Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Gawain

    Zitat

    , dem Jobcenter erst am 1. Juni schriftlich und freudig mitzuteilen: "Hey Leute, ich habe seit heute eine Arbeit!"

    - und Du glaubst das Du damit dem unberechtigten Leistungsbezug vom 01.6-30.06 entgehen kannst ??? Der bleibt bestehenden ALG II wird ja im Vorab gezahlt also am 31.5. für den Monat Juni und der muss zurück gezahlt werden !!! Wennman am 01.06. zum JC läuft und das ankündigt macht es nur Sinn die Arbeitsaufnahme zum 01.07. zu erklären, nur dann muss man einen Weiterbewilligungsbescheid ab 01.07 beantragen oder das Einstiegsgeld für den Monat Juli - fakt ist ALG II wird zurück gefordert für den Monat wo man in Arbeit kommt, da ab TAG X immer eine nicht mehr bestehende Bedürftigkeit erklärt wird ! Auch wenn man Aufstocker werden sollte!

    Zitat

    wir haben in der Vergangenheit eigentlich angenommen, dass es doch egal ist, wer in der Familie (Eigentümergemeinschaft) was vom Kredit tilgt.

    Zunächst einmal hat Gawain da alles wichtige schon zu gesagt, mir ist nur aufgefallen das Du Eingangs von den 3 Kindern Deiner Frau sprichst die Eigentümer sind andererseits aber hier im Zitat erklärst wie Ihr euch das so gedacht habt - dabei fällt mein Augenmerk auf Eigentümergemeinschaft ! Wenn Ihr dieser nicht angehört also weder Du noch Deine Frau dann seit Ihr nur Mieter in einem Haus !


    Bezüglich der Mietwohnung besteht ansonsten eine HG also keine WG mit dem Sohn der würde er auch ALG II beziehen müssen dann aber als eigenständige BG, genau wie Ihr auch aber eben als Paar, zu bewerten ist. Somit muss er einen Mietanteil an der Wohnung leisten und die eigene Versorgung sollte von ihm ebenso sicher gestellt sein! Er darf euch diesbezüglich auch nichts zufließen lassen denn das wird oft bei einer HG unterstellt . Es wirtschaftet quasi jeder für sich in der HG - ähnlich wie in einer WG - aber halt mit verwandschaftlichem Bezug! Hast Du denn alle Möglichkeiten unter ALG 1 ausgenutzt - z:B. Zeiten des ALG 1 Bezuges mal abgescheckt ob da nicht sogar noch ein paar Monate länger drin sind !?


    Am besten Mietverträge machen, a) mit der Eigentümer Gemeinschaft und b) mit dem Sohn in der Haushaltsgemeinschaft! ansonsten alles andere was Gawain da bereits gepostet hat beachten!

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    Dadurch das sie das erste Gehalt am 03.07. erhält keine Rückzahlung von Hartz IV aus 06.

    FALSCH - nochmal liebe Leute! Zunächst einmal ist, mit dem Tag der Arbeitsaufnahme kein Leistungsanspruch mehr auf ALG II gegeben - deswegen gibt es ja das Einstiegsgeld - oder warum sonst verlangen die JC zunächst einmal das man den AG auch um einen Vorschuss bitten kann !??


    Das ist zwar im Real Life völlig unlogisch das ein AG jemanden einen Vorschuss leistet - aber von den JC wird dies doch oft genug genau so gefordert und erst wenn das nicht gegeben ist können andere Mittel bewilligt werden ALG II ist dann wenn man eine Arbeit antritt nicht mehr gerechtfertigt ! Punkt aus Ende !!! Haben wir hier doch oft genug erlebt, also ist das ganze hinten dran Gehänge von Zuflussprinzip völliger "Nonsens" Sollte jemand in dieser Phase weiterhin den Vorschuss von ALG II nutzen kommt sowieso eine Rückforderung und das völlig zu Recht ! Das hat überhaupt nichts mit Bewilligungszeitraum ect. zu tun das sind zwei völlig unterschiedliche Partys auf denen Du hier grade herum tanzt lieber Kai N !


