG vorlegen. Wird dieser nicht angenommen besteht auf einer "VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT" dann erklärst Du den Grund Deines Erscheinens auf der ARGE und das man nicht bereit ist sich mit der Möglichkeit einer Verbesserung Deiner Lebensumstände zu beschäftigen. Dein Anliegen ist ein "Hilfeersuchen" das Du Mittels der Verhandlungsniederschrift noch konkretisierst, hieraus liese sich im übelsten Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstellen, aber soweit wird es wohl nicht kommen, denn es wird dem Fallmanager klar werden das der andere Weg der unproblematischere ist. Er wird dann vielleicht den Antrag ablehnen, aber dagegen kannst Du dann das Widerspruchsverfahren einleiten!


    Gruß

    Hallo Steffi!


    Als erstes solltest u einen Termin auf dem Jugendamt machen und Dein Problem dort vorbringen, manchmal lässt sich von Behörde zu Behörde mehr Verständnis für Dein Handeln transportieren, notfalls muss man auch mal ans landesjugendamt oder das Familienministerium des Landes oder an Frau von der Leyen persönlich einen Brief schreiben oder ein Telefonat führen.


    Ich gehe im Grunde immer dann wenn man auf der unteren Ebene nicht weiter kommt diesen Weg und sehr, sehr oft wird dann meine Rechtsauffassung oder Denkhaltung unterstützt. Zwar nicht immer aber bei meinen bewiden Besuchen am letzten Donnerstag (Rechtsabteilung der ARGE und Sachbearbeiterein des Kreises) war ich in einer Sache nicht nur zu 100 % erfolgreich sondern erhielt auch noch eine Zusage darüber hinaus und im anderen Fall habe ich jetzt die Weiterbewilligung durch und werde auch noch vor dem 30. des Monats meinen Bescheid weiterleiten können und den Rest bringe ich dann eben vor's Sozialgericht.


    Nur der Versuch macht klug! Man sollte sich nicht mit allem abpfinden, auch wenn zunächst keine Aussicht auf Erfolg gegeben zu sein scheint. Verloren hast Du schon, Du kannst also nur noch (dazu) gewinnen!


    Gruß

    Hallo EDIMAX!


    Wirst Du denn nicht von der ARGE gefördert? Es soll nach Auskunft meines Fallmanagers soetwas wie Eingliederugnszuschüsse geben, mir persönlich ist durch einen Unternehmensberater bekannt, dass auf jeden Fall ein Fördergeld bei ALG II Beziehern bis zu 3000 € möglich ist! dies durch 6 Monate geteilt würde pro Monat den Kostenfaktor von ungefähr 500 € reduzieren, es sei denn der Unternehmensberater kassiert für die Potentialberatung (Buisinessplanerstellung, KfW Antragstellung, ect. ) ein Honorar von 3000€ dann erhält man bei Förderung durch die KfW Bank meist 1500 € zurück!


    Aber selbst das wäre ja eine verbesserte Startmöglichkeit. Neuerdings sind in den Kommunen eben diese Stellen auch von Amtswegen besetzt, denke das die Kommune sehr gerne die EU Fördermittel einsackt!


    Gruß

    Hallo Jamina!


    Ich kann mir das nur so erklären, das wenn Du als Selbstständige bestehen bleibst andere Kriterien bei der Bewilligung bestehen wie bei den anderen Arbeitslosen. Ich weis das Einnahmeüberschussrechnungen ect. vorgelegt werden müssen und aus eigenér Erfahrung kann ich Dir sogar mitteilen das es mir , obwohl ich das Gewerbe nur ruhen lassen wollte, dies auch verlangt wurde. Ich habe es durch den Bürgermeister abmelden lassen, da mir eine gesetzliche Grundlage diesbezüglich nicht bekannt ist und da eine Anmeldung mit Kosten verbunden ist bestand bei mir lediglich die Absicht das Gewerbé ruhen zu lassen.
    Über das Finanzamt könnte diesbezüglich sicherlich ein Datenaustausch laufen, aber sicherlich weist Du auch das durch Fristverlängerungen ect. man seine Jahreserklärung bisweilen um 2 Jahre nach hinten hinaus zögern könnte und in dieser Zeit dann unberechtigte Leistungen gezahlt zu haben und diese dan von jemanden der im Grunde dann doch nichts besitzt zurück zu fordern verursacht für die Allgemeinheit nur noch weitere überflüssige Kosten, somit macht das Vorgehen für mich in gewisser, wenn auch scheinbar nicht rechtlich gesicherter oder hinterlegter Weise, einen Sinn.


