Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Brigitte !


    Der Freibetrag soll 100€ betragen, anrechnungsfrei! Der Rest wird anteilig gerechnet!


    hier im forum stand letztens das jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dieser Freibetrag zusteht, mir ist nur bekannt das der Freibetrag gänzlich für die Bedarfsgemeinschaft gilt.


    Du kannst das ja auf der ARGE noch mal genauer hinterfragen, kann sein das dies unterschiedlich gehandhabt wird.


    Gruß

    HALLO ALEXXXANDRA!


    An den Uni's herrschen in letzter Zeit diesbezüglich auch viele neue Regelungen und die sind so unterschiedlich wie die Uni's selbst.


    Der einzig gut Rat den ich geben könnte wäre zieht nach Hessen da fallen die Studiengebühren in Zukunft wohl weg, hinsichtlich Bafög denke ich mal das man für die Regelzeiten einen Anspruch geltend machen könnte, darüber hinaus dies aber sehr schwer wird zusätzliche Zeiten bewilligt zu bekommen und 6 Semester sind sicherlich dann viel verlorene Zeit!


    Hinsichtlich der Alternative von ALG II Bezug statt Bafög gibt es hier im Forum auch noch einige alte Berichte zu entsprechenden Gerichtsurteilen, die Du aber bitte selbst nachsuchen musst.



    Gruß

    Hallo Linie 1285!


    Vom Gesetz her lebst Du noch bei den Eltern, weil dort gemeldet! Wann und warum Du Dich bei Deinem Freund in der Wohnung aufhältst, sollte die ARGE nicht interessieren!


    Du hast während der Ausbildung das Unternehmen gewechselt, für Konkursunternehmen gilt das die Mitarbeiter zunächst Konkursausfallsgeld beantragen können damit sie nicht gänzlich ohne Geld da stehen.


    Die IHK ist im Grunde jetzt in der Pflicht nach einem Ersatzbetrieb für Dich zu suchen, in dem Du die restliche Ausbildungszeit absolvieren kannst, denn nicht nur der Betrieb und Du seit den Ausbildungsvertrag eingegangen sondern auch die IHK durch die Prüfung diese Vertrages, Du solltest da energisch am Ball bleiben. Es gibt in jedem bereich soetwas wie Innungsmeister und Innungsobermeister, die zudem meist einen eigenen Betrieb führen und bisweilen Auszubildende die in anderen Betrieben Schwierigkeiten haben übernehmen und zur Abschlussprüfung führen, es sind zudem meist langjährig ansässige Betriebe, also mit gesicherter Struktur!


    Vielleicht lässt sich in Deinem Fall sogar eine Verkürzung der Lehrzeit oder e ne vorgezogene Prüfung durchsetzen!


    Auch das Arbeitsamt solltest Du diesbezüglich in die Pflicht nehmen!



    Gruß

    Hallo Woman!


    Du hast Kinder und Strom ist ein wichtiges Lebensgut das man Dir gewähren muss.


    Die ARGE wird auch für Rückstande in Vorleistung gehen müssen, allerdings wieder auf Darlehnsbasis.


    Wenn Dein Mann nicht zahlen kann wird er vom Kreis bzw. der Kommune gerichtlich verklagt um die Mindestunterthaltsansprüche gegen ihn geltend zu machen. Dir stehen somit in jedem Fall auch Leistungen für die Kinder nach ALG II zu, ich denek aber die wirst Du schon bekommen!


    leider ist man oft viel zu stolz schon viel früher zum Amt zu gehen und um Hilfe zu ersuchen, so wie Dir geht es hier im Forum etlichen, jeder versucht solange wie nur möglich die ARGE nicht in Anspruch zu nehemn und stottert dann auch nnoch von dem Bischen was man kriegt die Altlasten ab. Leider ist das so und darauf können die Politiker sich immer verlassen!


    Gruß

    Hallo mittendrin!


