@ Dimicare - Ihr bildet dann zu Dritt eine HG - Du und Deine Mutter vermutlich noch für 1 Jahr eine BG aber mit der Oma zusammen eine HG . Aufgrund Deiner Arbeitsunfähigkeit unterliegst Du ja nicht dem SGB II sondern wohl eher dem SGB V oder SGB X, da Deine Mutter noch 3 Stunden tgl :arbeitsfähig ist kommt für sie wohl das SGB II in Betracht. auswirken wird sich das Verhältnis von HG (Mutter und Du) zur HG Oma wohl nur auf den Mietanteil Grob geschätzt 1/3 - 1/3 - !/3
Beiträge von Horst GRUNERT
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@ Kai N - klar steht das im Leistungsbescheid wenn Miete oder sonstige regelmässig wiederkehrenden Leistungen mtl. von Deinem Bedarf einbehalten oder überwiesen werden. Die Umzugsbewilligung, als auch die Wohnungsrenovierungskosten, sowie die Kosten für das Umzugsunternehmen und auch die Kaution ergehen aber auch in einem diesbezüglichen Bescheid, selbst wenn Du den Umzug privat durchführst und hierfür eine Pauschale erhälst stehen da die Km und die 0,19 Cent für jeden Km drin , dann weiste doch auch wo Du die Kaution die Dir bewilligt wurde zu finden ist, schau einfach mal genau hin ! - Nur einen Extra Bescheid zu erstellen das die jetzt an Deinen Vermieter ergangen ist werden die bermutlich nicht auch noch zu Papier bringen das wird dann wohl lediglich eine Position in Deinem Gesantbescheid zum Wohnungswechsel ausmachen! Sei froh wenn man dann da nicht schon direkt eine Rückzahlunhsvereinbarung geltend macht, sollte man vielleicht zukünftig grundsätzlich machen ! Um bei einer nochmaligen Antragstellung nicht in solche Diskussionen zu verfallen wie wir sie hier heute Abend haben! Du wirst vielleicht auch eine 2. Mietkaution bekommen , wäre ich dann aber Dein SB würde ich Dir die Monat für Monat von den Regelleistungen abhalten, nicht aufgrund Deiner nicht vorhandenen Mitwirkungspflicht dafür Sorge zu targen das diese zurück erstattet wird, sondern aus der Fürsorgeverpflichtung Dich als Hilfsbedürftigen mit dieser Tätigkeit nicht zu überfordern !
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muss in einem Bescheid festgehalten sein.
die Erstellung eines Bescheides kostet ungefähr 25€ !!! Kai willst Du das jeder ALG II Bezieher in Deutschland wegen Deiner Betrachtungsweise zukünftig mit diesen Kosten belastet wird nur weil alles in einem Bescheid erfolgen muss/aus Deiner Sicht soll !??? Die lynchen Dich wenn die rauskriegen das das auf Deinem Mist gewachsen ist ! Und ich bin mit dabei
Das steht in der Akte und im PC und das reicht!
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Kai N - Du wirst nicht umsonst als Hilfebedürftiger betitelt - das Amt hilft Dir wo es geht, also auch bei der Überweisung - vielleicht weil Du grade kein eigenes Konto besitzt! Aber es handelt in Deinem Interesse und in Deinem Interesse sollte es dann auch liegen jemanden der Dir hilft nicht in Haftung für etwas zu nehmen was Du im Grunde zu tun hast! Ist bei einem Ersten Hilfe Einsatz am Unfallort auch so, da wird der Helfende auch nicht vor den Kadi gezerrt wenn er beim Leisten der Ersten Hilfe etwas falsch macht, der Betroffene darf sich vielmerh drüner freuen das ihm geholfen wird, selbst wenn dies zu einer sagen wir mal Quershnittslähmung geführt hat! Ist nun mal so, ohne seine Hilfe könnteste ja auch Tod sein als der dem geholfen werden musste und so ist das auch mit dem JC - sei froh das sie Dir die Arbeit abgenommen haben, ohne Konto und ohne Zeugen sagt sonst Dein Vermieter : Jung hab ich nie von Dir gekriegT!
Ätsch !!
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@ Kai N - stell Dir mal vor das wäre so das das JC nur weil es Überweisungen in Deinem Auftrag tätigt dann einen Rechtsanspruch gegen den Empfänger bekommt und Du lässt die nächsten 3 Monate Deine LV die ja vielleicht schon richtig gut angespart ist, sagen wir bis zur Freigrenze, vom JC dort zut Versicherung überweisen und das JC könnte dann den Zugriff durch die Überweisung beanspruchen
: D dann lass mich bitte Dein Sachbearbeiter sein !
