Beiträge von Horst GRUNERT

    ARGE im Kreis Heinsberg
    Geschäftsleitung / Rechtsabteilung



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    als ich heute morgen in der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen meinen Fallmanager Herrn xxxxxx bezüglich eines mir noch nicht vorliegenden Bescheides zur Weiterbewilligung der ALG II Leistungen kontaktierte, was für die GEZ Befreiung von entscheidender Wichtigkeit ist, damit zum Monat Juli diese Bewilligung möglich ist (Rückwirkend geht bei der GEZ nicht und demnach wird jeder ALG II Bezieher durch verspätete Leistungsbescheide geschädigt), erfuhr ich dass der Fallmanager sich aufgrund einer Datenschutzrechtlichen Weigerung nicht in der Lage sah meine Akte weiter zu bearbeiten!
    Die Akte sei zudem in Heinsberg!


    „Sie, die ARGE und das geht ganz direkt an die Geschäftsleitung, sollten die Menschen nicht derart verarschen! Man wirft den ALG II Bezieher in der Regel fehlende Qualifikationen vor und begibt sich anderseits durch eine Politik auf ein Niveau, das ich nur als assozial bezeichnen kann, wenn man davon ausgehen muss das man um seine rechtlichen Ansprüche gegen die ARGE zu erlangen nicht nur ein Jura-Studium besitzen muss, sondern darüber hinaus auch noch ein ziemlich dickes Portemonaie, was bekannter Weise keiner dieser Menschen besitzen kann, sonst stünde man wohl kaum im Leistungsbezug.“


    Ich denke mal, der Hinweis ich würde ja mit meinem Verfahren beim Sozialgericht sowieso diesbezügliche Antworten erwarten dürfen, wird durch strickte Weigerungshaltungen bei anderen ARGE Einrichtungen diese anzuerkennen, auch nicht verbessert; und somit ist eine derartige in Aussichtstellung ja auch nicht gerade Erfolg versprechend, aber vielleicht sollte ich einmal durch persönliche Besuche untermauern wie ich die Dinge bewerte da einige Bürokraten glauben, den Menschen die bisweilen länger in Arbeit gestanden haben wie so mancher Fallmanager, Vorhaltungen machen zu dürfen wie ich dies schön längere Zeit registriere und das man mit manchen Menschen nicht so umgehen kann wie es in der ARGE Heinsberg allgemein üblich ist. Vielleicht sollten sich einige Damen und Herren mal etwas mehr Gedanken hinsichtlich der Zielsetzung der Reformen machen, nämlich die sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu schaffen, die den Bezug von ALG II dauerhaft beenden! In den Maßnahmen wird immer nur von Jobs, Praktika und anderem Schnickschnack gelabert, Fakten leute, Fakten zählen und wenn man konkrete Vorschläge unterbreitet, so wie ich in der Vergangenheit habt Ihr keine Kohle übrig!


    So etwas ist nicht nur schlecht, es ist schlicht weg primitiv Vorhaltungen zu machen aber für keinerlei Lösungen ein offenes Ohr zu haben und im Übrigen ist es genau das was die Politik ursprünglich mit den Reformen auch verbessern wollte, mehr Flexibilität und Kreativität, die sich in den Köpfen der Verantwortlichen leider nur auf sparen und sanktioniern zu beschränken scheint oder in sinnlose Förderungen inwestiert wird, wie z.B. denen das ein arbeitslos gewordener Lehrer Bewerbungen erlennen soll dies aber in den Monaten zuvor seinen Schülern als Lehrstoff vermittelt hat und bisweilen besser wie so mancher Dozent darüber bescheid wissen dürfte.



    Gegenwärtig wende ich mich an den stv. Fraktionsvorsitzenden der SPD Hr. Ziegler, weil die vorwahlkämpferische Manipulation aus dem Hause der ARGE Heinsberg mich absolut nervt.


    Auch wenn einige CDU Genossen glauben durch verschärftes Vorgehen auf diese Weise eine zusätzliche Mißstimmung gegen die SPD erzeugen zu können, mit dem Hintergedanken das diese dann evtl. der LINKS-Partei zustreben um dann aus dieser Situation Kapital schlagen zu können, so weis jeder ALG II Bezieher das die Zustimmung aus allen im Bundestag befindlichen Parteien kam und die Reformen eben nicht nur mit den Namen Schröder und Hartz verbunden sind, die darüber hinaus bisweilen ja auch gar nicht schlecht angedacht sind.