    Alles weis ich auch nicht, aber das Eigenheim müsst ihr in keinem Fall verlassen, allerdings ist die ARGE berechtigt die Kostensenkung für Heizung ect. zu verlangen, sofern ihr dieser nachkommt, ist sie aber auch verpflichtet die Kosten zu übernehmen und nicht nur wie oft bezeichnet im Rahmen der Angemessenheit oder des Durchschnitts sondern in tatsächlicher Höhe und die ist nicht durch Durchschnittliche Werte sondern individuell zu ermitteln, hier praktieziert die ARGE oft genug etwas anderes.


    Sparen ist euch allerdings zuzumuten!


    Zur Anliegerwohnung folgendes: Annonciert einfach die Wohnfläche und das diese noch niocht fertig ausgebaut ist. Wenn dann keiner Interesse hat kann euch die ARGE dies nicht anlasten, allerdings sollte der Mietpreis dann schon angemessen gestalltet sein.


    Das Haus aufgeben müsst ihr auf keinen Fall, denn es dient ja auch in gewisser Weise der Altersvorsorge.


    Recht hast Du damit das niemand aus seinem sozialen Umfeld zum Wegzug bewogen werden darf, zumal wenn dieses sich erheblich verschlechtern würde.


    Oft genug werden Betroffene nach 15/20 Jahren Wohnens am selben Ort derartig von der ARGE genötigt in kleiner Wohnungen umziehen zu müssen, dies ist unrecht und in den SGB Vorgaben des Buches III ausdrücklich festgehalten!


    Also Hoffnung und Kopf hoch, niemand auch nicht die ARGE kann euch aus eurem Eigenheim verjagen, lediglich könnten die Leistungen eingeschränkt werden, aber das macht die ARGE überall wo man es sich bieten lässt!


    Gruß

    Hallo hardy 01!


    Du musst der Anhörung folgen, Deine Mitbewohnerin kann dieser fern bleiben!


    Sie bezieht keinerlei Leistungen, sie ist also in keiner Weise rechtlich zu verpflichten dort zu erscheinen.


    Sollte man Dir darauf hin ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, könnte Deine Mitbewohnerin die ARGE wegen Rufschädigung verklagen!


    Die ARGE hat auch keinerlei Recht sich den Wohnungsbereich Deiner Mitbewohnerin anzusehen!


    Hier praktiziert der Staat ein Unterstellungsvorgehen was aus meiner Sicht auf ganz dünnem Eis gebaut ist.


    Wie gesagt Du musst den Termin wahrnehmen, Deine Mitbewohnerin aber keineswegs, die ARGE soll sich andere Wege der Prüfung einfallen lassen. Leistungsebzug grundsätzlich mit der premisse des Missbrauchs anzugehen ist ansich schon eine Dreistigkeit sonder gleichen!


    Gruß

    Hallo Koetrainer!


    "Wenn Du nachweisen kannst, dass Du mit Deinem Wohungspartner kein eheähnliches Verhältnis führst - und das ist relativ unkompliziert möglich - dann kommst Du auch schnell aus dieser "Bedarfsgemeinschaft" raus."


    Richtig, bla bla bla - dann mal Butter bei die Fische, wie und womit soll "Luckybear" das denn nachweisen?


    Was soll es bringen wenn man jetzt noch einen Untermietervertrag gestaltet ?


    Wer soll denn der Hauptmieter sein und warum hat man das dem Amt denn nicht schon eher mitgeteilt?


    Ich erinnere an den § der Mitwirkungspflicht! Ist dieser nicht dann sogar verletzt worden wenn bis dato diese Information dem Amt vorenthalten wurde?


    Was wenn daraus eine Sanktion erwächst?



    Also bitte, nenne mal ein paar Sach-Fakten oder wo sich Lucky Bear Deiner Meinung nach kompetent kundig machen könnte!


    Sorry da geht mir der Hut hoch!

    hallo Anneenna!