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Aber der Mieter hat die Mietkaution nicht erbracht, nicht überwiesen, nicht gestellt.
eben doch Du wolltest beim JC doch die Umzuhsgenehmigung und die Mietkaution also hast Du Dich dann als leistungsbezieher auch um alles zu kümmern, Mitwirkungspflicht nennt sich das !
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sorry - hier erfolgte grade eine Fehlermeldung des Forums : Nur alle 30 sec. einen Tread einstellen zu können, jetzt haben wir den Salat jetzt ist er doppelt
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@ Chico - es gilt aber nicht immer die Grenze von 1050€ dies kann wenn beruflich notwendig und existenssichernd auch durchaus höher liegen, Beispiel : Ein ADM Aussendienstmitarbeiter muss mit <Spesen und Reisekosten in Vorleistung gegenüber dem AG gehen oder für seine berufliche Tätigkeit auch besondere Mehraufwendungen für Bekleidung erbringen!
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@ Chico - es gilt aber nicht immer die Grenze von 1050€ dies kann wenn beruflich notwendig und existenssichernd auch durchaus höher liegen, Beispiel : Ein ADM Aussendienstmitarbeiter muss mit <Spesen und Reisekosten in Vorleistung gegenüber dem AG gehen oder für seine berufliche Tätigkeit auch besondere Mehraufwendungen für Bekleidung erbringen!
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Was ist denn das für ein Quatsch ? Hast Du nun einen 400€ Job oder nur eine Hinzuverdientmöglichkeit bis zu 400 € ???
Bei letzterem sieht es unter ALG II so aus das 100€ Freibetrag auf das Einkommen gelten und dann für den Betrag dadrüber ein Eigenbehalt von 20$ verbleibt - wenn die 176 € alles an Einkommen sind dann wird Dir beim ALG II ein Betrag von 60,80€ abgezogen das sind die 80% von den restlichen 76 € die über die 100 € hinaus gehen, die zieht Dir das Amt vom Regelsatz ab !
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Meine Pflegebedürftige mutter zieht bei mir und meinen kindern mit ein
und wie wird die Pflege erbracht !? Von Euch ? Entstehen da Kosten ? Wird euch für die Pflege etwas erstattet ?
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Kündigen könnte der Noch-Hausbesitzer nur im Falle des Eigenbedarfs, allein der Verkauf des Hauses beendet kein Mietverhältnis, d.h. der Käufer muss die Mieter mit übernehmen und könnte dann ggf. seinerseits bei Eigenbedarf kündigen.
soweit alles richtig, was die Kündigung des gegenwärtigen Hausbesitzers betrifft, der neue Hausbesitzer kann aber nicht so ohne weiteres auf "Eigenbedarf" kündigen das sei hier noch ergänzend erwähnt, denn ihm ist vor dem Kauf des Objektes bereits bekannt das hier ein Mietverhältnis besteht und dann zu kaufen und in der Folge auf Eigenbedarf zu kündigen das geht leider auch nicht, zur Not muss er auf den Erwerb der Immobilie verzichten. Man stelle sich nur mal vor Vater und Sohn wollen auf diese Weise einen Mieter aus dem haus raus haben dann verkauft Vater an den Sohn für 1€ plus Notar-Kosten das Haus, dann könnte der Sohn ebenso auf Eigenbedarf hin kündigen, so einfach ist das dem Erwerber aber nicht gemacht diesem ist das Mietverhältnis bekannt und er übernimmt so gesehen, wie bereits auch schon erklärt, die Verbindlichkeit "Mieter" und muss das Mietverhältnis fortführen, sohar zunächst zu den gleichen Konditionen!
ZitatGwain, LÖL es geben aber Jobcenter die Übernehmen die, und schließen KEIN Darlehen ab. !!
Auch das stimmt, allerdings hast Du ein Problem wen Du dann ausziehen und für die neue Wohnung eine Kaution haben möchtest, dann sagt das Amt in der Regel : lassen sie sich die Kaution von Ihrem jetzigen Vermieter zurück erstatten ! Was ja formal richtig ist, leider sieht es aber in vielen Fällen dann auch so aus das es Vermieter gibt die dann in der Folge diese einbehalten weil sie plötzlich Mängel finden und dann ist nichts mehr mit Zweitem Darlehn für eine Zweite Kaution !