    Das Handy-Cap besteht doch in der Umsetzung, da wo studierte Lackaffen glauben alles zu wissen und letztlich in einer Schiene des Obrigkeitsdenkens zu keinen nennenswerten Alternativen kommen, diese aber sind auch ein Teil des Reformgedankens, nur mit der Intelligenz und Umsetzung scheint es in gewissen Institutionen dann doch eben nicht zum Besten bestellt zu sein.


    Selbstverständlich steht mir das Recht des Eilverfahrens zu, aber die ARGE hat auch die Verpflichtung die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit so gering wie eben nur möglich zu gestalten, was ich Angesichts der vielen unnötigen Sanktionen und Restriktiven gegen die ALG II Bezieher allerdings sehr bezweifle, oder ist dies wieder nur ein Trick die in der Bundesagentur für Arbeit angesparten 6,6 Milliarden Euro ersatzweise einzufordern, weil anderenorts ein Minus erzielt wird.


    Meine Datenschutzrechtlichen Bedenken sind absolut berechtigt und wenn die ARGE ebenso gewissenhaft arbeitet wie sie dies Vorgibt dürfte es ebenso wenig ein Problem sein aufzulisten wer in den Bezug diese persönlichen Informationen gelangen würde, dies aber ist nicht der Fall. Sie, die ARGE haben kein Recht eine globale nicht kontrollierbare Vollmacht einzufordern unter der Premisse der Leistungsaussetzung.


    Ich denke, dass es ebenso berechtigt ist, sofern Ihrerseits Bedenken gegen meine Einstellung bestehen, alternativ die Ersatzweise Weiterleistung bis zur gerichtlichen Entscheidung darüber, zu vollziehen.


    Für die Tatsache, das bei einem säumigen, rechtzeitigen Bescheid mir ein Schaden entsteht, da die GEZ nicht rückwirkend eine Befreiung erlässt, mache ich die ARGE für den entstehenden Schaden verantwortlich und werde diese Betrag nötigenfalls einklagen!


    Sie haben jetzt die Wahl mal langsam in die Puschen zu kommen, oder aber mit einer sicherlich unangenehmen Öffentlichmachung meinerseits, mal Ross und Reiter für diese verfehlende Politik nennen zu dürfen!



    Ob Dr. Titel oder Jura-Studium, Ihr seid mir alle eine Nummer zu klein um die Rechte der Bürger in der Form wie dies gegenwärtig im Hause der ARGE Heinsberg insbesondere der Nebenstelle Geilenkirchen praktiziert wird außer Kraft setzen zu können, notfalls fresse ich Scheiße nur um der Öffentlichkeit zu zeigen was sich einige Staatsdiener und Bedienstete des öffentlichen Dienstes glauben gegenüber dem Volk erlauben zu dürfen, und wer das nicht glaubt kann es gerne mal darauf ankommen lassen!



    In Erwartung einer zügigen Bearbeitung verbleibe ich mit nach wie vor freundlichem Gruß


    Horst Grunert



    Ps.: Auch bin ich unter der bekannten Adresse nach wie vor erreichbar, allerdings hat die Anliegerwohnung auch einen eigenen Briefkasten, ebenso wie eine eigene Klingel, aber das sollte eigentlich selbstverständlich sein!

    Hallo AGA 95!
    Im Sinne der Gleichbehandlung und Integration von Behinderten sehe ich die Forderung der ARGE deshalb gerechtfertigt weil jeder andere hier im Forum der ALG II bezieht auch deiser Forderung unetrliegt und bisweilen wird von Menschen erwartet bis zu 2o Bewerbungen im Monat zu belegen.


    Aber man kann es ja auch wie ich machen, stets die gleichen Firmen anschreiben, nach dem ertsen Gespräch findet das der ein oder ander Chef sogar gut und gegen die stetige Wiederholung ist der ARGE kein gesetzliches Mittel gegeben, die haben über alles nachgedacht nur darüber nicht und ob man sich ndann dort verarscht fühlt oder nicht beantworte ich immer mit der Gegenfrage wie wir uns den bei derartigen Forderungen seitens der ARGE fühlen dürfen, das ist doch auch alles Verarschung wenn letztlich bei den 1 € Jobs auf über 1000 Bewerber 2 ganze Stellen als Hausmeister raus kommen in einem Jahr und dies nur weil der Chef persönlich aktiv geworden ist! Das ist doch nur noch lachhaft!