    Eure gegenwärtige Miete wird quasi durch 3 Personen erbracht, also ist Dein Mietanteil in deiner Bedarfsgemeinschaft 1/3 lt. Berechnung.


    Da Du ein Kind erwartest und bisher keine Einwände gegen die Größe der Wohnung bestanden kommt es Personenzahl in kürze ja wieder zum selben Rechnungsfaktor, allerdings wird dein Freund und Dein Kind dann in Eure gemeinsame Bedarfsgemeinschaft einbezogen, das heisst unter anderem das Einkommen Deines Freundes wird, wenn nicht bereits jetzt schon praktiziert, sei es Bafög oder Zusatzverdienst dann mitgerechnet, und weil er ja dann Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist werdet Ihr wohl als eine Bedarfsgemeinschaft laufen.


    Denk an die Dinge wie Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung fürs Kind dafür gibts auf Antrag Leistungen!


    Ich denke soweit die Kosten für die Wohnung gleich bleiben wird es keine Probleme für die Zwischenzeit geben.


    Gruß

    Hallo Andi 2005!


    Ich denke das ist völliger Blödsinn, es sei denn die ARGE könnte belegen das dieser 1€ Job das erfüllt was mit den Reformen angedacht ist, nämlich das Du dauerhaft aus dem Bezug von ALG II Leistungen heraus kommst z.B. indem man Dir ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis verschafft das diese Kriterien erfüllt!


    Immer wieder muss ich lesen, das ARGE einen derartigen Blödsinn verzapfen; ebenso das man seinen sicheren 400 € Job aufzugeben hat um dan an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen!


    Würden die ARGE' n ihrer Verpflichtung nachkommen und eine Vereinbarung mit den Leistungsbeziehern treffen, die man auch als Vereinbarung bezeichnen darf, dann würden ich mir eine Garantie geben lassen das diese im Grunde nur de Sozialen Gemeinschaft zuträglichen Leistungen auch tatsächlich zu einem solchen Ergebnis führen würden!


    Die Zahlen, wie viele Arbeitsplätze tatsächlich aus 1€ Jobs entstanden sind bleibt uns die ARGE aber bewusst schuldig, insbesonder die Aufschlüsselung wie viele sozialversicherungspflichtige und ALGII Bezug entlastende Arbeitsplätze tatsächlich entstanden sind kann man nur den Worten bestimmter Politiker entnehmen!


    Herr Rüttgers (CDU) spricht von lächerlichen 100.000 auf diese Weise geschaffenen Stellen, daraus ergibt sich bei 1,5 Mil. weniger Arbeitslosen dann aber ein klares Defizit bei dem man sich fragen muss, wo sind die alle hin die 1,4 Mil. anderen - Antwort eben in diesen idiotischen Qualifizierungsmaßnahmen.


    Ich finde es ebenso bescheuert kostenlose Praktika zu vermitteln, denn die Unternehmerschaft hat in solchen Fällen ganz schnell die Finger in der pulsierenden Quelle. Praktikum ja, aber nur gegen Entgeld.
    Wir haben ein gelockerttes Kündigungsrecht und Zeitverträge, da besteht für die Unternehmerschaft überhaupt kein Grund von Menschen Arbeitsleistungen für lau einzufordern, so wie dies vielerorts die Praxis ist!


    Gruß

    Hallo Lucky Bear !


    Schön das Euch der Fallmanager so gut kennt, denn dann kannst Du Ihm auch gut erklären, das Du mit Deinem Lebenspartner keine Bedatrfsgemeinschaft bildest weil ein grundsätzliches kriterium dafür nicht besteht, nämlich der Umstand des gegenseitigen Eintretens füreinander!


    Ihr habt getrennte Konten? Sehr gut dies zeigt doch zusätzlich das jeder seine Interessen selbst finanziert und keinesfalls für den anderen mithaftet!


