Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Oragel!


    Verbieten kann Dir die ARGE den Umzug natürlich nicht, allerdings kann man Dir den Leistungsanspruch verwehren, wenn Deinerseits nicht plausibel erklärt werden kann warum der Umzug für Dich von Wichtigkeit ist, z.B. wegen berufllich besserer Perspektiven, die Du dann aber auch darstellen müsstest.


    Gibt sich die ARGE mit Deinen Ausführungen nicht zufrieden, und hier stellt sich die Frage warum sollte sie wenn daraus eine Leistungskürzung abzuleiten ist, wird man Dir den Umzug zunächst einmal verwehren.


    Du trägst dann das volle Risiko, wenn Du im neuen Wohnort ohne Arbeit bleibst. Es geht im Grunde darum einen HARTZ IV Tourismus zu verhindern. Wie in meiner Heimat-ARGE zu erkennen ist, ich hatte darüber ja schon berichtet, wird von den CDU Getreuen der Stil gegenüber den ALG II Beziehern in ein unverschämtes und assoziales Verhalten gesteuert um für die kommende Bundestagswahl Vorteile gegenüber der SPD und den Linken zu ergattern. Egal wie negativ dies ausgeführt wird die CDU wird Nutznießer aus dem ganzen Hickhack und die Zeit danach bekommen wir erst richtig eins in die Fresse, nur merkt das gegenwärtig keine Sau! Auch der blöde Beck hat nicht soviel Hirn im Kopf das zu erkennen und in aller Öffentlichkeit den Schwarzen anzulasten.


    Wenn wie bei uns die Menschen auf diese Weise in andere Kommunen vertrieben werden, kann sich eine CDU hinstellen und Erfolge verkaufen weil die Arbeitslosenzahl in Ihrem Zuständigkeitsbereich so niedrig ist.


    So gesehen sind die Vorgaben bei ALG II / SGB schon ganz gut denn sonst hätten wir bald in den SPD regierten Ländern nur noch die Kosten der Arbeitslosigkeit zu tragen und die CDU geführten würden die Bedingungen diktieren die der Rest zu erdulden hat!


    Hoffentlich kappieren in diesem Forum bald mal ein paar Leute was tatsächlich abgeht, denn in knapp einem Jahr ist es bestimmt zu spät auf die Barrikaden zu gehen!


    Begründe Deine Umzugswünsche richtig und niemand auf der ARGE wird Dir diesen verweigern können!


    Schreib doch notfalls einfach Du möchtetst den Beck schädigen und die CDU nach vorne bringen!!!


    Wird bestimmt lustig wenn dort erkannt wird wie die ALG II Bezieher die Dinge durchschauen!


    Gruß

    Hallo Goldenstar!


    Du schreibst 850 € netto, als ALG II Bezieher bekommst Du in etwa 347 € ( ab 08/2008 evtl. 351 € ) Regelsatz und alleine ist eine Wohnungsgröße um 45 qm² und Kosten von 360 € in etwa als angemessen zu betrachten. Von den 347 € musste Strom und Warmwasser zahlen und die Warmmiete sollte wenn möglich auch nicht über 400€ liegen!


    Da schau, was bleibt sind Dir immer noch 100€ mehr wie nem ALG II Bezieher, mit Spritkosten und Auto ect. kannst Du evrmutlich nur aufstockende Mittel nach ALG II oder Mietzuschuss beantragen. So gesehen ist die Aussage des Fallmanagers sicherlich richtig, er hätte natürlich auf die Möglichkeiten verweisen können, allerdings muss man nach den neuen Bestimmungen ja konkret um Hilfe ersuchen. Ganz schlaue Füchse da auf der ARGE denn ALG II steht Dir sogesehen nicht zu nur aufstockende Mittel bzw. Mietzuschuss! So verarscht man uns Bürger!


    Versuch's einfach noch mal mit entsprechenden Kenntnissen!



    Gruss

    Hallo Leute!


    Endlich bewegt sich was!


    Einige hier im Forum haben meine Aktionen ja belächelt, naja....!


    Was gegenwärtig hier auf der ARGE passiert freut mich mächtig, denn nicht nur das man aus manchem Büro auch mal selbstbewusste Kritik von Betroffenen an Praktiken der ARGE im Allgemeinen vernimmt, sondern es hagelt auch gegen einige besonders selbstbewusst aber unverschämt auftretende Mitarbeiter des Hauses Dienstaufsichtsbeschwerden!