    Und zu Deinem Vorsteuer - Märchensteuer Aiusführungen, ich bin seit über 30 Jahren Kaufmann und war auch eine Weile zweigleisig nebenher Selbstständig. Zum einen wiederholst Du im Grunde das was ich eh schon geschrieben hatte, wobei Du Eingangs da bei mir einen Fehler reininterpretierst und zum anderen vertrete ich auch die Ansicht das eine Anrechnung als Einkommen nicht in Betracht kommen sollte, anders als bei einer Einkommens oder Steuererklärung, denn bei letzteren wird ja finanztechnisch erst der Abschluss eines Jahres ermittelt! Weis also überhaupt nicht was Deine beiden letzten Beiträge dann noch sollen, zumal Du etwas bestätigst und dann wieder mit dem Popo umrämpelst bzw erst etwas als nicht richtig darstellst und es dann nur anders verpackst! Was denn nun, waren das heute ein paar Bierchen zuviel im Wahlkampfzelt ?


    Zu den SB's - mein Gott, wären die creativ und risikofreudig wären sie in der freuen Marktwirtschaft, sind sie aber nicht und scheinbar vermittelt Schule und Uni leider wohl auch nicht das gesamte Spektrum das notwendig wäre um Menschen insbesondere ALG II Bezieher umfassend und vor allem richtig beraten zu können was das Thema "Selbstständigkleit" betrifft, die kriegen ja noch nicht mal die Reformen hin und schaffen Arbeitsplätze die dem Anspruch aus selbigen gerecht würden. Ich sehe das immer so: Ich bin Kaufmann und verkaufe mich über Leistung, Wissen und Können und das JC macht selbiges und verkauft mich mit mehr Rabatt - sprich Eingliederungsbeihilfen die man dem AG anpreist und das letztlich auf meine Kosten! Wenn einer nur mehr Rabatt geben kann ist er noch lange nicht der bessere Kaufmann denn er mindert den Rohertrag und damit den Gewinn ! Es geht dann nur zu meinen Lasten und nicht zu denen des SB! That's Real Life!

    @ Sandini - Der Bewilligungszeitraum besagt nur eines, nämlich die Zeitspanne in der ein von Dir gestellter ALG II Antrag gültigkeit hat! Rein theoretisch hat nämlich jeder Leistungsbezieher eigentlich die Pflicht Monat für Monat einen Antrag auf ALG II zu stellen - da dies aber zu einer Flut von Anträgen führen würde und die Effizienz dann sicherlich auch nicht mehr gegeben ist haben die JC eine 1/2 Jahresfrist für die Antragstellung eingeführt. Diese Zeitspanne ist wohl deshalb so gewählt weil dann keine zu hohen Summen auflaufen wenn unberechtigter Leistungsbezug vorliegt. Man stelle sich vor ein LB müsse für 5 Jahre Leistungen zurück zahlen weil diese unberechtigt bezogen waren und könnte das nicht dann gäbe es in einem Gerichtsverfahren sicherlich irgendwann einen Richter "lacki" (das musste jetzt sein) der entscheidet das an dieser hohen Rückforderung eine Mitschuld des JC besteht und somit der Kläger nicht mehr im vollen Umfang leisten muss! Und damit wäre gegenüber den Steuerzahlern dann eine Schuld der Steuerverschwendung gegeben ! Ein Ablauf des Bewilligungszeitraumes steht somit in keiner Weise im Bezug zur Arbeitsaufnahme a la Kai N - sondern besagt nur das mit Ablauf des 30.06. in Deinem Fall einen Weiterbewilligung im Raum steht, der Du nachkommen solltest wenn Du Leistungen über den 30.06. hinaus benötigst, z.B. auch als Aufstocker ! - Heisst wenn Du mit dem Verdienst nicht den Regelbedarf erzieltst um Dein Leben bestreiten zu können!