    gruß


    Habe grade debn Artikel von EDIMAX angeklickt, lies ihn Dir mal durch!

    Hallo Lira!


    Derartige Firmenpraktiken gehen mir auf den Zeiger, zumal es für den Fall einer schlechten Auftragslage auch soetwas wie Ausfallgelder bei der Bundesagentur für Arbeit gibt.


    Ich würde mich mit dem Gerichtsurteil zur Rechtsabteilung der ARGE begeben bzw. der des Arbeitsamtes und meine Bedenken schildern und mir dort schriftlich geben lassen das bei einer diesbezüglich begründeten Kündigung von Amtswegen keine Sanktionen zu erwarten sind, schließlich haben diese Einrichtungen auch die Rechte der Betroffenen zu sichern, das heisst das eine entsprechende Entlohnung auch gewährleistet sein muss.


    Es ist in jedem Fall ratsam die Rechtsabteilung im Vorfeld zu einer schriftlichen Stellungnahme zu bewegen, damit bei einer dann immer noch möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung Dir das Gericht dies nicht anlastet.


    gruß

    Hallo Zoidbergo!


    Da die Wohnung erst im letzten Jahr bezogen wurde, gebe ich Dir in der Annahme des Ganzen zunächst recht, aber es gibt genügend Ausnahmen sodas es nicht ohne weiters zur Auszugsaufforderung kommen muss, selbst wenn die Wohnung zu groß sein sollte.


    Fakt 1 ist das die kinder sobald sie asuziehen sich Ummelden müssen (Einwohnermeldeamt - Ummeldegesetz - ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 500€ möglich).


    Fakt 2 dieser Umstand muss von der Bedarfsgemeinschaft gemeldet werden (Mitwirkungspflicht - ansonsten drohen Sanktionen mindestens 3 Monate 30% v.Regelsatz oder wenn's ganz hart kommt eine Anzeige wegen Betrugs, dies wird im Wiederholungsfall sicherlich beim 2 Auszug erfolgen).


    Für eine Umzugspflicht gilt das eine angemessene Alternative geboten ist, bei großem ALGII Bedarf werden aber Wohnungen oft knapp.
    Darüber hinaus gilt das man sein soziales Umfeld nicht unbedingt verlassen muss, ansonsten würde auch ein HARTZ IV Tourismus enstehen.


    Zu rechnen ist bei dauerhafter Weigerung eine Kürzung der Mietleistungen auf das angemessene Maß das aber nicht unbedingt den Vorgaben der ARGE entsprechen muss, dies ist vielmehr von Alter und Zustand des Objektes abhängig sowie der bewerttung der Wohnlage!


    gruß

    Hallo Evilmachine !


    wenn Streichung nach Salles Auskunft nicht möglich ist, müsste man mal über einen Auszug nachdenken, er könnte sich ja eine eigene Wohnung suchen, damit müsstest Du evtl. auch ausziehen und könntest eine neue Wohnung als WG Angebot mit einer zeitlichen Differenz ( weil man ja nicht umgehend aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss, nur weil plötzlich zu groß - immerhin bis zu 6 Monate möglich) anmieten. Ist zwar getrickst und etwas kompliziert aber rechtlich kann man somit Fakten schaffen die die ARGE akzeptieren muss.