    3 an der Zahl habe ich bereits von anderen Betroffenen vernommen, das wird dann hoffentlich das Anspruchsdenken bestimmter Vorgesetzter zum "besten Sozialamt in NRW2" in der Nachfolge zu werden einen kleinen Dämpfer verpassen!


    Recht so und weiter Druck machen!



    Gruß

    Hallo SaM83!


    Wie bitte? die ARGE will Dir weis machen sie habe die Miete zurück erhalten und dann den Betrag an den Alten Vermieter überwiesen? Das ist ja der Brüller! Wenn ich an alles glaube, aber das bei der ARGE ein Fallmanager oder lesitungsbewilliger so eigenständig gedacht und gehandelt haben sollte, das stelle ich doch nun wirklich in Frage!


    Wenn Zahlungen zurück kommen, wird jeder "Verwaltungsfuzzy" nen Teufel tun und schauen wohin das Geld denn gehen sollte oder wohin es zuvor gegangen ist, geschweige denn zu veranlassen dieses dort hin zu überweisen.


    Ich denke da gibt es Vorschriften einzuhalten und ebenso Sparmassnahmen umzusetzen und beides spricht nicht dafür das jemand dort derartig flexibel war und mitgedacht haben sollte!


    Lass Dir mal die Buchungen ausdrucken!


    Soviel dazu!


    Gruß

    Hallo nochmal für die, die es interessiert!


    Habe heute zur Verhandlungsniederschrift den Vorgang von Mittwoch dokumentieren lassen!


    ich denke das auch die ARGE lernen muss für entstandenen Schaden zu haften, und ein Schaden ensteht mir wenn ich die ´Befreiung ab 01.07.08 nicht erhalten kann weil kein Bescheid erstellt werden kann.


    Daten an Dritte frei zu geben mag im Sinne von Herrn Schäuble sein, im Sinne von Herrn Grunert ist es aber das die ARGE mir schon mitteilen können sollte wem die Daten zugänglich gemacht werden!


    Gruß

    Hallo Mamamia!


    Erstausstattung heisst das Zauberwort!


    Wenn ein Familienmitglieder aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung entfernt würde, mittels Gerichtsbeschluss und die bestehnde Möbelierung nicht zur Verfügung steht, besteht evtl. die Möglichkeit zur Erstausstattung bei Trennung, ansonsten gilt das was für alle ALG II Bezieher gilt, Rücklagen bilden aus dem Regelsatz, denn darin ist anteilig ein Betrag für die Anschaffung diverser Gegenstände bereits mit enthalten.


    Es gibt noch Hilfsorganisationen wie Caritas, Malteser Hilfsdienst, Kleiderkammern oder das Schwarze Brett in der ARGE ( Ich habe dort z.B. meine Coutch-Garnitur angeboten, weil ich ein besser bekommen habe ).


    Ausserdem kann man bei ebay manchmal für 1 € Fernseher oder Waschmaschinen ergattern, ect.!


    gruß

    Hallo AGA 95!


    Weisst Du eigentlich wie viele Blinde in Callcentern arbeiten?


    Die Arbeitgeber kriegen solche Arbeitsplätze gesondert gefördert und behinderte Mitarbeiter unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz!


    Aber genau dieses Pseudogetue auf den Behörden zeigt wie weit es wirklich ist mit all den im Gesetz festgelegten Umsetzungen.


    Der Denkfehler besteht wohl darin das man Flexibilität und Kreativität niemals in einem Behördenapparat finden wird, weil es jedem so ergeht wie mir zu Beginn der 80-er als ich im Stab (S1) bei der Bundeswehr tätig war, man verliert aufgrund der bestehenden Strukturen letztlich jedes Angagement etwas bewegen zu können!


    Das mit den Pflichtbewerbungen sehe ich eher als Gleichbehandlung, manch Behinderter wäre beleidigt würde er anders behandelt wie ein Nichtbehindeter!


    Gruß

    Hallo Sweet Life 24!


    Wieso stehst Du dem Arbeitsmarkt denn nicht zur Verfügung ? Soll der Fallmanager mal begründen!


    Das Praktikum dient doch wohl dem zweck einen Ausbildungsplatz bzw. ein Arbeitsverhältnis zu erlangen!


    Können diese Volltrottel auf der ARGE eigentlich nicht von A nach B denken!