    In jeder EV steht das die ARGE sich das Recht zur Nachbesserung behält wenn Ihre Massnahmen nicht erfolgreich sind, hat denn schon mal jemand diesen Umstand eingefordert ? Ich habe hier im Forum nichts dergleichen vernommen!



    Gruß

    Hallo Kätzchen 35!


    leider nicht richtig Deine Annahme das, wenn man etwas nicht in Anspruch nimmt die ARGE dafür nichts gegen rechnen darf.


    Im Sozialgesetz steht das jeder zunächst einmal aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt zu bestreiten hat. Die Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater sind also eine anrechenbare Größe die die Mutter geltend machen kann und damit ist es Rechtens wenn die ARGE diesen Betrag verrechnet, denn wenn die Kindesmutter diese Möglichkeit nicht nutzt ist es Ihr eigenes Verschulden. Hört sich sicherlich hart an und ist nach meinem Rechtsempfinden absolut assozial. Menschen denen, man fehlende Qualifikationen nachsagt vorhalten das sie sich mit derartigen Bestimmungen zukennen haben, abe rall dies zeigt doch nur eines, es ist nicht sehr weit hin mit der Verpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgern.


    Das ist typisch Intelligenz und kommt nicht zuletzt aus dem Elite Gequassel von Jura-Professoren! Für mich haben da einige Leute ganz dicke Komplexe und da hilft auch kein Beleg eines Studiums irgendwelcher Art. Hier mangelt es einfach am Selbstverständnis für die Allgemeine soziale Verantwortung, die man beim Ego-Wettbewerb um die besten Positionen sicherlich nicht vermittelt bekommt.


    Gruß

    In letzter Zeit stellt man immer mehr fest, das die ARGE'n sanktionieren was das zeug hält, wohl wissend das Gerichtsverfahren bei den Sozialgerichten in punkto Urteil auf sich warten lassen 8-10 Monate so die offiziellen Bearbeitungszeiten!
    Noch krasser ist die Feststellung, das dies trotzt teilweise eindeutiger Rechtslage praktizeirt wird?


    Stellt sich dann die Frage warum das Ganze? Will man die Kosten für HARTZ IV Reformen ins unermessliche treiben? Wird hier eine Propaganda vorbereitet die die Massen des Volkes gegen die Arbeitslosen aufzubringen gedenkt? Wenn Gerichtsverfahren zu lasten der Allgemeinheit gehen und dann eine derartige Praktik dazu führt das der Restbevölkerung diese Kostenbelastung als Folge einer Rot-Grünen Politik verkauft wird, zeigt dies das wir bereits mitten im Wahlkampf stecken.


    Was schadet der SPD mehr und dient der CDU als die Tatsache das potentielle Wähler ins linke Lager abwandern, egal wie das ausgeht, den "schwarzen Peter" wird man der SPD zuschieben, wohl wissend das diese einfach zu dumm ist die Machenschaften eines schwarzen Regierungspartners anzuprangern, denn wer war doch gleich der Initiator dieser Reformen?


    Leute vergesst eines nicht, ob Rot, Schwarz, Gelb oder Grün die zustimmung zu den Reformen kam von allen!!!


    Wenn es der CDU gelingt das Parteigefüge der SPD zu zerschmettern, nur weil ein paar überholte Zeitgenossen immer noch nicht begriffen haben wer da bei den Linken das Potential abgräbt und das dies bisweilen zu Recht geschieht, wird erleben wie eine Merkel-Schäuble Regierung mehr und mehr in die Privatschatullen der Bürger greift.


    Vorschläge wie die einer Zweiten Wahlstimme für die arbeitende Bevölkerung, quasi um einen Stimmenausgleich gegen Rentner und Arbeitslose aufzubauen kommen aus den Reihen der CDU, das sollte man tunlichst nicht übersehen!


    Die Praktiken gegen die ALG II Bezieher sollen sogar von oben als Dienstanweisung bestehen, das ist immer wieder zu vernehmen.


    Wer Sanktionen nutzt um Wahltaktische Vorteile zu ergauneren führt nur eines im Schild, seine Interessen und nicht die des Volkes zu vertreten.


    Vorschläge wie die der 2. Wählerstimme zeigen nur eines, man will irgendwie die Mehrheiten zu seinen Gunsten verändern ohne Gegenleistungen.