    Und ob der Mitbewohner dann wieder der Ex ist oder nicht, ist bei der WG dann im Grunde unerheblich!


    Für mich trickst der Staat um Menschen, die in einer offenen Beziehung leben und natürlich aus Kostengründen, in eine Verantwortung zu nehmen die man im Grunde nur durch Ehelichung eingeht, wenn Menschen dies nicht wollen sind die Anreize des Staates wohl nicht gegeben, er sollte dann nicht durch unrechtmässige Unterstellungen ( nichts anderes ist diese eheähnliche Betitelung ) ein Recht ableiten, welches er zudem jedem Bezieher von ALG II Leistungen quasi sowie´so als Missbrauch unterstellend nur abzuerkennen gedenkt.


    Ich denke wenn der Staat tricksen darf, dürfen dies auch die Betroffenen! Und der von mir gennnate Weg erscheint diesbezüglich durchaus legaler wie manch andere Gegebenheit!


    gruss

    Hallo Honigbiene!


    Erstens solltes Du dann sowieso zeitgleich auch ALG II beantragen sonst gehen Dir wertvolle Tage verloren!
    (Dies ist auch so ein mieses Spiel der ARGE, erst ALG I und danach ALG II bringt immer einige Tage wo Du ohne Anspruch bleibst weil ja erst ab Antragstellung gültig)
    Und da Du Medikamente brauchst bei ALG II auch den Mehrbedarf wegen Krankheit stellen!


    Wie bist Du denn gegenwärtig krankenversichert? Über die ARGE oder durch den bisherigen Arbeitgeber?
    Insbesonder die Kündigung zum 31.05. macht mir da gedanklich zu schaffen!


    Gruß

    Hallo Black!


    Wir haben ja schon des öfteren korrespondiert! Leider muss ich Deiner kritik in vollem Umfang recht geben.
    Die ARGE'n sind keine Verbesserung was die Vermittlung in sozialversicherungspflcihtige Arbeitsverhältnisse betrifft und die BA in Nürnberg geht mit der Abgabe dieser Aufgabe an weitestgehend provisionsorientierte Drittanbieter auch einen für Alle unbefriedigenden Weg nämlich den des abhängig machens gegenüber Zeitarbeitsfirmen und Lohndumping orientierten Unternehmensphilosophien.


    Dies steht nicht in den Reformen, denn dort ist zu lesen, das die Zielsetzung der Arbeitsvermittlung sein sollte die Leistungsbezieher dauerhaft aus dem Bezug von ALG II Hilfen mittels sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten zu bekommen.


    Die Annahme dies mit mehrere 400€ Erbringen zu müssen oder zu können ist nicht nur eine Fehleinschätzung sie ist auch rechtlich nicht zulässig ( Arbeiten für mehrere Arbeitgeber ).


    Ich finde es darüber hinaus unmöglich, neue Gesetze per Reformen in die Gesellschaft zu implizieren und gleichzeitig den angeblich so schlecht qualifizierten Betroffenen dann zu zumuten sich im Gewirr dernSozialbestimmungen 100-ig auszukennen, wo dies noch nicht einmal den ARGE Mitarbeitern selbst gelingt.


    Getreu der Gesetzesinterpretation " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" begibt sich der Staat hier in eine Vorgehensweise die man nur als assozial und selbstherrlich bezeichnen kann.


    Ich weis auch Dinge von denen unsere Staatsführer keine Ahnung haben, aber werden Sie deeswegen bestraft ? Nur weil die Premisse ausgerufen wurde die angeblich leeren Staatskassen zu füllen, muss man dies doch nicht aller Orten praktizieren, insbesondere nicht da wo die Menschen schon eh viel zu wenig zum Leben haben.