    Wenn Du das Praktikum schmeisst dann stecken sie Dich in so einen Schwachsinn wie Bewerbungstraining und dort bekommst Du dann eine Praktikumsgelegenheit von bis zu 3 Monaten, also ist ddas störende für die ARGE doch nur die Dauer des Praktikums. Wenn damit aber ein Ausbildungplatz zu bekommen ist dann ist die Antwort des Fallmanagers schlicht weg unqualifiziert!


    Schreibe an den stv. Fraktionsvorsitzenden der SPD Hr. Abgeordneten Ziegler in Berlin, der hat in einer Phönix Sendung zum Thema "Schere zwischen arm und reich" gesagt das er solchen Schwachmaten gehörig auf die Füsse zu treten gedenkt, weil die Umsetzung der Reformen absolut nicht dem Ziel dient Leute aus möglichen beruflichen Chancen herauszuhalten nur des "Sparens" willen.


    Also sprich den Typen von der ARGE nochmals an, denn schon die Logik das Praktikum zu schmeissen um dann über eine Massnahme wohlmöglich in selbiges zurück vermittelt zu werden, nur damit ein paar andere Leute daran Geld verdienen, ist in sich schon krank!


    Gruß

    Hallo Saraquial!


    hast Du eigentlich keinen Rechtsanwalt ?


    Mit ALG II Bescheid hast Du auch in einem solchen Fall Rechtsbeihilfeanspruch!


    Dein Ex wird wenn Du gegen Ihn klagst auf jeden Fall zu Unterhaltsleistungen herangezogen.


    ich habe ja schon mehrfach Deine Artikel hier gelesen und habe so den Eindruck das die Unkenntnis Deines Rechtsanspruches, der auch den der Kinder beinhaltet, ganz schön vom Ex ausgenutzt wird.


    Du wirst ohne Anwaltliche Hilfe nicht klar kommen, wenn der Ex z.B. die Privatschule für die Kinder nicht mittragen will. Er vist zwar verpflichtet und wie es den Anschein hat kann er ja auch , aber er will wohl nicht was ja schon die Aussage "er will vorschreiben" klar darlegt. Dein Sohn hat sicherlich auch ein Mitspracherecht was seine Schul und Berufausbildung betrifft. Natürlich sind auch in den Vorstellungen ( Internat, Privatschule ) irgendwo grenzen gesetzt.


    Dann schreibst Du von Schulden an Deinen Mann! Ich denke da werden Sachen aufgebaut die vielleicht anderswo als selbstverständlich und verpflichtender Weise vom Ex hätten mitgezahlt werden müssen.


    Dein Name lässt darauf schließen, das Deutschland nicht Dein Ursprungsland ist, und ich habe den Eindruck das Deine Lage nicht ganz der hiesigen Rechtssprechung entspricht bzw. daran gedreht wird, wie diese ausgelegt wird.


    Wir können auch per e-mail Info's austauschen wenn Dir das Forum zu öffentlich ist, denn das Du mit knapp 10% aus einer langjährigen Beziehung gehts leuchtet mitr irgendwie nicht ein!


    Gruß


    Ps.. Beim letzten Mal hattest Du was von Mietschulden an den Ex geschrieben, wie sah es denn da mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus?

    Hallo Sophie 7!


    Hier streiten sich sicherlich die Geister, denn manche ARGE ist der festen Ansicht auch in die finanziellen Belange von Nichtbezugspersonen eingreifen zu dürfen. Ob Oma, Scheidungskind oder Tante, für mich steht ausser Frage das die Belange der Bezugsperson welche Leistungen zur Grundsicherung beantragt ausschliesslich zu prüfen sind. Ob und wieweit die Oma's, Onkel und Tanten und selbst die eigenen Scheidungskinder eine Spareinlage besitzen, geht die ARGE nichts an, denn diese Personen stehen nicht im leistungsbezug und deren Verhältnisse sind nur dann prüfbar wenn Sie der Bedarfsgemeinschaft angehören, aber wie in meinem Fall auch, muss dies noch nicht einmal auf die eigenen Kinder zutreffen.