    Appropo Sanktionen! Wann kommen die Sanktionen gegen die Rentner? Wann gibt es für das Erreichen eines bestimmten Lebensalters Abschläge in dieser Form?
    Wer o.g. Vorschläge zu unterbreiten wagt, wird doch sicherlich kein Problem damit haben zu erklären, das ein 80, 85, 90, 95 oder 100 Jähriger doch sicherlich nicht mehr in der Lage ist seine Rente voll auf den Kopf zu hauen, wie wäre es wenn mangelnde Beweglichkeit als Sanktionsfaktor für eine bestimmte Altersgruppierung dienen würde und als Solidaritätsfaktor gegenüber den jüngeren Generationen quasi an den Staat als Rückvergütung für ein schönens, langes Leben ergeht?


    Ich kann mir gut vorstellen wie einige kluge Köpfe in der Regierung sich bereits darüber den Kopf zerbrechen, wichtig ist dabei nur wie man die eigenen Pansionen davon unberührt lässt, aber vielleicht hat der Jurist Schröder für die Damen und Herren etwas im Hinterköpfchen, was diesbezüglich auch kriminelle Praktiken legalisiert!

    Hallo Patric 2006!


    Wer bitte hat uns die Scheisse eingebrockt um ALG II ? Mr. Hartz und Mr. Schröder und dann das ganze Dreckspack was sich Volksvertreter schimpft und die, wenn nDu Sie mit Ihren Lügen konfrontierst sich rausreden oder mit Arroganz versuchen Dich als unwichtig ins Abseits zu stellen! Hey leute, die wollen wiedergewählt werden und da muss man die Säcke da packen wo es schmerzt, nämlich an der Stimme die sie brauchen. Seit der letzten Wahl kämpf ich dafür das bei der nächsten nicht wieder das gleiche Pack dran kommt, ich lasse mich sogar selber aufstellen, sichert mir zudem im Idealfall auch noch Rentenansprüche die mir durch HARTZ IV langsam aber sicher genommen werden, mit Scheidung sind das bei mir inzwischen mtl. über 400 € Anspruch weniger!


    In Bayern brauchen über 1500 Städte und Gemeinden einen Volksvertreter der nicht gegeben ist, selbst wenn man da den Job schlecht macht ist es immer noch besser als wenn gar keiner zur Wahl steht.


    Wenn ein Jurist sich etwas auis der Birne quetscht (ala Schröder, bei dem die Alte ja auch ständig reinquatschen durfte) und ein Arbeitserver(t)r(a)eter der sich mit dem Führugnsstil des horizontalen Gewerbes bestens auskennt kann nur eines dabei herumkommen, denn beide wissen wie gef.....t wird.


    Aber das sich Millionen von Menschen diese Scheisse gefallen lassen ist viel schlimmer und das geht leider nur weil alle, aber auch wirklich alle viel zu feige sind auch mal ihre Existenz aufs Spiel zu setzen.


    Ich weis wovon ich rede, habe hier 3 volle Monate gezeigt was ich mir von der ARGE gefallen lasse und im Moment scheint man auf Versöhnungskurs zu liegen, ich kann mich nur wundern. Viele Leute habe ich angeregt selbisges zu machen, gestern habe ich erlebt wie mal einer wirklich das Maul aufgerissen hat in den Büros und die Fallmanagerin mal mit Ihren eigenen Aussagen konfrontiert hat. Man kann sich zwar darüber streiten ob Begriffe wie "Wichser, Arschlöcher oder Dreckspack" dabei zur verbalen Auseinandersetzung gehören sollen, aber wer die Leistungsbezieher als "Unqualifizierte" bezeichnet müsste deren verbales Niveau ebenso kennen und es iost allemale besser man macht den Mund auf, als das man das Maul hält.


    Ich hasse Leute die "arschkriechen, bei allem was sie tun die Kompromissbereitschaft vorne anstellen, denn Kompromisse sind für beide Seiten eine Niederlage, und Fussballspiele mit einem Unentschieden mögen ja spannend sein, bringen aber meist für beide Teams nichts!


    Schröder war ein Rechtsverdreher und Lafontäne mag ein Visionär gewesen sein der mit überzogenen Idealen der Partei geschadet hat, aber in den Reihen beider Regierungsparteien gibts leider viel zu viele Postensicherer, die Guten hauen nämlich dann ab wenn sie erkennen wir prakmatisch das Ganze Geschäft ums Volkswohl tatsächlich betrieben wird. Wer die Fraktion verlässt, wird gekanzelt - da funktioniert das immer nur wir Blödköppe kriegen es nicht auf die Reihe diesen paar Arschgeigen mal zu zeigen wer der Souverän im Staat ist! Manchmal denke ich, wenn ich die vielen Probleme hier im Forum lese, das es viele gar nicht anders verdient haben, wer nämlich nicht kämpft hat schon verloren und an Verlierer werden sich nur die Sieger erinnern, anderen sind sie schnuppe!