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    Deswegen immer so weit es geht am Ende des Lesitungsbezug zu Versuchen eine Arbeitsstelle zu Erhalten, und in dem Monat seinen ersten Lohn zu Erhalten, wo keine Leistungen mehr in Anspruch genommen werden.

    Leute, Leute - was für ein Müll an Empfehlungen !!!


    Zunächst einmal folgendes: ein solcher Vorschlag würde bedeuten das man seinen Leistungsanspruch verliert weil man sich zuvor nicht bemüht. dazu ist man aber grundsätzlich verpflichtet und nicht erst zum Ende des LB's !!!


    Dann ist man grundsätzlich nicht mehr Leistungsbezugsberechtigt ab dem Tag wo man in Arbeit geht, hat das Zuflusprinzip so gesehen schon mal keine Bedeutung mehr! Das Beispiel am 01.06.in Arbeit zu gehen bedeutet somit nichts anderes als Bauernschläue und sich selber austricksen denn ob man am 31.6 oder 01. oder 5.7. dann Lohn bekommt ist unerheblich hier liegt dann nämlich ein für den Monat Juni unberechtigter Leistungsbezug vor, Zuflussprinzip hin oder her er wird auch nicht dadurch legal oder sagen wir besser berechtigt wenn der erste Lohn dann erst nach dem 31.6. auf dem Konto eingeht !!! Hier gilt vielmehr folgendes: Da ALG II immer im voraus gezahlt wird ist der Leistungsanspruch schon ab dem 01.06. nicht mehr gegeben und ist zurück zu zahlen ! Jetzt kann der ALG II bezieher natürlich sagen und wovon soll ich bitte den ganzen Monat leben oder zur Arbeit kommen und da besteht dann die Möglichkeit nach SGB II §16b mittels eines Antrages auf Einstiegsgeld - was in der Regel nicht Rückzahlpflichtig ist, im Gegensatz zur einer ALG II Überzahlung; den bisherigen Leistungsanspruch noch für den Monat Juni dem ALG II Bezieher auf diese Weise zu gewähren ! ---- Also ist der Rat mit dem Tricksen lediglich eines wert, nämlich nichts!!!
    Schön das man so creativ ist, aber es ist völlig überflüssig undes wäre viel besser würde man die SB in den JC dazu bekommen sie würden Ihrer Verpflichtung nachkommen, die Leistungsbezieher besser aufzuklären!


    Und noch eine Aufklärung! Vorsteuer und Mehrwertsteuer sind ein und dasselbe: Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer die mir ein Lieferant in Rechnung stellt wenn ich bei ihm Kunde bin und die bedeutet Finanztechnisch ein Minus (sprich eine Guthaben-Einnahme auf die von mir zu zahlende Mehrwertsteuer) Mehrwertsteuer ist die von mir in Rechnung gestellte und an die Finanzbehörde abzuführende steuerrechtliche Leistung und gegenüber dem Finanzamt kann ich beides geltend machen! Da in der Regel die Ausgaben nicht höher sein sollten wie die Einnahmen, ergibt sich fast immer eine Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzamt! Auch erscheint es mir nicht rechtens, das eine Vorsteuerrückerstattung vom JC als Einnahme zu bewerten ist, denn aus den Einkäufen/ Anschaffungen erwächst zu einem späteren Zeitpunkt eigentlich immer eine Ausgabe (sprich Mehrwertsteuerleistung) und die berücksichtigt das JB doch auch nicht !


    Was das Gerichtsurteil betrift so muss man eines sehen, da man sein Gehalt ja immer für den geleisteten Zeitraum erhäglt und davon dann den Folgemonat bestreitet ist eine Einberechnung bei einem ALG II Antrag auch richtig, weil ja im Grunde zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Bedürftigkeit gegeben war, wäre das Gehalt präsent gewesen!

    Zitat

    Hiervon gingen Kindergeld und UVG ab, ebenso Miete und Strom ( € 789)


    Strom 75€
    Miete 350€
    KGeld 180€
    UVG 184€
    ___________


    789€ hat Gawain wohl richtig addiert !


