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Folgendes muss ich wohl noch ergänzen, der Sohn, der mit in unserer Wohnung lebt, ist berufstätig, leider nur als Leiharbeiter und verdient dementsprechend im Durchschnitt 1000 Euro netto, eher noch weniger
- Mit dem Einkommen kann Dein Sohn auch für seinen Lebensbedarf selbst sorgen, er stellt somit eine eigene BG da, dies wird öfters noch von den SB's auf den JC anders gesehen wenn sie noch recht neu auf dem Posten sind, daher ist ein Wohnen mit den Eltern zusammen nur als HG zu bewerten. Ein Bekannter von mir bewohnt mit seinen Eltern ein Haus, ihm habe ich damals dazu geraten eine zweite Klingel einen extra Briefkasten und im Eingangsbereich eine weitere abschließbare Tür zu den Wohnräumen der Eltern einzubauen. somit gibt es nach dem Eingang einen gemeinsamen Flur aber 2 völlig unabhängige Wohnbereiche. Der Vater ist inzwischen aufgrund einer Krebserkrankung in Rente und der Sohn stellt eine eigenständige BG da, überlegt mal ob das bei eurer Wohneinheit auch möglich ist! Ne Herdplatte und ein Kühlschrank sind sicherlich in den Räumen ebenso unterzubringen, Geschirr wird im Bad gespült! Wäsche im Waschsalon oder gegen Zahlung auch anderweitig gewaschen, z.B. im Keller mit Waschmaschiene für jede Mietpartei!
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Abschließend kann ich nur sagen, nicht, dass man als chronischer Schmerzpatient genug gestraft ist, muss man sich noch (fast) Sorgen um das nackte Überleben machen...Du bist Deutschland!
- Falsch - muss heissen, Du warst Deutschland, bist nur noch nicht Tod, so ist es doch letztlich! Kann Dich gut verstehen, jeden Tag ein angeschwollenes Fußgelenk in dem es sticht! 