    Patric, ich denke egal für was für ein armes Würstchen man sich auch hält, man wird zu keinem Schweinebraten wenn andere die notwendigen Bestandteile beanspruchen. In Deinem Fall heisst es dem Staat zu zeigen das Du bestimmte Ansprüche einforderst und wenn er diese nicht erfüllt dann gibts was auf die (P)Fresse, dann muss man mal das Unrecht öffentlich machen, bei Stern TV, Bildzeitung ect.


    Behinderte in die Gesellschaft integrieren und ALG II abservieren oder wie soll man das in Deinem Fall anderes bewerten?


    Wehr Dich Junge und zwar mal richtig, möchte den sehen der einen Behinderten aus der ARGE mit Polizeigewalt entfernen lässt ohne das dies in der Öffentlichkeit und den Medien Erwähnung findet.


    Manchmal muss man einfach machen, egal was die Masse über einen denkt! Die können ja alle weiter Blind hinter den Leithammeln in den Abgrund laufen.


    Obwohl man mich von Seiten der ARGE nicht mehr vermitteln wollte (Aussage Teamleiter) kam gestern der Fallmanager mit den Worten: " mal alles aussen vorgelassen was bisher war, haben Sie nicht Interesse an ....., da gibt es so etwas wie Einstiegsgeld welches auch über Monate gezahlt wird!" Aha, siehste, geht doch habe ich mir gedacht und da ist es mit gelinde gesagt Wurst wer hier im Forum mein Vorgehen als "sonstwas" bezeichnet.


    Recht hat der, dem es zugesprochen wird und nicht der der es schwarz auf weiss belegen kann!!!


    Gruß


    und hau rein! lass Dir nichts gefallen! Am Ende gewinnst Du und nicht diese Naxen vom Amt!

    Hallo Patric 2006!


    Wie gesagt der Mehrbedarf für Dich ist meines Erachtens vollends berechtigt, die mündliche Aussage des Fallmanagers soll die ARGE Dir schriftlich geben, damit hat Dein Rechtsanwalt dann etwas konkretes in der Hand.


    Im Neuantrag auch auf die ablehnende Aussage aus der Vergangeheit hinweisen, notfalls klar Ross und Reiter nennen.


    Mit den Mehrbedarfsregelungen tut sich die ARGE sehr schwer, es geht zudem das Gerücht um das aus den oberen Etagen die Anweisungen ergangen sein sollen alles was über dem Normalssatz liegt negativ zu bescheiden, ebenso wie die vielen Sanktionen die gegenwärtig zu vernehmen sind, alles um die Kosten zu senken!


    Eine Scheisspolitik wird da auf Kosten der ALG II Bezieher gefahren, aber 7,8% Arbeitslose sind bei der nächsten Wahl auch nur 6,8% Linkspartei-Wähler und die SPD liegt gegenwärtig ja auch am Boden. Freuen wir uns doch schon mal auf Merkel und Westerwelle die uns nach der nächsten Bunsdestagswahl dann gänzlich alle Rechte nehmen, erst dann werden die Leute wach! Das garantiere ich Euch schon jetzt!


    Gruß

    Hallo patric 2006!


    Das Amtsärztliche Gutachten sag doch aus das Du arbeitsfähig bist!!!!!


    4 Stunden täglich, damit bestätigst Du das was ich zuvor geschrieben habe und der Amtsarzt untermauert diesen Bescheid. Du bist demnach arbeitsfähig!


    Und jetzt ist nur zu klären warum die ARGE den Mehrbedarf verweigert?


    Stell den Antrag erneut und berufe Dich auf den Mehrbedarf aufgrund der vorliegenden Behinderung und dem Merkzeichen G.


    Ein Mehrbedarf besteht z.B. durch besondere Gegebenheiten der Abnutzung, oder zum Ausgleich für besndere Aufwendungen um die Dinge des täglichen Bedarfs. Z.B. wenn Du selbst nicht kochen könntest und somit die Hilfe Dritter (Fahrbarer Mittagstisch ect. ) in Anspruch nehmen müsstest.