    Wenn Deine Schwester über einvon Dir angelegtes Sparbuch für die Nichte eine Vollmacht bekommen hat dann war der ausschlaggebende Geanke doch wohl der, das im Falle einer nicht mehr möglichen Handlung Deinerseits jemand Drittes den Zweckgebundenen Willen Deinerseits ausführen kann. Auch die Annahme der ARGE das jenes vorhandene Sparbuch der Nichte zugedacht ist, berechtigt meiner Meinung nach nicht Beträge hieraus anzurechnen, da dies nur auf Deine Bedarfsgemeinschaft zulässig wäre! Ausserdem könntest Du ja nach wie vor auch anderes über den Verwendungszweck entscheiden, z.B. wenn Du selbst in eine finanzielle Notlage kämst. Einen Rechtsanspruch könnte Deine Schwester doch auch nicht nur aufgrund der Tatsache das der Verwendungszweck für die Nichte angedacht ist, gegen Dich geltend machen, wie also sollte es der Staat bzw. die ARGE können?


    Gruß

    Hallo Ikarus 08!


    Nette Frage, als was würdest Du es deklarieren wollen? Vielleicht als nichtvorhandens Fremdkapital?


    Alles was Du besitzt wird im Grunde zur >Ermittlung Deiner Bedarfssituation herangezogen, in wieweit hängt von den persönlichen Freigrenzen (teils Altersabhängig) ab.


    Du solltest demnach die Frage nach dem Freibetrag stellen, wozu auch eine Altersangabe von Nöten wäre und was sonst an verwertbarem Eigentum besteht.


    Gruß

    Hallo 2hot4u!


    Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft! Wenn Deine Tätigkeit nicht der ARGE bekannt gemacht wird, aber (alleine schon durch dieses Forum) bekannt wird, könnte dies mit Sanktionen gegen die Bedarfsgemeinschaft verbunden sein.


    Du musst ja nicht erzählen das Du schon in einer Job-Tätigkeit steckst, ( aufpassen beim Ausfüllen der Formulare ) aber melde den Verdienst über die Mutter mit an. Formblatt 2.2 reicht in der Regel für den Nachweis und wenn Du von gelegentlicher Aushilfe ausgehst kann die ARGE Euch den Betrag erst immer im Nach hinein verrechnen.
    Ein Problem stellt die Höhe dar, denn 100 € sind nach meinem Wissen für die Bedarfsgemeinschaft als Freibetrag gültig, hier im Forum war aber auch schon zu lesen das jedem Mitglied der BG dieser Betrag zusteht.


    Das hiese zum einen das Du 100€ verdienen darfs die der BG nicht angerechnet werden können, die anderen 70€ wären aber dann anrechenbar. Sollte es aber so sein das jedem Familienmitglied der Zuverdienst von 100€ frei sthet ist es ja nur eine Frage der Darstellung oder aber der tatsächlichen Teilung, wenn z. B. Deine Mutter die anderen 70€ verdienen gehen würde. (Nur auf dem Papier wäre immer noch nicht ganz legal - aber wie heisst es so treffend - legal, illegal, scheissegal!)


    In jedem Fall würde ich die Angaben machen den eine Sanktion kostet euch 104€ mtl. für 3 Monate bzw. evtl. auch eine ganze Weile den Bezug von ALG II und irgendwo gibt es immer einen der einem die paar Kröten auch nicht gönnt! Dann muss man eben etwas cleverer sein.


    Da Du hier im Forum die Anfrage gestellt hast und hier auch einige Fallmanager mit Rat und Hinweisen präsent sind, denke ich das Du verstehst das es besser ist den Verdienst anzumelden1


    Gruß

    Hallo Da Fredl!


    meine Freundin und ich! Das sind die Aussagen an denen die ARGE in der Regel ein eheähnliches Verhältnis fest macht.


    Es gehört aber ein wesentlicher Passus dazu, nämlich die Tatsache das man gänzlich füreinander einzustehen gedenkt oder dies z.B. durch Verlobung anderweitig ausgedrückt hat.


    Der Umstand das Ihr Beide als Hauptmieter für die Wohnung eingetragen seit könnte zudem dem Umstand entspringen das Ihr eine WG angedacht habt. Wenn wie ich oft genug schon geschrieben habe, jeder seinen Privaten Rückzugsbereich belegen könnte, in dem dann allerdings auch ein Bett und Gegenstände wie Bekleidung oder persönliche Gerätschaften vom anderen abgeschirmt untergebracht sind, könntet Ihr meiner Meinung nach der ARGE erklären das der Umstand des "eheähnlichen Verhältnisses nicht besteht, selbst wenn sich gelegentliche nächtliche Zusammenkünfte ergeben. Auch hieraus lässt sich keinerlei Einverständnis ableiten, ebenso wenig wie ein gemeinsames Bad oder eine gemeinsame Küchennutzung.