    Dies ist ein wesentlicher Punkt!


    sollte der Fallmanager damit ein Problem haben erkläre ihm das es anderen Ortes bei ARGE'n durchaus üblich ist das eine Karrenzseit von einem Jahr für diesen Umstand eingeräumt wird, das bedeutet für Dich einen gewissen zeitlichen Aufschub der ansonsten durch Gerichtsentscheid zu treffenden Feststellung das es sich doch um eine eheänliche Beziehung handelt.


    Ein weitere Punkt wäre der Auszug einer Partei aufgrund von Trennungsabsichten, dann muss die ARGE eben noch eine zusätzliche Wohnung bezahlen, sollte man ruhig so ansprechen, der Bekannte weis sicherlich was das bedeutet wenn er etwas rechnen kann!


    Druck machen Leute, seit wann bestimmen Amtsfuzzi's wie man sein leben zu gestalten hat?


    Ich lasse mir dies nicht bieten und sie da, irgendwo bereifen die Damen und Herren das es bisweilen besser ist jemanden recht zu geben als sich ständig mit ihm im Klinsch zu bewegen! Die sind froh wenn sie Ihren Dienstschlaf verrichten können, mit Kaffe, Kuchen und gesprächen was man am Wochenende so alles unternommen hat! An der Kasse bei Aldi, Lidl oder Penny könnten sie ein solches Leben jedenfalls nicht führen!


    Gruß

    Hallo Rexi !


    Kündigen kann man immer, allerdings führt dies fast immer zu einer Speerfrist.


    Mein Rat: suche Dir einen anderen 400 € Job und kündige dann! Da kann die ARGE nur damit argumentieren das es möglich sein könnte beide Jobs auszuüben, wenn Deine Anwesenheit aber bei der neuen Arbeitsstelle zu ähnlichen Zeiten erforderlich ist, darfst Du Dich für die besseren Arbeitsbedingungen entscheiden.


    Sollte Dein jetztiger Betrieb Dich anderen Ortes einsetzen wollen sofort schriftlich, unbedingt schriftlich widersprechen mit dem Hinweis das Dir eine andere mündliche Zusage diesbezüglich gemacht worden ist, ausserdem soll der Arbeitgeber Dir für diesen Fall die Fahr und evtl. Mehraufwandskosten schon mal per Pauschale im Voraus leisten, da es bei dem geringen Einkommen nicht auch noch zumutbar ist derartige Aufwendungen über Wochen vorzustrecken. Wenn Du das alles machst gibt es nur zwei Möglichkeiten, der Arebitgeber erfüllt diese oder letztere, er verzichtet auf Deine Dienste!


    Gruß

    Hallo Goldenstar!


    Wieso findest Du das nicht gut? Versteh ich nicht? So kann man doch prima den Unmut der Antragsteller heraufbeschwören, immer nur das Nötigste bekannt geben und hoffen das die Leistungsbezieher irgendwann von der "Verarsche" die Nase voll haben! Ist doch ne tolle Sache und klappt in vielen Fällen, speziell bei Hilfebedürftigen die eben nicht im Internet kommunizieren oder einfach nicht in der Lage sind sich entsprechend zu artikulieren (mitzuteilen)!


    Das reduziert die Zahl der Leistungsempfänger dauerhauft um einen erheblichen Anteil!


    Gruß

    Hallo Hanno!


    Erst Widerspruch einlegen und begründen wie hier geschildert!


    Dann Anfrage für welchen Zeitraum die Rückforderung zu leisten ist!


    Und letztlich Ratenzahlung von 10 oder 20€ anbieten um das Problem zu lösen wenn Du zahlen musst.


    Gruß


    Frag ab 08/2008 für Berufsausbildungsbeihilfe und Förderung nach! Diesbezüglich vielleicht auch mal an nataly wenden, die kann Dir bestimmt noch mehr raten!