    Ich frage mich wieso die ARGE diesen Anspruch in Deinem Fall nur bei bestehendem Arbeistverhältnis gewähren würde, macht für mich keinerlei Sinn?!


    Gruß

    Hallo baubt!


    Wenn Deine Eltern zum Anwalt gehen dann sollen Sie Dir gleich ein entsprechendes Schriftstück über den Rauswurf und die nicht vorhandenen Unterhaltsbereitschaft mitbringen, das vereinfacht die Sache nämlich ungemein!


    Damit wirst Du dann auf der ARGE vorstellig und suchst Dir Deine eigenen 4 Wände, ausserdem wird der Rechtsanwalt Deiner Eltern dann bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Unterhalt wohl des öfteren mit der ARGE in Korrespondenz gehen müssen.


    Prinzipell kann ich die Ansichten Deiner Eltern verstehen, finde Piercings und Tatoos auch nicht sonderlich begehrenswert, aber in der heutigen Gesellschaft zählt man ja ohne dergleichen nur noch als Spießer. wie war das denn mit den Nichtrauchern die waren jahrelang auch verpöhnt und jetzt ist es selbst bei den Jugendlichen "In" wenn man nicht raucht.


    Jede Generation muss sich beweisen und will alles besser können und in ein paar Jahren denkst Du vielleicdht mal an den Typen aus dem Forum der Dir grade schreibt und Du erkennts wie unwichtig solche Auseinandersetzungen mit den Eltern im Grunde sind.


    Der Freiheitsdrang von Dir ist das eine und die moralischen Vorschriften Deiner Eltern sind das andere Teil des Übels das dazu führt das man aus dem Nest befördert wird, aber wie bei Vögeln gut erkennbar liegt das in der Sache der Natur und gehört wohl bei einigene Gattungen mehr und bei anderen weniger zum Leben dazu.


    Das Deine Eltern Dir mit 19 Jahren vorschreiben wollen was und wie Du Dich zu präsentieren hast ist sicherlich nur gut gemeint, allerdings kann man sich über die Art und weise immer streiten, wer weis schon was richtig ist?


    Deine Eltern sehen das aus dem Blickwinkel der Erfahrungen, die ja sicherlich auch nicht nur positiv waren und Du siehst es aus dem Blickwinkel der "Selbstbestimmung und Freiheitsdenken".


    In ein paar Monaten tut es beiden Parteien leid und jeder fragt den sich warum man sich sio doof verhalten musste. Prinzipell kann ich es verstehen wie Du über die Einschränkung Deiner Freiheitsrechte und der Persönlichkeitsrechte denkst, aber grade hier im Forum kannst Du sehr viel darüber lesen wie alltäglich diese Problematik ist, und dies gegenüber wildfremden Menschen.


    Ich würde versuchen ein Gespräch mit den Eltern zu führen, in aller Ruhe und mit viel Selbstbewusstsein und Wissen, das Deiner Persönlichkeit nichts anzuhaben ist. Nimm das Piercing für das Gespräch raus, legs vor Dich hin und frag Dich aber auch Deine Eltern ob es das alles wert ist!?


    Viel Erfolg!


    Gruß

    Hallo Lativia!


    Betriebskosten sind für mich all die Kosten die im Zusammenhang mit der Bewohnbarkeit der Wohnung bestehen, was die ARGE Bürokraten darunter verstehen musst Du sie mal selbst fragen.


    Strom muss z.B. aus dem Regelsatz beglichen werden, wenn ich aber Nachsts auf die Toilette muss brauche ich Licht um mich in den Räumlichkeiten zurecht zu finden, das sind dann für mich Betriebskosten oder im Winter die Heizung damit die Rohre nich zufrieren oder es aus gesundheitlichen Gründen von Nöten ist eine gewisse Raumtemperatur zu erzielen, das sind für mich Betriebskosten!


    Warmwasser und Strom aber sind genau die Punkte die die ARGE immer aus den Mietpauschalen ehrausrechnet, weil vom Regelsatz zu zahlen!


    Mit zur Wohnung gehören Dinge wie Müllentsorgungskosten, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom für Hausflur, ect.!


    Ich denke das man die Nebenkosten nur deshalb angehoben wissen will um dann bestimmte Beträge vom Regelsatz beglichen zu sehen!


    Gruß

    Hallo!