    Ich sehe daher Deinen Fall ein wenig anders wie meine Vorinformanten, die sich auf die Rechtsauslegung der ARGE eingelassen haben. Ich habe hier im Forum zudem den Hinweis gelesen das bis zu 1 Jahr ein solches Verhältnis von der ARGE nicht in Frage gestellt werden darf, erst nach eindeutigen Indizien und diesem Zeitraum von 12 Monaten dürfte demanch die ARGE von dem Euch bzw. Deiner Mitbewohnerin unterstellten Umständen ausgehen!"


    Gruß

    Hallo Frettchen!


    das ist schon alles verwirrend, mal 100 € Freibetrag dann 160€ Freibetrag auch 165 € Freibetrag es hängts alles von den Gegebeheiten ab.


    Dazuverdienst bedeutet, das zum einen der Freibetrag bei ALG II bis 100 € ohne Anrechnung verdient werden darf. z.B. durch Gelegentliche Arbeit. Ich nutze das jeden Monat durch Gartenarbeit, Haushaltshilfe, Gräberpflege ect. über 100 € wird jeder € nur noch mit 20% ausgezahlt, deswegen komme ich auch nicht mehr über 110€, lohnt sich nicht und es gibt ja auch noch andere Arbeitslose dei auch gerne etwas verdienen wollen ( man muss auch gönnen können).


    Du fällst mit den 459€ in eine sozialversicherungspflichtige, geringfügige Beschäftigung. Da sind die 100€ nicht frei, bei einem 400€ Job sind das 160€, so ergibt sich dieser Betrag der zunächst von den 459 € abgezogen wird, siehe 299€ . Wie sich die Einkommensbereinigung darstellt verstehe ich also so das man von den restlichen 59€ quais 50€ verrechnet, warum, das solltest Du den Fallmanager fragen, denn mir ist bekannt, das bis zur Höhe von 800€ dann der Mehrbetrag mit 10% ab 400€ anrechnungsfrei bleibt, das wären in Deinem Fall also 6€ mehr auf die 160€ und nicht 30€. Ab 800 € sind es wieder 30%.


    Frage : Ist der Betrag ein Netto oder ein Brutto Betrag den der Arbeitgeber Dir auszahlt? Wenn es ein Nettobetrag ist wird bei der Berechnung vom Brutto ausgegangen und dann würden sich mir die 50€ erklären!




    gruß

    Hallo Angela!


    Fordere den Fallmanager auf einen Amtsärztlichen Termin beim Amtsarzt zu machen, umgehend!


    Dämpfe aus benzin und Diesel sind nicht nur toxisch, sie können bei Kindern auch nachhaltige Schädigung des Gehirns bewirken ( dauerhaft ).


    Geh zum Teamleiter und fordere diesen auf Dir die Genehmigung zum Umzug vorab zu erteilen, denn jeder Amtsarzt wird Dich hinsichtlich Deiner ANgaben unterstützen.


    Grade kleine Kinder sehr stark geschädigt werden, das ist wie mit Amalgam-Dämpfen, die gehen durch Haut und Schleimhaut und bewirken im Hirn nicht wieder gutzumachende Schädigungen!


    Erkläre dem Fallmanager das Du ihn persönlich haftbar machen würdest wenn er Deine berechtigten Gründe nicht anerkennen würde und sollte dies der Fall sein jeden Monat zum Kinderarzt und bescheinigen lassen das die Kinder z.B. rote Augen habe, geschwollene Schleimhäute, Allergien!


    Ihr müsst in solchen Fällen viel agressiver sein, es geht um die Gesundheit eurer Kinder Leute!


    Bis der Eigentümer den Mangel behoben hat kann nschon so viel passiert sein, das ist unverantwortlich!


    Gruß

    Jeder ALG II Bezieher kann sich wehren !


    Und Öffentlichmachung ist dazu der beste Weg!


    ich habe nichts zu verstecken und somit mkein Problem damit , soll sich doch die Staatssicherheit, der Verfassungsschutz, minister Schäuble oder sonstwer darüber aufregen und damit beschäftigen!


    Es müssten nur mehr Leute den Mut haben!