    Das ergibt dann einen Betrag von 230,80 die vom Amt noch zu überweisen wären !

    Hallo Alfie: lies Dir mal den Link zu Deinem Bedarf und Mehrbedarf durch, zudem was davon abgezogen wird und vergleiche ob dies auch so praktiziert wird!http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alleinerziehend998507.php
    des weiteren hier noch ein Link bezüglich der Versorgung:http://www.bild.de/ratgeber/kind-familie/boese/regelsatz-3-euro-am-tag-kind-gesund-satt-10624556.bild.html


    Wie sieht es bei Dir mit den Zusatzleistungen aus ? Was wird abgezogen ? Was wird noch von Deinem Regelsatz abgezogen ? erhältst Du die Freigrenzen, z:B. bei einem 400€ Job ?

    @ Manu33 - so wie Gawain es schon geschrieben hat wird es wohl sein, denn man muss wissen, zwecks Bearbeitung Deines Widerspruchs wird in vielen Job-Centern die Akte übersandt, heisst der SB hat einige Tage im Grunde nur den Überblick, der in seinem PC festgehalten ist, da muss aber noch nicht die Entscheidung der Widerspruchsstelle enthalten sein, denn das erfolgt nicht automatisch per Datenübermittlung sondern muss vom SB dann vor Ort in seinem PC vermerkt werden. Diese Umständlichkeit, des Nichtzugriffs von den Sachbearbeitern der Widerspruchsstelle auf die Akten der LB schafft nicht nur einen Mehraufwand an Arbeit und sichert in der Verwaltung im Grunde völlig überflüssige Arbeitsplätze weil uneffektive Arbeitsabläufe sondern dient im wesentlichen der Einhaltung des Datenschutzes! In der Verwaltung stellt man so sicher das der Arbeitsplatz erhalten wird. Ist das gleiche mit dem kopieren von Unterlagen an einem zentralen Platz, Scanner an jedem Arbeitsplatz sollen angeblich teurer sein und die Programme sind zudem auch nicht darauf ausgelegt ! Peinlich aber wahr - und in der freien Wirtschaft undenkbar!


    Aber der Steuerzahler hat's ja und die Notwendigkeit kann man dann immer auf die vielen ALG II Bezieher abwälzen! Effizienz ist in der öffentlichen Verwaltung noch nie ein Thema gewesen !

    12165 € Rückzahlung und eine Veruteilung wegen Betruges, dies muss ein Kölner Millionär und Immobilien Investor mit Finca auf Mallorca nun als Quittung für jahrelangen unberechtigten ALG II Bezug hinnehmen.


    Es sind also nicht immer nur die faulen, unqualifizierten, sich durchschnorrenden Leistungsbezieher !!!


    Frage an "lacki" - welchem Wähler-Klientel entstammt der gute Mann wohl ??? :D :D :D

    Da man hier selten etwas zum Thema "Renovierungskosten" lesen kann, und dies dann meist nur in Verbindung mit dem Thema "Umzug" hier einmal die Frage:


    Wie sieht es eigentlich mit dem möglichen Zuschuss (Kann -Bestimmung) aus wenn man seit mehreren Jahren im Leistungsbezug steht und eine Auffrischung sprich Tapetenwechsel in den dann doch gelegentlich schon sehr verwohnten Räumen, vor allem wenn Kinder in der Familie sind, aus?


    Es soll ja sogar Mietverträge geben in denen festgeschrieben steht das allle 5 Jahre neu zu tapezieren sei!


    Muss diese Investition wirklich aus dem Regelsatz beglichen werden, ist unter der dafür vorgesehenen Rücklagenbildung wirklich diese Wohn-Qualitätsverbesserung vorgesehen und / oder steht einem Langzeit-ALG II Bezieher hier auch nach z.B. 5 Jahren der Zuschuss zur Renovierung erneut zu ???