    Oberstes ziel muss sein den Unternehmern klare Signale zu geben, nämlich keine Green-Cards für was auch immer, und wer qualifizierte Mitarbeiter will soll diese auch ausbilden, denn beides wird gegenwärtig von Menschen wie Herrn Hundt (AG-Präsis) zwar gefordert und nachhaltig begründet aber leider findet in keiner Weise ein Handeln zum Abstellen der Gegebenheit statt. Warum ist mir klar, weil es immer noch billiger ist Menschen in den Sozialstaat zu importieren, denn vor Ort willige Arbeitslose entsprechend auszubilden. Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich in der Marktwirtschaft den Preis, heisst je mehr Menschen eine Qualifikation besitzen umso mehr kann man die Löhne drücken, vielleicht ist dies mal ein guter Hinweis den Verantwortlichen bei der BA in Nürnberg zu zeigen das dadurch selbst aufstockende Mittel für jeden Arbeitenden notwendig werden, es sei denn man bemüht sich flächendeckend aber spezifisch die Qualifikation von hiesigen Arbeitslosen zu betreiben. Als Regalauffüller oder Lagerhelfer kann jeder arbeiten, dem entsprechend ist die Entlohnung und eventuell der Bedarf nach aufstockenden Mitteln.


    Aber ich denke wir beide sind uns dahingehend sowieso einig, bin nur gespannt wie andere darauf wieder besseres Wissen publizieren!


    Gruss

    Hallo Luise!


    Ich denke mal dass, das tatsächliche Einkommen heranzuziehen ist. Die Unternehmensberaterischen Prognosen sind bekanntlicher Weise immer daran orientiert das dies ja auch eine Beratungspauschale einsacken wollen, dies wissen in der Regel auch die Banken und je nach tatsächlicher Einstufung (hier gibt es interen Wirtschaftszahlen (habe ich mal beim Wirtschaftskonsul von Köln anschauen dürfen) vergibt man dan mehr oder weniger günstige Kredite ect. !


    Da bei einer ALG II Existentzgründung diesbezüglich nur 3000€ als förderbare Leistung prognostiziert werden ist der Rest vermutlich vom Unternehmensberater entsprechend großzügig angesetzt gewesen, was Dich jetzt in der Realität in entsprechende Schwierigkeiten bringen könnte. Nichts desto trotz wird die ARGE nicht mehr als Einnahme anrechnen können wie tätsächlich gegeben ist. Es zählt der Ist -und nicht der spekulativ ermittelte Zustand!


    Gruß

    Hallo Silke 73!


    Gut aufgepasst, ich denke das Dir folgende Angaben aus meinem gestrigen Gespräch bei der Rechtsabteilung der hiesigen ARGE alles weitere sagen: Ich hatte in meinem Weiterbewilligungsantrag die Einverständnisgabe zur Weitergabe an Dritte ausgeschlossen, darauf hin konnte der Fallmanager mit der Bemerkung er unterläge auch einer Kontrolle von Oben, diesen nicht mehr bearbeiten. Meine Weigerung hatte zur Folge das der Datenaustausch auf Ämtereben nicht erfolgen könnte und dies ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung sei, die Daten würden von Amtswegen aber nicht an Dritte wie Telekom, Zeitungsverlage ect. verkauft oder weiter gegeben. In einem anderen hiesigen Fall wurde die Mutter einer BG auf über 1000€ Rückzahlung verklagt, weil die Tochter sich zwar beim Einwohnermeldeamt unter Ihrer Adresse angemeldet hatte, aber dies die Mutter nicht auch bei der ARGE gesondert gemeldet hatte. Wie daraus also zu erkennen ist, werden Daten aus allen Ämtern überprüft, am einfachsten geht dies über die Rentenversicherungsnummer, so eine Aussage von der Bundesagentur für Arbeit!


    Gruß

    Hallo Evilmachine!