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Mit dem Gehalt und dem Kindesunterhalt käme ich mit meinen beiden Kindern dann auch finanziell prima alleine zurecht.
also mal ganz provokant gesagt: Wozu brauchst Du dann Hilfe zum Lebensunterhalt !=
Ich will Dich hier mal zu Nachdenken bewegen, meinst Du wirklich das man ohne Lebenspartner so viel besser dran ist, grade was das finanzielle angeht, höre ich das immer wieder und wenn der Schritt dann Richtung Scheidung einmal gegangen ist, stehen die Alleinerziehenden Mutti's dann da und erklären sich gegenseitig wie optimal und gut das jetzt alles läuft und Zuhause schlagen sie dann die Hände vor den Kopf und weine sich verzweifelt bei Ihren kleinen Kindern aus die sich dann als "Schuldige" für die Trennung der Eltern sehen! So wie in Deiner Situation ist es doch viel öfters in diesem Land wie man glaubt. Alkoholabhängig, ich habe das als Kind selbst erlebt weil mein Stiefvater täglich ne Flasche Korn und ne Kiste Bier weg gezogen hat, ist ziemlich übel, für den Rest der Familie, die Selbstmorddrohungen gehören zudem fast immer dazu, und den Partner zur Suchtberatung zu bewegen ist auch meist hoffnungslos. Aber warum gleich Scheidung !? Schalte das Jugendamt ein und bitte um Hilfe und versuche auf einem Termin mit dem Kindesvater unmissverständlich klar zu machen das er sich in Behandlung zu begeben hat - Letzte und einzige Chance, entweder er nutzt diese oder es ist aus! Mein Stiefvater wurde 3 mal rückfällig, das letzte Mal war dann sein Tod.
Es gibt zwar in der Phase der Trennung eine grundsätzliche Unterhaltspflicht, aber die ist auch beiderseitig auslegbar, wobei ich glaube das dies dem Kindesvater ohne Anwaltliche Hilfe nicht gelingen wird dies Dir gegenüber geltend zu machen, aber vorsorglich sei auch mal auf diesen Umstand hingewiesen!
Ansonsten wird vom Job-Center der Unterhalt vom zu Leistenden auf jeden Fall eingefordert und als Vorschuß geleistet, die Kommune klagt dies in der Regel ein !
In diesem einen Jahr der Trennung besteht also immer Unterhaltpflicht gegenüber dem nicht leisten könnenden Lebenspartner! Alkohol ist eine Krankheit und demnach könntest Du selbst auch in die Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner geraten! Das wird oft nicht berücksichtigt, ist auch nicht sehr wahrscheinlich aber wenn sich der Kindesvater in Behandlung begibt und die Kindesmutter wieder in Arbeit kommt, könnte dies durchaus daraus erfolgen! Die Emanzipation macht's möglich!
Bei den kirchlichen Einrichtungen gibt es zudem Familienberatungsstellen, vielleicht solltest Du dort erst mal mit einem Psychologen über die Situation vor Ort sprechen und den Lebenspartner dann zu entsprechenden Besuchen bewegen!Zitatin dem unser Gemüse angebaut ist. Das spart Ausgaben im Einkauf
zur normalen Arbeit wird sich dafür dann auch nicht mehr die Zeit finden wie man dies im Moment mit 2 Personen vielleicht gebacken bekommt.
Scheidung ist zunächst scheinbar immer der einzige Weg, dann hätte man aber eigentlich auch nie heiraten sollen denn zu Beziehungen gehören Krisen und deren Bewältigung. Was für die Erwachsenen zunächst als einzig richtiger Lösungweg erscheint sollte man aber auch immer aus Sicht der Kinder mit betrachten, gilt für beide Elternteile !
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Nach der Gerichtsverhandlung stehen mir nun 2 Möglichkeiten offen, entweder meine Freundin gibt die Auskünfte, oder sie schreibt an das Jobcenter das sie keine Auskünfte gibt und mein ALG II wird aufgrund fehlender Bedürftigkeit abgelehnt da ich meine Mitwirkungspflicht nicht erfülle
@ haggy - wenn ich schon lese Freundin, dann frage ich mich immer warum man schon so dumm ist das Amt auf die Möglichkeit einer Zweierbeziehung hinzustoßen, nur sehr selten wird hier in diversen Treads das Wort Mitbewohnerin gwählt ! Ganz ehrlich bei soviel Dummheit haben es die Betroffenen auch gar nicht anders verdient als in die Mangel genommen zu werden. Und wenn ich hier immer von nur 2 Lösungen lese, lieber haggy , da gibt es noch ne ganze Menge mehr Möglichkeiten! Z.B. das Deine Mitbewohnerin dem Amt einen anderen lebenspartner präsentiert udn damit ausgeschlossen werden kann das bei euch eine eheähnliche Gemeinschaft besteht - erkundige Dich doch mal wer noch dieses Problem in Deinem Umfeld hat dann bist Du plötzlich mit desen Mitbewohnerin leiert und er mit Deiner - in Zeiten wo Paarchen den Partnertausch in Swingerclubs praktizieren müsste das doch in anderen Bereichen auch möglich sein ! Und schwupps ist da gar kein Problem mehr !??? Denken, Leute einfach mehr denken !