    Da kann ich hanabi nur zustimmen! Wenn es für Dich Gründe gibt die Dir das Arbeiten im gegenwärtigen Betrieb unmöglich machen musst Du vorher mal zum Arbeitsamt gehen und die Sachverhalte darlegen und erklären das Du natürlich nicht Arbeitslos werden willst ( weil es für Dich vielleicht lukrativer oder bequemer erscheint nicht zu arbeiten). Ausserdem kann man bei Mobbing oder ähnlichen Verhalten auch mit Gewerkschaften oder ärztlichen Gutachten dem Arbeitgeber ganz schön zusetzen ( wenn der Dich dann von sich aus kündigt, gilt es dennoch die Vorwürfe zu entkräften).


    Wenn man nicht arbeiten will findet sich sicherlich immer ein Grund, aber hier im Forum wirst Du dazu wohl nicht sehr viel Hilfe bekommen!


    Gruß


    Ps.. Einen Anspruch auf ALG II hast Du meinens Wissens deshalb nicht weil Du einen Anspruch auf ALG I hättest, der Dir aber berechtigter QWeise versagt würde. Es wäre ja absoluter Schwachsinn, das Fehlverhalten einerseits zu bestrafen und andereseits aus diesem Umstand einen Rechtsanspruch ableiten zu dürfen um ALG II beziehen zu können!

    Hallo patricia 2006!


    Das ist ja völliger Blödsinn!


    Bei mir läuft gegenwärtig ein Mehrbedarfsantrag wegen der Umgangsregelung mit meinen Kindern und hätte ich eine Arbeit bräuchte ich diesen Mehrbedarf sicherlich nicht so dringend wie gegenwärtig.


    Ein Diabethiker hat doch auch einen Mehrbedarfsanspruch, will man ihm das verwehren wenn er keine Ar beit hat?


    Erwerbsfähig ist jemand der wöchentlich 15 Stunden und mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ob behindert oder nicht!


    Wenn Du also die Bereitschaft erkennen lässt oder noch bessere zu Papier gibst das Du dazu bereit oder in der Lage wärst, wirst Du zunächst in die Kategorie "Erwerbsfähig" eingestuft, deshalb auch oft diese komische Frage auf den ARGE'n ob man sich vorstellen könne bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen.


    Sofern die Vermittlung der ARGE dann nicht erfolgreich ist versucht diese, um die Statistischen Vorgaben zu erfüllen auch schon mal mittels Amtsärtzlicher Untersuchung den Zustand der " Erwerbsunfähigkeit" zu
    belegen, damit würde der Betroffenen in einer anderen Statistik auftauchen.


    Ich denke da Du erkennen lässt das Du arbeiten möchtets, wird der Amtsarzt diesbezüglich nur Einschränkungen hinsichtlich möglicher Tätigkeiten zu Protokoll geben, bei mir war das z.B. das Tätigkeiten verbunden mit Heben und Tragen von mehr als 15 Kg für mich ausgeschlossen sind da bezogen auf mein Körpergewicht die maximal zumutbare Belastung des atrosebehafteten Fußgelenkes 150kg beträgt. trotzdem bleibt man arbeitsfähig, z.B. für sitzende Tätigkeiten. Blinde, Gehörlose und Querschnittsgelähmte sind trotz gewisser Handycaps im Arbeitsmarkt vermittelbar und gelten daher als "erwerbsfähig", dies bleibt man dann solange bis man "erwerbstätig" wird. Warum diesbezüglich dann eine Förderung durch Mehrbedarf gegeben sein sollte und andererseits dies nicht zulässig ist, will mir nicht einleuchten. Ich denke das die Dir gemachte Begründung nicht auf dieser Grundlage als richtig zu bewerten ist.


    Gruß

    Hallo Bine NRW!


    Klasse! Wusste das mit der Urlaubsbestimmung auch und denke das auch oft in den Eingliederungsvereinbarungen festgeschriebene Faktoren nicht rechtens sind, aber da kursiert natürlich auch viel Halbwissen! Vom Gesetz her sollten sich die Fallmanager vielleicht mal etwas mehr an die ursprünglichen Gedanke der Reformgeber orientieren, aber leider versuchen 2 große Parteien gegenwärtig daraus schon Wahlkampftaktisches Geplänkel zu Lasten der ALG II Bezieher zu machen. CDU orientierte ARGE'n hauen uns gegenwärtig ständig eine rein, damit die Betroffenen dann zur Linken übergehen, was ja zum Vorteil grundsätzlicher Wahlkampfaussagen zum Machterhalt gegenüber der SPD führen könnte.