    Was der Fallmanager zum einen sagt ist richtig, der 400€ Job garantiert langfristig nicht die gesetzliche Vorgabe nämlich dauerhaft und aus eigener Leistung dem Bezug von ALG II Leistungen zu entkommen, allerdings und so sehe ich das ist dies durch die 1€ Job-Massnahme auch nicht möglich! Ich denke der Fallmanager wird Dir keine Übernahmegarantie geben können und damit ist die Zielsetzung von Seiten der ARGE hinsichtlich dieser Aufgabenstellung im Sinne der Reformen letzlich auch nicht erfüllbar und man könnte sogar die Maßnahme ablehnen, allerdings würde die ARGE argumentieren das Ihr Weg immerhin noch diese nicht vorhanden Option offen lässt, was hinsichtlich des 400€ Jobs nur dann ersichtlich wäre, würde der Arbeitgeber diese Aussicht ebenfalls stellen, aber welcher Arbeitgeber hängt sich Mehrkosten an die Backe?


    Die Betreuung Deines Kindes durch eine 4 km entfernte Betreuungsmöglichkeit hingegen ist Dir zumutbar, zumal die Betreuungsperson ja auch diue Abholung aus dem Hort sicherstellen könnte, Du oder Dein Lebensgefährte müsste hierzu nicht unbedingt die Arbeitszeit verkürzen um diesen Umstand zu erbringen.


    Im Gesetz (www.Sozialgesetzbücher.de) steht im SGB III aber auch das Mütter von Kleinkindern wenn eben möglich von einer Massnahme wie 1€ Job auch aussen vor gelassen werden sollen.


    Diese Reformgesetze sind allerdings genau so schwammig wie festgeschrieben und zwar oft genug im Sinne gleicher Fallbeurteilungen, ich hatte diese Diskussion gestern in der rechtsabteilung der hiesigen ARGE und man verlässt sich da auf die Parteipolitische Gesinnung der jeweiligen Sozialrichter, sodass meines Erachtens die Gleichbehandlung der Bürger überhaupt nicht mehr gegen ist. Wohnst Du demnach in einem SPD / Linksparteilichen Kommunalbereich dann entscheidet man vielleicht zu Deinen Gunsten und bist Du im Genuss der Reformauslegungen nach Schröder und Co., Wohnste in einem CDU - CSU Kommunalverband wirst Du einfach Opfer deren kalten christlichen Gemeinschaftsbildes weil Du vielleicht grade Protestant bist und nicht in deren strukturellen Gesellschaftsbild Platz findest.


    Für mich steht ausser Frage das gegenwärtig die CDU nicht zuletzt gegen die ALG II Bezieher so vorgeht weil hier für sie kein vermeintliches Wählerpotential gegeben scheint, wählen eh mehr Links oder SPD und wenn diese letztlich an die Linke verliert gewinnt nur einer!


    Die Überlegung die Ihr anstellt ist genau das was man erreichen will, Hass auf die ARGE und blos nicht abhängig sein von denen da und genau das ist falsch, denn wenn Ihr in mein Alter gekommen seit werdet ihr vielleicht auch nicht mehr für den Arbeitsmarkt interessant sein und müsst dann doch da hin und bis dahin hat sich das Prinzip von Abweisung erst recht in deren Köpfen impliziert, also sollte man bei Zeiten dagegen halten!


    Bezüglich Deines Freundes solltet Ihr erklären das kein eheähnliches Verhältnis betseht, da Ihr nicht bereit seit füreinander einzustehen, also kein gemeisnames Konto ect. es wäre auch von Nutzen einen WG Mietvertrag zu haben, besteht aber vermutlich nicht und dies im Nachhinein zu stellen ist ebenso überflüssig.


    Ich denke das Dein Freund nicht der Vater des Kindes ist, ansonsten sehe ich gar keine Chance ein solches Verhältnis glaubwürdig zu wiederlegen!


    Mit dem 1/3 Mietanteil für den separaten Bereich der Wohnung liegt ihr ganz gut allerdings darf der Anteil von Dir incl. Kind nicht groß über den üblichen Level der qm² liegen, schon wegen der Nebenkosten wie Heizung ect.


