Hallo Black!
Geh mal auf die Seite www. sozialgesetzbücher.de und dann auf SGB III § 1 ist das meines Wissens nach. dort steht, das schlechter bezahlte Tätigkeiten nicht angenommen werden müssen! Dies steht in krassem Widerspruch mit dem was die ARGE'n glauben mit den Menschn machen zu können indem man Vorstellungstermine mit Zeitarbeitsfirmen als Einladung an bis zu 50 Teilnehmer raus gehen lässt und dann dort vor Ort Eingliederungsvereinbarungen hinsichtlich der Äußerungen nach SGB II man müsse jede Arbeit annehmen, sonst drohen Sanktionen oder Leistungsverlust, macht. Weer sich etwas mit der Materie auskenn weis das der Tarif bei Zeitarbeitsfirmen 7,63€ beträgt und damit oft genug der von mir o.g. § zum tragen käme würden die ARGE'n nicht so dreist und einschüchternd auf die Menschen einwirken.
Ein weiterer Punkt ist die Zielsetzung der Reformen, demnach ist es das Ziel durch Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten die Betroffenen aus dem Bezug von ALG II Leistungen zu bringen, allerdings gilt auch das dies auch das der Weg dorthin auch über die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung gehen kann. Das Problem ist, der ARGE zu beweisen das diese Zielsetzung nicht gegeben ist weil z.B. Bekannt ist das Handwerkskammern zwar Vollzeitstellen vermitteln aber wegen der Vermittlungspauschale auf die man dort spikuliert das Arbeitsverhältnis meist nur etwas länger wie 6 Monate dauert, dann nämlich ist die volle Vermittlungsgebühr von insgesamt 2500 € fällig.
Da die Maßnahmeträger immer mehr auch als Vermittler auftreten entsteht automatisch ein Interessenskonflikt und aus Frust über eben nicht entstanden Erfolge werden die Teilnehmer, quasi als Dankeschön dan bei der ARGE denunciert was diese gerne aufnehmen um Kosten zu senken.
Nur wenige wie ich, gehen dann den knallharten Weg vor das Sozialgericht, damit haben ARGE und Maßnahmeträger insgesamt freie Hand beim Handling wie man die Menschen darstellt.
Ich denke das, die Begründung des jahrelangen 400 € Jobs aus Deiner Sicht richtig ist, es ist nur die Frage wie ein Sozial-Richter dies bewertet, mal hat man Glück mal gewinnen die Anderen!
Hoffe das hilft euch etwas weiter!
Gruß