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    am besten keine Leistungen Beziehen.

    müssen - die Argumentation ist ohne dieses Wörtchen ansonsten doch wohl eher peinlich! Mag ja sein das eine ganze Menge Leute auch die Tendenz haben zu kassieren was abzukassieren ist, so ist das nun einmal mit allen Regelungen die man trifft. Es wird immer einen Teil geben der daraus anders als ursprünglich gedacht seinen Nutzen zu ziehen versucht. Man kann sich sicher darüber streiten ob das sein muss oder nicht, Fakt ist man wird es nie verhindern können. Letztlich stellt dieses Ausnutzen doch auch nur eine ausgeprägtere andere Form des "überleben wollens" da und dies liegt nun einmal in der Natur des Menschen!
    Was sollen da moralische Grundsätze bewirken, es ist doch viel schlimmer, das die Menschheit nicht in der Lage ist zu teilen, und zu akzeptieren das nicht jeder den Grundsätzen des Kapitalismus folgen will. Dieses System hat sich doch nur deshalb an die Spitze gesetzt weil die Vergleichbarkeit auf diese Weise am Leichtesten gegeben ist. An dem Tag wo diese Vergleichbarkeit durch etwas anderes ersetzt wird, z.B. weil man eine globale Seuche überlebt, wird dieses System seine Bedeutung verlieren! Was also sind die paar Kröten die der Staat letztlich für das Überleben eines Menschen ausgibt wirklich wert!? Löhnt es sich wirklich jene zu diffamieren, die dieses System ausnutzen!?

    @ GG52 - man muss ja nicht gleich den SB mit der Nase drauf stoßen das man beim Aufsetzen des Schreibens bereits eine Vorlage hatte ! ??? Lass den SB's doch auch mal ein Erfolgserlebnis! :D :D :D

    ...und jetzt sage einer noch das man sich an Gestze zu halten hat - das war doch eine Aussage unserer lieben Turtle 1974 die da meinte man habe sich an die Gesetze zu halten und da kann man auch nichts machen- Gesetz ist Gesetz :D Leute da grinse ich mir doch eins, nein zwei, weil wer bestimmt denn über das was Gesetz werden soll, letztlich doch das Volk, wenn es nach dem Sinne der Demokratie ginge. Das dem nicht so ist sieht man ja, denn die Gesetze werden von Lobbyisten und Ministerialräten vorbereitet so das sie letztlich nur noch von unseren Volksvertretern (Volksverrätern) abgesegnet werden. Dafür brauchen wir dann dort im Bundestag ja auch so viele Winkeladvokaten, Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, damit möglichst viele im Vorfeld die Dinge drehen und wenden können wie sie lustig sind !

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    da ich im Rahmen meiner Wohnungssuche ein von Ihnen akzeptiertes Objekt gefunden habe, steht für mich die Problematik einer Mietkaution im Raum. Ich möchte hiermit um Übernahme der Mietkaution bitten, gegebenenfalls auch Darlehnsweise, da ich über keine ausreichenden Mittel mehr verfüge!


    mit freundlichen Blablabla - fertig


    Unterschrift nicht vergessen !

    so, die Unterhaltsprflicht der Eltern erlischt sowieso, denn die Tochter hat die Möglichkeit bekommen eine Ausbildung abzuschließen, diese ist grob Fahrlässig (und leider stellt auch der Vergleich nichts anderes da) auf's spielt gesetzt worden und demnach sind die Eltern raus aus dieser Verpflichtung, jedes Gericht wird wohl so entscheiden will die Tochter die Eltern auf Unterhalt verklagen! Das Arbeitsamt wird in dem Vergleich selbiges sehen und somit auch eine Sperrfrist verhängen und ein ALG II Anspruch wird abgelehnt weil Ihr zumutbar ist eine andere Arbeit - das sie ungelernt ist, welcher Coloure auch immer, anzunehmen. Dazu kommt dann das sie in einer eheähnlichen Beziehung lebt und der Freund der BG mit angerechnet wird. Ich denke mal, das war es dann mit der Hoffnung vom Staat dick Kohle kassieren zu wollen! Viel Erfolg bei der ALG II Beantragung, denn eventuell kann ja noch Kindergeld beansprucht werden !