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@ Kai N - die besteht schon nicht mehr mit dem Abschluss der ersten Ausbildung ! Bei Abruch der ersten ausbildung kann es noch Gründe geben und auch bei einer weiterführenden Ausbildung, wenn die abgeschlossene Ausbildung als Fachbezogen anerkannt wird - bei Dir z.B. wäre das vor dem Studium eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gewesen ! Hier wird aber grade von einer Zweitausbildung geschrieben!
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@ Ceopard
ZitatEs ist ihre zweite Ausbildung, ihre erste hat sie anfang diesen Jahres abgeschlossen.
Ihr seit echt Kings - schön das auch schon mal zu erfahren denn das ändert auch gleich wieder eine ganze Menge! Denn damit sind die Eltern im Grunde aus der Unterhaltsverpflichtung raus! Aber blos nichts davon hier erwähenn!? Sowas sind aber Fakten die relevant sind denn, jetzt besteht in der Tat ein Leistungsanspruch aber nicht nur auf ALG II sondern auch auf Behebung dieser Bedürftigkeit das Ausbildungsgeld könnte jetzt vermutlich sogar als Einkommen der BG einbezogen werden ! Auf jeden fall muss das dem JC mitgeteilt werden denn damit wird die Bedürftigkeit der BG tatsächlich auch auf die Lebensgefährtin umgeleistet, meldet Ihr das nicht begeht Ihr vorsätzlichen Leistungsmissbrauch !
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die Junge Frau ist mit 23 schon lange Volljährig und kann über ihr Leben alleine Entscheiden.
auch richtig, nur ändert das an der Unterhaltspflicht ja solange nichts bis sie diese erfolgreich abschließt, abbricht oder als Hilfsarbeiterin Ihren Lebensbedarf selbst bestreiten kann! Ist vom Gesetzt auch nur so gewollt, damit man nicht noch neben der Ausbildung für den Lebensunterhalt eine weiter Arbeit annehmen muss! Sie kann sich ja zudem für alles mögliche entscheiden, nur nicht dafür eine Hilfebedürftigkeit bei Ihrem Freund zu erzeugen die nicht gerechtfertigt ist. Wenn Deine Ausführugnen stimmen würden, könnte sie ja auch die Ausbildung abbrechen und sagen wir es mal ganz krass, "Anschaffen gehen" mal unabhängig von der Rechtmässigkeit einer solchen Forderung, denn sie muss dann ebenso wie Ihr Freund alles mögliche tun um die Hilfebedürftigkeit abzuwenden, denn ein Leistungsanspruch besteht ja erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind mit denen man noch den Lebensunterhalt sichern kann, darauf beruht ja auch der Anteil der jungen Frau den sie bei den Eltern stellen soll !
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Ich bezweifle, dass da jemand überhaupt intellektuell in der Lage ist, neue Eerkenntnisse aufzunehmen, geschweige denn sie zu verarbeiten und daraus zu lernen
wir lernen bekanntlich bis zum Tod nie aus!
Gawain, was hast Du den grade getan ? Auch gelernt das es Dinge gibt die Du nie für möglich gehalten hast, oder !? Warum dann so pessimisstisch !?
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt !
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ist auch dort ihre Meldeadresse. Und nicht mehr die Eltern.
soweit okay - was aber nichts an der pflicht der Eltern am Unterhalt ändert, gilt egal wo sich das Kind befindet und bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis sie selber vom Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten kann ! Aber eben nicht auf Kosten des freundes oder seiner Zahlstelle also dem JC ! Hoffe jetzt ist alles klar 1
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Was ist das ? Eine Bedarfsgemeinschaft.
@ Kai N - richtiiiiig ! Und deshalb wird sie ja auch mit im Leistungsbescheid berücksichtigt, Ihren Anspruch aber bitte an das Postfach der Unterhaltspflichtiugen Eltern ! Jetzt müsste es doch klickern, oder !? Der Junge Mann bekommt alles vom Amt die Junge Fra bekommt alles von Papa und Mama - also teilen sich beide die Kosten und das Einkommen, leider mit dem Nachteil das dies zu Lasten des jungen Mannes geht ! -
So lernt der schon mal fürÄs Leben das Frauen nur Geld kosten !"
(an Alle Emanzen, -ich geh ja schon in Deckung!)