    Hallo Frank R !


    klare rechtliche Lage für Dich, Du zahlst gar nichts zurück!


    a) weil Du noch Schüler bist und b) weil Du von dem Antrag nichts wusstest,


    Ich denke mal das Du auch nichts unterschrieben hast.


    Wer war der Antragsteller ? Vater oder Mutter?


    Ihr zählt zudem als Bedarfsgemeinschaft.


    Wenn Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, geht mit dem Bescheid zum gericht und bittet um kostenlose Rechtsbeihilfe, die wird in der Regel gewährt und max. 10 € verlangt sich dann der Rechtsanwalt. Manchmal kann man euch auf dem Amtsgericht sogar einen RA nennen der mit dem Sozialrecht sehr gut vertraut ist.


    Ich denke mal das die ARGE in den Forderungen schon entsprechende Freibeträge in Abzug gebracht hat, aber ein guter Rechtsanwalt wird sicherlich mehr für euch rausholen können.


    In jedem Bescheid steht natürlich alles was die Belehrung von Zuverdiensten betrifft, aber von Dir eben diesen Betrag einzufordern ist meines erachtens nicht zulässig, da man als Schüler eigentlich nicht im Berufsleben steht.


    Ohne anwaltliche Hilfe wirdder Widerspruch für euch allerdings schwierig, da die prüfende Rechtsstelle ja auch eine der ARGE anhängige Abteilung ist. Im Grunde sind Widersprüche schon deshalb überflüssig nur wenn man diesen Weg der doppelten Begründung nicht geht verliert man beim Sozialgericht schon einen Vorteil, denn das verfahren wäre wohlmöglich nicht entstanden, hätte die ARGE den Widerspruch akzeptiert.


    Also selbst wenn auf den Widerspruch hin ein negativer Bescheid erfolgt keine Angst, das ist in der Regel so weil sich die ARGE im Recht wähnt, dann also ab vors Sozialgericht!


    Viel Glück!

    Hallo Rexi!


    Was ist die Zielsetzung der ALG II Reformen? Es sind weder Praktika noch 400 € Jobs, gänzlich und alleinig ist die Zielsetzung jene, nämlich mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gänzlich von der Nutzung der ALG II Leistungen unabhängig eine dauerhafte Beschäftigung zu erlangen, die dies sicher stellt.


    Ich kann das dumme Gefassel vieler ARGE Mitarbeiter und caritativer Einrichtungen langsam nicht mehr hören, wo es immer heisst "fehlende Qualifikationen zu erlangen" oder "einen ersten Schritt zum Ziel" zu verfolgen.


    Fakt ist das die ganzen Hartz Reformen ein Lohndumping beinhalten, nur zum Vorteil der Arbeitgeber und deren Präsident lallt dann in seinem Unverstand soetwas wie "nicht ausreichende Fachkräfte" und "fehlende Qualiofikationen" !


    Wenn es eine fehlende Qualifikation ist, sich den Lohnvorstellungen der Arbeitgeber nicht unterordnen zu wollen, dann besitze ich gerne diesen Mangel und wenn es eine fehlen an Fachkräften gibt, sollten sich eben diese Herren darauf besinnen das es sicherlich billiger ist, Inder und Asiaten per "Green-Card" einzubürgern als vor Ort die vorhandenen Menschen zu qualifizieren, sie aber eine soziale Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben. Man vergisst nur zu schnell das die größten Gewinne da zu erzielen sind wo man am Teuersten verkaufen kann! Wenn sich also in Zukunft kein in Deutschland arbeitender Arbeitnehmer mehr hier etwas kaufen kann, werden auch die Gewinne nicht mehr so üppig ausfallen!


    Der Staat müsste im Gegenzug dann für den "Sozialen Frieden" im Land darüber hinaus den Reichen mehr nehmen (so wie gegenwärtig durch Steuern und Sonderabgaben), das wollen die Herrschaften aber auch nicht und drohen mit Abwanderung. Dann sollen sie doch ziehen, niemand hält sie hier auf nur wer hier verkaufen und Gewinne machen will, dem soltlte bewusst gemacht werden das man mit uns kein Mittelalter mehr herbei führen kann!