    Man sieht wieder einmal wie sehr man mit Betroffenen auch noch zum eigenen Vorteil umspringen kann ohne das es diesen bewusst wird.


    Gruß

    Hallo Bullymeister !


    Die ARGE wird zum einen den Wert des Hauses ermitteln wollen, darüber hinaus wird Dir auch nach wie vor eine Kostenübernahme für das Wohnen im (dann) Eigenheim zustehen können, je nachdem welcher Wert ermittelt wurde und in wieweit die Größe (die ja bisher auch wohl gegeben war) gleichbleibt.


    Da Dein Vater sicherlich einen Teil des Hauses bewohnt hat wird die ARGE fragen in wieweit Du daraus Kapital schlagen könntest, indem Du diesen Teil veräußerst bzw. vermietest und in wieweit dann Deine Bedürftigkeit überhaupt noch gegeben ist, Du bist ja zunächst einmal verpflichtet den persönlichen finanziellen Rahmen der Dir möglich ist auszuschöpfen bevor Hilfe vom Staat gewährrt werden kann.


    Wichtig iost Deiner Mitwirkungspflicht grundsätzlich nachzukommen indem Du alle Informationen umgehend der ARGE zukommen lässt.


    Es kann natürlich sein das der Wert des Hauses so hoch liegt das Dir keine weitere Hilfe vom Staat zusteht!


    gruß

    Hallo patric 2006


    Du hast mit Sicherheit einen Mehrbedarfsanspruch, ich habe auch eine Behinderung von 70% die allerdings nicht den Zusatzvermerk G enthält, der %-Satz ansich würde aebr für einen Mehrbedarf reichen, da Du im Besitz eines solchen Eintrages bist sehe ich die Angaben von Kätzchen bestätigt.


    Gruß

    Hallo Bine NRW.


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu, derartig fähige Mitarbeiter gab es auch hier in der ARGE, leider, so das Bedauern einiger Betroffener, diese Menschen werden weg befördert, in andere Abteilungen und noch etwas was mir zu Ohren kam, es ist Ziel der ARGE die Menschen in Sozialgerichtsverfahren zu ziehen, zum einen weil viele davor Angst haben und zum Anderen die politisch anders eingestellten zu beackern!


    Wir werden also für politische Vorwahlkampfspraktiken missbraucht!


    Gruß

    Hallo firedragon 70!


    Leider bin ich nicht täglich präsent, ich hätte Di ch allerdings auch auf die Urteilsreihe des AC Sozialgerichts hingewiesen, denn entgegen der auf den ARGE typischen Annahme besteht sehr wohl die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt. Das Problem wird scheinbar als solches in den Raum gestellt um die Antragsteller abzuwimmeln. Allerdings gibt es ARGE'n die da etwas anders vorgehen, sodas man nicht immer gleich ein Jurastudium besitzen muss um seinen Rechtsanspruch tatsächlich zu bekommen. Selbstverständlich stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - nur zu anderen als den auf der ARGE üblichen Arbeitszeiten.


    Auch weis jeder Teamleiter auf der ARGE über die Ersatzweise Leistung nastelle von Bafög bescheid, zumindest was die letzten beiden Semester betrifft denn da besteht ein grunddsätzlicher Ersatzanspruch amstelle von Bafög, wohl auf Darlehnsbasis, aber das ist den Teamleitern bekannt, nur wird jeder Lesitugnbeszieher absichtlicht mit Fehlauskünften abgefertigt. Ich habe diesbezüglich grade ein Schreiben in der Machen an den Stv. Fraktionsvorsitzenden der SPD / Hr. Ziegler, der solche Praktiken nur zu gerne auch öffentlich angeprangert sehen möchte, scheinbar eine herrschende Dissonaz zwische nd den Koalitionspartein wo einer dem anderen auf Kosten der "Kleinen Leute" nix als Probleme bereitet.


    Du hast einen Anspruch auf ALG II auch darlehnsweise und lass Dich nicht zwingen die Ausbildung abzubrechen, sondern bring den Fall vor das Sozialgericht, notfalls per Eilverfahren!


    Gruß

    Hallo mauserle 87!


    Zusammenziehen ist ja ok. aber warum nicht als WG, dann hat Deine mögliche Bedarfsgemeinschaft im Grunde keinerlei Einfluss auf das was Dein Freund (Mitbewohner der WG) als verwertbares Kapital mit in die Bedarfsgemeinschaft einbringen würde, weil er ihr nämlich nicht angehört!


    Gruß