    Hoffe das euch das Forum etwas weiterhelfen kann, wie gesagt an den Reformen ist auch etliches als gut zu sehen, nur pickt sich die ARGE die Dinge so raus wie es von der BG in Nürnberg als Vorgabe angewiesen wird. Im Sinne eines Hr. NIEBEL (FDP) gehört diese Geldbeschaffungsquelle eines Finanzministers Steinbrück längst abgeschafft, denn die 6,6 Milliarden wären auf die Bundesländer und Kommunen verteilt lockere 400 Millionen € mehr und das würde manchen Streit zwischen ARGE und Bedarfssteller als unnötig erscheinen lassen.


    Gruß

    Hallo Woman!


    Ja, so sind die Bestimmungen und leider kann ich Deinen Mann auch ganz gut verstehen, denn er muss ja jetzt auch auf einiges verzichten, z.B. den täglichen Kontakt.


    Du wirfst ihm vor das er jetzt nicht mehr soviel arbeite wie zuvor und zuvor wirst Du Dich vermutlich darüber gerärgert haben das er so wenig präsent ist.


    Sofern Deine Tochter in einem Alter ist, wo sie von Dritten betreut werden kann ( Kindergarten, Schulkindbetreuung, ect.) ist es heutzutage jeder Frau auch wieder zuzumuten, selbst in Arbeit zu gehen.
    Erstens weil die Emanzipation es so will und zweitens weil die Unternehmer eher an Frauen denn an Männern ( die in der Regel mehr Kosten) interessiert sind, sollte man sich als Frau darüber sicherlich am wenigsten beklagen, Dich trifft nur dummerweise diese Situation so sehr, weil Du darüber anders denkst.


    Werfe Deinem Ex-Mann doch nicht vor das er seine Möglichkeiten nach der Trennung zu seinem Vorteil nutzt, dies ist doch in der Natur der Sache begründet und letztlich ist der Gedanke Dich durch Deinen Mann versorgt zu sehen ja auch nur ein Vorteilsdenken welches Du für Dich in Anspruch nimmst, ihm aber anlastest.


    Aus der tatsache heraus das dein Mann bis zur Trennung hin Überstunden ohne Ende gemacht hat, kann man, wenn man will auch etwas positives ableiten, denn er war sich seiner Verantwortung die Familie zu versorgen sicherlich bewusst und es ist sicherlich nicht immer nur ihm anzulasten wenn er dadurch dann weniger Zuhause präsent war, ich spreche da übrigends aus Erfahrung, aber Frauen ticken da gelegentlich ein wenig anders, jedoch geht manchmal das eine nur ohne das andere!


    Ich spreche Dir sicherlich nicht nach dem Mund und das mag verärgern, aber man muss die Dinge auch mal von der anderen Seite her angehen, das tue ich im übrigen auch wenn ich mich über die Fallmanager hier im Forum auslasse, die ja auch nicht alle schlecht sind nur weil sie den Vorgaben der BA in Nürnberg weisungsgebunden Folge leisten! Letztlich hat jeder Wähler mit seiner Stimme dazu beigetragen das wir die Führungsriege im Bundestag und Bundesrat haben die uns den ganzen Mist Häppchen für Häppchen vorkaut und deren Mist wir dann schlucken müssen.


    Gruß

    Hallo Woman !


    Übergeh den Fallmanager und wende Dich direkt an den Teamleiter, sollte dieser Dir die Hilfe ebenfalls verweigern, lass dies schriftlich in einer sogenannten "Verhandlungsniederschrift" festhalten damit wendest Du Dich dann an die Rechtsabteilung der ARGE und fragts höflich an ob Du Dir deswegen einen Anwalt nehmen solltest.


    Gruß

    Ich weis, die antworten nur auf das was sie gefragt werden!


    Macht ja auch Sinn, Bürger mit neuen Reformen zu konfrontieren und die Unwissenheit zu deren Nachteil zu verwenden!


    Nennt sich, so glaube ich " Bürgernähe oder - Service" irgendwas wirds wohl sein !


    Echt zum Todlachen!


    Gruß