    Rexi, melde die Arbeitsbedingungen der ARGE und dem Arbeitsamt - schon die besagten 14,9Std Woche sagt ja im grunde aus das Du dem Arbeitsmarkt im Grunde nicht zur Verfügung stehst, denn die Frage jedes Fallmanagers lautet doch ob man sich vorstellen kann täglich mindestens 3 Stunden zu Arbeiten und erst ab 15 Wochenstunden wird man als Arbeitsfähig eingestuft.


    Wenn anderen Ortes die ARGE darauf bestehen kann einen 400€ Job aufzugeben, sollte man diesen Passus in Deinem Fall doch auch wohl zur Anwendung bringen können.


    Wie gesagt, denkt mal alle mehr an die Zielsetzung der Reformen, denn die sind nicht nur für uns gemacht weil wir Leistungen beziehen sondern auch in vielerlei anderer Richtung. Wir sind alle zu dumm diese Punkte auch mal ins Gespräch zu bringen und immer nur in der Verteidigungsposition, das ist grundsätzlich falsch. Die Reformen verpflichten nicht uns das schwächste Glied der Kette sondern auch Arbeitsvermittler und Unternehmer aber dieses Thema kenn wohl nur ich alleine!


    Gruß

    Hallo dieLimo!


    Das einzige was man wirklich muss ist sterben, jedoch sollte man in Deinem Fall schon abwäagen ob es sinnvoll ist für ein paar € das Risiko einzugehen letztlich wegen nicht gemachter Angaben mit einem Verfahren wegen vorsätzlichen Betrugs rechnen zu müssen.


    Etwas nachgedacht bringt Dich Deine Anfrage hier im Forum doch schon in mögliche Schwierigkeiten, Neider gibt es aller Orts und auch der ein oder andere ARGE Mitarbeiter zieht hier schon mal seine Schleifen!


    Glaubst Du ernsthaft das Dich ein Synonym gänzlich schützen kann, sodass man nicht heraus bekäme wer sich dahinter verbirgt? Schäuble und Co. lassen grüßen!


    Gruß

    Hallo Marxon!


    Du siehst das im Grunde richtig! Wer hat Dir denn den Ausbildungsplatz vermittelt? War es die Bundesagentur für Arbeit oder ist dies durch Eigenbemühen entsanden.


    2 Dinge sind richtig:
    a) solange Du eine Wohnung eigenständig finanzieren kannst, kann Dir niemand vorschreiben wo Du wohnen musst!
    b) unter 25 bist Du bei ALG II Bezug zunächst einmal verpflichtet bei den Eltern im Haushalt zu leben


    zunächst einmal denn es gibt immer Ausnahmemöglichkeiten, die da lauten das man wenn man vor einem bestimmten Datum schon eigenständig gewohnt hat dies auch weiterhin darf, oder wenn das Verhältnis zu den Eltern dies nicht mehr zulässt oder wenn durch Deinen Auszug bedingt die Eltern eine kleinere und somit (im Fallle einer Zugängigkeit durch Dich) nicht mehr angemessene Wohnung bezogen haben.


    In all diesen Fällen muss die ARGE die eigene Wohnung für Dich dann weiterzahlen.


    Bei Dir ist das Problem die zeitliche Nähe, aus der man schließen könnte das Du die Gegebenheiten bewusst erzeugt hast, insbesonder weil bei Eigenbewerbungen ja eigentlich die Absicht der Ausbildung erkennbar ist und somit der Auszug zuvor eigentlich gar nicht erst hätte vorgenommen werden dürfen.


    Das Du nur 80 % vom Regelsatz erhältst hängt wohl mit der Kinderregelung in der Bedarfsgemeinschaft zusammen, ich habe schon des öfteren gelesen das unter 25 jährige einen geringeren Regelsatz erhalten.