    @ Fellini - Die Privbate war die Letzte, die muss Dich normal wieder aufnehmen, weigert sie sich geh zum JC erzähle denen von dem Verhalten der Privaten und lass Dich vorläufig in die Gesetzliche aufnehmen und frag wie es mit Klage vor dem Sozialgericht aussieht, Du seist schließlich verpflichtet einer KV beizutreten!

    @ wütende Maus - solange Du die Flaschen noch nicht abgegeben hast, hast Du ja noch kein Einkommen erzielt ! Sollte jetzt also das JC kommen und Dir erklären Du müsstest dieses Geld als Einkommen angeben, mach folgendes: Erkläre dem SB das würdest Du ja auch machen ! Aber zur Zeit stünden die eben noch bei Dir als gesammelte Werke weil es sich für Dich noch nicht lohnt einen Hinzuverdienst daraus zu machen, dies hättest Du Dir für den Fall aufgeboben, das man Dir irgendwann mal aus einem noch nicht absehbaren Grund an die Leistungen geht.


    Damit ist das Thema Hinzuverdienst / Einkommen ja schon mal entkräftet denn die Flaschen sind ja noch bei Dir!


    Kommt das Thema unangemeldete Arbeit auf, sag folgendes: Von Arbeit könne man nicht reden, da kein Auftraggeber sprich AG vorhanden sei, maximal könne man von einer Existenzgründung zur Probe sprechen aber da Du zu diesem Thema erst noch ausführlichere Rücksprache mit Ihm bezüglich Fördermöglichkeiten und KV und Bilanzierung gehabt hättest, wäre es lediglich bei einer Standortanalyse geblieben und zu diesem Zweck hättest Du eine Testphase von 3h durchlaufen um zu ermitteln ob sich eine solche Selbstständigkeit auch rentiert ! Und da Du nach reichlicher Kosten-Nutzen Analyse zu dem Ergebnis gekommen seist das es sich nicht rentieren würde hättest Du Dein Vorhaben auch nicht weiter verfolgt! Selbstverständlich wärst Du aber bereit das nun bei Dir gelagerte Pfandgut zur Anrechnung zu bringen und er möge doch so gut sein und Dir schon mal einen Einkommensvordruck mitgeben dann würdest Du diese Flaschen unverzüglich zur Einlösung bringen und ihm das so erzielt Einkommen - welches voraussichtlich unter der 100€ Freigrenze von Hinzuverdiensten liegt zwecks Anrechnung beibringen!


    Letztlich fügst Du noch hinzu das Du ja schlecht bis zur nächsten Veranstaltung warten möchtest um Deine Ermittlungsergebnisse an Ort und Stelle zurück zu führen ! :D :D :D



    Zitat

    den grünen menschen, welche an der straße stehen

    ... Du meinst die Marsianer kommen!???


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    und die fahrradfahrer auf der verkehrten straßenseite zur kasse bitten.

    ...musste immer sagen: Aber Herr Waldmeister, da war doch grade ein Einbahnstraßenschild und in denen darf man als Radfahrer doch auch gegen die Fahrtrichtung fahren, da bin ich mir ganz sicher !!! :D

    Also mal an Alle hier, ich finde das seit dem Ausscheiden einiger Zeitgenossen der Stil und das sich gegenseitige Ergänzen in diesem Forum doch erheblich verbessert hat, auch wenn ich selbst diesbezüglich gewaltig in der Kritik stand, und sicher hier und da auch zu Recht, so haben wir hier doch einen Weg gefunden, der mich richtig freut! Die Beteiligung ist nicht nur angestiegen, sie hat sich auch Qualitativ verbessert, finde ich! Warum das so ist will ich hier gar nicht erst mutmassen! :D :D :D