    Wenn Dir die Ausbildungsstelle übers Amt vermittelt wurde kannst Du den schwarzen Peter getrost an die ARGE abgeben, da Deine Zukunftsplanung sicherlich den Erhalt einer kurzfristigen Ausbildungsstelle nicht gegeben sah und Du aus diesem Grund zunächst wohl eine andere Tätigkeit angest´rebt hast, die Dir die eigene Wohnung ermöglichte!


    Sprech doch einfach mal beim Teamleiter vor!


    Die bewerten die Dinge meist etwas anders!


    Gruß

    Hallo Tomthecook!


    So wie es aussieht, ist Deine Tochter "Freier Mitarbeiter" bei der Agentur, die sich sozusagen vom Gesamthonorar eine Eigenrechnung stellt ( was ja durch die Umsatzsteuer 19% zu erkennen ist )


    Demnach vereinnahmt Deine Tochter also das gesamte Honorar in welchem ja auch eine Mehrwertsteuer des Auftraggebers enthalten ist (dies gilt auch im Ausland), diese müsste im Grunde kenntlich gemacht werden.


    Ich denke Deine Tochter bekommt jeweils einen Scheck den Sie dann bei der Agentur einreicht damit diese Ihren Anteil berechnen kann. Ansonsten stellt sich die Frage ob die Zahlen der Agentur korrekt abgerechnet werden (dies mal nur nebenbei). Aufträge im Ausland unterliegen oftmals dort ganz anderen Abgabesätzen wie hier.


    In Deutschland gilt im Grunde das man entweder "angestellt" oder "selbstständig" tätig ist. Selbstständig bedeutet Einkommenssteuerpflichtig! Ich hoffe das in Deinem Fall nicht soetwas wie "Scheinselbstständigkeit" besteht, denn im Grunde arbeitet Deine Tochter ja nur für eine Agentur, die aus steuerlichen Gründen das Groh des Verdienstes dem "Freiberufler" zukommen lässt, der damit aber zunächt auch den Gesamtbetrag als Bruttoeinkommen zu betrachten und zu versteuern hat. Die Rechnungslegung der Agentur kann dann diesbezüglich geltend gemacht werden.


    Somit dürfte eindeutig klar sein, das Deine Tochter im Grunde als "Selbstständige" zu werten ist und man sollte diesbezüglich eine Anmeldung für Gewerbliche Tätigkeiten und eine Anmeldung beim Finanzamt belegen können. Für Schüler und Studenten gelten soviel mir bekannt ist gesonderte Steuersätze, es ist also besser wenn Deine Tochter eine eigene Steuererklärung abgeben kann. Natürlich kann sie dann auch andere Leute beschäftigen, so wie z.B. Deine Frau als Chauffeurin, als Sekretärin für den Papierkram mit dem Steuerberater oder das Time - Managment wenn die Agentur einen Auftrag vermittelt.


    Natürlich gelten dann auch entsprechende Abgabepflichten, auch auf 400€ Basis, da sind es seit Mitte 2007 30% !



    Ich hoffe die Info hilft Dir weiter!



    Gruß

    Hallo Hosching!


    Schlaue ARGE, die wissen wie sehr sie mit diesem Wischwasch im Unrecht sind, trotzdem ist im Grunde jeder Leistungsbezieher zu verpflichten eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE zu unterzeichnen, aber wenn die Ihren gesetzlichen Auflagen nicht nachkommen, umso besser!


    Gruß


    Ps.: Man ist sogar gesetztlich verpflichtet die EV zu unterzeichen, deswegen habe ich ja soviel Knatsch mit denen weil im Gesetz nichts davon steht das ich dies mit meiner Zustimmung unterzeichnen muss, nur etwas Gegenteiliges wird von der ARGE erst gar nicht in Betracht gezogen!